IGH-Gutachten zu völkerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Klimawandels
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung für Deutschland aus dem Rechtgutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 23. Juli 2025 (www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/187/187-20250723-adv-01-00-en.pdf) unter Berücksichtigung des expliziten Wunsches des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider, "dass die Staatengemeinschaft dieses Gutachten zum Anlass nimmt, das Engagement für den Klimaschutz zu verstärken und die internationale Zusammenarbeit zu verbessern", wozu auch gehöre, "bis September mit neuen Klimaplänen für die nächsten zehn Jahre bis 2035 eine beschleunigte Wende hin zum nachhaltigen, erneuerbaren und resilienten Wirtschaften einzuschlagen" (www.bundesumweltministerium.de/meldung/internationaler-gerichtshof-klimaschutz-ist-menschheitsaufgabe), insbesondere mit Blick auf die von der Bundesregierung ermöglichte Verschiebung der Verhandlungen über das EU-2040-Klimaziel in den Europäischen Rat, wo aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips eine Ablehnung drohen könnte?
Zeitachse
- 26.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1831 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.