Mögliches Arbeitsverbot für schutzsuchende Menschen durch eine geplante Regelung im Asylgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Schließt sich die Bundesregierung meiner Ansicht an, dass durch den im Gesetzentwurf zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten vorgesehenen Automatismus eines arbeitsrechtlichen Ausschlusses nach § 61 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) de facto ein Arbeitsverbot für viele schutzsuchende Menschen verhängt wird, das sie zum Sozialleistungsbezug zwingt, und wenn ja, welche Maßnahmen ergreift sie, um den Widerspruch zwischen arbeitsmarktpolitischen Zielen und faktischem Arbeitsverbot aufzulösen?
Zeitachse
- 26.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1831 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.