Zumutbarkeit der Passverlängerung durch afghanische Vertretungen für besonders bedrohte Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach Auffassung der Bundesregierung afghanischen Personen, die im Rahmen von Aufnahmeprogrammen nach Deutschland eingereist sind, darunter etwa queere Personen, zuzumuten, in Vertretungen des afghanischen Regimes in Deutschland etwa zur Verlängerung ihres Reisepasses vorzusprechen, obwohl durch die in ihre Pässe eingeklebten Einreisevisa erkenntlich wird, dass sie in Opposition zum Taliban-Regime stehen bzw. zu besonders bedrohten Gruppen in Afghanistan gehören, und inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung oder hat es bereits getan, z. B. mit einem Rundschreiben an die Bundesländer diesbezüglich für eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis zu sorgen, insbesondere vor dem Hintergrund der mir bekannt gewordenen diesbezüglichen großen Ängste Betroffener (wenn nicht, bitte begründen)?
Zeitachse
- 26.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1831 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.