Verwendung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität für zusätzliche Investitionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welcher Anteil des vom 20. Deutschen Bundestag am 18. März 2025 beschlossenen Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von bis zu 500 Mrd. Euro, für das gleichzeitig eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich wurde, weil die Errichtung eines solchen Sondervermögens in entsprechender Höhe mit eigener Kreditermächtigung des Bundes sonst grundgesetzwidrig gewesen wäre, wird für tatsächliche zusätzliche Investitionen verwendet (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sondervermoegen2356240), und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es sich bei als Investitionen bezeichneten Ausgaben nicht um Ersatzinvestitionen – insbesondere im Bereich des Klima- und Transformationsfonds (KTF) beim Ersatz bzw. Austausch bereits bestehender und funktionstüchtiger Energieinfrastruktur – handelt, die schlussendlich in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) nicht zu einer Erhöhung des Kapitalstocks führen?<br /> <br /> Stellt die Bundesregierung sicher, dass die in Einzelplänen des Bundeshaushalts 2025 gegenüber 2024 und die in Einzelplänen des Bundeshaushalts 2026 gegenüber 2025 vorgenommenen Einsparungen wie beispielsweise im Einzelplan 12 (Bundesminister für Verkehr), dessen Solldaten für 2024 mit ca. 44,15 Mrd. Euro, für 2025 mit ca. 38,26 Mrd. Euro und für 2026 mit ca. 28,22 Mrd. Euro ausgewiesen sind (<strong>www</strong>.bundes haushalt.de/DE/Bundeshaushalt-digital/bundesha ushalt-digital.html), nicht als zusätzliche Investitionen in den Sondervermögen wieder haushaltswirksam werden, wie der Presse zu entnehmen ist (<strong>www</strong>.nius.de/politik/news/regierung-verschiebtmilliarden-in-das-sondervermoegen/fa38fdf1-7d95-4a2b-adbc-63c96ecc2f53), und wenn ja, wie, und sieht die Bundesregierung in solchen Investitionen einen Widerspruch zu der nach Artikel 143h des Grundgesetzes für das Sondervermögen vorgeschriebenen Zweckbindung und Definition als "zusätzliche Investitionen", und wenn nein, warum nicht?
Zeitachse
- 26.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1831 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.