Begründung der Erhöhung der Steuermindereinnahmen durch Vergünstigungen im Erbschaftsteuerrecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die (rückwirkende) Erhöhung des finanziellen Volumens der Steuermindereinnahmen durch Vergünstigung für Erwerber von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder Anteilen an Kapitalgesellschaften im Erb- oder Schenkungsfall in der Erbschaftsteuer (lfd. Nummer 45, S. 506) im 30. Subventionsbericht der Bundesregierung (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/30-subventionsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3) im Vergleich zum 29. Subventionsbericht der Bundesregierung (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/Subventionsberichte/29-subventionsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3) von 4,5 Mrd. Euro auf 8,8 Mrd. Euro, und wie kommt es, dass in der Übersicht 2 "Die 20 größten Steuervergünstigungen, Steuermindereinnahmen in Mio. Euro" im 30. Subventionsbericht § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) mit 8,8 Mrd. Euro beziffert wird, in der Tabelle auf S. 506 ebenfalls 8,8 Mrd. Euro angegeben werden, hier jedoch auch § 28a ErbStG als Rechtsgrundlage genannt wird?
Zeitachse
- 26.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1831 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.