Ausweisung weiterer Flächen zur Erfüllung der Zielvorgaben zum Ausbau der Windenergie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Müssen die einzelnen Gebietskörperschaften – das heißt, die Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise – zusätzliche Flächen ausweisen, die schon in den Planungsgemeinschaften festgelegt wurden, um die festgelegten Zielvorgaben innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs zu erfüllen, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung das Ziel verfolgt, bis zum Jahr 2032 eine Ausweisung von Potenzialflächen für Windenergie in Höhe von 2 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands zu erreichen und hierbei ein Zwischenziel von 1,4 Prozent bis zum Jahr 2027 festgelegt wurde, um schrittweise den Ausbau der Windenergie voranzutreiben?
Zeitachse
- 29.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1406 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.