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Feststellung und Maßnahmen zur Aufarbeitung von Vertreibungsverbrechen nach dem zweiten Weltkrieg und kolonialem Unrecht

Vorgang 325357 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 08.09.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft die von der Bundesregierung jüngst getroffene Feststellung, dass die Aufarbeitung von während der Zeit der deutschen Kolonialherrschaft begangenem Unrecht nicht einseitig erfolgen könne, sondern eines partnerschaftlichen Ansatzes und engen bilateralen Austauschs mit den betroffenen Ländern bedürfe (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1238), nach Ansicht der Bundesregierung auch für die Aufarbeitung der von Polen, Tschechen und Völkern des ehemaligen Jugoslawiens in den Jahren 1945 ff. an deutschen Zivilisten begangenen Vertreibungsverbrechen (vgl. Alfred-Maurice de Zayas: Anmerkungen zur Vertreibung der Deutschen aus dem Osten, Stuttgart u. a. 1986) zu, und wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung gegenwärtig in ihrem bilateralen Austausch mit Polen, der Tschechischen Republik und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, um ihr diesbezügliches Ziel zu erreichen?

Zeitachse

  1. 29.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1406 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.