polradar

Bußgeldverfahren gegen Teilnehmer einer Demonstration anlässlich des ARD-Interviews mit der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel im befriedeten Bezirk

Vorgang 325296 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 08.09.2026 · DIP ↗

Im Graph öffnen

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesministerium des Innern Erkenntnisse über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen die Teilnehmer der gemäß § 2 des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG) verbotenen, da ohne die nötige Zulassung durch das Bundesinnenministerium gemäß § 3 Absatz 2 BefBezG abgehaltenen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 21/1324) und auch als etwaige Spontanversammlung nicht zulässigen (www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/versammlungsrecht/befriedeter-bezirk/befriedete-bezirke-node.html) Versammlung am 20. Juli 2025 im befriedeten Bezirk des Deutschen Bundestages anlässlich des ARDInterviews mit der AfD-Vorsitzenden Dr. Alice Weidel oder hat es gemäß § 4 BefBezG in Verbindung mit § 36 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten selbst ein solches Verfahren eingeleitet, und trifft die Bundesregierung Vorkehrungen (in Kooperation mit der Berliner Landespolizei), um weiteren verbotenen Versammlungen im befriedeten Bezirk des Deutschen Bundestages vorzubeugen, und wenn ja, welche?

Zeitachse

  1. 29.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1406 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.