Mögliche Fehlsteuerungen im Wohnungsbau durch den vorgesehenen § 246e BauGB
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rückschlüsse hat die Bundesregierung aus der Evaluation des aufgrund seiner Europarechtswidrigkeit mit Wirkung zum 1. Januar 2024 aufgehobenen § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) für den im Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vorgesehenen § 246e BauGB-E gezogen, und welche Gründe hat die Bundesregierung, davon auszugehen, dass die Feststellung des Umweltbundesamtes, dass die mit Einführung des § 13b BauGB verbundenen Zielsetzungen, substanziell neues Wohnbauland zur Minderung der Wohnungsnot in Kommunen mit besonders großem Wohnungs- und Wohnbauflächenbedarf zu schaffen, nicht erreicht seien und stattdessen eine vermehrte Ausweisung von Wohnbauland in kleinen Kommunen erfolgt sei, die überdies schrumpfende oder stagnierende Bevölkerungszahlen aufwiesen und siedlungsstrukturell vielfach abseits der wachsenden Stadtregionen lagen (UBA, TEXTE 93/2020), sich nicht auch auf den strukturell ähnlich angelegten § 246e BauGB-E auswirken werden?
Zeitachse
- 22.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1324 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.