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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 22.08.2025 · WP 21 · 21/1324 · Schriftliche Fragen · Original ↗
74 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Peter Felser (AfD): Aus welchen detaillierten Gründen hat die Bundesregierung die staatliche Förderung an die Plattform „Correctiv“ für ein Programm zur Förderu…
  2. Schriftliche Frage 2 von Dr. Götz Frömming (AfD): Ist es zutreffend, dass eine im Berliner Haus der Kulturen der Welt durchgeführte Konferenz von Aktivisten und Journalisten, in der darüber…
  3. Schriftliche Frage 3 von Rainer Galla (AfD): Auf welchen Erwägungen beruht die Finanzplanung des Bundes zur Belastung künftiger Bundeshaushalte mit Zinsausgaben (bitte insbesondere ausf…
  4. Schriftliche Frage 4 von Christian Görke (DIE LINKE): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für private und öffentliche Stellen für die Sicherung und Verwahrung der im Rahme…
  5. Schriftliche Frage 5 von Caren Lay (DIE LINKE): Sind nach Rechtsauffassung der Bundesregierung Bundesfördermittel für den sozialen Wohnungsbau in kommende Haushaltsjahre übertragbar, wenn…
  6. Schriftliche Frage 6 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind in der Bereichsausnahme nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes in den Haushaltsentwürfen für die Jahre 2025 und 2026 auch i…
  7. Schriftliche Frage 7 von Peter Boehringer (AfD): Welches Bundesministerium/Amt der Bundesregierung ist für die Erarbeitung der Position der Bundesregierung zur Chatkontrolle gegenüber der E…
  8. Schriftliche Frage 8 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Hat das Bundesministerium des Innern zu der Demonstration im befriedeten Bezirk des Deutschen Bundestages anlässlich des ARD- Interviews mit…
  9. Schriftliche Frage 9 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Sieht die Bundesregierung es auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Anforderungen an die Ein…
  10. Schriftliche Frage 10 von Christopher Drößler (AfD): Wie viele Straftaten mit politisch motiviertem Hintergrund, aufgeschlüsselt nach Phänomenbereichen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung…
  11. Schriftliche Frage 11 von Christopher Drößler (AfD): Wie viele Angriffe auf Polizeibeamte, Rettungskräfte und Feuerwehrleute wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 im Bundestagsw…
  12. Schriftliche Frage 12 von Christopher Drößler (AfD): In welchem Umfang plant die Bundesregierung im Jahr 2025 die Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte oder finanzieller Mittel für die Bund…
  13. Schriftliche Frage 13 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Stand der im Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vom 11. Dezember 2024 (Gz.: VII 2 – 0002456) erwähnten Länderabfragen…
  14. Schriftliche Frage 14 von Katrin Fey (DIE LINKE): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses TVöD Bund 2025 auf die Besoldung der Bundesbea…
  15. Schriftliche Frage 15 von Mirco Hanker (AfD): Zu welchen Ergebnissen führten die Beratungen der am Programm beteiligten Ressorts bezüglich der Anzeichen, dass sich meldeberechtigte Stell…
  16. Schriftliche Frage 16 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2022 ergriffen, um die physische und digitale Sicherheit Kritischer Infrastruktur im…
  17. Schriftliche Frage 17 von Pierre Lamely (AfD): Wie plant die Bundesregierung auf die anhaltende Auswanderung aus Deutschland zu reagieren, wonach in den vergangenen zehn Jahren insgesamt…
  18. Schriftliche Frage 18 von Pierre Lamely (AfD): Wie positioniert sich die Bundesregierung zur geplanten EU-Regelung „Chat Control“ (Regulation to Prevent and Combat Child Sexual Abuse), in…
  19. Schriftliche Frage 19 von Sascha Lensing (AfD): In welcher Form wird die Bundesregierung im Zuge der geplanten Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsländer (u. a. Marokko, Algeri…
  20. Schriftliche Frage 20 von Andreas Mayer (AfD): Wie viele Familienangehörige bekommen durchschnittlich durch einen anerkannten Asylbewerber aus Afghanistan Ansprüche auf Familiennachzug?
  21. Schriftliche Frage 21 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 personelle Überschneidungen zwischen Schießsportvereinen bzw. deren Mi…
  22. Schriftliche Frage 22 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 wieder nach Deutschland eingereist, die zuvor mit einer Förderung aus de…
  23. Schriftliche Frage 23 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Berücksichtigung hat die mir vorliegende Bewertung des Bundesamts für Justiz im Rahmen des Auslieferungsersuchens der Republik Türkei…
  24. Schriftliche Frage 24 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wird die Bundesregierung konkrete Maßnahmen veranlassen, um auf die stellenweise stark gestiegene Anzahl von Verwaltungsklagen gegen Asylbes…
  25. Schriftliche Frage 25 von Manfred Schiller (AfD): Nimmt die Bundesregierung eine Zunahme von Sabotage- und Vandalismusfällen bei der Deutschen Bahn AG wahr (bitte Statistik über die letzten…
  26. Schriftliche Frage 26 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den im Bericht „2024 Country Reports on Human Rights Practices: Germany“ des U.S. Department of…
  27. Schriftliche Frage 27 von Mirco Hanker (AfD): Welche rechtlichen Voraussetzungen liegen der Abwägung seitens der Bundesregierung zugrunde, wenn nach Ansicht der Bundesregierung das Inter…
  28. Schriftliche Frage 28 von Mirco Hanker (AfD): Wie viele Afghanen wurden mit sogenannten „Proxy-Pässen“, erfundenen Verwandtschaftsverhältnissen und falschen Dokumenten im Rahmen des Bund…
  29. Schriftliche Frage 29 von Mirco Hanker (AfD): Wie viele Aufzeichnungen der durch die bis zum 5. Mai 2025 amtierenden Bundesministerin des Auswärtigen mittels elektronischer Medien, sowoh…
  30. Schriftliche Frage 30 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um gegenüber der israelischen Regierung darauf hinzuwirken, dass das Hilfswerk der Ver…
  31. Schriftliche Frage 31 von Sascha Lensing (AfD): Inwiefern ist es vor dem Hintergrund des Existenzrechts Israels als Teil der deutschen Staatsraison nach Ansicht der Bundesregierung hilfrei…
  32. Schriftliche Frage 32 von Sascha Lensing (AfD): Inwiefern begründet sich die ablehnende Haltung der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Serap Güler in Bezug auf die Aufnahme von Kindern au…
  33. Schriftliche Frage 33 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter den toten und verletzten Soldaten infolge eines russischen Raketenangriffs auf ein ukr…
  34. Schriftliche Frage 34 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung mit dem israelischen Unternehmen Elbit Systems Ltd., das auf die Herstellung von Verteidigungs- und Sicherheitstechn…
  35. Schriftliche Frage 35 von Andreas Paul (AfD): Über welche Waffensysteme verfügt die Deutsche Marine der Bundeswehr zur Bekämpfung von Drohnen im Inland, die dazu dienen, Standorte und Hä…
  36. Schriftliche Frage 36 von Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt sich das Bewerbungsaufkommen im Bereich Freiwilligen Wehrdienst Leistender „Dein Jahr für Deutschland“ seit Einführung des Dienst…
  37. Schriftliche Frage 37 von Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt sich das Bewerbungsaufkommen im Bereich „Ungediente in der Reserve“ seit Einführung des Dienstformats bis einschließlich August 2…
  38. Schriftliche Frage 38 von René Bochmann (AfD): Kennt die Bundesregierung Fälle, bei denen sich Windkraftanlagen trotz Windstille drehen, und werden diese dann mit Energie versorgt (beispi…
  39. Schriftliche Frage 39 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu der Forderung etlicher Unternehmen der Energie- und Wasserstoffbra…
  40. Schriftliche Frage 40 von Thomas Dietz (AfD): Inwiefern gibt es konkrete Handlungsanweisungen der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums der Finanzen an die Bundesländer, innerhalb…
  41. Schriftliche Frage 41 von Pierre Lamely (AfD): Auf welcher Rechtsgrundlage ist die EU- Kommission Verpflichtungen über 1,35 Bill. US- Dollar (750 Mrd. US-Dollar für Energiekäufe und 600 M…
  42. Schriftliche Frage 42 von Lea Reisner (DIE LINKE): Wann hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Ausfuhrlizenz nach dem Außenwirtschaftsgesetz an die ThyssenKrupp AG für ein…
  43. Schriftliche Frage 43 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie war die Bundesregierung in die Zollverhandlungen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich der Abnahmezus…
  44. Schriftliche Frage 44 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Stand der Entwicklung des Demonstrators zur datensparsamen Altersverifikation, und welche Planungen bestehen für eine m…
  45. Schriftliche Frage 45 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien angekündigte Expertenkommission zum Jugendmed…
  46. Schriftliche Frage 46 von Andreas Mayer (AfD): Welche juristischen Personen sind die Empfänger der finanziellen Förderung aus dem Programm „Demokratie leben!“ (der drei Projektpartnerscha…
  47. Schriftliche Frage 47 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Welche Vorhaben wurden in den ersten 100 Tagen der Regierungszeit im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend umg…
  48. Schriftliche Frage 48 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen zusätzlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel für Ukrain…
  49. Schriftliche Frage 49 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Enthält der Gesetzentwurf zum erneuten Rechtskreiswechsel der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in das Asylbewerberleistungsgesetz (Asyl…
  50. Schriftliche Frage 50 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Asylbewerber, Flüchtlinge, Geduldete oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung a…
  51. Schriftliche Frage 51 von Anne Zerr (DIE LINKE): Auf welcher Informationsgrundlage führt die Bundesregierung den Sozialpartnerdialog mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Bundesverein…
  52. Schriftliche Frage 52 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beurteilt die Bundesregierung die Doppelfunktion von Dr. Karsten Wildberger als Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung un…
  53. Schriftliche Frage 53 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Grund ist die Einheit AG DS I 1 im aktuellen Organigramm des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ni…
  54. Schriftliche Frage 54 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann werden der noch ausstehende Prognosefall 2 „Szenario 2040 – Beschleunigte globale Transformation“ der Verkehrsprognose 2040 und die Lan…
  55. Schriftliche Frage 55/56/57 von Iris Nieland (AfD): Welche veröffentlichten oder ursprünglich geplanten Ausschreibungen der Autobahn GmbH des Bundes betreffend Autobahnen in Rheinland- Pfalz w…
  56. Schriftliche Frage 58 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Wie viele Fernverkehrszüge hatten nach Kenntnis der Bundesregierung am Hamburger Hauptbahnhof innerhalb der vergangenen vier Jahre Verspätun…
  57. Schriftliche Frage 59 von Raimond Scheirich (AfD): Plant die Bundesregierung, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dahingehend zu ändern, dass Dauererla…
  58. Schriftliche Frage 60 von René Bochmann (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Auswirkungen der tiefen und großflächigen Fundamente von Windkraftanlagen durch wechselnde Windl…
  59. Schriftliche Frage 61 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche konkreten Änderungen will die Bundesregierung beim Rechtsrahmen der EU- Wiederherstellungsverordnung hinwirken, um sich oberhalb…
  60. Schriftliche Frage 62 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele kommunale Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager gibt es aktuell deutschlandweit (bitte tabellarisch nach Bundesländern aufschlü…
  61. Schriftliche Frage 63 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Kommunen in Deutschland haben zum aktuellen Zeitpunkt bereits ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet (bitte tabellarisch nach Bunde…
  62. Schriftliche Frage 64 von Dr. Christina Baum (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Blut bei Blut- und Plasmaspendeorganisationen bezüglich einer Spike-Protein-Persistenz unte…
  63. Schriftliche Frage 65 von Thomas Dietz (AfD): Wie viele Mittel aus dem Bundeshaushalt (und evtl. Nebenhaushalten) sowie zusätzlich aus Mitteln des GKV-Spitzenverbands, der Kassenärztlich…
  64. Schriftliche Frage 66 von Jan Köstering (DIE LINKE): In welchem Umfang bevorratet die Bundesregierung aktuell Medikamente und medizinische Schutzausrüstung, und welche organisatorischen und fin…
  65. Schriftliche Frage 67 von Dr. Malte Kaufmann (AfD): Findet die Kooperation zwischen der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GI…
  66. Schriftliche Frage 68 von Christopher Drößler (AfD): Liegen der Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse zum stark ansteigenden Anteil von Migranten in einzelnen Stadtteilen und zu der damit verbu…
  67. Schriftliche Frage 69 von Christopher Drößler (AfD): Gab es seitens der Bundesregierung Wohnraumförderprogramme zur gezielten Verhinderung von Verdrängungseffekten von Deutschen ohne Migrations…
  68. Schriftliche Frage 70 von Christopher Drößler (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Ergebnisse aus der Evaluation von Quartiersmanagement-Projekten, die explizit auf die Verhinder…
  69. Schriftliche Frage 71 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Rückschlüsse hat die Bundesregierung aus der Evaluation des aufgrund seiner Europarechtswidrigkeit mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auf…
  70. Schriftliche Frage 72 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile verschiedener Bauherrengruppen bei den Genehmigungen für den sozialen Wohnungsb…
  71. Schriftliche Frage 73 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Treffen mit Anwenderinnen und Anwendern der neuen Wohngemeinnützigkeit (sogenannte Praxis-Checks) hat die Bundesregierung in den J…
  72. Schriftliche Frage 74 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bisher aus den sogenannten Praxis-Checks zur Neuen Wohngemeinnützigkeit in Bezug auf die Praxist…
  73. Schriftliche Frage 75 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet es die Bundesregierung, dass in den Entwürfen für die Bundeshaushaltsgesetze für die Jahre 2025 und 2026 keine Investitionszusc…
  74. Schriftliche Frage 76 von Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die neu strukturierten KfW-Förderprogramme für Neubau und Modernisierung aufzulegen, und aus welchen…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1324 21. Wahlperiode 22.08.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 60 Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 65 Drößler, Christopher (AfD) . . . . 10, 11, 12, 68, 69, 70 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 48, 49 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 61 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 13 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 27, 28, 29 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 52 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 41 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 31, 32 Abgeordnete Nummer der Frage Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 44, 45 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 46 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 22, 50 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56, 57 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 23, 34, 58 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 62, 63 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 72, 73, 74, 75 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Abgeordnete Nummer der Frage Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Wagener, Niklas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 36, 37 Abgeordnete Nummer der Frage Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Drucksache 21/1324 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Drößler, Christopher (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Seite Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Wagener, Niklas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/1324 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 35, 36 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Seite Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 43, 44 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Drößler, Christopher (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 50, 51, 53 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Drucksache 21/1324 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Aus welchen detaillierten Gründen hat die Bundesregierung die staatliche Förderung an die Plattform „Correctiv“ für ein Programm zur Förderung des Lokaljournalismus eingestellt, die laut einem aktuellen Medienbericht (www.welt.de/politik/plu s689352a94684785761526492/bundesetat-wie-di e-bundesregierung-bei-journalismus-projekten-de n-rotstift-ansetzt.html) in der letzten Legislatur 198.500 Euro betragen hatte, und nach welchen Kriterien will die Bundesregierung künftig zusätzlich zu fördernde Medienunternehmen und -institutionen auswählen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 18. August 2025 Die Förderung des Projekts „Lokaljournalismus qualifizieren, Demokratie stärken“ der Correctiv – Recherchen für die Gesellschaft gGmbH – durch die damalige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit 198.500 Euro erfolgte vom 1. September 2022 bis zum 30. November 2023 und ist damit planmäßig ausgelaufen. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/982 und auf die Schriftliche Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/1089 verwiesen. 2. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Ist es zutreffend, dass eine im Berliner Haus der Kulturen der Welt durchgeführte Konferenz von Aktivisten und Journalisten, in der darüber diskutiert wurde, wie der „Kampf gegen Rechts“ geführt werden kann, aus dem Etat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert wurde, und hält die Bundesregierung die Verausgabung von Steuermitteln für eine solche Veranstaltung für sachgemäß (https://apollo-new s.net/aktivismus-antifaschismus- dekolonisierungkulturstaatsminister-wolfram-weimer-finanziert-li nkes-politikfestival/)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 22. August 2025 Das Haus der Kulturen der Welt ist einer von vier Geschäftsbereichen der Kulturveranstaltung des Bundes in Berlin GmbH (KBB). Der Bund fördert die KBB institutionell; diese verteilt die Fördermittel nach internem Schlüssel auf die einzelnen Geschäftsbereiche. Die Verantwortung für das Kulturprogramm im Haus der Kulturen der Welt trägt die Intendanz. Das Grundgesetz schützt die Autonomie der Kultureinrichtungen und die Freiheit der künstlerischen Entscheidungen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 3. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Auf welchen Erwägungen beruht die Finanzplanung des Bundes zur Belastung künftiger Bundeshaushalte mit Zinsausgaben (bitte insbesondere ausführen, welche Szenarioanalysen für welchen Zeitraum zugrunde gelegt werden), und welche Werte für die Zinsausgabenentwicklung in den Jahren ab 2027 ergeben sich hieraus (bitte die Zinsausgabenentwicklung anhand der verwendeten Szenarioanalysen für den zugrunde gelegten Zeitraum darlegen; Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/1164)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 19. August 2025 Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/1164 angegeben, werden zur Bestimmung der Veranschlagungshöhe der Zinsausgaben keine Szenarioanalysen auf Basis extern vorgegebener Renditesätze verwendet. Die Ableitung der Ansätze für die Veranschlagung folgt bewährten finanzmathematischen Verfahren. Dabei werden mittels eines stochastischen Verfahrens ausgehend von einer Stichtagszinskurve und der in der jüngeren Vergangenheit beobachteten Schwankungsbreite der Zinsen viele hunderte mögliche Zinsentwicklungen bestimmt. Für jede dieser Entwicklungen werden im Anschluss die daraus resultierenden Zinskosten berechnet. Pro Haushaltsjahr wird dann als Ansatz diejenige Zinsausgabenhöhe festgelegt, die einen angemessen hohen Anteil aller resultierenden Zinskosten-Entwicklungen abdeckt. Durch die Eingangsgrößen Stichtagszinskurve und historische Volatilität werden von Marktteilnehmern erwartete Zinsanstiege und Unsicherheiten über zukünftige Entwicklungen bereits in den veranschlagten Zinsbelastungen mitberücksichtigt, aber es wird keine konkrete Entwicklung unterstellt. Die Höhe der Veranschlagung für Kapitel 3205 (Verzinsung) kann dem Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2026 und dem Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 entnommen werden. Der Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2026 wird dem Deutschen Bundestag am 15. August 2025 zugeleitet, der Finanzplan bis spätestens zum 3. September 2025. 4. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für private und öffentliche Stellen für die Sicherung und Verwahrung der im Rahmen der Russland-Sanktionen beschlagnahmten Vermögensgegenstände wie Yachten, Flugzeuge, Immobilien usw., die den Eigentümern oder den Inhabern später in Rechnung gestellt werden (siehe beispielsweise www.spiegel.de/wirtschaft/russl and-sanktionen-diese-russischen-flugzeuge-stehe n-seit-2022-auf-deutschen-flughaefen-a-2f28b19 6-1d2a-464a-a2eb-ee708a4c9fac)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. August 2025 Die sich im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen befindliche Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) hat nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) die Aufgabe, die vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Finanzsanktionen hinsichtlich der in den Sanktionsverordnungen gelisteten Personen und Entitäten in Deutschland durchzusetzen. Ihr obliegt in diesem Zusammenhang u. a. die gefahrenabwehrrechtliche (nicht strafrechtliche) Ermittlung und ggf. Sicherstellung von Vermögenswerten gelisteter Personen und Entitäten im Inland. Vermögenswerte von gelisteten Personen und Entitäten unterliegen unmittelbar den durch die EU-Sanktionsverordnungen konstituierten Beschränkungen, ohne dass es eines behördlichen Aktes wie z. B. einer Sicherstellung bedarf. Letztere ist grundsätzlich nur bei der Gefahr eines Sanktionsverstoßes erforderlich. Soweit die durch die ZfS im Rahmen der Vermögensermittlungsverfahren sichergestellten Vermögensgegenstände einer körperlichen Verwahrung bedürfen, erfolgt diese prioritär unter Ausschöpfung der verwaltungsinternen Kapazitäten. Die hierbei entstehenden (Verwaltungs-) Kosten werden nicht gesondert abgegrenzt und sind aufgrund dessen nicht ausweisbar. Abweichend hiervon erfolgt eine Verwahrung bei externen Dienstleistern, sofern die sachgerechte Verwahrung der Vermögensgegenstände dies im konkreten Fall erfordert (vgl. § 4 Absatz 1 SanktDG). Die Kosten solcher externen Verwahrungen belaufen sich bis dato auf 92.082 Euro. Gemäß § 4 Absatz 10 SanktDG fallen u. a. die Verwahrungskosten dem Eigentümer/den Eigentümern oder dem Inhaber/den Inhabern der tatsächlichen Sachherrschaft zur Last. 5. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Sind nach Rechtsauffassung der Bundesregierung Bundesfördermittel für den sozialen Wohnungsbau in kommende Haushaltsjahre übertragbar, wenn die Bundesländer aufgrund knapper Haushaltslagen die Kofinanzierung in einem Jahr nicht stemmen können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 18. August 2025 Auf Grundlage des Artikels 104d des Gundgesetzes kann der Bund den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gewähren. Diese Finanzhilfen werden in Kapitel 2501 Titel 882 06 veranschlagt. Die bei diesem Titel veranschlagten Ausgaben sind als Investitionen übertragbar (§ 19 der Bundeshaushaltsordnung – BHO). Insoweit können nach den Vorgaben des § 45 BHO auch Ausgabereste gebildet und vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen der Bewirtschaftung des Titels in Anspruch genommen werden. 6. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sind in der Bereichsausnahme nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes in den Haushaltsentwürfen für die Jahre 2025 und 2026 auch investive Titel nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung berücksichtigt, und wenn ja welche Titel und in welcher Höhe (bitte titelscharf in Jahresscheiben darstellen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 19. August 2025 In den Haushaltsentwürfen der Bundesregierung für die Jahre 2025 und 2026 sind auch investive Titel im Sinne der Fragestellung enthalten und gesondert gekennzeichnet. In der Anlage 1 wird eine Übersicht dieser Titel übermittelt. Für nähere Informationen (Zweckbestimmung, Haushaltsvermerke) wird auf Bundestagdrucksache 21/500 und den am 15. August 2025 dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Haushaltsplanentwurf verwiesen.1 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 7. Abgeordneter Peter Boehringer (AfD) Welches Bundesministerium/Amt der Bundesregierung ist für die Erarbeitung der Position der Bundesregierung zur Chatkontrolle gegenüber der EU zuständig, und welche Änderungen hat diese Position der neuen Bundesregierung im Vergleich zur Position der alten Bundesregierung im Außenverhältnis zur EU bisher erfahren? 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1324 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. August 2025 Die Federführung für die Verordnung zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern innerhalb der Bundesregierung liegt im Bundesministerium des Innern. Die Bundesregierung stimmt derzeit eine gemeinsame Position zum o. g. Verordnungsentwurf ab. 8. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Hat das Bundesministerium des Innern zu der Demonstration im befriedeten Bezirk des Deutschen Bundestages anlässlich des ARD- Interviews mit der AfD-Vorsitzenden Dr. Alice Weidel am 20. Juli 2025 eine Zulassung gemäß § 3 Absatz 2 des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes erteilt, und wie wird mit Blick auf eine stattfindende Demonstration geprüft (vor Ort und gegebenenfalls auch nachträglich), ob eine notwendige Zulassung erteilt wurde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. August 2025 Zu der betreffenden Veranstaltung lag dem Bundesministerium des Innern kein Antrag nach dem Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG) vor. Dementsprechend konnte hier keine Prüfung erfolgen bzw. kein Bescheid erteilt werden. Des Weiteren ergibt sich aus § 3 Absatz 3 BefBezG, dass für Versammlungen in Berlin das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin gilt und öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge parallel bei der Versammlungsbehörde Berlin zur Prüfung und Genehmigung angemeldet werden müssen. 9. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Sieht die Bundesregierung es auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Anforderungen an die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat weiterhin als möglich an, die Maghreb-Staaten und Indien rechtssicher als solche Staaten einzustufen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 93), und wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die vom EuGH aufgezeigte Option (https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc s/application/pdf/2025-08/cp250103de.pdf) einsetzen, Bestimmungen der GEAS-Reform (GE- AS: Gemeinsames Europäisches Asylsystem) mit der darin eröffneten Möglichkeit, Staaten auch dann als sicher einzustufen, wenn bestimmte Personengruppen oder Gebiete (vgl. Artikel 61 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1348) davon ausgenommen sind, vorzeitig in Kraft zu setzen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. August 2025 Die Prüfung der Bestimmbarkeit von weiteren Drittstaaten als sichere Herkunftsstaaten ist noch nicht abgeschlossen. Diese Prüfung erfolgt am Maßstab der geltenden Rechtslage, einschließlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die EU-Kommission hat am 16. April 2025 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene vorgelegt. Der Vorschlag sieht auch vor, dass einige Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1348 – darunter die Möglichkeit, Drittstaaten unter Ausnahme bestimmter Teile seines Hoheitsgebiets oder eindeutig identifizierbarer Personengruppen als sicheren Herkunftsstaat zu bestimmen – mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung und damit gegebenenfalls vor Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1348 am 12. Juni 2026 anwendbar werden. Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission für eine vorzeitige Anwendung dieser einzelnen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1348. 10. Abgeordneter Christopher Drößler (AfD) Wie viele Straftaten mit politisch motiviertem Hintergrund, aufgeschlüsselt nach Phänomenbereichen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 im Bundestagswahlkreis Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis registriert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. August 2025 Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Bundestagswahlkreise sind dabei kein Erfassungskriterium. Eine automatisierte Auswertung nach Bundestagswahlkreisen ist in der Fallzahlendatei des BKA daher nicht möglich. 11. Abgeordneter Christopher Drößler (AfD) Wie viele Angriffe auf Polizeibeamte, Rettungskräfte und Feuerwehrleute wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 im Bundestagswahlkreis Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis registriert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. August 2025 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik werden alle der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten erfasst und jährlich durch das Bundeskriminalamt veröffentlicht. Bundestagswahlkreise sind dabei kein Erfassungskriterium. Eine automatisierte Auswertung der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik nach Bundestagswahlkreisen ist daher nicht möglich. 12. Abgeordneter Christopher Drößler (AfD) In welchem Umfang plant die Bundesregierung im Jahr 2025 die Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte oder finanzieller Mittel für die Bundespolizei zur Verbesserung der Ausstattung der Dienststellen der Bundespolizei in den Landkreisen Eichsfeld, Nordhausen und Kyffhäuserkreis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. August 2025 In den Landkreisen Eichsfeld und Kyffhäuserkreis gibt es keine Dienststellen der Bundespolizei. Die Bundespolizei ist für spezifische Aufgaben wie den Schutz der Bahnanlagen, Flughäfen und zur Grenzsicherung zuständig. Die Zuständigkeiten für die Polizeiarbeit in den Landkreisen Eichsfeld, Kyffhäuserkreis und Nordhausen liegt bei der Thüringer Landespolizei – hier der Landespolizeidirektion Nordhausen. In Nordhausen befindet sich ein Bundespolizeirevier der Bundespolizeiinspektion Erfurt. Dieses Revier hat einen bahnpolizeilichen Aufgabenschwerpunkt. Die Ausstattung und Zuordnung erforderlicher Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter zur Aufgabensicherung erfolgt nach einsatzfachlichen Grundsätzen. Das Bundespolizeirevier ist aktuell für die ihm obliegenden Aufgaben gut ausgestattet. Sollten darüber hinaus anlassbezogene Unterstützungsbedarfe entstehen, wird die einsatzführende Dienststelle – die Bundespolizeiinspektion Erfurt – temporär mit Kräften anderer Bundespolizeidienststellen verstärkt. Eine Ausweisung von Finanzmitteln für die Aufgabenwahrnehmung einzelner Bundespolizeidienststellen erfolgt grundsätzlich nicht. 13. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der aktuelle Stand der im Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vom 11. Dezember 2024 (Gz.: VII 2 – 0002456) erwähnten Länderabfragen, auf die sich das Bundesministerium des Innern (BMI) sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit den Ländern verständigt haben, und aus welchen Bundesländern liegen bislang Ergebnisse aus diesen Abfragen vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. August 2025 Der Bund (das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) initiierte im Juni 2023 eine umfassende Länderabfrage zu den Fähigkeiten der Länder in verschiedenen Zivilschutzaufgabenbereichen (Brandschutz, Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren (CBRN-Schutz), Betreuung und Sanitätswesen). Auf Forderung der Länder und um die verfügbaren personellen Ressourcen der Länder zur Durchführung der Abfragen nicht zu überfordern, hat der Bund die initiierte Länderabfrage zurückgezogen und sich für die Durchführung von sukzessiven Abfragen entschieden. Bislang wurden zwei Abfragen durchgeführt. An einer ersten Abfrage im Zivilschutzaufgabenbereich CBRN-Schutz haben sich Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beteiligt. Die Zulieferungen zu einer umfassenden Länderabfrage im Zivilschutzaufgabenbereich Betreuung, zu der Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein detaillierte Daten übermittelt haben, werden gerade ausgewertet. Weitere Länderabfragen in den o. g. Zivilschutzaufgabenbereichen werden sukzessive folgen. Darüber hinaus liegen für die Jahre 2024 und 2025 Rückmeldungen aller 16 Länder zur jährlichen Einsatzbereitschaftsabfrage wie auch zu den quartalsweisen Bewirtschaftungsübersichten vor. 14. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses TVöD Bund 2025 auf die Besoldung der Bundesbeamten sowie zur vollständigen Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation (2 BvL 4/18) in das parlamentarische Verfahren einzubringen, und welche konkreten Zeit- und Verfahrensschritte sind bis zur Auszahlung einschließlich rückwirkender Nachzahlungen ab dem Jahr 2021 gemäß BMI- Rundschreiben vom 14. Juni 2021 (D3-30200/94#21) vorgesehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. August 2025 Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf zu der in Ihrer Frage genannten Thematik in das parlamentarische Verfahren einbringen, sobald ein entsprechender Entwurf Kabinettreife erlangt hat. Konkrete Zeit- und Verfahrensschritte bis zur Auszahlung ergeben sich zum einen aus dem Gesetzgebungsverfahren selbst und im Übrigen aus den für die administrative Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages erforderlichen Maßnahmen. 15. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Zu welchen Ergebnissen führten die Beratungen der am Programm beteiligten Ressorts bezüglich der Anzeichen, dass sich meldeberechtigte Stellen nicht an den von der Bundesregierung für das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan vorgegebenen Rahmen hielten (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 21/1164), und in wie vielen Fällen wurde von der erwähnten Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der fortgesetzten Zusammenarbeit mit einer meldeberechtigten Stelle abzusehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. August 2025 Während des Verfahrens kam es aus verschiedenen Gründen dazu, dass die Zusammenarbeit mit einzelnen meldeberechtigten Stellen nicht weitergeführt wurde. Darüberhinausgehende statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen im Übrigen nicht vor. 16. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2022 ergriffen, um die physische und digitale Sicherheit Kritischer Infrastruktur im Energiesektor – insbesondere Stromtrassen, Umspannwerke und Einspeiseanlagen – vor gezielter Sabotage durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure zu erhöhen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. August 2025 Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, bei der Bund, Länder und Kommunen entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeiten eng auch mit den Betreibern zusammenarbeiten, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Grundsätzlich obliegt der Schutz der Kritischen Infrastruktur jedoch dem jeweiligen Infrastrukturbetreiber. Um generell beim physischen Schutz kritischer Einrichtungen nachhaltig mehr Resilienz zu schaffen, soll das KRITIS-Dachgesetz die Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER- Richtlinie, CER: Critical Entities Reslilience) in nationales Recht umsetzen. Es sollen erstmals sektorübergreifende Mindestvorgaben zum physischen Schutz von KRITIS festgelegt werden. Dabei wird ein breiter Ansatz verfolgt: Es geht um alle denkbaren Risiken, die durch die Natur oder den Menschen verursacht werden können – den sogenannten All- Gefahren-Ansatz –, sei es ein Unwetter, menschliches Versagen oder ein Sabotageakt. Auf diese Weise wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, dass unsere wichtigsten Unternehmen und Einrichtungen zuverlässig die Dienstleistungen erbringen können, die für die Versorgung der Bevölkerung und das Funktionieren unserer Gesellschaft essentiell sind. Mit der von der Bundesregierung beschlossenen Umsetzung der NIS-2- „Network and Information Security Directive 2“-Richtlinie ((EU) 2022/2555) werden europaweit hohe Cybersicherheitsanforderungen an die Wirtschaft formuliert und der praktische Anwendungsbereich der betroffenen Unternehmen deutlich ausgeweitet. Mit Umsetzung der NIS-2- Richtlinie werden auch die Cybersicherheitsvorgaben im Energiewirtschaftsgesetz neu gefasst. Erstmals werden digitale Energiedienstleister, die einen steuernden Einfluss auf die Energieanlagen haben können, zusätzlich in den Anwendungsbereich mit einbezogen. Die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie werden im Vollzug durch die IT-Sicherheitskataloge der Bundesnetzagentur umgesetzt. Diese IT-Sicherheitskataloge sollen künftig auch den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung umfassen. Zudem sollen die Anforderungen der IT-Sicherheitskataloge künftig auch bei der Beschaffung von Anlagengütern und Dienstleistungen zu berücksichtigen sein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) veröffentlichte Ende 2024 die Publikation „Datensparsamkeit zur Minimierung von Gefahren für KRITIS“. Öffentlich verfügbare Informationen über KRITIS im Internet, wie Netzpläne, Wasserversorgungssysteme und Verkehrsleitsysteme, bergen Sicherheitsrisiken, da sie von potenziellen Angreifern für Cyberangriffe und Sabotage genutzt werden können. Mit dem Aufgreifen des Themas „Datensparsamkeit“ macht das BfV Unternehmen und Organisationen im Bereich Kritischer Infrastrukturen auf die möglichen Gefahren aufmerksam und sensibilisiert zum Ergreifen proaktiver Maßnahmen, um das Gefahrenpotenzial durch riskante Informationen zu minimieren. 17. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie plant die Bundesregierung auf die anhaltende Auswanderung aus Deutschland zu reagieren, wonach in den vergangenen zehn Jahren insgesamt 2.503.462 deutsche Staatsbürger dauerhaft ins Ausland verzogen sind (www.destatis.de/DE/The men/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Wander ungen/Tabellen/wanderungen-zwischen-deutschla nd-und-dem-ausland-jahr-02.html), wobei sich die Zahl der Auswanderungen unter der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Jahr 2015 von 138.273 auf 281.411 nahezu verdoppelt hat (ebd.)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. August 2025 Bei der Entscheidung, dauerhaft oder temporär aus Deutschland auszuwandern, handelt es sich um eine komplexe persönliche Entscheidung, die von zahlreichen individuellen Faktoren abhängig ist. Daher ist eine solche Entscheidung durch politische Maßnahmen nur begrenzt beeinflussbar. Der Bundesregierung ist es ein wesentliches Anliegen, in Deutschland attraktive Rahmenbedingungen für Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die vom Statistischen Bundesamt ausgewiesenen Wanderungszahlen lassen keine Rückschlüsse darauf zu, ob der Fortzug dauerhaft erfolgt ist. Bei den Zahlen handelt es sich um absolute Wanderungszahlen pro Jahr, die Bilanz darüber ziehen, wie viele Personen im gegebenen Jahr zu- beziehungsweise fortgezogen sind. Ein negativer Saldo kann deshalb nicht mit einer dauerhaften Abwanderung gleichgesetzt werden. Er gibt stattdessen an, dass im besagten Jahr mehr Personen ins Ausland gezogen sind als nach Deutschland zugezogen sind. Ein zunehmender Negativsaldo muss dabei keine dauerhafte Abwanderung signalisieren, sondern kann zum Beispiel auch darauf hinweisen, dass sich Personen länger im Ausland aufhalten oder eine wachsende Personenzahl international mobil ist. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 60 des Abgeordneten Dr. Markus Reichel, Plenarprotokoll 20/81, sowie, mit Blick auf die Wanderung von Fachkräften, auf die Antwort der Bundesregierung auf seine Schriftliche Frage 122 auf Bundestagsdrucksache 20/5615 verwiesen. In Bezug auf die Ausweisung einer erhöhten Nettoabwanderung von deutschen Personen in der Wanderungsstatistik seit 2016 wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 62 der Abgeordneten Beatrix von Storch auf Bundestagsdrucksache 20/7650 verwiesen. 18. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie positioniert sich die Bundesregierung zur geplanten EU-Regelung „Chat Control“ (Regulation to Prevent and Combat Child Sexual Abuse), insbesondere angesichts gewichtiger Bedenken, dass „Client-Side-Scanning“ die Ende-zu-Ende- Verschlüsselung massiv untergräbt, Infrastruktur für großflächige Überwachung schafft und einen „Chilling Effect“ auf Meinungs- und Pressefreiheit auslöst (www.techradar.com/computing/cybe r-security/a-political-blackmail-the-eu-parliamen t-is-pressing-for-new-mandatory-scanning-of-you r-private-chats), und falls noch keine abschließende Position vorliegt, von welchen Kriterien hängt die Entscheidungsfindung bis zur Ratsabstimmung am 14. Oktober 2025 ab? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. August 2025 Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über eine gemeinsame Positionierung zum o. g. Verordnungsentwurf ist noch nicht abgeschlossen. Die Entscheidungsfindung beruht auf einer gemeinsamen Bewertung der vorgeschlagenen Regelungen. 19. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) In welcher Form wird die Bundesregierung im Zuge der geplanten Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsländer (u. a. Marokko, Algerien, Tunesien) auf das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs reagieren, wonach eine derartige Einstufung zukünftig voraussetzen soll, dass die Sicherheit für die gesamte Bevölkerung nachvollziehbar begründet wird, also z. B. auch für Christen, Juden oder Homosexuelle in den Maghreb-Staaten (www.welt.de/politik/ausland/ar ticle688c7bbde7eecf6540a86be2/Asylpolitik-EuG H-erhoeht-Huerden-fuer-Bestimmung-sicherer-H erkunftslaender.html), und mit welchen – im Einklang mit dem Urteil befindlichen – Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Anzahl der Rückführungen im Zuge der Reform des europäischen Asylrechts (www.nius.de/politik/news/ definitionvon-sicheren-herkunftsstaaten-warum-das-eugh-u rteil-fatal-fuer-europas-migrationswende-ist/298e db05-6675-48f0-9192-7a94a106de439), wonach ab dem 12. Juni 2026 auch Staaten als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden könnten, wenn bestimmte Gebiete und bestimmte Gruppen nicht sicher sind, zu erhöhen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. August 2025 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-758/24 können sichere Herkunftsstaaten nach der geltenden Asylverfahrensrichtlinie nicht mit Ausnahmen für Personengruppen bestimmt werden. Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes. Bei der Prüfung der Bestimmbarkeit von weiteren Drittstaaten als sichere Herkunftsstaaten wird dieser Maßstab unter der geltenden Rechtslage weiterhin angewandt. Die unter dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) ab dem 12. Juni 2026 anwendbare Asylverfahrensverordnung ermöglicht es zukünftig, einen Drittstaat unter Ausnahme bestimmter Teile seines Hoheitsgebiets oder eindeutig identifizierbarer Personengruppen als sicheren Herkunftsstaat zu bestimmen. Eine solche Bestimmung kann dann auch erstmals nicht nur auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten, sondern unionsweit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, die Möglichkeiten der GEAS-Reform auszuschöpfen. 20. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Wie viele Familienangehörige bekommen durchschnittlich durch einen anerkannten Asylbewerber aus Afghanistan Ansprüche auf Familiennachzug? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. August 2025 Belastbare Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Ausländerzentralregister werden keine Angaben zu im Ausland befindlichen Kernfamilienangehörigen von anerkannt Schutzberechtigten erfasst, die durch die Anerkennung eines Stammberechtigten in Deutschland etwaige Ansprüche auf einen Familiennachzug nach Deutschland erwerben. 21. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 personelle Überschneidungen zwischen Schießsportvereinen bzw. deren Mitgliedern und rechtsextremistischen Parteien oder Zusammenschlüssen bekannt geworden (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. August 2025 Aktuell ist der Bundesregierung eine einstellige Zahl von Schießsport- und Schützenvereinen bekannt, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese zurzeit durch Mitglieder rechtsextremistischer Gruppierungen beeinflusst oder sogar geprägt werden. Entsprechenden Hinweisen geht das Bundesamt für Verfassungsschutz nach. Es prüft laufend, ob sich die Erkenntnislage so verdichtet, dass durch Erkenntnismitteilungen zu einzelnen Mitgliedern über die Landesämter für Verfassungsschutz Maßnahmen der Waffenbehörden initiiert werden können oder dass bei den Innenministerien des Bundes und der Länder ein Verbot des Vereins anzuregen ist. Die Bundesregierung kann eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern aus Gründen des Staatswohls nicht vornehmen, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten ließen Rückschlüsse auf aktuelle Aufklärungsschwerpunkte und die nachrichtendienstliche Erkenntnislage zu. Dies insbesondere, da es sich zahlenmäßig um eine kleine Anzahl von Personen handelt. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der erfragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung aufgrund der im Grundgesetz festgeschriebenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Länder zu Angelegenheiten die Länder betreffend keine Stellung. 22. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 wieder nach Deutschland eingereist, die zuvor mit einer Förderung aus dem REAG/GARP-Programm oder einer anderen finanziellen Ausreiseprämie freiwillig in ihre Herkunftsländer ausgereist waren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren angeben – wenn möglich Jahr der Ausreise und Wiedereinreise getrennt auflisten – und zusätzlich die insgesamt fünf häufigsten Nationalitäten angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. August 2025 Aus Sicht der Bundesregierung sind Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr – wie beispielsweise das Bund-Länder-Programm REAG/GARP – integraler Bestandteil einer wirksamen Rückkehrpolitik. Die Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag, ausreisepflichtigen, mittellosen Personen die freiwillige Ausreise zu ermöglichen und damit die beträchtlichen Kosten einer etwaigen Aufenthaltsfortsetzung bei Bund und Ländern zu reduzieren. Wesentliches Kriterium für eine Förderfähigkeit nach dem REAG/GARP-Programm ist, dass die beantragenden Personen nicht über ausreichende eigene Mittel zur Ausreise verfügen. In den nachstehenden Tabellen werden die jeweiligen Gesamtzahlen der Wiedereinreisen sowie die fünf häufigsten Nationalitäten im Zeiteitraum von 2015 bis 2025 dargestellt. Eine Aufschlüsselung der nachfolgend dargestellten Wiedereinreisen nach dem konkreten Jahr der erfolgten Ausreise ist nicht möglich. Für die Beantwortung Ihrer Frage wurde daher das Jahr der Wiedereinreise zugrunde gelegt. Für die Jahre 2015 bis 2023 liegen im Sinne der Fragestellung valide Daten im Rahmen des Bund-Länder-Programms REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted Repatriation Programme) vor. Hierfür wurden Daten der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zugrunde gelegt, die das Programm bis Ende 2023 durchgeführt hat. Seit 2024 führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das REAG/GARP- Programm durch. Für die Anzahl der Wiedereinreisen in den Jahren 2024 und 2025 wurden Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) verwendet. Diese beinhalten für die Jahre 2024 und 2025 Wiedereinreisen, denen geförderte Ausreisen durch Bundes-, Landes,- und/oder Kommunalmittel oder durch sonstige öffentliche Mittel zugrunde liegen. Eine Förderung über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP kann in der Regel nur einmal erfolgen. Gewährte Programmleistungen im Rahmen von REAG/GARP werden aktuell bei Wiedereinreise nach Deutschland im Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach geförderter Ausreise grundsätzlich wieder zurückgefordert. Zudem sei darauf hingewiesen, dass freiwillige Ausreisen in visaliberalisierte Staaten, wie z. B. die Westbalkan-Staaten, über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP nur mit verminderten Leistungen gefördert werden. Weitere Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Z ah l d er w ie de re in ge re is te n Pe rs on en n ac h ei ne r R üc kk eh rf ör de ru ng ü be r R E A G /G A R P Ja hr d er W ie de rei nr ei se Pe rs on en ge sa m t 5 st är ks te H er ku nf ts lä nd er Pe rs on en 20 15 Se rb ie n M az ed on ie n K os ov o B os ni en u nd H er ze go w in a A lb an ie n 2. 77 1 1. 12 1 55 3 40 5 30 3 16 0 20 16 Se rb ie n M az ed on ie n A lb an ie n K os ov o B os ni en u nd H er ze go w in a 2. 04 2 56 5 46 1 31 2 24 5 24 1 20 17 Se rb ie n A lb an ie n N or dm az ed on ie n B os ni en u nd H er ze go w in a K os ov o 2. 05 5 49 8 47 1 44 7 17 8 12 7 20 18 Se rb ie n A lb an ie n N or dm az ed on ie n U kr ai ne Ir ak u nd K os ov o 1. 20 5 24 8 23 8 10 8 79 62 20 19 Se rb ie n A lb an ie n N or dm az ed on ie n M ol da u U kr ai ne 1. 26 0 23 4 17 9 17 0 11 4 85 20 20 Se rb ie n M ol da u A lb an ie n Ir ak N or dm az ed on ie n 87 8 15 1 14 3 13 9 70 65 20 21 M ol da u N or dm az ed on ie n A lb an ie n Se rb ie n Ir ak 1. 21 9 27 7 22 9 15 5 13 4 83 20 22 N or dm az ed on ie n M ol da u U kr ai ne A lb an ie n B os ni en u nd H er ze go w in a 1. 57 2 44 7 28 5 23 4 14 9 93 20 23 N or dm az ed on ie n A lb an ie n Se rb ie n R us si sc he Fö de ra tio n G eo rg ie n 1. 35 2 42 5 17 5 15 6 11 5 91 Q ue lle : I O M Z ah l d er w ie de re in ge re is te n Pe rs on en n ac h ei ne r R üc kk eh rf ör de ru ng d ur ch B un de s- , L an de s,- u nd /o de r K om m un al m itt el o de r du rc h so ns tig e öf fe nt lic he M itt el Ja hr d er W ie de rei nr ei se Pe rs on en ge sa m t 5 st är ks te H er ku nf ts lä nd er Pe rs on en 20 24 N or dm az ed on ie n T ür ke i Se rb ie n G eo rg ie n M ol da u (R ep ub lik ) 68 3 14 0 87 48 46 46 20 25 G eo rg ie n R us si sc he Fö de ra tio n N or dm az ed on ie n T ür ke i M ol da u (R ep ub lik ) 34 4 40 35 33 32 31 Q ue lle :A ZR 23. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welche Berücksichtigung hat die mir vorliegende Bewertung des Bundesamts für Justiz im Rahmen des Auslieferungsersuchens der Republik Türkei von Mehmet Çakas aus dem Jahr 2023, die besagt, dass gegen eine Erledigung des Auslieferungsersuchens aufgrund der in der Republik Türkei drohenden erschwerten lebenslangen Haftstrafe Bedenken bestehen, bei der Prüfung durch das Bundesministerium des Innern bzw. des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefunden, und wie ist es zu erklären, dass trotz der Bewertung des Bundesamts für Justiz bei Mehmet Çakas durch das BAMF die Feststellung eines Abschiebeverbotes nicht erfolgt ist? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. August 2025 Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Einzelfällen. 24. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wird die Bundesregierung konkrete Maßnahmen veranlassen, um auf die stellenweise stark gestiegene Anzahl von Verwaltungsklagen gegen Asylbescheide zu reagieren, und wenn ja, welche (vgl. www.abendblatt.de/hamburg/politik/article40974 5248/drastische-zunahme-von-asyl-klagen-hambu rger-gerichte-aechzen-fluechtlinge-migratio n.html, abgerufen am 18. August 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. August 2025 Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Bundesregierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Bundesregierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Bundesregierung liegen (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 124, 78 [120 f.]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der 21. Legislaturperiode wurde unter anderem vereinbart, die verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Asylsachen zu beschleunigen. Die Überlegungen der Bundesregierung zur weiteren Umsetzung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sind noch nicht abgeschlossen. Bei einer Beantwortung Ihrer Frage könnte eine einengende Vorwirkung auf Beratungsprozesse entstehen, bei der die Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb der Bundesregierung gefährdet ist. 25. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Nimmt die Bundesregierung eine Zunahme von Sabotage- und Vandalismusfällen bei der Deutschen Bahn AG wahr (bitte Statistik über die letzten drei Jahre aufführen inklusive der jeweiligen Schadenshöhe und inklusive der Aufklärungsquote), und was unternimmt die Bundesregierung, um Kritische Infrastruktur in Deutschland besser zu schützen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. August 2025 Politisch motivierte Straftaten gegen die Deutsche Bahn AG (DB AG) werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes für Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) allgemein registriert. Das bedeutet, dass sie in den PMK-Fallzahlen insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt werden können. Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang keine bundesweite Begrifflichkeit gibt, die mittels eines Angriffsziels oder eines recherchefähigen Katalogwertes in der beim Bundeskriminalamt geführten Fallzahlendatei „Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten – LAPOS“ dargestellt werden könnte. Aus diesem Grund ist eine automatisierte Fallzahlendarstellung der erfragten Straftaten nicht möglich. Näherungsweise können die PMK-Fallzahlen in den Unterangriffszielen „Verkehrsbetriebe“ bzw. „Verkehrseinrichtungen“ herangezogen werden, wobei diese Unterangriffsziele auch Straftaten zum Nachteil anderer Verkehrsunternehmen beinhalten. Für die Jahre 2023 bis 2025 ergibt sich für diese Unterangriffsziele nachstehendes Bild. Danach wurden • im Jahr 2023 insgesamt 277 Straftaten registriert, davon 182 Sabotage- bzw. Vandalismusdelikte (davon in 120 Fällen mit im KPMD- PMK erfassten Tatverdächtigen), • im Jahr 2024 insgesamt 266 Straftaten, davon 90 Sabotage- bzw. Vandalismusdelikte (davon in 56 Fällen mit im KPMD-PMK erfassten Tatverdächtigen), • von Januar bis Juli 2025 vorläufig 47 Straftaten, davon 28 Sabotagebzw. Vandalismusdelikte (davon in drei Fällen mit im KPMD-PMK erfassten Tatverdächtigen). Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die PMK-Fallzahlen aus dem laufenden Jahr indes vorläufigen Charakter haben und durch Nach-/ Änderungsmeldungen noch teilweise deutlichen Veränderungen unterworfen sind. Zur Schadenshöhe können keine Angaben gemacht werden, da diese im KPMD-PMK nicht erhoben wird. Die Verantwortung für den physischen Schutz der Anlagen liegt primär bei der DB AG als Betreiberin. Die Bundespolizei bewertet jedoch fortlaufend die Gefährdungslage im Bereich der Eisenbahnen des Bundes und passt ihre gefahrenabwehrenden Maßnahmen entsprechend an. Grundlage ist die seit dem Jahr 2000 bestehende Ordnungspartnerschaft mit der DB AG. Besonders schutzbedürftige Streckenabschnitte werden verstärkt überwacht. Zudem wird die Videotechnik an bundesweit 143 Bahnhöfen modernisiert, um Straftaten vorzubeugen und eine zielgerichtete Einsatzführung zu ermöglichen. Darüber hinaus arbeiten die Bundespolizei und die DB AG gemeinsam im Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof an innovativen Konzepten zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von Sabotage- und Vandalismusdelikten. Zudem soll das KRITIS-Dachgesetz die Richtlinie (EU) 2022/2557 (Critical Entities Resilience) in nationales Recht umsetzen. Erstmals sollen sektorübergreifende Mindestvorgaben für den Schutz Kritischer Infrastrukturen festgelegt werden. Ziel ist es, durch einen umfassenden „All- Gefahren-Ansatz“ die Resilienz kritischer Einrichtungen – einschließlich der Bahn – nachhaltig zu stärken. 26. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den im Bericht „2024 Country Reports on Human Rights Practices: Germany“ des U.S. Department of State enthaltenen Einschätzungen zur Menschenrechtslage in Deutschland, und wie wird sie damit umgehen (insbesondere, welche Schlussfolgerungen und ggf. Maßnahmen leitet sie daraus für Politik, Gesetzgebung und Behördenpraxis ab; www.state.gov/reports/2024-country-reports-on-h uman-rights-practices/germany/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. August 2025 Die Bundesregierung hat den Bericht „2024 Country Reports on Human Rights Practices: Germany“ des U.S. Department of State zur Kenntnis genommen. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 27. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Welche rechtlichen Voraussetzungen liegen der Abwägung seitens der Bundesregierung zugrunde, wenn nach Ansicht der Bundesregierung das Interesse der mit dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan befassten meldeberechtigten Stellen dahingehend, dass diese Wert darauf legen, nicht öffentlich benannt zu werden (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 60 des Abgeordneten Jürgen Hardt auf Bundestagsdrucksache 20/4631), insoweit gegenüber dem berechtigten Informationsanspruch der Abgeordneten des Deutschen Bundestages überwiegt, dass die meldeberechtigten Stellen in der Antwort nicht namentlich benannt wurden und auch auf die weiteren danach erfolgten, auf die Bezeichnung der meldeberechtigten Stellen gerichteten Fragen von Abgeordneten bis zum heutigen Stand in den dazu ergangenen Antworten der Bundesregierung nicht benannt wurden (bitte die angewendeten bzw. anzuwendenden Rechtsnormen angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. August 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 22. September 2023 auf die Schriftliche Frage 54 des Abgeordneten Jürgen Hardt auf Bundestagsdrucksache 20/8449 verwiesen, da diese nach wie vor zutreffend ist und sich keine Änderungen an der zugrundeliegenden Abwägung ergeben haben. 28. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Wie viele Afghanen wurden mit sogenannten „Proxy-Pässen“, erfundenen Verwandtschaftsverhältnissen und falschen Dokumenten im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms in Deutschland aufgenommen, und stimmen die in den Medien behaupteten Aussagen, dass die damalige Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock, die – bereits viel früher von Experten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat geforderten – Sicherheitsbefragungen (Bericht der Berliner Zeitung vom 13. Juni 2023) durch das Bundesinnenministerium ablehnte und ihre Mitarbeiter aufforderte, hart zu bleiben und den Streit ggf. eskalieren zu lassen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. August 2025 Alle Aufnahmen werden unter dem Vorbehalt erklärt, dass das Visumverfahren erfolgreich abgeschlossen wird und keine Sicherheitsbedenken bestehen oder bekannt werden, die einer Einreise nach Deutschland entgegenstehen. Hierzu gehört auch die Feststellung der Identität der Personen sowie der Familienzusammengehörigkeit. Bei der Umsetzung hat Sicherheit höchste Priorität. Dies spiegelt sich sowohl in der Ausgestaltung der Verfahren wie auch in deren praktischer Umsetzung in jedem Einzelfall wider. Entsprechend haben seit Aufsetzung des Verfahrens stets umfangreiche Sicherheitsprüfungen stattgefunden. Alle Abläufe und Verfahrensbestandteile wurden und werden kontinuierlich im Rahmen einer engen Ressortabstimmung angepasst. Die damalige Bundesregierung hat im Frühsommer 2023 die Sicherheitsprüfungen durch persönliche Befragungen vor Ort ergänzt. 29. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Wie viele Aufzeichnungen der durch die bis zum 5. Mai 2025 amtierenden Bundesministerin des Auswärtigen mittels elektronischer Medien, sowohl unter Verwendung dienstlicher als auch privater Endgeräte, geführten Korrespondenz, Chatverläufe etc., die einen inhaltlichen Bezug zu konkreten Sachverhalten im Kontext der Befassung des Auswärtigen Amts (AA) bzw. der darüber hinaus damit befassten Nichtregierungsorganisationen in Verfahren zur Vergabe von Aufenthaltsoder Duldungstiteln an afghanische Staatsbürger aufweisen, die somit als elektronische Daten zumindest mit der Parallele zum Grundsatz der Zufallsurkunde bei zukünftigen Ermittlungen durch das AA, bzw. durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse, bzw. durch Strafverfolgungsbehörden zu diesem Untersuchungsgegenstand beweiserheblich sein werden bzw. den Status von Beweismitteln erlangen können, die im Rahmen der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Aktenführung, die eine einheitliche und vollständige Dokumentation des Verwaltungshandelns einschließen und vorgeblich eine hohe Priorität in allen Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden und Stellen haben (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 21/848), wurden im AA sichergestellt bzw. archiviert? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 20. August 2025 Die Bundesregierung führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 21/848 verwiesen. 30. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um gegenüber der israelischen Regierung darauf hinzuwirken, dass das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten wieder Zugang nach Gaza, zum Westjordanland sowie nach Ost-Jerusalem bekommt und dort seine Arbeit wieder aufnehmen kann, um die menschenwürdige und angemessene Versorgung der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln – die derzeit nach Ansicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nur unzureichend von der von den USA und Israel unterstützten Stiftung Gaza Humanitarian Foundation übernommen wird (www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldung en/alabali-radovan-gaza-nicht-aus-den-augen-verl ieren-256952) – zu gewährleisten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 20. August 2025 Die Bundesregierung setzt sich anhaltend nachdrücklich dafür ein, dass Organisationen der Vereinten Nationen in den Palästinensischen Gebieten ungehindert tätig sein und die Zivilbevölkerung erreichen können. Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul hat auf seiner Reise nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete klar gefordert, den Vereinten Nationen und den internationalen Hilfsorganisationen sicheren Zugang zu gewährleisten sowie eine effektive Verteilung zu ermöglichen. Die vollständige Umsetzung der von israelischer Seite zugesagten, sicheren humanitären Korridore in Gaza ist dabei von entscheidender Bedeutung. Die Bundesregierung steht dazu weiterhin in engem Austausch mit der israelischen Regierung. 31. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Inwiefern ist es vor dem Hintergrund des Existenzrechts Israels als Teil der deutschen Staatsraison nach Ansicht der Bundesregierung hilfreich, wenn – auch nach eigener Aussage – von den durch die Deutsche Luftwaffe über Gaza abgeworfenen Hilfsgütern 50 bis 100 Prozent nicht bei der Zivilbevölkerung, sondern u. a. in den Händen der Terrororganisation Hamas landen (www.tages schau.de/ausland/asien/gaza-bundeswehr-hilfsflue ge-100.html, www.welt.de/politik/ausland/article 688df6f6b5abd81523c8d6a3/gaza-50-bis-100-pro zent-bundesregierung-besorgt-ueber-abzweigung- von-hilfsguetern-durch-hamas.html, www.niu s.de/analyse/news/un-zahlen-beweisen-hilfskonvo is-gepluendert-/77bb87eb-5b4c-4cb9-bd15-82447 7d209af), insbesondere im Angesicht der Ereignisse des 7. Oktober 2023 sowie aktueller Videos zweier Geiseln in den Händen eben jener Hamas, darunter einer deutschen Geisel (www.youtub e.com/watch?v=wJ2i3yDdjI0 und www.youtub e.com/watch?v=rwFguz4zG-4), und welches Signal möchte die Bundesregierung mit dieser Aktion in Richtung der israelischen Regierung senden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. August 2025 Die Versorgung notleidender Menschen erfolgt im Rahmen von humanitären Prinzipien. Das Absetzen von Hilfsgütern über die Luft ist eine zusätzliche Möglichkeit, dringend benötigte Hilfsgüter nach Gaza zu verbringen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2b der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 21/1234 verwiesen. Die Geiseln, die immer noch in der Gewalt der Hamas sind, müssen umgehend freikommen. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 35 des Abgeordneten Martin Sichert auf Bundestagsdrucksache 21/1234 wird verwiesen. 32. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Inwiefern begründet sich die ablehnende Haltung der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Serap Güler in Bezug auf die Aufnahme von Kindern aus Gaza in Deutschland (https://rp-online.de/nr w/staedte/duesseldorf/duesseldorf-auswaertiges-a mt-lehnt-aufnahme-von-kindern-aus-gaza-und-isr ael-ab_aid-132538171) als Reaktion auf entsprechende Forderungen aus einzelnen Kommunen, wie z. B. seitens der Kölner Oberbürgermeister- Kandidatin und Vizepräsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Berivan Aymaz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (https:// be r ivan -ayma z.de/aktuelles/pressestatement/nachricht/koeln-ka nn-helfen-holen-wir-kinder-aus-gaza-und-israel-i n-sicherheit-5200), mit potenziellen Sicherheitsrisiken und vermutlich erheblichen Problemen bei der Integration infolge einer oftmals eher antisemitisch geprägten Indoktrination und Sozialisation der Kinder in Gaza (www.israelnetz.com/ pastellt-eu-finanziertes-bildungsmaterial-fuer- gazabereit/) sowie möglicherweise ähnlichen Problemen mit nachziehenden Familienangehörigen, und inwiefern ist es – wie seitens der Staatsministerin als Alternative präsentiert – bereits gelungen, Länder in der Region zur Aufnahme dieser Kinder bzw. auch Familien zu motivieren? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. August 2025 Die Bundesregierung unterstützt in Einzelfällen zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Einreise von schwerverletzten und -kranken Kindern aus Gaza, damit sie in Deutschland lebensrettende medizinische Behandlungen erhalten, die vor Ort nicht angeboten werden können. Die Umsetzbarkeit der Initiativen einiger Kommunen, durch die Aufnahme von Patientinnen und Patienten aus Gaza die humanitäre Hilfe der Bundesregierung zu unterstützen, hängt entscheidend von der Sicherheitslage, der Möglichkeit der Ausreise und weiteren Faktoren ab. Die Bundesregierung steht zur Aufnahme von Patientinnen und Patienten in Kontakt mit Ägypten, Jordanien und Israel. Sie bemüht sich nachdrücklich darum, zu individuellen Lösungen beizutragen, um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten. Dadurch konnte die Bundesregierung u. a. erwirken, dass aus Gaza stammende Kinder in Ägypten behandelt wurden. Laut Kenntnis der Bundesregierung finden regelmäßig medizinische Evakuierungen aus Gaza statt. Insgesamt wurden laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit Oktober 2023 über 7.500 Patientinnen und Patienten evakuiert. Der Großteil wurde in Ägypten, Jordanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar auf genommen. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die medizinische Versorgung der Menschen in Gaza und den Nachbarländern, zum Beispiel durch ein Feldkrankenhaus des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Rafah über das Deutsche Rote Kreuz und durch die Lieferung von medizinischen Gütern, um Patientinnen und Patienten aus Gaza in Ägypten zu behandeln. Zudem fördert die Bundesregierung das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen sowie die WHO und stellt über das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten grundlegende Gesundheitsdienstleistungen bereit. 33. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter den toten und verletzten Soldaten infolge eines russischen Raketenangriffs auf ein ukrainisches Militärgelände in der Nähe von Kropywnyzkyj am 21. Juli 2025 deutsche Staatsangehörige (www.nytimes.com/2025/08/12/world/eur ope/foreign-soldiers-ukraine-russia-missile-attac k.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 20. August 2025 Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 34. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Hat die Bundesregierung mit dem israelischen Unternehmen Elbit Systems Ltd., das auf die Herstellung von Verteidigungs- und Sicherheitstechnologie spezialisiert ist, einen Vertrag über die Lieferung von Verteidigungstechnologie in Höhe von mehr als 1,6 Mrd. Euro abgeschlossen, und wenn ja, wie passt die Zusammenarbeit mit dem erst kürzlich von Bundeskanzler Friedrich Merz erlassenen Waffenexportstopp zusammen (www.j post.com/defense-and-tech/article-864089?utm_s ource=jpost.app.apple&utm_medium=share#goog le_vignette)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 20. August 2025 Ein solcher Vertrag mit Elbit Systems Ltd. wurde nicht geschlossen. 35. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Über welche Waffensysteme verfügt die Deutsche Marine der Bundeswehr zur Bekämpfung von Drohnen im Inland, die dazu dienen, Standorte und Häfen auszuspionieren (bitte die jeweilige zur Verfügung stehende Anzahl angeben), und über welche Waffensysteme verfügen die seegehenden Einheiten der Marine zur Abwehr von Spionagesowie auch Kampfdrohnen, um der Komplexität der Herausforderung aufgrund der unterschiedlichen Bauarten und Fähigkeiten von Drohnen adäquate Abwehrtechnologien entgegensetzen zu können (bitte für folgende Schiffstypen auflisten: Fregatten, Korvetten, Minenjagdboote, U-Boote, Flottendienstboote, Einsatzgruppenversorger, Betriebsstofftransporter, Tender)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. August 2025 Gegenstand Ihrer Frage sind Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine weitergehende Offenlegung der erfragten Informationen in diesem konkreten Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr aktuell und für die nächsten Jahre abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der erfragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der erfragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Die erfragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr derart detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Aus dem vorher Gesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 36. Abgeordneter Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellt sich das Bewerbungsaufkommen im Bereich Freiwilligen Wehrdienst Leistender „Dein Jahr für Deutschland“ seit Einführung des Dienstformats bis einschließlich August 2025 dar (bitte nach Jahren aufschlüsseln), insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die Anzahl der verfügbaren Dienstposten/ Plätze, die Anzahl der tatsächlichen Dienstantritte bzw. Einberufungen und die entsprechende durchschnittliche Wartezeit zwischen Erstberatung bzw. Bewerbung und dem tatsächlichen Dienstantritt (bitte tabellarisch darstellen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 21. August 2025 Das Modell „Dein Jahr für Deutschland“ – Freiwilliger Wehrdienst im Heimatschutz – wurde zum 30. Juni 2025 eingestellt. Das Bewerbungsaufkommen im Sinne der Fragestellung stellt sich wie folgt dar: Jahr Bewerbungen Einstellungsmöglichkeit Dienstantritt 2021 2.480   840 841 2022 1.988 1.120 981 2023   885 1.120 807 2024   987 1.120 633 2025   278   560 255 Wartezeiten im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erfasst. Eine Beantwortung Ihrer Frage ist insoweit nicht möglich. 37. Abgeordneter Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellt sich das Bewerbungsaufkommen im Bereich „Ungediente in der Reserve“ seit Einführung des Dienstformats bis einschließlich August 2025 dar (bitte nach Jahren aufschlüsseln), insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die Anzahl der verfügbaren Dienstposten/Plätze, die Anzahl der tatsächlichen Dienstantritte bzw. Einberufungen und die entsprechende durchschnittliche Wartezeit zwischen Erstberatung bzw. Bewerbung und dem tatsächlichen Dienstantritt (bitte tabellarisch darstellen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 20. August 2025 Das Bewerbungsaufkommen im Sinne der Fragestellung stellt sich wie folgt dar: Jahr Anzahl Bewerbungen Einstellungsbedarf 2021 321 496 2022 421 305 2023 654 305 2024 706 660 2025  241* 660 * Stand: 15. August 2025. Der jährliche Einstellungsbedarf konnte seit 2022 gedeckt werden. Eine differenzierte Erfassung des Dienstantritts von Ungedienten im Sinne der Fragestellung und aktiven Soldatinnen und Soldaten ist systemseitig nicht abbildbar. Wartezeiten im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erfasst. Eine Beantwortung Ihrer Frage ist insoweit nicht möglich. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 38. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Kennt die Bundesregierung Fälle, bei denen sich Windkraftanlagen trotz Windstille drehen, und werden diese dann mit Energie versorgt (beispielsweise aus überschüssiger Energie aus Photovoltaik-Anlagen, die der jeweilige Netzbetreiber nicht aufnehmen kann)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. August 2025 Nein, der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Aus technischen und ökonomischen Gründen ist nicht anzunehmen, dass Windenergieanlagen im laufenden Betrieb vom Anlagenbetreiber über einen Motorbetrieb aktiv angetrieben werden. Netzbetreiber weisen in der Regel nur Stromerzeuger an, ihre Erzeugung anzupassen, um Netzengpässe zu beheben. Anweisungen an Stromverbraucher (und angetriebene Windräder wären Stromverbraucher) werden nicht ausgesprochen. 39. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie positioniert sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu der Forderung etlicher Unternehmen der Energie- und Wasserstoffbranche, den Einsatz von grünem Wasserstoff in den geplanten Back-up-Gaskraftwerken verbindlich vorzuschreiben, um so den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu fördern (www. h a n d e l s b l a t t.com/politik/deutschland/wasserstoff-wie-back-u p-kraftwerke-den-wasserstoff-hochlauf-voranbrin gen-sollen/100139403.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. August 2025 Im Rahmen der Planungen zur Kraftwerksstrategie haben verschiedenste Interessengruppen ihre Positionen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) herangetragen. Das BMWE wägt diese Positionen gründlich ab und berücksichtigt sie bei der weiteren Ausarbeitung der Kraftwerksstrategie. Die im Rahmen der Kraftwerksstrategie zu errichtenden Kapazitäten unterliegen den nationalen und europäischen Klimaschutzzielen. Eine Option zur Dekarbonisierung des Kraftwerksparks stellt dabei die Verwendung von grünem Wasserstoff dar. 40. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Inwiefern gibt es konkrete Handlungsanweisungen der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums der Finanzen an die Bundesländer, innerhalb welcher Fristen die Forderungen zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfen (Bundesgesetz) aufgemacht und durchgesetzt werden sollen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 21. August 2025 Zur Umsetzung der Corona-Soforthilfen (Antragstellung März bis Mai 2020) wurden zwischen dem Bund und den Ländern einheitliche Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweise abgeschlossen, in denen die Durchführung des Programms in die Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes bzw. der beauftragten Bewilligungsstelle übertragen wurde. Die Verwaltung, Auszahlung und Prüfung der Hilfen liegen bei den Ländern. Die Bewilligungsverfahren zur Gewährung der Soforthilfen in den Bundesländern waren dabei landesspezifisch hinsichtlich der Antragstellung und Prüfintensität vor der Auszahlung ausgelegt. Mehrere Bundesländer überprüfen derzeit die zu Beginn der Corona- Pandemie gewährten Corona-Soforthilfen. die damals an Kleinstunternehmen und Selbständige schnell und unbürokratisch ausgezahlt wurden. Der Bund und die Mehrheit der Länder haben sich seit 2023 auf ergänzende Verwaltungsvereinbarungen zur Ausweitung dieser nachträglichen Kontrollmaßnahmen verständigt. Der Stand der länderspezifischen Überprüfungen variiert aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen bei den Ländern, u. a. durch die Schlussabrechnungen der weiteren Corona-Wirtschaftshilfen. Im Falle von Rückforderungen gelten die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen des Verwaltungs- und insbesondere des Haushaltsrechts, die angemessene Rückzahlungskonditionen einräumen. Zum Teil orientieren sich die Länder bei der Abrechnung der Corona-Soforthilfe an den Eckpunkten für Rückzahlungsmodalitäten der Corona-Wirtschaftshilfen, die in Anlage 2 der Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona- Wirtschaftshilfen aufgeführt sind. Diese sind online abrufbar unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Infothek/Vollzugshinw eise/vollzugshinweise.html. Mehrere Länder haben speziell für die Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe ergänzende landesrechtliche Regelungen beschlossen. 41. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Auf welcher Rechtsgrundlage ist die EU- Kommission Verpflichtungen über 1,35 Bill. US- Dollar (750 Mrd. US-Dollar für Energiekäufe und 600 Mrd. US-Dollar für Investitionen) im Rahmen der Zollvereinbarung mit den USA vom 28. Juli 2025 eingegangen (www.tagesschau.de/w irtschaft/weltwirtschaft/zollstreit-einigung-10 0.html), in welcher Höhe wird Deutschland als größter EU-Mitgliedstaat zur Erfüllung der von der EU-Kommission eingegangenen Verpflichtungen von über 1,35 Bill. US-Dollar (750 Mrd. US- Dollar für Energiekäufe und 600 Mrd. US-Dollar für Investitionen) im Rahmen der Zollvereinbarung mit den USA vom 28. Juli 2025 herangezogen, und inwiefern werden diese Ausgaben im aktuellen und in zukünftigen Bundeshaushalten abgebildet? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 15. August 2025 Die EU und die USA haben am 27. Juli 2025 eine politische Grundsatzeinigung erzielt. Damit hat die EU-Kommission den Handelskonflikt entschärft und verhindert, dass die vom US-Präsidenten Donald Trump angedrohten universellen Zollsätze gegenüber der EU in Höhe von 30 Prozent umgesetzt werden. Das Verständnis über die Inhalte der Grundsatzeinigung zum Zeitpunkt des 27. Juli 2025 hat die EU- Kommission https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_2 5_1930 veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame politische Absichtserklärung, in den nächsten drei Jahren US-Importe aus dem Energiebereich mit einem erwarteten Wert von 750 Mrd. US-Dollar zu beschaffen. Bindende Verpflichtungen für Unternehmen oder einzelne EU- Mitgliedstaaten lassen sich aus Absichtserklärungen nicht ableiten. Dies soll auch die Umsetzung des Endes von Energieimporten aus Russland bis 2027 im Rahmen von RePowerEU unterstützen. Der Import von Energieträgern obliegt weiterhin privaten Unternehmen. Die Europäische Kommission prüft derzeit Möglichkeiten der Umsetzung im bestehenden Marktrahmen, etwa durch die verstärkte Nutzung der Plattform „Aggregate EU“, die bereits zur Bündelung privater Nachfrage für eine gemeinsame Beschaffung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) geschaffen wurde. Zum anderen weist die Europäische Kommission auf Interessenbekundungen von EU-Unternehmen hin; diese betreffen mögliche, nicht näher spezifizierte Investitionen in den USA, aus denen sich keine Auswirkungen für den Bundeshaushalt ergeben können. 42. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Wann hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Ausfuhrlizenz nach dem Außenwirtschaftsgesetz an die ThyssenKrupp AG für ein sechstes U-Boot („Korruption: Deutsche U-Boote für Israel“, NDR vom 11. Juli 2025) an Israel genehmigt, und welche Gründe kann die Bundesregierung zu der Verzögerung anführen – die sie unter anderem anlässlich einer Klage Nicaraguas vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) als Begründung genannt hat, es müssten keine Sofortmaßnahmen gegen Deutschland im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg verhängt werden (Summary of the Order of 30 April 2024, IGH v. 30. April 2024)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 19. August 2025 Eine der Fragestellung entsprechende Genehmigung wurde bislang nicht erteilt. Im Übrigen gilt, dass die Bewertungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse der Rüstungsexportkontrolle dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallen. Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für diesen Bereich des Regierungshandelns auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen oder darauf, dass eine Genehmigung für ein wie in der Frage beschriebenes Geschäft nicht erteilt worden ist. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab. 43. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie war die Bundesregierung in die Zollverhandlungen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich der Abnahmezusagen von LNG eingebunden, beispielsweise durch eine Absprache zwischen dem Bundeskanzler Friedrich Merz und dem US-Präsidenten Donald Trump oder im Rahmen des US- Antrittsbesuches des Bundeskanzlers, und wie bewertet die Bundesregierung diese Einigung insbesondere bezogen auf die immense Höhe der Energielieferungen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 18. August 2025 Die Handelspolitik der EU-Länder obliegt der EU. Die Europäische Kommission führt daher die diesbezüglichen Verhandlungen für die EU durch. Die EU-Mitgliedstaaten werden in laufende handelspolitische Verhandlungen regelmäßig im Rahmen der dafür vorgesehenen Verfahren in den einschlägigen EU-Gremien eingebunden. Die EU und die USA haben am 27. Juli 2025 eine politische Grundsatzeinigung erzielt. Das Verständnis über die Inhalte der Grundsatzeinigung zum Zeitpunkt des 27. Juli 2025 hat die Europäische Kommission https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_25_1930 veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame politische Absichtserklärung, in den nächsten drei Jahren US-Importe aus dem Energiebereich mit einem erwarteten Wert von 750 Mrd. US-Dollar zu beschaffen. Dies soll auch die Umsetzung des Endes der Energieimporte aus Russland bis 2027 im Rahmen von RePowerEU unterstützen. Der Import von Energieträgern obliegt weiterhin privaten Unternehmen. Die Europäische Kommission prüft derzeit Möglichkeiten zur Umsetzung im bestehenden Marktrahmen, etwa durch die verstärkte Nutzung der Plattform „Aggregate EU“, die bereits zur Bündelung privater Nachfrage für eine gemeinsame Beschaffung von Flüssigerdgas geschaffen wurde. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 44. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der aktuelle Stand der Entwicklung des Demonstrators zur datensparsamen Altersverifikation, und welche Planungen bestehen für eine mögliche Pilotierung in Deutschland? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 21. August 2025 Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie wurde von der Bundesregierung mit der technischen Ausarbeitung einer Konzeptidee zur datensparsamen Altersverifikation und zur Erstellung eines Demonstrators beauftragt. Der Demonstrator wurde fertiggestellt und hat gezeigt, dass eine datensparsame Altersverifikation grundsätzlich möglich ist. Die Bundesregierung bereitet zurzeit die Veröffentlichung der Altersverifikationslösung der Europäischen Kommission, die sog. Mini-Wallet, in Deutschland vor. 45. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien angekündigte Expertenkommission zum Jugendmedienschutz ihre Arbeit bereits aufgenommen, und wie gestaltet sich deren weiterer Zeitplan? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 21. August 2025 Die Besetzung der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ wird derzeit finalisiert. Die Kommission wird nach der parlamentarischen Sommerpause ihre Arbeit aufnehmen und in einem regelmäßigen Turnus tagen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich für Herbst 2026 erwartet. 46. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Welche juristischen Personen sind die Empfänger der finanziellen Förderung aus dem Programm „Demokratie leben!“ (der drei Projektpartnerschaften) im Bezirk Bayerisch-Schwaben (bitte die juristischen Personen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Förderbetrag aufzählen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 22. August 2025 Die gewünschten Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesprogramms „Demokratie leben!“: Partnerschaft für Demokratie Stadt Kempten: www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/projekte-finden/partnerschaf t-fuer-demokratie-stadt-kempten-allgaeu-261900. Partnerschaft für Demokratie Stadt Kaufbeuren: www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/projekte-finden/partnerschaf t-fuer-demokratie-stadt-kaufbeuren-261550. Partnerschaft für Demokratie Landkreis Aichach-Friedberg: www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/projekte-finden/partnerschaf t-fuer-demokratie-landkreis-aichach-friedberg-261108. 47. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Welche Vorhaben wurden in den ersten 100 Tagen der Regierungszeit im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend umgesetzt bzw. vorbereitet, und wie ist der jeweilige Stand der Vorbereitungen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 21. August 2025 Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat im genannten Zeitraum bereits wichtige Vorhaben umgesetzt. Aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung wurden alle Maßnahmen in der Zuständigkeit des BMBFSFJ umgesetzt. Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau hat das BMBFSFJ eines der ersten Gesetze in der 21. Legislaturperiode auf den Weg gebracht und schafft so schnell Planungssicherheit in den Kommunen für den weiteren flächendeckenden Ausbau ganztägiger Grundschulbetreuung. Die Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ wurde konstituiert und hat ihre Arbeit aufgenommen. Im Anschluss an die Kommissionsarbeit soll das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie eingeleitet werden. Die wissenschaftliche Evaluation des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen wurde vorgelegt und dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Sophie Koch, und der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, Michael Brand, wurden ernannt. Am 6. August 2025 hat die Bundesregierung den vom BMBFSFJ gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Dieser befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Vorbereitungen zur Umsetzung weiterer Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sind Gegenstand laufender Beratungen innerhalb der Bundesregierung. Das umfasst auch die parallelen Beratungen zu den Aufstellungen der Bundeshaushalte für die Jahre 2025 und 2026. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 48. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen zusätzlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel für Ukrainer, insbesondere durch Aufhebungen von Bürgergeld-Bewilligungen, Abrechnungen zwischen Jobcentern und Kommunen, Neubewilligungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie aufwändige Prüfungen, und plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rückwirkend Asylanträge prüft, und wenn ja, mit welchem Mehraufwand? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 18. August 2025 Ziel ist es, den Übergang für Geflüchtete aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beantragt haben, so bürokratiearm wie möglich zu gestalten, ohne dass deshalb Bescheide aufgehoben oder Erstattungsverfahren durchgeführt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft Asylanträge nicht rückwirkend, sondern nur nach entsprechender Antragstellung. Im Falle eines Asylantrags ruht das Asylverfahren, solange Schutz nach § 24 AufenthG gewährt wird. Im Einzelnen wird bezüglich der Minder- und Mehrausgaben auf den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) hingewiesen, der am 12. August 2025 auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurde, vgl. www.bmas.de/DE/Service/Geset ze-und-Gesetzesvorhaben/leistungsrechtsanpassungsgesetz.html. 49. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Enthält der Gesetzentwurf zum erneuten Rechtskreiswechsel der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine Rechtsgrundlage für die Rückforderung der Differenz zwischen zuvor gezahlten Bürgergeldleistungen und den niedrigeren Leistungen nach dem AsylbLG, und falls ja, in welchem Umfang rechnet die Bundesregierung mit Rückforderungen, und wie bewertet sie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, Geflüchtete aus demselben Herkunftsland im Sozialleistungsrecht unterschiedlich zu behandeln? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 18. August 2025 Eine rückwirkende Aufhebung von Bescheiden oder eine Rückabwicklung von Leistungen ist im aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) nicht vorgesehen. 50. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Asylbewerber, Flüchtlinge, Geduldete oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung als untergetaucht geführt oder sind mit unbekanntem Aufenthaltsort registriert, beziehen aber noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende; bitte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Bürgergeld getrennt auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 19. August 2025 Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, dass Menschen aus dem in Ihrer Frage genannten Personenkreis Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Voraussetzung für die Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG ist unter anderem der tatsächliche Aufenthalt im Bundesgebiet. Diese Voraussetzung ist bei Personen mit unbekanntem Aufenthaltsort regelmäßig nicht gegeben. Gleiches gilt für Leistungen nach dem SGB II. 51. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Auf welcher Informationsgrundlage führt die Bundesregierung den Sozialpartnerdialog mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zur Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit, und welche konkreten nächsten Schritte sind nach Abschluss des Sozialpartnerdialogs mit Blick auf die Arbeitszeitreform geplant? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 18. August 2025 Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Derzeit findet der im Koalitionsvertrag vereinbarte Dialog mit den Sozialpartnern zur konkreten Ausgestaltung dieses Vorhabens in einem vertraulichen Rahmen statt. Nach Abschluss des Sozialpartnerdialoges plant die Bundesregierung die entsprechende Umsetzung. Ziel ist es, eine gute Lösung im Sinne des Gesundheitsschutzes, der Flexibilität und der betrieblichen Realität zu finden. Ein konkreter Zeitplan steht noch nicht fest. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 52. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie beurteilt die Bundesregierung die Doppelfunktion von Dr. Karsten Wildberger als Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung und als im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragener Interessenvertreter für den Wirtschaftsrat der CDU e. V. (www.lobbyregister. bundestag.de/suche/R001795/55946?backUrl=%2 Fsuche%3Fq%3DWildberger%26pageSize%3D2 5%26sor t%3DRELEVANCE_DESC), und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um mögliche Interessenkonflikte, wie etwa die Bevorteilung von Mitgliedsunternehmen des CDU-Wirtschaftsrates, zu vermeiden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 18. August 2025 Nachdem der Bundesminister Dr. Karsten Wildberger unverzüglich nach Übernahme seines Ministeramtes seine Funktion als Vizepräsident des Vereins „Wirtschaftsrat der CDU e. V.“ abgegeben hat, ist eine Überarbeitung des entsprechenden Eintrags im Lobbyregister des Deutschen Bundestages nach Auskunft des Vereins derzeit in Prüfung. Als allgemeiner Maßstab zur Bewertung des Sachverhalts gilt, dass Mitglieder der Bundesregierung stets kritisch prüfen müssen, ob es durch ihre Handlungen zu Kollisionen mit öffentlichen Interessen der Bundesregierung kommen kann. Ist dies zu befürchten, sind diese zu vermeiden. Der Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten ergibt sich dabei aus Artikel 66 des Grundgesetzes und konkretisiert sich u. a. in § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG). Spezifische Anzeige- und Genehmigungspflichten für Mitglieder der Bundesregierung sind abschließend im BMinG geregelt. Entsprechend dieser Rechtslage liegen keine Erkenntnisse vor, die Interessenkonflikte begründen. 53. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchem Grund ist die Einheit AG DS I 1 im aktuellen Organigramm des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) nicht als eigenständiges Referat ausgewiesen, und wie unterscheiden sich ihre Zuständigkeiten von denen des Referats DW II 1 konkret im Bereich Digitale Souveränität? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 22. August 2025 Die Arbeitsgruppe (AG) DS I 1 (IT-Architektur, Portfoliomanagement, Digitale Souveränität) ist im Organigramm als eigenständige Organisationseinheit ausgebracht. Sie ist als Arbeitsgruppe und nicht als Referat benannt, da die Aufgaben den inhaltlichen Arbeitsumfang eines Referates überschreiten und sie aufgrund der Leitungsspanne von zwei Referatsleitungen geführt werden wird. Das Referat DW II 1 (Digitale Wirtschaft und Digitale Souveränität) in der Abteilung für Digitalpolitik und Wirtschaft ist in einer gesamtkoordinierenden Rolle innerhalb der Bundesregierung und des BMDS für übergreifende digitalpolitische Fragestellungen der Digitalen Souveränität zuständig und umfasst Fragen und konkrete Projekte der Digitalen Souveränität in Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Ergänzend ist die AG DS I 1 für Fragen der Digitalen Souveränität im Kontext des Deutschland-Stacks und damit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zuständig. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 54. Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann werden der noch ausstehende Prognosefall 2 „Szenario 2040 – Beschleunigte globale Transformation“ der Verkehrsprognose 2040 und die Langfristszenarien (Langfrist-Szenario 1a „Basisszenario 2050“, Langfrist-Szenario 1b „Klimawandel und Extremwetterereignisse 2050“, Langfrist-Szenario 2 „Beschleunigte globale Transformation 2050“) voraussichtlich veröffentlicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 19. August 2025 Derzeit befinden sich die beiden Langfrist-Szenarien 1a „Basisszenario 2050“ und 1b „Klimawandel und Extremwetterereignisse 2050“ in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst dieses Jahres vorliegen. Im Anschluss ist die Bearbeitung des 2. Prognosefalles „Szenario 2040 – Beschleunigte globale Transformation“ vorgesehen, welcher die Grundlage für das Langfrist-Szenario 2 „Beschleunigte globale Transformation 2050“ darstellt. 55. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Welche veröffentlichten oder ursprünglich geplanten Ausschreibungen der Autobahn GmbH des Bundes betreffend Autobahnen in Rheinland- Pfalz waren vom im Juli 2025 verhängten „Ausschreibungsstopp“ betroffen, und welche dieser Bauvorhaben (unter Angabe der betroffenen Autobahnabschnitte bzw. Autobahnbrücken) wurden seit der Freigabe zusätzlicher Haushaltsmittel Ende Juli 2025 wieder in das Ausschreibungsverfahren aufgenommen bzw. weiterhin verschoben? 56. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Von welchem Ausschreibungsvolumen ging die Bundesregierung für die vom im Juli 2025 verhängten „Ausschreibungsstopp“ betroffenen Bauvorhaben der Autobahn GmbH des Bundes in Rheinland-Pfalz jeweils ursprünglich aus, und in welcher Höhe sind diese Volumina – soweit die Vorhaben inzwischen wieder ausgeschrieben werden – aktuell veranschlagt? 57. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Von welcher Verzögerung (in Wochen) bei den vom im Juli 2025 verhängten „Ausschreibungsstopp“ betroffenen Bauvorhaben der Autobahn GmbH des Bundes in Rheinland-Pfalz geht die Bundesregierung jeweils aus, und wie hat sich diese Verzögerung durch die Wiederaufnahme einzelner Ausschreibungen seit Ende Juli 2025 verändert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 20. August 2025 Die Fragen 55 bis 57 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Dass die Autobahn GmbH des Bundes, auch in Rheinland-Pfalz, vorübergehend keine neuen Projekte ausschreiben konnte, hatte durch die zügige Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nur geringfügige Auswirkungen. Mit zwei Anträgen auf überplanmäßige Ausgaben im Bundeshaushalt konnten kurzfristig zusätzliche Mittel für Investitionsmaßnahmen der Autobahn GmbH bereitgestellt werden. 58. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Wie viele Fernverkehrszüge hatten nach Kenntnis der Bundesregierung am Hamburger Hauptbahnhof innerhalb der vergangenen vier Jahre Verspätung (bitte jeweils als absolute sowie relative Zahl im Verhältnis der Gesamtanzahl der Fernverkehrszüge angeben), und wie viele Minuten betrug die durchschnittliche Verspätung aller verspäteten Züge? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 25. August 2025 Die erbetenen Informationen sind nachstehender Übersicht zu entnehmen: Jahr Anzahl Halte pro Tag Anzahl unpünktliche Halte pro Tag Ankunftspünktlichkeit in Prozent Durchschnittliche Verspätung in Minuten 2021 162 40 75          7 2022 174 58 67          9,9 2023 170 58 66         10,1 2024 156 59 62         11,4 59. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Plant die Bundesregierung, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dahingehend zu ändern, dass Dauererlaubnisse nach § 29 Absatz 3 StVO für Fahrzeugkombinationen im Schaustellergewerbe über die derzeit maximal zulässige Geltungsdauer von drei Jahren hinaus – gegebenenfalls auch unbefristet – erteilt werden können und hierbei der unkomplizierte Austausch von technisch vergleichbaren, aber nicht vollständig baugleichen Zugmaschinen ohne neues Genehmigungsverfahren ermöglicht wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 18. August 2025 Zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen bzw. Genehmigungen für Groß- und Schwerlasttransporte, unter die auch Fahrzeugkombinationen im Schaustellergewerbe fallen, sind die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden (EGB) der Länder. Die zuständige EGB holt für den beantragten Transportweg Stellungnahmen aller zu beteiligenden Stellen ein und führt sie zusammen, um dann die entsprechende Erlaubnis zu erteilen. Die Entscheidung über eine Erlaubnis- und Genehmigungserteilung ist immer eine Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung der Art der Transporteinheit, des Fahrtweges oder Geltungsbereiches und der beantragten Geltungsdauer. Dabei muss aber immer der Schutz der Infrastruktur sowie der übrigen Verkehrsteilnehmer im Blick behalten werden. Die Entscheidung steht im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, die verpflichtet ist, eine eigene Ermessensprüfung durchzuführen. Die Voraussetzungen, die VwV-StVO dahingehend zu ändern, dass Dauererlaubnisse nach § 29 Absatz 3 StVO für Fahrzeugkombinationen im Schaustellergewerbe über die derzeit maximal zulässige Geltungsdauer von drei Jahren hinaus erteilt werden können, liegen nicht vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 60. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Auswirkungen der tiefen und großflächigen Fundamente von Windkraftanlagen durch wechselnde Windlasten (Witterungseinflüsse, Hebungen und Senkungen) auf den Wasserhaushalt (Grund- und Oberflächenwasser), insbesondere auch auf geologische Prozesse und seismische Aktivitäten, wenn nein warum nicht, und wenn ja, welche ? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 19. August 2025 Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, wonach die Fundamente von Windenergieanlagen durch die auf sie wirkenden wechselnden Windlasten großräumige oder nachhaltige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt (Grund- und Oberflächenwasser) oder auf geologische Prozesse und seismische Aktivitäten entfalten. Bezüglich seismischer Aktivitäten ist bekannt, dass Windenergieanlagen bodenübertragene Schwingungen erzeugen können. Diese sind jedoch so gering, dass sie allenfalls von seismologischen Messstationen erfasst werden können. Ein Zusammenhang mit der tektonischen Seismizität besteht nicht. 61. Abgeordneter Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welche konkreten Änderungen will die Bundesregierung beim Rechtsrahmen der EU- Wiederherstellungsverordnung hinwirken, um sich oberhalb des breiten Ausgestaltungsspielraums bei der nationalen Umsetzung im Rahmen des deutschen Wiederherstellungsplans für „praxistaugliche Lösungen“ einzusetzen sowie eine „Gängelung der Waldbesitzenden“ zu vermeiden (vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Nr. 65 vom 24. Juli 2025), und welche konkreten direkten Umsetzungsanforderungen an Waldbewirtschaftungs- und Landwirtschaftsbetriebe leiten sich aus Sicht der Bundesregierung unmittelbar aus der EU- Wiederherstellungsverordnung ab? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 21. August 2025 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen, in deren Verlauf einige Flexibilisierungen erreicht werden konnten. Sie stellt einen ausbalancierten Kompromiss aller Interessen dar. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, vorhandene Spielräume bei der Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur für eine praktikable Ausgestaltung zu nutzen und dabei im Rahmen umfangreicher Beteiligungen aller Interessenvertretungen die Belange der Landnutzenden zu berücksichtigen. Die Verordnung gibt übergeordnete Ziele, jedoch keine Maßnahmen vor. Konkrete, direkte Durchführungsanforderungen für Waldbewirtschaftungs- und Landwirtschaftsbetriebe ergeben sich aus der Verordnung deshalb nicht unmittelbar. Für die Zielerreichung geeignete Maßnahmen sollen die Mitgliedstaaten in einem Nationalen Wiederherstellungsplan darlegen, dessen Entwurf sie bis Herbst 2026 erarbeiten. Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass einige Interessenverbände sich für eine Überarbeitung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur einsetzen. Sie hält es jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für das richtige Signal, eine grundlegende Überarbeitung zu fordern, bevor überhaupt ein Entwurf der nationalen Wiederherstellungsplanung mit allen Beteiligten erarbeitet werden konnte. Die Gespräche mit der Europäischen Kommission zur Sondierung weiterer Möglichkeiten dauern gegenwärtig noch an. Ausgestaltungsvorschläge für weitere nachgeordnete Rechtsakte wird die Bundesregierung aufmerksam verfolgen und sich bei Bedarf in die Prozesse einbringen. 62. Abgeordnete Julia Schneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele kommunale Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager gibt es aktuell deutschlandweit (bitte tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln und im Vergleich zu der Anzahl an Kommunen im jeweiligen Bundesland darstellen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 22. August 2025 Die Anzahl kommunaler Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager wird nicht an einer zentralen Stelle erfasst. Neben den vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) geförderten Klimaanpassungsmanagerinnen und - managern gibt es in Kommunen auch Stellen, die eigenständig von Kommunen eingerichtet werden. Dazu liegen dem BMUKN keine Zahlen vor. Im Rahmen der BMUKN-Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ zur Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) wurden bisher insgesamt 279 Stellen für Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager gefördert, von denen 229 aktuell laufenden Vorhaben zur Erstellung und Umsetzung von Klimaanpassungskonzepten zuzuordnen sind. Manche dieser Vorhaben stellen Zusammenschlüsse dar und umfassen somit mehr als nur eine Kommune. Die Anzahl der Kommunen pro Bundesland können beim Statistischen Bundesamt abgerufen werden. Bundesland Anzahl DAS-geförderter Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager* Anzahl Kommunen Insgesamt 279 10.775 Baden-Württemberg  28  1.101 Bayern  14  2.056 Berlin   5      1 Brandenburg   7    413 Bremen   0      2 Hamburg   6      1 Hessen  40    421 Mecklenburg-Vorpommern   3    726 Niedersachsen  34    941 Nordrhein-Westfalen  74    396 Rheinland-Pfalz  38  2.301 Saarland   5     52 Sachsen   7    418 Sachsen-Anhalt   1    218 Schleswig-Holstein  14  1.104 Thüringen   3    624 * Stand: 18. August 2025. 63. Abgeordnete Julia Schneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Kommunen in Deutschland haben zum aktuellen Zeitpunkt bereits ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet (bitte tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln und im Vergleich zu der Anzahl an Kommunen im jeweiligen Bundesland darstellen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 22. August 2025 Eine vollständige Übersicht darüber, wie viele Kommunen in Deutschland zum aktuellen Zeitpunkt ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet haben, liegt dem BMUKN aktuell nicht vor. Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG), das am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist, berichten die Länder dem Bund ab dem 30. September 2024 alle zwei Jahre, in welchen Gemeinden und Kreisen Klimaanpassungskonzepte vorliegen und in welchen nicht. Für die erstmalige Berichterstattung zum 30. September 2024 gab es für die Abfrage der Länder in ihren jeweiligen Kommunen im Hinblick auf § 11 Absatz 1 KAnG noch keine landesrechtliche Rechtsgrundlage. Die Länder haben die Abfrage bei ihren Kommunen daher entweder auf freiwilliger Basis durchgeführt, oder sie haben auf öffentlich zugängliche oder bereits bei ihnen vorhandene Daten zurückgegriffen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Berichte der Länder nach § 11 Absatz 1 Satz 1 KAnG liegt zur Kenntnis als Anlage bei.2 Über die Berichtspflicht gemäß § 11 KAnG hinaus bietet die repräsentative „Kommunalbefragung Klimaanpassung 2023“ des Umweltbundes- 2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1324 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. amtes eine Übersicht über den Stand der Klimaanpassung in den Kommunen. Demnach hatten 2023 12 Prozent der befragten Landkreise, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bereits ein Klimaanpassungskonzept ausgearbeitet. Etwa 23 Prozent befanden sich zum Zeitpunkt der Befragung in der Vorbereitung bzw. im Prozess der Erstellung eines solchen Konzepts. 31 Prozent gaben an, das Thema „Klimaanpassung“ bereits in anderen Fachstrategien zu bearbeiten (vgl. www.umwelt bundesamt.de/publikationen/kommunalbefragung-klimaanpassung- 2023). Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 64. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Blut bei Blut- und Plasmaspendeorganisationen bezüglich einer Spike-Protein-Persistenz untersucht wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 19. August 2025 Die Anforderungen an die Spendertestung bei der Blut- und Plasmaspende sind in der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) der Bundesärztekammer geregelt. Eine Testung bezüglich einer Spike- Protein-Persistenz ist aktuell nicht vorgesehen. 65. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Wie viele Mittel aus dem Bundeshaushalt (und evtl. Nebenhaushalten) sowie zusätzlich aus Mitteln des GKV-Spitzenverbands, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sind seit 2005 für den Aufbau und den laufenden Geschäftsbetrieb in die gematik GmbH geflossen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 20. August 2025 Die Finanzierung der gematik GmbH erfolgt gemäß § 316 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ausschließlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Seit Gründung der GmbH im Jahr 2005 bis einschließlich 2025 hat die gematik GmbH auf dieser Grundlage insgesamt rund 1,105 Mrd. Euro vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen erhalten. 66. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) In welchem Umfang bevorratet die Bundesregierung aktuell Medikamente und medizinische Schutzausrüstung, und welche organisatorischen und finanziellen Maßnahmen wurden als Reaktion auf vergangene Mangellagen seitens der Bundesregierung seit dem 1. Februar 2020 getroffen (www.tagesspiegel.de/bitte-keine-hamsterkaufe-la uterbach-will-produktion-von-kinderarzneien-erh ohen-10469116.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 18. August 2025 Die reguläre Arzneimittelversorgung obliegt den an der Regelversorgung beteiligten Akteuren, z. B. den pharmazeutischen Unternehmen, den pharmazeutischen Arzneimittelgroßhandlungen sowie den Apotheken. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bevorratet im Rahmen der regulären Arzneimittelversorgung grundsätzlich keine Arzneimittel. In Deutschland müssen die pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen ihrer Verantwortung eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung der vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen gewährleisten. Pharmazeutische Arzneimittelgroßhandlungen müssen in der Regel einen Arzneimittelvorrat von zwei Wochen vorhalten. Arzneimittel, die für Kinder bestimmt sind und auf der Kinderarzneimittelliste stehen, müssen für einen Bedarf von vier Wochen bevorratet werden. Die Kinderarzneimittelliste wurde im Jahr 2023 veröffentlicht und stetig aktualisiert. Öffentliche Apotheken müssen grundsätzlich einen Vorrat für eine Woche vorhalten. Krankenhausapotheken und Apotheken, die Krankenhäuser beliefern, müssen immer einen Vorrat für zwei Wochen vorhalten. Spezielle Arzneimittel für die Intensivmedizin und antibiotikahaltige Arzneimittel für die Intensivmedizin müssen für einen Bedarf von sechs Wochen vorrätig gehalten werden. Zudem müssen Apotheken, die anwendungsfertige Zytostatika-Zubereitungen herstellen, die entsprechenden Arzneimittel für einen Bedarf von vier Wochen bevorraten, wenn für diese Arzneimittel eine versorgungsrelevante Marktkonzentration droht oder besteht. Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurden zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung bestimmte Arzneimittel zum Einsatz bei COVID-19 zentral durch das BMG beschafft und für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2009 hat das BMG im Rahmen der H1N1-Pandemie eine Bundesreserve antiviraler Arzneimittel (7,5 Millionen Therapieeinheiten Oseltamivir-Wirkstoffpulver und ca. 1,5 Millionen Packungen Relenza®-Wirkstoff Zanamivir) angelegt, die die in allen Bundesländern vorgenommene Bevorratung mit antiviralen Arzneimitteln ergänzt. Weiterhin hat die Bundesregierung einen nationalen Vorrat an Pockenimpfstoffen und dem dazugehörigen Impfbesteck eingelagert. Die Bundesregierung bevorratet außerdem aktuell ca. 25 Millionen auslieferungsfähige FFP2-Masken, ca. 325 Millionen auslieferungsfähige OP-Masken, ca. 1,5 Millionen Schutzkittel, ca. 850.000 Schutzbrillen an mehreren Standorten (beispielsweise beim THW) in Deutschland. Aufgrund des initialen Beschlusses des Bundeskabinetts vom 3. Juni 2020, der Folgebeschlüsse vom 21. Juli 2021 und vom 24. November 2021 wurden eine „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ (NRGS) errichtet und erste gesetzliche Festlegungen in § 5b des Infektionsschutzgesetzes getroffen. Die weitere Konzeptionierung einer NRGS steht jedoch seit dem Jahr 2022 unter Finanzierungsvorbehalt und kann daher nur im Rahmen der Möglichkeiten fortgesetzt werden. Der weitere Ausbau einer möglichen Bevorratung und Bereitstellung von medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern wird weiterhin innerhalb der Bundesregierung auch mit Blick auf haushalterische Vorgaben diskutiert. Aktuell werden die Vorgaben des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz umgesetzt, um u. a. die Bedingungen für eine Bevorratung und Bereitstellung von medizinischen Versorgungsgütern im Zivilschutzfall zu verbessern. Um auch auf europäischer Ebene die Fähigkeit zu stärken, grenzüberschreitenden Gesundheitsnotfällen vorzubeugen, sie aufzudecken und schnell zu reagieren, wurde mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 16. September 2021 die Health Emergency Preparedness and Response Authority errichtet. Sie verantwortet und organisiert die Entwicklung, Herstellung, Beschaffung und gleichmäßige Verteilung von wesentlichen medizinischen Gegenmaßnahmen für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung ergänzend zu deren jeweiligen nationalen Aktivitäten sicherzustellen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 67. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Findet die Kooperation zwischen der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und den Außenhandelskammern bzw. das gemeinsame Engagement mit „vielfältigen Maßnahmen und Angeboten der Bundesregierung für die deutsche Wirtschaft in der Entwicklungszusammenarbeit“ auf Basis eines Abkommens statt (www.dihk.de/de/themen-und-posi tionen/internationales/die-kooperation-zwischen-a ussenwirtschaft-und-ez-4756), und wenn ja, wo ist dieses Abkommen öffentlich einsehbar? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler vom 20. August 2025 Ja. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) haben eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung ist öffentlich nicht einsehbar. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 68. Abgeordneter Christopher Drößler (AfD) Liegen der Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse zum stark ansteigenden Anteil von Migranten in einzelnen Stadtteilen und zu der damit verbundenen Gefahr der Ghettoisierung in deutschen Großstädten vor, und wenn ja, wie lauten diese, und welche Initiativen zur Förderung von Durchmischung und Integration in betroffenen Quartieren (z. B. städtebaulich oder sozialpolitisch) wurden bislang umgesetzt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 19. August 2025 Die Bundesregierung macht sich die Intention der Fragestellung nicht zu eigen. Mit der Innerstädtischen Raumbeobachtung (IRB) des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung steht eine kleinräumige Datenbasis zur Verfügung, mit der sich Segregation in den beteiligten Städten untersuchen lässt. An der IRB sind 55 deutsche Städte beteiligt, darunter 48 Großstädte. Die Bevölkerungsstruktur hat sich zwischen 2011 und 2023 in nahezu allen untersuchten Stadtteilen verändert. Diese Veränderungen haben sich nicht in Form einer besonderen räumlichen Konzentration einzelner Gruppen vollzogen. 69. Abgeordneter Christopher Drößler (AfD) Gab es seitens der Bundesregierung Wohnraumförderprogramme zur gezielten Verhinderung von Verdrängungseffekten von Deutschen ohne Migrationshintergrund in Ballungsräumen, und wenn ja, welche Erfahrungen hat sie damit gemacht, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit im Hinblick auf soziale Durchmischung und Integration? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 19. August 2025 Es gab keine entsprechenden Wohnraumförderprogramme der Bundesregierung. 70. Abgeordneter Christopher Drößler (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Ergebnisse aus der Evaluation von Quartiersmanagement-Projekten, die explizit auf die Verhinderung von Ghettoisierungstendenzen und die damit verbundenen Verdrängungsprozesse von Deutschen ohne Migrationshintergrund in urbanen Zentren abzielen, vor, und wenn ja, wie lauten diese? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 19. August 2025 Der Bundesregierung liegen solche Erkenntnisse nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 21/747 verwiesen. 71. Abgeordnete Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Rückschlüsse hat die Bundesregierung aus der Evaluation des aufgrund seiner Europarechtswidrigkeit mit Wirkung zum 1. Januar 2024 aufgehobenen § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) für den im Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vorgesehenen § 246e BauGB-E gezogen, und welche Gründe hat die Bundesregierung, davon auszugehen, dass die Feststellung des Umweltbundesamtes, dass die mit Einführung des § 13b BauGB verbundenen Zielsetzungen, substanziell neues Wohnbauland zur Minderung der Wohnungsnot in Kommunen mit besonders großem Wohnungs- und Wohnbauflächenbedarf zu schaffen, nicht erreicht seien und stattdessen eine vermehrte Ausweisung von Wohnbauland in kleinen Kommunen erfolgt sei, die überdies schrumpfende oder stagnierende Bevölkerungszahlen aufwiesen und siedlungsstrukturell vielfach abseits der wachsenden Stadtregionen lagen (UBA, TEXTE 93/2020), sich nicht auch auf den strukturell ähnlich angelegten § 246e BauGB-E auswirken werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 20. August 2025 § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2023 – 4 CN 3.22 – wegen eines Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 i. V. m. Absatz 5 der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) für europarechtswidrig erklärt. Die SUP- Richtlinie ist nach ihrem Artikel 1 nur auf Pläne und Programme im Sinne ihres Artikels 2 Buchstabe a anwendbar. Erfasst sind also in erster Linie Bauleitpläne. Darüber hinaus findet die SUP-Richtlinie nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2023 – 4 C 6/21) bei Zugrundelegung eines funktionellen Planbegriffs auch Anwendung, wenn eine Zulassungsentscheidung für ein Projekt von einem bestehenden Plan abweicht. Für den Fall einer Abweichung von Bauleitplänen ist daher in Absatz 1 Satz 2 des Regelungsentwurfs zu § 246e BauGB-E ausdrücklich vorgesehen, dass die Abweichung mit öffentlichen Belangen nicht vereinbar ist, wenn sie aufgrund einer überschlägigen Prüfung voraussichtlich zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen hat. Mittels Einzelfallprüfung ist daher sichergestellt, dass auf § 246e BauGB-E keine SUP-pflichtigen Abweichungen von Bauleitplänen gestützt werden können. Darüberhinausgehend gilt, dass ein Vorhaben bei entgegenstehenden öffentlichen Belangen, zu denen auch Umweltbelange gehören, nicht nach § 246e BauGB-E zugelassen werden kann. Auf Zulassungsentscheidungen, wie sie § 246e BauGB-E ermöglicht, ist im Übrigen die Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umwelterträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP- Richtlinie) anzuwenden. Mit Blick auf die UVP-Richtlinie stellt § 246e Absatz 1 Satz 3 BauGB-E klar, dass bei Projekten nach den Nummern 18.7 und 18.8 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und/oder allgemeinen bzw. standortbezogenen UVP-Vorprüfung unberührt bleibt. Was die Inanspruchnahme des Bauturbos in der Praxis angeht, ist in Abgrenzung zu § 13b zunächst darauf hinzuweisen, dass § 246e BauGB-E anders als § 13b BauGB nicht auf eine Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen zielt, sondern sie nach seinem Absatz 3 lediglich in beschränktem Umfang zulässt. Die erfassten Vorhaben knüpfen zudem mit Ausnahme des § 246e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB-E an einen vorhandenen Gebäudebestand an, was im Außenbereich nur in begrenztem Umfang in Betracht kommt. Hinzu kommt, dass mit dem Tatbestandsmerkmal des räumlichen Zusammenhangs erreicht werden soll, dass sich Außenbereichsvorhaben noch als organische Fortentwicklung des Siedlungsbereichs erweisen und von dessen Erschließungsanlagen und infrastrukturellen Anbindung profitieren können. Zu beachten ist auch, dass von § 246e BauGB-E nach seinem Wortlaut nur im erforderlichen Umfang Gebrauch gemacht werden kann, womit auch zum Ausdruck gebracht wird, dass vorrangig die allgemeinen Zulässigkeitsnormen der §§ 30, 33 bis 35 BauGB Anwendung finden. 72. Abgeordnete Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile verschiedener Bauherrengruppen bei den Genehmigungen für den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2020 bis 2024 verändert (bitte nach öffentlich, privat, genossenschaftlich, kirchlich und gemeinnützig aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 20. August 2025 Den untenstehenden Tabellen ist zu entnehmen, wie sich die Anteile der Bauherrengruppen bei der Förderung von Neubau und Modernisierungen im Mietwohnungsbereich in den Jahren 2020 bis 2024 entwickelt haben. Eine weitere Differenzierung der Kategorie „sonstige Bauherren“ liegt der Bundesregierung nicht vor. Es handelt sich aber zum Beispiel um soziale Träger, Stiftungen oder Kirchengemeinden. Insgesamt wird der soziale Wohnungsbau in Deutschland von einer breiten Investorenschaft getragen. Bemerkenswert ist dabei insbesondere der deutliche Anstieg des Anteils der privaten Bauherren bei der Neubauförderung, der zeigt, dass die massiv erhöhte bundesseitige Unterstützung es den Ländern ermöglicht hat, die Attraktivität ihrer Förderprogramme trotz gestiegener Zinsen und Baukosten zu steigern. Der soziale Wohnungsbau hat sich damit als Stabilitätsanker in Zeiten schwieriger wohnungspolitischer Rahmenbedingungen erwiesen. Dagegen bedeuten die spiegelbildlich sinkenden Anteile der anderen Bauherrengruppen aufgrund der insgesamt gestiegenen Anzahl an Förderbewilligungen nicht, dass deren Engagement bei der Neubauförderung abgenommen hat. Bei der Modernisierung sind insbesondere kommunale und öffentliche Unternehmen sowie Genossenschaften aktiv. Tabelle: Neubau von Mietwohnungen Jahr kommunale und öffentliche Unternehmen Genossenschaften private Bauherren sonstige Bauherren 2020 54 % 10 % 27 %  9 % 2021 45 % 13 % 31 % 11 % 2022 44 %  9 % 36 % 11 % 2023 42 %  9 % 39 % 10 % 2024 38 %  8 % 46 %  8 % Datenbasis: Angaben der Länder Tabelle: Modernisierung von Mietwohnungen Jahr kommunale und öffentliche Unternehmen Genossenschaften private Bauherren sonstige Bauherren 2020 50 % 32 %  9 %  9 % 2021 52 % 30 % 11 %  7 % 2022 65 % 16 % 10 %  9 % 2023 43 % 30 %  8 % 19 % 2024 30 % 33 %  8 % 29 % Datenbasis: Angaben der Länder 73. Abgeordnete Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Treffen mit Anwenderinnen und Anwendern der neuen Wohngemeinnützigkeit (sogenannte Praxis-Checks) hat die Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 durchgeführt, und welche Organisationen und Unternehmen waren an diesen Treffen beteiligt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 20. August 2025 Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat 2024 und 2025 insgesamt drei Praxis-Checks zur Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit durchgeführt. Folgende Organisationen und Unternehmen waren (wahlweise an einem bis drei Terminen) an den Treffen beteiligt: Beteiligte Ministerien/Bundesoberbehörden:  1. BMWSB  2. Bundesministerium der Finanzen (BMF)  3. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) Beteiligte Auftragnehmende:  1. PD – Berater der öffentlichen Hand, Düsseldorf  2. RegioKontext GmbH, Berlin  3. Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf Teilnehmende: Kommunale Wohnungsunternehmen:  1. ProPotsdam GmbH  2. GWG Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbH  3. Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH  4. Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH Sozialorientiertes Wohnungsunternehmen:  5. WSG Wohnungs- und Siedlungs-GmbH Stiftungen:  6. Montag Stiftung  7. Johann Jobst Wagenersche Stiftung  8. Villa ganZ Genossenschaften:  9. DachGeno RheinMain eG 10. Ko-Operativ eG NRW 11. Wohnungsbaugenossenschaft „Am Ostseeplatz“ eG 74. Abgeordnete Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bisher aus den sogenannten Praxis-Checks zur Neuen Wohngemeinnützigkeit in Bezug auf die Praxistauglichkeit und die Reichweite der Regelung gewonnen, und wie viele Unternehmen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits die neue Wohngemeinnützigkeit? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 20. August 2025 Um die neue Wohngemeinnützigkeit so praxisnah wie möglich zu machen, wurden drei Praxis-Checks durchgeführt. Die Ergebnisse werden derzeit zusammengefasst und bald veröffentlicht. Aussagekräftige Daten zu Unternehmen, die bereits die neue Wohngemeinnützigkeit nutzen, liegen derzeit nicht vor. Aussagen zur Anwendung können daher noch nicht erfolgen. 75. Abgeordnete Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet es die Bundesregierung, dass in den Entwürfen für die Bundeshaushaltsgesetze für die Jahre 2025 und 2026 keine Investitionszuschüsse für die neue Wohngemeinnützigkeit eingeplant sind, obwohl die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen am 21. Mai 2025 im Plenum des Deutschen Bundestages erklärte, dass diese ein „ganz zentraler Baustein“ seien und „ganz oben“ auf ihrer Liste stünden (Plenarprotokoll 21/6, S. 386 (A))? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 22. August 2025 Eine finanzielle Förderung durch Investitionszuschüsse ist nur eine von mehreren Möglichkeiten zur Umsetzung der neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG). So hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2025 einen wohngemeinnützigen Zweck in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung (AO) aufgenommen (vgl. § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 27 AO). Es werden weitere Möglichkeiten geprüft, um die Umsetzung der NWG zu befördern. 76. Abgeordneter Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die neu strukturierten KfW-Förderprogramme für Neubau und Modernisierung aufzulegen, und aus welchen Gründen ist dies in den ersten 100 Tagen der Amtszeit der Bundesregierung nicht geschehen, obwohl sie selbst von einer dringenden Notwendigkeit spricht, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen (siehe auch: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 735 bis 740)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 22. August 2025 Der Koalitionsvertrag sieht eine Zusammenfassung und Vereinfachung der bisherigen KfW-Förderprogramme vor. Das Ziel der Bundesregierung ist es dabei, Anreize für einfaches, klimafreundliches und kostenreduziertes Bauen zu setzen sowie Familien gezielt bei dem Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, eine gute Lösung zu dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zu gestalten, die Programme der KfW zu zwei zentralen Programmen zusammenzuführen – ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung. Da es sich hierbei um eine grundlegende Umstellung und Vereinfachung der bisherigen Förderkulisse handelt, sind viele Detailfragen zu klären. Die weitere Ausgestaltung hängt auch von den laufenden Haushaltsverhandlungen ab. Bis zur vollständigen Umsetzung der neuen Förderkulisse soll ein lückenloses Förderangebot gewährleistet werden. Berlin, den 22. August 2025 Anlage zu Frage 6 14. August 2025 Investive Ausgaben der Bereichsausnahme - T Euro - 1 Epl/Titel 2. RegE 2025 RegE 2026 Einzelplan 01 (Bpräs) 0112 812 12 274 229 Einzelplan 02 (BT) 0212 812 82 2.472 2.968 Einzelplan 04 (BK) 0412 711 11 - - 0412 812 11 - 950 0412 812 12 1.350 4.064 0432 812 12 900 875 0452 812 82 - 1.984 Einzelplan 05 (AA) 0512 812 52 13.100 48.744 Einzelplan 06 (BMI) 0602 711 21 58.000 55.000 0602 812 20 3.000 3.000 0602 894 20 126.300 227.300 0614 812 22 - 1.100 0616 711 01 150 150 0616 712 01 - - 0616 811 01 26 26 0616 812 01 169 169 0616 812 02 1.539 2.553 0616 812 21 33.055 35.242 0616 821 21 - - 0623 711 01 2.044 1.433 0623 811 01 125 125 0623 812 01 1.500 1.500 0623 812 02 21.514 43.385 0624 812 12 - 103.828 0625 812 32 - 63.809 0628 711 01 - 1.000 0628 712 01 - 800 0628 811 01 331 1.917 0628 811 02 - - 0628 812 01 8.236 26.236 0628 812 02 5.386 16.386 0628 812 03 6.099 8.099 Anlage zu Frage 6 14. August 2025 Investive Ausgaben der Bereichsausnahme - T Euro - 2 Epl/Titel 2. RegE 2025 RegE 2026 0628 821 01 - - 0628 883 01 15.800 27.800 0628 811 11 93.950 145.437 0628 812 11 21.408 47.908 0629 711 01 523 10.523 0629 811 01 42.486 91.056 0629 812 01 23.277 69.224 0629 812 02 3.344 18.404 Einzelplan 08 (BMF) 0812 812 12 146 - 0815 812 12 110 100 0816 812 12 3.465 24.588 Einzelplan 10 (BMLEH) 1011 812 12 1.016 2.976 Einzelplan 11 (BMAS) 1112 812 52 4.368 629 1113 812 52 350 380 1114 812 52 84 238 1115 812 52 155 94 1116 812 52 192 - Einzelplan 14 (BMVg) 1403 812 01 17.000 25.700 1403 812 03 437 565 1404 894 11 2.900 4.900 1404 894 21 30.700 31.900 1405 871 01 59.912 60.174 1408 812 01 159.100 175.000 1408 821 03 38.000 110.000 1408 883 01 200 200 1408 883 02 1.000 1.000 1408 894 11 4.000 3.000 1408 741 41 1.800 11.500 1408 882 41 2.500 12.000 1408 883 41 4.500 13.000 1408 891 41 3.000 11.000 1408 893 41 4.000 11.500 1408 891 51 896.038 1.026.506 1408 891 52 117.433 555.305 1412 711 01 8.000 9.500 Anlage zu Frage 6 14. August 2025 Investive Ausgaben der Bereichsausnahme - T Euro - 3 Epl/Titel 2. RegE 2025 RegE 2026 1412 812 01 2.500 3.500 1413 811 01 3.200 1.210 1413 812 01 100.000 110.000 1413 812 55 75.000 60.000 Einzelplan 15 (BMG) 1512 812 92 - 800 1513 812 92 - 10 1515 812 92 - 200 1516 812 92 - 150 1517 812 92 - 500 Einzelplan 16 (BMUKN) 1615 812 42 - 175 1616 812 32 1.517 1.682 Einzelplan 19 (BVErfG) 1912 812 12 38 - Einzelplan 20 (BRH) 2012 812 12 1.480 665 Einzelplan 21 (BfDI) 2112 812 12 150 150 Einzelplan 22 (UKR) 2212 812 12 21 150 Einzelplan 30 (BMFTR) 3004 894 21 5.500 5.500 3004 894 23 137.400 137.400 Gesamtsumme 2.173.570 3.477.071 Anlage zu Frage 63: Ergebnisse der Berichte der Länder gem. § 11 Abs. 1 S. 1 KAnG, Frist: 30. September 2024 (Zusammenfassung) Bundesland Kommunen mit Klimaanpassungskonzepten (KlAK) Anmerkungen (zu Quellen, Definitionen uÄm.) Baden-Württemberg 8 Landkreise 29 Städte oder Gemeinden Landkreise Böblingen Breisgau-Hochschwarzwald Calw Enzkreis Lörrach Ludwigsburg Rastatt Rottweil Sonstige Kommunen Bad Schussenried Bad Säckingen Baienfurt (zus. mit Baindt und Berg) Berg (zus. mit Baienfurt und Baindt) Biberach an der Riß Bodman-Ludwigshafen Emmendingen Ettenheim (s. Mahlberg)# Freiburg Freudental Gemeindeverband Mittleres Schussental Giengen an der Brenz Glatten 1101 Städte und Gemeinde, darunter neun Stadtkreise 35 Landkreise Basis: freiwillige Abfrage bei den Kommunen: (https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-monitoring/planung- und-bau/stadtentwicklung-und- kommunaleplanung/klimaanpassungskonzepte) Rücklauf: 17 Landkreise, 1 Stadtkreis, 198 Städte und Gemeinden KlAK in Erarbeitung: - 10 Landkreise - 54 Städte oder Gemeinden „Die Meldung stützt sich (…) auf die Ergebnisse einer durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Ende 2023 durchgeführten (freiwilligen) Umfrage, einer Internetrecherche zu den bis dato bestehenden Klimaanpassungskonzepten in den Kommunen und der Verifizierung durch die kommunalen Landesverbände. (…) Dabei ist zu beachten, dass es Gemeinden gibt, deren Konzepte zwar grundsätzlich der Anpassung an den Klimawandel dienen, jedoch nicht immer als Anpassungskonzepte bezeichnet werden. Auch gibt es viele Teilkonzepte, beispielsweise Hitzeaktionspläne, kommunale Leitfäden zu Starkregenrisikomanagement in Graben-Neudorf Herrenberg Horb am Neckar Ingersheim Karlsruhe Kirchheim unter Teck Kornwestheim Leutkirch im Allgäu Lörrach Nürtingen Offenburg Ostfildern Sindelfingen Stadt Walldorf Stutensee Tübingen verschiedenen Gemeinden, die nicht zwingend zu Anpassungskonzepten zusammengefügt wurden.“ Bayern Landkreise1: 3 KlAK Gemeinden2: 10 KlAK „Nach den aktuellen Planungen zur Umsetzung des Bundes- Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) wären derzeit die Gebiete von 96 Gemeinden (25) und Kreisen (71) von der Pflicht zur Aufstellung eines Klimaanpassungskonzeptes nach § 12 KAnG betroffen.“ Berlin Auf Ebene des Senats – ja; „Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm“ (BEK 2030) vom 20.12.2022, zwei Abschnitte (Klimaschutz/I, Klimaanpassung/II) Auf Bezirksebene: - Charlottenburg-Wilmersdorf - Mitte Berlin hat 12 Bezirke. Brandenburg Verbandsgemeinde Bad Liebenwerda Stadt Bernau bei Berlin Basis: freiwillige Befragung von 245 Kommunen, Rücklauf 23 % (= 57 Kommunen) 1 Ohne Nennung der Ortsnamen gemeldet. 2 Ohne Nennung der Ortsnamen gemeldet. Stadt Eberswalde Stadt Erkner Landeshauptstadt Potsdam KlAK in Erarbeitung/Planung: in 4 Kommunen KlAK angestrebt: in 8 Kommunen Bremen Bremen Bremerhaven (jeweils seit 2018) „Klimaanpassungsstrategien“ genannt; auch das Land Bremen hat eine solche seit 2018 https://www.klimaanpassung.bremen.de/anpassungsstrategie/die- anpassungsstrategie-20395 Hamburg --- Fehlanzeige gemeldet, da HH „als Stadtstaat nicht von § 11 Abs. 1 S. 1 KAnG betroffen“ sei. Hessen Stadt Heusenstamm Stadt Kassel Landkreis Darmstadt-Dieburg Stadt Offenbach am Main Gesamtzahl der Kommunen in Hessen: 421. Konzepte in Erstellung: in 20 Kommunen. „399 von 421 hessischen Kommunen sind Mitglied im Rahmen des kommunalen Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“. Mitglieder des Bündnisses verpflichten sich zu einer engagierten Klimapolitik, die auch die Erstellung von Aktionsplänen beinhaltet, d.h. Maßnahmenpläne, die sowohl Klimaschutz als auch Klimawandelanpassung adressieren sollen. Der Umfang dieser Aktionspläne ist nicht mit dem Umfang der DAS-Konzepte vergleichbar.“ Mecklenburg-Vorpommern kreisfreie Stadt Schwerin Hansestadt Rostock „Die übrigen 6 Landreise, 76 Ämter und 38 amtsfreien Städte und Gemeinden haben kein Klimaanpassungskonzept.“ Niedersachsen Gemeinde Lemwerder Landkreis Osnabrück Region Hannover, Landkreis Landkreis Vechta Stadt Hannover Stadt Syke Stadt Laatzen Stadt Salzgitter „Da bisher keine Pflicht zur Berichterstattung der Kommunen an das Land Niedersachsen besteht, ist eine Befragung der Kommunen auf freiwilliger Basis durchgeführt worden. Niedersachsen hat 939 Gemeinden, davon 650 Mitgliedsgemeinden in 114 Samtgemeinden und 289 Einheitsgemeinden (davon 8 kreisfreie Städte), 36 Landkreise und die Region Hannover als kommunale Körperschaft eigener Art. Von den niedersächsischen 939 Gemeinden haben sich auf die Befragung hin 96 Gemeinden zurückgemeldet. Das entspricht einer Rückmeldung von 10 %. Davon haben 8 Gemeinden angegeben ein Klimaanpassungskonzept zu haben.“ Nordrhein-Westfalen Fertige KlAK besitzen die folgenden Kreise: Ennepe-Ruhr-Kreis Siegen-Wittgenstein Soest Gütersloh Herford Lippe Minden-Lübbecke Mettmann Viersen Wesel Coesfeld Steinfurt Heinsberg Kommunen mit fertigen KlAK: Ennepetal, Stadt Hattingen, Stadt Schmallenberg, Stadt Altena, Stadt Herscheid, Gemeinde Burbach, Gemeinde Siegen, Stadt Bönen, Gemeinde Selm, Stadt Unna, Stadt Werne, Stadt Gütersloh, Stadt Versmold, Stadt Lemgo, Stadt Bad Oeynhausen, Stadt Laut zusammenfassender Auskunft des Landes haben KlAK oder befinden sich im Erstellungsprozess: - 110 von 396 Kommunen (27,8 %) - 21 von 31 Kreisen (67,7 %) Die umfangreiche, als Anhang übersandte Tabelle enthält eine Differenzierung nach verschiedenen Konzepten (Klimaanpassungskonzept in Eigenregie, Integriertes Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept, Klimaanpassungsstrategie via Evolving Regions, Teilkonzept Klimafolgenanpassung), bei denen z.T. nach der Finanzierung und z.T. nach sonstigen Kriterien für Konzepte unterschieden zu werden scheint. Außerdem wird in der Tabelle differenziert nach Bearbeitungs- und Informationsständen (fertig/in Bearbeitung, kein Konzept bzw. keine darüber vorliegenden Informationen) und die Kommunen alphabetisch innerhalb ihres jeweiligen Regierungsbezirks aufgeführt. Dies macht eine übersichtliche Darstellung links unmöglich. Deshalb werden in der Liste links lediglich die Kommunen aufgeführt, die laut Liste ein „Klimaanpassungskonzept in Eigenregie“ oder ein „Integriertes Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept“ bereits fertiggestellt haben. „Die Daten entstammen dabei weitestgehend unseren Erhebung für den Indikator "Klimaanpassungskonzepte in Kommunen und Kreisen" unseres Klimafolgen und -Anpassungsmonitoring NRW: https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-monitoring/planung- und-bau/stadtentwicklung-und- kommunaleplanung/klimaanpassungskonzepte“ Essen, Stadt Geldern, Stadt Krefeld, Stadt Heiligenhaus, Stadt Langenfeld (Rhld.), Stadt Kaarst, Stadt Meerbusch, Stadt Viersen, Stadt Willich, Stadt Moers, Stadt Wuppertal, Stadt Bocholt, Stadt Borken, Stadt Gronau (Westf.), Stadt Heek Gemeinde Billerbeck, Stadt Coesfeld, Stadt Olfen, Stadt Gelsenkirchen , Stadt Emsdetten, Stadt Rheine, Stadt Saerbeck, Gemeinde Beckum, Stadt Oelde, Stadt Heinsberg, Stadt Leverkusen, Stadt Lindlar, Gemeinde Brühl, Stadt Hürth, Stadt Niederkassel, Stadt Siegburg, Stadt Aachen, Stadt Rheinland-Pfalz 5 Städte3 16 KlAK in Erarbeitung (Kommunen) 2 KlAK in Erarbeitung (Städte) „Bereits fertige Konzepte gibt es in Rheinland-Pfalz in 5 Städten. Dabei handelt es sich um Konzepte, die nach den alten Förderrichtlinien über die DAS-Förderung (Modellprojekte als Teil- Klimaschutzkonzepte) umgesetzt wurden oder durch andere Finanzierung (im Fall von Speyer). Teilkonzepte, die nur Starkregen adressieren wie in Pirmasens sind nicht inbegriffen. Aktuell erarbeiten 16 Kommunen Anpassungskonzepte nach der DAS A.1 Förderung. Zwei weitere Städte erarbeiten Anpassungskonzepte über andere Förderungen, die sich jeweils auf bestimmte Schwerpunkte konzentrieren (Wirtschaft, Innenstadt). Hinweis: Bereits vorliegende Konzepte entsprechen nicht unbedingt den Anforderungen, die gemäß KAnG bzw. dann in der weiteren Umsetzung durch Ländergesetze und Ausführungsvorschriften festgelegt wurden/werden.“ Saarland Mittelstadt St. Ingbert Gemeinde Tholey Abfrage zum Vorliegen von Klimaanpassungskonzepten in allen 5 Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken sowie in den 52 Städten und Gemeinden durchgeführt; von 47 Kommunen Rückmeldung erhalten. Sachsen Stadt Zwickau „Zudem ist bekannt, dass in etlichen Gemeinden/Landkreisen im Freistaat Sachsen Teilkonzepte zu einzelnen Belangen der Klimaanpassung existieren, welche jedoch die Anforderungen an ein kommunales Klimaanpassungskonzept im Sinne des KAnG nicht erfüllen. In mehreren Gemeinden sind zudem Klimaanpassungskonzepte in der Erarbeitung. In welchen Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen im Umkehrschluss keine Klimaanpassungskonzepte vorliegen, kann 3 Ohne Nennung der Ortsnamen gemeldet. derzeit nicht mitgeteilt werden, da hierzu keine abschließenden Informationen vorliegen.“ Sachsen-Anhalt 2 Landkreise Landkreis Jerichower Land Landkreis Mansfeld-Südharz 10 Kommunen über 10.000 Einwohner Halle (Saale) Magdeburg Dessau-Roßlau Lutherstadt-Wittenberg Bitterfeld-Wolfen Naumburg Schönebeck Sangerhausen Gommern Tangermünde KlAK in Erarbeitung: - Landkreis Salzlandkreis - Kommune Salzwedel „Es existiert derzeit in Sachsen-Anhalt keine rechtliche Verpflichtung für Landkreise und Gemeinden, dem Land gegenüber zu berichten, ob es für das jeweilige Gebiet ein Klimaanpassungskonzeptgibt. Insofern gibt es hierzu im Land noch keine Meldungen entsprechend Bundes-KAnpG. Aus der Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene, Umfragen und Recherchen liegen dem MWU aber einige Erkenntnisse zu den Aktivitäten im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels der kommunalen Ebene vor. Diese sind die Grundlage für die beigefügte Übersicht.“ Sachsen-Anhalt hat: - 11 Landkreise - 3 kreisfreie Städte - 215 kreisangehörige Gemeinden (davon 101 Einheitsgemeinden und 114 Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden) - 18 Verbandsgemeinden Schleswig-Holstein 2 kreisfreie Städte: Stadt Flensburg Hansestadt Lübeck 4 Kreise Rendsburg-Eckernförde Schleswig-Flensburg Segeberg „Informationen zum Vorhandensein eines Klimaanpassungskonzeptes liegen für 212 kreisfreie Städte, Gemeinden und Kreise vor. Für zwei kreisfreie Städte (Stadt Flensburg, Hansestadt Lübeck) und vier Kreise (Rendsburg- Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Stormarn) liegen derzeit (Stand: 24.09.2024) Klimaanpassungskonzepte vor, während in den restlichen 206 kreisfreien Städte, Gemeinden und Kreise noch keine solchen Konzepte vorliegen. Für die kreisfreie Stormarn Stadt und die Gemeinden, die nicht zurückgemeldet haben, geht die Landesregierung derzeit davon aus, dass kein Klimaanpassungskonzept vorliegt.“ Thüringen 2 kreisfreie Städte4 1 Landkreis 41 Gemeinden Soweit Aussagen in diesem Dokument mit Anführungszeichen versehen sind, handelt es sich um wörtliche Zitate aus den jeweiligen Antwortschreiben der Länder. Alle anderen Texte sind eigene Anmerkungen von MitarbeiterInnen des Bundesumweltministeriums. 4 Ohne Nennung der Ortsnamen gemeldet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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