Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
74 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Peter Felser (AfD): Aus welchen detaillierten Gründen hat die Bundesregierung die staatliche Förderung an die Plattform „Correctiv“ für ein Programm zur Förderu…
- Schriftliche Frage 2 von Dr. Götz Frömming (AfD): Ist es zutreffend, dass eine im Berliner Haus der Kulturen der Welt durchgeführte Konferenz von Aktivisten und Journalisten, in der darüber…
- Schriftliche Frage 3 von Rainer Galla (AfD): Auf welchen Erwägungen beruht die Finanzplanung des Bundes zur Belastung künftiger Bundeshaushalte mit Zinsausgaben (bitte insbesondere ausf…
- Schriftliche Frage 4 von Christian Görke (DIE LINKE): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für private und öffentliche Stellen für die Sicherung und Verwahrung der im Rahme…
- Schriftliche Frage 5 von Caren Lay (DIE LINKE): Sind nach Rechtsauffassung der Bundesregierung Bundesfördermittel für den sozialen Wohnungsbau in kommende Haushaltsjahre übertragbar, wenn…
- Schriftliche Frage 6 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind in der Bereichsausnahme nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes in den Haushaltsentwürfen für die Jahre 2025 und 2026 auch i…
- Schriftliche Frage 7 von Peter Boehringer (AfD): Welches Bundesministerium/Amt der Bundesregierung ist für die Erarbeitung der Position der Bundesregierung zur Chatkontrolle gegenüber der E…
- Schriftliche Frage 8 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Hat das Bundesministerium des Innern zu der Demonstration im befriedeten Bezirk des Deutschen Bundestages anlässlich des ARD- Interviews mit…
- Schriftliche Frage 9 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Sieht die Bundesregierung es auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Anforderungen an die Ein…
- Schriftliche Frage 10 von Christopher Drößler (AfD): Wie viele Straftaten mit politisch motiviertem Hintergrund, aufgeschlüsselt nach Phänomenbereichen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung…
- Schriftliche Frage 11 von Christopher Drößler (AfD): Wie viele Angriffe auf Polizeibeamte, Rettungskräfte und Feuerwehrleute wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 im Bundestagsw…
- Schriftliche Frage 12 von Christopher Drößler (AfD): In welchem Umfang plant die Bundesregierung im Jahr 2025 die Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte oder finanzieller Mittel für die Bund…
- Schriftliche Frage 13 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Stand der im Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vom 11. Dezember 2024 (Gz.: VII 2 – 0002456) erwähnten Länderabfragen…
- Schriftliche Frage 14 von Katrin Fey (DIE LINKE): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses TVöD Bund 2025 auf die Besoldung der Bundesbea…
- Schriftliche Frage 15 von Mirco Hanker (AfD): Zu welchen Ergebnissen führten die Beratungen der am Programm beteiligten Ressorts bezüglich der Anzeichen, dass sich meldeberechtigte Stell…
- Schriftliche Frage 16 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2022 ergriffen, um die physische und digitale Sicherheit Kritischer Infrastruktur im…
- Schriftliche Frage 17 von Pierre Lamely (AfD): Wie plant die Bundesregierung auf die anhaltende Auswanderung aus Deutschland zu reagieren, wonach in den vergangenen zehn Jahren insgesamt…
- Schriftliche Frage 18 von Pierre Lamely (AfD): Wie positioniert sich die Bundesregierung zur geplanten EU-Regelung „Chat Control“ (Regulation to Prevent and Combat Child Sexual Abuse), in…
- Schriftliche Frage 19 von Sascha Lensing (AfD): In welcher Form wird die Bundesregierung im Zuge der geplanten Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsländer (u. a. Marokko, Algeri…
- Schriftliche Frage 20 von Andreas Mayer (AfD): Wie viele Familienangehörige bekommen durchschnittlich durch einen anerkannten Asylbewerber aus Afghanistan Ansprüche auf Familiennachzug?
- Schriftliche Frage 21 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 personelle Überschneidungen zwischen Schießsportvereinen bzw. deren Mi…
- Schriftliche Frage 22 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 wieder nach Deutschland eingereist, die zuvor mit einer Förderung aus de…
- Schriftliche Frage 23 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Berücksichtigung hat die mir vorliegende Bewertung des Bundesamts für Justiz im Rahmen des Auslieferungsersuchens der Republik Türkei…
- Schriftliche Frage 24 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wird die Bundesregierung konkrete Maßnahmen veranlassen, um auf die stellenweise stark gestiegene Anzahl von Verwaltungsklagen gegen Asylbes…
- Schriftliche Frage 25 von Manfred Schiller (AfD): Nimmt die Bundesregierung eine Zunahme von Sabotage- und Vandalismusfällen bei der Deutschen Bahn AG wahr (bitte Statistik über die letzten…
- Schriftliche Frage 26 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den im Bericht „2024 Country Reports on Human Rights Practices: Germany“ des U.S. Department of…
- Schriftliche Frage 27 von Mirco Hanker (AfD): Welche rechtlichen Voraussetzungen liegen der Abwägung seitens der Bundesregierung zugrunde, wenn nach Ansicht der Bundesregierung das Inter…
- Schriftliche Frage 28 von Mirco Hanker (AfD): Wie viele Afghanen wurden mit sogenannten „Proxy-Pässen“, erfundenen Verwandtschaftsverhältnissen und falschen Dokumenten im Rahmen des Bund…
- Schriftliche Frage 29 von Mirco Hanker (AfD): Wie viele Aufzeichnungen der durch die bis zum 5. Mai 2025 amtierenden Bundesministerin des Auswärtigen mittels elektronischer Medien, sowoh…
- Schriftliche Frage 30 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um gegenüber der israelischen Regierung darauf hinzuwirken, dass das Hilfswerk der Ver…
- Schriftliche Frage 31 von Sascha Lensing (AfD): Inwiefern ist es vor dem Hintergrund des Existenzrechts Israels als Teil der deutschen Staatsraison nach Ansicht der Bundesregierung hilfrei…
- Schriftliche Frage 32 von Sascha Lensing (AfD): Inwiefern begründet sich die ablehnende Haltung der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Serap Güler in Bezug auf die Aufnahme von Kindern au…
- Schriftliche Frage 33 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter den toten und verletzten Soldaten infolge eines russischen Raketenangriffs auf ein ukr…
- Schriftliche Frage 34 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung mit dem israelischen Unternehmen Elbit Systems Ltd., das auf die Herstellung von Verteidigungs- und Sicherheitstechn…
- Schriftliche Frage 35 von Andreas Paul (AfD): Über welche Waffensysteme verfügt die Deutsche Marine der Bundeswehr zur Bekämpfung von Drohnen im Inland, die dazu dienen, Standorte und Hä…
- Schriftliche Frage 36 von Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt sich das Bewerbungsaufkommen im Bereich Freiwilligen Wehrdienst Leistender „Dein Jahr für Deutschland“ seit Einführung des Dienst…
- Schriftliche Frage 37 von Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt sich das Bewerbungsaufkommen im Bereich „Ungediente in der Reserve“ seit Einführung des Dienstformats bis einschließlich August 2…
- Schriftliche Frage 38 von René Bochmann (AfD): Kennt die Bundesregierung Fälle, bei denen sich Windkraftanlagen trotz Windstille drehen, und werden diese dann mit Energie versorgt (beispi…
- Schriftliche Frage 39 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu der Forderung etlicher Unternehmen der Energie- und Wasserstoffbra…
- Schriftliche Frage 40 von Thomas Dietz (AfD): Inwiefern gibt es konkrete Handlungsanweisungen der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums der Finanzen an die Bundesländer, innerhalb…
- Schriftliche Frage 41 von Pierre Lamely (AfD): Auf welcher Rechtsgrundlage ist die EU- Kommission Verpflichtungen über 1,35 Bill. US- Dollar (750 Mrd. US-Dollar für Energiekäufe und 600 M…
- Schriftliche Frage 42 von Lea Reisner (DIE LINKE): Wann hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Ausfuhrlizenz nach dem Außenwirtschaftsgesetz an die ThyssenKrupp AG für ein…
- Schriftliche Frage 43 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie war die Bundesregierung in die Zollverhandlungen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich der Abnahmezus…
- Schriftliche Frage 44 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Stand der Entwicklung des Demonstrators zur datensparsamen Altersverifikation, und welche Planungen bestehen für eine m…
- Schriftliche Frage 45 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien angekündigte Expertenkommission zum Jugendmed…
- Schriftliche Frage 46 von Andreas Mayer (AfD): Welche juristischen Personen sind die Empfänger der finanziellen Förderung aus dem Programm „Demokratie leben!“ (der drei Projektpartnerscha…
- Schriftliche Frage 47 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Welche Vorhaben wurden in den ersten 100 Tagen der Regierungszeit im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend umg…
- Schriftliche Frage 48 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen zusätzlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel für Ukrain…
- Schriftliche Frage 49 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Enthält der Gesetzentwurf zum erneuten Rechtskreiswechsel der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in das Asylbewerberleistungsgesetz (Asyl…
- Schriftliche Frage 50 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Asylbewerber, Flüchtlinge, Geduldete oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung a…
- Schriftliche Frage 51 von Anne Zerr (DIE LINKE): Auf welcher Informationsgrundlage führt die Bundesregierung den Sozialpartnerdialog mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Bundesverein…
- Schriftliche Frage 52 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beurteilt die Bundesregierung die Doppelfunktion von Dr. Karsten Wildberger als Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung un…
- Schriftliche Frage 53 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Grund ist die Einheit AG DS I 1 im aktuellen Organigramm des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ni…
- Schriftliche Frage 54 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann werden der noch ausstehende Prognosefall 2 „Szenario 2040 – Beschleunigte globale Transformation“ der Verkehrsprognose 2040 und die Lan…
- Schriftliche Frage 55/56/57 von Iris Nieland (AfD): Welche veröffentlichten oder ursprünglich geplanten Ausschreibungen der Autobahn GmbH des Bundes betreffend Autobahnen in Rheinland- Pfalz w…
- Schriftliche Frage 58 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Wie viele Fernverkehrszüge hatten nach Kenntnis der Bundesregierung am Hamburger Hauptbahnhof innerhalb der vergangenen vier Jahre Verspätun…
- Schriftliche Frage 59 von Raimond Scheirich (AfD): Plant die Bundesregierung, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dahingehend zu ändern, dass Dauererla…
- Schriftliche Frage 60 von René Bochmann (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Auswirkungen der tiefen und großflächigen Fundamente von Windkraftanlagen durch wechselnde Windl…
- Schriftliche Frage 61 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche konkreten Änderungen will die Bundesregierung beim Rechtsrahmen der EU- Wiederherstellungsverordnung hinwirken, um sich oberhalb…
- Schriftliche Frage 62 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele kommunale Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager gibt es aktuell deutschlandweit (bitte tabellarisch nach Bundesländern aufschlü…
- Schriftliche Frage 63 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Kommunen in Deutschland haben zum aktuellen Zeitpunkt bereits ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet (bitte tabellarisch nach Bunde…
- Schriftliche Frage 64 von Dr. Christina Baum (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Blut bei Blut- und Plasmaspendeorganisationen bezüglich einer Spike-Protein-Persistenz unte…
- Schriftliche Frage 65 von Thomas Dietz (AfD): Wie viele Mittel aus dem Bundeshaushalt (und evtl. Nebenhaushalten) sowie zusätzlich aus Mitteln des GKV-Spitzenverbands, der Kassenärztlich…
- Schriftliche Frage 66 von Jan Köstering (DIE LINKE): In welchem Umfang bevorratet die Bundesregierung aktuell Medikamente und medizinische Schutzausrüstung, und welche organisatorischen und fin…
- Schriftliche Frage 67 von Dr. Malte Kaufmann (AfD): Findet die Kooperation zwischen der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GI…
- Schriftliche Frage 68 von Christopher Drößler (AfD): Liegen der Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse zum stark ansteigenden Anteil von Migranten in einzelnen Stadtteilen und zu der damit verbu…
- Schriftliche Frage 69 von Christopher Drößler (AfD): Gab es seitens der Bundesregierung Wohnraumförderprogramme zur gezielten Verhinderung von Verdrängungseffekten von Deutschen ohne Migrations…
- Schriftliche Frage 70 von Christopher Drößler (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Ergebnisse aus der Evaluation von Quartiersmanagement-Projekten, die explizit auf die Verhinder…
- Schriftliche Frage 71 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Rückschlüsse hat die Bundesregierung aus der Evaluation des aufgrund seiner Europarechtswidrigkeit mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auf…
- Schriftliche Frage 72 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile verschiedener Bauherrengruppen bei den Genehmigungen für den sozialen Wohnungsb…
- Schriftliche Frage 73 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Treffen mit Anwenderinnen und Anwendern der neuen Wohngemeinnützigkeit (sogenannte Praxis-Checks) hat die Bundesregierung in den J…
- Schriftliche Frage 74 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bisher aus den sogenannten Praxis-Checks zur Neuen Wohngemeinnützigkeit in Bezug auf die Praxist…
- Schriftliche Frage 75 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet es die Bundesregierung, dass in den Entwürfen für die Bundeshaushaltsgesetze für die Jahre 2025 und 2026 keine Investitionszusc…
- Schriftliche Frage 76 von Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die neu strukturierten KfW-Förderprogramme für Neubau und Modernisierung aufzulegen, und aus welchen…
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1324
21. Wahlperiode 22.08.2025
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 18. August 2025
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 60
Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9
Detzer, Sandra, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 65
Drößler, Christopher (AfD) . . . . 10, 11, 12, 68, 69, 70
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 48, 49
Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 61
Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 13
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 27, 28, 29
Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 52
Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 41
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 31, 32
Abgeordnete Nummer
der Frage
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 44, 45
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 46
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 22, 50
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56, 57
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 23, 34, 58
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 62, 63
Steinmüller, Hanna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 72, 73, 74, 75
Taher Saleh, Kassem
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Abgeordnete Nummer
der Frage
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Wagener, Niklas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 36, 37
Abgeordnete Nummer
der Frage
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Drucksache 21/1324 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Drößler, Christopher (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Seite
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Wagener, Niklas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Detzer, Sandra, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/1324
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 35, 36
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Seite
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 43, 44
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Drößler, Christopher (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Steinmüller, Hanna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 50, 51, 53
Taher Saleh, Kassem
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Drucksache 21/1324 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Aus welchen detaillierten Gründen hat die
Bundesregierung die staatliche Förderung an die
Plattform „Correctiv“ für ein Programm zur Förderung
des Lokaljournalismus eingestellt, die laut einem
aktuellen Medienbericht (www.welt.de/politik/plu
s689352a94684785761526492/bundesetat-wie-di
e-bundesregierung-bei-journalismus-projekten-de
n-rotstift-ansetzt.html) in der letzten Legislatur
198.500 Euro betragen hatte, und nach welchen
Kriterien will die Bundesregierung künftig
zusätzlich zu fördernde Medienunternehmen und
-institutionen auswählen?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 18. August 2025
Die Förderung des Projekts „Lokaljournalismus qualifizieren,
Demokratie stärken“ der Correctiv – Recherchen für die Gesellschaft gGmbH –
durch die damalige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien mit 198.500 Euro erfolgte vom 1. September 2022 bis zum 30.
November 2023 und ist damit planmäßig ausgelaufen. Im Übrigen wird auf
die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 21/982 und auf die Schriftliche Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 21/1089 verwiesen.
2. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Ist es zutreffend, dass eine im Berliner Haus der
Kulturen der Welt durchgeführte Konferenz von
Aktivisten und Journalisten, in der darüber
diskutiert wurde, wie der „Kampf gegen Rechts“
geführt werden kann, aus dem Etat des Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien
finanziert wurde, und hält die Bundesregierung die
Verausgabung von Steuermitteln für eine solche
Veranstaltung für sachgemäß (https://apollo-new
s.net/aktivismus-antifaschismus-
dekolonisierungkulturstaatsminister-wolfram-weimer-finanziert-li
nkes-politikfestival/)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 22. August 2025
Das Haus der Kulturen der Welt ist einer von vier Geschäftsbereichen
der Kulturveranstaltung des Bundes in Berlin GmbH (KBB). Der Bund
fördert die KBB institutionell; diese verteilt die Fördermittel nach
internem Schlüssel auf die einzelnen Geschäftsbereiche. Die Verantwortung
für das Kulturprogramm im Haus der Kulturen der Welt trägt die
Intendanz. Das Grundgesetz schützt die Autonomie der Kultureinrichtungen
und die Freiheit der künstlerischen Entscheidungen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
3. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Auf welchen Erwägungen beruht die
Finanzplanung des Bundes zur Belastung künftiger
Bundeshaushalte mit Zinsausgaben (bitte insbesondere
ausführen, welche Szenarioanalysen für welchen
Zeitraum zugrunde gelegt werden), und welche
Werte für die Zinsausgabenentwicklung in den
Jahren ab 2027 ergeben sich hieraus (bitte die
Zinsausgabenentwicklung anhand der
verwendeten Szenarioanalysen für den zugrunde gelegten
Zeitraum darlegen; Nachfrage zur Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 6
auf Bundestagsdrucksache 21/1164)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 19. August 2025
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche
Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/1164 angegeben, werden zur
Bestimmung der Veranschlagungshöhe der Zinsausgaben keine
Szenarioanalysen auf Basis extern vorgegebener Renditesätze verwendet.
Die Ableitung der Ansätze für die Veranschlagung folgt bewährten
finanzmathematischen Verfahren. Dabei werden mittels eines
stochastischen Verfahrens ausgehend von einer Stichtagszinskurve und der in der
jüngeren Vergangenheit beobachteten Schwankungsbreite der Zinsen
viele hunderte mögliche Zinsentwicklungen bestimmt. Für jede dieser
Entwicklungen werden im Anschluss die daraus resultierenden
Zinskosten berechnet. Pro Haushaltsjahr wird dann als Ansatz diejenige
Zinsausgabenhöhe festgelegt, die einen angemessen hohen Anteil aller
resultierenden Zinskosten-Entwicklungen abdeckt. Durch die
Eingangsgrößen Stichtagszinskurve und historische Volatilität werden von
Marktteilnehmern erwartete Zinsanstiege und Unsicherheiten über zukünftige
Entwicklungen bereits in den veranschlagten Zinsbelastungen
mitberücksichtigt, aber es wird keine konkrete Entwicklung unterstellt.
Die Höhe der Veranschlagung für Kapitel 3205 (Verzinsung) kann dem
Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2026 und dem Finanzplan
des Bundes 2025 bis 2029 entnommen werden. Der Regierungsentwurf
für das Haushaltsgesetz 2026 wird dem Deutschen Bundestag am
15. August 2025 zugeleitet, der Finanzplan bis spätestens zum 3.
September 2025.
4. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Wie hoch sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die Kosten für private und öffentliche Stellen
für die Sicherung und Verwahrung der im
Rahmen der Russland-Sanktionen beschlagnahmten
Vermögensgegenstände wie Yachten, Flugzeuge,
Immobilien usw., die den Eigentümern oder den
Inhabern später in Rechnung gestellt werden
(siehe beispielsweise www.spiegel.de/wirtschaft/russl
and-sanktionen-diese-russischen-flugzeuge-stehe
n-seit-2022-auf-deutschen-flughaefen-a-2f28b19
6-1d2a-464a-a2eb-ee708a4c9fac)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 19. August 2025
Die sich im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
befindliche Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) hat nach dem
Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) die Aufgabe, die vom Rat der
Europäischen Union beschlossenen Finanzsanktionen hinsichtlich der in
den Sanktionsverordnungen gelisteten Personen und Entitäten in
Deutschland durchzusetzen. Ihr obliegt in diesem Zusammenhang u. a.
die gefahrenabwehrrechtliche (nicht strafrechtliche) Ermittlung und ggf.
Sicherstellung von Vermögenswerten gelisteter Personen und Entitäten
im Inland. Vermögenswerte von gelisteten Personen und Entitäten
unterliegen unmittelbar den durch die EU-Sanktionsverordnungen
konstituierten Beschränkungen, ohne dass es eines behördlichen Aktes wie z. B.
einer Sicherstellung bedarf. Letztere ist grundsätzlich nur bei der Gefahr
eines Sanktionsverstoßes erforderlich.
Soweit die durch die ZfS im Rahmen der
Vermögensermittlungsverfahren sichergestellten Vermögensgegenstände einer körperlichen
Verwahrung bedürfen, erfolgt diese prioritär unter Ausschöpfung der
verwaltungsinternen Kapazitäten. Die hierbei entstehenden (Verwaltungs-)
Kosten werden nicht gesondert abgegrenzt und sind aufgrund dessen
nicht ausweisbar.
Abweichend hiervon erfolgt eine Verwahrung bei externen
Dienstleistern, sofern die sachgerechte Verwahrung der Vermögensgegenstände
dies im konkreten Fall erfordert (vgl. § 4 Absatz 1 SanktDG). Die
Kosten solcher externen Verwahrungen belaufen sich bis dato auf
92.082 Euro. Gemäß § 4 Absatz 10 SanktDG fallen u. a. die
Verwahrungskosten dem Eigentümer/den Eigentümern oder dem Inhaber/den
Inhabern der tatsächlichen Sachherrschaft zur Last.
5. Abgeordnete
Caren Lay
(Die Linke)
Sind nach Rechtsauffassung der Bundesregierung
Bundesfördermittel für den sozialen
Wohnungsbau in kommende Haushaltsjahre übertragbar,
wenn die Bundesländer aufgrund knapper
Haushaltslagen die Kofinanzierung in einem Jahr nicht
stemmen können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 18. August 2025
Auf Grundlage des Artikels 104d des Gundgesetzes kann der Bund den
Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der
Länder und Gemeinden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus
gewähren. Diese Finanzhilfen werden in Kapitel 2501 Titel 882 06
veranschlagt.
Die bei diesem Titel veranschlagten Ausgaben sind als Investitionen
übertragbar (§ 19 der Bundeshaushaltsordnung – BHO). Insoweit
können nach den Vorgaben des § 45 BHO auch Ausgabereste gebildet und
vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
im Rahmen der Bewirtschaftung des Titels in Anspruch genommen
werden.
6. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sind in der Bereichsausnahme nach Artikel 115
Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes in den
Haushaltsentwürfen für die Jahre 2025 und 2026 auch
investive Titel nach § 13 Absatz 3 Nummer 2
Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung
berücksichtigt, und wenn ja welche Titel und in welcher
Höhe (bitte titelscharf in Jahresscheiben
darstellen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 19. August 2025
In den Haushaltsentwürfen der Bundesregierung für die Jahre 2025 und
2026 sind auch investive Titel im Sinne der Fragestellung enthalten und
gesondert gekennzeichnet. In der Anlage 1 wird eine Übersicht dieser
Titel übermittelt. Für nähere Informationen (Zweckbestimmung,
Haushaltsvermerke) wird auf Bundestagdrucksache 21/500 und den am
15. August 2025 dem Deutschen Bundestag zugeleiteten
Haushaltsplanentwurf verwiesen.1
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
7. Abgeordneter
Peter Boehringer
(AfD)
Welches Bundesministerium/Amt der
Bundesregierung ist für die Erarbeitung der Position der
Bundesregierung zur Chatkontrolle gegenüber der
EU zuständig, und welche Änderungen hat diese
Position der neuen Bundesregierung im Vergleich
zur Position der alten Bundesregierung im
Außenverhältnis zur EU bisher erfahren?
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1324 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 20. August 2025
Die Federführung für die Verordnung zur wirksameren Bekämpfung des
sexuellen Missbrauchs von Kindern innerhalb der Bundesregierung liegt
im Bundesministerium des Innern. Die Bundesregierung stimmt derzeit
eine gemeinsame Position zum o. g. Verordnungsentwurf ab.
8. Abgeordneter
Dr. Gottfried
Curio
(AfD)
Hat das Bundesministerium des Innern zu der
Demonstration im befriedeten Bezirk des
Deutschen Bundestages anlässlich des ARD-
Interviews mit der AfD-Vorsitzenden Dr. Alice Weidel
am 20. Juli 2025 eine Zulassung gemäß § 3
Absatz 2 des Gesetzes über befriedete Bezirke für
Verfassungsorgane des Bundes erteilt, und wie
wird mit Blick auf eine stattfindende
Demonstration geprüft (vor Ort und gegebenenfalls auch
nachträglich), ob eine notwendige Zulassung
erteilt wurde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 18. August 2025
Zu der betreffenden Veranstaltung lag dem Bundesministerium des
Innern kein Antrag nach dem Gesetz über befriedete Bezirke für
Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG) vor.
Dementsprechend konnte hier keine Prüfung erfolgen bzw. kein
Bescheid erteilt werden. Des Weiteren ergibt sich aus § 3 Absatz 3
BefBezG, dass für Versammlungen in Berlin das
Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin gilt und öffentliche Versammlungen unter freiem
Himmel und Aufzüge parallel bei der Versammlungsbehörde Berlin zur
Prüfung und Genehmigung angemeldet werden müssen.
9. Abgeordneter
Dr. Gottfried
Curio
(AfD)
Sieht die Bundesregierung es auch im Lichte der
jüngsten Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) zu den Anforderungen an die
Einstufung als sicherer Herkunftsstaat weiterhin
als möglich an, die Maghreb-Staaten und Indien
rechtssicher als solche Staaten einzustufen
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD,
S. 93), und wird sich die Bundesregierung auf
europäischer Ebene für die vom EuGH
aufgezeigte Option (https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc
s/application/pdf/2025-08/cp250103de.pdf)
einsetzen, Bestimmungen der GEAS-Reform (GE-
AS: Gemeinsames Europäisches Asylsystem) mit
der darin eröffneten Möglichkeit, Staaten auch
dann als sicher einzustufen, wenn bestimmte
Personengruppen oder Gebiete (vgl. Artikel 61
Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1348) davon
ausgenommen sind, vorzeitig in Kraft zu setzen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 19. August 2025
Die Prüfung der Bestimmbarkeit von weiteren Drittstaaten als sichere
Herkunftsstaaten ist noch nicht abgeschlossen. Diese Prüfung erfolgt am
Maßstab der geltenden Rechtslage, einschließlich der Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs.
Die EU-Kommission hat am 16. April 2025 einen Vorschlag zur
Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Erstellung einer
Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene vorgelegt. Der
Vorschlag sieht auch vor, dass einige Bestimmungen der Verordnung (EU)
2024/1348 – darunter die Möglichkeit, Drittstaaten unter Ausnahme
bestimmter Teile seines Hoheitsgebiets oder eindeutig identifizierbarer
Personengruppen als sicheren Herkunftsstaat zu bestimmen – mit
Inkrafttreten der Änderungsverordnung und damit gegebenenfalls vor
Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen der Verordnung (EU)
2024/1348 am 12. Juni 2026 anwendbar werden. Die Bundesregierung
begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission für eine vorzeitige
Anwendung dieser einzelnen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1348.
10. Abgeordneter
Christopher
Drößler
(AfD)
Wie viele Straftaten mit politisch motiviertem
Hintergrund, aufgeschlüsselt nach
Phänomenbereichen, wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2024 im Bundestagswahlkreis
Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis registriert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 18. August 2025
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte
Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das
Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei
erfasst. Bundestagswahlkreise sind dabei kein Erfassungskriterium. Eine
automatisierte Auswertung nach Bundestagswahlkreisen ist in der
Fallzahlendatei des BKA daher nicht möglich.
11. Abgeordneter
Christopher
Drößler
(AfD)
Wie viele Angriffe auf Polizeibeamte,
Rettungskräfte und Feuerwehrleute wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung im Jahr 2024 im
Bundestagswahlkreis Eichsfeld – Nordhausen –
Kyffhäuserkreis registriert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 18. August 2025
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen
der Polizeilichen Kriminalstatistik werden alle der Polizei bekannt
gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten erfasst und jährlich
durch das Bundeskriminalamt veröffentlicht. Bundestagswahlkreise sind
dabei kein Erfassungskriterium. Eine automatisierte Auswertung der
Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik nach Bundestagswahlkreisen ist
daher nicht möglich.
12. Abgeordneter
Christopher
Drößler
(AfD)
In welchem Umfang plant die Bundesregierung
im Jahr 2025 die Bereitstellung zusätzlicher
Polizeikräfte oder finanzieller Mittel für die
Bundespolizei zur Verbesserung der Ausstattung der
Dienststellen der Bundespolizei in den
Landkreisen Eichsfeld, Nordhausen und Kyffhäuserkreis?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 18. August 2025
In den Landkreisen Eichsfeld und Kyffhäuserkreis gibt es keine
Dienststellen der Bundespolizei. Die Bundespolizei ist für spezifische
Aufgaben wie den Schutz der Bahnanlagen, Flughäfen und zur
Grenzsicherung zuständig. Die Zuständigkeiten für die Polizeiarbeit in den
Landkreisen Eichsfeld, Kyffhäuserkreis und Nordhausen liegt bei der
Thüringer Landespolizei – hier der Landespolizeidirektion Nordhausen.
In Nordhausen befindet sich ein Bundespolizeirevier der
Bundespolizeiinspektion Erfurt. Dieses Revier hat einen bahnpolizeilichen
Aufgabenschwerpunkt. Die Ausstattung und Zuordnung erforderlicher
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter zur Aufgabensicherung erfolgt nach
einsatzfachlichen Grundsätzen. Das Bundespolizeirevier ist aktuell für die
ihm obliegenden Aufgaben gut ausgestattet. Sollten darüber hinaus
anlassbezogene Unterstützungsbedarfe entstehen, wird die einsatzführende
Dienststelle – die Bundespolizeiinspektion Erfurt – temporär mit
Kräften anderer Bundespolizeidienststellen verstärkt.
Eine Ausweisung von Finanzmitteln für die Aufgabenwahrnehmung
einzelner Bundespolizeidienststellen erfolgt grundsätzlich nicht.
13. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der aktuelle Stand der im Prüfbericht des
Bundesrechnungshofes vom 11. Dezember 2024
(Gz.: VII 2 – 0002456) erwähnten
Länderabfragen, auf die sich das Bundesministerium des
Innern (BMI) sowie das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit den
Ländern verständigt haben, und aus welchen
Bundesländern liegen bislang Ergebnisse aus diesen
Abfragen vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. August 2025
Der Bund (das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe) initiierte im Juni 2023 eine umfassende Länderabfrage zu den
Fähigkeiten der Länder in verschiedenen Zivilschutzaufgabenbereichen
(Brandschutz, Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und
nuklearen Gefahren (CBRN-Schutz), Betreuung und Sanitätswesen).
Auf Forderung der Länder und um die verfügbaren personellen
Ressourcen der Länder zur Durchführung der Abfragen nicht zu überfordern, hat
der Bund die initiierte Länderabfrage zurückgezogen und sich für die
Durchführung von sukzessiven Abfragen entschieden. Bislang wurden
zwei Abfragen durchgeführt.
An einer ersten Abfrage im Zivilschutzaufgabenbereich CBRN-Schutz
haben sich Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-
Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein beteiligt.
Die Zulieferungen zu einer umfassenden Länderabfrage im
Zivilschutzaufgabenbereich Betreuung, zu der Bayern, Berlin, Brandenburg,
Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-
Holstein detaillierte Daten übermittelt haben, werden gerade
ausgewertet.
Weitere Länderabfragen in den o. g. Zivilschutzaufgabenbereichen
werden sukzessive folgen.
Darüber hinaus liegen für die Jahre 2024 und 2025 Rückmeldungen aller
16 Länder zur jährlichen Einsatzbereitschaftsabfrage wie auch zu den
quartalsweisen Bewirtschaftungsübersichten vor.
14. Abgeordnete
Katrin Fey
(Die Linke)
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den
Gesetzentwurf zur Übertragung des
Tarifabschlusses TVöD Bund 2025 auf die Besoldung
der Bundesbeamten sowie zur vollständigen
Umsetzung des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur amtsangemessenen
Alimentation (2 BvL 4/18) in das
parlamentarische Verfahren einzubringen, und welche
konkreten Zeit- und Verfahrensschritte sind bis zur
Auszahlung einschließlich rückwirkender
Nachzahlungen ab dem Jahr 2021 gemäß BMI-
Rundschreiben vom 14. Juni 2021 (D3-30200/94#21)
vorgesehen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. August 2025
Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf zu der in Ihrer Frage
genannten Thematik in das parlamentarische Verfahren einbringen, sobald
ein entsprechender Entwurf Kabinettreife erlangt hat. Konkrete Zeit-
und Verfahrensschritte bis zur Auszahlung ergeben sich zum einen aus
dem Gesetzgebungsverfahren selbst und im Übrigen aus den für die
administrative Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages
erforderlichen Maßnahmen.
15. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Zu welchen Ergebnissen führten die Beratungen
der am Programm beteiligten Ressorts bezüglich
der Anzeichen, dass sich meldeberechtigte Stellen
nicht an den von der Bundesregierung für das
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan
vorgegebenen Rahmen hielten (siehe Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 33
auf Bundestagsdrucksache 21/1164), und in wie
vielen Fällen wurde von der erwähnten
Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der fortgesetzten
Zusammenarbeit mit einer meldeberechtigten Stelle
abzusehen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 18. August 2025
Während des Verfahrens kam es aus verschiedenen Gründen dazu, dass
die Zusammenarbeit mit einzelnen meldeberechtigten Stellen nicht
weitergeführt wurde.
Darüberhinausgehende statistische Angaben im Sinne der Fragestellung
liegen im Übrigen nicht vor.
16. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit 2022 ergriffen, um die physische
und digitale Sicherheit Kritischer Infrastruktur im
Energiesektor – insbesondere Stromtrassen,
Umspannwerke und Einspeiseanlagen – vor gezielter
Sabotage durch staatliche oder nichtstaatliche
Akteure zu erhöhen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. August 2025
Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) ist eine gesamtstaatliche
Aufgabe, bei der Bund, Länder und Kommunen entsprechend ihren
jeweiligen Zuständigkeiten eng auch mit den Betreibern
zusammenarbeiten, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Grundsätzlich
obliegt der Schutz der Kritischen Infrastruktur jedoch dem jeweiligen
Infrastrukturbetreiber.
Um generell beim physischen Schutz kritischer Einrichtungen
nachhaltig mehr Resilienz zu schaffen, soll das KRITIS-Dachgesetz die
Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-
Richtlinie, CER: Critical Entities Reslilience) in nationales Recht
umsetzen. Es sollen erstmals sektorübergreifende Mindestvorgaben zum
physischen Schutz von KRITIS festgelegt werden. Dabei wird ein breiter
Ansatz verfolgt: Es geht um alle denkbaren Risiken, die durch die Natur
oder den Menschen verursacht werden können – den sogenannten All-
Gefahren-Ansatz –, sei es ein Unwetter, menschliches Versagen oder ein
Sabotageakt. Auf diese Weise wird ein wesentlicher Beitrag dazu
geleistet, dass unsere wichtigsten Unternehmen und Einrichtungen zuverlässig
die Dienstleistungen erbringen können, die für die Versorgung der
Bevölkerung und das Funktionieren unserer Gesellschaft essentiell sind.
Mit der von der Bundesregierung beschlossenen Umsetzung der NIS-2-
„Network and Information Security Directive 2“-Richtlinie ((EU)
2022/2555) werden europaweit hohe Cybersicherheitsanforderungen an
die Wirtschaft formuliert und der praktische Anwendungsbereich der
betroffenen Unternehmen deutlich ausgeweitet. Mit Umsetzung der NIS-2-
Richtlinie werden auch die Cybersicherheitsvorgaben im
Energiewirtschaftsgesetz neu gefasst. Erstmals werden digitale Energiedienstleister,
die einen steuernden Einfluss auf die Energieanlagen haben können,
zusätzlich in den Anwendungsbereich mit einbezogen. Die Vorgaben der
NIS-2-Richtlinie werden im Vollzug durch die IT-Sicherheitskataloge
der Bundesnetzagentur umgesetzt. Diese IT-Sicherheitskataloge sollen
künftig auch den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung
umfassen. Zudem sollen die Anforderungen der IT-Sicherheitskataloge künftig
auch bei der Beschaffung von Anlagengütern und Dienstleistungen zu
berücksichtigen sein.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) veröffentlichte Ende 2024
die Publikation „Datensparsamkeit zur Minimierung von Gefahren für
KRITIS“. Öffentlich verfügbare Informationen über KRITIS im
Internet, wie Netzpläne, Wasserversorgungssysteme und
Verkehrsleitsysteme, bergen Sicherheitsrisiken, da sie von potenziellen Angreifern für
Cyberangriffe und Sabotage genutzt werden können. Mit dem
Aufgreifen des Themas „Datensparsamkeit“ macht das BfV Unternehmen und
Organisationen im Bereich Kritischer Infrastrukturen auf die möglichen
Gefahren aufmerksam und sensibilisiert zum Ergreifen proaktiver
Maßnahmen, um das Gefahrenpotenzial durch riskante Informationen zu
minimieren.
17. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wie plant die Bundesregierung auf die anhaltende
Auswanderung aus Deutschland zu reagieren,
wonach in den vergangenen zehn Jahren insgesamt
2.503.462 deutsche Staatsbürger dauerhaft ins
Ausland verzogen sind (www.destatis.de/DE/The
men/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Wander
ungen/Tabellen/wanderungen-zwischen-deutschla
nd-und-dem-ausland-jahr-02.html), wobei sich
die Zahl der Auswanderungen unter der
damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Jahr
2015 von 138.273 auf 281.411 nahezu verdoppelt
hat (ebd.)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 18. August 2025
Bei der Entscheidung, dauerhaft oder temporär aus Deutschland
auszuwandern, handelt es sich um eine komplexe persönliche Entscheidung,
die von zahlreichen individuellen Faktoren abhängig ist. Daher ist eine
solche Entscheidung durch politische Maßnahmen nur begrenzt
beeinflussbar. Der Bundesregierung ist es ein wesentliches Anliegen, in
Deutschland attraktive Rahmenbedingungen für Bürgerinnen und Bürger
zu gewährleisten.
Die vom Statistischen Bundesamt ausgewiesenen Wanderungszahlen
lassen keine Rückschlüsse darauf zu, ob der Fortzug dauerhaft erfolgt
ist. Bei den Zahlen handelt es sich um absolute Wanderungszahlen pro
Jahr, die Bilanz darüber ziehen, wie viele Personen im gegebenen Jahr
zu- beziehungsweise fortgezogen sind. Ein negativer Saldo kann deshalb
nicht mit einer dauerhaften Abwanderung gleichgesetzt werden. Er gibt
stattdessen an, dass im besagten Jahr mehr Personen ins Ausland
gezogen sind als nach Deutschland zugezogen sind. Ein zunehmender
Negativsaldo muss dabei keine dauerhafte Abwanderung signalisieren,
sondern kann zum Beispiel auch darauf hinweisen, dass sich Personen
länger im Ausland aufhalten oder eine wachsende Personenzahl
international mobil ist.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche Frage 60 des Abgeordneten Dr. Markus Reichel, Plenarprotokoll
20/81, sowie, mit Blick auf die Wanderung von Fachkräften, auf die
Antwort der Bundesregierung auf seine Schriftliche Frage 122 auf
Bundestagsdrucksache 20/5615 verwiesen.
In Bezug auf die Ausweisung einer erhöhten Nettoabwanderung von
deutschen Personen in der Wanderungsstatistik seit 2016 wird zudem
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 62 der
Abgeordneten Beatrix von Storch auf Bundestagsdrucksache 20/7650
verwiesen.
18. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur
geplanten EU-Regelung „Chat Control“ (Regulation
to Prevent and Combat Child Sexual Abuse),
insbesondere angesichts gewichtiger Bedenken, dass
„Client-Side-Scanning“ die Ende-zu-Ende-
Verschlüsselung massiv untergräbt, Infrastruktur für
großflächige Überwachung schafft und einen
„Chilling Effect“ auf Meinungs- und
Pressefreiheit auslöst (www.techradar.com/computing/cybe
r-security/a-political-blackmail-the-eu-parliamen
t-is-pressing-for-new-mandatory-scanning-of-you
r-private-chats), und falls noch keine
abschließende Position vorliegt, von welchen Kriterien hängt
die Entscheidungsfindung bis zur
Ratsabstimmung am 14. Oktober 2025 ab?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 18. August 2025
Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über eine gemeinsame
Positionierung zum o. g. Verordnungsentwurf ist noch nicht
abgeschlossen. Die Entscheidungsfindung beruht auf einer gemeinsamen
Bewertung der vorgeschlagenen Regelungen.
19. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
In welcher Form wird die Bundesregierung im
Zuge der geplanten Einstufung weiterer Länder
als sichere Herkunftsländer (u. a. Marokko,
Algerien, Tunesien) auf das aktuelle Urteil des
Europäischen Gerichtshofs reagieren, wonach eine
derartige Einstufung zukünftig voraussetzen soll,
dass die Sicherheit für die gesamte Bevölkerung
nachvollziehbar begründet wird, also z. B. auch
für Christen, Juden oder Homosexuelle in den
Maghreb-Staaten (www.welt.de/politik/ausland/ar
ticle688c7bbde7eecf6540a86be2/Asylpolitik-EuG
H-erhoeht-Huerden-fuer-Bestimmung-sicherer-H
erkunftslaender.html), und mit welchen – im
Einklang mit dem Urteil befindlichen – Maßnahmen
plant die Bundesregierung, die Anzahl der
Rückführungen im Zuge der Reform des europäischen
Asylrechts (www.nius.de/politik/news/
definitionvon-sicheren-herkunftsstaaten-warum-das-eugh-u
rteil-fatal-fuer-europas-migrationswende-ist/298e
db05-6675-48f0-9192-7a94a106de439), wonach
ab dem 12. Juni 2026 auch Staaten als „sichere
Herkunftsstaaten“ eingestuft werden könnten,
wenn bestimmte Gebiete und bestimmte Gruppen
nicht sicher sind, zu erhöhen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 18. August 2025
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der
Rechtssache C-758/24 können sichere Herkunftsstaaten nach der geltenden
Asylverfahrensrichtlinie nicht mit Ausnahmen für Personengruppen
bestimmt werden. Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes.
Bei der Prüfung der Bestimmbarkeit von weiteren Drittstaaten als
sichere Herkunftsstaaten wird dieser Maßstab unter der geltenden Rechtslage
weiterhin angewandt.
Die unter dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS)
ab dem 12. Juni 2026 anwendbare Asylverfahrensverordnung
ermöglicht es zukünftig, einen Drittstaat unter Ausnahme bestimmter Teile
seines Hoheitsgebiets oder eindeutig identifizierbarer Personengruppen als
sicheren Herkunftsstaat zu bestimmen. Eine solche Bestimmung kann
dann auch erstmals nicht nur auf nationaler Ebene durch die
Mitgliedstaaten, sondern unionsweit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren
erfolgen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor,
die Möglichkeiten der GEAS-Reform auszuschöpfen.
20. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
Wie viele Familienangehörige bekommen
durchschnittlich durch einen anerkannten Asylbewerber
aus Afghanistan Ansprüche auf Familiennachzug?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. August 2025
Belastbare Daten im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Im Ausländerzentralregister werden keine Angaben zu im Ausland
befindlichen Kernfamilienangehörigen von anerkannt Schutzberechtigten
erfasst, die durch die Anerkennung eines Stammberechtigten in
Deutschland etwaige Ansprüche auf einen Familiennachzug nach
Deutschland erwerben.
21. Abgeordnete
Dr. Irene Mihalic
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2020 personelle
Überschneidungen zwischen Schießsportvereinen bzw. deren
Mitgliedern und rechtsextremistischen Parteien
oder Zusammenschlüssen bekannt geworden
(bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern
auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. August 2025
Aktuell ist der Bundesregierung eine einstellige Zahl von Schießsport-
und Schützenvereinen bekannt, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte
dafür vorliegen, dass diese zurzeit durch Mitglieder
rechtsextremistischer Gruppierungen beeinflusst oder sogar geprägt werden.
Entsprechenden Hinweisen geht das Bundesamt für Verfassungsschutz nach. Es
prüft laufend, ob sich die Erkenntnislage so verdichtet, dass durch
Erkenntnismitteilungen zu einzelnen Mitgliedern über die Landesämter für
Verfassungsschutz Maßnahmen der Waffenbehörden initiiert werden
können oder dass bei den Innenministerien des Bundes und der Länder
ein Verbot des Vereins anzuregen ist.
Die Bundesregierung kann eine Aufschlüsselung nach Jahren und
Bundesländern aus Gründen des Staatswohls nicht vornehmen, da
Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile im Hinblick auf die
künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Eine
Veröffentlichung von Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten ließen
Rückschlüsse auf aktuelle Aufklärungsschwerpunkte und die
nachrichtendienstliche Erkenntnislage zu. Dies insbesondere, da es sich
zahlenmäßig um eine kleine Anzahl von Personen handelt. Aus der Abwägung
der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die
künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine
Beantwortung unter Verschlusssachen-Einstufung, die in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im
Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die
Bundesregierung die Informationen der erfragten Art für so sensibel,
dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann.
Im Übrigen nimmt die Bundesregierung aufgrund der im Grundgesetz
festgeschriebenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Länder zu
Angelegenheiten die Länder betreffend keine Stellung.
22. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 wieder nach Deutschland
eingereist, die zuvor mit einer Förderung aus dem
REAG/GARP-Programm oder einer anderen
finanziellen Ausreiseprämie freiwillig in ihre
Herkunftsländer ausgereist waren (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahren angeben – wenn möglich Jahr der
Ausreise und Wiedereinreise getrennt auflisten –
und zusätzlich die insgesamt fünf häufigsten
Nationalitäten angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. August 2025
Aus Sicht der Bundesregierung sind Maßnahmen zur Förderung der
freiwilligen Rückkehr – wie beispielsweise das Bund-Länder-Programm
REAG/GARP – integraler Bestandteil einer wirksamen Rückkehrpolitik.
Die Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag, ausreisepflichtigen,
mittellosen Personen die freiwillige Ausreise zu ermöglichen und damit
die beträchtlichen Kosten einer etwaigen Aufenthaltsfortsetzung bei
Bund und Ländern zu reduzieren. Wesentliches Kriterium für eine
Förderfähigkeit nach dem REAG/GARP-Programm ist, dass die
beantragenden Personen nicht über ausreichende eigene Mittel zur Ausreise
verfügen.
In den nachstehenden Tabellen werden die jeweiligen Gesamtzahlen der
Wiedereinreisen sowie die fünf häufigsten Nationalitäten im Zeiteitraum
von 2015 bis 2025 dargestellt.
Eine Aufschlüsselung der nachfolgend dargestellten Wiedereinreisen
nach dem konkreten Jahr der erfolgten Ausreise ist nicht möglich. Für
die Beantwortung Ihrer Frage wurde daher das Jahr der Wiedereinreise
zugrunde gelegt.
Für die Jahre 2015 bis 2023 liegen im Sinne der Fragestellung valide
Daten im Rahmen des Bund-Länder-Programms REAG/GARP
(Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/
Government Assisted Repatriation Programme) vor. Hierfür wurden
Daten der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zugrunde
gelegt, die das Programm bis Ende 2023 durchgeführt hat. Seit 2024 führt
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das REAG/GARP-
Programm durch.
Für die Anzahl der Wiedereinreisen in den Jahren 2024 und 2025
wurden Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) verwendet. Diese
beinhalten für die Jahre 2024 und 2025 Wiedereinreisen, denen geförderte
Ausreisen durch Bundes-, Landes,- und/oder Kommunalmittel oder
durch sonstige öffentliche Mittel zugrunde liegen.
Eine Förderung über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP kann
in der Regel nur einmal erfolgen. Gewährte Programmleistungen im
Rahmen von REAG/GARP werden aktuell bei Wiedereinreise nach
Deutschland im Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach geförderter
Ausreise grundsätzlich wieder zurückgefordert. Zudem sei darauf
hingewiesen, dass freiwillige Ausreisen in visaliberalisierte Staaten, wie z. B. die
Westbalkan-Staaten, über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP
nur mit verminderten Leistungen gefördert werden.
Weitere Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
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23. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Welche Berücksichtigung hat die mir vorliegende
Bewertung des Bundesamts für Justiz im Rahmen
des Auslieferungsersuchens der Republik Türkei
von Mehmet Çakas aus dem Jahr 2023, die
besagt, dass gegen eine Erledigung des
Auslieferungsersuchens aufgrund der in der Republik
Türkei drohenden erschwerten lebenslangen
Haftstrafe Bedenken bestehen, bei der Prüfung durch das
Bundesministerium des Innern bzw. des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
gefunden, und wie ist es zu erklären, dass trotz der
Bewertung des Bundesamts für Justiz bei Mehmet
Çakas durch das BAMF die Feststellung eines
Abschiebeverbotes nicht erfolgt ist?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. August 2025
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Einzelfällen.
24. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Wird die Bundesregierung konkrete Maßnahmen
veranlassen, um auf die stellenweise stark
gestiegene Anzahl von Verwaltungsklagen gegen
Asylbescheide zu reagieren, und wenn ja, welche (vgl.
www.abendblatt.de/hamburg/politik/article40974
5248/drastische-zunahme-von-asyl-klagen-hambu
rger-gerichte-aechzen-fluechtlinge-migratio
n.html, abgerufen am 18. August 2025)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. August 2025
Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich
nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich
einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Bundesregierung selbst,
sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der
Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich
vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen
vollzieht. Eine Pflicht der Bundesregierung, parlamentarischen
Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn
die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen
kann, die in der alleinigen Kompetenz der Bundesregierung liegen
(Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 124, 78 [120 f.];
137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich
daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und
umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und
Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der 21.
Legislaturperiode wurde unter anderem vereinbart, die verwaltungsgerichtlichen
Verfahren in Asylsachen zu beschleunigen. Die Überlegungen der
Bundesregierung zur weiteren Umsetzung der Vereinbarungen im
Koalitionsvertrag sind noch nicht abgeschlossen. Bei einer Beantwortung
Ihrer Frage könnte eine einengende Vorwirkung auf Beratungsprozesse
entstehen, bei der die Freiheit und Offenheit der Willensbildung
innerhalb der Bundesregierung gefährdet ist.
25. Abgeordneter
Manfred Schiller
(AfD)
Nimmt die Bundesregierung eine Zunahme von
Sabotage- und Vandalismusfällen bei der
Deutschen Bahn AG wahr (bitte Statistik über die
letzten drei Jahre aufführen inklusive der jeweiligen
Schadenshöhe und inklusive der
Aufklärungsquote), und was unternimmt die Bundesregierung, um
Kritische Infrastruktur in Deutschland besser zu
schützen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. August 2025
Politisch motivierte Straftaten gegen die Deutsche Bahn AG (DB AG)
werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes für
Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) allgemein registriert. Das
bedeutet, dass sie in den PMK-Fallzahlen insgesamt enthalten sind,
jedoch nicht trennscharf dargestellt werden können. Hintergrund ist, dass
es für Straftaten in diesem Zusammenhang keine bundesweite
Begrifflichkeit gibt, die mittels eines Angriffsziels oder eines recherchefähigen
Katalogwertes in der beim Bundeskriminalamt geführten Fallzahlendatei
„Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten – LAPOS“
dargestellt werden könnte. Aus diesem Grund ist eine automatisierte
Fallzahlendarstellung der erfragten Straftaten nicht möglich.
Näherungsweise können die PMK-Fallzahlen in den Unterangriffszielen
„Verkehrsbetriebe“ bzw. „Verkehrseinrichtungen“ herangezogen werden,
wobei diese Unterangriffsziele auch Straftaten zum Nachteil anderer
Verkehrsunternehmen beinhalten.
Für die Jahre 2023 bis 2025 ergibt sich für diese Unterangriffsziele
nachstehendes Bild.
Danach wurden
• im Jahr 2023 insgesamt 277 Straftaten registriert, davon 182
Sabotage- bzw. Vandalismusdelikte (davon in 120 Fällen mit im KPMD-
PMK erfassten Tatverdächtigen),
• im Jahr 2024 insgesamt 266 Straftaten, davon 90 Sabotage- bzw.
Vandalismusdelikte (davon in 56 Fällen mit im KPMD-PMK
erfassten Tatverdächtigen),
• von Januar bis Juli 2025 vorläufig 47 Straftaten, davon 28
Sabotagebzw. Vandalismusdelikte (davon in drei Fällen mit im KPMD-PMK
erfassten Tatverdächtigen).
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die PMK-Fallzahlen aus
dem laufenden Jahr indes vorläufigen Charakter haben und durch Nach-/
Änderungsmeldungen noch teilweise deutlichen Veränderungen
unterworfen sind.
Zur Schadenshöhe können keine Angaben gemacht werden, da diese im
KPMD-PMK nicht erhoben wird.
Die Verantwortung für den physischen Schutz der Anlagen liegt primär
bei der DB AG als Betreiberin. Die Bundespolizei bewertet jedoch
fortlaufend die Gefährdungslage im Bereich der Eisenbahnen des Bundes
und passt ihre gefahrenabwehrenden Maßnahmen entsprechend an.
Grundlage ist die seit dem Jahr 2000 bestehende Ordnungspartnerschaft
mit der DB AG. Besonders schutzbedürftige Streckenabschnitte werden
verstärkt überwacht. Zudem wird die Videotechnik an bundesweit 143
Bahnhöfen modernisiert, um Straftaten vorzubeugen und eine
zielgerichtete Einsatzführung zu ermöglichen.
Darüber hinaus arbeiten die Bundespolizei und die DB AG gemeinsam
im Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof an innovativen Konzepten
zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von Sabotage- und
Vandalismusdelikten.
Zudem soll das KRITIS-Dachgesetz die Richtlinie (EU) 2022/2557
(Critical Entities Resilience) in nationales Recht umsetzen. Erstmals sollen
sektorübergreifende Mindestvorgaben für den Schutz Kritischer
Infrastrukturen festgelegt werden. Ziel ist es, durch einen umfassenden „All-
Gefahren-Ansatz“ die Resilienz kritischer Einrichtungen –
einschließlich der Bahn – nachhaltig zu stärken.
26. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(AfD)
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den
im Bericht „2024 Country Reports on Human
Rights Practices: Germany“ des U.S. Department
of State enthaltenen Einschätzungen zur
Menschenrechtslage in Deutschland, und wie wird sie
damit umgehen (insbesondere, welche
Schlussfolgerungen und ggf. Maßnahmen leitet sie daraus
für Politik, Gesetzgebung und Behördenpraxis ab;
www.state.gov/reports/2024-country-reports-on-h
uman-rights-practices/germany/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. August 2025
Die Bundesregierung hat den Bericht „2024 Country Reports on Human
Rights Practices: Germany“ des U.S. Department of State zur Kenntnis
genommen.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
27. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Welche rechtlichen Voraussetzungen liegen der
Abwägung seitens der Bundesregierung
zugrunde, wenn nach Ansicht der Bundesregierung das
Interesse der mit dem Bundesaufnahmeprogramm
für Afghanistan befassten meldeberechtigten
Stellen dahingehend, dass diese Wert darauf legen,
nicht öffentlich benannt zu werden (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 60 des
Abgeordneten Jürgen Hardt auf
Bundestagsdrucksache 20/4631), insoweit gegenüber dem
berechtigten Informationsanspruch der Abgeordneten
des Deutschen Bundestages überwiegt, dass die
meldeberechtigten Stellen in der Antwort nicht
namentlich benannt wurden und auch auf die
weiteren danach erfolgten, auf die Bezeichnung der
meldeberechtigten Stellen gerichteten Fragen von
Abgeordneten bis zum heutigen Stand in den dazu
ergangenen Antworten der Bundesregierung nicht
benannt wurden (bitte die angewendeten bzw.
anzuwendenden Rechtsnormen angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 18. August 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 22. September 2023
auf die Schriftliche Frage 54 des Abgeordneten Jürgen Hardt auf
Bundestagsdrucksache 20/8449 verwiesen, da diese nach wie vor zutreffend
ist und sich keine Änderungen an der zugrundeliegenden Abwägung
ergeben haben.
28. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Wie viele Afghanen wurden mit sogenannten
„Proxy-Pässen“, erfundenen
Verwandtschaftsverhältnissen und falschen Dokumenten im Rahmen
des Bundesaufnahmeprogramms in Deutschland
aufgenommen, und stimmen die in den Medien
behaupteten Aussagen, dass die damalige
Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock,
die – bereits viel früher von Experten des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat
geforderten – Sicherheitsbefragungen (Bericht der
Berliner Zeitung vom 13. Juni 2023) durch das
Bundesinnenministerium ablehnte und ihre
Mitarbeiter aufforderte, hart zu bleiben und den Streit ggf.
eskalieren zu lassen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 18. August 2025
Alle Aufnahmen werden unter dem Vorbehalt erklärt, dass das
Visumverfahren erfolgreich abgeschlossen wird und keine
Sicherheitsbedenken bestehen oder bekannt werden, die einer Einreise nach Deutschland
entgegenstehen. Hierzu gehört auch die Feststellung der Identität der
Personen sowie der Familienzusammengehörigkeit. Bei der Umsetzung
hat Sicherheit höchste Priorität. Dies spiegelt sich sowohl in der
Ausgestaltung der Verfahren wie auch in deren praktischer Umsetzung in
jedem Einzelfall wider.
Entsprechend haben seit Aufsetzung des Verfahrens stets umfangreiche
Sicherheitsprüfungen stattgefunden. Alle Abläufe und
Verfahrensbestandteile wurden und werden kontinuierlich im Rahmen einer engen
Ressortabstimmung angepasst. Die damalige Bundesregierung hat im
Frühsommer 2023 die Sicherheitsprüfungen durch persönliche
Befragungen vor Ort ergänzt.
29. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Wie viele Aufzeichnungen der durch die bis zum
5. Mai 2025 amtierenden Bundesministerin des
Auswärtigen mittels elektronischer Medien,
sowohl unter Verwendung dienstlicher als auch
privater Endgeräte, geführten Korrespondenz,
Chatverläufe etc., die einen inhaltlichen Bezug zu
konkreten Sachverhalten im Kontext der Befassung
des Auswärtigen Amts (AA) bzw. der darüber
hinaus damit befassten
Nichtregierungsorganisationen in Verfahren zur Vergabe von
Aufenthaltsoder Duldungstiteln an afghanische Staatsbürger
aufweisen, die somit als elektronische Daten
zumindest mit der Parallele zum Grundsatz der
Zufallsurkunde bei zukünftigen Ermittlungen durch
das AA, bzw. durch parlamentarische
Untersuchungsausschüsse, bzw. durch
Strafverfolgungsbehörden zu diesem Untersuchungsgegenstand
beweiserheblich sein werden bzw. den Status von
Beweismitteln erlangen können, die im Rahmen
der Grundsätze einer ordnungsgemäßen
Aktenführung, die eine einheitliche und vollständige
Dokumentation des Verwaltungshandelns
einschließen und vorgeblich eine hohe Priorität in
allen Bundesministerien und deren nachgeordneten
Behörden und Stellen haben (Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 75 auf
Bundestagsdrucksache 21/848), wurden im AA
sichergestellt bzw. archiviert?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 20. August 2025
Die Bundesregierung führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre
Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 21/848 verwiesen.
30. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um gegenüber der israelischen
Regierung darauf hinzuwirken, dass das Hilfswerk der
Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im
Nahen Osten wieder Zugang nach Gaza, zum
Westjordanland sowie nach Ost-Jerusalem
bekommt und dort seine Arbeit wieder aufnehmen
kann, um die menschenwürdige und angemessene
Versorgung der Zivilbevölkerung mit
Lebensmitteln – die derzeit nach Ansicht des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) nur unzureichend von
der von den USA und Israel unterstützten Stiftung
Gaza Humanitarian Foundation übernommen
wird (www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldung
en/alabali-radovan-gaza-nicht-aus-den-augen-verl
ieren-256952) – zu gewährleisten?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 20. August 2025
Die Bundesregierung setzt sich anhaltend nachdrücklich dafür ein, dass
Organisationen der Vereinten Nationen in den Palästinensischen
Gebieten ungehindert tätig sein und die Zivilbevölkerung erreichen können.
Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul hat auf
seiner Reise nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete klar
gefordert, den Vereinten Nationen und den internationalen
Hilfsorganisationen sicheren Zugang zu gewährleisten sowie eine effektive Verteilung
zu ermöglichen. Die vollständige Umsetzung der von israelischer Seite
zugesagten, sicheren humanitären Korridore in Gaza ist dabei von
entscheidender Bedeutung. Die Bundesregierung steht dazu weiterhin in
engem Austausch mit der israelischen Regierung.
31. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Inwiefern ist es vor dem Hintergrund des
Existenzrechts Israels als Teil der deutschen
Staatsraison nach Ansicht der Bundesregierung hilfreich,
wenn – auch nach eigener Aussage – von den
durch die Deutsche Luftwaffe über Gaza
abgeworfenen Hilfsgütern 50 bis 100 Prozent nicht bei
der Zivilbevölkerung, sondern u. a. in den Händen
der Terrororganisation Hamas landen (www.tages
schau.de/ausland/asien/gaza-bundeswehr-hilfsflue
ge-100.html, www.welt.de/politik/ausland/article
688df6f6b5abd81523c8d6a3/gaza-50-bis-100-pro
zent-bundesregierung-besorgt-ueber-abzweigung-
von-hilfsguetern-durch-hamas.html, www.niu
s.de/analyse/news/un-zahlen-beweisen-hilfskonvo
is-gepluendert-/77bb87eb-5b4c-4cb9-bd15-82447
7d209af), insbesondere im Angesicht der
Ereignisse des 7. Oktober 2023 sowie aktueller Videos
zweier Geiseln in den Händen eben jener Hamas,
darunter einer deutschen Geisel (www.youtub
e.com/watch?v=wJ2i3yDdjI0 und www.youtub
e.com/watch?v=rwFguz4zG-4), und welches
Signal möchte die Bundesregierung mit dieser
Aktion in Richtung der israelischen Regierung
senden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 18. August 2025
Die Versorgung notleidender Menschen erfolgt im Rahmen von
humanitären Prinzipien. Das Absetzen von Hilfsgütern über die Luft ist eine
zusätzliche Möglichkeit, dringend benötigte Hilfsgüter nach Gaza zu
verbringen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 2b der Abgeordneten Luise Amtsberg auf
Bundestagsdrucksache 21/1234 verwiesen.
Die Geiseln, die immer noch in der Gewalt der Hamas sind, müssen
umgehend freikommen.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 35 des
Abgeordneten Martin Sichert auf Bundestagsdrucksache 21/1234 wird
verwiesen.
32. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Inwiefern begründet sich die ablehnende Haltung
der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Serap
Güler in Bezug auf die Aufnahme von Kindern
aus Gaza in Deutschland (https://rp-online.de/nr
w/staedte/duesseldorf/duesseldorf-auswaertiges-a
mt-lehnt-aufnahme-von-kindern-aus-gaza-und-isr
ael-ab_aid-132538171) als Reaktion auf
entsprechende Forderungen aus einzelnen Kommunen,
wie z. B. seitens der Kölner Oberbürgermeister-
Kandidatin und Vizepräsidentin des Landtags
Nordrhein-Westfalen Berivan Aymaz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (https:// be r ivan -ayma
z.de/aktuelles/pressestatement/nachricht/koeln-ka
nn-helfen-holen-wir-kinder-aus-gaza-und-israel-i
n-sicherheit-5200), mit potenziellen
Sicherheitsrisiken und vermutlich erheblichen Problemen bei
der Integration infolge einer oftmals eher
antisemitisch geprägten Indoktrination und
Sozialisation der Kinder in Gaza (www.israelnetz.com/
pastellt-eu-finanziertes-bildungsmaterial-fuer-
gazabereit/) sowie möglicherweise ähnlichen
Problemen mit nachziehenden Familienangehörigen,
und inwiefern ist es – wie seitens der
Staatsministerin als Alternative präsentiert – bereits
gelungen, Länder in der Region zur Aufnahme dieser
Kinder bzw. auch Familien zu motivieren?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 18. August 2025
Die Bundesregierung unterstützt in Einzelfällen zivilgesellschaftliche
Organisationen bei der Einreise von schwerverletzten und -kranken
Kindern aus Gaza, damit sie in Deutschland lebensrettende medizinische
Behandlungen erhalten, die vor Ort nicht angeboten werden können.
Die Umsetzbarkeit der Initiativen einiger Kommunen, durch die
Aufnahme von Patientinnen und Patienten aus Gaza die humanitäre Hilfe
der Bundesregierung zu unterstützen, hängt entscheidend von der
Sicherheitslage, der Möglichkeit der Ausreise und weiteren Faktoren ab.
Die Bundesregierung steht zur Aufnahme von Patientinnen und
Patienten in Kontakt mit Ägypten, Jordanien und Israel. Sie bemüht sich
nachdrücklich darum, zu individuellen Lösungen beizutragen, um eine
schnelle Hilfe zu gewährleisten. Dadurch konnte die Bundesregierung
u. a. erwirken, dass aus Gaza stammende Kinder in Ägypten behandelt
wurden. Laut Kenntnis der Bundesregierung finden regelmäßig
medizinische Evakuierungen aus Gaza statt. Insgesamt wurden laut
Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit Oktober 2023 über 7.500
Patientinnen und Patienten evakuiert. Der Großteil wurde in Ägypten, Jordanien,
den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar auf genommen.
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die medizinische
Versorgung der Menschen in Gaza und den Nachbarländern, zum Beispiel
durch ein Feldkrankenhaus des Internationalen Komitees vom Roten
Kreuz in Rafah über das Deutsche Rote Kreuz und durch die Lieferung
von medizinischen Gütern, um Patientinnen und Patienten aus Gaza in
Ägypten zu behandeln. Zudem fördert die Bundesregierung das
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen sowie die WHO und stellt über das
Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer
Angelegenheiten grundlegende Gesundheitsdienstleistungen bereit.
33. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung
unter den toten und verletzten Soldaten infolge
eines russischen Raketenangriffs auf ein
ukrainisches Militärgelände in der Nähe von
Kropywnyzkyj am 21. Juli 2025 deutsche
Staatsangehörige (www.nytimes.com/2025/08/12/world/eur
ope/foreign-soldiers-ukraine-russia-missile-attac
k.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 20. August 2025
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der
Fragestellung vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
34. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung mit dem israelischen
Unternehmen Elbit Systems Ltd., das auf die
Herstellung von Verteidigungs- und
Sicherheitstechnologie spezialisiert ist, einen Vertrag über die
Lieferung von Verteidigungstechnologie in Höhe
von mehr als 1,6 Mrd. Euro abgeschlossen, und
wenn ja, wie passt die Zusammenarbeit mit dem
erst kürzlich von Bundeskanzler Friedrich Merz
erlassenen Waffenexportstopp zusammen (www.j
post.com/defense-and-tech/article-864089?utm_s
ource=jpost.app.apple&utm_medium=share#goog
le_vignette)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 20. August 2025
Ein solcher Vertrag mit Elbit Systems Ltd. wurde nicht geschlossen.
35. Abgeordneter
Andreas Paul
(AfD)
Über welche Waffensysteme verfügt die Deutsche
Marine der Bundeswehr zur Bekämpfung von
Drohnen im Inland, die dazu dienen, Standorte
und Häfen auszuspionieren (bitte die jeweilige zur
Verfügung stehende Anzahl angeben), und über
welche Waffensysteme verfügen die seegehenden
Einheiten der Marine zur Abwehr von
Spionagesowie auch Kampfdrohnen, um der Komplexität
der Herausforderung aufgrund der
unterschiedlichen Bauarten und Fähigkeiten von Drohnen
adäquate Abwehrtechnologien entgegensetzen zu
können (bitte für folgende Schiffstypen auflisten:
Fregatten, Korvetten, Minenjagdboote, U-Boote,
Flottendienstboote, Einsatzgruppenversorger,
Betriebsstofftransporter, Tender)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 18. August 2025
Gegenstand Ihrer Frage sind Informationen, die in besonders hohem
Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form
nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte
Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende
schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt.
Eine weitergehende Offenlegung der erfragten Informationen in diesem
konkreten Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über
schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser
Informationen wird eine detaillierte Lage über die Einsatzbereitschaft und
Kampfkraft der Bundeswehr aktuell und für die nächsten Jahre
abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der erfragten Art
für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens
unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der erfragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht
ausreichend Rechnung tragen. Die erfragten Inhalte beschreiben die
Einsatzbereitschaft der Bundeswehr derart detailliert, dass eine Bekanntgabe
auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem
Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.
Aus dem vorher Gesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen.
36. Abgeordneter
Niklas Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie stellt sich das Bewerbungsaufkommen im
Bereich Freiwilligen Wehrdienst Leistender „Dein
Jahr für Deutschland“ seit Einführung des
Dienstformats bis einschließlich August 2025 dar (bitte
nach Jahren aufschlüsseln), insbesondere im
Hinblick auf die Anzahl der Bewerberinnen und
Bewerber, die Anzahl der verfügbaren Dienstposten/
Plätze, die Anzahl der tatsächlichen Dienstantritte
bzw. Einberufungen und die entsprechende
durchschnittliche Wartezeit zwischen Erstberatung bzw.
Bewerbung und dem tatsächlichen Dienstantritt
(bitte tabellarisch darstellen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 21. August 2025
Das Modell „Dein Jahr für Deutschland“ – Freiwilliger Wehrdienst im
Heimatschutz – wurde zum 30. Juni 2025 eingestellt.
Das Bewerbungsaufkommen im Sinne der Fragestellung stellt sich wie
folgt dar:
Jahr Bewerbungen
Einstellungsmöglichkeit
Dienstantritt
2021 2.480 840 841
2022 1.988 1.120 981
2023 885 1.120 807
2024 987 1.120 633
2025 278 560 255
Wartezeiten im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erfasst.
Eine Beantwortung Ihrer Frage ist insoweit nicht möglich.
37. Abgeordneter
Niklas Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie stellt sich das Bewerbungsaufkommen im
Bereich „Ungediente in der Reserve“ seit
Einführung des Dienstformats bis einschließlich August
2025 dar (bitte nach Jahren aufschlüsseln),
insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der
Bewerberinnen und Bewerber, die Anzahl der verfügbaren
Dienstposten/Plätze, die Anzahl der tatsächlichen
Dienstantritte bzw. Einberufungen und die
entsprechende durchschnittliche Wartezeit zwischen
Erstberatung bzw. Bewerbung und dem
tatsächlichen Dienstantritt (bitte tabellarisch darstellen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 20. August 2025
Das Bewerbungsaufkommen im Sinne der Fragestellung stellt sich wie
folgt dar:
Jahr Anzahl Bewerbungen Einstellungsbedarf
2021 321 496
2022 421 305
2023 654 305
2024 706 660
2025 241* 660
* Stand: 15. August 2025.
Der jährliche Einstellungsbedarf konnte seit 2022 gedeckt werden.
Eine differenzierte Erfassung des Dienstantritts von Ungedienten im
Sinne der Fragestellung und aktiven Soldatinnen und Soldaten ist
systemseitig nicht abbildbar. Wartezeiten im Sinne der Fragestellung
werden statistisch nicht erfasst. Eine Beantwortung Ihrer Frage ist insoweit
nicht möglich.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
38. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Kennt die Bundesregierung Fälle, bei denen sich
Windkraftanlagen trotz Windstille drehen, und
werden diese dann mit Energie versorgt
(beispielsweise aus überschüssiger Energie aus
Photovoltaik-Anlagen, die der jeweilige Netzbetreiber
nicht aufnehmen kann)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 20. August 2025
Nein, der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Aus
technischen und ökonomischen Gründen ist nicht anzunehmen, dass
Windenergieanlagen im laufenden Betrieb vom Anlagenbetreiber über
einen Motorbetrieb aktiv angetrieben werden. Netzbetreiber weisen in
der Regel nur Stromerzeuger an, ihre Erzeugung anzupassen, um
Netzengpässe zu beheben. Anweisungen an Stromverbraucher (und
angetriebene Windräder wären Stromverbraucher) werden nicht ausgesprochen.
39. Abgeordnete
Dr. Sandra Detzer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie positioniert sich das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie zu der Forderung etlicher
Unternehmen der Energie- und
Wasserstoffbranche, den Einsatz von grünem Wasserstoff in den
geplanten Back-up-Gaskraftwerken verbindlich
vorzuschreiben, um so den Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft zu fördern (www. h a n d e l s b l a t
t.com/politik/deutschland/wasserstoff-wie-back-u
p-kraftwerke-den-wasserstoff-hochlauf-voranbrin
gen-sollen/100139403.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 20. August 2025
Im Rahmen der Planungen zur Kraftwerksstrategie haben verschiedenste
Interessengruppen ihre Positionen an das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) herangetragen. Das BMWE wägt diese
Positionen gründlich ab und berücksichtigt sie bei der weiteren
Ausarbeitung der Kraftwerksstrategie. Die im Rahmen der Kraftwerksstrategie
zu errichtenden Kapazitäten unterliegen den nationalen und
europäischen Klimaschutzzielen. Eine Option zur Dekarbonisierung des
Kraftwerksparks stellt dabei die Verwendung von grünem Wasserstoff dar.
40. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Inwiefern gibt es konkrete
Handlungsanweisungen der Bundesregierung bzw. des
Bundesministeriums der Finanzen an die Bundesländer,
innerhalb welcher Fristen die Forderungen zur
Rückzahlung der Corona-Soforthilfen (Bundesgesetz)
aufgemacht und durchgesetzt werden sollen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 21. August 2025
Zur Umsetzung der Corona-Soforthilfen (Antragstellung März bis Mai
2020) wurden zwischen dem Bund und den Ländern einheitliche
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweise abgeschlossen, in denen
die Durchführung des Programms in die Zuständigkeit des jeweiligen
Bundeslandes bzw. der beauftragten Bewilligungsstelle übertragen
wurde. Die Verwaltung, Auszahlung und Prüfung der Hilfen liegen bei den
Ländern. Die Bewilligungsverfahren zur Gewährung der Soforthilfen in
den Bundesländern waren dabei landesspezifisch hinsichtlich der
Antragstellung und Prüfintensität vor der Auszahlung ausgelegt.
Mehrere Bundesländer überprüfen derzeit die zu Beginn der Corona-
Pandemie gewährten Corona-Soforthilfen. die damals an
Kleinstunternehmen und Selbständige schnell und unbürokratisch ausgezahlt
wurden. Der Bund und die Mehrheit der Länder haben sich seit 2023 auf
ergänzende Verwaltungsvereinbarungen zur Ausweitung dieser
nachträglichen Kontrollmaßnahmen verständigt. Der Stand der
länderspezifischen Überprüfungen variiert aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen
bei den Ländern, u. a. durch die Schlussabrechnungen der weiteren
Corona-Wirtschaftshilfen.
Im Falle von Rückforderungen gelten die jeweiligen landesrechtlichen
Bestimmungen des Verwaltungs- und insbesondere des Haushaltsrechts,
die angemessene Rückzahlungskonditionen einräumen. Zum Teil
orientieren sich die Länder bei der Abrechnung der Corona-Soforthilfe an den
Eckpunkten für Rückzahlungsmodalitäten der Corona-Wirtschaftshilfen,
die in Anlage 2 der Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-
Wirtschaftshilfen aufgeführt sind. Diese sind online abrufbar unter
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Infothek/Vollzugshinw
eise/vollzugshinweise.html. Mehrere Länder haben speziell für die
Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe ergänzende landesrechtliche
Regelungen beschlossen.
41. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Auf welcher Rechtsgrundlage ist die EU-
Kommission Verpflichtungen über 1,35 Bill. US-
Dollar (750 Mrd. US-Dollar für Energiekäufe und
600 Mrd. US-Dollar für Investitionen) im
Rahmen der Zollvereinbarung mit den USA vom
28. Juli 2025 eingegangen (www.tagesschau.de/w
irtschaft/weltwirtschaft/zollstreit-einigung-10
0.html), in welcher Höhe wird Deutschland als
größter EU-Mitgliedstaat zur Erfüllung der von
der EU-Kommission eingegangenen
Verpflichtungen von über 1,35 Bill. US-Dollar (750 Mrd. US-
Dollar für Energiekäufe und 600 Mrd. US-Dollar
für Investitionen) im Rahmen der
Zollvereinbarung mit den USA vom 28. Juli 2025
herangezogen, und inwiefern werden diese Ausgaben im
aktuellen und in zukünftigen Bundeshaushalten
abgebildet?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 15. August 2025
Die EU und die USA haben am 27. Juli 2025 eine politische
Grundsatzeinigung erzielt. Damit hat die EU-Kommission den Handelskonflikt
entschärft und verhindert, dass die vom US-Präsidenten Donald Trump
angedrohten universellen Zollsätze gegenüber der EU in Höhe von
30 Prozent umgesetzt werden. Das Verständnis über die Inhalte der
Grundsatzeinigung zum Zeitpunkt des 27. Juli 2025 hat die EU-
Kommission https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_2
5_1930 veröffentlicht.
Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame politische
Absichtserklärung, in den nächsten drei Jahren US-Importe aus dem Energiebereich
mit einem erwarteten Wert von 750 Mrd. US-Dollar zu beschaffen.
Bindende Verpflichtungen für Unternehmen oder einzelne EU-
Mitgliedstaaten lassen sich aus Absichtserklärungen nicht ableiten.
Dies soll auch die Umsetzung des Endes von Energieimporten aus
Russland bis 2027 im Rahmen von RePowerEU unterstützen. Der Import von
Energieträgern obliegt weiterhin privaten Unternehmen.
Die Europäische Kommission prüft derzeit Möglichkeiten der
Umsetzung im bestehenden Marktrahmen, etwa durch die verstärkte Nutzung
der Plattform „Aggregate EU“, die bereits zur Bündelung privater
Nachfrage für eine gemeinsame Beschaffung von Flüssigerdgas (Liquefied
Natural Gas – LNG) geschaffen wurde.
Zum anderen weist die Europäische Kommission auf
Interessenbekundungen von EU-Unternehmen hin; diese betreffen mögliche, nicht näher
spezifizierte Investitionen in den USA, aus denen sich keine
Auswirkungen für den Bundeshaushalt ergeben können.
42. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Wann hat das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle die Ausfuhrlizenz nach dem
Außenwirtschaftsgesetz an die ThyssenKrupp AG
für ein sechstes U-Boot („Korruption: Deutsche
U-Boote für Israel“, NDR vom 11. Juli 2025) an
Israel genehmigt, und welche Gründe kann die
Bundesregierung zu der Verzögerung anführen –
die sie unter anderem anlässlich einer Klage
Nicaraguas vor dem Internationalen Gerichtshof
(IGH) als Begründung genannt hat, es müssten
keine Sofortmaßnahmen gegen Deutschland im
Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg verhängt
werden (Summary of the Order of 30 April 2024,
IGH v. 30. April 2024)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 19. August 2025
Eine der Fragestellung entsprechende Genehmigung wurde bislang nicht
erteilt.
Im Übrigen gilt, dass die Bewertungs-, Abstimmungs- und
Entscheidungsprozesse der Rüstungsexportkontrolle dem Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung unterfallen. Die Auskunftspflicht der
Bundesregierung beschränkt sich nach den Feststellungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für
diesen Bereich des Regierungshandelns auf die Unterrichtung des
Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie
die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl
der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen oder
darauf, dass eine Genehmigung für ein wie in der Frage beschriebenes
Geschäft nicht erteilt worden ist. Die Bundesregierung folgt den
Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab.
43. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie war die Bundesregierung in die
Zollverhandlungen der Europäischen Union mit den
Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich der
Abnahmezusagen von LNG eingebunden, beispielsweise
durch eine Absprache zwischen dem
Bundeskanzler Friedrich Merz und dem US-Präsidenten
Donald Trump oder im Rahmen des US-
Antrittsbesuches des Bundeskanzlers, und wie bewertet
die Bundesregierung diese Einigung insbesondere
bezogen auf die immense Höhe der
Energielieferungen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 18. August 2025
Die Handelspolitik der EU-Länder obliegt der EU. Die Europäische
Kommission führt daher die diesbezüglichen Verhandlungen für die EU
durch. Die EU-Mitgliedstaaten werden in laufende handelspolitische
Verhandlungen regelmäßig im Rahmen der dafür vorgesehenen
Verfahren in den einschlägigen EU-Gremien eingebunden.
Die EU und die USA haben am 27. Juli 2025 eine politische
Grundsatzeinigung erzielt. Das Verständnis über die Inhalte der Grundsatzeinigung
zum Zeitpunkt des 27. Juli 2025 hat die Europäische Kommission
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_25_1930
veröffentlicht.
Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame politische
Absichtserklärung, in den nächsten drei Jahren US-Importe aus dem Energiebereich
mit einem erwarteten Wert von 750 Mrd. US-Dollar zu beschaffen. Dies
soll auch die Umsetzung des Endes der Energieimporte aus Russland bis
2027 im Rahmen von RePowerEU unterstützen. Der Import von
Energieträgern obliegt weiterhin privaten Unternehmen.
Die Europäische Kommission prüft derzeit Möglichkeiten zur
Umsetzung im bestehenden Marktrahmen, etwa durch die verstärkte Nutzung
der Plattform „Aggregate EU“, die bereits zur Bündelung privater
Nachfrage für eine gemeinsame Beschaffung von Flüssigerdgas geschaffen
wurde.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
44. Abgeordnete
Denise Loop
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der aktuelle Stand der Entwicklung des
Demonstrators zur datensparsamen
Altersverifikation, und welche Planungen bestehen für eine
mögliche Pilotierung in Deutschland?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 21. August 2025
Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie wurde von
der Bundesregierung mit der technischen Ausarbeitung einer
Konzeptidee zur datensparsamen Altersverifikation und zur Erstellung eines
Demonstrators beauftragt. Der Demonstrator wurde fertiggestellt und hat
gezeigt, dass eine datensparsame Altersverifikation grundsätzlich
möglich ist.
Die Bundesregierung bereitet zurzeit die Veröffentlichung der
Altersverifikationslösung der Europäischen Kommission, die sog. Mini-Wallet,
in Deutschland vor.
45. Abgeordnete
Denise Loop
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die von der Bundesministerin für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien
angekündigte Expertenkommission zum
Jugendmedienschutz ihre Arbeit bereits aufgenommen,
und wie gestaltet sich deren weiterer Zeitplan?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 21. August 2025
Die Besetzung der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in
der digitalen Welt“ wird derzeit finalisiert. Die Kommission wird nach
der parlamentarischen Sommerpause ihre Arbeit aufnehmen und in
einem regelmäßigen Turnus tagen.
Die Ergebnisse werden voraussichtlich für Herbst 2026 erwartet.
46. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
Welche juristischen Personen sind die Empfänger
der finanziellen Förderung aus dem Programm
„Demokratie leben!“ (der drei
Projektpartnerschaften) im Bezirk Bayerisch-Schwaben (bitte
die juristischen Personen im Zusammenhang mit
dem jeweiligen Förderbetrag aufzählen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 22. August 2025
Die gewünschten Informationen finden Sie auf der Webseite des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“:
Partnerschaft für Demokratie Stadt Kempten:
www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/projekte-finden/partnerschaf
t-fuer-demokratie-stadt-kempten-allgaeu-261900.
Partnerschaft für Demokratie Stadt Kaufbeuren:
www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/projekte-finden/partnerschaf
t-fuer-demokratie-stadt-kaufbeuren-261550.
Partnerschaft für Demokratie Landkreis Aichach-Friedberg:
www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/projekte-finden/partnerschaf
t-fuer-demokratie-landkreis-aichach-friedberg-261108.
47. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
Welche Vorhaben wurden in den ersten 100 Tagen
der Regierungszeit im Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
umgesetzt bzw. vorbereitet, und wie ist der jeweilige
Stand der Vorbereitungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 21. August 2025
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ) hat im genannten Zeitraum bereits wichtige Vorhaben
umgesetzt. Aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung wurden alle
Maßnahmen in der Zuständigkeit des BMBFSFJ umgesetzt. Mit dem
Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm
Ganztagsausbau hat das BMBFSFJ eines der ersten Gesetze in der 21.
Legislaturperiode auf den Weg gebracht und schafft so schnell Planungssicherheit
in den Kommunen für den weiteren flächendeckenden Ausbau
ganztägiger Grundschulbetreuung.
Die Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der
Entgelttransparenzrichtlinie“ wurde konstituiert und hat ihre Arbeit aufgenommen. Im
Anschluss an die Kommissionsarbeit soll das Gesetzgebungsverfahren zur
Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie eingeleitet werden.
Die wissenschaftliche Evaluation des Gesetzes zur Regulierung des
Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen
Personen wurde vorgelegt und dem Deutschen Bundestag zugeleitet.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Akzeptanz sexueller und
geschlechtlicher Vielfalt, Sophie Koch, und der Beauftragte der
Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma
in Deutschland, Michael Brand, wurden ernannt.
Am 6. August 2025 hat die Bundesregierung den vom BMBFSFJ
gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit eingebrachten
Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen
Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Dieser befindet sich derzeit im
parlamentarischen Verfahren.
Die Vorbereitungen zur Umsetzung weiterer Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sind Gegenstand laufender
Beratungen innerhalb der Bundesregierung. Das umfasst auch die
parallelen Beratungen zu den Aufstellungen der Bundeshaushalte für die Jahre
2025 und 2026.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
48. Abgeordneter
Timon Dzienus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welchen zusätzlichen Verwaltungs- und
Verfahrenskosten rechnet die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel für
Ukrainer, insbesondere durch Aufhebungen von
Bürgergeld-Bewilligungen, Abrechnungen
zwischen Jobcentern und Kommunen,
Neubewilligungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
sowie aufwändige Prüfungen, und plant die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
rückwirkend Asylanträge prüft, und wenn ja, mit
welchem Mehraufwand?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 18. August 2025
Ziel ist es, den Übergang für Geflüchtete aus der Ukraine, die einen
Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beantragt
haben, so bürokratiearm wie möglich zu gestalten, ohne dass deshalb
Bescheide aufgehoben oder Erstattungsverfahren durchgeführt werden. Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft Asylanträge nicht
rückwirkend, sondern nur nach entsprechender Antragstellung. Im Falle
eines Asylantrags ruht das Asylverfahren, solange Schutz nach § 24
AufenthG gewährt wird. Im Einzelnen wird bezüglich der Minder- und
Mehrausgaben auf den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung
der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der
Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 eine Aufenthaltserlaubnis zur
Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder
beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) hingewiesen, der am
12. August 2025 auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales veröffentlicht wurde, vgl. www.bmas.de/DE/Service/Geset
ze-und-Gesetzesvorhaben/leistungsrechtsanpassungsgesetz.html.
49. Abgeordneter
Timon Dzienus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Enthält der Gesetzentwurf zum erneuten
Rechtskreiswechsel der aus der Ukraine geflüchteten
Menschen in das Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) eine Rechtsgrundlage für die
Rückforderung der Differenz zwischen zuvor gezahlten
Bürgergeldleistungen und den niedrigeren
Leistungen nach dem AsylbLG, und falls ja, in
welchem Umfang rechnet die Bundesregierung mit
Rückforderungen, und wie bewertet sie die
verfassungsrechtliche Zulässigkeit, Geflüchtete aus
demselben Herkunftsland im Sozialleistungsrecht
unterschiedlich zu behandeln?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 18. August 2025
Eine rückwirkende Aufhebung von Bescheiden oder eine
Rückabwicklung von Leistungen ist im aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes
zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in
Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 eine
Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) nicht
vorgesehen.
50. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele Asylbewerber, Flüchtlinge, Geduldete
oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus
werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung
als untergetaucht geführt oder sind mit
unbekanntem Aufenthaltsort registriert, beziehen aber noch
Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende;
bitte Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz und Bürgergeld getrennt auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 19. August 2025
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, dass Menschen aus dem
in Ihrer Frage genannten Personenkreis Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Voraussetzung für die
Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG ist unter anderem der tatsächliche Aufenthalt
im Bundesgebiet. Diese Voraussetzung ist bei Personen mit
unbekanntem Aufenthaltsort regelmäßig nicht gegeben. Gleiches gilt für
Leistungen nach dem SGB II.
51. Abgeordnete
Anne Zerr
(Die Linke)
Auf welcher Informationsgrundlage führt die
Bundesregierung den Sozialpartnerdialog mit dem
Deutschen Gewerkschaftsbund und der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
zur Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit,
und welche konkreten nächsten Schritte sind nach
Abschluss des Sozialpartnerdialogs mit Blick auf
die Arbeitszeitreform geplant?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 18. August 2025
Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, die
Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen
Höchstarbeitszeit zu schaffen. Derzeit findet der im Koalitionsvertrag vereinbarte
Dialog mit den Sozialpartnern zur konkreten Ausgestaltung dieses
Vorhabens in einem vertraulichen Rahmen statt. Nach Abschluss des
Sozialpartnerdialoges plant die Bundesregierung die entsprechende
Umsetzung. Ziel ist es, eine gute Lösung im Sinne des Gesundheitsschutzes,
der Flexibilität und der betrieblichen Realität zu finden. Ein konkreter
Zeitplan steht noch nicht fest.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
52. Abgeordneter
Julian Joswig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie beurteilt die Bundesregierung die
Doppelfunktion von Dr. Karsten Wildberger als
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung
und als im Lobbyregister des Deutschen
Bundestages eingetragener Interessenvertreter für den
Wirtschaftsrat der CDU e. V. (www.lobbyregister.
bundestag.de/suche/R001795/55946?backUrl=%2
Fsuche%3Fq%3DWildberger%26pageSize%3D2
5%26sor t%3DRELEVANCE_DESC), und
welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung getroffen, um mögliche
Interessenkonflikte, wie etwa die Bevorteilung von
Mitgliedsunternehmen des CDU-Wirtschaftsrates, zu
vermeiden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor
vom 18. August 2025
Nachdem der Bundesminister Dr. Karsten Wildberger unverzüglich nach
Übernahme seines Ministeramtes seine Funktion als Vizepräsident des
Vereins „Wirtschaftsrat der CDU e. V.“ abgegeben hat, ist eine
Überarbeitung des entsprechenden Eintrags im Lobbyregister des Deutschen
Bundestages nach Auskunft des Vereins derzeit in Prüfung.
Als allgemeiner Maßstab zur Bewertung des Sachverhalts gilt, dass
Mitglieder der Bundesregierung stets kritisch prüfen müssen, ob es durch
ihre Handlungen zu Kollisionen mit öffentlichen Interessen der
Bundesregierung kommen kann. Ist dies zu befürchten, sind diese zu
vermeiden. Der Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten ergibt sich
dabei aus Artikel 66 des Grundgesetzes und konkretisiert sich u. a. in § 5
des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der
Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG). Spezifische Anzeige- und
Genehmigungspflichten für Mitglieder der Bundesregierung sind
abschließend im BMinG geregelt. Entsprechend dieser Rechtslage liegen
keine Erkenntnisse vor, die Interessenkonflikte begründen.
53. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchem Grund ist die Einheit AG DS I 1 im
aktuellen Organigramm des Bundesministeriums
für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
nicht als eigenständiges Referat ausgewiesen, und
wie unterscheiden sich ihre Zuständigkeiten von
denen des Referats DW II 1 konkret im Bereich
Digitale Souveränität?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 22. August 2025
Die Arbeitsgruppe (AG) DS I 1 (IT-Architektur, Portfoliomanagement,
Digitale Souveränität) ist im Organigramm als eigenständige
Organisationseinheit ausgebracht. Sie ist als Arbeitsgruppe und nicht als Referat
benannt, da die Aufgaben den inhaltlichen Arbeitsumfang eines
Referates überschreiten und sie aufgrund der Leitungsspanne von zwei
Referatsleitungen geführt werden wird.
Das Referat DW II 1 (Digitale Wirtschaft und Digitale Souveränität) in
der Abteilung für Digitalpolitik und Wirtschaft ist in einer
gesamtkoordinierenden Rolle innerhalb der Bundesregierung und des BMDS für
übergreifende digitalpolitische Fragestellungen der Digitalen
Souveränität zuständig und umfasst Fragen und konkrete Projekte der Digitalen
Souveränität in Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.
Ergänzend ist die AG DS I 1 für Fragen der Digitalen Souveränität im
Kontext des Deutschland-Stacks und damit der Digitalisierung der
öffentlichen Verwaltung zuständig.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
54. Abgeordnete
Swantje Henrike
Michaelsen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann werden der noch ausstehende
Prognosefall 2 „Szenario 2040 – Beschleunigte globale
Transformation“ der Verkehrsprognose 2040 und
die Langfristszenarien (Langfrist-Szenario 1a
„Basisszenario 2050“, Langfrist-Szenario 1b
„Klimawandel und Extremwetterereignisse
2050“, Langfrist-Szenario 2 „Beschleunigte
globale Transformation 2050“) voraussichtlich
veröffentlicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 19. August 2025
Derzeit befinden sich die beiden Langfrist-Szenarien 1a „Basisszenario
2050“ und 1b „Klimawandel und Extremwetterereignisse 2050“ in
Bearbeitung. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst dieses
Jahres vorliegen. Im Anschluss ist die Bearbeitung des 2. Prognosefalles
„Szenario 2040 – Beschleunigte globale Transformation“ vorgesehen,
welcher die Grundlage für das Langfrist-Szenario 2 „Beschleunigte
globale Transformation 2050“ darstellt.
55. Abgeordnete
Iris Nieland
(AfD)
Welche veröffentlichten oder ursprünglich
geplanten Ausschreibungen der Autobahn GmbH des
Bundes betreffend Autobahnen in Rheinland-
Pfalz waren vom im Juli 2025 verhängten
„Ausschreibungsstopp“ betroffen, und welche dieser
Bauvorhaben (unter Angabe der betroffenen
Autobahnabschnitte bzw. Autobahnbrücken) wurden
seit der Freigabe zusätzlicher Haushaltsmittel
Ende Juli 2025 wieder in das
Ausschreibungsverfahren aufgenommen bzw. weiterhin verschoben?
56. Abgeordnete
Iris Nieland
(AfD)
Von welchem Ausschreibungsvolumen ging die
Bundesregierung für die vom im Juli 2025
verhängten „Ausschreibungsstopp“ betroffenen
Bauvorhaben der Autobahn GmbH des Bundes in
Rheinland-Pfalz jeweils ursprünglich aus, und in
welcher Höhe sind diese Volumina – soweit die
Vorhaben inzwischen wieder ausgeschrieben
werden – aktuell veranschlagt?
57. Abgeordnete
Iris Nieland
(AfD)
Von welcher Verzögerung (in Wochen) bei den
vom im Juli 2025 verhängten
„Ausschreibungsstopp“ betroffenen Bauvorhaben der Autobahn
GmbH des Bundes in Rheinland-Pfalz geht die
Bundesregierung jeweils aus, und wie hat sich
diese Verzögerung durch die Wiederaufnahme
einzelner Ausschreibungen seit Ende Juli 2025
verändert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 20. August 2025
Die Fragen 55 bis 57 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Dass die Autobahn GmbH des Bundes, auch in Rheinland-Pfalz,
vorübergehend keine neuen Projekte ausschreiben konnte, hatte durch die
zügige Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln durch den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nur geringfügige
Auswirkungen. Mit zwei Anträgen auf überplanmäßige Ausgaben im
Bundeshaushalt konnten kurzfristig zusätzliche Mittel für
Investitionsmaßnahmen der Autobahn GmbH bereitgestellt werden.
58. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Wie viele Fernverkehrszüge hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung am Hamburger
Hauptbahnhof innerhalb der vergangenen vier Jahre
Verspätung (bitte jeweils als absolute sowie relative Zahl
im Verhältnis der Gesamtanzahl der
Fernverkehrszüge angeben), und wie viele Minuten
betrug die durchschnittliche Verspätung aller
verspäteten Züge?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 25. August 2025
Die erbetenen Informationen sind nachstehender Übersicht zu
entnehmen:
Jahr Anzahl
Halte pro Tag
Anzahl
unpünktliche Halte
pro Tag
Ankunftspünktlichkeit
in Prozent
Durchschnittliche
Verspätung
in Minuten
2021 162 40 75 7
2022 174 58 67 9,9
2023 170 58 66 10,1
2024 156 59 62 11,4
59. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Plant die Bundesregierung, die Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO) dahingehend zu ändern, dass
Dauererlaubnisse nach § 29 Absatz 3 StVO für
Fahrzeugkombinationen im Schaustellergewerbe über
die derzeit maximal zulässige Geltungsdauer von
drei Jahren hinaus – gegebenenfalls auch
unbefristet – erteilt werden können und hierbei der
unkomplizierte Austausch von technisch
vergleichbaren, aber nicht vollständig baugleichen
Zugmaschinen ohne neues Genehmigungsverfahren
ermöglicht wird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 18. August 2025
Zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen bzw. Genehmigungen für
Groß- und Schwerlasttransporte, unter die auch Fahrzeugkombinationen
im Schaustellergewerbe fallen, sind die Erlaubnis- und
Genehmigungsbehörden (EGB) der Länder.
Die zuständige EGB holt für den beantragten Transportweg
Stellungnahmen aller zu beteiligenden Stellen ein und führt sie zusammen, um dann
die entsprechende Erlaubnis zu erteilen. Die Entscheidung über eine
Erlaubnis- und Genehmigungserteilung ist immer eine
Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung der Art der Transporteinheit, des
Fahrtweges oder Geltungsbereiches und der beantragten Geltungsdauer. Dabei
muss aber immer der Schutz der Infrastruktur sowie der übrigen
Verkehrsteilnehmer im Blick behalten werden. Die Entscheidung steht im
Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, die verpflichtet ist,
eine eigene Ermessensprüfung durchzuführen.
Die Voraussetzungen, die VwV-StVO dahingehend zu ändern, dass
Dauererlaubnisse nach § 29 Absatz 3 StVO für Fahrzeugkombinationen im
Schaustellergewerbe über die derzeit maximal zulässige Geltungsdauer
von drei Jahren hinaus erteilt werden können, liegen nicht vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
60. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die
Auswirkungen der tiefen und großflächigen
Fundamente von Windkraftanlagen durch wechselnde
Windlasten (Witterungseinflüsse, Hebungen und
Senkungen) auf den Wasserhaushalt (Grund- und
Oberflächenwasser), insbesondere auch auf
geologische Prozesse und seismische Aktivitäten,
wenn nein warum nicht, und wenn ja, welche ?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger
vom 19. August 2025
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, wonach die
Fundamente von Windenergieanlagen durch die auf sie wirkenden wechselnden
Windlasten großräumige oder nachhaltige Auswirkungen auf den
Wasserhaushalt (Grund- und Oberflächenwasser) oder auf geologische
Prozesse und seismische Aktivitäten entfalten. Bezüglich seismischer
Aktivitäten ist bekannt, dass Windenergieanlagen bodenübertragene
Schwingungen erzeugen können. Diese sind jedoch so gering, dass sie
allenfalls von seismologischen Messstationen erfasst werden können.
Ein Zusammenhang mit der tektonischen Seismizität besteht nicht.
61. Abgeordneter
Harald Ebner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welche konkreten Änderungen will die
Bundesregierung beim Rechtsrahmen der EU-
Wiederherstellungsverordnung hinwirken, um sich
oberhalb des breiten Ausgestaltungsspielraums bei der
nationalen Umsetzung im Rahmen des deutschen
Wiederherstellungsplans für „praxistaugliche
Lösungen“ einzusetzen sowie eine „Gängelung der
Waldbesitzenden“ zu vermeiden (vgl.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Nr. 65 vom 24. Juli
2025), und welche konkreten direkten
Umsetzungsanforderungen an Waldbewirtschaftungs-
und Landwirtschaftsbetriebe leiten sich aus Sicht
der Bundesregierung unmittelbar aus der EU-
Wiederherstellungsverordnung ab?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger
vom 21. August 2025
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist das Ergebnis
langwieriger Verhandlungen, in deren Verlauf einige Flexibilisierungen
erreicht werden konnten. Sie stellt einen ausbalancierten Kompromiss
aller Interessen dar. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb,
vorhandene Spielräume bei der Durchführung der EU-Verordnung zur
Wiederherstellung der Natur für eine praktikable Ausgestaltung zu nutzen und
dabei im Rahmen umfangreicher Beteiligungen aller
Interessenvertretungen die Belange der Landnutzenden zu berücksichtigen.
Die Verordnung gibt übergeordnete Ziele, jedoch keine Maßnahmen vor.
Konkrete, direkte Durchführungsanforderungen für
Waldbewirtschaftungs- und Landwirtschaftsbetriebe ergeben sich aus der Verordnung
deshalb nicht unmittelbar. Für die Zielerreichung geeignete Maßnahmen
sollen die Mitgliedstaaten in einem Nationalen Wiederherstellungsplan
darlegen, dessen Entwurf sie bis Herbst 2026 erarbeiten.
Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass einige
Interessenverbände sich für eine Überarbeitung der EU-Verordnung zur
Wiederherstellung der Natur einsetzen. Sie hält es jedoch zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht für das richtige Signal, eine grundlegende Überarbeitung zu
fordern, bevor überhaupt ein Entwurf der nationalen
Wiederherstellungsplanung mit allen Beteiligten erarbeitet werden konnte.
Die Gespräche mit der Europäischen Kommission zur Sondierung
weiterer Möglichkeiten dauern gegenwärtig noch an.
Ausgestaltungsvorschläge für weitere nachgeordnete Rechtsakte wird die Bundesregierung
aufmerksam verfolgen und sich bei Bedarf in die Prozesse einbringen.
62. Abgeordnete
Julia Schneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele kommunale
Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager gibt es aktuell
deutschlandweit (bitte tabellarisch nach Bundesländern
aufschlüsseln und im Vergleich zu der Anzahl an
Kommunen im jeweiligen Bundesland
darstellen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 22. August 2025
Die Anzahl kommunaler Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager
wird nicht an einer zentralen Stelle erfasst. Neben den vom
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMUKN) geförderten Klimaanpassungsmanagerinnen und -
managern gibt es in Kommunen auch Stellen, die eigenständig von
Kommunen eingerichtet werden. Dazu liegen dem BMUKN keine Zahlen vor.
Im Rahmen der BMUKN-Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung
an die Folgen des Klimawandels“ zur Deutschen Anpassungsstrategie
(DAS) wurden bisher insgesamt 279 Stellen für
Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager gefördert, von denen 229 aktuell laufenden
Vorhaben zur Erstellung und Umsetzung von Klimaanpassungskonzepten
zuzuordnen sind. Manche dieser Vorhaben stellen Zusammenschlüsse
dar und umfassen somit mehr als nur eine Kommune. Die Anzahl der
Kommunen pro Bundesland können beim Statistischen Bundesamt
abgerufen werden.
Bundesland Anzahl
DAS-geförderter
Klimaanpassungsmanagerinnen
und -manager*
Anzahl
Kommunen
Insgesamt 279 10.775
Baden-Württemberg 28 1.101
Bayern 14 2.056
Berlin 5 1
Brandenburg 7 413
Bremen 0 2
Hamburg 6 1
Hessen 40 421
Mecklenburg-Vorpommern 3 726
Niedersachsen 34 941
Nordrhein-Westfalen 74 396
Rheinland-Pfalz 38 2.301
Saarland 5 52
Sachsen 7 418
Sachsen-Anhalt 1 218
Schleswig-Holstein 14 1.104
Thüringen 3 624
* Stand: 18. August 2025.
63. Abgeordnete
Julia Schneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Kommunen in Deutschland haben zum
aktuellen Zeitpunkt bereits ein
Klimaanpassungskonzept erarbeitet (bitte tabellarisch nach
Bundesländern aufschlüsseln und im Vergleich zu der
Anzahl an Kommunen im jeweiligen Bundesland
darstellen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 22. August 2025
Eine vollständige Übersicht darüber, wie viele Kommunen in
Deutschland zum aktuellen Zeitpunkt ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet
haben, liegt dem BMUKN aktuell nicht vor. Gemäß § 11 Absatz 1
Satz 1 des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG), das am 1. Juli
2024 in Kraft getreten ist, berichten die Länder dem Bund ab dem
30. September 2024 alle zwei Jahre, in welchen Gemeinden und Kreisen
Klimaanpassungskonzepte vorliegen und in welchen nicht. Für die
erstmalige Berichterstattung zum 30. September 2024 gab es für die
Abfrage der Länder in ihren jeweiligen Kommunen im Hinblick auf § 11
Absatz 1 KAnG noch keine landesrechtliche Rechtsgrundlage. Die
Länder haben die Abfrage bei ihren Kommunen daher entweder auf
freiwilliger Basis durchgeführt, oder sie haben auf öffentlich zugängliche oder
bereits bei ihnen vorhandene Daten zurückgegriffen. Eine
Zusammenfassung der Ergebnisse der Berichte der Länder nach § 11 Absatz 1
Satz 1 KAnG liegt zur Kenntnis als Anlage bei.2
Über die Berichtspflicht gemäß § 11 KAnG hinaus bietet die
repräsentative „Kommunalbefragung Klimaanpassung 2023“ des Umweltbundes-
2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1324 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
amtes eine Übersicht über den Stand der Klimaanpassung in den
Kommunen. Demnach hatten 2023 12 Prozent der befragten Landkreise,
Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bereits ein
Klimaanpassungskonzept ausgearbeitet. Etwa 23 Prozent befanden sich zum
Zeitpunkt der Befragung in der Vorbereitung bzw. im Prozess der Erstellung
eines solchen Konzepts. 31 Prozent gaben an, das Thema
„Klimaanpassung“ bereits in anderen Fachstrategien zu bearbeiten (vgl. www.umwelt
bundesamt.de/publikationen/kommunalbefragung-klimaanpassung-
2023).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
64. Abgeordnete
Dr. Christina
Baum
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob
das Blut bei Blut- und
Plasmaspendeorganisationen bezüglich einer Spike-Protein-Persistenz
untersucht wird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge
vom 19. August 2025
Die Anforderungen an die Spendertestung bei der Blut- und
Plasmaspende sind in der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und
Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)
der Bundesärztekammer geregelt. Eine Testung bezüglich einer Spike-
Protein-Persistenz ist aktuell nicht vorgesehen.
65. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Wie viele Mittel aus dem Bundeshaushalt (und
evtl. Nebenhaushalten) sowie zusätzlich aus
Mitteln des GKV-Spitzenverbands, der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen
Krankenhausgesellschaft und der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sind seit 2005 für den
Aufbau und den laufenden Geschäftsbetrieb in die
gematik GmbH geflossen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge
vom 20. August 2025
Die Finanzierung der gematik GmbH erfolgt gemäß § 316 des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch ausschließlich durch den Spitzenverband Bund
der Krankenkassen. Seit Gründung der GmbH im Jahr 2005 bis
einschließlich 2025 hat die gematik GmbH auf dieser Grundlage insgesamt
rund 1,105 Mrd. Euro vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen
erhalten.
66. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
In welchem Umfang bevorratet die
Bundesregierung aktuell Medikamente und medizinische
Schutzausrüstung, und welche organisatorischen
und finanziellen Maßnahmen wurden als
Reaktion auf vergangene Mangellagen seitens der
Bundesregierung seit dem 1. Februar 2020 getroffen
(www.tagesspiegel.de/bitte-keine-hamsterkaufe-la
uterbach-will-produktion-von-kinderarzneien-erh
ohen-10469116.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge
vom 18. August 2025
Die reguläre Arzneimittelversorgung obliegt den an der
Regelversorgung beteiligten Akteuren, z. B. den pharmazeutischen Unternehmen,
den pharmazeutischen Arzneimittelgroßhandlungen sowie den
Apotheken. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bevorratet im
Rahmen der regulären Arzneimittelversorgung grundsätzlich keine
Arzneimittel. In Deutschland müssen die pharmazeutischen Unternehmer im
Rahmen ihrer Verantwortung eine bedarfsgerechte und kontinuierliche
Belieferung der vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen
gewährleisten. Pharmazeutische Arzneimittelgroßhandlungen müssen in der
Regel einen Arzneimittelvorrat von zwei Wochen vorhalten.
Arzneimittel, die für Kinder bestimmt sind und auf der Kinderarzneimittelliste
stehen, müssen für einen Bedarf von vier Wochen bevorratet werden.
Die Kinderarzneimittelliste wurde im Jahr 2023 veröffentlicht und stetig
aktualisiert. Öffentliche Apotheken müssen grundsätzlich einen Vorrat
für eine Woche vorhalten. Krankenhausapotheken und Apotheken, die
Krankenhäuser beliefern, müssen immer einen Vorrat für zwei Wochen
vorhalten. Spezielle Arzneimittel für die Intensivmedizin und
antibiotikahaltige Arzneimittel für die Intensivmedizin müssen für einen Bedarf
von sechs Wochen vorrätig gehalten werden. Zudem müssen Apotheken,
die anwendungsfertige Zytostatika-Zubereitungen herstellen, die
entsprechenden Arzneimittel für einen Bedarf von vier Wochen bevorraten,
wenn für diese Arzneimittel eine versorgungsrelevante
Marktkonzentration droht oder besteht.
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurden zur Sicherstellung der
Versorgung der Bevölkerung bestimmte Arzneimittel zum Einsatz bei
COVID-19 zentral durch das BMG beschafft und für die Versorgung der
Bevölkerung zur Verfügung gestellt.
Im Jahr 2009 hat das BMG im Rahmen der H1N1-Pandemie eine
Bundesreserve antiviraler Arzneimittel (7,5 Millionen Therapieeinheiten
Oseltamivir-Wirkstoffpulver und ca. 1,5 Millionen Packungen
Relenza®-Wirkstoff Zanamivir) angelegt, die die in allen Bundesländern
vorgenommene Bevorratung mit antiviralen Arzneimitteln ergänzt.
Weiterhin hat die Bundesregierung einen nationalen Vorrat an
Pockenimpfstoffen und dem dazugehörigen Impfbesteck eingelagert.
Die Bundesregierung bevorratet außerdem aktuell ca. 25 Millionen
auslieferungsfähige FFP2-Masken, ca. 325 Millionen auslieferungsfähige
OP-Masken, ca. 1,5 Millionen Schutzkittel, ca. 850.000 Schutzbrillen an
mehreren Standorten (beispielsweise beim THW) in Deutschland.
Aufgrund des initialen Beschlusses des Bundeskabinetts vom 3. Juni
2020, der Folgebeschlüsse vom 21. Juli 2021 und vom 24. November
2021 wurden eine „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ (NRGS)
errichtet und erste gesetzliche Festlegungen in § 5b des
Infektionsschutzgesetzes getroffen. Die weitere Konzeptionierung einer NRGS steht
jedoch seit dem Jahr 2022 unter Finanzierungsvorbehalt und kann daher
nur im Rahmen der Möglichkeiten fortgesetzt werden. Der weitere
Ausbau einer möglichen Bevorratung und Bereitstellung von medizinischen
Verbrauchs- und Versorgungsgütern wird weiterhin innerhalb der
Bundesregierung auch mit Blick auf haushalterische Vorgaben diskutiert.
Aktuell werden die Vorgaben des Koalitionsvertrags zwischen CDU,
CSU und SPD für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz umgesetzt, um
u. a. die Bedingungen für eine Bevorratung und Bereitstellung von
medizinischen Versorgungsgütern im Zivilschutzfall zu verbessern.
Um auch auf europäischer Ebene die Fähigkeit zu stärken,
grenzüberschreitenden Gesundheitsnotfällen vorzubeugen, sie aufzudecken und
schnell zu reagieren, wurde mit Beschluss der Europäischen
Kommission vom 16. September 2021 die Health Emergency Preparedness and
Response Authority errichtet.
Sie verantwortet und organisiert die Entwicklung, Herstellung,
Beschaffung und gleichmäßige Verteilung von wesentlichen medizinischen
Gegenmaßnahmen für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, um den
Gesundheitsschutz der Bevölkerung ergänzend zu deren jeweiligen
nationalen Aktivitäten sicherzustellen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
67. Abgeordneter
Dr. Malte
Kaufmann
(AfD)
Findet die Kooperation zwischen der Deutschen
Industrie- und Handelskammer, der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH und den Außenhandelskammern
bzw. das gemeinsame Engagement mit
„vielfältigen Maßnahmen und Angeboten der
Bundesregierung für die deutsche Wirtschaft in der
Entwicklungszusammenarbeit“ auf Basis eines
Abkommens statt (www.dihk.de/de/themen-und-posi
tionen/internationales/die-kooperation-zwischen-a
ussenwirtschaft-und-ez-4756), und wenn ja, wo
ist dieses Abkommen öffentlich einsehbar?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler
vom 20. August 2025
Ja. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer und die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) haben eine
Kooperationsvereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung ist
öffentlich nicht einsehbar.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
68. Abgeordneter
Christopher
Drößler
(AfD)
Liegen der Bundesregierung aktuelle
Erkenntnisse zum stark ansteigenden Anteil von
Migranten in einzelnen Stadtteilen und zu der damit
verbundenen Gefahr der Ghettoisierung in deutschen
Großstädten vor, und wenn ja, wie lauten diese,
und welche Initiativen zur Förderung von
Durchmischung und Integration in betroffenen
Quartieren (z. B. städtebaulich oder sozialpolitisch)
wurden bislang umgesetzt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Sabine Poschmann
vom 19. August 2025
Die Bundesregierung macht sich die Intention der Fragestellung nicht zu
eigen.
Mit der Innerstädtischen Raumbeobachtung (IRB) des Bundesinstituts
für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung steht eine kleinräumige Datenbasis zur Verfügung, mit
der sich Segregation in den beteiligten Städten untersuchen lässt.
An der IRB sind 55 deutsche Städte beteiligt, darunter 48 Großstädte.
Die Bevölkerungsstruktur hat sich zwischen 2011 und 2023 in nahezu
allen untersuchten Stadtteilen verändert. Diese Veränderungen haben
sich nicht in Form einer besonderen räumlichen Konzentration einzelner
Gruppen vollzogen.
69. Abgeordneter
Christopher
Drößler
(AfD)
Gab es seitens der Bundesregierung
Wohnraumförderprogramme zur gezielten Verhinderung von
Verdrängungseffekten von Deutschen ohne
Migrationshintergrund in Ballungsräumen, und wenn
ja, welche Erfahrungen hat sie damit gemacht,
und wie bewertet sie deren Wirksamkeit im
Hinblick auf soziale Durchmischung und Integration?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Sabine Poschmann
vom 19. August 2025
Es gab keine entsprechenden Wohnraumförderprogramme der
Bundesregierung.
70. Abgeordneter
Christopher
Drößler
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über
Ergebnisse aus der Evaluation von
Quartiersmanagement-Projekten, die explizit auf die
Verhinderung von Ghettoisierungstendenzen und die
damit verbundenen Verdrängungsprozesse von
Deutschen ohne Migrationshintergrund in
urbanen Zentren abzielen, vor, und wenn ja, wie
lauten diese?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Sabine Poschmann
vom 19. August 2025
Der Bundesregierung liegen solche Erkenntnisse nicht vor. Im Übrigen
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 18
auf Bundestagsdrucksache 21/747 verwiesen.
71. Abgeordnete
Sylvia Rietenberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Rückschlüsse hat die Bundesregierung
aus der Evaluation des aufgrund seiner
Europarechtswidrigkeit mit Wirkung zum 1. Januar 2024
aufgehobenen § 13b des Baugesetzbuches
(BauGB) für den im Entwurf eines Gesetzes zur
Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur
Wohnraumsicherung vorgesehenen § 246e
BauGB-E gezogen, und welche Gründe hat die
Bundesregierung, davon auszugehen, dass die
Feststellung des Umweltbundesamtes, dass die
mit Einführung des § 13b BauGB verbundenen
Zielsetzungen, substanziell neues Wohnbauland
zur Minderung der Wohnungsnot in Kommunen
mit besonders großem Wohnungs- und
Wohnbauflächenbedarf zu schaffen, nicht erreicht seien
und stattdessen eine vermehrte Ausweisung von
Wohnbauland in kleinen Kommunen erfolgt sei,
die überdies schrumpfende oder stagnierende
Bevölkerungszahlen aufwiesen und
siedlungsstrukturell vielfach abseits der wachsenden
Stadtregionen lagen (UBA, TEXTE 93/2020), sich nicht
auch auf den strukturell ähnlich angelegten
§ 246e BauGB-E auswirken werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 20. August 2025
§ 13b des Baugesetzbuches (BauGB) wurde vom
Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2023 – 4 CN 3.22 – wegen eines Verstoßes
gegen Artikel 3 Absatz 1 i. V. m. Absatz 5 der Richtlinie 2001/42/EG
über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und
Programme (SUP-Richtlinie) für europarechtswidrig erklärt. Die SUP-
Richtlinie ist nach ihrem Artikel 1 nur auf Pläne und Programme im
Sinne ihres Artikels 2 Buchstabe a anwendbar. Erfasst sind also in erster
Linie Bauleitpläne. Darüber hinaus findet die SUP-Richtlinie nach der
Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2023 – 4 C
6/21) bei Zugrundelegung eines funktionellen Planbegriffs auch
Anwendung, wenn eine Zulassungsentscheidung für ein Projekt von einem
bestehenden Plan abweicht. Für den Fall einer Abweichung von
Bauleitplänen ist daher in Absatz 1 Satz 2 des Regelungsentwurfs zu § 246e
BauGB-E ausdrücklich vorgesehen, dass die Abweichung mit
öffentlichen Belangen nicht vereinbar ist, wenn sie aufgrund einer
überschlägigen Prüfung voraussichtlich zusätzliche erhebliche
Umweltauswirkungen hat. Mittels Einzelfallprüfung ist daher sichergestellt, dass auf
§ 246e BauGB-E keine SUP-pflichtigen Abweichungen von
Bauleitplänen gestützt werden können. Darüberhinausgehend gilt, dass ein
Vorhaben bei entgegenstehenden öffentlichen Belangen, zu denen auch
Umweltbelange gehören, nicht nach § 246e BauGB-E zugelassen werden
kann.
Auf Zulassungsentscheidungen, wie sie § 246e BauGB-E ermöglicht, ist
im Übrigen die Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 13. Dezember 2011 über die
Umwelterträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-
Richtlinie) anzuwenden. Mit Blick auf die UVP-Richtlinie stellt § 246e
Absatz 1 Satz 3 BauGB-E klar, dass bei Projekten nach den Nummern 18.7
und 18.8 der Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung die Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung und/oder allgemeinen bzw. standortbezogenen UVP-Vorprüfung
unberührt bleibt.
Was die Inanspruchnahme des Bauturbos in der Praxis angeht, ist in
Abgrenzung zu § 13b zunächst darauf hinzuweisen, dass § 246e BauGB-E
anders als § 13b BauGB nicht auf eine Inanspruchnahme von
Außenbereichsflächen zielt, sondern sie nach seinem Absatz 3 lediglich in
beschränktem Umfang zulässt. Die erfassten Vorhaben knüpfen zudem mit
Ausnahme des § 246e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB-E an einen
vorhandenen Gebäudebestand an, was im Außenbereich nur in
begrenztem Umfang in Betracht kommt. Hinzu kommt, dass mit dem
Tatbestandsmerkmal des räumlichen Zusammenhangs erreicht werden soll,
dass sich Außenbereichsvorhaben noch als organische Fortentwicklung
des Siedlungsbereichs erweisen und von dessen Erschließungsanlagen
und infrastrukturellen Anbindung profitieren können. Zu beachten ist
auch, dass von § 246e BauGB-E nach seinem Wortlaut nur im
erforderlichen Umfang Gebrauch gemacht werden kann, womit auch zum
Ausdruck gebracht wird, dass vorrangig die allgemeinen
Zulässigkeitsnormen der §§ 30, 33 bis 35 BauGB Anwendung finden.
72. Abgeordnete
Hanna Steinmüller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Anteile verschiedener Bauherrengruppen
bei den Genehmigungen für den sozialen
Wohnungsbau in den Jahren 2020 bis 2024 verändert
(bitte nach öffentlich, privat, genossenschaftlich,
kirchlich und gemeinnützig aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Sabine Poschmann
vom 20. August 2025
Den untenstehenden Tabellen ist zu entnehmen, wie sich die Anteile der
Bauherrengruppen bei der Förderung von Neubau und
Modernisierungen im Mietwohnungsbereich in den Jahren 2020 bis 2024 entwickelt
haben. Eine weitere Differenzierung der Kategorie „sonstige Bauherren“
liegt der Bundesregierung nicht vor. Es handelt sich aber zum Beispiel
um soziale Träger, Stiftungen oder Kirchengemeinden.
Insgesamt wird der soziale Wohnungsbau in Deutschland von einer
breiten Investorenschaft getragen.
Bemerkenswert ist dabei insbesondere der deutliche Anstieg des Anteils
der privaten Bauherren bei der Neubauförderung, der zeigt, dass die
massiv erhöhte bundesseitige Unterstützung es den Ländern ermöglicht
hat, die Attraktivität ihrer Förderprogramme trotz gestiegener Zinsen
und Baukosten zu steigern. Der soziale Wohnungsbau hat sich damit als
Stabilitätsanker in Zeiten schwieriger wohnungspolitischer
Rahmenbedingungen erwiesen.
Dagegen bedeuten die spiegelbildlich sinkenden Anteile der anderen
Bauherrengruppen aufgrund der insgesamt gestiegenen Anzahl an
Förderbewilligungen nicht, dass deren Engagement bei der
Neubauförderung abgenommen hat. Bei der Modernisierung sind insbesondere
kommunale und öffentliche Unternehmen sowie Genossenschaften aktiv.
Tabelle: Neubau von Mietwohnungen
Jahr kommunale
und öffentliche
Unternehmen
Genossenschaften private
Bauherren
sonstige
Bauherren
2020 54 % 10 % 27 % 9 %
2021 45 % 13 % 31 % 11 %
2022 44 % 9 % 36 % 11 %
2023 42 % 9 % 39 % 10 %
2024 38 % 8 % 46 % 8 %
Datenbasis: Angaben der Länder
Tabelle: Modernisierung von Mietwohnungen
Jahr kommunale
und öffentliche
Unternehmen
Genossenschaften private
Bauherren
sonstige
Bauherren
2020 50 % 32 % 9 % 9 %
2021 52 % 30 % 11 % 7 %
2022 65 % 16 % 10 % 9 %
2023 43 % 30 % 8 % 19 %
2024 30 % 33 % 8 % 29 %
Datenbasis: Angaben der Länder
73. Abgeordnete
Hanna Steinmüller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Treffen mit Anwenderinnen und
Anwendern der neuen Wohngemeinnützigkeit
(sogenannte Praxis-Checks) hat die Bundesregierung in
den Jahren 2024 und 2025 durchgeführt, und
welche Organisationen und Unternehmen waren
an diesen Treffen beteiligt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Sabine Poschmann
vom 20. August 2025
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) hat 2024 und 2025 insgesamt drei Praxis-Checks zur
Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit durchgeführt. Folgende
Organisationen und Unternehmen waren (wahlweise an einem bis drei
Terminen) an den Treffen beteiligt:
Beteiligte Ministerien/Bundesoberbehörden:
1. BMWSB
2. Bundesministerium der Finanzen (BMF)
3. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Beteiligte Auftragnehmende:
1. PD – Berater der öffentlichen Hand, Düsseldorf
2. RegioKontext GmbH, Berlin
3. Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
Teilnehmende:
Kommunale Wohnungsunternehmen:
1. ProPotsdam GmbH
2. GWG Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbH
3. Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH
4. Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH
Sozialorientiertes Wohnungsunternehmen:
5. WSG Wohnungs- und Siedlungs-GmbH
Stiftungen:
6. Montag Stiftung
7. Johann Jobst Wagenersche Stiftung
8. Villa ganZ
Genossenschaften:
9. DachGeno RheinMain eG
10. Ko-Operativ eG NRW
11. Wohnungsbaugenossenschaft „Am Ostseeplatz“ eG
74. Abgeordnete
Hanna Steinmüller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
bisher aus den sogenannten Praxis-Checks zur
Neuen Wohngemeinnützigkeit in Bezug auf die
Praxistauglichkeit und die Reichweite der
Regelung gewonnen, und wie viele Unternehmen
nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
die neue Wohngemeinnützigkeit?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Sabine Poschmann
vom 20. August 2025
Um die neue Wohngemeinnützigkeit so praxisnah wie möglich zu
machen, wurden drei Praxis-Checks durchgeführt. Die Ergebnisse werden
derzeit zusammengefasst und bald veröffentlicht.
Aussagekräftige Daten zu Unternehmen, die bereits die neue
Wohngemeinnützigkeit nutzen, liegen derzeit nicht vor. Aussagen zur
Anwendung können daher noch nicht erfolgen.
75. Abgeordnete
Hanna Steinmüller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass in den
Entwürfen für die Bundeshaushaltsgesetze für die
Jahre 2025 und 2026 keine Investitionszuschüsse
für die neue Wohngemeinnützigkeit eingeplant
sind, obwohl die Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen am 21. Mai
2025 im Plenum des Deutschen Bundestages
erklärte, dass diese ein „ganz zentraler Baustein“
seien und „ganz oben“ auf ihrer Liste stünden
(Plenarprotokoll 21/6, S. 386 (A))?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Sabine Poschmann
vom 22. August 2025
Eine finanzielle Förderung durch Investitionszuschüsse ist nur eine von
mehreren Möglichkeiten zur Umsetzung der neuen
Wohngemeinnützigkeit (NWG).
So hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2025 einen
wohngemeinnützigen Zweck in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit
fördernden Zwecke in die Abgabenordnung (AO) aufgenommen (vgl. § 52
Absatz 2 Satz 1 Nummer 27 AO).
Es werden weitere Möglichkeiten geprüft, um die Umsetzung der NWG
zu befördern.
76. Abgeordneter
Kassem
Taher Saleh
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die neu
strukturierten KfW-Förderprogramme für Neubau
und Modernisierung aufzulegen, und aus welchen
Gründen ist dies in den ersten 100 Tagen der
Amtszeit der Bundesregierung nicht geschehen,
obwohl sie selbst von einer dringenden
Notwendigkeit spricht, bezahlbaren Wohnraum zu
schaffen (siehe auch: Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD, Zeilen 735 bis 740)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 22. August 2025
Der Koalitionsvertrag sieht eine Zusammenfassung und Vereinfachung
der bisherigen KfW-Förderprogramme vor. Das Ziel der
Bundesregierung ist es dabei, Anreize für einfaches, klimafreundliches und
kostenreduziertes Bauen zu setzen sowie Familien gezielt bei dem Erwerb von
Wohneigentum zu unterstützen.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, eine gute
Lösung zu dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zu gestalten, die
Programme der KfW zu zwei zentralen Programmen zusammenzuführen –
ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung. Da es
sich hierbei um eine grundlegende Umstellung und Vereinfachung der
bisherigen Förderkulisse handelt, sind viele Detailfragen zu klären. Die
weitere Ausgestaltung hängt auch von den laufenden
Haushaltsverhandlungen ab.
Bis zur vollständigen Umsetzung der neuen Förderkulisse soll ein
lückenloses Förderangebot gewährleistet werden.
Berlin, den 22. August 2025
Anlage zu Frage 6
14. August 2025
Investive Ausgaben der Bereichsausnahme
- T Euro -
1
Epl/Titel 2. RegE 2025 RegE 2026
Einzelplan 01 (Bpräs)
0112 812 12 274 229
Einzelplan 02 (BT)
0212 812 82 2.472 2.968
Einzelplan 04 (BK)
0412 711 11 - -
0412 812 11 - 950
0412 812 12 1.350 4.064
0432 812 12 900 875
0452 812 82 - 1.984
Einzelplan 05 (AA)
0512 812 52 13.100 48.744
Einzelplan 06 (BMI)
0602 711 21 58.000 55.000
0602 812 20 3.000 3.000
0602 894 20 126.300 227.300
0614 812 22 - 1.100
0616 711 01 150 150
0616 712 01 - -
0616 811 01 26 26
0616 812 01 169 169
0616 812 02 1.539 2.553
0616 812 21 33.055 35.242
0616 821 21 - -
0623 711 01 2.044 1.433
0623 811 01 125 125
0623 812 01 1.500 1.500
0623 812 02 21.514 43.385
0624 812 12 - 103.828
0625 812 32 - 63.809
0628 711 01 - 1.000
0628 712 01 - 800
0628 811 01 331 1.917
0628 811 02 - -
0628 812 01 8.236 26.236
0628 812 02 5.386 16.386
0628 812 03 6.099 8.099
Anlage zu Frage 6
14. August 2025
Investive Ausgaben der Bereichsausnahme
- T Euro -
2
Epl/Titel 2. RegE 2025 RegE 2026
0628 821 01 - -
0628 883 01 15.800 27.800
0628 811 11 93.950 145.437
0628 812 11 21.408 47.908
0629 711 01 523 10.523
0629 811 01 42.486 91.056
0629 812 01 23.277 69.224
0629 812 02 3.344 18.404
Einzelplan 08 (BMF)
0812 812 12 146 -
0815 812 12 110 100
0816 812 12 3.465 24.588
Einzelplan 10 (BMLEH)
1011 812 12 1.016 2.976
Einzelplan 11 (BMAS)
1112 812 52 4.368 629
1113 812 52 350 380
1114 812 52 84 238
1115 812 52 155 94
1116 812 52 192 -
Einzelplan 14 (BMVg)
1403 812 01 17.000 25.700
1403 812 03 437 565
1404 894 11 2.900 4.900
1404 894 21 30.700 31.900
1405 871 01 59.912 60.174
1408 812 01 159.100 175.000
1408 821 03 38.000 110.000
1408 883 01 200 200
1408 883 02 1.000 1.000
1408 894 11 4.000 3.000
1408 741 41 1.800 11.500
1408 882 41 2.500 12.000
1408 883 41 4.500 13.000
1408 891 41 3.000 11.000
1408 893 41 4.000 11.500
1408 891 51 896.038 1.026.506
1408 891 52 117.433 555.305
1412 711 01 8.000 9.500
Anlage zu Frage 6
14. August 2025
Investive Ausgaben der Bereichsausnahme
- T Euro -
3
Epl/Titel 2. RegE 2025 RegE 2026
1412 812 01 2.500 3.500
1413 811 01 3.200 1.210
1413 812 01 100.000 110.000
1413 812 55 75.000 60.000
Einzelplan 15 (BMG)
1512 812 92 - 800
1513 812 92 - 10
1515 812 92 - 200
1516 812 92 - 150
1517 812 92 - 500
Einzelplan 16 (BMUKN)
1615 812 42 - 175
1616 812 32 1.517 1.682
Einzelplan 19 (BVErfG)
1912 812 12 38 -
Einzelplan 20 (BRH)
2012 812 12 1.480 665
Einzelplan 21 (BfDI)
2112 812 12 150 150
Einzelplan 22 (UKR)
2212 812 12 21 150
Einzelplan 30 (BMFTR)
3004 894 21 5.500 5.500
3004 894 23 137.400 137.400
Gesamtsumme 2.173.570 3.477.071
Anlage zu Frage 63: Ergebnisse der Berichte der Länder gem. § 11 Abs. 1 S. 1 KAnG, Frist: 30. September 2024 (Zusammenfassung)
Bundesland Kommunen mit
Klimaanpassungskonzepten (KlAK)
Anmerkungen (zu Quellen, Definitionen uÄm.)
Baden-Württemberg 8 Landkreise
29 Städte oder Gemeinden
Landkreise
Böblingen
Breisgau-Hochschwarzwald
Calw
Enzkreis
Lörrach
Ludwigsburg
Rastatt
Rottweil
Sonstige Kommunen
Bad Schussenried
Bad Säckingen
Baienfurt (zus. mit Baindt und Berg)
Berg (zus. mit Baienfurt und Baindt)
Biberach an der Riß
Bodman-Ludwigshafen
Emmendingen
Ettenheim (s. Mahlberg)#
Freiburg
Freudental
Gemeindeverband Mittleres Schussental
Giengen an der Brenz
Glatten
1101 Städte und Gemeinde, darunter neun Stadtkreise
35 Landkreise
Basis: freiwillige Abfrage bei den Kommunen:
(https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-monitoring/planung-
und-bau/stadtentwicklung-und-
kommunaleplanung/klimaanpassungskonzepte)
Rücklauf: 17 Landkreise, 1 Stadtkreis, 198 Städte und Gemeinden
KlAK in Erarbeitung:
- 10 Landkreise
- 54 Städte oder Gemeinden
„Die Meldung stützt sich (…) auf die Ergebnisse einer durch die
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Ende 2023
durchgeführten (freiwilligen) Umfrage, einer Internetrecherche zu
den bis dato bestehenden Klimaanpassungskonzepten in den
Kommunen und der Verifizierung durch die kommunalen
Landesverbände. (…)
Dabei ist zu beachten, dass es Gemeinden gibt, deren Konzepte
zwar grundsätzlich der Anpassung an den Klimawandel dienen,
jedoch nicht immer als Anpassungskonzepte bezeichnet werden.
Auch gibt es viele Teilkonzepte, beispielsweise Hitzeaktionspläne,
kommunale Leitfäden zu Starkregenrisikomanagement in
Graben-Neudorf
Herrenberg
Horb am Neckar
Ingersheim
Karlsruhe
Kirchheim unter Teck
Kornwestheim
Leutkirch im Allgäu
Lörrach
Nürtingen
Offenburg
Ostfildern
Sindelfingen
Stadt Walldorf
Stutensee
Tübingen
verschiedenen Gemeinden, die nicht zwingend zu
Anpassungskonzepten zusammengefügt wurden.“
Bayern Landkreise1: 3 KlAK
Gemeinden2: 10 KlAK
„Nach den aktuellen Planungen zur Umsetzung des Bundes-
Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) wären derzeit die Gebiete von 96
Gemeinden (25) und Kreisen (71) von der Pflicht zur Aufstellung
eines Klimaanpassungskonzeptes nach § 12 KAnG betroffen.“
Berlin Auf Ebene des Senats – ja; „Berliner
Energie- und Klimaschutzprogramm“ (BEK
2030) vom 20.12.2022, zwei Abschnitte
(Klimaschutz/I, Klimaanpassung/II)
Auf Bezirksebene:
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Mitte
Berlin hat 12 Bezirke.
Brandenburg Verbandsgemeinde Bad Liebenwerda
Stadt Bernau bei Berlin
Basis: freiwillige Befragung von 245 Kommunen, Rücklauf 23 % (=
57 Kommunen)
1 Ohne Nennung der Ortsnamen gemeldet.
2 Ohne Nennung der Ortsnamen gemeldet.
Stadt Eberswalde
Stadt Erkner
Landeshauptstadt Potsdam
KlAK in Erarbeitung/Planung: in 4 Kommunen
KlAK angestrebt: in 8 Kommunen
Bremen Bremen
Bremerhaven
(jeweils seit 2018)
„Klimaanpassungsstrategien“ genannt;
auch das Land Bremen hat eine solche seit 2018
https://www.klimaanpassung.bremen.de/anpassungsstrategie/die-
anpassungsstrategie-20395
Hamburg --- Fehlanzeige gemeldet, da HH „als Stadtstaat nicht von § 11 Abs. 1
S. 1 KAnG betroffen“ sei.
Hessen Stadt Heusenstamm
Stadt Kassel
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Stadt Offenbach am Main
Gesamtzahl der Kommunen in Hessen: 421.
Konzepte in Erstellung: in 20 Kommunen.
„399 von 421 hessischen Kommunen sind Mitglied im Rahmen des
kommunalen Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“.
Mitglieder des Bündnisses verpflichten sich zu einer engagierten
Klimapolitik, die auch die Erstellung von Aktionsplänen beinhaltet,
d.h. Maßnahmenpläne, die sowohl Klimaschutz als auch
Klimawandelanpassung adressieren sollen. Der Umfang dieser
Aktionspläne ist nicht mit dem Umfang der DAS-Konzepte
vergleichbar.“
Mecklenburg-Vorpommern kreisfreie Stadt Schwerin
Hansestadt Rostock
„Die übrigen 6 Landreise, 76 Ämter und 38 amtsfreien Städte und
Gemeinden haben kein Klimaanpassungskonzept.“
Niedersachsen Gemeinde Lemwerder
Landkreis Osnabrück
Region Hannover, Landkreis
Landkreis Vechta
Stadt Hannover
Stadt Syke
Stadt Laatzen
Stadt Salzgitter
„Da bisher keine Pflicht zur Berichterstattung der Kommunen an
das Land Niedersachsen besteht, ist eine Befragung der
Kommunen auf freiwilliger Basis durchgeführt worden.
Niedersachsen hat 939 Gemeinden, davon 650
Mitgliedsgemeinden in 114 Samtgemeinden und 289
Einheitsgemeinden (davon 8 kreisfreie Städte), 36 Landkreise und
die Region Hannover als kommunale Körperschaft eigener Art.
Von den niedersächsischen 939 Gemeinden haben sich auf die
Befragung hin 96 Gemeinden zurückgemeldet. Das entspricht einer
Rückmeldung von 10 %. Davon haben 8 Gemeinden angegeben ein
Klimaanpassungskonzept zu haben.“
Nordrhein-Westfalen Fertige KlAK besitzen die folgenden Kreise:
Ennepe-Ruhr-Kreis
Siegen-Wittgenstein
Soest
Gütersloh
Herford
Lippe
Minden-Lübbecke
Mettmann
Viersen
Wesel
Coesfeld
Steinfurt
Heinsberg
Kommunen mit fertigen KlAK:
Ennepetal, Stadt
Hattingen, Stadt
Schmallenberg, Stadt
Altena, Stadt
Herscheid, Gemeinde
Burbach, Gemeinde
Siegen, Stadt
Bönen, Gemeinde
Selm, Stadt
Unna, Stadt
Werne, Stadt
Gütersloh, Stadt
Versmold, Stadt
Lemgo, Stadt
Bad Oeynhausen, Stadt
Laut zusammenfassender Auskunft des Landes haben KlAK oder
befinden sich im Erstellungsprozess:
- 110 von 396 Kommunen (27,8 %)
- 21 von 31 Kreisen (67,7 %)
Die umfangreiche, als Anhang übersandte Tabelle enthält eine
Differenzierung nach verschiedenen Konzepten
(Klimaanpassungskonzept in Eigenregie, Integriertes Klimaschutz-
und Klimaanpassungskonzept, Klimaanpassungsstrategie via
Evolving Regions, Teilkonzept Klimafolgenanpassung), bei denen
z.T. nach der Finanzierung und z.T. nach sonstigen Kriterien für
Konzepte unterschieden zu werden scheint. Außerdem wird in der
Tabelle differenziert nach Bearbeitungs- und Informationsständen
(fertig/in Bearbeitung, kein Konzept bzw. keine darüber
vorliegenden Informationen) und die Kommunen alphabetisch
innerhalb ihres jeweiligen Regierungsbezirks aufgeführt.
Dies macht eine übersichtliche Darstellung links unmöglich.
Deshalb werden in der Liste links lediglich die Kommunen
aufgeführt, die laut Liste ein „Klimaanpassungskonzept in
Eigenregie“ oder ein „Integriertes Klimaschutz- und
Klimaanpassungskonzept“ bereits fertiggestellt haben.
„Die Daten entstammen dabei weitestgehend unseren Erhebung
für den Indikator "Klimaanpassungskonzepte in Kommunen und
Kreisen" unseres Klimafolgen und -Anpassungsmonitoring NRW:
https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-monitoring/planung-
und-bau/stadtentwicklung-und-
kommunaleplanung/klimaanpassungskonzepte“
Essen, Stadt
Geldern, Stadt
Krefeld, Stadt
Heiligenhaus, Stadt
Langenfeld (Rhld.), Stadt
Kaarst, Stadt
Meerbusch, Stadt
Viersen, Stadt
Willich, Stadt
Moers, Stadt
Wuppertal, Stadt
Bocholt, Stadt
Borken, Stadt
Gronau (Westf.), Stadt
Heek Gemeinde
Billerbeck, Stadt
Coesfeld, Stadt
Olfen, Stadt
Gelsenkirchen , Stadt
Emsdetten, Stadt
Rheine, Stadt
Saerbeck, Gemeinde
Beckum, Stadt
Oelde, Stadt
Heinsberg, Stadt
Leverkusen, Stadt
Lindlar, Gemeinde
Brühl, Stadt
Hürth, Stadt
Niederkassel, Stadt
Siegburg, Stadt
Aachen, Stadt
Rheinland-Pfalz 5 Städte3 16 KlAK in Erarbeitung (Kommunen)
2 KlAK in Erarbeitung (Städte)
„Bereits fertige Konzepte gibt es in Rheinland-Pfalz in 5 Städten.
Dabei handelt es sich um Konzepte, die nach den alten
Förderrichtlinien über die DAS-Förderung (Modellprojekte als Teil-
Klimaschutzkonzepte) umgesetzt wurden oder durch andere
Finanzierung (im Fall von Speyer). Teilkonzepte, die nur Starkregen
adressieren wie in Pirmasens sind nicht inbegriffen.
Aktuell erarbeiten 16 Kommunen Anpassungskonzepte nach der
DAS A.1 Förderung. Zwei weitere Städte erarbeiten
Anpassungskonzepte über andere Förderungen, die sich jeweils
auf bestimmte Schwerpunkte konzentrieren (Wirtschaft,
Innenstadt).
Hinweis: Bereits vorliegende Konzepte entsprechen nicht
unbedingt den Anforderungen, die gemäß KAnG bzw. dann in der
weiteren Umsetzung durch Ländergesetze und
Ausführungsvorschriften festgelegt wurden/werden.“
Saarland Mittelstadt St. Ingbert
Gemeinde Tholey
Abfrage zum Vorliegen von Klimaanpassungskonzepten in allen 5
Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken sowie in den 52
Städten und Gemeinden durchgeführt;
von 47 Kommunen Rückmeldung erhalten.
Sachsen Stadt Zwickau „Zudem ist bekannt, dass in etlichen Gemeinden/Landkreisen im
Freistaat Sachsen Teilkonzepte zu einzelnen Belangen der
Klimaanpassung existieren, welche jedoch die Anforderungen an
ein kommunales Klimaanpassungskonzept im Sinne des KAnG nicht
erfüllen.
In mehreren Gemeinden sind zudem Klimaanpassungskonzepte in
der Erarbeitung.
In welchen Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen im
Umkehrschluss keine Klimaanpassungskonzepte vorliegen, kann
3 Ohne Nennung der Ortsnamen gemeldet.
derzeit nicht mitgeteilt werden, da hierzu keine abschließenden
Informationen vorliegen.“
Sachsen-Anhalt 2 Landkreise
Landkreis Jerichower Land
Landkreis Mansfeld-Südharz
10 Kommunen über 10.000 Einwohner
Halle (Saale)
Magdeburg
Dessau-Roßlau
Lutherstadt-Wittenberg
Bitterfeld-Wolfen
Naumburg
Schönebeck
Sangerhausen
Gommern
Tangermünde
KlAK in Erarbeitung:
- Landkreis Salzlandkreis
- Kommune Salzwedel
„Es existiert derzeit in Sachsen-Anhalt keine rechtliche
Verpflichtung für Landkreise und Gemeinden, dem Land gegenüber
zu berichten, ob es für das jeweilige Gebiet ein
Klimaanpassungskonzeptgibt. Insofern gibt es hierzu im Land noch
keine Meldungen entsprechend Bundes-KAnpG.
Aus der Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene, Umfragen
und Recherchen liegen dem MWU aber einige Erkenntnisse zu den
Aktivitäten im Bereich der Anpassung an die Folgen des
Klimawandels der kommunalen Ebene vor. Diese sind die
Grundlage für die beigefügte Übersicht.“
Sachsen-Anhalt hat:
- 11 Landkreise
- 3 kreisfreie Städte
- 215 kreisangehörige Gemeinden (davon 101 Einheitsgemeinden
und 114 Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden)
- 18 Verbandsgemeinden
Schleswig-Holstein 2 kreisfreie Städte:
Stadt Flensburg
Hansestadt Lübeck
4 Kreise
Rendsburg-Eckernförde
Schleswig-Flensburg
Segeberg
„Informationen zum Vorhandensein eines
Klimaanpassungskonzeptes liegen für 212 kreisfreie Städte,
Gemeinden und Kreise vor. Für zwei kreisfreie Städte (Stadt
Flensburg, Hansestadt Lübeck) und vier Kreise (Rendsburg-
Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Stormarn) liegen
derzeit (Stand: 24.09.2024) Klimaanpassungskonzepte vor,
während in den restlichen 206 kreisfreien Städte, Gemeinden und
Kreise noch keine solchen Konzepte vorliegen. Für die kreisfreie
Stormarn Stadt und die Gemeinden, die nicht zurückgemeldet haben, geht
die Landesregierung derzeit davon aus, dass kein
Klimaanpassungskonzept vorliegt.“
Thüringen 2 kreisfreie Städte4
1 Landkreis
41 Gemeinden
Soweit Aussagen in diesem Dokument mit Anführungszeichen versehen sind, handelt es sich um wörtliche Zitate aus den jeweiligen Antwortschreiben der
Länder.
Alle anderen Texte sind eigene Anmerkungen von MitarbeiterInnen des Bundesumweltministeriums.
4 Ohne Nennung der Ortsnamen gemeldet.
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ISSN 0722-8333]
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- part_of_vorgang → Ablehnung der Aufnahme von Kindern aus Gaza (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aktueller Stand zu den initiierten Länderabfragen bezüglich verschiedener Zivilschutzaufgabenbereiche (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Angriffe auf Polizeibeamte sowie Rettungskräfte und Feuerwehrleute im Bundestagswahlkreis Eichsfeld - Nordhausen - Kyffhäuserkreis im Jahr 2 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anteile verschiedener Bauherrengruppen bei den Genehmigungen für den Sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2020 bis 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Arbeit der meldeberechtigten Stellen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Arbeitsbeginn der Expertenkommission zum Jugendmedienschutz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Archivierung von Schriftwechseln der ehemaligen Bundesministerin Annalena Baerbock betreffend Verfahren zur Aufnahme afghanischer Staatsbürg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auflage der KfW-Förderprogramme für Neubau und Modernisierung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausschreibungsstopp der Autobahn GmbH des Bundes für Bauprojekte in Rheinland-Pfalz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswanderung deutscher Staatsbürger aus Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Wasserhaushalt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte und Finanzmittel für die Bundespolizei im Bundestagswahlkreis Eichsfeld - Nordhausen - Kyffhäuserk (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bevorratung von Medikamenten und medizinischer Schutzausrüstung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewerbungsaufkommen im Bereich Freiwilliger Wehrdienst beim Modell "Dein Jahr für Deutschland" und im Bereich "Ungediente in der Reserve" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung des Bundesamts für Justiz im Fall des von Auslieferung in die Türkei bedrohten kurdischen Aktivisten Mehmet Cakas (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Deutsche Staatsangehörige unter Opfern eines russischen Raketenangriffs in der Ukraine (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Doppelfunktion von Dr. Karsten Wildberger und mögliche Interessenskonflikte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Drehende Windkraftanlagen bei Windstille (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Durchsetzung der Forderungen zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einbeziehung der Bundesregierung in die EU-US-Zollverhandlungen zu LNG-Abnahmezusagen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einsatz von grünem Wasserstoff in den geplanten Back-up-Gaskraftwerken (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einstufung der Maghreb-Staaten und Indien als sichere Herkunftsstaaten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Empfänger der finanziellen Förderung aus dem Programm "Demokratie Leben!" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Federführung für die Verordnung zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzierung der gematik GmbH (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzierung einer Konferenz zum "Kampf gegen Rechts" im Haus der Kulturen der Welt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzplanung des Bundes zur Belastung künftiger Bundeshaushallte mit Zinsausgaben (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung des Projekts "Lokaljournalismus qualifizieren, Demokratie stärken" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Geltungsdauer für Dauererlaubnisse übermäßiger Straßenbenutzung für Fahrzeugkombinationen im Schaustellergewerbe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Genehmigung einer Ausfuhrlizenz an die ThyssenKrupp AG für ein sechstes U-Boot für Israel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Hilfsgüterabwurf über dem Gazastreifen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Informationsanspruch von Bundestagsabgeordneten über die meldeberechtigten Stellen im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Investive Titel in den Haushaltsentwürfen für die Jahre 2025 und 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Klimaanpassungsmanager und Klimaanpassungskonzepte in den Kommunen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil zur Bestimmung sicherer Herkunftsländer für die Erhöhung der Rückführungszahlen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Konsequenzen aus der gestiegenen Zahl von Verwaltungsklagen gegen Asylbescheide (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Konsequenzen aus einem US-Bericht zur Einschätzung der Menschenrechtslage in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen Industrie- und Handelskammer und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbei (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten für private und öffentliche Stellen für die Sicherung und Verwahrung der im Rahmen der Russland-Sanktionen beschlagnahmten Vermögensg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Personen mit unbekanntem Aufenthaltsort (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastruktur im Energiesektor vor Sabotage (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Migrationsbedingte Probleme in Städten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mitgliedschaft von Angehörigen rechtsextremer Parteien oder Gruppierungen in Schießsportvereinen seit 2020 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Fehlsteuerungen im Wohnungsbau durch den vorgesehenen § 246e BauGB (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Testung einer Spike-Protein-Persistenz bei Blutspenden (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Positionierung zum Verordnungsentwurf der EU zur Bekämpfung von Online-Kindesmissbrauch (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Praxis-Checks und Investitionszuschüsse für die Neuen Wohngemeinnützigkeit (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtsgrundlage der EU-US-Zollvereinbarung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sabotage und Vandalismus gegen die Deutsche Bahn in den letzten drei Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sozialpartnerdialog mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zur Abschaffung der tägl (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stand der Entwicklung des Demonstrators zur datensparsamen Altersverifikation (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Straftaten mit politisch motiviertem Hintergrund im Bundestagswahlkreis Eichsfeld - Nordhausen - Kyffhäuserkreis im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Übertragung des Tarifabschlusses TVöD Bund 2025 auf Beamte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Übertragung von Bundesfördermitteln für den sozialen Wohnungsbau in kommende Haushaltsjahre (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umgesetzte und vorbereitete Vorhaben im BMFSFJ in den ersten 100 Tagen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veröffentlichung der Langfrist-Szenarien zu Klimawandel und Extremwetterereignissen im Rahmen der Verkehrsprognose des BMV (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verspätungen bei Fernverkehrszüge am Hamburger Hauptbahnhof in den letzten vier Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vertrag mit einem israelischen Rüstungsunternehmen über die Lieferung von Verteidigungstechnologie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verwaltungs- und Verfahrenskosten durch Rechtskreiswechsel für Ukrainer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Waffensysteme der Deutschen Marine zur Bekämpfung von Drohnen im Inland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wiederaufnahme der Tätigkeit des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wiedereinreisen von im Rahmen des REAG/GARP-Programms geförderten Personen seit 2015 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zahl der zum Familiennachzug berechtigten Angehörigen afghanischer Asylbewerber (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zahl unrechtmäßig erworbener Aufenthaltstitel im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zulassung zu der Demonstration im befriedeten Bezirk anlässlich des ARD-Interviews mit der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zuständigkeiten der Arbeitsgruppe DS I 1 im BMDS (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)