Archivierung von Schriftwechseln der ehemaligen Bundesministerin Annalena Baerbock betreffend Verfahren zur Aufnahme afghanischer Staatsbürger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Aufzeichnungen der durch die bis zum 5. Mai 2025 amtierenden Bundesministerin des Auswärtigen mittels elektronischer Medien, sowohl unter Verwendung dienstlicher als auch privater Endgeräte, geführten Korrespondenz, Chatverläufe etc., die einen inhaltlichen Bezug zu konkreten Sachverhalten im Kontext der Befassung des Auswärtigen Amts (AA) bzw. der darüber hinaus damit befassten Nichtregierungsorganisationen in Verfahren zur Vergabe von Aufenthaltsoder Duldungstiteln an afghanische Staatsbürger aufweisen, die somit als elektronische Daten zumindest mit der Parallele zum Grundsatz der Zufallsurkunde bei zukünftigen Ermittlungen durch das AA, bzw. durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse, bzw. durch Strafverfolgungsbehörden zu diesem Untersuchungsgegenstand beweiserheblich sein werden bzw. den Status von Beweismitteln erlangen können, die im Rahmen der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Aktenführung, die eine einheitliche und vollständige Dokumentation des Verwaltungshandelns einschließen und vorgeblich eine hohe Priorität in allen Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden und Stellen haben (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 21/848), wurden im AA sichergestellt bzw. archiviert?
Zeitachse
- 22.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1324 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.