Informationsanspruch von Bundestagsabgeordneten über die meldeberechtigten Stellen im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen Voraussetzungen liegen der Abwägung seitens der Bundesregierung zugrunde, wenn nach Ansicht der Bundesregierung das Interesse der mit dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan befassten meldeberechtigten Stellen dahingehend, dass diese Wert darauf legen, nicht öffentlich benannt zu werden (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 60 des Abgeordneten Jürgen Hardt auf Bundestagsdrucksache 20/4631), insoweit gegenüber dem berechtigten Informationsanspruch der Abgeordneten des Deutschen Bundestages überwiegt, dass die meldeberechtigten Stellen in der Antwort nicht namentlich benannt wurden und auch auf die weiteren danach erfolgten, auf die Bezeichnung der meldeberechtigten Stellen gerichteten Fragen von Abgeordneten bis zum heutigen Stand in den dazu ergangenen Antworten der Bundesregierung nicht benannt wurden (bitte die angewendeten bzw. anzuwendenden Rechtsnormen angeben)?
Zeitachse
- 22.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1324 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.