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Verwaltungs- und Verfahrenskosten durch Rechtskreiswechsel für Ukrainer

Vorgang 325234 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 04.09.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen zusätzlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel für Ukrainer, insbesondere durch Aufhebungen von Bürgergeld-Bewilligungen, Abrechnungen zwischen Jobcentern und Kommunen, Neubewilligungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie aufwändige Prüfungen, und plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rückwirkend Asylanträge prüft, und wenn ja, mit welchem Mehraufwand?<br /> <br /> Enthält der Gesetzentwurf zum erneuten Rechtskreiswechsel der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine Rechtsgrundlage für die Rückforderung der Differenz zwischen zuvor gezahlten Bürgergeldleistungen und den niedrigeren Leistungen nach dem AsylbLG, und falls ja, in welchem Umfang rechnet die Bundesregierung mit Rückforderungen, und wie bewertet sie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, Geflüchtete aus demselben Herkunftsland im Sozialleistungsrecht unterschiedlich zu behandeln?

Zeitachse

  1. 22.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1324 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.