Einstufung der Maghreb-Staaten und Indien als sichere Herkunftsstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung es auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Anforderungen an die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat weiterhin als möglich an, die Maghreb-Staaten und Indien rechtssicher als solche Staaten einzustufen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 93), und wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die vom EuGH aufgezeigte Option (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2025-08/cp250103de.pdf) einsetzen, Bestimmungen der GEAS-Reform (GEAS: Gemeinsames Europäisches Asylsystem) mit der darin eröffneten Möglichkeit, Staaten auch dann als sicher einzustufen, wenn bestimmte Personengruppen oder Gebiete (vgl. Artikel 61 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1348) davon ausgenommen sind, vorzeitig in Kraft zu setzen?
Zeitachse
- 22.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1324 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.