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Geltungsdauer für Dauererlaubnisse übermäßiger Straßenbenutzung für Fahrzeugkombinationen im Schaustellergewerbe

Vorgang 325125 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 04.09.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dahingehend zu ändern, dass Dauererlaubnisse nach § 29 Absatz 3 StVO für Fahrzeugkombinationen im Schaustellergewerbe über die derzeit maximal zulässige Geltungsdauer von drei Jahren hinaus &ndash; gegebenenfalls auch unbefristet &ndash; erteilt werden können und hierbei der unkomplizierte Austausch von technisch vergleichbaren, aber nicht vollständig baugleichen Zugmaschinen ohne neues Genehmigungsverfahren ermöglicht wird?

Zeitachse

  1. 22.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1324 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.