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Berechtigung einer Kommune zur Fristsetzung und zum Verhängen von Sanktionen gegenüber Fördermittelempfängern aus dem Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Vorgang 325078 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 08.09.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung eine Kommune zur Erfüllung ihrer Prüfpflichten im Bundesprogramm "Demokratie leben!" berechtigt, den Fördermittelempfängern für die Vorlage von Verwendungsnachweisen Fristen zu setzen und bei Nichteinhaltung Sanktionen wie die Rückzahlung nicht rechtzeitig nachgewiesener Fördermittel zu verhängen, nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 21/19 erklärt hat, dass Förderentscheidungen und die Prüfung der Verwendungsnachweise "Aufgabe der antragstellenden Kommune" sind?

Zeitachse

  1. 15.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1234 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.