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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 15.08.2025 · WP 21 · 21/1234 · Schriftliche Fragen · Original ↗
84 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Matthias Helferich (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen rechtlichen und politischen Gründen sich der Bund in der Vergangenheit aus einer Förderung des…
  2. Schriftliche Frage 2 von Matthias Helferich (AfD): In welcher Höhe sind ethnologische Sammlungen in Deutschland im Rahmen von Projekten, Programmen und Initiativen (zum Beispiel: Museum Globa…
  3. Schriftliche Frage 3 von Matthias Helferich (AfD): Welche konkreten Projekte der „kulturellkünstlerischen Vermittlungsarbeit und Diversitätsentwicklung“ sind aus den Mitteln des Titels 658 10…
  4. Schriftliche Frage 4 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum sieht die Bundesregierung in ihrem mir vorliegenden Entwurf für den Haushalt 2026 vor, den „Ankauf von Emissionszuweisungen nach der E…
  5. Schriftliche Frage 5 von Kay Gottschalk (AfD): Wie wird den regionalen Unterschieden in den tatsächlichen Bedarfen, insbesondere den stark unterschiedlichen Aufwendungen für den Wohnbedar…
  6. Schriftliche Frage 6 von Jan Köstering (DIE LINKE): In welchem Umfang wurden Bundesmittel für den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe 2021 (im Ahrtal und in Nordrhein-Westfalen) bislang verw…
  7. Schriftliche Frage 7 von Dr. Anna Rathert (AfD): Haben folgende Institutionen im Haushaltsjahr 2023 institutionelle Förderung und/oder Projektförderung aus Bundesmitteln erhalten, und wenn…
  8. Schriftliche Frage 8 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Mit welchen externen Akteuren (insbesondere Unternehmen, Verbänden, zivilgesellschaftlichen Organisationen oder sonstigen Interessenvertrete…
  9. Schriftliche Frage 9 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wie viele Flüchtlinge wurden im Rahmen des Resettlement-Verfahrens seit Januar 2024 aufgenommen (bitte nach Quartalen und jeweils unter Anga…
  10. Schriftliche Frage 10 von Desiree Becker (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung, die gegenüber der EU und dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) abgegebene Aufnahmezusage…
  11. Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung…
  12. Schriftliche Frage 12 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch waren die Kosten für die an den Binnengrenzen Deutschlands durchgeführten Grenzkontrollen in den Monaten April und Mai 2025 im Verg…
  13. Schriftliche Frage 13 von Kay Gottschalk (AfD): Wie hoch beziffert die Bundesregierung den jährlichen Verwaltungsaufwand für die noch offenen Fälle nach dem Gesetz über den Lastenausgleich…
  14. Schriftliche Frage 14 von Matthias Helferich (AfD): Wie viele durch Strafermittlungsbehörden erfasste Fälle von Diebstahls- und Raubdelikten im Zusammenhang mit der Entwendung von Kunst- und K…
  15. Schriftliche Frage 15 von Martin Hess (AfD): Wie haben sich deutschfeindliche Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorja…
  16. Schriftliche Frage 16 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele der am 18. Juli 2025 vom Flughafen Leipzig nach Kabul abgeschobenen 81 afghanischen Staatsbürger waren nicht aufgrund der Straftat…
  17. Schriftliche Frage 17 von Manuel Krauthausen (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der im Zuge des Familiennachzuges nach Deutschland eingereisten weiblichen erwachs…
  18. Schriftliche Frage 18 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele der 1.765 bewaffneten Rechtsextremisten, Neonazis, Reichsbürger und radikalen Querdenker haben nach Kenntnis der Bundesregierung e…
  19. Schriftliche Frage 19 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Ermittlungen zu den Angriffen auf Wirtschaftsunternehmen (wie. z. B. auf Tesla in Br…
  20. Schriftliche Frage 20 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Wann wurde dem Abraham Geiger Kolleg ein rechtsmittelfähiger Bescheid zur Beendigung der institutionellen Förderung aus dem Bundeshaushalt z…
  21. Schriftliche Frage 21 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Ist der Grund für die zuwendungsrechtliche Beanstandung bei der Passage in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 41 a…
  22. Schriftliche Frage 22 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Hat die Nathan Peter Levinson Stiftung (NPLS) nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ordinationsrecht für das liberale Judentum in Deutschlan…
  23. Schriftliche Frage 23 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Welche Konsequenzen in Bezug auf die finanzielle Ausstattung des liberalen Judentums in Deutschland zieht die Bundesregierung aus der Leiten…
  24. Schriftliche Frage 24 von Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den aktuellen Zustand und die Einsatzbereitschaft von Hydranten und sonstigen Wasserentnahmeste…
  25. Schriftliche Frage 25 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung – insbesondere angesichts der derzeitigen Aussetzung humanitärer Visa nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes durch das…
  26. Schriftliche Frage 26 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Belege hat die Bundesregierung für die Behauptung des Chefs des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei und anderer, wonach 50 bis 100 Proze…
  27. Schriftliche Frage 27 von Maik Brückner (DIE LINKE): Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte von Richard Bennett, dem UN- Sonderberichterstatter zur Situation in Afghanistan (…
  28. Schriftliche Frage 28 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist der Frauenanteil in den Führungsebenen des Auswärtigen Amts, sowohl im Inland als auch an den Auslandsvertretungen, und wie hat…
  29. Schriftliche Frage 29 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Au…
  30. Schriftliche Frage 30 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Ankündigung im Rahmen der Reise der Staats- und Regierungschefs von Frankreich,…
  31. Schriftliche Frage 31 von Pierre Lamely (AfD): Sind der Bundesregierung die zunehmenden deutschenfeindlichen Übergriffe auf Mallorca, bei denen laut Medienberichten Geschäfte und Autos de…
  32. Schriftliche Frage 32 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Höhe der durch israelische Behörden einbehaltenen Steuern und Zolleinnahmen der Palästinensischen A…
  33. Schriftliche Frage 33 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung eine Neuaufsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 (2000) vorlegen,…
  34. Schriftliche Frage 34 von Lea Reisner (DIE LINKE): Auf welche Quellen stützt sich das Auswärtige Amt bei der Einschätzung, dass 50 bis 100 Prozent der Hilfslieferungen in den Gazastreifen von…
  35. Schriftliche Frage 35 von Martin Sichert (AfD): Hat Bundesregierung ihre Hilfsleistungen und Hilfsflüge für den Gazastreifen (www.tagesscha u.de/ausland/asien/gaza-bundeswehr-hilfsfluege-1…
  36. Schriftliche Frage 36 von Dr. Alexander Wolf (AfD): Aus welchem fachlich-sachlichen Grund war das Auswärtige Amt durch seinen Gesundheitsdienst (Abteilung 106) Mitveranstalter und wissenschaft…
  37. Schriftliche Frage 37 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie schätzt die Bundesregierung die Zukunft des Rüstungsprojekts Future Combat Air System (FCAS) im Kontext der von französischer Seite erho…
  38. Schriftliche Frage 38 von Jan Ralf Nolte (AfD): Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Aufstellung einer eigenständigen Drohneneinheit innerhalb der Bundeswehr zu rechnen, und…
  39. Schriftliche Frage 39 von Andreas Paul (AfD): Wie hoch ist die Anzahl der Soldaten und zivilen Beamten, die bei der Bundeswehr einen Dienstposten (Aufgabenbereich mit definierten Verantw…
  40. Schriftliche Frage 40 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung den Wegfall des Passus, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) inklusive der 65-Prozent-Regel das wirksamste…
  41. Schriftliche Frage 41 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern und durch welche Maßnahmen intensiviert die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt – die…
  42. Schriftliche Frage 42 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Zuständigkeiten, also Referate, Förderprogramme, Finanzvolumen u. Ä., bezieht sich die Information, dass der Bundesminister für D…
  43. Schriftliche Frage 43 von Robin Jünger (AfD): Welche administrativen Maßnahmen, Förderprogramme oder gesetzgeberischen Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode…
  44. Schriftliche Frage 44 von Maximilian Kneller (AfD): Welche konkreten Förderungen stehen aktuell (Stand: August 2025) Haus- und Wohnungseigentümern zur Verfügung, um die im Gebäudeenergiegesetz…
  45. Schriftliche Frage 45 von Stephan Mayer (Altötting): (CDU/CSU) Wie ist der aktuelle Stand der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission für den im Solarpaket I vorgesehen…
  46. Schriftliche Frage 46 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für die Reise der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche und ihrer Assistent…
  47. Schriftliche Frage 47 von Sebastian Roloff (SPD): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Startups, die öffentliche Fördergelder erhalten, nicht die Prinzipien der Mitbestimmung und der…
  48. Schriftliche Frage 48 von Uwe Schulz (AfD): Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Lebensarbeitszeit wurden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seit Amtsübernahme durc…
  49. Schriftliche Frage 49 von Stefan Seidler (fraktionslos): Wie viel Prozent der Übertragungskapazität standen im zweiten Quartal 2025 monatlich im Durchschnitt für den grenzüberschreitenden Stromhand…
  50. Schriftliche Frage 50 von Janine Wissler (DIE LINKE): Liegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Vorhabenplanung für die 21. Legislatur samt Reformvorhaben und Zeitschiene vor,…
  51. Schriftliche Frage 51 von Dr. Christina Baum (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass bestimmte Pilze Plastik zersetzen können, und wenn ja, gedenkt die Bundesregierung, diese Fähigkeit de…
  52. Schriftliche Frage 52 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Gibt es seitens der Bundesregierung derzeit konkrete Bestrebungen, eine bundesweit einheitliche und rechtsverbindliche Definition von „E-Spo…
  53. Schriftliche Frage 53 von Tobias Ebenberger (AfD): Plant die Bundesregierung die Einführung einer Altersverifikationspflicht für die Nutzung von Online-Diensten (z. B. soziale Netzwerke, Webs…
  54. Schriftliche Frage 54 von Pierre Lamely (AfD): Ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung eine Kommune zur Erfüllung ihrer Prüfpflichten im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ berechtig…
  55. Schriftliche Frage 55 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Nach welchem Verteilungsschlüssel und für welche Verwendungszwecke möchte die Bundesregierung die für die Jahre 2026 bis 2029 für Investitio…
  56. Schriftliche Frage 56 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wie viele der 220 Mitgliedsunternehmen im Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) haben nach Kenntnis der…
  57. Schriftliche Frage 57 von Jan Feser (AfD): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Krankenstand (krankheitsbedingte Fehlzeiten) der Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit…
  58. Schriftliche Frage 58 von Jan Feser (AfD): Wie viele Umschulungen wurden seit Einführung des Bürgergeldes im Rahmen der dreijährigen Weiterbildungsförderung in nicht verkürzbaren Ausb…
  59. Schriftliche Frage 59 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Bezieher einer deutschen Rente, die einen Aufenthaltsstatus (falls der Aufenthaltsstatus nicht gesondert erfasst wird, bitte angeb…
  60. Schriftliche Frage 60 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie teilen sich die laut Medienberichterstattung („Die Welt“, 4. August 2025) rund 826.000 Personen, die im Jahr 2024 ergänzende Leistungen…
  61. Schriftliche Frage 61 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten Maßnahmen sollen nach Ansicht der Bundesregierung mit den zusätzlich bereitgestellten 600 Mio. Euro in den Jobcentern umges…
  62. Schriftliche Frage 62 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten Auswirkungen hat die Fluchtund Asylzuwanderung nach Kenntnis der Bundesregierung auf den deutschen Arbeitsmarkt, und wie vi…
  63. Schriftliche Frage 63 von Anne Zerr (DIE LINKE): Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bruttojahresverdienste einschließlich Sonderzahlungen von Vollzeitbeschäftigten im…
  64. Schriftliche Frage 64 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchem Konzept sollen – wie laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen – Einnahmen aus dem Luftfahrtanteil des europäi…
  65. Schriftliche Frage 65 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, dass die gesamte Wasserstraßeninfrastruktur samt Schleusen, See- und Binnenhäfen nicht…
  66. Schriftliche Frage 66 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass nach aktuellem Haushaltsplan 233 Mio. Euro für die Schienen zum geplanten Fehmarnbelt-Tunnel, 55 M…
  67. Schriftliche Frage 67 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die finanziellen Bedarfe für den Bedarfsplan Schiene im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung des Bundeshaushalts 2026 be…
  68. Schriftliche Frage 68 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel Prozent der Fernzüge der Deutschen Bahn AG verließen in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und im ersten Halbjahr 2025 die War…
  69. Schriftliche Frage 69 von Stefan Henze (AfD): Wie viele Fernverkehrszüge passieren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gebiete der Städte Lehrte und Burgdorf in der Region Hannover (bi…
  70. Schriftliche Frage 70 von Maximilian Kneller (AfD): Wie begründet es die Bundesregierung, dass es einen Widerspruch in den Aussagen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in ihrer Antwort…
  71. Schriftliche Frage 71 von Maximilian Kneller (AfD): Welche detaillierten Informationen liegen der Bundesregierung über die Inhalte des Gesprächs zwischen dem Bundesminister für Verkehr Patrick…
  72. Schriftliche Frage 72 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die neue Bundesregierung im Verkehrssektor ergriffen, um die Klimaziele im Verkehr bis 2030 einzuhalten und d…
  73. Schriftliche Frage 73 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass möglicherweise ausländische Akteure bei den mutmaßlich linksextremen Anschlägen au…
  74. Schriftliche Frage 74/75 von Stefan Seidler (fraktionslos): Welche Netzzustandsnoten nach dem InfraGO- Zustandsbericht 2024 der DB InfraGO AG erhielten die Strecke 1011 Husum–Jübek und die verschieden…
  75. Schriftliche Frage 76 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie können die Maßnahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (insbesondere Kapitel 3.8) aus Sicht des Bundesministeriums für Umwelt…
  76. Schriftliche Frage 77 von Ulrich Thoden (DIE LINKE): Hat es seit dem 1. Juli 2025 Gespräche der Bundesregierung mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen insbesondere auch über den weiter…
  77. Schriftliche Frage 78 von Kay Gottschalk (AfD): Sieht es die Bundesregierung als sozial gerecht an, dass nach Aussage des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen aussch…
  78. Schriftliche Frage 79 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Nach welcher Position im Hilfsmittelverzeichnis ist die Kompressionstherapie beim Lipödem ohne Wasserödem nach Kenntnis der Bundesregierung…
  79. Schriftliche Frage 80 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Wie hoch waren die durchschnittlichen Preise, die das Bundesministerium für Gesundheit pro gelieferter Maske tatsächlich bezahlt hat, aufges…
  80. Schriftliche Frage 81 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung bezüglich des geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetzes aus, bzw. wann ist geplant, den Gesetz…
  81. Schriftliche Frage 82 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in den Jahren 2021 bis 2023 Mitteilungen an Zulassungsinhaber von COVID-19-Impfstoffen, insbesondere Bio…
  82. Schriftliche Frage 83 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen (Name, Einzelplan, Umfang) plant die Bundesregierung konkret in diesem Jahr, um kleinere Brauereien bei zusätzlichen Brauvo…
  83. Schriftliche Frage 84 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch der finanzielle Schaden durch den Japankäfer in Deutschland bisher ist, und wenn ja, welc…
  84. Schriftliche Frage 85 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Wie haben sich im Bundeshaushalt sowie in der mittelfristigen Finanzplanung in den Einzelplänen 23 und 5 die Mittel zur Unterstützung der no…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1234 21. Wahlperiode 15.08.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 41, 64, 65 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 25, 26 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 83 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 42, 66 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10, 56 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 28, 29, 30 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 12 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 58 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 67, 68 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 13, 78 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 3, 14 Abgeordnete Nummer der Frage Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 44, 70, 71 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Krauthausen, Manuel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 54 Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 45 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 18, 73 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 46, 59 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . 32, 85 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . 20, 21, 22, 23 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 79 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Roloff, Sebastian (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Abgeordnete Nummer der Frage Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 61, 62 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 80 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 49, 74, 75 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 81 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Abgeordnete Nummer der Frage Wagener, Niklas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Drucksache 21/1234 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 3 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Krauthausen, Manuel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 14, 15, 16 Wagener, Niklas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Seite Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 17, 18 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 19, 20, 21 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 22 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 31 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Roloff, Sebastian (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/1234 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 43, 44 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 46 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Seite Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 53 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 54 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 56 Drucksache 21/1234 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen rechtlichen und politischen Gründen sich der Bund in der Vergangenheit aus einer Förderung des Oberschlesischen Landesmuseums in Ratingen (Nordrhein-Westfalen) beziehungsweise der Stiftung Haus Oberschlesien zurückgezogen hat, und erwägt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer gegenwärtig eine Förderung des Oberschlesischen Landesmuseums aus Bundeshaushaltsmitteln, um eine mögliche Schließung des Museums aus wirtschaftlichen Gründen (vgl. dazu: https://rp-onlin e.de/nrw/staedte/ratingen/ratingen-oberschlesisch es-landesmuseum-soll-schliessen_aid-129030261, www.faz.net/aktuell/politik/inland/ museumsstreitin-bayern-hat-man-eben-ein-besseres-gefuehl-fue r-heimat-und-herkunft-110521605.html) abzuwenden? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 11. August 2025 Im Rahmen der Neukonzipierung des Förderbereichs zur Erforschung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes aus dem Jahr 2000 (Bundestagdrucksache 14/4586) zog sich der Bund im Einvernehmen mit dem Land Nordrhein-Westfalen aus der Förderung des Oberschlesischen Landesmuseums zurück. Für die Region Schlesien wurde seitens der Bundesregierung in der Folge das Schlesische Museum zu Görlitz als Zentrum der musealen Darstellung Schlesiens ausgebaut. Das Schaufenster Schlesien in Königswinter wurde als Dokumentations- und Informationszentrum für schlesische Landeskunde weitergeführt. Eine Förderung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist angesichts des Übergangs der Zuständigkeit für den Förderbereich zum Bundesministerium des Innern nicht vorgesehen. 2. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) In welcher Höhe sind ethnologische Sammlungen in Deutschland im Rahmen von Projekten, Programmen und Initiativen (zum Beispiel: Museum Global seit 2014, Humboldt Lab Dahlem 2012– 2015 oder die Initiative für ethnologische Sammlungen ab 2018) zum Zwecke „einer zeitgemäßen und globalen Ausrichtung“ (www.kulturstiftung-d es-bundes.de/de/projekte/bild_und_raum/detail/in itiative_fuer_ethnologische_sammlungen.html) jeweils nach Jahren und Projekten aufgeschlüsselt mit Fördermitteln aus dem Bundeshaushalt unterstützt worden, und welchen Stellenwert haben Grundannahmen und Postulate aus der Theorie und Praxis des Postkolonialismus in dieser Förderpraxis gespielt? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 11. August 2025 Eine Aufwendung von Fördermitteln aus dem Bundeshaushalt zum Zwecke „einer zeitgemäßen und globalen Ausrichtung“ ethnologischer Sammlungen ist nicht bekannt. 3. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Welche konkreten Projekte der „kulturell- künstlerischen Vermittlungsarbeit und Diversitätsentwicklung“ sind aus den Mitteln des Titels 658 10 im Einzelplan 04 im Jahr 2024 gefördert worden, und welche werden absehbar auch 2025 gefördert werden (bitte für 2024 und 2025 jeweils die 14 Projekte angeben, die die höchste Förderung erhielten/erhalten)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 13. August 2025 Aufgrund des inhaltlichen Schwerpunkts geht der BKM davon aus, dass Sie sich nicht wie in Ihrer Frage genannt auf den Titel 658 10, sondern auf den Titel 685 10 beziehen. Der BKM fördert bisher aus Titel 685 10 innovative, strukturbildende Modellprojekte für mehr Breitenwirkung bei Personal, Programm, Partnern und Publikum insbesondere in den bundesgeförderten Spitzen-Kultureinrichtungen. Es gilt, zukunftsfest zu werden und das Publikum von morgen zu erreichen. Im Jahr 2024 erhielten folgende Maßnahme eine Förderung aus dem Titel 685 10: – „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung 2023/2024“ (Kulturstiftung der Länder), – „Islam in Europa 1000–1250 – Kunst aus vom Islam geprägten Regionen in Kirchschätzen“ (Bischöflicher Stuhl Diözese Hildesheim), – „Teilhabe schaffen – neue inklusive Vermittlungsangebote“ (Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen), – „Diversity Umbrella“ (Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH), – „Musik verbindet – Kulturelle Teilhabe und gelebte Vielfalt mit Musik“ (Beethoven-Haus Bonn), – „Das Literaturmuseum der Zukunft“ (Deutsche Schillergesellschaft), – „Die TheaterBeraterInnen“ (Fundus Theater gemeinnützige GmbH), – „Konzert für alle“ (Rundfunk-Orchester und -Chöre (gemeinnützige) Gesellschaft mit beschränkter Haftung), – „Raus mit der Sprache – Rein in die Stadt“ (Arbeit und Leben – DGB/VHS Nordrhein-Westfalen e. V.). Im Jahr 2025 erhalten auf der Grundlage von Entscheidungen in der letzten Legislaturperiode 2021 bis 2025 folgende Vorhaben eine Förderung aus dem Titel 685 10: – „Was uns verbindet“ (Geschäftsstelle des Museums Friedland im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur), – „Initiative Kulturelle Integration“ (Deutscher Kulturrat e. V.), – Bundesweiter Aktionstag „Junge Kunst für Hanau“ (Deutscher Kulturrat e. V.), – „Vor-Ort-Beratung Inklusion und Barrierefreiheit“ (Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel e. V.), – „Projektfonds Kulturplan Lausitz“ (MWFK Brandenburg), – „LAB.mint – Diversitätsorientierung und kulturelle Bildung“ (Stiftung Preußischer Kulturbesitz). Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 4. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum sieht die Bundesregierung in ihrem mir vorliegenden Entwurf für den Haushalt 2026 vor, den „Ankauf von Emissionszuweisungen nach der EU-Klimaschutzverordnung“ aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu finanzieren, und wie möchte sie verhindern, dass die entsprechenden Mittel für heimische Klimaschutz- Maßnahmen und Investitionen mit emissionsmindernder Wirkung im Inland fehlen, was nach meiner Auffassung mittelfristig dazu führen dürfte, dass noch mehr Geld für Emissionszuweisungen aus dem Ausland aufgebracht werden muss, welches dann wiederum für heimischen Klimaschutz fehlt („klimapolitischer Teufelskreis“)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 13. August 2025 In der aktuellen Compliance-Periode der europäischen Klimaschutzverordnung (ESR) (2021–2025) ist nach aktuellen Prognosen kein Ankauf von Emissionszuweisungen notwendig. Entsprechend wurden im Regierungsentwurf 2026 des Wirtschaftsplans des Klima- und Transformationsfonds bei Kapitel 6092 Titel 687 03 „Ankauf von Emissionszuweisungen nach der EU-Klimaschutzverordnung“ keine Mittel veranschlagt. Den im Klimaschutzbericht 2025 festgestellten Handlungsbedarf zur Einhaltung der deutschen Klimaziele für die zweite Compliance-Periode der ESR (2026–2030) wird die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2025 aufgreifen, das sie gemäß § 9 Absatz 1 des Bundes- Klimaschutzgesetzes im ersten Jahr der Legislaturperiode beschließen wird. Für alle am KTF beteiligten Ressorts hat die Erreichung der Klimaziele oberste Priorität. Sofern der Ankauf von Emissionszuweisungen in künftigen Jahren erforderlich sein sollte, wird über die Finanzierung im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung zu entscheiden sein. 5. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Wie wird den regionalen Unterschieden in den tatsächlichen Bedarfen, insbesondere den stark unterschiedlichen Aufwendungen für den Wohnbedarf, bei der Berechnung des Existenzminimums und des daraus abgeleiteten steuerlichen Grundfreibetrags entsprochen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 13. August 2025 Im Existenzminimumbericht ist die Berechnungsmethode zur Ermittlung des im Einkommensteuerrecht freizustellenden Existenzminimums dargestellt, das für die Mindesthöhe des Grundfreibetrags maßgeblich ist. Im Unterschied zum Sozialrecht ist die im Steuerrecht wegen der Abwicklung im Massenverfahren notwendige Generalisierung und Typisierung von Bedarfskomponenten verfassungsrechtlich zulässig. Neben den sozialrechtlichen Regelbedarfsstufen werden für die Berechnung der im Existenzminimumbericht zu berücksichtigenden Wohn- und Heizkosten jeweils aktuelle Daten von Auswertungen des Statistischen Bundesamtes verwendet (vgl. zuletzt 15. Existenzminimumbericht, Bundestagsdrucksache 20/13550, vom 25. Oktober 2024). So wird basierend auf den Ergebnissen der jeweils aktuellen Wohngeldstatistik der über alle Mietenstufen nach Fallzahlen gewichtete bundesweite Durchschnittswert der Miete pro Quadratmeter beim Mietzuschuss an Hauptmieter zugrunde gelegt. Zudem werden basierend auf den Ergebnissen der zuletzt vorliegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe die monatlichen bundesdurchschnittlichen Ausgaben für Heizung und Warmwasser zugrunde gelegt. Ergänzend ist auf die Entlastung bei den Wohn- und Heizkosten einkommensschwacher Haushalte – außerhalb der Grundsicherungssysteme – durch das Wohngeld zu verweisen. Das Wohngeld trägt der bundesdurchschnittlichen und regionalen Entwicklung der Wohnkosten Rechnung. 6. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) In welchem Umfang wurden Bundesmittel für den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe 2021 (im Ahrtal und in Nordrhein-Westfalen) bislang verwendet, und wie bewertet die Bundesregierung aktuell den Stand des Wiederaufbaus hinsichtlich öffentlicher Infrastruktur wie Bahnnetz, öffentliche Einrichtungen, Sportplätze, Schulen und Gesundheitseinrichtungen (www.swr.de/swraktuell/r heinland-pfalz/koblenz/mehr-als-670-millionen-e uro-spenden-hilfe-nach-flutkatastrophe-wofuer-ge ld-ausgegeben-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 15. August 2025 Mit Stand 31. Juli 2025 sind aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ rund 5,25 Mrd. Euro abgeflossen, davon rund 0,82 Mrd. Euro für die Bundesinfrastruktur (wie z. B. Schienennetz) und rund 4,43 Mrd. Euro für die Infrastruktur in den vom Hochwasser betroffenen Ländern. Gemäß Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021 sind die Länder bei der Wiederherstellung der Länderinfrastruktur (z. B. Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden) für die Bewilligung von Projekten und die Auszahlung der bewilligten Gelder an die Geschädigten zuständig. Sie sind zudem gemäß § 4 der Aufbauhilfeverordnung für die zweckentsprechende Mittelverwendung verantwortlich. Die Abflusszahlen lassen auf einen stetigen Mittelabfluss schließen. 7. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Haben folgende Institutionen im Haushaltsjahr 2023 institutionelle Förderung und/oder Projektförderung aus Bundesmitteln erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe: Aspen Institute Deutschland, CeMAS – Center für Monitoring, Analyse und Strategie, Centre for Humanitarian Action, ECO- LOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung, Europäische Stabilitätsinitiative, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, German Institute of Development and Sustainability, Das Progressive Zentrum, Zentrum Liberale Moderne? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 12. August 2025 Nachfolgend sind zusammengefasst die Ergebnisse aufgeführt, die sich innerhalb der Frist im Rahmen einer Ressortabfrage ermitteln ließen. Abhängig vom Zeitpunkt der Ermittlung sind vereinzelt Abweichungen möglich. Folgende von Ihnen erfragte Institutionen haben entsprechend der Abfrage im Haushaltsjahr 2023 eine institutionelle Förderung und/ oder Projektförderung aus Bundesmitteln erhalten: • Aspen Institute Deutschland e. V.: 913.000 Euro • Centre for Humanitarian Action e. V.: 256.000 Euro • ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung gGmbH: 461.000 Euro • Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e. V.: 138.000 Euro • German Institute of Development and Sustainability GmbH: 15.679.000 Euro • Das Progressive Zentrum e. V.: 1.322.000 Euro • Zentrum Liberale Moderne gGmbH: 1.616.000 Euro 8. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Mit welchen externen Akteuren (insbesondere Unternehmen, Verbänden, zivilgesellschaftlichen Organisationen oder sonstigen Interessenvertreterinnen und -vertretern) hat die Bundesregierung seit Beginn der Planungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Investitionsbooster (Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland) Gespräche geführt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 15. August 2025 Eine systematische Erfassung von Gesprächen im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht, zumal diese zum regulären Dienstgeschäft der Fachebenen in den jeweiligen Ressorts der Bundesregierung gehören. Zur Beantwortung Ihrer Frage wäre eine Auswertung aller Gespräche sowohl auf Leitungs- als auch auf Fachebene in den mit dem Thema befassten Fachreferaten aller Ressorts der Bundesregierung notwendig. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 f.). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Eine belastbare Beantwortung Ihrer Frage ist daher im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit mit Blick auf den unzumutbaren Rechercheaufwand nicht möglich. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 9. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie viele Flüchtlinge wurden im Rahmen des Resettlement-Verfahrens seit Januar 2024 aufgenommen (bitte nach Quartalen und jeweils unter Angabe der drei am häufigsten vertretenen Herkunftsländer aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 14. August 2025 Seit Januar 2024 sind 3.221 Personen über das EU-Resettlement- Verfahren aus den Erstzufluchtstaaten Ägypten, Jordanien, Kenia, Libyen (über den Emergency Transit Mechanism Ruanda) und über die Unallocated Quota (staatenungebundene Quote) nach Deutschland eingereist. Quartal/Jahr Herkunftsländer Anzahl Gesamtanzahl Q1/2024 Syrien, Arabische Republik 313   657 Somalia 140 Kongo, Demokratische Republik  57 weitere 147 Q2/2024 Südsudan 143   399 Somalia  99 Kongo, Demokratische Republik  85 weitere  72 Q3/2024 Sudan 161   437 Somalia  61 Südsudan  52 weitere 163 Q4/2024 Syrien, Arabische Republik 273   786 Sudan 262 Eritrea  93 weitere 158 Q1/2025 Syrien, Arabische Republik 208   713 Südsudan 170 Kongo, Demokratische Republik 109 weitere 226 Q2/2025 Sudan 138   229 Südsudan  33 Eritrea  23 weitere  35 Gesamt 3.221 Mit Blick auf die Ergebnisse der Sondierungen zwischen CDU, CSU und SPD wurden die Resettlementaufnahmen im März 2025 bis zu einer Entscheidung durch eine neue Bundesregierung grundsätzlich ausgesetzt und nur noch diejenigen Verfahren weiter umgesetzt, bei denen die Aufnahmen sehr weit fortgeschritten waren und bereits konkrete Verpflichtungen bzw. ein Vertrauensschutz bestand. Daher erfolgten auch nach der grundsätzlichen Aussetzung noch Einreisen im zweiten Quartal 2025. Seit dem Regierungswechsel am 7. Mai 2025 haben keine Einreisen mehr stattgefunden. 10. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Beabsichtigt die Bundesregierung, die gegenüber der EU und dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) abgegebene Aufnahmezusage für 6.560 Flüchtlinge im Jahr 2025 einzuhalten, und wenn nicht, aus welchen Gründen, und wann plant die Bundesregierung, das Resettlement-Programm wiederaufzunehmen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. August 2025 Im Koalitionsvertrag haben die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD vereinbart, freiwillige humanitäre Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden und keine neuen Programme aufzusetzen. Derzeit wird geprüft, wie dies im Hinblick auf die verschiedenen Programme einschließlich der Resettlement-Verfahren umgesetzt werden kann. Bis zu einer abschließenden Entscheidung bleiben entsprechende Verfahren grundsätzlich ausgesetzt. 11. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar, wenn Ausländerbehörden von ausreisepflichtigen Personen Smartphones, die zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat „von Bedeutung sind“, einziehen und diese bis zur Ausreise „in Verwahrung“ nehmen, was mit der Änderung von § 50 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes durch das im Februar 2024 in Kraft getretene Rückführungsverbesserungsgesetz ermöglicht wurde und in der Praxis dazu geführt haben soll, dass allein in der Stadt Köln rund 100 Geduldeten ihre Handys abgenommen wurden, wie mir aus der Praxis berichtet wurde, und hält die Bundesregierung eine Gesetzesänderung für erforderlich, um solche nach meiner Auffassung ggf. verfassungswidrigen Praktiken zu verhindern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. August 2025 Für den Vollzug des Aufenthaltsrechts sind aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung die Länder zuständig. Die Bundesregierung kann daher keine Aussage über die Frage der Verhältnismäßigkeit einzelfallbezogener Anwendungen der gesetzlichen Regelungen durch die Ausländerbehörden treffen. 12. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch waren die Kosten für die an den Binnengrenzen Deutschlands durchgeführten Grenzkontrollen in den Monaten April und Mai 2025 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten April und Mai 2024 (bitte nach Personal- und Sachkosten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 14. August 2025 Die Bundespolizei erfasst mit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16. September 2024 und aufgrund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten Kosten. Ein Vergleich mit den Monaten April und Mai 2024 ist daher nicht möglich. Für die in den Monaten April und Mai 2025 entstandenen Aufwände verweise ich auf die für das zweite Quartal 2025 erfassten Kosten, welche der nachfolgenden Tabelle entnommen werden können. in Mio. Euro   Mehrarbeitsvergütung Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen Verbrauch Führungs- und Einsatzmittel Hotelunterbringung, Verpflegung Gesamt Zeitraum 01.04. bis 30.06.2025 13,8 2,8 1,9 2,6 8,0 29,1 13. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Wie hoch beziffert die Bundesregierung den jährlichen Verwaltungsaufwand für die noch offenen Fälle nach dem Gesetz über den Lastenausgleich in den Lastenausgleichsämtern und dem Bundesausgleichsamt (bitte Anzahl der Fälle und Aufwand jeweils für die Jahre 2015 bis 2024 angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. August 2025 Für die Durchführung des dritten Teils des Lastenausgleichsgesetzes ist das Bundesausgleichsamt (BAA) zuständig. Über den jährlichen Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachkosten), den die Bearbeitung der Fälle in der Zeit von 2015 bis 2024 mit sich gebracht hat, verfügt das BAA über keine Zahlen. Das liegt zum einen daran, dass im BAA die Personal- und Sachkosten nicht einzelnen Aufgabengebieten zugeordnet werden. Zum anderen ist dies dadurch begründet, dass es für das BAA keinen eigenen Sach- und Personalhaushalt gibt. Das BAA bildet zusammen mit dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) eine Verwaltungsgemeinschaft, in deren Rahmen das BADV sämtliche Aufgaben des inneren Dienstes für das BAA mit erledigt. Zudem wird das BAA bei der Aufgabenerledigung von Fachkräften des BADV unterstützt. Der Lastenausgleich wurde und wird im Wege der Bundesauftragsverwaltung durchgeführt, soweit die Länder im alten Bundesgebiet zuständig waren und heute noch sind. Eine Erstattung von Verwaltungskosten durch den Bund ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Länder tragen diese Kosten selbst. In den neuen Ländern gab es keine Ausgleichsverwaltung. 14. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Wie viele durch Strafermittlungsbehörden erfasste Fälle von Diebstahls- und Raubdelikten im Zusammenhang mit der Entwendung von Kunst- und Kulturgegenständen aus Museen und Sammlungen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren sind der Bundesregierung bekannt (vgl. www.mz.de/lokal/merseburg/leuna-wi ll-hinweise-zum-diebstahl-im-plastikpark-belohne n-4024090, www.ndr.de/nachrichten/niedersachse n/oldenburg_ostfriesland/Kunstraub-in-Leer-Teur es-Gemaelde-am-helllichten-Tag-gestohlen,aktuel loldenburg17816.html, www.faz.net/aktuell/gesell schaft/kriminalitaet/gruenes-gewoelbe-in-dresde n-juwelen-nach-kunstraub-wieder-ausgestellt-199 17559.html), und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über auf diesem kriminellen Markt über Einzelfälle hinaus agierende Täterstrukturen, insbesondere über solche, die länderübergreifend oder gar international operieren, vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. August 2025 Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) differenziert bei Kunstdiebstählen nicht nach Tatörtlichkeit (z. B. Museen oder Sammlungen). Daher liegen keine statistisch belastbaren Zahlen mit Blick auf die PKS vor. In der Verbunddatenbank des Bundeskriminalamtes für gestohlene Gegenstände, in der die Landeskriminalämter Fälle ihres jeweiligen Bundeslandes erfassen, wurden seit dem 1. Januar 2014 insgesamt 102 verübte Diebstähle zum Nachteil von Museen und Sammlungen in Deutschland mit 295 entwendeten Objekten registriert. Hinsichtlich der Täterstrukturen erfolgt die Tatbegehung nach polizeilichen Erkenntnissen sowohl durch Einzeltäter als auch durch national sowie international agierende Gruppierungen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie haben sich deutschfeindliche Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entwickelt (bitte nach Phänomenbereichen, einschließlich PMK -sonstige Zuordnung-, sowie gesondert nach der Anzahl der Gewaltdelikte je Phänomenbereich aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 14. August 2025 Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich abgebildet. Deutschfeindliche Straftaten werden im KPMD-PMK innerhalb des Oberthemenfelds „Hasskriminalität“ im Unterthemenfeld „deutschfeindlich“ registriert. Im ersten Halbjahr 2025 wurden mit Stichtag 30. Juni 2025 insgesamt 133 politisch motivierte Straftaten mit dem Unterthemenfeld „deutschfeindlich“ erfasst, hiervon 15 Gewalttaten. Im Vergleichszeitraum 2024 wurden mit Stichtag 30. Juni 2024 insgesamt 101 politisch motivierte Straftaten mit dem Unterthemenfeld „deutschfeindlich“ registriert, hiervon zehn Gewalttaten. Die Aufteilung nach Phänomenbereichen kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Die Fallzahlen des Jahres 2025 sind vorläufig und können sich durch Nach- und Änderungsmeldungen der Länder teilweise noch deutlich ändern. Tabelle: Deutschfeindliche Gewalt- und Gesamtdelikte 1. Halbjahr 2024 Phänomenbereich Gewaltdelikte Alle Delikte links  0   6 rechts  1   2 ausländische Ideologie  2  46 religiöse Ideologie  1   8 sonstige Zuordnung  6  39 Gesamtsumme 10 101 Tabelle: Deutschfeindliche Gewalt- und Gesamtdelikte 1. Halbjahr 2025 Phänomenbereich Gewaltdelikte Alle Delikte links  1   7 rechts  0   6 ausländische Ideologie  7  43 religiöse Ideologie  3  16 sonstige Zuordnung  4  61 Gesamtsumme 15 133 16. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele der am 18. Juli 2025 vom Flughafen Leipzig nach Kabul abgeschobenen 81 afghanischen Staatsbürger waren nicht aufgrund der Straftatbestände Sexualdelikt, Mord, Todschlag, schwere Körperverletzung, Brandstiftung, Eigentumsdelikt oder Betäubungsmittelkriminalität in Haft oder Abschiebegewahrsam, und welche konkreten Straftaten wurden ihnen angelastet (bitte die betreffenden Fälle einzeln aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 14. August 2025 Zu Einzelfällen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit insbesondere die Durchführung von Abschiebungen fällt in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund unterstützt die Länder hierbei. 17. Abgeordneter Manuel Krauthausen (AfD) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der im Zuge des Familiennachzuges nach Deutschland eingereisten weiblichen erwachsenen Personen und weiblichen Kinder im Zeitraum von 2015 bis heute (bitte in Alterscluster einteilen), und wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die monetäre Unterhaltslage dieser Personen dar (sozialversicherungspflichtig beschäftigt, geringfügig beschäftigt, selbständig, in Ausbildung/Studium, im Bürgergeldbezug oder ohne Einkommen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 8. August 2025 Der Bundesregierung liegen keine differenzierten Daten im Sinne der Fragestellung vor. Soweit Daten zum Familiennachzug ermittelt wurden, sind diese öffentlich verfügbar, z. B. in den Jahresberichten „das Bundesamt in Zahlen“ oder „Migrationsberichte der Bundesregierung“. Derzeit sind dies Daten bis zum Jahr 2023. Belastbare Daten für 2024 und das bisherige Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Die genannten jahresbezogenen Veröffentlichungen sind unter den folgenden Links abrufbar: – www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/BundesamtInZahlen/ bundesamtinzahlen-node.html, – www.bamf.de/SharedDocs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/Migra tion/migrationsbericht.html. Weiter differenzierte Daten zum Familiennachzug im Sinne der Fragestellung wurden zum jeweiligen Zeitpunkt der Datenermittlungen nicht erhoben und können auch im Nachhinein nicht mehr ermittelt werden, da bereits die jeweiligen zugrunde liegenden historischen Grunddaten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) für die betreffenden Jahre nicht mehr zur Verfügung stehen. Zudem werden Angaben zur „Unterhaltslage“ im Sinne der Fragestellung im AZR nicht erfasst. 18. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele der 1.765 bewaffneten Rechtsextremisten, Neonazis, Reichsbürger und radikalen Querdenker haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Waffenerlaubnis aufgrund des Bedürfnisses, Sportschießen zu betreiben, gemäß § 14 des Waffengesetzes (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern; vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wd r/waffenbesitz-legal-extremisten-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. August 2025 Die Anzahl der Personen, die über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen und den Bereichen „Rechtsextremismus“, „Reichsbürger und Selbstverwalter“ sowie „verfassungsfeindliche Delegitimierung des Staates“ zugeordnet werden, befindet sich derzeit noch in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Zudem liegt der Bundesregierung eine nach den waffenrechtlichen Bedürfnissen für den Legalwaffenbesitz, hier dem Sportschießen gemäß § 14 des Waffengesetzes, aufgeschlüsselte Statistik nicht vor. 19. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Ermittlungen zu den Angriffen auf Wirtschaftsunternehmen (wie. z. B. auf Tesla in Brandenburg im März 2024 und im Februar 2025) sowie auf Unternehmen der Rüstungsindustrie und Logistikunternehmen, die nach ersten Berichten in den Medien Tätern aus dem linksextremistischen Spektrum zugerechnet wurden (www.s piegel.de/panorama/justiz/berlin-potsdam-bekenn erschreiben-nach-brandanschlag-auf- bahnstreckeministerin-warnt-a-7f9639be-8b74-4b51-bb2d-20 4540e95114 und www.mdr.de/nachrichten/deutsc hland/wirtschaft/tesla-stromausfall-brand-anschla g-bekennerschreiben-100.html), und hat sich diese Vermutung durch die Ermittlungen bestätigen lassen, oder kommen auch andere, z. B. ausländische, Akteure und Tätergruppen für diese Anschläge und Sabotagehandlungen in Betracht, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. August 2025 Das Bundeskriminalamt (BKA) prüft bei entsprechenden Anhaltspunkten – auch bei Vorliegen von Selbstbezichtigungen aus der linken Szene – einen möglichen fremdstaatlichen Sabotagehintergrund. Diesbezüglich arbeiten die zuständigen Fachbereiche des BKA eng zusammen. Darüber hinaus findet auch eine enge Verzahnung der Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentren -Spionage- (GETZ-SP) und -Links- (GETZ-L) statt und es werden zu den betreffenden Sachverhalten gemeinsame Sitzungen durchgeführt. Da die Mehrzahl der diesbezüglichen Ermittlungsverfahren in den Ländern geführt wird, wurden auch diese entsprechend sensibilisiert und sie nehmen diesbezügliche Prüfungen im Rahmen ihrer Ermittlungsverfahren vor. Unabhängig davon ist die Bundesregierung nach sorgfältiger und ausführlicher Abwägung zu der Einschätzung gekommen, dass eine Beantwortung Ihrer Frage trotz der grundsätzlichen verfassungsmäßigen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, auch in eingestufter Form unterbleiben muss. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle von strafrechtlichen Ermittlungen im Sinne der Fragestellung wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung geführt werden. Weiterhin kann die Bundesregierung schon aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes zu möglichen strafrechtlichen Ermittlungen in Zuständigkeit der Länder keine Auskunft erteilen. 20. Abgeordneter Bodo Ramelow (Die Linke) Wann wurde dem Abraham Geiger Kolleg ein rechtsmittelfähiger Bescheid zur Beendigung der institutionellen Förderung aus dem Bundeshaushalt zugesandt, und auf Grundlage welcher Entscheidung wurde die institutionelle Förderung beendet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. August 2025 Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg und der Kultusministerkonferenz in einer gemeinsamen Erklärung zur Zukunft der liberalen und konservativen Rabbinerausbildung in Deutschland vom 26. Februar 2024 mitgeteilt, dass die Rabbinats- und Kantoratsausbildung durch die Abraham Geiger Kolleg gGmbH der Jüdischen Gemeinde zu Berlin nicht mehr institutionell gefördert wird. Dies stellt die Entscheidung im Sinne der Fragestellung dar. 21. Abgeordneter Bodo Ramelow (Die Linke) Ist der Grund für die zuwendungsrechtliche Beanstandung bei der Passage in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 21/1089 („der Zuwendungszweck [kann] nicht mehr erfüllt werden [...]. Insofern handelte es sich um eine zuwendungsrechtliche Beanstandung.“) ein scheinbar nicht vorhandenes Ordinationsrecht des Abraham Geiger Kollegs (AGK), und falls ja, ist der Bundesregierung bekannt, dass die World Union for Progressive Judaism und die Central Conference of American Rabbis dem AGK das Ordinationsrecht weiterhin verleihen, oder gibt es andere Gründe für die „zuwendungsrechtlichen Beanstandungen“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. August 2025 Das Ordinationsrecht ist als innerreligiöse Angelegenheit nicht Grundlage für die Entscheidung gewesen, die institutionelle Förderung der Abraham Geiger Kolleg gGmbH der Jüdischen Gemeinde zu Berlin einzustellen. Die An- oder Aberkennung eines Ordinationsrechts war und ist nicht Gegenstand der Bewertung durch das BMI. Das hat das BMI mehrfach gegenüber dem Abraham Geiger Kolleg klargestellt, beispielsweise mit Schreiben vom 26. Februar 2024 und vom 14. März 2024. Ausschlaggebend war vielmehr der nach Kenntnis der Bundesregierung entstandene Vertrauensverlust des mehrheitlich organisierten Judentums in Deutschland und damit einhergehend eine deutliche Beschädigung der Akzeptanz der jüdischen Gemeinden in den Abschluss am Abraham Geiger Kolleg. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 21/1089 verwiesen. 22. Abgeordneter Bodo Ramelow (Die Linke) Hat die Nathan Peter Levinson Stiftung (NPLS) nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ordinationsrecht für das liberale Judentum in Deutschland, und falls nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Ausbildung zum liberalen Judentum der NPLS in Deutschland durch eine liberale Denomination auch anerkannt wird und keine Verschwendung von Haushaltsmitteln stattfindet, da mit der Ausbildung der NPLS ohne Berufung durch eine Denomination kein Rabbinat oder Kantorat in einer Gemeinde ausgeübt werden kann, die der Union progressiver Juden in Deutschland bzw. der World Union for Progressive Judaism angehört? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. August 2025 Ob die Nathan Peter Levinson Stiftung über ein Ordinationsrecht verfügt, ist für die Entscheidung über die geplante Förderung nicht relevant. Maßgebend ist die Ausbildungsfähigkeit zum (u. a.) liberalen Rabbinat. Auch bei der Gewährung von Zuwendungen an das Abraham Geiger Kolleg war das Innehaben des Ordinationsrechts nicht förderrelevant und wurde im Rahmen der jeweiligen Antragstellung zur institutionellen Förderung nicht überprüft. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf Ihre Schriftlichen Fragen 41 bis 44 auf Bundestagsdrucksache 21/1089 verwiesen. 23. Abgeordneter Bodo Ramelow (Die Linke) Welche Konsequenzen in Bezug auf die finanzielle Ausstattung des liberalen Judentums in Deutschland zieht die Bundesregierung aus der Leitentscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 123, 148 ff.), welche besagt, dass der Staat eine Religionsgesellschaft nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis von einer anderen Religionsgesellschaft bringen dürfe, und wie ist diese Entscheidung aus Sicht der Bundesregierung in Einklang zu bringen mit der Streichung der finanziellen Mittel für das Abraham Geiger Kolleg im Bundeshaushaltsentwurf 2025 und die Weiterleitung eben jener Mittel an die Nathan Peter Levinson Stiftung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. August 2025 Aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums des Innern (BMI) erfolgte und erfolgt keine finanzielle Ausstattung des liberalen Judentums. Die Nathan Peter Levinson Stiftung, für die eine institutionelle Förderung im Haushaltsplanentwurf 2025 vorgesehen ist, bietet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ausbildung in drei Seminaren an. Eines für die konservative (Masorti) Rabbinatsausbildung (Abraham Joshua Heschel Seminar), eines für die liberale Rabbinatsausbildung (Regina Jonas Seminar) sowie ein weiteres Seminar für die Kantoratsausbildung (Louis Lewandowski Seminar). Die Behauptung, dass das BMI durch die Einstellung der institutionellen Förderung des Abraham Geiger Kollegs dieses in eine Abhängigkeit von einer anderen Religionsgemeinschaft bringe, ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht zutreffend. Die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2009 – 2 BvR 890/06 – am Fall des Vertrages zwischen dem Land Brandenburg und der Jüdischen Gemeinde – entwickelten Grundsätze sind nicht übertragbar. Das Abraham Geiger Kolleg wird durch die Beendigung der institutionellen Förderung nicht dem Zentralrat der Juden in Deutschland unterstellt. Eine Weiterleitung von Bundesmitteln an die Nathan Peter Levinson Stiftung findet überdies nicht statt. Das Abraham Geiger Kolleg ist an einem Weiterbetrieb aus Mitteln seiner Trägerin, der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, oder etwaiger weiterer Geldgeber nicht gehindert. Der Staat trägt keine Verpflichtung dafür, dass eine Religionsgemeinschaft finanziell hinreichend ausgestattet ist. Eine verfassungsrechtliche Rechtspflicht zur finanziellen Förderung von Religionsgemeinschaften und ihrer Einrichtungen besteht grundsätzlich nicht. 24. Abgeordneter Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den aktuellen Zustand und die Einsatzbereitschaft von Hydranten und sonstigen Wasserentnahmestellen wie beispielsweise offene Gewässer, Löschteiche, Löschwasserbehälter oder Zisternen – insbesondere in waldbrandgefährdeten Regionen – vor, insbesondere im Hinblick auf ihre Funktionsfähigkeit und Zugänglichkeit im Einsatzfall, und wenn ja, welche, und wie ist aus Sicht der Bundesregierung der Wartungs- bzw. Erhaltungszustand dieser Infrastrukturen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 14. August 2025 Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der genannten Ressourcen und Anlagen zur Brandbekämpfung liegt aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bereich des Bevölkerungsschutzes und der Gefahrenabwehr bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über den Zustand und die Einsatzbereitschaft von Hydranten und sonstigen Wasserentnahmestellen vor. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 25. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung – insbesondere angesichts der derzeitigen Aussetzung humanitärer Visa nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes durch das Bundesministerium des Innern (www.bmi .bun d.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschut z/humanitaere-aufnahmeprogramme/humanitaere- aufnahmeprogramme-node.html) –, Maßnahmen zu ergreifen, um iranische Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger in ihrer Arbeit für Demokratie und Menschenrechte zu schützen und zu unterstützen, und wenn ja, welche konkret (bitte einzeln ausführen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. August 2025 Die Bundesregierung beobachtet die Lage aufmerksam, allerdings sind der direkten Unterstützung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern in Iran durch die Bundesregierung durch das Do-no-harm- Prinzip enge Grenzen gesetzt. Viele der in Deutschland aufgenommenen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger wirken durch Unterstützungsleistungen zugunsten der Zivilgesellschaft in Iran weiterhin direkt positiv auf die dortige Menschenrechtslage ein. 26. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Belege hat die Bundesregierung für die Behauptung des Chefs des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei und anderer, wonach 50 bis 100 Prozent der Hilfslieferungen im Gazastreifen von Terroristen oder kriminellen Gruppen entwendet oder zurückgehalten würden (www.n- t v.de/politik/Das-Problem-ist-nicht-Israel-sondern- die-Hamas-article25943948.html), und welche Voraussetzungen braucht es nach Ansicht der Bundesregierung für eine geordnete und sichere Verteilung von Hilfsgütern im Gazastreifen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 14. August 2025 Die Bewertung von Sachverhalten im Sinne der Fragestellung erfolgt unter Heranziehung sämtlicher der Bundesregierung vorliegender Informationen. Hierzu zählen unter anderem Erkenntnisse der Organisationen der Vereinten Nationen (VN), humanitärer Umsetzungspartner sowie nachrichtendienstliche Lageeinschätzungen. Angesichts der sich rasch verändernden Lage erfolgt eine fortlaufende Neubewertung. Israel steht weiter in der Pflicht, eine umfassende Versorgung auch mit Unterstützung der Vereinten Nationen und anderer humanitärer Organisationen sicherzustellen. Die vollständige Umsetzung der von israelischer Seite zugesagten, sicheren humanitären Korridore in Gaza ist dabei von entscheidender Bedeutung. 27. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte von Richard Bennett, dem UN- Sonderberichterstatter zur Situation in Afghanistan (www.ohchr.org/sites/default/files/2025-07/a-hrc- 59-25-annex-1-en.pdf, www.ohchr.org/en/docum ents/country-reports/ahrc5880-report-special-rapp orteur-situation-human-rights-afghanistan), zutreffend, dass queeren Menschen in Afghanistan durch staatliche und nichtstaatliche Verfolgung Folter, Gefängnis und eine massive Gefahr für Leib und Leben drohen, und inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussage von Amnesty International für das Jahr 2024 zutreffend, dass „[e]invernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen [verboten] blieben [...] und [...] mit der Todesstrafe geahndet [wurden].“ (www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/afg hanistan-2024)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 11. August 2025 Die Bundesregierung hat Kenntnis davon, dass das von der afghanischen De-facto-Regierung am 31. Juli 2024 erlassene „Gesetz zur Förderung der Tugend und zur Verhinderung des Lasters“ gleichgeschlechtliche Beziehungen sowie deren „Unterstützung“ explizit verbietet. Als Bestrafung sind verschiedene Körperstrafen vorgesehen. Das Auswärtige Amt greift zur Bewertung der Menschenrechtslage in Afghanistan einschließlich der Verletzungen von Rechten queerer Personen auch auf Kenntnisse aus Berichten von und Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der VN und Nichtregierungsorganisationen zurück. Dazu zählen unter anderem die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) und der VN-Sonderberichterstatter Richard Bennett sowie Amnesty International. Nach Einschätzung der Bundesregierung kann es zutreffend sein, dass einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen in Afghanistan mit der Todesstrafe geahndet werden können. Über konkrete Fälle hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse. 28. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch ist der Frauenanteil in den Führungsebenen des Auswärtigen Amts, sowohl im Inland als auch an den Auslandsvertretungen, und wie hat sich dieser Anteil im Vergleich zur letzten Legislaturperiode entwickelt (bitte nach den Ebenen des höheren und gehobenen Dienstes differenzieren)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 11. August 2025 Gemäß § 38 Absatz 2 Nummer 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3 der Verordnung über statistische Erhebungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in den Dienststellen und Gremien des Bundes (Gleichstellungsstatistikverordnung) erhebt das Auswärtige Amt jährlich zum 30. Juni den Anteil von Frauen in Führungspositionen, seit dem 30. Juni 2022 aufgrund einer Novellierung des BGleiG durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz) auch im gehobenen Dienst. Die Entwicklung des Anteils von Frauen in Führungspositionen (im Inland und an Auslandsvertretungen) seit dem 30. Juni 2021 kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Stichtag Frauenanteil an Führungspositionen im AA in Prozent im gehobenen Dienst im höheren Dienst 30.06.2025 50,9 31,3 30.06.2024 47,4 31,8 30.06.2023 45,7 29,8 30.06.2022 39,0 26,1 30.06.2021 – 23,5 29. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Ausbau strategischer Partnerschaften mit den Staaten Lateinamerikas und der Karibik umzusetzen, und wie viele Reisen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung haben bislang in die Region stattgefunden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. August 2025 Lateinamerika und die Karibik sind für Deutschland und Europa wichtige Partner in Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Kultur sowie für das gemeinsame Engagement für Demokratie und die Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung. Der Ausbau strategischer Partnerschaften mit diesen Staaten ist für die Bundesregierung daher von besonderer Bedeutung. Um dies zu unterstreichen, empfing der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul die Botschafterinnen und Botschafter aus Lateinamerika und der Karibik am 15. Juli 2025 zu einem Austausch. Die Bundesregierung strebt insbesondere eine weitere Vertiefung der Handelsbeziehungen mit den Staaten der Region Lateinamerika und Karibik an: So beschloss das Kabinett am 30. Juli 2025 den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum „Fortgeschrittenen Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und Chile“. Ebenso setzt sich die Bundesregierung für die rasche Unterzeichnung und den Abschluss wichtiger Abkommen mit Ländern der Region ein, etwa des Assoziierungsabkommens mit den Mercosur-Staaten und des modernisierten Abkommens mit Mexiko. Deutschland unterstützt zudem regionale Investitionsvorhaben im Rahmen der Global-Gateway-Initiative der EU. Die Forschungszusammenarbeit mit der Region wird durch die Initiative Lateinamerika.PotenziAL des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt gezielt ausgebaut. Unter dem Dach der dazugehörigen Rahmenbekanntmachung Lateinamerika wurde am 30. Juli 2025 eine bilaterale Fördermaßnahme mit Chile zu den Themen grüner Wasserstoff und Lithium veröffentlicht. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung unterhält Digitaldialoge mit Brasilien und Mexiko. Die Dialogformate umfassen eine Vielzahl an Aktivitäten in Bereichen wie Dateninfrastruktur, Plattformregulierung und digitale Verwaltung. Seit Mai dieses Jahres fanden drei Reisen von Regierungsvertreterinnen und -vertretern in die Region statt. Derzeit stimmen die Ressorts in Umsetzung des Koalitionsvertrages weitere Vorschläge zum Ausbau der Partnerschaften mit der Region ab. 30. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Ankündigung im Rahmen der Reise der Staats- und Regierungschefs von Frankreich, Deutschland, Polen und des Vereinigten Königreichs im Mai 2025 unternommen, um die Unterstützung für die Ukraine weiter auszubauen und „den Druck auf Russlands Kriegsmaschine“ zu erhöhen, solange Russland einem dauerhaften Waffenstillstand nicht zustimmt (www.bundesregi erung.de/resource/blob/2196306/2346636/de6640 2827b899ddefe024f86a36a370/2025-05-10-ukrai ne-data.pdf?download=1)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. August 2025 Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine umfassend politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch und wird dies auch künftig tun. Zu den zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen stimmt sich die Bundesregierung eng mit der Ukraine und ihren internationalen Partnern ab. Seit Mai 2025 wurden in Zusammenarbeit mit europäischen Partnern das 17. und 18. Sanktionspaket der EU verabschiedet. Diese zielen konkret auf den russischen Energie-, Banken- und Militärsektor ab. Zudem unterstützt die Bundesregierung die Ukraine weiter militärisch durch die kontinuierliche Bereitstellung insbesondere von Waffen und Munition, darunter zuletzt durch die Ankündigung der Lieferung zweier zusätzlicher Patriot-Luftverteidigungssysteme an die Ukraine. Die Bundesregierung stimmt sich zur militärischen Unterstützung intensiv mit Alliierten und Partnern ab und übernimmt für deren Koordinierung auch international Verantwortung, u. a. durch ihren gemeinsamen Ko-Vorsitz mit Großbritannien in der Ukraine Defence Contact Group. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in den Regierungsentwürfen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 umfangreiche Haushaltsmittel für die zivile und militärische Unterstützung der Ukraine vorgesehen. Dies schließt u. a. die Bereiche Humanitäre Hilfe, Stabilisierung und Wiederaufbau ein. Die hohe Bedeutung, die die Bundesregierung dem Wiederaufbau in der Ukraine und weiterer nicht-militärischer Unterstützung beimisst, verdeutlichte auch die Teilnahme des Bundeskanzlers Friedrich Merz und weiterer Mitglieder der Bundesregierung an der Ukraine Recovery Conference (URC) in Rom. Die Unterstützung der Bundesregierung für die Ukraine kann auf der Website der Bundesregierung www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelle s/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274 abgerufen werden. 31. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Sind der Bundesregierung die zunehmenden deutschenfeindlichen Übergriffe auf Mallorca, bei denen laut Medienberichten Geschäfte und Autos deutscher Staatsangehöriger mit Parolen wie „Deutsche raus“ beschmiert, Hakenkreuze in Fahrzeuge geritzt und Büros und Werbung deutscher Immobilienmakler gezielt angegriffen werden, bekannt (www.bild.de/news/ausland/deutsch e-urlauber-auf-mallorca-proteste-eskalieren-6883 3fc6a693874dc46f7319; www.focus.de/reisen/au f-mallorca-unbekannte-beschmieren-30-laeden-un d-autos-mit-deutsche-raus-parolen_18899776-a0b 9-4b0e-8c2a-9eb3568e167b.html), und wenn ja, wird die Bundesregierung diplomatische Schritte gegenüber der spanischen Regierung zum Schutz deutscher Staatsangehöriger und ihrer Eigentumsrechte auf den Balearen unternehmen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 15. August 2025 Der Bundesregierung sind Berichte über die angesprochenen Vorfälle bekannt. Sie sind auch Gegenstand des Austauschs der Bundesregierung mit spanischen Behörden und dem Ministerium für Industrie und Tourismus. 32. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Höhe der durch israelische Behörden einbehaltenen Steuern und Zolleinnahmen der Palästinensischen Autonomiebehörde (bitte – sofern vorliegend – tabellarisch die einbehaltenen Einnahmen seit 2015 in US-Dollar auflisten; www.auswaertiges-am t.de/de/newsroom/2700202-2700202), und wenn ja, wird die Bundesregierung auf diplomatischer Ebene bezüglich der Beendigung dieser laut Experten der Vereinten Nationen völkerrechtswidrigen Praxis tätig werden, und wenn ja, in welcher Weise (www.ohchr.org/en/press-releases/2024/04/ israel-withholding-tax-revenue-and-revoking-ban king-waivers-could-paralyse)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 13. August 2025 Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der israelischen Regierung kontinuierlich dafür ein, dass die einbehaltenen Steuern und Zolleinnahmen an die Palästinensische Autonomiebehörde weitergeleitet werden. Die Mittel stehen der Palästinensischen Autonomiebehörde gemäß dem Osloer Abkommen zu. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Höhe der einbehaltenen Steuern und Zolleinnahmen vor. 33. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Wird die Bundesregierung eine Neuaufsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 (2000) vorlegen, und wenn ja, wann, und wann erscheint der Bericht über die Umsetzung des zuletzt ausgelaufenen Aktionsplans? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 11. August 2025 Die Bundesregierung beabsichtigt, einen neuen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 (2000) „Frauen, Frieden und Sicherheit“ vorzulegen. Ein konkreter Zeitpunkt für die Veröffentlichung steht noch nicht fest. Der Bericht über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans von 2021 wird derzeit erarbeitet und nach Abschluss veröffentlicht. 34. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Auf welche Quellen stützt sich das Auswärtige Amt bei der Einschätzung, dass 50 bis 100 Prozent der Hilfslieferungen in den Gazastreifen von der Hamas gestohlen werden, wie sie laut Medienberichten geäußert wurde, und sind der Bundesregierung die in diesem Zusammenhang widersprüchlichen Erkenntnisse internationaler Organisationen sowie Recherchen beispielsweise der „New York Times“ (www.nytimes.com/2025/ 07/26/world/middleeast/hamas-un-aid-theft.html) bekannt, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. August 2025 Die Bewertung von Sachverhalten im Sinne der Fragestellung erfolgt unter Heranziehung sämtlicher der Bundesregierung vorliegender Informationen. Hierzu zählen unter anderem Erkenntnisse der VN- Organisationen, humanitärer Umsetzungspartner sowie nachrichtendienstliche Lageeinschätzungen. Angesichts der sich rasch verändernden Lage erfolgt eine fortlaufende Neubewertung. 35. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Hat Bundesregierung ihre Hilfsleistungen und Hilfsflüge für den Gazastreifen (www.tagesscha u.de/ausland/asien/gaza-bundeswehr-hilfsfluege-1 00.html) von der Freilassung der von der Hamas dorthin entführten deutschen Staatsbürger (www.t agesschau.de/ausland/asien/israel-gaza-deutsche- geiseln-100.html) abhängig gemacht, und falls nicht, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 12. August 2025 Die unverzügliche Freilassung der Geiseln, die weiterhin dem Terror der Hamas ausgesetzt sind, bleibt eine absolute Priorität der Bundesregierung, die sie mit größtem Engagement verfolgt. Die Bilder von Evyatar David und Rom Braslavski, die vergangene Woche verbreitet wurden, sind unerträglich. Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit den Angehörigen der deutschen Geiseln sowie mit regionalen und internationalen Partnern. Der Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul ist vergangene Woche mit den klaren Botschaften nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete gereist, dass alles für die Befreiung der Geiseln getan werden muss und dass sich die humanitäre Lage im Gazastreifen unverzüglich und nachhaltig verbessern muss. Auf der Reise wurden durch den Bundesaußenminister zusätzliche Mittel für lebensrettende Maßnahmen der Vereinten Nationen angekündigt. Zudem beteiligt sich Deutschland seit vergangener Woche in enger Abstimmung mit seinen Partnern an sogenannten „Air drops“, dem Abwurf humanitärer Hilfsgüter aus der Luft. Die Versorgung hungernder Menschen in einem Konflikt steht als humanitärer Imperativ für sich und erfolgt im Einklang mit allgemein gültigen humanitären Prinzipien. 36. Abgeordneter Dr. Alexander Wolf (AfD) Aus welchem fachlich-sachlichen Grund war das Auswärtige Amt durch seinen Gesundheitsdienst (Abteilung 106) Mitveranstalter und wissenschaftliche Leitung für das XXVII. Symposium Reise- und Impfmedizin 2025, und aus welchen Mitteln wurde das Symposium finanziert (bitte dabei die Höhe der Mittel angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 11. August 2025 Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts ist im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen betriebsmedizinischen Betreuung und Fürsorge für alle Beschäftigten des Auswärtigen Amts weltweit u. a. das für reise- und tropenmedizinische Fragestellungen zuständige Referat. Aufgrund der besonderen Expertise ist eine Vertretung in allen relevanten nationalen Gremien und Fachgesellschaften notwendig. Zum Schutz deutscher Reisender stellt es diese reise- und tropenmedizinische Expertise der deutschen Öffentlichkeit bereit und erstellt es die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zum Thema Gesundheit bzw. beantwortet es entsprechende Bürgeranfragen. Zur Information und Vernetzung der Fachwelt wird jährlich das renommierte Symposium für Reise- und Impfmedizin ausgerichtet. Der finanzielle Anteil des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts wird aus Kapitel 0511 Titel 44 301 des Einzelplans 05 finanziert. Eine genaue Kostenaufstellung kann nicht vorgelegt werden, da das Auswärtige Amt bisher noch keine Rechnungen für die von ihm zu finanzierenden Leistungen erhalten hat. Es wird von einem Mitteleinsatz in Höhe von ca. 38.000 Euro (netto) ausgegangen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 37. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie schätzt die Bundesregierung die Zukunft des Rüstungsprojekts Future Combat Air System (FCAS) im Kontext der von französischer Seite erhobenen Forderung ein, eine noch stärkere Führungsrolle im Projekt zu beanspruchen (www.fa z.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/luftkampfsy stem-fcas-warum-frankreich-eine-fuehrungsrolle- will-110603749.html), und welche Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung mindestens für eine „realistische Perspektive“ (www.produktion.de/schwerpunkte/ruestung sindustrie/fcas-machtkampf-in-europas-groesste m-ruestungsprojekt-434.html) für die weitere Zusammenarbeit erfüllt sein, wie sie im Anschluss an das Treffen zwischen dem Bundeskanzler Friedrich Merz und dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron in Aussicht gestellt wurde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 12. August 2025 Für die Bundesregierung bleibt die paritätische Beteiligung am Programm Next Generation Weapon System in einem Future Combat Air System handlungsleitende Prämisse für die Ausgestaltung der nächsten Phase. Optionen für die nächsten Schritte werden mit den Partnern Spanien und Frankreich beraten. 38. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Aufstellung einer eigenständigen Drohneneinheit innerhalb der Bundeswehr zu rechnen, und welche Aufgabenbereiche sowie Truppengattungen sollen dabei konkret eingebunden werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 11. August 2025 Die Bundeswehr verfügt bereits seit 1960 über eigenständige Einheiten zum Einsatz unbemannter Systeme (Drohneneinheiten). Waren unbemannte Systeme zunächst vor allem in der Domäne Aufklärung relevant, sollen sie zukünftig vermehrt in den Domänen Führung, Wirkung und Unterstützung in allen Dimensionen eingesetzt werden. Unbemannte Systeme sind nicht an eine spezielle Truppengattung gebunden. 39. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Wie hoch ist die Anzahl der Soldaten und zivilen Beamten, die bei der Bundeswehr einen Dienstposten (Aufgabenbereich mit definierten Verantwortlichkeiten und Befugnissen) eines höheren Dienstgrades und/oder mit einer höheren Besoldungsstufe besetzen, aber nicht entsprechend befördert und/oder in die Besoldungsgruppe eingewiesen wurden (bitte nach den Besoldungsstufen A 9 und A 9m.Z. sowie von A 11 bis A 16 inklusive gebündelter Dienstposten und von B 2 bis B 5 auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 13. August 2025 Im Sinne der Fragestellung wurde Personal erfasst, das die laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine Beförderung oder Einweisung erfüllt (sog. Wartende). Bei nichtgelisteten Besoldungsgruppen existieren keine Wartenden. Soldatinnen und Soldaten: Besoldungsgruppe Wartende              B 3  15              A 16  24              A 15 122              A 14 582              A 13  51              A 12 362 Beamtinnen und Beamte: Besoldungsgruppe Wartende B 3 2 B 2 2 Vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung zum Regierungsentwurf des Haushalts 2025 wird sich die Stellen- bzw. Planstellensituation merklich entspannen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 40. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesregierung den Wegfall des Passus, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) inklusive der 65-Prozent-Regel das wirksamste Instrument im Gebäudesektor ist, wie im Entwurf des Berichts noch dargelegt (https://table. media/assets/klimaschutzbericht_bmukn.pdf; S. 39), und wird die Bundesregierung die 65- Prozent-Regel im GEG streichen, wie durch den am 6. August 2025 verabschiedeten Klimaschutzbericht angedeutet (https://background.tagesspiege l.de/energie-und-klima/briefing/65-prozent-vorga be-beim-heizen-fliegt-aus-klimaschutzbericht), und wenn ja, wie plant die Bundesregierung, die Sektorziele im Gebäudebereich zu erreichen, und wenn nein, warum ist die Nennung der 65- Prozent-Regel im GEG im gesamten Klimaschutzbericht gestrichen worden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. August 2025 Der Klimaschutzbericht 2025 ist innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden. In der Ressortabstimmung gab es an vielen Stellen Änderungen und Anpassungen in den jeweiligen Entwurfsfassungen. Aufgrund der Festlegungen des Koalitionsvertrages und der Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie ist das GEG in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Die Novelle befindet sich in der Vorbereitung. Aufgrund der laufenden Prüfung können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden. 41. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern und durch welche Maßnahmen intensiviert die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt – die Forschungsaktivitäten für die Dekarbonisierung der Luftfahrt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 12. August 2025 Die Bundesregierung unterstützt mit dem Luftfahrtforschungsprogramm LuFo Klima die Luftfahrtindustrie sowie wissenschaftliche Einrichtungen bei der Forschung und Entwicklung von Technologien auf dem Weg der Dekarbonisierung von Luftfahrzeugen. Die derzeit in Entwicklung befindliche Luftfahrtforschungsstrategie dient dabei als Orientierungsrahmen für kommende Förderaufrufe des Programms. Für die Entwicklung von brennstoffzellenbasierten Antriebssträngen, Brennstoffzellenkomponenten und -systemen speziell für die Luftfahrt im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II wurden weitere Haushaltsmittel für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben angemeldet. Zur Unterstützung des Hochlaufs erneuerbarer Kraftstoffe wurden ebenfalls weitere Haushaltsmittel für die Förderung von Forschungs- und Demonstrationsvorhaben im Rahmen der Förderrichtlinie „Entwicklung regenerativer Kraftstoffe“ sowie für die Finanzierung der Betriebsphase der „Technologie-Plattform PtL-Kraftstoffe“ (TPP) in Leuna mit dem Schwerpunkt auf Luft- und Schiffsverkehr angemeldet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung Ihre Schriftliche Frage 134 auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen. 42. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welche Zuständigkeiten, also Referate, Förderprogramme, Finanzvolumen u. Ä., bezieht sich die Information, dass der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger „die Zuständigkeiten für Start-ups“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erhalten soll, wie das „Handelsblatt“ am 4. August 2025 unter Berufung auf ein Schreiben des Staatssekretärs Frank Wetzel aus dem BMWE berichtet (www.handelsblatt.com/politik/ deutschland/wirtschaftspolitik-wer-wird-die-wahr e-innovationsministerin/100145496.html?mls-tok en=0f9fce1bb91dc0a9389faf68151bfe150f1e0ab5 e776f56d439ed5e4edaaff7044f99a627e27bb5608 c4f6a8b27e983f0100145496&utm_medium=in& utm_source=app&utm_campaign=verschenken)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 14. August 2025 Die Zuständigkeiten regelt die Verwaltungsvereinbarung, die seit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers zwischen den Ressorts verhandelt wird. Das Grundsatzreferat Startup-Politik bleibt im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. In den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung geht die Zuständigkeit für spezielle digitalpolitische Fragen von Startups sowie GovTech – national, europäisch und international sowie für einzelne Standorte der de:hub-Initiative. Beide Häuser werden die Zuständigkeiten im Geiste eines kooperativen Miteinanders ausüben und sich eng abstimmen. 43. Abgeordneter Robin Jünger (AfD) Welche administrativen Maßnahmen, Förderprogramme oder gesetzgeberischen Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode konkret ergriffen, um die Digitalisierung mittelständischer Unternehmen gezielt zu unterstützen, und wie bewertet sie die Wirkung dieser Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf die in der Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer vom März 2025 benannten Hindernisse wie mangelnde Netzinfrastruktur, überbordende Bürokratie und fehlende Fachkräfte (bitte das Jahr, zuständige Ressort, Fördervolumen und die Zahl der geförderten Unternehmen angeben; www.dihk.de/ de/themen-und-positionen/wirtschaft-digital/digit alisierung/digitalisierungsumfrage-25/digitalisieru ng-in-deutschland-zwischen-effizienz-und-buerok ratie-128838)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 11. August 2025 Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurde die Bildung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung angeordnet. Die damit einhergehende Umsetzung der Umorganisation und Aufgabenverlagerung läuft derzeit noch. Solange das Haushaltsgesetz 2025 nicht in Kraft getreten ist, gilt die vorläufige Haushaltsführung. Während dieser dürfen Ausgaben nur unter den Voraussetzungen des Artikels 111 des Grundgesetzes (GG) geleistet werden. Seit dem Beginn der 21. Wahlperiode wurden bislang die folgenden Aktivitäten zur Unterstützung mittelständischer Unternehmen bei der Digitalisierung gestartet: Im Rahmen des Projekts IPCEI Cloud wurde im März 2025 das Förderprojekt „Construct-X“ bewilligt. Durch Digitalisierung sollen die Produktivität, Effizienz und Transparenz in der Bauwirtschaft und bei Bauprojekten gesteigert werden. Mehrere kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksverbände spielen eine aktive Rolle in diesem Konsortialprojekt, das vom BMWE bis Februar 2028 mit insgesamt ca. 28,8 Mio. Euro gefördert wird. Im Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital werden kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups und das Handwerk kostenfrei und anbieterneutral bei der sicheren und nachhaltigen Digitalisierung unterstützt, um deren Digitalisierungsgrad und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Unter dem Dach des Förderschwerpunkts werden zwei Initiativen gefördert: das Ende 2026 auslaufende bundesweite Netzwerk der Mittelstand-Digital-Zentren und die Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft. Der Mittelstand soll auch nach Auslaufen des Netzwerks ab 2027 weiter bei der sicheren und nachhaltigen Digitalisierung unterstützt werden. Für die neue Förderkulisse ab 2027 wurden bereits Eckpunkte erarbeitet, zu denen im Juli 2025 ein Dialog mit Stakeholdern erfolgt ist. Haushaltsvolumina für die neue Förderkulisse liegen aktuell nur als Finanzplanung vor. Danach wird sich das Volumen für die neue Förderkulisse voraussichtlich auf rd. 42,7 Mio. Euro pro Jahr belaufen. In der Hightech Agenda Deutschland, die am 30. Juli 2025 vom Kabinett beschlossen wurde, sind weitere Aktivitäten zur Unterstützung mittelständischer Unternehmen bei der Digitalisierung vorgesehen, die nun sukzessive umgesetzt werden. Dazu zählt etwa die Weiterentwicklung der KI-Servicezentren, die kleinen und mittleren Unternehmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz Zugang zu Recheninfrastruktur sowie Algorithmen, Daten und passenden Services bereitstellen. 44. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welche konkreten Förderungen stehen aktuell (Stand: August 2025) Haus- und Wohnungseigentümern zur Verfügung, um die im Gebäudeenergiegesetz geforderte Umstellung auf eine Heizungsanlage mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie (z. B. Wärmepumpe in Kombination mit Solar) zu finanzieren, und wie hoch ist der durchschnittliche prozentuale und finanzielle Fördersatz bei einem Heizungstausch, konkret bei einer Umstellung von Ölheizungen auf Wärmepumpenanlagen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. August 2025 Haus- und Wohnungseigentümern steht seitens der Bundesregierung für den Einbau eines förderfähigen Wärmeerzeugers (insbes. Wärmepumpe, Biomasseanlage, Solarthermie, Fernwärmeanschluss) ein Investitionszuschuss von maximal 70 Prozent für Antragsteller mit einem Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen) bei förderfähigen Ausgaben von maximal 30.000 Euro zur Verfügung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, Antragstellung bei der KfW). Das entspricht einem Zuschuss von bis zu 21.000 Euro. Im Fall von Biomasseanlagen wird zusätzlich ein Bonus von pauschal 2.500 Euro gewährt, wenn besonders feinstaubarme Anlagen eingebaut werden. Die Förderung umfasst eine Grundförderung von 30 Prozent, einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den Austausch von Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, oder Öl- und Kohleheizungen ohne Altersbegrenzung, einen Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen von 5 Prozent sowie den genannten Bonus für feinstaubarme Biomasseanlagen. Der in der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Heizungen durchschnittlich in Anspruch genommene Fördersatz beträgt rd. 55 Prozent, die durchschnittliche Fördersumme beträgt rd. 14.000 Euro. 45. Abgeordneter Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) Wie ist der aktuelle Stand der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission für den im Solarpaket I vorgesehenen Technologiebonus von 2,5 ct/kWh für Agri- Photovoltaikanlagen, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Genehmigung unter Angabe der konkreten Gründe für die bislang mehr als ein Jahr andauernde Verzögerung? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. August 2025 Mit dem Solarpaket wurden in der letzten Legislaturperiode Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert und unter anderem Verbesserungen für Agri-Photovoltaik und gewerbliche Dachanlagen eingeführt. Diese stehen unter beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt (§ 101 EEG). Die einschlägigen Regelungen finden derzeit noch keine Anwendung, da die Europäische Kommission bisher die Beihilfegenehmigung des Solarpakets verweigert. Kern der beihilferechtlichen Gespräche mit der Kommission zum Solarpaket ist vor allem, zu welchem Zeitpunkt das EU-Recht vorschreibt, einen Abschöpfungsmechanismus für Einnahmen einzuführen, die den Förderbedarf übersteigen („Clawback“). Für den Fall, dass die Gespräche mit der Europäischen Kommission nicht zu einer zeitnahen beihilferechtlichen Genehmigung des Solarpakets führen, bereitet die Bundesregierung parallel eine rechtliche Lösung im Rahmen einer Novelle des EEG vor. Es ist geplant, diese zeitnah vorzulegen, wenn die Ergebnisse des im Koalitionsvertrag vereinbarten Monitorings vorliegen. 46. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für die Reise der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche und ihrer Assistentin B. S. im Juni dieses Jahres nach Washington (bitte für beide Personen getrennt aufgeschlüsselt nach Flugkosten, weiteren Reisekosten [auch vor Ort], Übernachtungskosten, Verpflegungskosten und sonstigen Kosten angeben), und wie viele offizielle bzw. dienstliche Termine hatte die Bundesministerin bei ihrem dortigen Aufenthalt (bitte die Termine einzeln auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 11. August 2025 Für die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, und die Mitglieder der Delegation sind für An- und Abreise mit Zug und Linienflügen jeweils Kosten in Höhe von 8.009,05 bis 9.653,09 Euro angefallen sowie Hotelkosten in Höhe von jeweils 1.653,64 Euro. Weitere angefallene Kosten, insbesondere für Verpflegung und Transport vor Ort, können einzelnen Personen nicht zugeordnet werden. Zu den Terminen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 76 auf Bundestagsdrucksache 21/1089 verwiesen. 47. Abgeordneter Sebastian Roloff (SPD) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Startups, die öffentliche Fördergelder erhalten, nicht die Prinzipien der Mitbestimmung und der Tarifbindung unterlaufen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 14. August 2025 Der Bund vergibt öffentliche Fördermittel nach Maßgabe rechtlicher Vorgaben, was auch arbeits- und sozialrechtliche Standards einschließt. Zuwendungen basieren darüber hinaus auf individuellen Verwaltungsakten bzw. Zuwendungsbescheiden. In Bezug auf Vergabeverfahren hat die Bundesregierung zur Erreichung des im Koalitionsvertrag verankerten Ziels einer höheren Tarifbindung aktuell ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg gebracht. 48. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Lebensarbeitszeit wurden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seit Amtsübernahme durch die Bundesministerin Katherina Reiche geprüft oder vorbereitet (bitte die Maßnahmen nach jeweiliger, politischer Zielsetzung, Zuständigkeit, Beteiligung anderer Ressorts und Finanzwirksamkeit auflisten), und welche Gespräche oder Abstimmungen mit anderen Ressorts fanden hierzu statt (bitte jeweils nach Datum, Beteiligten und Ergebnis der Gespräche aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 13. August 2025 Das BMWE hat seit Amtsübernahme durch Bundesministerin die Katherina Reiche Maßnahmen geprüft und bearbeitet, die zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit beitragen können. Die Zielsetzung der geprüften Maßnahmen ist es, das Bemühen um eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch die bis 2031 auf 67 Jahre steigende Regelaltersgrenze stärker zu unterstützen. Laut Jahresbericht der Deutschen Rentenversicherung lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter 2023 bei 64,4 Jahren und somit unterhalb der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Bei einem frühen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben geht der Volkswirtschaft die wichtige Berufserfahrung älterer Beschäftigter verloren. Die Bundesregierung setzt sich daher dafür ein, Arbeiten im Alter attraktiver zu machen. Dies würde auch zu höheren Steuereinnahmen führen und die Sozialversicherungen entlasten. Im Ressortkreis federführend zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 49. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Wie viel Prozent der Übertragungskapazität standen im zweiten Quartal 2025 monatlich im Durchschnitt für den grenzüberschreitenden Stromhandel im Übertragungsnetz an den sogenannten Interkonnektoren zu den Nachbarländern Deutschlands zur Verfügung (bitte nach Verbindungsleitungen aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 12. August 2025 Der Bundesregierung liegen keine nach Verbindungsleitungen aufgeschlüsselten Prozentangaben über die monatlich zu den Nachbarländern Deutschlands für den grenzübergreifenden Stromhandel angebotenen Handelskapazitäten für das zweite Quartal 2025 vor. Eine isolierte Aufschlüsselung nach einzelnen Interkonnektoren wäre allerdings auch nicht eindeutig bzw. aussagekräftig, da es sich um ein optimiertes Gesamtsystem des europäischen Strommarktes und -netzes handelt. Die Erreichung der Mindesthandelskapazitätsvorgaben wird jährlich ex post von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geprüft. Für das laufende Jahr wird dies erst Mitte 2026 erfolgen. Bisher genehmigte Monitoring-Berichte sind auf der Homepage der BNetzA abrufbar. 50. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Liegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Vorhabenplanung für die 21. Legislatur samt Reformvorhaben und Zeitschiene vor, und wenn ja, wird die Bundesregierung diese den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages zur Verfügung stellen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 12. August 2025 Die Arbeitsgrundlage der Bundesregierung ist der aktuelle Koalitionsvertrag. Die interne Vorhabenplanung wird fortlaufend angepasst. Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages werden gerne wie bisher mündlich zu den anstehenden Themen informiert. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 51. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, dass bestimmte Pilze Plastik zersetzen können, und wenn ja, gedenkt die Bundesregierung, diese Fähigkeit der Organismen wissenschaftlich untersuchen zu lassen, um diese für Kunststoffrecyclingprozesse einzusetzen (www.leibniz-gemeinschaft.de/ ueberuns/neues/forschungsnachrichten/forschungsnachr ichten-single/newsdetails/pilz-gegen-plastik?utm_ source=chatgpt.com)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 11. August 2025 Hinweise auf die Eigenschaft, dass bestimmte Pilze unter speziellen Bedingungen Kunststoffe, abbauen können, sind der Bundesregierung bekannt. Dabei handelt es sich um jüngere Erkenntnisse der im Rahmen von Bund und Ländern institutionell geförderten Grundlagenforschung. Sie erlauben zum jetzigen Zeitpunkt nicht, ein realistisches Anwendungspotenzial für Kunststoffrecycling abzuleiten. 52. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Gibt es seitens der Bundesregierung derzeit konkrete Bestrebungen, eine bundesweit einheitliche und rechtsverbindliche Definition von „E-Sport“ zu entwickeln, und wenn ja, welche Bundesministerien sind an diesem Prozess beteiligt, und welches Ressort übernimmt die Federführung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 12. August 2025 Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag die Einführung der Gemeinnützigkeit des E-Sports vereinbart. In diesem Zusammenhang werden auch Definitionsfragen zu klären sein. Weitergehende Überlegungen zur Entwicklung einer bundesweit einheitlichen und rechtsverbindlichen Definition bestehen derzeit nicht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 53. Abgeordneter Tobias Ebenberger (AfD) Plant die Bundesregierung die Einführung einer Altersverifikationspflicht für die Nutzung von Online-Diensten (z. B. soziale Netzwerke, Webseiten mit pornografischen Inhalten) in Deutschland, und wenn ja, welche Maßnahmen plant sie, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche Altersverifikationen werden umgehen können, vor dem Hintergrund der gestiegenen Nachfrage nach Virtual-Private-Network-Anbietern, die eine solche Umgehung möglich machen, in Großbritannien nach Inkrafttreten des Online Safety Act? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 12. August 2025 Die Bundesregierung verfolgt mit großem Interesse die internationalen Initiativen zu Altersüberprüfungen und setzt sich auf europäischer Ebene für eine verpflichtende Altersverifikation ein. 54. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung eine Kommune zur Erfüllung ihrer Prüfpflichten im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ berechtigt, den Fördermittelempfängern für die Vorlage von Verwendungsnachweisen Fristen zu setzen und bei Nichteinhaltung Sanktionen wie die Rückzahlung nicht rechtzeitig nachgewiesener Fördermittel zu verhängen, nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 21/19 erklärt hat, dass Förderentscheidungen und die Prüfung der Verwendungsnachweise „Aufgabe der antragstellenden Kommune“ sind? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 15. August 2025 Ja. Es wird auf die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nummer 12 zu § 44 BHO verwiesen. 55. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Nach welchem Verteilungsschlüssel und für welche Verwendungszwecke möchte die Bundesregierung die für die Jahre 2026 bis 2029 für Investitionen in die Kindertagesbetreuung angekündigten 3,76 Mrd. Euro zur Verfügung stellen (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/presse/p ressemitteilungen/karin-prien-wir-staerken-kinde r-familien-und-bildung-268286)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 15. August 2025 Für den Ausbau und den Erhalt eines bedarfsgerechten Angebots an Kindertagesbetreuung stehen im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ von 2026 bis 2029 zusätzliche Mittel in Höhe von 3,76 Mrd. Euro zur Verfügung. Bei der Konzeption des Programms wird darauf geachtet, die bundesweit unterschiedlichen Investitionsbedarfe zu berücksichtigen. Eckpunkte für das neue Investitionsprogramm „Kindertagesbetreuung“ werden aktuell erarbeitet und zunächst innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 56. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie viele der 220 Mitgliedsunternehmen im Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen derzeit gültigen Tarifvertrag vereinbart, und wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei diesen Mitgliedsunternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von diesen tariflichen Regelungen erfasst oder beispielsweise aufgrund betrieblicher Organisationsentscheidungen wie Auslagerung von Betriebsteilen o. Ä. nicht erfasst? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 12. August 2025 Von den auf der Homepage des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e. V. aufgelisteten Unternehmen liegen dem Tarifregister des Bundes für 57 Unternehmen gültige Tarifverträge vor. Über die Anzahl der von diesen Tarifverträgen erfassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auch die Anzahl der aufgrund von Organisationsentscheidungen nicht erfassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der Bundesregierung nicht bekannt. 57. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Krankenstand (krankheitsbedingte Fehlzeiten) der Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und insbesondere der Jobcenter in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022, 2024 sowie nach dem letzten Stand entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen – Anteile an allen Beschäftigten – sowie ggf. nach Trägerstrukturen der Jobcenter differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 11. August 2025 Die Angaben zur Entwicklung der krankheitsbedingten Fehlzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Jahren 2015, 2020, 2022, 2024 und 2025 (Stand: Juli 2025) ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht, in der die Gesundheitsquote sowie die durchschnittlichen Ausfalltage je Mitarbeitendem dargestellt sind. Daten für das Jahr 2010 sowie zu kommunalem Personal der Jobcenter liegen nicht vor. Tabelle: Gesundheitsquote und Durchschnitt der Ausfalltage je Mitarbeitendem der BA BA-Personal, Jahresfortschrittswert (JFW) Deutschland Hinweis: Es liegen keine Daten zu kommunalen Beschäftigten in den Jobcentern vor. Gesundheitsquote in Prozent*) 2015 2020 2022 2024 Juli 2025 insgesamt 92,6 92,1 90,9 91,4 91,7  SGB II 92,3 91,3 90,5 90,9 91,3  SGB III 92,7 92,5 91,2 91,7 92,0 Durchschnitt der Ausfalltage je Mitarbeitendem insgesamt 17,5 18,7 21,6 20,2 11,4  SGB II 18,3 21,1 23,1 21,7 12,2  SGB III 17,1 17,3 20,8 19,3 11,0 *) Die Gesundheitsquote bildet die Relation zwischen dem Anteil der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (Soll-Arbeitsstunden minus Ausfallstunden) zu den Soll-Arbeitsstunden insgesamt. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: 5. August 2025 58. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie viele Umschulungen wurden seit Einführung des Bürgergeldes im Rahmen der dreijährigen Weiterbildungsförderung in nicht verkürzbaren Ausbildungsberufen in Anspruch genommen, und wie hoch war die durchschnittliche Abbruchquote der Maßnahmen insgesamt (bitte die absoluten und relativen Zahlen nach Jahren und Berufsgruppen im Bereich der Pflegeberufe aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 11. August 2025 Die Zahl der Eintritte in eine geförderte berufliche Weiterbildung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann seit Inkrafttreten des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) – sowie die Zahl der vorzeitigen Austritte aus den Maßnahmen sind aus den nachstehenden Tabellen ersichtlich. Aufgrund der Anfang 2020 eingeführten generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann kann in den Arbeitsmarktstatistiken ab diesem Zeitpunkt nicht mehr trennscharf zwischen Gesundheits- und Krankenpflege einerseits und Altenpflege andererseits unterschieden werden. Daher werden beide Bereiche als Aggregat dargestellt und berichtet (vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statisch er-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Berufe/Generische-Publikatio nen/Altenpflege.pdf?_blob=publicationFile&v=15). Für die Auswertung werden folgende Aus- und Weiterbildungsziele zum Aggregat „Pflegeberufe-Fachkraft“ zusammengefasst: 81302 (Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege [ohne Spezialisierung] – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten) –, 82102 (Berufe in der Altenpflege [ohne Spezialisierung] – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten) – sowie 82182 (Berufe in der Altenpflege [sonstige spezifische Tätigkeitsangabe] – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten). Tabelle: Eintritte von Teilnehmenden in die Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss mit Aus- und Weiterbildungsziel Pflegeberufe-Fachkraft (KIdB 2010) Deutschland (Gebietsstand: Juli 2025) Juli 2023 bis April 2025 Berichtszeitraum Eintritte Juli 2023 bis Juni 2024 6.958 Mai 2024 bis April 2025 7.233 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle: Austritte von Teilnehmenden aus der Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss mit Aus- und Weiterbildungsziel Pflegeberufe-Fachkraft (KIdB 2010) Deutschland (Gebietsstand: Juli 2025) Juli 2023 bis April 2025 Beendigung Austritte Juli 2023 bis Juni 2024 Mai 2024 bis April 2025 Insgesamt  darunter 5.939 6.328   vorzeitige Beendigung 1.298 1.405 Beendigung Austritte Juli 2023 bis Juni 2024 Mai 2024 bis April 2025 Anteile an insgesamt in Prozent   vorzeitige Beendigung 21,9 22,2 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 59. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Bezieher einer deutschen Rente, die einen Aufenthaltsstatus (falls der Aufenthaltsstatus nicht gesondert erfasst wird, bitte angeben, wie viele Afghanen, Syrer, Iraker, Türken und Ukrainer eine deutsche Rente beziehen) als Asylbewerber, Flüchtling, subsidiär Geschützter oder Geduldeter haben, sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung registriert, (bitte zusätzlich die zehn häufigsten Herkunftsländer angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 11. August 2025 Das Merkmal des Aufenthaltsstatus ist in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung nicht vorhanden. Insofern liegen der Bundesregierung diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.1 60. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Wie teilen sich die laut Medienberichterstattung („Die Welt“, 4. August 2025) rund 826.000 Personen, die im Jahr 2024 ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt („Aufstockerleistungen“) erhalten haben, nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit auf, und wie viele der jeweiligen Gruppen beziehen darüber hinaus zusätzlich Wohn- und/oder Kindergeld? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 11. August 2025 Von den rund 826.000 erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Jahresdurchschnitt 2024 haben rund 433.000 die deutsche und 393.000 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wird dieses nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zunächst bei dem mit dem kindergeldberechtigten Elternteil zusammenlebenden Kind leistungsmindernd berücksichtigt. Daher wird die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem erwerbstätigen ELB der entsprechenden Staatsangehörigkeit dargestellt, in denen zu berücksichtigendes Einkommen aus Kindergeld vorhanden ist. 1 Die Bundesregierung hat die Antwort nachträglich korrigiert. Siehe dazu Bundestagsdrucksache 21/1406. Tabelle: Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB)1) und deren Bedarfsgemeinschaften (BG), Jahresdurchschnittswert 2024, Berichtsebene Deutschland Staatsangehörigkeit Erwerbstätige ELB1) BG mit mindestens einem erwerbstätigen ELB1) der entsprechenden Staatsangehörigkeit darunter BG mit zu berücksichtigendem Einkommen aus Kindergeld2) Insgesamt 826.000 751.000 378.000  Deutsche 433.000 405.000 177.000  Ausländer 393.000 359.000 212.000 1) Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die über Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder über Betriebsgewinn aus selbständiger Tätigkeit verfügen. 2) Berücksichtigt wird nur das Einkommen von Regelleistungsberechtigten (RLB). Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die Summe von Bedarfsgemeinschaften (BG) mit mindestens einem deutschen bzw. einem ausländischen erwerbstätigen ELB weicht von der Gesamtsumme der BG mit mindestens einem erwerbstätigen ELB ab, da es BG mit deutschen und ausländischen erwerbstätigen ELB gibt. Ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Bürgergeld ist ausgeschlossen (§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Wohngeldgesetzes). 61. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Welche konkreten Maßnahmen sollen nach Ansicht der Bundesregierung mit den zusätzlich bereitgestellten 600 Mio. Euro in den Jobcentern umgesetzt werden, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Leiterin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, dass aktuell schlechte Bedingungen für den Übergang aus der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit bestehen (www.welt.de/poli tik/deutschland/article688b7cb44ab4754741bf9fd 0/in-arbeit-bringen-buergergeld-ausgaben-sollen-s inken-doch-jobcenter-erhalten-600-millionen-eur o-mehr-geld.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 12. August 2025 Die Bundesregierung setzt die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD um, den Jobcentern ausreichend Mittel für die Eingliederung zur Verfügung zu stellen. Mit dem Kabinettbeschluss zum Haushalt 2025 vom 24. Juni 2025 werden im laufenden Jahr zusätzlich 400 Mio. Euro gegenüber dem ersten Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 zur Verfügung stehen. Ab dem Jahr 2026 ist gemäß dem Kabinettbeschluss vom 30. Juli 2025 zum Haushalt 2026 und zur mittelfristigen Finanzplanung eine weitere finanzielle Stärkung vorgesehen. Nach den Plänen der Bundesregierung steigen die Mittel dann um 1 Mrd. Euro jährlich gegenüber der alten Finanzplanung bzw. um 600 Mio. Euro gegenüber dem Ansatz für das Haushaltsjahr 2025. Die Jobcenter entscheiden in eigener Verantwortung nach den Bedarfen vor Ort, wie sie ihre zugeteilten Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudgets im Rahmen des SGB II einsetzen. Der Bund macht keine Vorgaben, in welchem Umfang Mittel für bestimmte Maßnahmen eingesetzt werden sollen. Die Bundesregierung stützt sich bei der Einschätzung der Lage am Arbeitsmarkt wesentlich auf die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit. Diese zeigen, dass die Chancen, Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu beenden, aktuell aufgrund der wirtschaftlich unsicheren Situation sogar schlechter sind als im ersten Halbjahr 2021 während der Corona-Pandemie. 62. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Welche konkreten Auswirkungen hat die Flucht- und Asylzuwanderung nach Kenntnis der Bundesregierung auf den deutschen Arbeitsmarkt, und wie viele dieser Personen können als qualifizierte Fachkraft im Sinne des § 18 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes verstanden werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 12. August 2025 Ausländische Beschäftigte einschließlich geflüchteter Menschen tragen derzeit das gesamte Wachstum der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland. Inzwischen sind über eine Million Menschen (1,09 Millionen im Mai 2025) aus der Ukraine und den acht wichtigsten Asylherkunftsländern in Beschäftigung und stärken die Wirtschaftskraft Deutschlands. Trotz der ungünstigen konjunkturellen Entwicklung hat die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Geflüchteten in Deutschland gegenüber dem Vorjahresmonat um 157.000 zugenommen. Die Beschäftigungsquote (inklusive ausschließlich geringfügiger Beschäftigung) lag bei ukrainischen Staatsangehörigen im Mai 2025 bei 34,9 Prozent und steigt stetig an. Bei Staatsangehörigen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern, die meist schon länger hier leben, betrug sie 47,6 Prozent. 57 Prozent der ukrainischen Staatsangehörigen sowie 56 Prozent der Staatsangehörigen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind auf dem Niveau von Fachkräften oder Spezialisten und Experten (Stand: Januar 2025). 63. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bruttojahresverdienste einschließlich Sonderzahlungen von Vollzeitbeschäftigten im einkommensreichsten 1 Prozent (bitte die Perzentile von 100, 99,9, 99,8, 99,7, 99,6, 99,5, 99,4, 99,3, 99,2, 99,1 angeben) mit Blick auf die Erhebung des Statistischen Bundesamtes, die nur den Bruttojahresverdienst der unteren 99 Prozent der Vollzeitbeschäftigten abbildet (www.destatis.de/D E/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_134_ 621.html#fussnote-1-1412374)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 12. August 2025 Daten zur Verteilung der Bruttoverdienste stellt das Statistische Bundesamt auf Basis der Verdiensterhebung zur Verfügung. In der Verdiensterhebung werden die oberen und unteren 20 Prozent der Verteilung lediglich in ganzen Perzentilen ausgewiesen. Differenzierte Angaben oberhalb von 99 Prozent der Verteilung liegen der Bundesregierung somit nicht vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 64. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchem Konzept sollen – wie laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen – Einnahmen aus dem Luftfahrtanteil des europäischen Emissionshandels (EU ETS) zur Förderung von sog. Sustainable Aviation Fuels eingesetzt werden, und wann wird das Konzept umgesetzt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 12. August 2025 Für die Dekarbonisierung der Luftfahrt spielt der Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF) eine Schlüsselrolle. Die Bundesregierung strebt an, den Markthochlauf von SAF mit der Hälfte der nationalen Einnahmen aus dem luftfahrtinduzierten ETS 1 zu fördern. Einzelheiten zum Verfahren wurden noch nicht festgelegt. 65. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, dass die gesamte Wasserstraßeninfrastruktur samt Schleusen, See- und Binnenhäfen nicht Teil des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz werden soll, vor dem Hintergrund, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Ertüchtigung der Wasserstraßeninfrastruktur und Investitionen in eine auskömmliche zusätzliche Finanzierung und Planungssicherheit für die Wasserstraßeninfrastruktur vorgesehen ist, und wann wird der im Koalitionsvertrag angekündigte Finanzierungs- und Realisierungsplan dafür vorliegen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 12. August 2025 Die Verkehrsinvestitionen in die Wasserstraßen werden aus dem regulären Haushalt finanziert. Ein Finanzierungs- und Realisierungsplan für die Wasserstraßeninfrastruktur wird entwickelt. 66. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass nach aktuellem Haushaltsplan 233 Mio. Euro für die Schienen zum geplanten Fehmarnbelt-Tunnel, 55 Mio. Euro für die S-Bahn-Strecke der S4 zwischen Ahrensburg und Hamburg, 24 Mio. Euro für den Ausbau der Bahnlinie Lübeck–Schwerin aus dem Etat des Bundesministeriums für Verkehr in den Etat des Bundesministeriums der Verteidigung fließen sollen (www.shz.de/deutschland-wel t/schleswig-holstein/artikel/kritik-aus-sh-bund-be zahlt-verkehrsprojekte-aus-wehretat-49098312)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 13. August 2025 Im zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 wurden Haushaltsmittel für Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene, die auch der militärischen Mobilität dienen, vom Einzelplan 12 in den Einzelplan 14 verlagert. Die Bewirtschaftung der Mittel ist weiterhin durch das Bundesministerium für Verkehr auf Basis des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege vorgesehen. 67. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch sind die finanziellen Bedarfe für den Bedarfsplan Schiene im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung des Bundeshaushalts 2026 bei Fortsetzung aller in Bau befindlichen Projekte sowie bei angenommenem Baustart aller weiteren Projekte nach Abschluss der Planung, und in welcher Höhe sind die Investitionen in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung in Projekte des Bedarfsplans Schiene vorgesehen (bitte jeweils in Jahresscheiben auflisten; bei Angabe der mittelfristigen Finanzplanung bitte die Mittel summiert über alle Haushaltstitel, die in den Bedarfsplan investiert werden, nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 11. August 2025 Mit dem zweiten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 und der Kabinettvorlage zum Bundeshaushalt 2026 ist eine bedarfsgerechte Veranschlagung für die in Bau befindlichen Projekte des Bedarfsplans Schiene erfolgt. Diese stellt sich wie folgt dar (Angaben in Mio. Euro): Jahr 2025 2026 Veranschlagung 2.271 2.363 Da die mittelfristige Finanzplanung bis 2029 grundsätzlich ein regierungsinternes Planungsinstrument darstellt, können auf der Ebene der Einzeltitel zu diesem Zeitpunkt noch keine abschließenden Auskünfte gegeben werden. 68. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viel Prozent der Fernzüge der Deutschen Bahn AG verließen in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und im ersten Halbjahr 2025 die Wartung nach Behebung aller Mängel (inklusive beispielsweise funktionierender Türen, Toiletten und Küchengeräte), und welche Arten von Mängeln konnten besonders häufig nicht im Rahmen der regulären einmaligen Wartung behoben werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 12. August 2025 Die erbetenen Informationen konnten aufgrund des auszuwertenden Umfangs von der Deutschen Bahn AG nicht in der für eine Schriftliche Frage im parlamentarischen Fragewesen zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden. 69. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) Wie viele Fernverkehrszüge passieren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gebiete der Städte Lehrte und Burgdorf in der Region Hannover (bitte differenziert nach regulären Werktagen und der Situation infolge der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–Berlin sowie nach Linien, Fahrtrichtungen und Anzahl der Züge aufschlüsseln), und welche konkreten Maßnahmen ergreifen die Deutsche Bahn AG sowie die zuständigen Behörden, um die durch diese Umleitungen verursachte zusätzliche Belastung des Schienennetzes in Lehrte und Burgdorf zu bewältigen und dabei Verspätungen sowie Beeinträchtigungen für Reisende im Personenfern- und - nahverkehr zu minimieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 13. August 2025 Im Zeitraum vor der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–Berlin (Start am 1. August 2025) verkehrten im Jahr 2025 an Werktagen 0 bis zwei Züge des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) auf der Strecke 1720 über Burgdorf (Hannover). Aktuell verkehren werktags vier Züge des SPFV auf der Strecke 1720 über Burgdorf (Han.). Nach Auskunft der DB InfraGO AG gibt es keine relevanten Auswirkungen auf den regulären Schienenpersonennahverkehr, da die Anzahl der zusätzlichen Züge des SPFV nur sehr gering ist. Die DB InfraGO AG bereitet die Umleitungsstrecken für zusätzliche Verkehre während der Generalsanierungen vor. Auch der Bereich zwischen Lehrte und Burgdorf wurde im Vorfeld der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–Berlin berücksichtigt. Hierzu teilte die DB InfraGO AG mit, dass Instandhaltungs-/präventive Arbeiten an Bahnübergängen im Fokus standen. Außerdem wurden zusätzliche Bereitschaften für Bahnübergänge eingerichtet, um im Störfall schnell eingreifen zu können. 70. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Wie begründet es die Bundesregierung, dass es einen Widerspruch in den Aussagen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in ihrer Antwort zu Frage 1 einer Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 18/13772 („Ist es der Landesregierung bekannt, dass es mögliche bauliche Überschneidungen zwischen dem Lückenschluss und in den Varianten der geplanten möglichen Trassenkorridore gibt?“), in der die Landesregierung antwortet: „Der Landesregierung sind mögliche bauliche Überschneidungen bekannt“, und der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/751 („Welche Planungsvarianten der seitens der DB AG ausgewählten zwölf Trassen-Korridor-Varianten beeinflussen nach Informationen der Bundesregierung die Realisierung der im Bau befindenden Landesstraße L712n zwischen Bielefeld und Herford?“), die darin schreibt, dass es „Keine“ gibt, und welche Aussage entspricht der Tatsache? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 11. August 2025 Das Bedarfsplanschieneninfrastrukturvorhaben Ausbau-/Neubaustrecke Hannover–Bielefeld befindet sich in einer frühen Planungsphase. Der noch festzulegende Trassenverlauf der Eisenbahnstrecke hat insofern keine Auswirkungen auf ein heute bereits im Bau befindliches Vorhaben, sondern umgekehrt. 71. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welche detaillierten Informationen liegen der Bundesregierung über die Inhalte des Gesprächs zwischen dem Bundesminister für Verkehr Patrick Schnieder und der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin Ute Bonde am 6. August 2025 vor, z. B. zu den jeweiligen Punkten einer Teststrecke für Flugtaxis, Magnetschwebebahnen, Seilbahnen und autonomes Fahren, einschließlich geplanter Maßnahmen, Kosten und Zeitplänen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 14. August 2025 Es liegen keine detaillierten Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 72. Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen hat die neue Bundesregierung im Verkehrssektor ergriffen, um die Klimaziele im Verkehr bis 2030 einzuhalten und die Verfehlung der Emissionsziele im Rahmen der europäischen Lastenteilung zu verhindern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 12. August 2025 Die Bundesregierung arbeitet an der Erstellung eines Klimaschutzprogramms (KSP). Auch der Verkehrssektor wird Maßnahmen einbringen. Diese sind bis Ende September 2025 dem federführenden Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorzulegen. Das KSP soll spätestens im März 2026 verabschiedet werden. Die darin enthaltenen Maßnahmen tragen auch zur Vorsorge gegenüber einer möglichen Verfehlung der Emissionsziele im Rahmen der europäischen Lastenteilungsverordnung bei. 73. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass möglicherweise ausländische Akteure bei den mutmaßlich linksextremen Anschlägen auf die Bahninfrastruktur direkt oder indirekt involviert gewesen sein könnten (vgl. www.tagessc hau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/duisbu rg-bahnverkehr-sabotageverdacht-100.html), und wie bewertet die Bundesregierung das Risiko für weitere Anschläge auf die Verkehrsinfrastruktur durch mutmaßlich linksextreme oder durch ausländische Akteure? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 15. August 2025 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Einschätzung gekommen, dass eine Beantwortung Ihrer Frage trotz der grundsätzlichen verfassungsmäßigen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, auch in eingestufter Form unterbleiben muss. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle von strafrechtlichen Ermittlungen im Sinne der Fragestellung wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung geführt werden. Weiterhin kann die Bundesregierung schon aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes zu möglichen strafrechtlichen Ermittlungen in der Zuständigkeit der Länder keine Auskunft erteilen. 74. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Welche Netzzustandsnoten nach dem InfraGO- Zustandsbericht 2024 der DB InfraGO AG erhielten die Strecke 1011 Husum–Jübek und die verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken, Tunnel, Stützbauwerke, Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Stellwerke, Oberleitung, Durchlässe, Lärmschutzbauwerke, Weichenheizanlagen), und welche Zustandsnoten nach dem InfraGO-Zustandsbericht 2024 erhielten die Personenbahnhöfe und die verschiedenen Anlagenklassen jeweils (Bahnsteige, Personenunterführungen, unterirdische Personenverkehrsanlagen, Treppen sowie Rampen und Wetterschutz etc., Bahnsteigdächer, Bahnsteighallen, Personenaufzüge, ITK-Anlagen, Fahrtreppen) an der Strecke 1011? 75. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Welche Netzzustandsnoten nach dem InfraGO- Zustandsbericht 2024 der DB InfraGO AG erhielten die Strecke 1023 Kiel–Eutin und die verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken, Tunnel, Stützbauwerke, Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Stellwerke, Oberleitung, Durchlässe, Lärmschutzbauwerke, Weichenheizanlagen), und welche Zustandsnoten nach InfraGO-Zustandsbericht 2024 erhielten die Personenbahnhöfe und die verschiedenen Anlagenklassen jeweils (Bahnsteige, Personenunterführungen, unterirdische Personenverkehrsanlagen, Treppen sowie Rampen und Wetterschutz etc., Bahnsteigdächer, Bahnsteighallen, Personenaufzüge, ITK-Anlagen, Fahrtreppen) an der Strecke 1023? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 12. August 2025 Die Fragen 74 und 75 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei der Netzzustandsnote handelt es sich um eine interne Kennzahl der DB InfraGO AG, deren Herleitung und Systematik das Bundesministerium für Verkehr (BMV) nicht validieren kann und die daher für die Bewertung des Netzzustandes durch das BMV keine Anwendung findet. Nach Angaben der DB InfraGO AG soll der Netzzustandsbericht dazu dienen, den Infrastrukturzustand mittels einer leicht verständlichen Notenlogik darzustellen. Der Netzzustandsbericht ist kein Berichtsdokument der DB InfraGO AG im Auftrag des BMV und auch nicht vom BMV akkreditiert. Dies vorausgeschickt können die Netzzustandsnoten zu den Strecken 1011 und 1023 für das Jahr 2024, die von der DB InfraGO AG zur Verfügung gestellt wurden, der folgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Zustandsnoten der Eisenbahninfrastruktur auf den Strecken 1011 und 1023 Objektgruppe Strecke 1011 Strecke 1023 Brücken 1.7 2.9 Tunnel n. v. n. v. Stützbauwerke 1.6 n. v. Durchlässe 2.2 3.9 Lärmschutzbauwerke n. v. n. v. Gleise 3.6 3.6 Weichen 1.8 2.9 Bahnübergänge 3.9 3.6 Stellwerke n. v. 3.5 Oberleitung n. v. n. v. Weichenheizanlagen n. v. 2.6 Gesamtergebnis 3.3 3.4 n. v. = Das Gewerk ist auf der Strecke nicht vorhanden. Tabelle: Strecke 1011 – Husum–Jübek Bahnhofsnummer Station Zustandsnote 02953 Husum 3,91 03064 Jübek 2,47 Tabelle: Strecke 1023 – Kiel–Eutin Bahnhofsnummer Station Zustandsnote 03174 Kiel Hbf 3,38 07252 Kiel-Elmschenhagen 2,84 05103 Raisdorf 3,37 05020 Preetz 3,35 00191 Ascheberg (Holstein) 3,38 04968 Plön 2,15 Bahnhofsnummer Station Zustandsnote 03913 Bad Malente-Gremsmühlen 2,62 01736 Eutin 3,26 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 76. Abgeordneter Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie können die Maßnahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (insbesondere Kapitel 3.8) aus Sicht des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beitragen, und wie weit fortgeschritten ist die ressortübergreifende Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Erreichung der in Kapitel 3.8 der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie beschriebenen Ziele (insbesondere der Stärkung der oberen Stufen der Abfallhierarchie in den Partnerländern)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 13. August 2025 Die Bundesregierung verfolgt zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) einen Ansatz, der eine enge Abstimmung mit internationalen und europäischen Partnern einschließt. So sind etwa im Bereich der Harmonisierung von Standards und der Handelspolitik internationale Partnerschaften erforderlich. Dadurch soll auch ein Beitrag dazu geleistet werden, den Aufbau der Kreislaufwirtschaft in Partnerländern zu unterstützen und gleichzeitig positive Entwicklungseffekte im „globalen Süden“ zu ermöglichen und somit auch die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit von Lieferketten langfristig zu sichern. Die Bundesregierung setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, Rahmenbedingungen für eine globale Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Dazu zählen etwa die Entwicklung harmonisierter Standards, von Zertifizierungen und Nachweissystemen, der Abbau umweltschädlicher Subventionen sowie der Schutz vor illegalen Abfallströmen. Auch durch Maßnahmen im Bereich der Handelspolitik können Partnerländer unterstützt werden. Durch die Förderung fairer Handelsbedingungen sollen globale Sekundärrohstoffmärkte aufgebaut werden. Zudem sollen im Rahmen von Handelspartnerschaften Second-Hand-Ströme so gestaltet werden, dass die Wiederverwendbarkeit gebrauchter Waren und Produkte maximal ausgeschöpft wird. Diese Maßnahmen sind für Partnerländer besonders relevant, da sie den Zugang zu internationalen Märkten für Sekundärrohstoffe und zirkuläre Produkte verbessern, Investitionen in umweltgerechte Recycling- und Wiederverwendungsinfrastrukturen sowie zirkuläre Geschäftsmodelle anreizen und technische sowie regulatorische Kapazitäten stärken können. Auch auf bilateraler Ebene sieht die NKWS Maßnahmen vor, um Partnerländer bei der Transformation zu einer nachhaltigen und gerechten Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Dies soll u. a. im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit dadurch erfolgen, dass Infrastrukturen für Recycling, Sekundärrohstoffe und zirkuläre Stoffströme aufgebaut und die Schaffung entsprechender politischer Rahmenbedingungen unterstützt werden. Im Sinne der NKWS setzen neue Aktivitäten hierbei in der Entwicklungszusammenarbeit zunehmend auf Vermeidungsstrategien sowie obere Stufen der Abfallhierarchie. Unter anderem sollen dazu bis 2030 Kreislaufwirtschaftspartnerschaften („just circular economy partnerships“) aufgebaut werden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat zur Erarbeitung der internationalen Kapitel der NKWS beigetragen und unterstützt deren Umsetzung. Ein kürzlich veröffentlichter Bericht des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) zur „Förderung von Kreislaufwirtschaft in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ kam zu dem Ergebnis, dass das BMZ und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit bereits über eine größtenteils präzise, kompatible und international anschlussfähige Konzeption für Kreislaufwirtschaft für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit verfügen. Auf dieser Grundlage wird auf Empfehlung der Evaluierung unter Federführung des BMZ eine ressortübergreifende handlungsleitende Konzeption für Kreislaufwirtschaft in der Entwicklungszusammenarbeit erarbeitet. 77. Abgeordneter Ulrich Thoden (Die Linke) Hat es seit dem 1. Juli 2025 Gespräche der Bundesregierung mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen insbesondere auch über den weiteren Verbleib der hochradioaktiven Atomabfälle aus dem AVR Jülich gegeben, und falls ja, mit welchem Ergebnis wurde hierbei die Aufhebung der Räumungsanordnung thematisiert, um ein neues Zwischenlager in Jülich zu realisieren bzw. zu finanzieren (bitte erläutern)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 11. August 2025 Am 8. Juli 2025 hat es ein Gespräch auf Leitungsebene zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gegeben. Gegenstand dieses Gesprächs war unter anderem die geplante Verbringung der Behälter aus dem AVR-Behälterlager Jülich in das Transportbehälterlager Ahaus. Die Aufhebung der Räumungsanordnung für das AVR-Behälterlager wurde nicht thematisiert. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 78. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Sieht es die Bundesregierung als sozial gerecht an, dass nach Aussage des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ausschließlich die gesetzlich Versicherten die Krankheitskosten der Bürgergeldempfänger (rd. 10 Mrd. Euro p. a.) zahlen, und nicht etwa alle Steuerzahler und Privatversicherten (WirtschaftsWoche, Nummer 31 v. 25. Juli 2025, S. 33)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 14. August 2025 Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sind mit Vollendung des 15. Lebensjahres eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, soweit sie nicht privat krankenversichert oder zuletzt weder gesetzlich noch privat krankenversichert und hauptberuflich selbständig oder versicherungsfrei (z. B. als Beamtinnen und Beamte) waren. Für in der GKV versicherte Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld trägt der Bund die Beiträge zur GKV. Die Höhe dieser aus Steuermitteln finanzierten Beitragspauschale für Bürgergeldempfänger beträgt im Jahr 2025 monatlich 133,17 Euro. Privat krankenversicherte Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld erhalten vom Jobcenter einen steuerfinanzierten Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss ist begrenzt auf die Höhe des nach § 152 Absatz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes halbierten Beitrags für den Basistarif in der privaten Krankenversicherung, den Hilfebedürftige zu leisten haben. 79. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Nach welcher Position im Hilfsmittelverzeichnis ist die Kompressionstherapie beim Lipödem ohne Wasserödem nach Kenntnis der Bundesregierung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig, und sieht die Bundesregierung hier Regelungsbedarf aufgrund einer möglichen Leerstelle, die zu Rechtsunsicherheiten bei der leitliniengerechten Behandlung der Millionen betroffenen Frauen führen kann (z. B. unterschiedliche Einzelfallentscheidungen bei den einzelnen Krankenkassen und daraus resultierendes restriktives Verordnungsverhalten durch die Ärztinnen und Ärzte)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 14. August 2025 Die Kompressionstherapie gilt gemäß der S2k-Leitlinie Lipödem der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie e. V. als Teil der konservativen Standardbehandlung des Lipödems. Primäre Zielrichtung der Kompressionstherapie beim Lipödem ist die Reduktion von Schmerz. Die Kompressionstherapie beim Lipödem kann unter anderem mit medizinischen Kompressionsstrümpfen oder Kompressionsverbänden erfolgen. Der GKV-Spitzenverband erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis, in dem von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasste Hilfsmittel gelistet werden. Das Hilfsmittelverzeichnis beschreibt allerdings nicht abschließend den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Es dient als Auslegungs- und Orientierungshilfe für die verordnenden Ärztinnen und Ärzte, Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer und Krankenkassen. Die gesetzlichen Krankenkassen entscheiden auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung über die konkrete Versorgung mit Hilfsmitteln im Einzelfall, auch wenn diese nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Nach Auskunft des GKV-Spitzenverbands werden die in der Produktgruppe 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ des Hilfsmittelverzeichnisses gelisteten medizinischen Kompressionsstrümpfe zur Kompressionstherapie bei Ödemen in der Erhaltungsphase, zum Erhalt der erreichten Ödemreduktion und zur Verhinderung ödembedingter Komplikationen eingesetzt. Die Indikation zum Lipödem beziehe sich seit jeher auf phlebologische beziehungsweise lymphologische Erkrankungen beim Lipödem. Hierfür wurde der jeweilige Nachweis des medizinischen Nutzens von den Herstellern produktbezogen nachgewiesen. Dazu zählen auch Lipödeme mit Ödem und Ödeme beim komplexen regionalen Schmerzsyndrom. Bisher liege kein Antrag auf Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis vor, der sich auf die Indikation „Schmerzbehandlung beim reinen Lipödem“ bezieht, weshalb dazu auch keine Aussagen oder eine Position in der Produktgruppe zu finden sind. Gegenwärtig wird kein Regelungsbedarf in Bezug auf das Hilfsmittelverzeichnis gesehen, denn das Hilfsmittelverzeichnis begrenzt nicht den Leistungsumfang und die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen, da es keine Positivliste darstellt. 80. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Wie hoch waren die durchschnittlichen Preise, die das Bundesministerium für Gesundheit pro gelieferter Maske tatsächlich bezahlt hat, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Beschaffungswegen (Direktbeschaffung, Open-House-Verfahren, Logistik-Sourcing und Unternehmensnetzwerk; bitte etwaige Kosten, die nicht direkt dem Kaufpreis zugerechnet werden können, wie z. B. Kosten für Gerichtsprozesse oder Ausfallhonorare bei Nichtlieferung, nicht mit einberechnen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 14. August 2025 Die durchschnittlichen Nettopreise je Beschaffungskanal können der folgenden Übersicht entnommen werden. Beschaffungskanal Durchschnittspreis partikelfiltrierende Halbmasken in Euro Durchschnittspreis OP-Masken in Euro Direktbeschaffung 3,39 0,49 Open-House-Verfahren 4,50 0,60 Logistik-Sourcing 2,93 0,41 Unternehmensnetzwerk 2,86 0,49 81. Abgeordnete Julia-Christina Stange (Die Linke) Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung bezüglich des geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetzes aus, bzw. wann ist geplant, den Gesetzentwurf im Kabinett zu beschließen (falls noch kein konkretes Datum vorliegt, bitte den geplanten Zeitrahmen (Monat oder Quartal) angeben), und liegt der Referentenentwurf im Bundesministerium für Gesundheit bereits vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 12. August 2025 Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet derzeit den Gesetzentwurf für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz unter Beteiligung u. a. der betroffenen Bundesressorts sowie der Gesundheits- und den Innenseiten der Länder. Nach aktuellem Stand ist beabsichtigt, voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2026 einen Referentenwurf vorzulegen. 82. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in den Jahren 2021 bis 2023 Mitteilungen an Zulassungsinhaber von COVID-19-Impfstoffen, insbesondere BioNTech, Moderna, AstraZeneca oder Janssen, versendet, in denen auf eine aus Sicht des Instituts unzureichende Datenlage gemäß § 13 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes oder im Rahmen der SafeVac-2.0-Studie hingewiesen wurde, und wenn nein, sind im genannten Zeitraum entsprechende Anfragen seitens der genannten oder anderer Zulassungsinhaber beim PEI oder beim Bundesministerium für Gesundheit eingegangen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 12. August 2025 Die COVID-19-Impfstoffe aus dem genannten Zeitraum wurden durch die Europäische Kommission zentral zugelassen. Damit erfolgten die Koordination des Verfahrens sowie sämtliche Kommunikation mit den Zulassungsinhabern im Zusammenhang mit der Zulassung und Überwachung dieser Arzneimittel über die Europäische Arzneimittelagentur (EMA). Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat seine Aspekte bezüglich dieser Zulassungen in die wissenschaftlichen Ausschüsse der EMA, den Ausschuss für Human-Arzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use) und den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee) eingebracht. Eine Kontaktaufnahme mit den Zulassungsinhabern erfolgte bei Bedarf über die EMA. Im Rahmen des zentralisierten Zulassungsverfahrens wurde für jeden dieser Impfstoffe ein Risikomanagement-Plan (Risk Management Plan, RMP), also eine detaillierte Beschreibung des Risikomanagement- Systems, vorgelegt. Bei den in Ihrer Frage angesprochenen Maßnahmen handelt es sich um rein nationale, auf Deutschland beschränkte Datenerhebungen. Diese sind in den jeweiligen RMPs nicht aufgeführt. Insofern erfolgte nach Angaben des PEI keine direkte oder indirekte (über die EMA laufende) Information oder Beteiligung der Zulassungsinhaber. Es gab nach Angaben des PEI auch keine Kontaktaufnahme der Zulassungsinhaber mit dem PEI im Zusammenhang mit diesen Datenerhebungen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 83. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen (Name, Einzelplan, Umfang) plant die Bundesregierung konkret in diesem Jahr, um kleinere Brauereien bei zusätzlichen Brauvorgängen für alkoholfreies Bier zu unterstützen, nachdem der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer auf dem Deutschen Brauertag des Deutschen Brauer- Bundes am 10. Juli 2025 betonte, dass gerade kleinere Brauereien bei der Herstellung alkoholfreier Biere von der Bundesregierung unterstützt werden sollten, da die zusätzliche technische Umrüstung sonst schwer leistbar sei? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 14. August 2025 Dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass eine entsprechende Aussage durch den Bundesminister Alois Rainer erfolgt ist. Nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union handelt es sich bei Bier nicht um ein Agrarerzeugnis, sondern um ein industrielles Erzeugnis (sogenanntes Nicht-Anhang-I-Erzeugnis), das nicht den Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik unterliegt. Eine finanzielle Förderung von Brauereien, die Investitionen tätigen, mit Mitteln des BMLEH ist daher grundsätzlich nicht möglich. Es bestehen jedoch Unterstützungsmöglichkeiten über die Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR). Mit dem Programm „Wachstum und Wettbewerb für die Agrar- & Ernährungswirtschaft“ können sich Brauereien bundesweit einen Kredit mit verbesserten Zinskonditionen sichern, um zum Beispiel neue Maschinen anzuschaffen. Darüber hinaus besteht für Unternehmen die Möglichkeit, über das Zukunftsfeld „Regionale Lebensmittelproduktion“ einen besonders zinsgünstigen Kredit bei der LR zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hauptrohstoffe zu 75 Prozent in der Region erzeugt und weiterverarbeitet werden. 84. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch der finanzielle Schaden durch den Japankäfer in Deutschland bisher ist, und wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen die Ausbreitung des Schädlings (www.focus.de/w issen/natur/japankaefer-breitet-sich-aus-jetzt-zieh t-erste-deutsche-grossstadt-die-konsequenzen_29 9862b2-9a23-4a5d-95a1-cf90c129ef37.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 8. August 2025 Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein Insekt mit hohem Schadpotenzial und wird als prioritärer Schadorganismus in verschiedenen Durchführungsverordnungen der Europäischen Union (EU) geführt. Prioritäre Schadorganismen sind Unionsquarantäneschadorganismen mit besonders hohem Schadpotenzial, die in der EU noch nicht auftreten oder nicht weit verbreitet sind und amtlichen Überwachungsmaßnahmen unterliegen. In Deutschland ist der Käfer in diesem Jahr in verschiedenen Bundesländern in Monitoringfallen (Einzelfunden) aufgetreten. Nur in der Region Freiburg gibt es bislang ein bestätigtes Befallsgebiet (mehrere männliche und weibliche Käfer unabhängig von Monitoringfallen) in Deutschland. Gemäß der Verordnung (EU) 2016/2031 sind die Mitgliedstaaten bei Befall durch den Japankäfer verpflichtet, diesen unter amtlicher Überwachung auszurotten. Gemäß der Kompetenzverteilung des Bundes und der Länder ist das jeweilige Bundesland für die Durchführung pflanzengesundheitlicher Maßnahmen zuständig. Dieser Pflicht kommt das Land Baden-Württemberg derzeit nach und unternimmt alle Maßnahmen, die gemäß offiziellem Notfallplan des Julius Kühn-Instituts (JKI) zur Bekämpfung von Popillia japonica in Deutschland zu ergreifen sind, um die Käfer auszurotten. Eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Japankäfers wurde am 31. Juli 2025 vom Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald bekanntgegeben. Die Bundesregierung informiert die breite Öffentlichkeit zudem mit verschiedenen Maßnahmen über den Japankäfer. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger sowie den Gartenbau, Baumschulen und andere zu sensibilisieren und zu informieren, damit sie den Japankäfer als solchen erkennen und melden können. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass in Deutschland ein finanzieller Schaden durch den Japankäfer entstanden ist. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 85. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Wie haben sich im Bundeshaushalt sowie in der mittelfristigen Finanzplanung in den Einzelplänen 23 und 5 die Mittel zur Unterstützung der notleidenden Bevölkerung im Sudan und in angrenzenden Aufnahmeländern in Summe entwickelt (bitte tabellarisch darstellen: 2023 bis 2025; mittelfristige Finanzplanung: bis 2028), und welche konkreten Schlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der massiven Finanzierungslücke in der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit für den Sudan im Jahr 2025 (www.unocha.org/sudan)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 12. August 2025 Der Sudan bleibt aufgrund der katastrophalen Lage eine humanitäre und entwicklungspolitische Priorität der Bundesregierung, auch unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung. Die Bundesregierung analysiert fortlaufend die Bedarfe und richtet ihre Unterstützung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel danach aus. Die Bundesregierung sieht die Herausforderungen, die sich aus weltweit steigenden Bedarfen an humanitärer Unterstützung und Entwicklungszusammenarbeit bei gleichzeitig sinkenden Mitteln weltweit ergeben. Der weitgehende Rückzug der USA aus der internationalen Hilfe stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Die Bundesregierung ist darum bemüht, weitere, auch nicht-traditionelle Geber zu gewinnen. Aufgrund der laufenden Haushaltsberatungen können zu weiteren Planungen im laufenden Haushaltsjahr 2025 sowie bis zum Jahr 2028 noch keine Angaben gemacht werden. Einzelplan 23 Angaben gerundet bezogen auf die Haushaltstitel des BMZ: bilaterale Zusammenarbeit, strukturbildende Überganshilfe (Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur) und Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer. Jahr Mittel Sudan 2023 62,5 Mio. Euro 2024 80,5 Mio. Euro 2025 Unterliegt vorläufiger Haushaltsführung. Bislang konnten 20 Mio. Euro für die Auswirkungen der Sudan-Krise bereitgestellt werden, davon 13 Mio. Euro für die Bevölkerung im Sudan. Das BMZ unterstützt auch die Nachbarländer des Sudans, insbesondere Ägypten, Tschad und Südsudan, bei der Bewältigung der Folgen des fortdauernden Konflikts im Sudan. Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit diesen Nachbarländern geht über die Unterstützung der notleidenden Bevölkerung im Sudan-Kontext hinaus. Daher wird von einer Darstellung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit für die angrenzenden Aufnahmeländer abgesehen. Einzelplan 5 Humanitäre Hilfe Jahr Mittel Sudan Mittel Sudan und Nachbarländer 2023 65   Mio. Euro 250,4 Mio. Euro 2024 97,3 Mio. Euro 325   Mio. Euro 2025 32   Mio. Euro Unterliegt vorläufiger Haushaltsführung. Bislang konnten 125 Mio. Euro für die Bevölkerung im Sudan und in betroffenen Nachbarländern bereitgestellt werden. Stabilisierung Jahr Sudan 2023 2,1 Mio. Euro 2024 1,1 Mio. Euro 2025 Unterliegt vorläufiger Haushaltsführung. Bislang konnten 0,5 Mio. Euro bereitgestellt werden. Berlin, den 15. August 2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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