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Einzug von Smartphones ausreisepflichtiger Personen

Vorgang 324996 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 08.09.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar, wenn Ausländerbehörden von ausreisepflichtigen Personen Smartphones, die zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat "von Bedeutung sind", einziehen und diese bis zur Ausreise "in Verwahrung" nehmen, was mit der Änderung von § 50 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes durch das im Februar 2024 in Kraft getretene Rückführungsverbesserungsgesetz ermöglicht wurde und in der Praxis dazu geführt haben soll, dass allein in der Stadt Köln rund 100 Geduldeten ihre Handys abgenommen wurden, wie mir aus der Praxis berichtet wurde, und hält die Bundesregierung eine Gesetzesänderung für erforderlich, um solche nach meiner Auffassung ggf. verfassungswidrigen Praktiken zu verhindern?

Zeitachse

  1. 15.08.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1234 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.