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Gesetz zur Änderung des Patientenrechtegesetzes

Vorgang 336981 Gesetzgebung · Überwiesen · aktualisiert 29.07.2026 · DIP ↗

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Stärkung der Patientenrechte in der medizinischen Versorgung und Beseitigung struktureller Defizite im aktuellen Behandlungsrecht: Klarstellung und Erweiterung der Organisationsverantwortung medizinischer Einrichtungen, Ausweitung der Informationspflichten über Behandlungsfehler und drittverursachte Risiken, Transparenzpflichten über Vertragspartner und tatsächlich behandelnde Personen, beweisrechtliche Absicherung der Informationspflichten, Erweiterung und Absicherung telemedizinischer Einwilligung, Stärkung der einrichtungsbezogenen Aufklärung, Erweiterung der Dokumentationspflichten, Zugang zur Behandlungsakte, Stärkung der Beweisposition von Patienten, Förderung der Mediation bzw. Güterichterverfahren, Qualitätsanforderungen für medizinische Sachverständige, verpflichtende Unterstützung durch Krankenkassen; Evaluierung des Gesetzes innerhalb von fünf Jahren;<br /> Änderung versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 278a und 404a Zivilprozessordnung sowie §§ 25b und 66 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Zeitachse

  1. 07.07.2026 drucksache Gesetzentwurf 21/6916 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patientenrechtegesetzes
  2. 09.07.2026 plenarprotokoll 1. Beratung 21/89 Protokoll der 89. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.