Zuordnung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zum Rechtsbegriff des überragenden öffentlichen Interesses
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Ausmaß erkennt die Bundesregierung aktuell die Notwendigkeit, die "nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr" (z. B. eine Feuerwache) – u. a. in Angelegenheiten von gewidmeten Grundstücken – künftig dem Rechtsbegriff des "überragenden öffentlichen Interesses" zuzuordnen, und falls die Bundesregierung hierfür keinen Handlungsbedarf sieht, welche Gründe sprechen aus ihrer Sicht gegen eine solche Zuordnung?
Zeitachse
- 20.06.2025 drucksache Mündliche Frage 21/513 Fragen für die Fragestunde der 13. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 25. Juni 2025
- 25.06.2025 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/13 Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.