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Juristische Bewertung von Totalsanktionen für Bürgergeldempfänger

Vorgang 322740 Mündliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 17.07.2025 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die politische Absicht der Bundesregierung, mit der geplanten Reform des Bürgergelds Totalsanktionen als Strafmaßnahmen wieder einzuführen &ndash; welche laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2019 (Urteil des Ersten Senats vom 5. November 2019, BvL 7/16, Sanktionen im Sozialrecht) jedenfalls in der damaligen Ausgestaltung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht vollumfänglich mit der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes) vereinbar waren, während gleichzeitig &ndash; was nach meiner Ansicht in diesem Zusammenhang zu betrachten ist, da die Bundesregierung vermeintlichen Betrug am (Sozial-)Staat anmahnt &ndash; im Zusammenhang mit der Beschaffung von Corona-Masken möglicherweise Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe drohen und dies nach meiner Ansicht bislang keine hinreichenden politischen Konsequenzen nach sich gezogen hat (https://taz.de/Jens-Spahn-verzeiht-sich-selbst/!6091912/)?

Zeitachse

  1. 20.06.2025 drucksache Mündliche Frage 21/513 Fragen für die Fragestunde der 13. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 25. Juni 2025
  2. 25.06.2025 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/13 Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.