Notwendigkeit einer verbindlichen Sozial- und Bedarfsplanung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit erachtet die Bundesregierung die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS), dass zur Stärkung der Steuerungsmöglichkeiten und des Sicherstellungsauftrages eine verbindliche Sozial- und Bedarfsplanung in der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erforderlich sei und die Ablösung des Vereinbarungsprinzips (Kontrahierungszwang nach den §§ 123 ff. SGB IX; siehe: www.bagues.de/media/filer_public/f4/34/f43424e0-befc-491b-a8c0-bf3d78ff6e79/bagus_positionspapier_zur_bundestagswahl_bf.pdf, S. 2), als übereinstimmend mit den erklärten Zielen des Bundesteilhabegesetzes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, jedem behinderten Menschen die am persönlichen Bedarf ausgerichtete individuelle Unterstützung zu geben, die für sein selbstbestimmtes Leben und Arbeiten nötig ist?
Zeitachse
- 30.05.2025 drucksache Mündliche Frage 21/298 Fragen für die Fragestunde der 9. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 4. Juni 2025
- 04.06.2025 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/9 Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.