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Auszahlungskonditionen bei Elementarschadenversicherungen

Vorgang 322188 Mündliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 13.01.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung korrekt, dass öffentlich-rechtliche Vorgaben dazu führen, dass bei einem Schadensfall im Bereich der Elementarschadenversicherung (z. B. Hochwasser) die Versicherungssumme in der Regel nur dann vollständig ausgezahlt wird, wenn das zerstörte Wohneigentum am selben Standort wiederaufgebaut wird (bitte begründen), und inwiefern gelten andere Bedingungen für den Wiederaufbau bzw. Neubau an anderer Stelle, wenn staatliche Hilfsprogramme teilweise oder vollständig bei der Schadensregulierung unterstützen (bitte begründen)?

Zeitachse

  1. 30.05.2025 drucksache Mündliche Frage 21/298 Fragen für die Fragestunde der 9. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 4. Juni 2025
  2. 04.06.2025 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/9 Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.