Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143i)
Schaffung einer einmaligen Ausnahmeregelung von der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zur möglichen Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen durch maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder bei Erhalt der grundsätzlichen kompetenzrechtlichen Verantwortung der Länder für die angemessene Finanzausstattung der Kommunen<br /> Einfügung Artikel 143i Grundgesetz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Entlastung hochverschuldeter Kommunen von ihren Altschulden durch eine einmalige gemeinsame Kraftanstrengung des Bundes und der betroffenen Länder<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 59/25 GESTA 20. WP D079
Zeitachse
- 12.05.2025 drucksache Gesetzentwurf 21/133 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143i)
- 22.05.2025 plenarprotokoll 1. Beratung 21/7 Protokoll der 7. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.