Förderung inklusiver Bildung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sich die die Bundesregierung tragenden Fraktionen CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekennen, "Bildungsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Inklusion" (Koalitionsvertrag Zeile 2303 f.) im Bildungssystem zu fördern, Schritte, um im Sinne der "Abschließenden Bemerkungen zum kombinierten zweiten und dritten periodischen Bericht Deutschlands" im Zuge der UN-Behindertenrechtskonvention vom Oktober 2023 zu einer Beschleunigung des Übergangs von der Bildung in Förderschulen hin zur inklusiven Bildung zu kommen und so das Recht aller Kinder auf eine inklusive Bildung einzulösen, und wenn ja, welche, und wo sieht die Bundesregierung die Federführung in diesem Prozess, der auch die Länder- und die kommunale Ebene betrifft, um konkrete zeitliche Vorgaben für den Übergang zur inklusiven Bildung zu verabreden und die Bereitstellung der nötigen personellen, technischen und finanziellen Ressourcen in den Schulen zu gewährleisten?
Zeitachse
- 09.05.2025 drucksache Mündliche Frage 21/121 Fragen für die Fragestunde der 3. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 14. Mai 2025
- 14.05.2025 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3 Protokoll der 3. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.