Einbeziehung von Äußerungen von Mitarbeitern bei der Auswahl staatlicher Förderempfänger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird der Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei, der in der Vergangenheit äußerte, es sei das "Normalste der Welt, dass der Staat mit seinen Mitteln nicht noch diejenigen Personen und Vereine finanziert, die mit ihrem Denken und Handeln für die Abschaffung unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eintreten" (https://instagram.com/thorsten.frei/p/CG7eDchh55p) sich persönlich dafür einsetzten, dass die Bundesregierung in ihre Auswahlentscheidung hinsichtlich der staatlichen Förderung von Gruppierungen auch Äußerungen von Mitarbeitern einbezieht, die diese vor dem Beginn ihrer Beschäftigung öffentlich getätigt haben, wie die meines Erachtens insoweit beachtenswerte Aussage, "im Kommunismus Gulag-Prüfungen ausdenken" zu wollen, die eine spätere Mitarbeiterin des Bundesverbandes RIAS e. V., für welchen allein für das Jahr 2025 eine Fördersumme von 424.990,44 Euro ausgewiesen wird (www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/projekte-finden/bundesverband-rias-260684), vor ihrer Beschäftigung getweetet hat (siehe bereits die Wiedergabe auf Bundestagsdrucksache 20/7713)?
Zeitachse
- 09.05.2025 drucksache Mündliche Frage 21/121 Fragen für die Fragestunde der 3. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 14. Mai 2025
- 14.05.2025 plenarprotokoll Mündliche Frage/Mündliche Antwort 21/3 Protokoll der 3. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.