... Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
Anhebung der Pauschale betr. Haftentschädigung für immaterielle Schäden von 25 Euro auf 50 Euro pro Hafttag;<br /> Änderung § 7 Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen<br /> <br /> Bezug: Beschluss der Justizministerkonferenz vom November 2017<br /> Siehe auch GESTA C120<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Anhebung des Tagessatzes um weitere 25 Euro auf 75 Euro;<br /> Erneute Änderung § 7 Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
Zeitachse
- 20.12.2019 plenarprotokoll 984 Protokoll der 984. Sitzung des Bundesrates
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.