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Protokoll der 984. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 20.12.2019 · WP 19 · 984 · Original ↗

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Protokoll der 984. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 984 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 984. Sitzung Berlin, Freitag, den 20. Dezember 2019 I n h a l t : Gedenken zu Ehren der Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an Sinti und Roma sowie der Gruppe der Jenischen und Fahrender . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 621 Dank an Staatssekretär Erhard Weimann . . . 623 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 623 1. Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) (Drucksache 628/19) . . . . 639 Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 669* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639 2. Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) (Drucksache 629/19) . . . . . . . 639 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 639 Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 640 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 641 3. Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA- Reformgesetz) (Drucksache 630/19) . . . . . . . . . . . . 641 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 670* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . 642 4. Gesetz zu dem Abkommen vom 7. November 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über Soziale Sicherheit (Drucksache 565/19) . . . . . . . . . 644 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . 670* 5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz – Antrag der Länder Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein – (Drucksache 623/19) . . . . . . . . . 644 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 672* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Helmut Holter (Thüringen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . 645 6. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) – Antrag der Länder Hamburg, Thüringen und Berlin – (Drucksache 135/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 645 Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 645 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag in der festgelegten Fassung – Bestellung von Senator Dr. Till Steffen (Hamburg) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . 646 7. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 469/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 646 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 673* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag in der festgelegten Fassung – Bestellung von Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 646 8. Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 617/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 623 9. Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung des Optionszeitraums bis zur Anwendung von § 2b UStG auf juristische Personen des öffentlichen Rechts – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 492/19) . . . . . . . . . . 647 Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 647 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 647 10. Entschließung des Bundesrates – Änderung des Bundesmeldegesetzes – hier: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Eintragung von Auskunftssperren für Berufsgruppen, die sich aufgrund ihrer Berufsausübung in einer Gefährdungslage befinden sowie Privatpersonen, die durch ihr grundrechtskonformes Verhalten zur Zielscheibe gewaltbereiter Gruppen geworden sind – Antrag der Freien Hansestadt Bremen – (Drucksache 613/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung und Zurücküberweisung in die Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 623 11. Entschließung des Bundesrates – Verbraucherschutz im Onlinehandel stärken – Fake- Shops effektiv bekämpfen – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 569/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 648 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 648 12. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) (Drucksache 575/19) . . . . 648 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 648 13. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 (Medizinprodukte-EU- Anpassungsgesetz – MPEUAnpG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 594/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 644 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 670* 14. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (Drucksache 576/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 649 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 649 15. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 577/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 649 Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . 649 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 677* Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 650 16. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes (Drucksache 578/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 650 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 650 17. Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 579/19) in Verbindung mit 20. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 582/19) . . . . . . . . . . . . . 650 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 650 Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen) . 652 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 653 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 655 Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur . . 655 Prof. Dr. Konrad Wolf (Rheinland-Pfalz) 677* Beschluss zu 17 und 20: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 657 18. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 580/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 644 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 670* 19. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 581/19) . . . . . . . . . . . . . 657 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 658 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 659 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 660 21. Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 583/19) . . . . . . . . 660 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 660 22. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 585/19) . . . 644 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 671* 23. Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Drucksache 584/19) . . . . . . . . . . 660 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 660, 678* Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie . . . . . . 661 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 664 24. Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 25. August 1953 zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet (Drucksache 586/19) . . . 644 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 671* 25. Bericht der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes – gemäß Artikel 2 Drittes Gesetz zur Änderung des TMG – (Drucksache 571/19) . . . 644 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 671* 26. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Jahr 2021, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 229/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und ihrer Aufteilung im Jahr 2021 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf ihre Mittel und ihre Anwendbarkeit im Jahr 2021 COM(2019) 581 final; Ratsdok. 13643/19 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 618/19, zu Drucksache 618/19) 664 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 664 27. Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung (Drucksache 572/19) . . . . . . . . . . 665 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 679* Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 679* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665 28. Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung (Drucksache 588/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665 29. Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) (Drucksache 589/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665 30. Vierte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (Drucksache 590/19) . . 644 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671* 31. Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes (Forschungszulagen- Bescheinigungsverordnung – FZulBV) (Drucksache 625/19) . . . . 665 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 665 32. Achtundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Verordnung über Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte – 28. BImSchV) – gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – (Drucksache 573/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 623 33. Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 574/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 666 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 666 34. Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht (Drucksache 592/19) . . . . . . . . . 644 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671* 35. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen nach § 52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (AVV Monitoring) (Drucksache 593/19) . . . . . . . . . . . . . 644 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671* 36. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe „Förderung von gemeinsamen Werten und inklusiver Bildung“ im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 477/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 644 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 477/1/19 . . . . . . . . . . . . . 671* 37. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 622/19) . . . . . . . . . . . . . 644 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 672* 38. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 646/19) . . . . . . . . . . . . . 623 Beschluss: Minister Guido Beermann (Brandenburg) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . 624 39. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Drucksache 649/19) . . . . . . . . 666 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108 Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 666 40. Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) (Drucksache 650/19) . . . . . . . . 666 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 666 41. Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffR- ÄndG) (Drucksache 651/19) . . . . . . . . . . . 642 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 642 Georg Maier (Thüringen) . . . . . . . . . 643 Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 643 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 670* Dr. Dorothee Stapelfeldt (Hamburg) . . . 670* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 644 42. Viertes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (Drucksache 652/19) . . . 644 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 672* 43. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes – Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. in das erweiterte Führungszeugnis – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 645/19) . . . . . 666 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 666 44. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 13b Baugesetzbuch (Baugesetzbuchänderungsgesetz – BauGBÄG) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 612/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 646 Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 646 Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 647 45. a) Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 657/19) b) Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 658/19) . . . 648 Prof. Dr. Konrad Wolf (Rheinland-Pfalz) 674* Uwe Feiler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . 675* Mitteilung zu a) und b): Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 648 46. Entschließung des Bundesrates „Masterplan zum Schutz der Sparerinnen und Sparer“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 641/19) . . . 666 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 666 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 667 47. Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union – gemäß § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 und 2 EUZBLG i.V.m. Abschnitt III der Anlage zu § 9 EUZBLG und Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 555/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 644 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 555/19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671* 48. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 653/19 (neu)) . . . . . . . . . . . . . 644 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 653/19 (neu) . . . . . . . . . . . . 671* 49. Benennung von Vertreterinnen und Vertretern und Stellvertreterinnen und Stellvertretern des Bundesrates im Mittelstandsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7a Absatz 1 KredAnstWiAG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 642/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 644 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 642/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 671* 50. Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern – mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft – Antrag der Länder Hessen, Baden- Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 661/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 648 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 676* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 648 51. a) Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Drucksache 662/19) b) Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESan- MV) (Drucksache 663/19) . . . . . . . . . . . 624 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern), Berichterstatterin . . . . . 624, 669* Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 626, 669*, 669* Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . 628 Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 630 Winfried Kretschmann (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 631 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 633 Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 634 Dr. Peter Tschentscher (Hamburg) . . . . 635 Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 636 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 637 Beschluss zu a): Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 i.V.m. Artikel 106 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639 Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 639 52. Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete (Drucksache 664/19) . . . . . . . . . . . . 668 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 668 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 668 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 668 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 668 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg Vizepräsident D a n i e l G ü n t h e r , Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund– zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) S c h r i f t f ü h r e r i n : Dilek Kalayci (Berlin) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Winfried Hermann, Minister für Verkehr Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Michael Müller, Regierender Bürgermeister Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung B r a n d e n b u r g : Michael Stübgen, Minister des Innern und für Kommunales Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung B r e m e n : Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für Umwelt und Energie H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Reinhold Jost, Minister für Umwelt und Verbraucherschutz S a c h s e n : Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst S a c h s e n - A n h a l t : Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Uwe Feiler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 984. Sitzung Berlin, den 20. Dezember 2019 Beginn: 9.34 Uhr Präsident Dr. Dietmar Woidke: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 984. Sitzung des Bundesrates. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste, ich begrüße Sie herzlich zur letzten Bundesratssitzung in diesem Jahr. Hinter uns liegen bewegte Monate. 70 Jahre Grundgesetz, 30 Jahre friedliche Revolution und Mauerfall – es gab eine ganze Reihe von Anlässen, um Freiheit und Demokratie zu feiern. Es gab aber auch erschütternde Momente – Momente, in denen deutlich wurde: Wir müssen diese Errungenschaften jeden Tag verteidigen und immer wieder mit Leben erfüllen. Die Freiheit, in der wir heute leben, der Frieden in Europa, unser demokratisches Miteinander – das alles sind keine Selbstverständlichkeiten oder Privilegien unserer Zeit. Sie wurden vor mehr als sieben Jahrzehnten erkämpft. Nachdem Deutschland unfassbares Leid über Millionen von Menschen in Europa und der Welt gebracht hatte. Es ist unsere Pflicht, diese Werte für alle Zeit zu bewahren. Dieses Bewusstsein müssen wir weitergeben. Von Generation zu Generation. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir gedenken heute der Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an Sinti und Roma sowie der Gruppe der Jenischen und Fahrender. Dazu begrüße ich herzlich den Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Herrn Romani R o s e , (Beifall) den Vorsitzenden der Sinti Allianz, Herrn Oskar W e i s s , (Beifall) sowie den Vorsitzenden des Bundesrates der Jenischen, Herrn Stefan H o h n s t e i n . (Beifall) Genauso herzlich begrüße ich alle weiteren Gäste. Unter ihnen sind Menschen, die den Holocaust überlebt haben. Bereits gestern hatte ich die große Ehre, bei der zentralen Gedenkveranstaltung in Sachsenhausen gemeinsam mit Ihnen der Opfer zu gedenken. Diese Begegnung hat mich tief berührt. Denn einmal mehr konnte ich spüren, wie schmerzhaft und wie anstrengend es für Sie sein muss, sich dieser grausamen Vergangenheit so intensiv und öffentlich zu stellen. Aber Sie tun es. Sie tun es unermüdlich, und Sie tun es immer wieder. Mit all Ihrer Kraft. Dafür ganz, ganz herzlichen Dank! Damit wir alle verstehen, damit wir nie vergessen, damit wir gemeinsam eine bessere Zukunft haben. Dafür gebührt Ihnen unser aller Dank. Ihre versöhnliche Haltung, Ihre menschliche Größe, Ihr Mut beeindrucken mich zutiefst. Vielen Dank, dass Sie alle heute hier sind! (Beifall) Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 16. Dezember 1942 veranlasste der Reichsführer der SS Heinrich Himmler die Deportation aller Sinti und Roma aus Deutschland und Österreich in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Der sogenannte „Auschwitz- Erlass“ war Teil des Holocaust. Es war ein Befehl zum tausendfachen Mord, zum Völkermord an Sinti und Roma. Hundertausende Menschen waren zu diesem Zeitpunkt bereits verfolgt, gequält und ermordet worden. Doch der menschenverachtende Wahnsinn der Nationalsozialisten ließ keinen Platz für ein Überleben. Sinti, Roma, Jenische und Fahrende – kategorisiert als „Zigeuner“, stigmatisiert als „arbeitsscheu“, rassistisch diffamiert und entwürdigt als minderwertig – sollten vollständig vernichtet werden. Infolge des Erlasses wurden 22.000 Sinti und Roma aus elf Ländern Europas in das sogenannte „Zigeunerlager“ nach Auschwitz verschleppt. Unzählige Menschen starben an Entkräftung, starben an Hunger und starben an Krankheit. Die meisten wurden vergast, durch schwerste Arbeit zu Tode gequält, erlitten unerträgliche Qualen durch Zwangssterilisationen oder Missbrauch bei Menschenversuchen. Den Versuch der SS am 16. Mai 1944, die noch lebenden Häftlinge zu ermorden, konnten Sinti und Roma abwehren. „Bewaffnet“ mit Steinen, Werkzeugen und Brotlaiben leisteten sie erbitterten Widerstand. Anfang August 1944 wurde das sogenannte „Zigeunerlager“ aufgelöst. Laut Lagerbuchführung waren zu diesem Zeitpunkt noch etwa 4.000 Menschen am Leben. Die Arbeitsfähigen wurden in andere Lager verlegt. 2.897 Menschen, vor allem Alte, Frauen und Kinder, blieben zurück. Sie wurden vergast. Die jüdische Ärztin Lucie A d e l s b e r g e r schrieb in ihrem Tatsachenbericht – ich zitiere –: Am nächsten Morgen ... war das Zigeunerlager leer. Da kamen plötzlich zwei Kinder von drei und fünf Jahren aus ihrem Block, die, in ihre Decken eingemummelt, alles überschlafen hatten. Die beiden Kleinen hielten einander an der Hand, weinend ob ihrer Verlassenheit. Sie wurden nachgeliefert. Unbeschreiblich sind die Demütigungen, das Leid und der grausame Tod, den Sinti und Roma, Jenische und Fahrende erleiden mussten. Unfassbar ist dieses Verbrechen. Ein Zivilisationsbruch, der uns auch heute noch mit tiefer Scham erfüllt. Und der uns für alle Zeit mahnt: Seid wachsam! Seid entschlossen! Gebt menschenverachtendem Gedankengut, Hass und Gewalt keinen Platz! Denn es war nicht allein der Auschwitz-Erlass, der dieses Verbrechen möglich machte. Es war auch nicht der Wahnsinn eines Einzelnen oder einer kleinen Gruppe von Menschenfeinden. Der Genozid an Sinti und Roma wie auch der Genozid an Menschen jüdischen Glaubens hatte lange Zeit vorher begonnen. Er begann unmittelbar mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten. Er fußte auf den diskriminierenden und menschenverachtenden Nürnberger Rassegesetzen. Und wurde von Anfang an getragen von einer deutschen Mehrheitsgesellschaft, in der Rassismus und Vorurteile seit Jahrhunderten tief verwurzelt waren. Eine Gesellschaft, in der Menschen wegschauten, mitmachten, mit hassten. Bis zum Kriegsende wurden schätzungsweise 500.000 Sinti und Roma ermordet. Keine Familie blieb verschont. Die wenigen, die die Konzentrationslager überstanden, waren krank, waren traumatisiert, waren verletzt. Sie hatten alles verloren und standen vor dem Nichts. Ihr Leiden hatte mit dem Ende des Krieges kein Ende. Während selbst viele Nationalsozialisten schnell ein neues Leben beginnen konnten, wurde ihnen ein Neuanfang lange verwehrt. Die Diskriminierung setzte sich an vielen Stellen fort. Über Jahrzehnte wurden die Verbrechen an den Sinti und Roma abgestritten, verdrängt und verharmlost. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war ein Skandal. Und es war ein Beleg dafür, dass Freiheit und Demokratie nur dann wirklich einen Wert haben, wenn diese Grundsätze im täglichen Leben gelebt werden und wenn diese Grundsätze für alle Menschen gelten. Sie entfalten nur dann ihre Wirksamkeit, wenn wir Vorurteile, Diskriminierungen und Rassismus überwinden und verbannen für alle Zeit. Erst in den 80er Jahren setzte dieses gesellschaftliche Umdenken langsam ein. In der DDR wurden Sinti und Roma in das Gedenken integriert. In der Bundesrepublik wurden sie als Opfer der NS-Verfolgung entschädigt. Dort begannen Demokratie und Grundgesetz nun endlich auch für Sinti und Roma im vollen Umfang zu wirken. Maßgeblich unterstützt und erkämpft wurde dieser Wandel durch das große Engagement der Überlebenden und ihrer Nachkommen selbst. Die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma hat unsere Demokratie gestärkt und unserer Gesellschaft gutgetan. Dafür möchte ich mich heute ganz herzlich bei allen Vertretern ausdrücklich bedanken. Was geschehen ist von 1933 bis 1945 – aber eben auch davor und danach –, ist nicht wiedergutzumachen. Aber für das, was in unserer Zeit geschieht, sind wir alle verantwortlich, jeder Einzelne von uns. Inzwischen haben wir gemeinsam wichtige Schritte zum Schutz von Minderheiten hinsichtlich ihrer Kultur und ihrer Sprache unternommen – auf nationaler, aber auch auf europäischer Ebene. Die rund 70.000 Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit sind seit 1995 anerkannt als nationale Minderheit. Es muss heute selbstverständlich sein, dass die Mehrheitsgesellschaft den Minderheiten Angebote macht, damit sie gleichberechtigt zum gesellschaftlichen und politischen Leben dazugehören können, ohne Aufgabe ihrer eigenen kulturellen Identität. Viel hat sich in den letzten Jahren bewegt. Blicken wir auf das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas! Denken wir an die Paraden zum jährlichen Roma-Day! Denken wir zum Beispiel auch an das Filmfestival „Ake Dikhea“ hier in Berlin vor wenigen Tagen! Der Völkermord an Sinti und Roma, auch das Leid der Jenischen haben einen festen Platz in unserer Erinnerungskultur. Und die Mitglieder der Minderheit können ihre eigene Kultur und ihre Tradition freier leben als noch vor einigen Jahren. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, macht Hoffnung. Das stärkt unsere Vielfalt, und es stärkt unser Miteinander. Aus meinen Gesprächen weiß ich, dass Sinti, Roma und Jenischen die Erinnerung an das Leid wichtig ist. Noch wichtiger aber ist ihnen das „Hier und Jetzt“. Sie wollen nicht länger die ewigen Opfer sein. Sie wollen leben. Frei, gleichberechtigt und nach ihrer Kultur. Sie wollen – wie es Ray S m i t h beschreibt – „Menschen unter Menschen sein“. Und, meine Damen und Herren, ich möchte das auch. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, auch in diesem Haus, diesen Grundsatz zu verwirklichen. Er ist im Grundgesetz als Artikel 1 verankert. Dafür bleibt noch viel zu tun. Denn zur Wahrheit gehört: Noch immer werden Sinti und Roma überall in Europa stigmatisiert, diskriminiert, beleidigt und ausgegrenzt. Auch hier bei uns in Deutschland! Und es ist unerträglich, dass diese menschenverachtenden Ressentiments seit einiger Zeit auch wieder politisch und in Parlamenten angeheizt werden. Wenn sich Erhebungen zufolge ein Großteil der Befragten dafür ausspricht, dass Sinti und Roma aus Innenstädten verdrängt werden sollen, dann ist das mehr als nur ein Alarmzeichen. Dann zeigt das: Antiziganismus ist auch hier bei uns in Deutschland noch immer verbreitet. Er reicht durch alle gesellschaftlichen Schichten und lässt sich vereinzelt – auch das zeigt das Jahr 2019 – selbst in staatlichen Behörden und privaten Medien finden. Dem müssen wir entgegentreten. Mit all unserer Kraft. Jeder von uns ist gefragt. Es ist Teil unserer historischen Verantwortung, nicht die Augen vor der Wahrheit zu verschließen. Und sofort zu handeln, wenn Menschen ausgegrenzt und diskriminiert werden. Wir müssen den Alltagsrassismus auf der Straße, im Internet, überall, wo wir ihm begegnen, bekämpfen. Wir müssen die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen im Grundgesetz und im täglichen Leben schützen. Und wir müssen gemeinsam mit verstärkter Bildungs- und Begegnungsarbeit das Wissen über Sinti, Roma und Jenische erweitern, Vorurteile abbauen und noch viel mehr Interesse an ihrem Leben und ihrer Kultur wecken. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist unsere Verantwortung! Das ist unsere Lehre aus Auschwitz. Liebe Kollegen und Kolleginnen, bitte erheben Sie sich nun von Ihren Plätzen, um der Opfer nationalsozialistischer Gewalt unter den Sinti und Roma, den Angehörigen der Gruppe der Jenischen und Fahrender zu gedenken. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden – was mir nicht ganz leicht fällt –, möchte ich mich gern an den Bevollmächtigten von Sachsen, Herrn Staatssekretär Erhard Weimann, wenden. Er nimmt heute zum letzten Mal an einer Sitzung des Bundesrates teil. Lieber Herr Weimann, Sie haben als Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen mehr als elf Jahre die Geschicke Ihres Landes mitgelenkt. Und Sie haben auch diesen Bundesrat mitgelenkt. Dafür ganz, ganz herzlichen Dank! Sie haben im Ständigen Beirat die Arbeit in vielen Bereichen geprägt durch Ihren besonderen Einsatz und durch Ihr Verhandlungsgeschick. Sie haben als Mitglied der Auswahlkommission den Entwurf für unseren Anbau ausgesucht und werden damit im besten Sinne für immer Spuren hinterlassen. Im Namen des gesamten Hauses möchte ich Ihnen ganz herzlich für Ihre langjährige engagierte Tätigkeit im Ständigen Beirat, die vertrauensvolle Zusammenarbeit und besonders für Ihre tatkräftige Unterstützung in Haushaltsfragen des Bundesrates danken. Wir alle wünschen Ihnen für die Zukunft von Herzen alles, alles Gute und hoffen, dass wir uns immer mal wieder treffen. Alles Gute, Herr Weimann! Danke schön! (Lebhafter Beifall) Und nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 52 Punkten vor. Die Punkte 8 und 32 werden abgesetzt. Punkt 10 wird abgesetzt und in die Ausschüsse zurücküberwiesen. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung wird Punkt 38 behandelt. Anschließend wird Punkt 51 aufgerufen. Nach Tagesordnungspunkt 3 wird Punkt 41 beraten. Nach Tagesordnungspunkt 7 wird Punkt 44 erörtert. Nach Tagesordnungspunkt 11 werden die Punkte 45 und 50 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Tagesordnungspunkt 17 wird mit Punkt 20 verbunden. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Fragen, Anmerkungen oder Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu Punkt 38: TOP 38 Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Drucksache 646/19) Es gibt keine Wortmeldungen. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Minister Guido Beermann (Brandenburg) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist, soweit ich sehe, einstimmig. Damit ist Herr Minister Guido Beermann zum Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung gewählt. Wir kommen zu den Punkten 51 a) und b), die ich zur gemeinsamen Beratung aufrufe: TOP 51a) a) Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Drucksache 662/19) TOP 51b) b) Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV) (Drucksache 663/19) Wir beginnen mit Punkt 51 a). Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss zurück. Zur Berichterstattung erteile ich Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern das Wort. Bitte sehr. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern), Berichterstatterin: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in unserer letzten Sitzung im Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, um im Klimapaket zu vermitteln. Ganz konkret haben wir zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht angerufen. Nichtsdestotrotz hat sich der Vermittlungsausschuss noch einmal umfangreich mit dem Klimapaket beschäftigt. Deshalb möchte ich mich an erster Stelle bei den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses, der sich ja aus Mitgliedern unseres Bundesrates und des Bundestages zusammensetzt, ganz herzlich bedanken. Es war sehr viel Aufregung: Oh, jetzt wird das alles gestoppt! Ich glaube, wir haben in kürzester Zeit gezeigt – in neun Tagen Arbeit des Vermittlungsausschusses –, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen können. Dafür haben wir eine Arbeitsgruppe eingesetzt unter Leitung von Finanzminister Reinhard M e y e r aus Mecklenburg-Vorpommern und dem Abgeordneten des Deutschen Bundestages Andi J u n g . Wir wollen uns ganz herzlich bei der Arbeitsgruppe für die intensiven und konstruktiven Beratungen bedanken. Ich freue mich sehr, dass der Vermittlungsausschuss Ihnen heute sein Ergebnis vorstellen kann. Wir schlagen konkret sieben Punkte vor: Erstens. Die Absenkung der Umsatzsteuer für den Schienenbahnverkehr bleibt unverändert. Bahnfahrkarten im Fernverkehr werden damit billiger. Diese Mehrwertsteuerentlastung kann wie geplant zum 1.1.20 in Kraft treten. Zweitens. Wir haben uns darauf verständigt, mehr Klimaschutz durch eine moderate Erhöhung des CO2- Preises zu erreichen. Die Bundesregierung wird bis Frühjahr 2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes einbringen, in dem Preise für Emissionszertifikate festgelegt werden. Statt mit 10 Euro beginnen wir mit 25 Euro pro Tonne ab 2021. Dann folgt eine jährliche Steigerung um 5 Euro je Tonne und ab 2023 um 10 Euro bis zu einem Preis von 55 Euro je Tonne bis 2025. Es schließt sich ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Zertifikat ab 2026 an. Drittens. Wir wollen, dass die zusätzlichen Einnahmen aus dem höheren CO2-Preis vollständig zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden, zum einen durch die Senkung der EEG-Umlage und ab 2024 auch durch eine höhere Pendlerpauschale und eine höhere Mobilitätsprämie für Pendler. Viertens – das war ein wichtiger Knackpunkt in den Verhandlungen –: Die Pendlerpauschale als steuerliche Entlastung für Pendlerinnen und Pendler in unserem Land bleibt. Und auch die Mobilitätsprämie, die insbesondere für Pendlerinnen und Pendler mit geringem Einkommen eingeführt werden soll, bleibt. Sie bleibt nicht nur, sie wird sogar erhöht. Die Ausgestaltung bleibt zunächst unverändert, wie vom Bundestag beschlossen. Ab 2024 bis 2026 soll die Pauschale von 5 auf 8 Cent zusätzlich erhöht werden, ebenso die Mobilitätsprämie. Der fünfte Punkt: Es ist unsere gemeinsame Auffassung, dass wir zum Erreichen der Klimaziele die erneuerbaren Energien ausbauen müssen. Dazu gehört insbesondere die Windenergie. Deshalb bittet der Vermittlungsausschuss im Einvernehmen mit den Ländern die Bundesregierung um Streichung des gesonderten Hebesatzrechtes bei der Grundsteuer für Standortkommunen von Windkraftanlagen; das war ja der ursprüngliche Vorschlag zur Stärkung der Akzeptanz. Dem folgt der Vermittlungsausschuss nicht, sondern wir bitten um die Erarbeitung von Maßnahmen zur größeren Akzeptanz von Windenergie mit dem Ziel, bessere Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen einzuführen, und erwarten, dass die Bundesregierung im ersten Quartal 2020 entsprechende gesetzliche Maßnahmen vorlegt. Eine entsprechende Begleiterklärung des Vermittlungsausschusses gebe ich hiermit zu Protokoll1. Der sechste Punkt: Wir wollen Hausbesitzer bei der energetischen Sanierung besser fördern. Dazu unterstützen wir die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, wie es der Bundestagsbeschluss vorsieht. Wir ergänzen ihn aber vor allem darum, dass Kosten für Energieberater zukünftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen zur Hälfte angerechnet werden. Der siebte Punkt war schließlich der zentrale Punkt, warum der Vermittlungsausschuss angerufen wurde: eine faire Verteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern. Die Länder sollen für die Jahre 2021 bis 2024 über Umsatzsteuerfestbeträge 1,5 Milliarden Euro vom Bund erhalten, um Mindereinnahmen zu kompensieren. Dann soll eine Evaluierung klären, ob und in welcher Höhe ab 2025 eine weitere Kompensation nötig ist. Das sind die sieben Punkte aus dem Vermittlungsausschuss, zu denen ich heute um Zustimmung bitte. An dieser Stelle möchte ich mich neben den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses auch bei den Mitgliedern der Bundesregierung für die guten und konstruktiven Beratungen bedanken, insbesondere bei unserem Bundesfinanzminister; denn wir wollen ja das Klimapaket gemeinsam auf den Weg bringen. Abschließend möchte ich sagen, dass wir in diesem Jahr 70 Jahre Grundgesetz gefeiert haben, im nächsten Jahr haben wir 70 Jahre Vermittlungsausschuss. Wenn der Vermittlungsausschuss angerufen wird, gibt es oft öffentliche Aufregung: Da wird blockiert, da wird angehalten! Ich glaube, wir haben besonders in diesem Jahr gezeigt, dass der Vermittlungsausschuss aus Bund und Ländern zu besseren Ergebnissen kommen kann. Das haben wir zu Beginn des Jahres mit dem Digitalpakt erfolgreich gezeigt, und das zeigen wir zum Ende des Jahres mit einem besseren Klimapaket. Insofern ist die Arbeit des Vermittlungsausschusses ganz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Mein Dank gilt allen, die das möglich gemacht haben. Zum Abschluss erlauben Sie mir einige Worte aus meiner politischen Einschätzung! Es ist gelungen, das Klimapaket besser zu machen. Mehr Klimaschutz und mehr sozialer Ausgleich für Bürgerinnen und Bürger stecken hier drin. Ich glaube ganz fest, dass wir alle unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten müssen. Das erwarten insbesondere die jungen Generationen von uns. 1 Anlage 1 Die spannende Frage ist, wie man diese Verhaltensänderungen erreicht – ob durch hohen Druck von Anfang an mit einem überbordenden CO2-Preis oder durch eine Zeitspanne, in der Politik dafür sorgt, dass Bürgerinnen und Bürger tatsächlich Alternativen haben. Insbesondere die Menschen im ländlichen Raum müssen die Alternative zum Benzinauto haben durch preiswerte ökologischere Autos, zum Beispiel Elektroautos, wofür wir auch die Ladeinfrastruktur brauchen, durch mehr Bus und Bahn. All das müssen wir so organisieren, dass es auch für Rentnerinnen und Rentner, für Leute mit kleinem Einkommen bezahlbar ist, die Ölheizung durch eine bessere, günstigere und ökologischere Heizung auszutauschen. Es ist die Verantwortung der Politik, die Bürgerinnen und Bürger nicht einfach nur zu belasten und zu sagen: Jetzt seht mal zu, dass ihr etwas verändert! Sondern es ist unsere Verantwortung, echte ökologische Alternativen für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Darum geht es auch in diesem Kompromiss. Einerseits wird es durch moderate CO2-Preise Belastungen geben. Andererseits müssen wir in den nächsten Jahren, bis der CO2-Preis so hoch ist, Alternativen schaffen, damit die Umstellungsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger da ist. Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass wir als Flächenland Mecklenburg-Vorpommern – wie andere – insbesondere die Pendlerinnen und Pendler mit kleineren und mittleren Einkommen im Blick haben. Wer bei der Pendlerpauschale davon spricht, dass dies ein falscher Anreiz ist, der kennt die Lage der Pendlerinnen und Pendler in unserem Land nicht. Ich spreche hier nicht nur für MV, sondern auch für die Pendler in den anderen Ländern. Ich kenne keine einzige Frau, keinen einzigen Mann, der morgens pünktlich ins Auto steigt – bei Wind und Wetter, gerade in dieser Jahreszeit – und zum Arbeitsort pendelt, weil er Pendlerpauschale kriegt. Das tun die Leute, weil sie im ländlichen Raum leben. Und wir sind sehr froh, dass sie das tun. Denn ich weiß, wie es ist, wenn die Menschen wegziehen. Das tut keinem Dorf, keiner Stadt gut. Wir sind froh, dass die Menschen sich für den ländlichen Raum, für die Umwelt und die Natur entscheiden. Dann müssen sie auch die Möglichkeit haben, zur Arbeit zu kommen. Da, wo gar keine Bahn oder kein Bus fährt, haben die Leute jedenfalls zurzeit diese Chance oft nur mit ihrem Benzin- oder Dieselauto. Entweder gibt es bald günstigere ökologische Autos oder mehr Bus und Bahn, oder sie werden weiter diese Autos fahren müssen. Wir dürfen diese fleißigen Leute nicht bestrafen, sondern müssen ihnen Alternativen anbieten. Wir müssen sie in der Zwischenzeit entlasten durch die Pendlerpauschale und ausdrücklich durch die neu eingeführte Mobilitätsprämie. Das ist nämlich eine Prämie, mit der Pendlerinnen und Pendler, die geringe Einkommen haben und deshalb keine steuerliche Entlastung bekommen können, direkt Geld zurückgezahlt bekommen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir allen Bürgerinnen und Bürgern die Chance geben, beim Klimawandel mitzumachen, und nicht nur mit Druck und erhobenem Zeigefinger sagen: Jetzt ändert mal etwas! – ohne Alternativen, ohne Unterstützung. Wir müssen insbesondere an die Leistungsträger in unserem Land denken. Und das sind die, die jeden Tag arbeiten gehen und letztendlich mit ihren Beiträgen und Steuern das Gesamtsystem in Deutschland aufrechterhalten. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir nicht nur an der Pendlerpauschale, sondern auch an der Mobilitätsprämie festhalten und für eine gute Entlastung der fleißigen Leute sorgen, die jeden Tag wegen der Arbeit auf ihr Auto angewiesen sind. – Vielen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Das Wort hat Herr Bundesminister Scholz. Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir verändern die Art und Weise, wie wir wirtschaften, grundlegend. Seit dem Beginn der Industrialisierung, die uns den großen Wohlstand, den wir heute genießen, geschaffen hat, ist das Wirtschaften darauf angewiesen, dass fossile Energien verbraucht werden. Dass sie dann eine Belastung für das Klima mit sich bringen, die wir heute sorgfältig diskutieren und kennen, ist die Folge. Deshalb ist das, was sich Deutschland vorgenommen hat, schon eine ganz große Veränderung der Wirklichkeit, in der wir heute leben. Wir haben uns fest vorgenommen, dass unser Land, genauso wie Europa insgesamt, 2050 klimaneutral wirtschaften soll. Wenn uns das gelingen soll, müssen wir mit großen Schritten vorangehen, die vor allem sehr klug überlegt sind. Die Debatte in diesem Jahr ist mit großer Verve geführt worden. Aber es sind auch große und weitreichende Entscheidungen getroffen worden. Ich will nur daran erinnern, dass wir unterdessen ein Klimaschutzgesetz beschlossen haben, über das anfangs noch sehr viel diskutiert wurde, das heute aber allen selbstverständlich erscheint. Es regelt, dass Jahr für Jahr überprüft wird, ob wir die Zielsetzung, die wir haben, einhalten. Wir haben beschlossen, dass das Fliegen insbesondere auf kurzen Strecken teurer werden wird, und die entsprechende Anhebung der Luftverkehrsteuer bereits wirksam werden lassen. Und wir haben uns dazu entschieden, dass neben all den vielen anderen Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen, eine Bepreisung von CO2 zusätzlich stattfinden soll. Das geschieht in Deutschland auf einem klugen Weg. Stück für Stück erhöhen wir die CO2-Bepreisung ab 2021. In der zweiten Hälfte der 20er Jahre wird es dazu kommen, dass sie über Angebot und Nachfrage geregelt wird. Die Bürgerinnen und Bürger können sich aber durch den klaren Pfad, den die Zertifikatepreise mit sich bringen, darauf einstellen. Die Entscheidung, die hier miteinander im Konsens vorbereitet worden ist, bedeutet, dass wir bei 25 Euro beginnen, dass wir 2026 bei wahrscheinlich 65 Euro enden und dass dann die freie Preisbildung Realität sein wird. Das sind eine ganze Reihe von Maßnahmen, die dazu beitragen werden, dass wir die Zielsetzung, die wir uns vorgenommen haben, erreichen können. Ich glaube, dass es gut ist, dass dies im großen Konsens geschieht: Er reicht über die Bundesregierung und die Bundestagsmehrheit hinaus, umfasst viele Parteien, die dort nicht zur Mehrheit dazugehören, und er bezieht den ganzen Bundesrat mit in die Entscheidungsfindung ein, so dass diese große gesellschaftliche Aufgabe von uns allen mit der notwendigen Anstrengung bewältigt werden kann. Wenn man eine solche Bepreisung mit all den Entscheidungen, die wir getroffen haben, einführt, wie das jetzt der Fall ist, muss man gleichzeitig dazu beitragen, dass die wirtschaftliche Umstellung auch gelingen kann. Deshalb war es von Anfang an wichtig, dass Erlöse, die auf diese Art und Weise zustande kommen, auch zurückgegeben werden, zum Beispiel indem wir die EEG- Umlage reduzieren. Das klingt zunächst einmal sehr technisch. In Wahrheit heißt es, dass wir genau das tun, was die Wissenschaftler und viele Interessierte unter dem abstrakten Stichwort der Sektorkopplung diskutieren, nämlich dass Strom billiger wird und gleichzeitig die Nutzung fossiler Energien teurer wird. Weil wir einen Pfad haben, weil wir das Stück für Stück tun, weil wir das mit planbaren, überschaubaren und moderaten, gleichzeitig mutigen Schritten tun, kann es gelingen, dass diese Umstellung von allen so organisiert werden kann, dass sie auch mitgehen können. Denn wir wissen: Nur weil wir jetzt diese Gesetze beschlossen haben, kauft sich nicht jeder am nächsten Tag ein neues Auto. Wir haben einmal nachgeprüft: Es kann bis zu sieben Jahre dauern, bis das nächste Auto dran ist. Also ist der Pfad und der Zeitraum, den wir uns vorgenommen haben, sehr klug gewählt; denn in dieser Zeit können millionenfach solche Entscheidungen getroffen werden. Wir wissen übrigens auch, dass sich die allermeisten nicht ein neues, sondern ein gebrauchtes Auto kaufen. Deshalb ist es wichtig, dass die von uns schon beschlossenen Regeln in Bezug auf die Förderung batterieelektrischer Fahrzeuge, von Plug-in-Hybriden – zum Beispiel als Dienstwagen – mit dazu beitragen werden, dass es einen Gebrauchtwagenmarkt solcher Fahrzeuge geben wird, die jetzt Jahr für Jahr neu auf den Markt kommen und die man dann tatsächlich erwerben kann. Es passt also alles zusammen. Es sind Milliarden, die wir zurückgeben. Das muss man wissen. Jede der jetzt neu diskutierten zusätzlichen Erhöhungen wird dazu genutzt, die EEG-Umlage weiter zu senken. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine durchschnittliche Familie 2021 etwa 60 Euro weniger Stromkosten haben wird als ohne diese Regelung. 2025 sind es über 100 Euro. Das ist ein erheblicher Betrag. Wir ergänzen das um Entlastungsschritte im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale, die zweimal erhöht wird in den sechs Jahren dieser Umstellung; denn die Erhöhung ist befristet. Gleichzeitig geben wir denjenigen, die sehr wenig Geld haben, eine gute Möglichkeit, indem wir das Wohngeld erhöhen. Also: Es wird darauf geachtet, dass es eine soziale Agenda möglich macht, dass alle Bürgerinnen und Bürger das, was uns gemeinsam gelingen soll, nicht als Bedrohung betrachten, sondern als gute Chance und als etwas, bei dem sie mitmachen können, weil sie es sich leisten können. Das ist die zentrale Aufgabe. Ich bin sicher, dass der Weg, den wir eingeschlagen haben, dazu beiträgt. Und wir bleiben nicht dabei stehen. Eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen tragen dazu bei, dass diese Veränderungen möglich werden. Zum Beispiel machen wir mit massiven steuerlichen Förderungen die energetische Sanierung von Gebäuden möglich. So hoch war die steuerliche Förderung noch nie gedacht. Sie ist hier im Bundesrat und auch im Deutschen Bundestag schon mehrfach diskutiert worden. Sehr oft war es fast so weit, dass eine solche steuerliche Förderung beschlossen wird, jetzt findet das tatsächlich statt und gleichzeitig auch noch eine Entbürokratisierungsoffensive, so dass die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister vor Ort diese Dinge mit ihrer ganzen Kompetenz von sich aus in die Hand nehmen können. Das ist, wie ich finde, ein sehr guter Fortschritt und eine richtige Maßnahme, die wir auf den Weg gebracht haben. Wir sorgen gleichzeitig dafür, dass das Bahnfahren billiger wird: Die Mehrwertsteuer wird gesenkt. Auch das ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass diese große Umgestaltung des Wirtschaftens, die wir uns in Deutschland vorgenommen haben, gelingen wird. Aus meiner Sicht muss das Tempo, das wir mit all den vielen Maßnahmen, die ich eben geschildert habe, vorgelegt haben, nun auch beibehalten werden. Deshalb werden jetzt Schlag auf Schlag weitere Dinge folgen, die für die Zukunft unseres Landes von allergrößter Bedeutung sind. Zum Beispiel werden wir dafür sorgen, dass der Ausstieg aus der Kohleverstromung in den nächsten 20 Jahren gelingt. Wir werden das entsprechende Gesetz Anfang des neuen Jahres miteinander verhandelt haben und dann auf den Weg bringen. Dazu gehört, dass wir eine Strukturstärkung in Milliardendimensionen für die Regionen auf den Weg bringen, für die Bürgerinnen und Bürger, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Unternehmen, die bisher mit dieser Art der Verstromung gewirtschaftet und gearbeitet haben. Sie werden nicht alleingelassen. Es ist ein gemeinsames Anliegen unseres ganzen Landes, dass wir das zustande bringen. Deshalb ist es von sehr großer Bedeutung, dass wir eine solche Förderung damit verbinden. Auch die Arbeitnehmer werden von uns ganz konkret unterstützt, indem wir mit Maßnahmen, die in Deutschland eine große Tradition aus dem Steinkohlebergbau haben, ihre soziale Absicherung und zum Beispiel ihren Rentenübergang sehr gut regeln. Das gehört zu den Schritten, die als Nächstes kommen. Und nicht zu vergessen – auch das muss bis zum Frühjahr gelingen –: Wir wollen das Ziel, dass die Energie in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammt, jetzt tatsächlich manifest werden lassen. 65 Prozent bis 2030 ist das Ziel. Deshalb müssen alle Blockaden gelöst werden, die gegenwärtig dem Ausbau der erneuerbaren Energien entgegenstehen. Da geht es um die Offshore- Windenergie, es geht um die Onshore-Windenergie, es geht um die Solarenergie. Die entsprechenden politischen Verständigungen sind weitgehend fertig. Aber im Frühjahr muss das alles gelingen – zusammen mit dem Netzausbau und mit den Milliardeninvestitionen, die die Energiewirtschaft und die privaten Unternehmen, die Automobile und Lastwagen produzieren, auf den Weg bringen müssen, damit das so gelingt. Mein Wunsch ist, dass wir aus dem Tempo, aus der Geschwindigkeit, aus den klug abgewogenen Schritten, aus der Tatsache, dass alles zueinanderpasst, auch ein bisschen Optimismus mitnehmen, nämlich dass uns das gelingen wird. Das ist aus meiner Sicht das Entscheidende. Der Weg, den wir jetzt gehen, ist dringend notwendig, um diesen Planeten und das Klima zu retten. Es ist ein Weg, der nicht dazu führen wird, dass unser Wohlstand abnimmt. Es ist umgekehrt: Wir werden unseren Wohlstand vermehren. Wir werden dazu beitragen, dass es in Zukunft gute Arbeitsplätze gibt und dass alle Bürgerinnen und Bürger profitieren. Das soll unser Ehrgeiz sein. Ihn brauchen wir aber dringend bei einer so großen Umgestaltung. – Schönen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Bundesminister Scholz! Das Wort hat Herr Ministerpräsident Bouffier aus Hessen. Bitte sehr. Volker Bouffier (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Klimawandel gehört zu den zentralen Herausforderungen globaler Art, die bei uns ganz praktisch werden. Frau Kollegin Schwesig hat das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens im Detail dargestellt, und Bundesminister Scholz hat es bewertet, so dass ich darauf verzichten kann, hier alle Einzelheiten zu bewerten. Ich will einige generelle Bemerkungen machen aus der Sicht unseres Landes Hessen, aber ich glaube, das gilt auch für viele andere. Meine Damen, meine Herren, wenn wir jetzt ein Klimapaket verabschieden, hat es über den Tag hinaus große Bedeutung. Es hat deshalb große Bedeutung, weil es uns gelingen muss, mehrere Gesichtspunkte unter einen Hut zu bekommen und einen Pfad einzuschlagen, der dauerhaft tragfähig ist. Mit der heutigen Debatte, mit den heutigen Beschlüssen ist weder die große Herausforderung abschließend geregelt, noch können wir uns zurücklehnen und sagen: Unsere Arbeit ist getan. – Es ist ein wichtiger Schritt, und es ist ein grundlegender Schritt. An diesem grundlegenden Schritt kann man etwas zeigen: Meine Damen und Herren, in allen Umfragen, wenn die Leute gefragt werden: Muss mehr für Umweltschutz getan werden?, können Sie sehen: ganz große Zustimmung! Natürlich muss mehr getan werden! Wird abgefragt: Was soll getan werden?, gibt es für keine einzige Maßnahme eine Mehrheit. Wenn die Menschen gefragt werden: Soll der Spritpreis erhöht werden?: zwei Drittel dagegen. Soll das Heizöl teurer werden?: zwei Drittel dagegen. In aller Regel gibt es auch keine Zustimmung für die Windkraft da, wo sie gerade entstehen soll. Die Zustimmung entsteht in der Regel in den Städten, wo kein einziges Windrad steht. Also geht es um eine völlig andere Herausforderung. Sie ist nicht nur technologisch, sie ist nicht nur administrativ, sie ist vor allen Dingen gesellschaftspolitisch. Ich habe im ersten Durchgang, als wir hier darüber sprachen, darauf hingewiesen: Notwendige Veränderung braucht Akzeptanz. Wenn Sie die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht bekommen, bleibt Ihnen als Möglichkeit nur ein Oktroi. Frau Kollegin Schwesig hat darauf hingewiesen: Wir haben uns in diesem System ausdrücklich darauf festgelegt: Wir möchten den Menschen nicht vorschreiben, wie sie leben, sondern wir möchten sie mitnehmen. Wir möchten Angebote machen, damit wir unser Leben ein Stück verändern. Und wir müssen das so tun, dass nicht einige Teile der Bevölkerung das Gefühl haben, dass sie bestraft werden, dass sie diejenigen sind, die die Zeche zahlen, damit andere sich wohlfühlen. Das trifft insbesondere auf Menschen zu, die in ländlichen Räumen leben. Sie haben es gesagt: Diejenigen, die ihr Auto brauchen, um zur Arbeit zu kommen, hören sich ungern an, dass diejenigen, die dort leben, wo alle zwei Minuten die U-Bahn vorbeikommt, ihnen ununterbrochen erklären, sie hätten sich doch zu schämen. Deshalb, meine Damen und Herren: Es geht um viel, viel mehr als kleines Karo. Es geht darum, ob es uns gelingt, diese Gesellschaft beieinanderzuhalten. Das wird in einem Prozess der Veränderung, der notwendig ist, nicht einfach. Weder die einen, die uns jeden Tag den Untergang der Welt vorhersagen, noch die anderen, die so tun, als gäbe es das Problem nicht, führen hier weiter. Wir müssen uns schon der Mühe unterziehen, uns auf eine Politik von Maß und Mitte zu verständigen, die manchmal mühsam, aber zum Erreichen eines wirklich notwendigen Zieles erforderlich ist. Aus meiner Sicht ist das in dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses sehr gut gelungen. Meine Damen und Herren, wir werden die Debatte weiter führen müssen. Wir werden Antworten geben müssen darauf, was es eigentlich bringt, wenn wir in der Bundesrepublik Deutschland solche großen Anstrengungen unternehmen, und gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger, gerade die kritisch eingestellten, erkennen müssen, dass auf der Weltklimakonferenz in Madrid große Länder, fast ganze Kontinente erklären, dass sie nicht mitmachen. Unsere Bürgerinnen und Bürger wissen: Bei einem deutschen Anteil von 2 Prozent an den Emissionen weltweit können wir die Menschheit und das Klima nicht retten, wenn uns andere nicht folgen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir einen Weg einschlagen, der gemeinhin als kopierfähig gilt, dass andere Länder unserem Weg folgen – nicht, weil wir ihnen etwas beibringen wollten. Wir haben es gerade heute Morgen gehört: Es kann nicht darum gehen, dass an unserem Wesen die Welt genesen soll. Das ist der falsche Anspruch. Wenn wir aber zeigen können, dass man Klimaschutz verbinden kann mit Erhalt des Wohlstandes, mit einer gelingenden Entwicklung und Zusammenhalt der Gesellschaft, dann kann ich auch anderen sagen: Das kann gelingen. Deshalb ist es mir so wichtig, dass wir die Dinge im Lot miteinander halten. Das ist im Übrigen auch die einzige Antwort, die Sie denjenigen geben können, die sagen: Es nützt doch nichts, wenn wir hier etwas machen, wenn die anderen Länder nicht mitmachen! – Wir brauchen einen Ansatz, der über technische und bürokratische Regeln hinausgeht. Das heißt für mich: Wie kann es gelingen, die Gesellschaft im Innern zusammenzuhalten und nach außen gute Beispiele zu geben? Genau das ist nach meiner Überzeugung gelungen. Ich bedanke mich bei denjenigen, die im Vermittlungsausschuss dieses Ergebnis erarbeitet haben. Ich bedanke mich für die Kooperationsbereitschaft der Bundesregierung. Aber wir haben hier ja ein Gesetz zu verabschieden beziehungsweise wir haben im Vermittlungsausschuss ein Gesetz beraten, das aus dem Deutschen Bundestag kam. Deshalb will ich ausdrücklich sagen: Es war richtig, dass die Länder den Vermittlungsausschuss angerufen haben – nicht aus Kleinkariertheit, sondern weil durch die Arbeit des Vermittlungsausschusses das Ergebnis besser geworden ist. Das kann doch ernsthaft niemand bezweifeln! Es ist ökologisch wirksamer, es ist ökonomisch vernünftig, und es ist sozial verträglicher. Die Anhebung des Einstiegspreises geht in die richtige Richtung. Das führt zu größerer ökologischer Wirksamkeit. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite haben wir eine Entlastungswirkung, und zwar – es ist erwähnt worden; das bleibt – durch die Pendlerpauschale und durch die Mobilitätsprämie sowie durch eine, wie ich finde, ausgesprochen große und nach meiner Kenntnis bisher noch nie erreichte Förderung, durch öffentliche Unterstützung im Bereich der energetischen Sanierung. Ich erinnere mich – ich habe hier mehrfach schon vor fünf, sechs Jahren für Hessen gesprochen –: Wir waren seinerzeit bereit, hier mitzumachen, aber es scheiterte in der Regel immer am Streit über die Frage, wer die Steuerausfälle tragen solle. Da sind wir nun endlich weitergekommen. Auch das ist ein Angebot an Bürgerinnen und Bürger. Ich glaube, man kann es gut vertreten. Es ist uns ein Weiteres gelungen – das muss man, sehr verehrter Herr Bundesminister, noch einmal herausarbeiten –: Was auf der einen Seite an Erhöhung durch den höheren CO2-Preis in der Folge geschieht und dem Bund zufließt, wollen wir auf der anderen Seite den Bürgern wieder zurückgeben; das haben wir gemeinsam beschlossen. Im Vermittlungsverfahren kam dann die neue Überlegung auf – die gab es bisher nämlich nicht –, dass wir diese Rückgabe über das Instrument der Reduzierung der EEG-Umlage vornehmen, die im Ergebnis einen Wirkungszusammenhang zum Strompreis hat und damit allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. Das ist ein neues Element, das im Vermittlungsverfahren entwickelt wurde. Und es ist ein schönes Beispiel dafür – Frau Kollegin Schwesig hat darauf hingewiesen –: Das Vermittlungsverfahren ist kein Verzögerungsinstrument per se, sondern es ist auch ein Instrument, bei dem man gemeinsam danach schauen kann, ob es noch klügere, wirksamere und für alle Seiten vielleicht am Ende erfolgreichere Lösungen gibt als die bislang im Gesetzgebungsverfahren vorgesehenen. Deshalb nehme ich mir die Freiheit zu sagen: Dieses Vermittlungsverfahren hat das Ganze besser gemacht, und an diesem Beispiel kann man es zeigen. Dass wir uns darauf am Schluss verständigt haben, dafür bin ich dankbar. Meine Damen und Herren, nach meiner festen Überzeugung ist das, was wir jetzt vorliegen haben, alles in allem geeignet, die Akzeptanz der Bevölkerung besser zu erreichen, als das bisher möglich war. Zum Zweiten – auch das will ich nicht untergehen lassen –: In dem bisherigen Klimaschutzpaket des Bundes und des Deutschen Bundestages war eine Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen nicht in angemessener Weise vorgesehen. Der eine hatte die Einnahmen, die anderen hatten die Ausgaben. Das konnte auf Dauer so nicht funktionieren. Deshalb finde ich es gut, dass es uns gelungen ist, auch hier eine Verständigung herbeizuführen. Wenn wir jetzt über vier Jahre mit 1,5 Milliarden einen Ausgleich des Bundes für die Steuerausfälle der Länder und Kommunen erhalten, so bin ich dafür dankbar, wenngleich – Herr Bundesfinanzminister, das wissen Sie – aus Sicht der Länder kein Anlass zu Jubel besteht. Wir haben uns auch darauf verständigt, dass wir schauen müssen, wie die Dinge sich entwickeln, und wollen uns 2024 einmal anschauen, wie sich die Finanzströme entwickelt haben. Damit, meine Damen und Herren, sind wir wieder an dem Punkt, der uns immer wieder hier zusammenführt: Wie schaffen wir es, die Interessen auch unter uns auszugleichen, zwischen Bund auf der einen Seite, Ländern und Kommunen auf der anderen Seite? Das ist uns vertrautes Gelände. Insofern kann man sagen: Es gehört auch dazu, ist aus meiner Sicht aber in vertretbarer Weise gelungen. Am Ende ist das, was im Vermittlungsausschuss vereinbart wurde, ein Geben und Nehmen, ein Kompromiss – wie ich finde, ein guter und allemal kein fauler. Was mir ganz besonders wichtig ist, meine Damen und Herren: Wir alle sind am Ende eines Jahres, in dem wir sehr viel Anlass hatten – der Herr Präsident hat es vorhin gesagt –, uns gelegentlich Sorgen zu machen, das Vertrauen der Menschen, die wir vertreten, zu rechtfertigen. Wir können immer wieder lesen, dass in die Politik und die Politiker immer weniger Vertrauen investiert wird, dass in die Marktschreier, in die Untergangspropheten, in die Influencer immer mehr Vertrauen investiert wird. Das alles ist keine Grundlage für gedeihliche Entwicklung. Deshalb ist ungeachtet aller Einzelheiten mit das Wichtigste an diesem Ergebnis des Vermittlungsausschusses – auch an der Zustimmung des Deutschen Bundestages gestern; das will ich nicht unterschlagen – doch die Tatsache, dass wir gemeinsam bewiesen haben: Föderalismus funktioniert. Und im Gegensatz zu dem, was wir letzte Woche in Madrid erlebt haben, ist die deutsche Politik handlungsfähig. Sie ist nicht ratlos, sie ist nicht entschlusslos, sondern sie ist handlungsfähig in einer der größten Herausforderungen, die wir gemeinsam zu bewältigen haben. Deshalb sage ich aus voller Überzeugung: Das ist eine gute Lösung. Hessen wird zustimmen. – Vielen Dank. Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Frau Ministerpräsidentin Dreyer aus Rheinland-Pfalz das Wort. Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, lieber Herr Präsident! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Ich möchte mich den Worten aller Vorredner anschließen. Ich glaube, dass heute ein sehr guter Tag dafür ist, dass man gute Kompromisse finden und damit deutlich machen kann, dass Bundesrat und Bundestag in sehr sinnvoller Weise für die Menschen in unserem Land arbeiten und entscheiden. Dass der Vermittlungsausschuss es geschafft hat, liebe Manuela Schwesig und alle Mitglieder, die dabei waren, das Paket so abzuschließen, dass es pünktlich zum 1.1.2020 in Kraft treten kann, ist ein sehr wichtiges Signal für uns alle, vor allem für diejenigen, die draußen darauf warten, dass wir die wichtigen Schritte miteinander gehen. Auch ich bin der Auffassung, dass das Klimapaket insgesamt durch den Vermittlungsausschuss noch ein ganzes Stück besser geworden ist. Darüber freue ich mich wirklich sehr. Denn wir alle wissen doch, dass uns der Klimawandel vor sehr große Herausforderungen stellt. Gerade die junge Generation fordert zu Recht auf der Straße von uns, dass wir wichtige Schritte nach vorne gehen. Wir haben, indem wir aktive Politik machen, deutlich zu machen, dass wir einerseits diese Belange ernst nehmen und die Klimaschutzziele erreichen – es ist ein berechtigter Vorwurf der jungen Generation, dass wir uns irgendwann einmal Ziele vorgenommen haben, sie am Ende aber nicht durch- und umsetzen –, auf der anderen Seite dafür sorgen, dass die Bevölkerung in Gänze den Weg mit uns gehen kann. Es ist richtig, dass es in der Auseinandersetzung mit der Bewältigung des Klimawandels, aber auch den Veränderungen durch die Digitalisierung tatsächlich um sehr tief greifende Strukturveränderungen in unserer Gesellschaft geht. Manch einer oder eine da draußen hat wirklich Angst: Was tut das eigentlich mit meinem Arbeitsplatz? Was tut es mit meinem Leben? Was tut es mit meinem Umfeld? Deshalb bin ich sehr froh darüber, dass wir diese Balance in dem Gesamtpaket sehr gut hinbekommen haben: auf der einen Seite deutliche Maßnahmen, deutliche Investitionen, um die Klimaziele zu erreichen, auf der anderen Seite Ausgleiche, Unterstützung der Bevölkerung, damit sie tatsächlich Verhaltensänderungen angehen kann und am Ende auch einen Ausgleich dafür erhält, dass Sprit und Heizöl in Zukunft teurer werden. Auch ich will betonen: Auch wir sind Flächenland, wir sind Pendlerland. Auch bei uns pendeln die Leute nicht aus Lust und Tollerei, weil es ihnen Riesenspaß macht, jeden Tag ein paar Kilometer zurückzulegen. Es geht darum, dass viele Menschen in ländlichen Regionen ihren Arbeitsplatz in Ballungsräumen haben und auf das Pendeln angewiesen sind. Diejenigen, die einen Zug zur Verfügung haben, steigen auch gerne in den Zug. Aber Realität in unserem Land ist: In vielen Regionen ist es eben nicht so einfach, in einen Zug zu steigen. Deshalb ist es wichtig, dass diese Menschen einen Ausgleich erhalten, wenn Mobilität erforderlich ist: Mobilitätspauschale, Entfernungspauschale. Es kommt am Ende nicht auf das Verkehrsmittel an, sondern es ist ein Ausgleich dafür, dass die Spritpreise teurer werden. Trotzdem haben wir die Verpflichtung, alles daranzusetzen, den ÖPNV weiter auszubauen und die Bahn dort wieder öfter fahren zu lassen, wo sie auch hingehört, zum Beispiel in Oberzentren. Dass in Studentenstädten mit über 100.000 Einwohnern noch nicht einmal ein IC fährt, von ICE ganz zu schweigen, ist auch kein guter Zustand. Daran müssen selbstverständlich weiter arbeiten. Deshalb ist es wichtig – das ist hier noch nicht gesagt worden –, dass im Klimapaket auch eine Stärkung der Bahn enthalten ist. Das Kapital der Bahn wird erhöht, sie bekommt mehr Geld zur Verfügung gestellt, um sich wieder entsprechend aufzurüsten. Das brauchen wir unbedingt. Wir brauchen eine bessere Bahn, und wir brauchen einen besseren ÖPNV. Ich bin sehr froh darüber, dass das Klimapaket es ermöglicht, dass mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den ÖPNV auch in Zukunft weiter auszubauen. Zwei Dinge will ich betonen: Deutschland wird das erste Industrieland weltweit sein, das aus der Kernkraft und aus der Kohle aussteigt. Und Deutschland wird das erste Industrieland sein, das darüber hinaus ein Klimaschutzgesetz hat, das die Emissionen jedes Jahr festlegt und den Ausstoß jährlich reduziert. Das wird kontrolliert. Das sind große Anforderungen an uns alle. Ich bin froh, dass wir das so entschieden haben, und stehe voll dahinter. Ich weiß aber auch, dass wir uns mit diesen Themen noch häufiger im Bundesrat zu beschäftigen haben, weil es kein Spaziergang ist. Wir werden einen Zahn zulegen müssen. Gesetzgeberisch legen wir heute eine Grundlage, indem wir viele Weichen richtig stellen. Aber es wird auch in Zukunft noch sehr viel Kraft kosten, all diese Dinge umzusetzen. Ich appelliere an die Bürger und Bürgerinnen, das, was jetzt verabschiedet wird, wahrzunehmen. Wer eine Heizung hat, die mit Heizöl betrieben wird, hat ab dem neuen Jahr die Möglichkeit, mit einer bis zu 40- prozentigen Förderung für eine Veränderung zu sorgen. Es darf keine Anlage mehr eingebaut werden, die Emissionen im bisherigen Umfang produziert. Wir sorgen vernünftig dafür, dass die Haushalte umrüsten können. Wir haben in dem Paket energetische Sanierung in großem Stil. Dann kann ich Handwerker und Bürger und Bürgerinnen nur auffordern, das wahrzunehmen. Wenn sie ihr Haus, ihre Wohnung sanieren oder renovieren, sollen sie wissen, dass es Instrumente gibt, um besser zu werden. Das bedeutet bei einem steigenden CO2-Preis, dass diejenigen, die auf die richtige Ausstattung setzen, am Ende sogar Geld sparen können. Es muss am Ende nicht nur um den Ausgleich gehen, sondern auch um den Anreiz, dass Menschen ihr Verhalten verändern. Nur so werden wir perspektivisch den Klimawandel bestehen. Dafür können wir alle in unseren Bundesländern sorgen: zu überzeugen, die Instrumente wahrzunehmen und die Programme umzusetzen, so dass für Bürger und Bürgerinnen der Umstieg gelingt. Zuletzt nenne ich die Möglichkeiten für die Bürger und Bürgerinnen noch einmal: Ich bin froh, dass die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets zum 1.1.2020 kommen kann, wenn der Bundesrat heute das Paket verabschiedet; der Bundestag hat es gestern getan. Ich bin froh, dass wir in Zukunft die energetische Sanierung für selbstgenutztes Wohneigentum fördern. Ich bin froh, dass die Entfernungspauschale angehoben, der ÖPNV ausgebaut und der Einbau klimafreundlicher Heizungen gefördert wird. Ich bin froh, dass wir das Wohngeld erhöhen. Denn wir wissen, dass unsere Maßnahmen Wirkungen auf die Nebenkosten haben werden. Umso wichtiger ist das, was ich vorher gesagt habe: umrüsten in den Wohnungen, damit man – doppelt positiv – spart und etwas Gutes tut für unser Klima. Wenn wir heute im Bundesrat das Klimapaket mit breiter Mehrheit verabschieden, zeigen wir, dass wir dem Klimawandel nicht tatenlos entgegenschauen, sondern dass wir alle miteinander über die Parteigrenzen hinaus gewillt sind, ein wichtiges Paket auf den Weg zu geben. Ich denke, es ist vor Weihnachten ein gutes Signal, dass wir kompromissfähig sind. Kompromiss ist nicht mehr ganz so beliebt in unserer Gesellschaft. Schwarzweiß ist leichter und auch beliebter. Wir sind in der Lage, gemeinsam zu sagen: Ja, wir haben eine Verantwortung, für besseren Klimaschutz zu sorgen. Wir haben umgekehrt auch eine Verantwortung den Bürgern und Bürgerinnen gegenüber, dass sie mitgehen können. Dass wir miteinander einen Kompromiss gefunden haben, der am Ende ein guter Kompromiss ist, kann uns alle vor Weihnachten froh stimmen, weil wir damit auch zeigen, dass demokratische Prozesse zwischen Regierung, Bundestag und Bundesrat funktionieren. In diesem Sinne wünsche ich mir sehr, dass wir in Zukunft nicht noch einmal den Fehler machen, wegzuschauen – ich glaube, das geht auch gar nicht mehr, weil wir jedes Jahr sozusagen in Überprüfungen sind –, sondern dass wir immer wieder deutlich daran arbeiten, dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen. Es hat noch nie eine so gute Stimmung in der Bevölkerung gegeben, um das wirklich umzusetzen: In Rheinland-Pfalz hatte der Rhein letztes Jahr kein Wasser mehr, die Schiffe konnten nicht mehr fahren. Die Unternehmen haben darunter gelitten. Nahezu 40 Prozent unserer Wälder sind stark geschädigt oder teils zerstört. Wir haben ganz, ganz große Probleme, das zu kompensieren. Die Menschen spüren das. Daher weiß ich, dass es eine große Bereitschaft gibt, etwas zu verändern und an die Ursachen heranzugehen. Und wer behauptet, dass der Klimawandel nichts mit unserer Lebensweise zu tun hat, der ist halt nicht so ganz von dieser Welt. Ich bin sehr, sehr froh, dass wir im Bundesrat zu einem guten Kompromiss gekommen sind. Herzlichen Dank dafür! Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin Dreyer! Es hat nunmehr das Wort Herr Ministerpräsident Kretschmann aus Baden-Württemberg. Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor sechs Wochen haben wir das erste Mal über das sogenannte Klimapaket der Bundesregierung debattiert. Damals haben Sie an dieser Stelle einen etwas aufgebrachten Ministerpräsidenten von Baden- Württemberg erlebt. Ich war aufgebracht, weil das Klimapaket nach meiner Auffassung in keinem Verhältnis stand zu der Größe der Herausforderung, mit der wir konfrontiert sind. Heute sehen Sie einen erleichterten Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg. Denn wir haben einen tragfähigen Kompromiss gefunden und eine wichtige Verbesserung des Klimapaketes erreicht. Der Kompromiss, den wir erreicht haben, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber eben nur ein Schritt. Es müssen weitere folgen, möglichst schnelle und große Schritte, weil das dem Tempo und der Dramatik des Klimawandels geschuldet ist. Dennoch stimmt mich der Kompromiss zuversichtlich mit Blick auf die großen Aufgaben, die vor uns liegen. Das liegt auch und gerade daran, wie diese Einigung zustande kam. Wir haben uns in vertrauensvoller Weise in der Sache auseinandergesetzt. Und wir haben gezeigt: Bund und Länder, Grüne, Union und SPD sind in der Lage, beim Klimaschutz gemeinsam zu handeln. Ich glaube, dass das ein wichtiges politisches Signal ist. Mit einer CO2-Bepreisung von 25 Euro steigen wir ein. Das ist nun wirklich ein deutliches Signal und eine klare Verbesserung. Klimaforscher Ottmar E d e n - h o f e r sagt, damit läge der CO2-Preis in der Nähe dessen, was die Wirtschaftsforschung als ökonomisch wirkungsvoll für das Klimapaket entwickelt hatte. So können wir den Ausstoß von Treibhausgasen tatsächlich absehbar verringern. Ich hoffe sehr, dass der CO2-Preis eine tatsächliche Lenkungswirkung entfaltet und Unternehmen und Verbraucher künftig auf klimafreundliche Maschinen, Geräte, Autos und Heizungen setzen. Ich muss allerdings auch sagen: Ein Punkt, der aus unserer Sicht nicht zufriedenstellend geklärt werden konnte, betrifft die Frage, ob das Modell der CO2- Bepreisung, wie es in seiner Mechanik vorliegt, verfassungsfest ist. Ich habe da nach wie vor Zweifel. Die Bundesregierung ist allerdings felsenfest davon überzeugt, dass das geplante System einer juristischen Überprüfung standhält. Ich hoffe, dass sie damit richtigliegt. Die Einigung ist wichtig, weil sie den Weg frei macht für die Mehrwertsteuersenkung auf Bahntickets, für bessere steuerliche Anreize für die energetische Gebäudesanierung. Und es ist uns gelungen, die erhöhte CO2-Bepreisung sozial und ökonomisch durchzudeklinieren. Das ist wichtig, um die Menschen beim Klimaschutz mitzunehmen. Entscheidend ist: Die jetzt höheren Einnahmen fließen eben nicht in die Staatskasse, sie werden genutzt, um die EEG-Umlage zu senken. Damit wird Strom billiger. Von einem niedrigeren Strompreis profitieren schlichtweg alle Bürgerinnen und Bürger. So wird ein Durchschnittshaushalt im Jahr 2026 um über 100 Euro entlastet. Entlastet werden aber vor allem auch die kleinen und mittleren Unternehmen. Die großen, stromintensiven Unternehmen sind ja von dieser Abgabe befreit. Es ist für unsere mittelständische Wirtschaft unglaublich wichtig, dass der Strompreis für sie sinkt und sie damit wettbewerbsfähiger wird. Das ist ein ganz entscheidender Vorteil, den wir hinbekommen haben, indem wir veranlasst haben, dass das Mehr in die Senkung der EEG- Umlage fließt. Ich will auf das eingehen, was Kollege Bouffier gesagt hat. Es ist natürlich richtig: Wir müssen die Bevölkerung mitnehmen. Wir müssen ihr allerdings auch sagen: Der Kampf gegen den Klimawandel wird nicht ohne Zumutungen gehen. Die entscheidende Frage ist: Sind die Zumutungen zumutbar? Natürlich wird es welche geben, die durch eine höhere CO2-Abgabe einfach nur belastet werden. Wir können nicht jeden, der dadurch stärker belastet wird, wieder direkt, in der gleichen Weise entlasten; dann würde ja das ganze Unternehmen gar keinen Sinn ergeben. Sinn der Angelegenheit ist es, dass insgesamt Verhaltensweisen und Produktionslinien, die CO2 ausstoßen, unattraktiver werden und jeder, der CO2-freie oder -arme Produktlinien oder Verhaltensweisen wählt, belohnt wird. Zumutbar ist das deswegen, weil alle zugleich entlastet werden, und zwar relevant. Das ist, glaube ich, das Entscheidende. Deshalb ist es wirklich zumutbar. Der Paradigmenwechsel besteht darin, dass die alte Welt der fossilen Energien die neue Welt der erneuerbaren Energien finanziert. Das ist ökologisch sinnvoll und ökonomisch vernünftig. Es ist auch sozial gerecht; denn der Klimawandel, wenn er in dieser Dramatik käme, träfe besonders die Ärmsten der Welt. Es ist nun einmal das Wesensmerkmal eines Kompromisses, dass man auch nachgeben muss. SPD und Union haben die Erhöhung des CO2-Preises, die notwendige Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets und die bessere steuerliche Förderung der Gebäudesanierung an eine Erhöhung der Pendlerpauschale gebunden. Auch wenn ich andere Varianten der Entlastung auf diesem Gebiet bevorzugt hätte, sehe ich den Bedarf für die Menschen im ländlichen Raum und trage die erhöhte Pendlerpauschale mit. Voraussetzung für unsere Zustimmung war, dass es nicht zu einer starken Überkompensation kommt, wie im ursprünglichen Vorschlag vorgesehen. Das ist nun nicht mehr der Fall. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir heute einen Schritt in die richtige Richtung gehen, aber noch lange nicht am Ende des Weges sind. Die Zeit drängt. Viele Fragen sind noch nicht geklärt: Der Ausstieg aus der Kohleverstromung ist längst nicht in trockenen Tüchern. Und ohne Kohleausstieg geht in Sachen Klimaschutz letztlich gar nichts. Ich möchte das nur an einer Zahl deutlich machen: Alleine das größte deutsche Braukohlekraftwerk Neurath stößt so viel CO2 aus wie 13 Millionen Autos. Bei der Mobilität und bei der Wärmeerzeugung sind wir noch weit von der Klimaneutralität entfernt. Bei der Windkraft gehen kaum noch neue Anlagen ans Netz. Der Deckel beim Solarstrom ist immer noch gültig und wird bald erreicht. Ich denke, dieser Ausbremsung von Zukunftstechnologien müssen wir schnell ein Ende setzen. Denn wir müssen uns klarmachen: Der ganze Transformationsprozess führt zu einem höheren Strombedarf insgesamt in unserer Volkswirtschaft. Wenn künftig Millionen von Elektroautos auf unseren Straßen fahren sollen, wenn wir Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe erzeugen wollen, wenn wir die Wärmeversorgung, aber auch die industriellen Prozesse auf erneuerbare Energien umstellen wollen, dann brauchen wir viel mehr Strom als heute. Experten rechnen damit, dass sich unser Strombedarf mittelfristig verdoppeln wird. Da wir aus der Atomkraft aus guten Gründen aussteigen und die fossilen Energien immer weiter zurückdrängen wollen, bleiben eben vor allem Sonne und Wind. Das sind auch global die wichtigsten Zukunftstechnologien, sozusagen Schlüsseltechnologien für die Rettung des Planeten. Sie dürfen wir nicht weiter ausbremsen. Das wäre klimapolitisch ein großer Fehler, nachdem schon die Solarindustrie nach Asien abgewandert ist. Auch in der Windkraft sind viele Arbeitsplätze verlorengegangen – 2017: 30.000. Das sind weit mehr Jobs, als es noch in der Braunkohle gibt. Deswegen ist es wichtig, dass der Vermittlungsausschuss empfiehlt, das vom Bundestag beschlossene Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Windkraftanlagen aus dem Gesetz zu streichen, und dass die Bundesregierung aufgefordert wird, dafür zu sorgen, dass Kommunen an den Erträgen von Windkraftanlagen auf ihrer Gemarkung besser beteiligt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin zuversichtlich insbesondere angesichts der Art und Weise, wie der Kompromiss zustande gekommen ist: Alle Beteiligten haben sich sehr ernsthaft und konstruktiv um eine Lösung bemüht. Wir haben in der Sache hart gerungen, sind aber auch immer auf die Argumente der anderen Seite eingegangen und haben sie ernst genommen. Alle sind natürlich ab und zu über ihren Schatten gesprungen. Bei allen möchte ich mich für die außerordentlich konstruktive Atmosphäre bedanken. Wichtig ist mir, noch einmal festzustellen: Der Bundesrat ist kein Blockadeorgan. Er ist ein Problemlösungsorgan. Gesetze gehen in der Regel besser aus der Länderkammer raus, als sie reingekommen sind. Deswegen bin ich ein freudiges Mitglied dieses Gremiums. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Kretschmann! Das Wort hat nun Herr Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen. Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das zu Ende gehende Jahr war nun wirklich ein Jahr des Klimaschutzes. Wir haben noch niemals so viel über dieses Thema diskutiert, darüber diskutieren müssen. Wir hatten noch niemals eine so breite gesellschaftliche Bewegung, die sich insbesondere in großen Demonstrationen jüngerer Menschen ausgedrückt hat. Und wir haben noch niemals so schnell und nachhaltig, durchaus auch selbstkritisch, wie ich finde, politische Weichenstellungen vorgenommen. Wenn man das eingangs mal sagen darf: Gerade in diesem Jahr hat sich unser politisches System bewährt, und zwar in zweierlei Hinsicht: Es ist gut, wenn insbesondere in Sachen Klimaschutz die jüngere Generation sich sehr laut zu Wort meldet; das ist Teil der Demokratie. Es zeigt sich, dass die Politik nicht weghört oder sich die Ohren zuhält, sondern dass wir darauf eingegangen sind. Ich habe mich in den letzten Wochen immer wieder geärgert, wenn die wirklich großen Anstrengungen für den Klimaschutz als „Klimapäckchen“ abqualifiziert worden sind. Das wird der Sache nun wirklich nicht gerecht. Es hat in der Geschichte unseres Landes noch niemals einen so klaren – übrigens auch einen so kostenaufwendigen – Antritt gegeben, unserer Verantwortung für den Klimaschutz gerecht zu werden. Dafür bietet dieses Vermittlungsverfahren den richtigen Abschluss in diesem Jahr. Der CO2-Preis war nun wirklich der Stein des Anstoßes. Er hat eine unbestritten hohe symbolische Bedeutung. Seine Lenkungswirkung ist aber – das wollen wir offen sagen – ungewiss. Ab welcher Höhe zu welchem Zeitpunkt welche Lenkung tatsächlich eintritt, weiß eigentlich niemand. Aber die Auswirkungen sind spürbar. Gleichzeitig müssen wir rückblickend sagen: Ein Einstiegspreis von 10 Euro je Tonne CO2 war nicht richtig kalibriert. Dass eine Tonne CO2 gewissermaßen den Gegenwert von drei Bier in einer Gaststätte haben soll, war von Anfang an für viele nicht einsichtig. Vielleicht ist das gelegentlich wiederum als Symbol wahrgenommen worden. An dieser Stelle eine Änderung herbeigeführt zu haben ist ein richtiger Schritt. In dem Verfahren ist aber auch deutlich geworden, dass wir es mit einem Thema, auch einem Konflikt zu tun haben, auf den wir sehr achten müssen, nämlich die Frage der Belastungsgerechtigkeit. Nicht nur die typische Gerechtigkeitsfrage zwischen den größeren und den kleineren Geldbeuteln, sondern auch die Frage: Wie steht es eigentlich mit den Menschen auf dem Lande und den Städtern? Wir sollten uns klarmachen: Ein Yuppie in einer Großstadt kann mit seinem superleichten Fahrrad – gerne auch mit elektromobiler Unterstützung – sehr entspannt in zehn Minuten zu seinem Arbeitsplatz fahren und sich dort an seinem guten Gewissen erfreuen. Aber viele Beschäftigte müssen jeden Tag über 100 Kilometer mit ihrem häufig nicht neuen Auto zu ihrer Arbeit fahren, weil sie nicht die Alternative haben, an dieser Stelle umzusteigen. Ich spreche das als Vertreter eines Flächenlandes sehr klar an. Wir müssen Obacht geben, dass die Menschen in der Fläche nicht den Eindruck gewinnen, sie hätten die Lasten des CO2-Preises, die Lasten beispielsweise der Windkraft vor der Haustür und die Vorteile landen ausschließlich bei den Mitbürgerinnen und Mitbürgern in den Städten. Ich habe den Eindruck, dass es uns im Vermittlungsverfahren gelungen ist, auch an dieser Stelle zu einem guten Ausgleich zu kommen. Wir haben insbesondere eine nachhaltige Unterstützung der Pendler vereinbart. Ich kann nur davor warnen, diese wichtige Gruppe unserer Bevölkerung – auf die Manuela Schwesig in ihrem Beitrag eingegangen ist – zu verunsichern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will deutlich sagen: Die sehr klare Argumentation gegen die Pendlerpauschale habe ich nicht verstanden. Ich hoffe, dass wir miteinander unsere Lehren daraus ziehen. Es ist ein System gefunden worden, das – und das ist immer wieder in Erinnerung zu rufen – mit vielen staatlichen Förderprogrammen in der Einführungszeit von fünf Jahren Menschen helfen soll, tatsächlich persönlich umzusteigen. Dazu trägt schließlich auch die Senkung des Strompreises bei. An dieser Stelle hat Winfried Kretschmann auf einen wichtigen systematischen Gesichtspunkt aufmerksam gemacht. Bisher ist es so, dass Strom derjenige Energieträger ist, der einzig und allein die Kosten der Energiewende tragen soll. Künftig soll aber gerade der Strom weiter ausgebaut werden. Dass wir diesen Energieträger besonders belasten, ist einfach systematisch falsch. Ich verstehe das Vermittlungsergebnis so, dass es gleichzeitig der Einstieg in den Ausstieg aus der EEG- Umlage ist, dass es dazu führt, dass Strom künftig wesentlich wettbewerbsfähiger sein wird, damit aber – auch das muss klar gesagt werden – die Anreize, auf erneuerbare Energien umzusteigen, noch größer werden. Der zuletzt genannte Gesichtspunkt, den ich ausdrücklich begrüße, führt dann aber auch zu den nächsten Aufgaben. Das Jahr 2019, das Jahr der Klimaschutzdebatte, endet sehr versöhnlich und hoffnungstiftend, wie ich finde. Aber das Jahr 2020 verspricht noch mehr Arbeit, als wir in diesem Jahr hatten. Insbesondere müssen wir im nächsten Jahr den Neustart der Energiewende schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu dem gleichen Zeitpunkt, zu dem wir über Klimaschutz rauf- und runterdebattieren, mit Leidenschaft und Inbrunst den CO2-Preis miteinander verhandeln, befindet sich die Windindustrie in einer existenziellen Krise. Das ist genau die Industrie, die dazu beitragen soll, dass wir den Strom haben, auf dem wir den Klimaschutz gründen. Das heißt: Am Anfang des Jahres muss aus meiner Sicht sehr klar auch die Initiative der Bundesregierung zu einem Neustart der Energiewende stehen. Wir brauchen einen klaren Plan. Es ist schon in der letzten Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundeskanzlerin und dem Bundeskabinett zum Ausdruck gekommen: Die Länder sind sehr bereit, an dieser Stelle konstruktiv mitzuwirken, aber ohne die Bundesregierung, lieber Herr Hoppenstedt, wird es nicht gehen. In diesem Sinne ist ein zweiter Punkt noch anzusprechen: Wir müssen im nächsten Jahr endlich die notwendigen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wasserstoffwirtschaft in Deutschland schaffen – ebenfalls ein ganz wichtiges Thema insbesondere für die Perspektiven unserer Industrie, wenn es denn mit dem Klimaschutz weitergehen soll, und darauf haben wir uns verständigt. Um zum Schluss zu kommen: Dieses Vermittlungsverfahren ist – ich sagte es – nicht nur versöhnlich, sondern auch hoffnungstiftend. Es beweist uns miteinander, dass es bei all den schwierigen Fragen rings um den Klimaschutz eine Alternative zwischen Ignoranz auf der einen Seite und Rechthaberei auf der anderen Seite gibt und dass die richtige Option eine Verbindung von Einsicht, Umsicht und Konsequenz ist. Das sind, wie ich finde, die drei Merkmale, die sich in diesem Kompromiss wiederfinden. Dann gibt es übrigens noch eine letzte Lehre aus dem, was wir jetzt miteinander beschließen, dass sich nämlich die Suche nach einem gemeinsamen Weg in Sachen Klimaschutz lohnt. – Herzlichen Dank und schöne Weihnachten! Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Weil! Das Wort hat nun Herr Ministerpräsident Laschet aus Nordrhein-Westfalen. Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind viele Argumente vorgetragen worden. Man merkt daran, mit welch unterschiedlichen Akzenten dieses Thema in Deutschland diskutiert wird. Wenn man sich die großen Demonstrationen der Nachkriegszeit vor Augen führt und heute die jungen Leute auf den Straßen sieht, weiß man, dass es um wenige Themen so engagierte Kämpfe gegeben hat wie um Energiepolitik. Erst gegen die Kernenergie, jetzt gegen die Kohleverstromung. Auf der anderen Seite, beim Ende der Kohleverstromung, beispielsweise bei der Steinkohle: Bergleute auf die Straße. Große Demonstrationen, die eine Gesellschaft auseinanderreißen können. Es gibt kaum ein Thema, das Menschen so sehr bewegt hat wie dieses. Nun könnte man fragen: Was ist denn das beste politische System, um so etwas aufzulösen? In Deutschland gab es vor langer Zeit, als man gesagt hat, Bundestag und Bundesrat blockieren sich gegenseitig, den Wunsch: Dann machen wir doch Mehrheitswahlrecht! Dann sind die Verhältnisse klar: Einer gewinnt, der kann dann regieren, er kann etwas umsetzen, die Prozesse werden schneller. Und wenn er es nicht gut macht, wird danach der andere gewinnen. – Das ist das britische Modell. Wenn wir uns dieses in diesen Tagen anschauen, habe ich nicht den Eindruck, dass es für den Zusammenhalt der Gesellschaft besonders zukunftsträchtig ist. Ja, da hat jetzt einer gewonnen, aber eine knappe Minderheit auf der anderen Seite fühlt sich nicht so eingebunden in die Gesellschaft, wie man es wünscht. Andere haben gesagt: Vielleicht weniger Parlament, ein starker Präsident soll entscheiden! – Das ist das französische Beispiel. Ja, Präsident M a c r o n hat viel Unterstützung für das, was er da macht. Aber ob es in die Gesellschaft am Ende versöhnend wirkt, wenn der Präsident alleine, ohne starkes Parlament, entscheiden kann, wird sich erst erweisen müssen. Die Gelbwesten gab es in Frankreich. Die Massendemonstrationen rund um die Rentenreform gibt es derzeit in Frankreich. Deshalb sage ich: In diesen Wochen hat sich noch einmal gezeigt: Unser Modell – Bundesrat und Bundestag partnerschaftlich – hat viele Vorteile. Der erste ist: Der Bundestag beschließt etwas. Und in den Ländern wird weniger – manchmal schon, aber weniger – aus parteipolitischer Sicht argumentiert, sondern aus Landessicht. Wir haben von Kollegin Schwesig, der ich für die gute Führung dieses Verfahrens noch einmal danke, gehört, was das Ergebnis für ein ostdeutsches Land bedeutet, das eine Grenze zu einem westdeutschen Land hat und wo Menschen sogar nach Westen pendeln und weite Strecken auf sich nehmen. Sie hat das heute noch einmal beschrieben. Da geht es sogar um die Frage: Ziehen immer mehr weg, so dass die Dörfer leerer werden – mit der zusätzlichen Dynamik, dass das Land Einwohner verliert –, oder gelingt es, dass sie da, wo sie leben, bleiben können und trotzdem Arbeit haben? Wir in Nordrhein-Westfalen machen eine ganz andere Erfahrung: Wir haben große städtische Räume und ländliche Regionen. Aber auch da gibt es Argumente, dass die, die vom Land in die Stadt pendeln, damit sie Arbeit haben, nicht auch noch alle in die Stadt ziehen. Wir müssen sie geradezu ermutigen, da wohnen zu bleiben, wo sie sind, weil die Städte – Köln, Düsseldorf, die Städte im Ruhrgebiet – völlig überhitzt sind. Gäbe es keine Pendlerpauschale, müsste man sie in einer solchen Zeit geradezu erfinden. Das ist eine andere Erfahrung. Ich glaube, dass dadurch, dass die Länder ihre Positionen in den Verfahren deutlich machen, auch andere Sichtweisen hinzukommen. Nachdem Madrid gescheitert ist, ist es noch am gleichen Wochenende gelungen, Bund und Länder, große Koalition – SPD, CDU und CSU – und Grüne zusammenzubringen. Es ist ja absehbar, dass auch die FDP auf der Bundesratsseite das Ergebnis heute mitträgt und damit ein großer Konsens entstanden ist. Das heißt aber nicht Ende der Debatte. Niemand kann sagen: Grüne, jetzt habt ihr hier zugestimmt, demnächst dürft ihr nicht mehr über Klimapolitik reden! Und FDP, ihr dürft im Bundestag nicht mehr mit Nein stimmen, weil ihr hier zugestimmt habt! – So simpel ist die Debatte eben nicht. Man kann hier aus Ländersicht sagen: Wir tragen diesen großen Konsens mit, markieren aber in Zukunft trotzdem das eigene Profil der jeweiligen Partei – ob Grüne, ob Union, ob SPD, ob FDP. Es ist gerade die Stärke eines föderalen Landes, dass über Parteigrenzen hinweg Konsens ermöglicht wird und dass die unterschiedlichen Sichtweisen der Länder in die große Konsensfindung des Landes eingebracht werden. Eine letzte Bemerkung: Manchmal kann der Bundesrat Dinge noch korrigieren, die vielleicht vergessen oder nicht berücksichtigt wurden. Ich nenne das Beispiel, das mit Protokollerklärung der Bundesregierung inzwischen für die Zukunft geklärt worden ist: Mittelständische Betriebe sind vom europäischen und vom nationalen Zertifikatehandel betroffen, von Carbon Leakage bedroht und müssten theoretisch abwandern, um noch produzieren zu können. Ohne jede Wirkung auf das Weltklima: Wenn die Textilindustrie uns verlässt und woanders produziert, wo die CO2-Regeln nicht so stark sind, hat das Weltklima nichts gewonnen. Das gilt für Textil, das gilt für Papier, das gilt für Stahlverarbeitung beziehungsweise -veredlung, sofern sie nicht befreit ist. Die Bundesregierung hat in ihrer Protokollnotiz deutlich gemacht: Ja, hier müssen wir nacharbeiten. – Das ist ein Thema, das aus dem Bundesrat zusätzlich aufgebracht worden ist. So ist das System von Checks and Balances. Die 16 Länder bringen ihre parteiübergreifenden unterschiedlichen Sichtweisen ein, West und Ost, Industrieland, ländlichen Raum – ein Konsensprinzip, das wir heute hier beschließen. Deshalb war es auch richtig, dass sehr viele Kollegen, auch der Bundesfinanzminister noch einmal die Bedeutung des Ergebnisses deutlich gemacht haben: Es verändert zum ersten Mal das Wirtschaften wahrscheinlich auf Jahrzehnte. Einen Zertifikatehandel, marktwirtschaftlich CO2 bepreisend, das hat es bisher nicht gegeben. Es hat zig Mineralölsteuererhöhungen gegeben, zum Teil „Ökosteuer“ genannt. Ja: Nach der Ökosteuer haben die Leute noch mehr SUVs gekauft. Die Wirkung tritt also irgendwie nicht ein, wenn man nur die Steuer erhöht. Hier kommt ein völlig neuer Ansatz, eine perspektivische Steigerung von Preisen, auf die man sich einstellen und sein Kaufverhalten demnächst ändern kann. Das ist das Besondere an diesem System. Deshalb wird auch Nordrhein-Westfalen mit einer CDU-FDP-Regierung heute zustimmen. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Laschet! Nun hat das Wort Herr Erster Bürgermeister Dr. Tschentscher (Hamburg). Dr. Peter Tschentscher (Hamburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Laschet hat es gerade erwähnt, und ich finde, es ist tatsächlich so: Das wichtigste Ergebnis dieses Vermittlungsverfahrens besteht darin, dass wir nicht mehr nur in der Bevölkerung breiten Konsens haben darüber, dass der Klimaschutz jetzt vorangehen muss, sondern dass wir auch im politischen Raum breiten Konsens haben darüber, wie wir Klimaschutz planen, wie wir die Klimaschutzziele erreichen, mit welchem Konzept wir vorangehen. Das ist wichtig. Genauso wichtig ist es, dass wir Akzeptanz bekommen für die Maßnahmen, die jetzt beschlossen werden. Es war eine sehr gute Idee – vielen Dank an den Vermittlungsausschuss beziehungsweise die Arbeitsgruppe – zu sagen: Wir erhöhen den CO2-Preis. Wir wollen, dass er noch etwas stärker wirkt, als wir es ursprünglich konzipiert hatten. Aber wir geben die Erträge aus dem CO2-Preis in vollem Umfang zurück über eine Senkung der Strompreise und über die Pendlerpauschale. Das ist wichtig für die Akzeptanz. Nachdem wir uns über die Ziele einig sind, können wir uns mit voller Aufmerksamkeit auf das Handeln konzentrieren. Denn das ist die zweite entscheidende Sache: dass wir zum ersten Mal einen Klimaschutzplan, ein Gesetz auf Bundesebene haben, das einen ergebnissichernden Mechanismus enthält. Ich finde, das ist ein bisher zu wenig gewürdigter Punkt. Wir haben in den Gesetzen eine klare Beschreibung, welche Ziele erreicht werden müssen, sektorscharfe CO2-Vorgaben und einen Mechanismus, bei dem ein Monitoring, ein Controlling stattfindet. Es wird nachgesteuert, wenn die Ziele nicht erreicht worden sind. Deswegen sind wir jetzt verpflichtet, uns sehr klar auf das Handeln zu konzentrieren; denn Gesetze machen keinen Strom. Wir brauchen Windparks, Solaranlagen, Stromnetze, Speichertechniken – genau das ist erforderlich, um in den Sektoren voranzukommen. Dafür gibt es, wenn wir ehrlich sind, leider noch keinen Plan. Wir brauchen diesen Plan aber. Wir brauchen eine Roadmap. Deswegen bin ich froh, dass wir uns bei der letzten Besprechung mit der Bundeskanzlerin entschieden haben, im Frühjahr einen Energiegipfel durchzuführen, zu dem im Grunde ein solcher Plan erarbeitet werden soll. Die norddeutschen Länder haben Forderungen auf den Tisch gelegt: zum Ausbau der Windenergie, zum Einsatz von Wasserstoff, zur Sektorkopplung, zur besseren EEG- Regulierung. Ich kann Ihnen sagen: Wir in Hamburg haben in den letzten zwei Wochen einen sehr ambitionierten Klimaplan beschlossen, ein neues Klimaschutzgesetz. Herr Ministerpräsident Kretschmann, Ihr Parteivorsitzender hat gesagt: Das ist der wohl beste Klimaplan, den es derzeit gibt. – Da hat er recht. Er beruht im Wesentlichen darauf, dass wir viel regenerativen Strom einsetzen. Wir haben in Hamburg seit 2012 jedes Jahr die CO2- Emissionen gesenkt. Wir sind eine wachsende Stadt, ein Industriestandort und haben jedes Jahr die CO2- Emissionen gesenkt, aber im Kern nur deshalb, weil wir stärker auf regenerativen Strom setzen. Diesen Strom brauchen wir aus Schleswig-Holstein, aus Mecklenburg- Vorpommern, aus anderen Küstenländern. Deswegen ist es so enorm bedeutsam, dass wir die ambitionierten Klimaschutzpläne, die wir jetzt haben, mit einem deutlichen Ausbau der regenerativen Stromproduktion und mit dem Einsatz von Wasserstoff verbinden. Ich freue mich, dass wir heute die Diskussion über Ziele und Konzepte abschließen und uns ab sofort voll auf das Handeln, auf die Maßnahmen konzentrieren, die wir brauchen: den Ausbau der Wind- und der Solarenergie, den Ausbau der Netze, den Einsatz von Wasserstoff, der Entwicklung neuer Technologien im Verkehr, in der Industrie und in der Sektorkopplung. Dazu brauchen wir eine Roadmap, einen Plan, der funktioniert. Ihn sollten wir bis zum Energiegipfel Anfang nächsten Jahres erarbeiten. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Dr. Tschentscher! Es hat nunmehr das Wort Herr Ministerpräsident Dr. Söder aus Bayern. Dr. Markus Söder (Bayern): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute muss ein wichtiger Tag sein, denn fast alle reden und sagen das Gleiche. Das ist ehrlicherweise relativ überraschend im Bundesrat. Normalerweise gibt es zumindest sehr unterschiedliche Akzente. Ich glaube, dass es am heutigen Tag aber mehr als vertretbar ist, dass wir alle uns so lange zuhören und uns diesem Thema so ausführlich widmen. Warum? Wahrscheinlich deswegen, weil es die Aufgabe unserer Generation ist – die wir vielleicht lange nicht genügend auf dem Schirm hatten, auf die wir von unseren jungen Menschen besonders hingewiesen wurden. Aber durch wissenschaftliche Erkenntnisse spüren wir, dass diese Welt eine Rettung braucht. Die Frage ist: Was ist unser Beitrag? Was ist unsere Herausforderung, um es in dieser Generation zu leisten? Einige haben das angesprochen – auch ich finde es wichtig –: Während man in Madrid kaum einen Zentimeter vorankommt, in anderen Teilen der Welt die Wälder brennen, in der Tundra Methan gespien wird, versuchen wir, ein Gegenmodell zu etablieren. Das Modell, das wir jetzt auf den Weg bringen, ist deswegen so beeindruckend, weil es weder eine Klimablockade noch eine Klimablamage war, sondern ein echter Klimapakt in Deutschland ist – zwischen Bund und Ländern und zwischen demokratischen Parteien. Das ist ein substanzieller Wert, der auch zeigt, wie leistungsfähig unser Land am Ende sein kann. Ich persönlich finde das eine sehr positive Entwicklung. Was wir am Ende einer Diskussion erreicht und heute auf dem Tisch liegen haben, ist ein Signal gegen Klimaignoranten, die sagen: Bloß weil ich CO2 nicht sehen kann, gibt es das wahrscheinlich nicht, und die der festen Überzeugung sind, der Mensch hätte mit der Klimaentwicklung überhaupt nichts zu tun. Wir werden uns übrigens mit deren Argumenten noch härter auseinandersetzen müssen. Auf der anderen Seite setzen wir ein positives Signal gegen diejenigen, die sagen, nächstes Jahr geht die Welt unter, die Panik verbreiten und vielleicht sogar der Auffassung sind, dass demokratische Prozesse ausgesetzt werden müssen. Unter den Demonstranten gibt es auch solche, die der Meinung sind: Wir brauchen Räte, keine Parlamente; wir müssen sogar gewaltsame Auseinandersetzungen beflügeln, um voranzukommen. Gegen diese extremen Positionen setzen wir jetzt ein wirksames Konzept. Wir unternehmen zumindest den Versuch, die Gesellschaft so weit wie möglich dabei mitzunehmen. Wir führen politisch. Wir bleiben nicht stehen, sondern wir nehmen mit. Ich finde es wichtig, dass wir mit dem Ausgleich beim Strom und mit der Pendlerpauschale bewusst Signale setzen, dass es nicht nur ein Projekt für Eliten ist, nicht nur für kosmopolitische Städter, die der Meinung sind, sie könnten mit einem CO2-Preis in Deutschland in China und den USA Grundlegendes verändern. Sondern jeder in den ländlichen Räumen und sozial Schwächere wissen, dass wir sie nicht vergessen, sondern mitnehmen. Denn wenn am Ende entweder eine Konjunkturbelastung oder soziale Spaltung steht, wird nichts für das Klima erreicht werden. Das war übrigens auch das Bemühen der Gruppen im Vermittlungsausschuss und manch informeller Runde – das kann man ja sagen –, in denen die heutigen Entscheidungen vorbereitet wurden. Dafür auch mein persönlicher Dank! Der eine oder andere musste über seinen Schatten springen, ob er schwarz, rot oder grün war. Und wie immer bei solchen Entscheidungen – wir hatten eigentlich schon erwartet, was herauskommt – dauerte es recht lang. Aber das Ergebnis zählt. Ich finde das auch deswegen so positiv, weil man eines gespürt hat: Politische Handlungsfähigkeit in Deutschland gibt es neben der Bundesregierung und dem Bundestag auch durch den Bundesrat. Der Bundesrat hat mit diesen Entscheidungen ein Stück weit die Revitalisierung föderaler Politik auf den Weg gebracht. Auch dafür sage ich als bayerischer Ministerpräsident ein herzliches Dankeschön. Ich schließe mich auch denen an, die davon überzeugt sind, dass es mit den Beschlüssen natürlich nicht getan und erledigt ist. Einmal abgesehen davon, dass wir alles umsetzen müssen, was wir beschließen, was ohnehin eine Megaaufgabe ist, müssen wir noch andere Aufgaben sehen. Wir müssen zum einen dafür sorgen – es wurde angesprochen –, dass wir wirklich ein Energiekonzept für Deutschland haben. Wenn 16 Ministerpräsidenten mit der Energiepolitik unzufrieden sind, dann kann etwas nicht stimmen. Das ist ein wichtiges Indiz. Da wird es auch nicht reichen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen oder einen Arbeitskreis zu etablieren, da müssen wir substanziell etwas verändern. Wir brauchen zum Zweiten eine Modernisierung für unser Land. Wir haben Genehmigungsverfahren in blockierender Form und kommen nicht voran, egal was wir vorhaben. Das gilt übrigens auch für etliche ökologische Fragen. Wir müssen überlegen: Das Klima wartet nicht auf das deutsche Verwaltungsrecht, also müssen wir an einigen Stellen modernisieren. Und drittens wollen wir neben unserer regionalen Verantwortung einen globalen Beitrag erbringen. Wenn wir mehr als nur Vorbild sein wollen, müssen wir in den Bereichen Cleantech und Innovation unsere Chance nutzen. Die größten Möglichkeiten, wie wir Klima und Konjunktur auf intelligente Weise synchronisieren können, sind Innovationen, Technologie, Cleantech – sei es in der Automobilität, in der Energieerzeugung oder in anderen Bereichen. Da können wir eine Vorreiter- und Pionierrolle übernehmen und unsere Kernkompetenzen ausspielen. Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: eine gute, wichtige Entscheidung, vor Weihnachten ein tolles Signal, dass wir handlungsfähig sind, dass wir uns nicht auf kleine Länder- oder vielleicht sogar parteiliche Positionen zurückgezogen, sondern am Ende gehandelt und damit unsere Demokratie ein Stück gestärkt haben. Und seien wir einmal ehrlich: In diesem Jahr ist die Herausforderung nicht nur gewesen, dass wir etwas für das Klima tun. Sondern der demokratische Boden, auf dem wir stehen, wackelt schon etwas. Wir müssen uns alle miteinander anstrengen, dass das, was für alle sicher ist, nicht plötzlich zwischen den Fingern zerrinnt. Da ist der heutige Tag ein wuchtiger, ein konstruktiver und ein gemeinsamer Ansatz. Insofern stimmen wir als Freistaat Bayern nicht nur zu, sondern sagen auch noch einmal Dankeschön. Vom Bundesrat geht heute für Deutschland ein gutes Signal aus. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Dr. Söder! Das Wort hat nun Frau Ministerin Heinold aus Schleswig-Holstein. Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war richtig, dieses Paket in den Vermittlungsausschuss zu geben, den Ausschuss anzurufen. Wir hatten zwei gute Gründe: Der eine war die faire Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern. Der andere war, dass es die Erwartungshaltung gab, dass das Gesetz, das wir auf den Weg bringen, die Chance haben muss, eine klimapolitische Lenkungswirkung zu erreichen. Das haben wir geschafft. Aus finanzieller Sicht, unter dem Aspekt des Klimaschutzes, aber auch der sozialen Gerechtigkeit ist es ein tragfähiger Kompromiss. Ich glaube, es ist schon sehr besonders, wenn auch diejenigen, die das Gesetz auf den Weg gebracht haben, heute sagen, dass es klüger ist, dass es wirksamer ist, dass es ein dringend gebotener Weg ist. Wir alle freuen uns, dass wir jetzt ein Gesetz verabschieden, das besser ist, als es im Ursprung war, weil diese Länderkammer konstruktiv an dessen Veränderung mitgearbeitet hat. Schleswig-Holstein war ja Anfang dieses Jahres mit einer solchen Initiative in den Bundesrat gegangen: Jamaika schlägt eine CO2-Bepreisung zur Erreichung unserer klimapolitischen Ziele vor. Wir schlagen aber auch eine Absenkung des Strompreises vor, weil wir die Einnahmen vollständig zurückgeben wollen. Das war uns als Energiewendeland Nummer eins so wichtig, weil wir die Energiewende brauchen – für unsere Wirtschaft, für unsere Forschung, für die Entwicklung im ländlichen Bereich, gerade dort. Uns ist auch wichtig, die Menschen mitzunehmen und für Windkraftanlagen Akzeptanz zu schaffen. Heute, zehn Monate später, freuen wir uns natürlich, dass unsere damalige Initiative in einer anderen, in einer guten Form Gesetz wird. Wir buchen das ein bisschen als unseren Erfolg ab; Sie mögen es für sich vielleicht anders verbuchen. Ich glaube, es war gut, dass wir mit dieser Initiative in den Bundesrat gegangen sind. Das Gesetz, das wir heute verabschieden wollen, hat tatsächlich die Chance, eine Lenkungswirkung zu entfalten. Es sieht die Senkung der EEG-Umlage vor. Ich sage Ihnen: Es ist besser, neben der Pendlerpauschale eine weitere Komponente zu haben, die sozial anders ausgewogen wirkt. Durch die EEG-Umlage werden auch die Rentner und die Rentnerinnen, die Transferempfängerinnen und Transferempfänger entlastet, die allein mit der Pendlerpauschale nicht entlastet worden wären. Es ist mehr Gerechtigkeit, weil jetzt alle Menschen profitieren. Wir brauchen den Strom günstiger, damit wir ihn wettbewerbsfähig einsetzen können. Die Stichworte sind genannt worden: Speicherung, Wasserstofftechnologie, die Entwicklung der Energiewende, die dahintersteckt. Es ist natürlich auch gut, dass es jetzt günstigere Bahntickets im Fernverkehr geben kann und die Menschen nicht länger darauf warten müssen. Und es ist gut, dass es bei den Häuslebauern mit der energetischen Sanierung losgehen kann, weil sie kräftig unterstützt werden. Ja, wir wissen es: Die Herausforderungen im Klimaschutz sind riesig. Wir sind heute nicht am Ende. Wir gehen einen Schritt auf einem langen Weg mit einem großen Ziel. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Zu diesem richtigen Schritt gehört es, dass ein Teil, der ursprünglich zum Gesetz gehörte, herausgenommen worden ist. Die doch sehr umstrittene Regelung zu den Sonderhebesätzen für die Grundsteuer von Windkraftanlagen hätte zu einer Ausbaubremse werden können. Es ist gut, dass es eine andere Verständigung gibt. Wir sagen: Wir müssen uns das noch einmal gemeinsam anschauen, lösungsorientiert, rechtssicher, um die kommunale Wertschöpfung tatsächlich vor Ort ankommen zu lassen. Meine Damen und Herren, es steht noch viel auf unserer To-do-Liste. Die getroffenen Vereinbarungen müssen Anfang des kommenden Jahres umgesetzt werden; heute wird ja nur ein Teil beschlossen. Wir wissen, dass uns die Frage der Rechtssicherheit des CO2-Preises mit Sicherheit noch beschäftigen wird; Ministerpräsident Kretschmann hat es angesprochen. Wir wissen, dass es bei der Pendlerpauschale die Fragestellung gibt, ob es rechtskonform ist, ab dem 21. Kilometer zu entlasten. Wir wissen, dass wir bei der Absenkung der EEG- Umlage aufpassen müssen, dass sie wettbewerbskonform und rechtssicher umgesetzt wird. Wir wissen, dass wir noch viele Schritte vor uns haben, um bei der Mobilitätswende, bei der Energiewende kräftig voranzukommen. Mein Land trägt diesen Kompromiss mit, weil er tragfähig ist, weil er ein Schritt nach vorne ist, weil er unserem Bundesland hilft. Wir wollen, dass der Klimaschutz aktiv vorangebracht wird. Wir wollen, dass die Menschen gemeinsam mit uns Klimaschutz positiv voranbringen und sich dafür einsetzen. Und seien Sie versichert: Die Jamaika-Regierung aus dem echten Norden wird auch zukünftig mit anspruchsvollen Initiativen in den Bundesrat kommen. Wir wollen, wir brauchen den Schwung in der Energiewende. Ich sage es einmal so: Wenn wir nach zehn Monaten immer sagen können: Es ist im Grundsatz erfolgreich umgesetzt, dann hat sich der Einsatz gelohnt. Ich hoffe, Sie können mit dem norddeutschen Selbstbewusstsein leben. Ich wünsche frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Frau Kollegin Heinold! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Erklärungen zu Protokoll1 haben Frau Ministerpräsidentin Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) und Herr Bundesminister Scholz (Bundesministerium der Finanzen) abgegeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung zu Punkt 51 a). Da das Gesetz zustimmungsbedürftig ist, stelle ich die Frage: Wer stimmt dem Gesetz in der Fassung des Vermittlungsausschusses zu? – Das ist die Mehrheit. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Wir kommen nun zu Punkt 51 b), der Verordnung zu Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen. Wer der Verordnung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 1 auf: TOP 1 Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) (Drucksache 628/19) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll2 hat Frau Senatorin Kalayci (Berlin) für Herrn Regierenden Bürgermeister Müller abgegeben. Da weder eine Ausschussempfehlung noch ein Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegt, stelle ich fest, dass zu dem Gesetz der Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen wird. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: TOP 2 Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) (Drucksache 629/19) Es liegen Wortmeldungen vor. Ich erteile das Wort Herrn Minister Lucha aus Baden-Württemberg. Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um die Segnungen des Beschlusses, der gerade gefasst worden ist, vor allem für die jüngeren Menschen sicherzustellen, müssen wir dafür sorgen, dass sie gesund bleiben. Ein Teil davon ist, dass wir gute Gesundheitsschutzgesetze machen. Dass wir das aktuelle Masernschutzgesetz – wir müssen sagen: leider – heute verabschieden müssen, zählt dazu. 1 Anlagen 1 bis 3 2 Anlage 4 Meine Damen und Herren, wenn Sie allein nach Samoa schauen, wo wir derzeit 4.800 Erkrankte und 70 Todesfälle haben – 90 Prozent der Todesfälle sind Kinder unter fünf Jahren –, dann sehen Sie die Dramatik. Es war eine aufwendige Impfkampagne von Tür zu Tür notwendig, um dieser Tragödie Einhalt zu gebieten. Und bei uns in der Nähe: In dem europäischen Nachbarland Ukraine sind es 57.000 Fälle. Ganz in der Nähe, südlich von uns, in Österreich: 148 Fälle, eine Verdoppelung zum Jahr davor. In den EU-Staaten sind schon elf Menschen an Masern gestorben, elf Menschen, die nicht hätten sterben müssen, wenn sie geimpft gewesen wären. Es ist nicht nur der Tod, Folge von Masernerkrankungen sind auch schwere gesundheitliche Langzeitschäden. Zum Beispiel kommt es bei 1.000 Fällen zu postinfektiöser Enzephalitis mit schweren Folgen. 20 bis 30 Prozent der Betroffenen haben dann bleibende Schäden am Zentralnervensystem. Von 100.000 Fällen bei Kindern unter fünf Jahren kommt es in 20 bis 60 Fällen zu der extrem gefährlichen, immer tödlich endenden subakuten sklerosierenden Panenzephalitis. Diese Komplikation ist mit zunehmenden Ausfällen bis zum Verlust der Funktion des Hirns verbunden und endet, wie gesagt, immer tödlich. Uns liegt eine sehr dramatische Studie vor, die zeigt, dass die Maserninfektion das Immunsystem für lange Zeit schwächt. Sie eliminiert bis zu 73 Prozent des Antikörper-Repertoires eines Menschen. Gemeinhin wird gedacht: Man macht eine Maserninfektion durch und ist dann geschützt. Genau das Gegenteil ist der Fall! Die Maserninfektion schwächt vor allem die Abwehrkräfte. Wir sind dann für sehr viele weitere Infektionen anfällig. Das alles sind sehr gravierende Schäden, die dramatisch verlaufen und die wir nicht hinnehmen können. Schäden, die wir ganz einfach vermeiden können, indem wir uns impfen lassen. Meine Damen und Herren, wir wissen aus vielen Untersuchungen: Impfstoffe sind die sichersten Arzneimittel. Masern sind wesentlich gefährlicher als eine Impfung. Die Impfung kann uns vor schwersten gesundheitlichen Langzeitfolgen und vor dem Tod schützen. Das Bundesland Baden-Württemberg hat leider eine sehr niedrige Impfquote. Darum sind wir auch so engagiert bei diesem Thema. Ich bekomme jeden Tag Post von den circa 2 Prozent – ich sage einmal – sehr engen Impfgegnern. Wir müssen die Hoheit des wissenschaftlichen Beweises gegen Verschwörungstheorien und alles mögliche Zeug verteidigen – von Einlagerung von Blei und dass wir nur für die Pharmalobby arbeiten würden – und unsere klugen Erkenntnisse der Wissenschaft und der Empirie dagegensetzen. Meine Damen und Herren, die Impfung trägt nicht nur zum eigenen Wohl bei, sie trägt zum Schutz aller bei. Sie wissen: Wenn wir die Impfquote von 95 Prozent erreichen, haben wir den sogenannten Herdenschutz. Dann sind tatsächlich auch die Schwächsten geschützt. Sie kennen ja den Fall der Ansteckung eines Säuglings in einer Kinderarztpraxis, weil noch kein aktiver Impfschutz gegeben war. Wir müssen schauen, dass wir die von der WHO empfohlene Durchimpfungsrate von 95 Prozent wieder schaffen. Das ist unsere Aufgabe; das ist unser Staatsverständnis. Das vorliegende Masernschutzgesetz sieht zu Recht die Nachweispflicht der Impfung oder der Immunität gegen den Erreger vor. Das ist ein wichtiges Signal, dass künftig in Umgebungen wie Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen ein Infektionsrisiko für Masern nicht toleriert wird. Nur so kann der Staat seiner Fürsorgepflicht für die Schwächsten – ich habe es erwähnt –, die nicht für sich Sorge tragen können, übernehmen, auch für diejenigen, die nicht oder noch nicht geimpft werden können. Wir haben eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Hier steht eindeutig der kollektive Gesundheitsschutz über einem gewissen Individualrecht. Es stimmt: Wir müssen in Sachen Masernimpfung weiterhin jeden Tag intensiv aufklären und die Menschen im Land informieren. Zum einen deswegen, weil das Gesetz nicht alle Menschen mit Impflücken erfasst, nicht erfassen kann. Eine vulnerable Gruppe sind zum Beispiel junge Erwachsene, die nicht in einer Gemeinschaftseinrichtung oder einer medizinischen Einrichtung arbeiten. Dieser Zielgruppe müssen wir uns weiterhin mit großem Engagement widmen, um sie für die Impfung zu gewinnen. Zum anderen müssen wir aus folgendem Grund aufklären und informieren: Die Umsetzung des Masernschutzgesetzes wird umso besser gelingen, je besser wir Sinn und Zweck der Impfung vermitteln, nämlich um einen wichtigen Beitrag zu leisten, dass Todesfälle und schwere chronische Erkrankungen vermieden werden. Die Erfahrung hat leider gezeigt: Mahnungen, Appelle, Kampagnen und Aktionen allein reichen nicht. Der Instrumentenkasten des Gesetzes ist auch etwas normativer; das ist gut so. Wir hoffen natürlich, dass es nie dazu kommt, Ordnungsgelder auszusprechen. Aber dass sie im Raum stehen, ist doch der Hinweis, einfach nachzudenken. Das vorgelegte Gesetz ist ein konsequenter Schritt. Sie wissen ja: Der wertgeschätzte Bundesgesundheitsminister macht manchmal Sachen, die uns in den Ländern nicht so viel Spaß bereiten. Aber an dieser Stelle sind wir voll auf Ihrer Seite und bedanken uns für das Gesetz. Es ist ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz unserer Bevölkerung. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Lucha! Das Wort hat nunmehr Herr Bundesminister Spahn aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Minister Lucha, für die Rede und die Hinweise rund um die Masern. Masern sind eben keine harmlose Kinderkrankheit, wie es manchmal zu hören ist. Masern sind nicht therapierbar. Es gibt keine Medikamente, wenn man einmal mit Masern infiziert ist. Sie sind höchst ansteckend. Wenn hier im Raum jemand Masern hätte, es nicht wüsste und niesen würde, wäre bis zu zwei Stunden danach durch die Tröpfchen in der Luft noch Ansteckungsgefahr. Das ist mit die ansteckendste Erkrankung, die es beim Menschen gibt. Masern nehmen zu oft einen bösen Verlauf, bis hin zur Lungen- oder Gehirnentzündung. Wir haben seit 1984 in der Weltgesundheitsorganisation gemeinsam das Ziel, die Masern wie andere Infektionskrankheiten auf der Welt zu eliminieren und auszurotten. Samoa mit 70 Todesfällen und vielen Tausend Infizierten ist schon angesprochen worden. Aber auch in vielen anderen Regionen der Welt mussten wir in den letzten Monaten erleben, wie Masern fast wiederkehren – so muss man angesichts von Hunderttausenden Infizierten auf der Welt sagen. Aber auch bei uns in Deutschland gibt es regelmäßig Masernausbrüche. Wir wollen es nicht hinnehmen, dass die weltweite Ausrottung der Masern an Ländern wie Deutschland oder überhaupt an der Europäischen Union scheitert. Wenn es um Gegenpositionen geht, kommt nicht selten das Argument der Freiheit. Ja, natürlich ist das ein Stück weit ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen oder, wenn es um die Kinder geht, in das Elternrecht. Freiheit ist aber nie etwas, was nur auf einen selbst alleine bezogen ist. Sondern Freiheit geht immer auch mit Verantwortung für die anderen einher. Und wenn etwas so höchst ansteckend ist wie die Masern – ich habe darauf hingewiesen, wie leicht allein hier im Raum eine Ansteckung wäre –, dann habe ich auch Verantwortung für andere. Ich finde, es gehört zum Freiheitsbegriff dazu, dass ich nicht unnötig durch andere gefährdet werde. Masern sind im Jahr 2019 definitiv eine unnötige Gefährdung. Deswegen ist der Freiheitsbegriff an dieser Stelle durchaus auch in die andere Richtung zu verargumentieren. Gleichzeitig geht es um Kinderschutz. Masernschutz ist Kinderschutz, Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft. Aus meiner Sicht ist die Frage, ob wir Masern auch bei uns in Deutschland ausrotten können, ob wir dafür sorgen können, dass sie in Kindergärten, in Schulen, in vielen anderen Gemeinschaftseinrichtungen nicht mehr ausbrechen, auch eine Frage der Funktionsfähigkeit unseres Staates. Es ist im Übrigen – das soll erwähnt sein – eine historische Entscheidung. In der DDR gab es einige Impfpflichten. 1970 wurde dort die Impfpflicht gegen Masern eingeführt. Für die westdeutschen Länder ist dies die erste Einführung einer verpflichtenden Impfung seit 1874, als die Pockenimpfpflicht eingeführt wurde. Diese galt bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts. Die Älteren werden noch gegen Pocken geimpft worden sein. Diese verpflichtende Impfung konnte beendet werden, weil es uns gelungen ist, die Pocken auf der Welt auszurotten. Es gibt keine Pockeninfektionen mehr. Wir sind auf dem Weg, auch Polio, Kinderlähmung, auszurotten – übrigens ebenfalls eine Infektion, für die die Gefahr eines möglichen Wiederaufkommens besteht, weil auch dort die Impfquoten sinken. Aber es ist ein Stück weit eine historische Entscheidung, dass wir, sollten Sie dem Gesetz heute zustimmen, gemeinsam sagen: Aufklärung, Information alleine hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten offensichtlich nicht zu dem gewünschten Ziel geführt, Masern auszurotten, wir gehen jetzt einen Schritt weiter. Einen Schritt, den wir jedenfalls schon lange nicht mehr gegangen sind. Mir ist dabei sehr bewusst, meine Damen und Herren, dass die Umsetzung vor Ort in den Ländern und Kommunen erfolgen muss. Es ist der öffentliche Gesundheitsdienst zu beteiligen, die Kindergärten, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen. Wir möchten – da sind wir in engen Gesprächen auf allen Ebenen – niemanden überfordern, auch nicht in der Umsetzung. Ich weiß, dass das zeitliche Inkrafttreten in den Diskussionen Thema war. Das Gesetz soll zum 1. März nächsten Jahres in Kraft treten. Wir sehen aber gleichzeitig für diejenigen, die heute schon in den Kindergärten und Schulen sind – auch für die Beschäftigten –, eine Frist bis Mitte übernächsten Jahres, also 2021, vor, so dass ich denke, dass hinreichend Zeit ist, gemeinsam in die Umsetzung zu kommen. Wir tun alles, um gemeinsam mit Ihnen Informationsmaterial für den öffentlichen Gesundheitsdienst, für die Kindergärten und Schulen zu erarbeiten. Es geht um Informations- und Merkblätter. Unter masernschutz.de bereiten wir gerade Informationen auf. Wir haben die gemeinsame Arbeitsgruppe der zuständigen Behörden, um diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen und das Ganze durch- und umsetzen müssen, nicht alleinzulassen, sondern ihnen in Form von Rahmenempfehlungen, möglichen Handlungsempfehlungen beizustehen. Abschließend will ich noch erwähnen, dass das Gesetz bezogen auf den öffentlichen Gesundheitsdienst vorsieht, dass es regelhaft Kooperationen zwischen Krankenkassen und öffentlichem Gesundheitsdienst in Kommunen geben soll, wenn es um freiwillige Reihenimpfungen in den Schulen geht. Das gab es früher mehr als heute, dass in den Schulen tatsächlich geimpft worden ist. Wir sollten wieder dahin kommen, dass sich die Krankenkassen finanziell daran beteiligen. Dann bekommen die Kinder einen Zettel für die Eltern mit nach Hause: Nächste Woche wird geimpft – soll auch Ihr Kind geimpft werden? So können wir das Angebot niedrigschwellig machen. Ein drittes Thema rund ums Impfen ist eines, das erst mal klein wirkt, aber auch eine ziemlich grundsätzliche Veränderung ist, nämlich die Möglichkeit von Grippeimpfungen in Apotheken als Modellprojekt, um niedrigschwellige Angebote zum Thema Grippe und Grippeimpfung zu machen. Es ist ja gerade die Jahreszeit: Wir haben in Deutschland jedes Jahr noch viel zu viele Todesfälle durch Grippe. Ich darf Ihnen allen für die gute Zusammenarbeit danken, für die konstruktiven, manchmal kritischen – Herr Minister Lucha – Diskussionen, die immer so konstruktiv waren, dass wir Lösungen gefunden haben rund um dieses Gesetz, aber auch um die anderen Gesetze, die wir in den letzten Monaten zu Gesundheit und Pflege hier miteinander verabschieden konnten. Ich finde, wir brauchen etwas weniger „man könnte mal“ und „man sollte mal“ und etwas mehr „wir machen mal“. Das haben wir bei Gesundheit und Pflege in den letzten zwölf Monaten gemeinsam gezeigt, das zeigen wir auch heute mit diesem Gesetz. Herzlichen Dank dafür! Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Minister Spahn! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer stimmt – wie in Ziffer 1 empfohlen – für die Anrufung des Vermittlungsausschusses? – Das ist sehr deutlich eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: TOP 3 Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz) (Drucksache 630/19) Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Da der Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen einberufen werden soll, frage ich zunächst, wer allgemein der Einberufung des Vermittlungsausschusses zustimmt. – Das ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Dann frage ich, wer dem Gesetz zustimmt. – Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen. Wir haben noch über die empfohlene Entschließung abzustimmen. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein- Westfalen) gibt eine Erklärung zu Protokoll1. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Ich rufe nunmehr Punkt 41 auf: TOP 41 Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) (Drucksache 651/19) Es liegen Wortmeldungen vor. Ich gebe zunächst das Wort Herrn Minister Strobl aus Baden-Württemberg. Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schlimmste Straftaten gerade in der jüngsten Vergangenheit haben noch einmal deutlich gemacht: Waffen haben in den Händen von Verfassungsfeinden nichts zu suchen. Ein Zweites gilt es zu beachten: Legale Waffenbesitzer in Schützen- und Brauchtumsvereinen oder bei den Jägern dürfen wir nicht pauschal verdächtigen. Verfassungsfeinden die Waffen aus der Hand nehmen, die unbescholtenen Waffenbesitzer aber nicht kriminalisieren, das ist der Anspruch an ein modernes Waffenrecht. Das ist zugegebenermaßen keine triviale Aufgabe. Am Ende einer langen Diskussion – und das zeigt noch einmal das Funktionieren unserer Demokratie, auch unseres Föderalismus – ist ein, wie ich denke, ausgewogener Entwurf herausgekommen, der sich durchaus sehen lassen kann. 1 Anlage 5 Ich freue mich besonders, dass der Deutsche Bundestag einige Vorschläge aus den Ländern übernommen hat. An erster Stelle: Wir haben nun eine sichere Rechtsgrundlage zur Entwaffnung von Mitgliedern verfassungsfeindlicher Vereinigungen. Diese Forderung habe ich auf der Innenministerkonferenz im Frühjahr eingebracht. Ich freue mich, dass der Bundesgesetzgeber sie nun übernommen hat. Wir in Baden-Württemberg waren in den vergangenen Jahren auf diesem Feld intensiv tätig. Wir haben Reichsbürgern, Selbstverwaltern und Extremisten hunderte von Waffen entzogen. Das ist ein großer Sicherheitsgewinn. Jede Schusswaffe, die wir einem Reichsbürger, einem Selbstverwalter, einem Extremisten, einem Verfassungsfeind abgenommen haben, ist per se ein Gewinn für die innere Sicherheit. Doch das Bundesrecht ist inkomplett. Funktionäre verfassungsfeindlicher Organisationen gelten zwar schon heute als unzuverlässig im waffenrechtlichen Sinne. Die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung reicht aber hierfür nicht aus. Das halte ich schlicht und ergreifend für falsch. Das ist absurd. De lege lata konnten Extremisten in der Vergangenheit Waffen nicht abgenommen werden, weil die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zwar bekannt war, aber entsprechende Aktivitäten nicht nachgewiesen werden konnten. Das darf so nicht sein. Gut, dass wir das jetzt ändern! Es kann doch niemand behaupten, er trete in eine solche verfassungsfeindliche Organisation ein, ohne deren Ziele zu verfolgen oder die Gesinnung zu teilen. In meinen Augen ist es absolut ausreichend, eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen, wenn jemand durch seine Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation sozusagen manifestiert, dass er diesen Staat, unseren Verfassungsstaat, ablehnt. Der Deutsche Bundestag hat das nun genauso gesehen, und es ist eine sehr gute Regelung in diesem Gesetz dabei herausgekommen. De lege ferenda gelten dann bereits Mitglieder verfassungsfeindlicher Organisationen automatisch als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts. Das halte ich für absolut richtig und wichtig. Zukünftig können wir damit noch wirksamer als bisher verhindern, dass Extremisten legal Zugang zu Waffen erhalten. Das ist ein guter Erfolg, den wir miteinander erarbeitet haben. Es ist ein Zeichen dafür, dass der Föderalismus in Deutschland gute Ergebnisse bringt. Aber am wichtigsten ist: Das ist ein echter Sicherheitsgewinn für unser Land. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Als Nächstes spricht Herr Minister Maier aus Thüringen. Georg Maier (Thüringen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz enthält neben europarechtlichen Vorgaben weitere Änderungen, die es wert sind, hervorgehoben zu werden. Besonders auf einen Punkt möchte ich eingehen. Nach jahrelangem Ringen findet endlich die sogenannte Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden Einzug in das Gesetz. Ziel ist es, Personen, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, keine waffenrechtliche Erlaubnis zu erteilen, so dass sie legal nicht in den Besitz von Schusswaffen kommen können. Die Anfrage ist künftig obligatorisch – das ist wichtig –, sobald die Waffenbehörden die persönliche Eignung eines Antragstellers prüfen. Lassen Sie mich betonen: Diese Regelung ist alles andere als ein Generalverdacht; eine Kritik, die immer wieder vorgetragen wurde. Waffenbesitz ist nun mal keine Trivialität. Es ist eine zentrale Frage unserer Sicherheit. Aus ebendiesem Grund hat sich die Innenministerkonferenz vor wenigen Tagen noch einmal einstimmig für die Einführung der Regelanfrage ausgesprochen sowie für die weitere Präzisierung der sogenannten Regelvermutung nach § 5 Absatz 2 des Waffengesetzes. Ich begrüße es ausdrücklich, dass künftig die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründet. Diese Änderung dient der Schließung einer Regelungslücke im geltenden Recht. Dem Regelungsziel, die Sicherheit zu stärken, sah sich der Gesetzgeber auch bei der Einführung der sogenannten Nachberichtspflicht verpflichtet. Erhalten die Verfassungsschutzbehörden nachträglich Kenntnis von Tatsachen, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen, so haben sie die zuständige Waffenbehörde unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen, so dass diese die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis veranlassen kann. Bereits erteilte waffenrechtliche Genehmigungen können hiernach einzelfallbezogen auch wieder aufgehoben werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben gelernt: Jeder Einzelfall ist wichtig. Der Entzug von Waffen findet in meinem Bundesland – Thüringen – mit großer Intensität statt. Neu – und dazu passend – ist die Möglichkeit der Waffenbehörde, bei Erstantrag oder Folgeprüfungen in begründeten Einzelfällen das persönliche Erscheinen des Antragstellers zu verlangen. Die Waffenbehörde kann sich dadurch einen besseren Eindruck von dem Betreffenden verschaffen und somit der behördlichen Pflicht zur sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung besser nachkommen. Wir alle haben in jüngster Zeit mitbekommen, dass gewisse Tattoos mit verfassungsfeindlichen Symbolen klar Aufschluss darüber geben, wie der Betreffende politisch verortet ist. Auf den Punkt gebracht: Die Waffenbehörden sollen die Erkenntnisse erlangen, um zu verhindern, dass sich Mitglieder verfassungsfeindlicher Organisationen legal bewaffnen. Außerdem werden sie in die Lage versetzt, diese Strukturen zu entwaffnen. Es gehört zur unbestreitbaren und nicht verhandelbaren Pflicht einer wehrhaften Demokratie, den Feinden von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit keine Rechte oder Mittel zu deren Abschaffung zu gewähren. In diesem Sinne ist diese Waffenrechtsänderung eine deutliche Waffenrechtsverbesserung. Ich möchte schließen mit den Worten: Keine Waffen in die Hände von Extremisten! – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Als Nächstes spricht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Mayer vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Die dritte Novelle des Waffengesetzes weist drei Schwerpunkte auf. Der erste Schwerpunkt: Mit diesem Gesetz wird die EU-Feuerwaffenrichtlinie vom Juni 2017 endgültig in deutsches Recht umgesetzt. Der zweite Schwerpunkt ist das schon angesprochene Bedürfnis, effektivere Maßnahmen zu ergreifen, um einerseits zu verhindern, dass Waffen in die Hände von Extremisten gelangen, andererseits – sofern dies der Fall ist – die Regelungen deutlich zu vereinfachen, Extremisten Waffen zu entziehen. Der dritte Schwerpunkt des Gesetzes ist es, adäquate, sachlich gerechtfertigte Regelungen für Legalwaffenbesitzer – Schützen, Jäger, Waffensammler – zu treffen. Zum ersten Punkt: Die EU-Feuerwaffenrichtlinie vom Juni 2017 ist im Lichte der schrecklichen terroristischen Anschläge insbesondere in Frankreich im Jahr 2015 zu sehen. Aber auch wir in Deutschland waren nicht verschont von terroristischen Anschlägen. Erst gestern hat sich der schlimmste islamistisch motivierte Anschlag am Breitscheidplatz mit zwölf Toten zum dritten Mal gejährt. Leider steht auch das Jahr 2019 in dem Licht, dass zum ersten Mal wieder ein Mord an einem politischen Funktionsträger stattgefunden hat, nämlich am Regierungspräsidenten Dr. Walter L ü b c k e . Vor diesem Hintergrund war es unser Ansinnen, mit diesem Gesetz die EU-Feuerwaffenrichtlinie komplett in deutsches Recht umzusetzen. Wir schaffen die Möglichkeit, dass der Lebenszyklus einer Waffe beziehungsweise von wesentlichen Bestandteilen von Waffen besser abgebildet wird. Das verbessert für Strafverfolgungsbehörden, für Sicherheitsbehörden unter dem Aspekt der Nachverfolgbarkeit die Suche nach Waffen und den Besitzern von Waffen. Wir schaffen eine Regelung, dass die Magazingröße von Waffen begrenzt wird. Es gibt keine Notwendigkeit, Kurzwaffenmagazine mit mehr als 20 Schuss und Langwaffenmagazine mit mehr als 10 Patronen zu benutzen. Weder für Jäger noch für Schützen ist dies erforderlich. Darüber hinaus tragen wir dem Umstand Rechnung, dass beispielsweise Salut- oder Dekowaffen – also an sich keine scharfen Waffen – immer wieder benutzt, umgebaut und dann für Attentate oder Mordanschläge verwendet wurden. Deswegen werden auch die Regelungen für Salut- und für Dekowaffen verschärft. Zum zweiten Aspekt: Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es in der Vergangenheit Radikalen, Extremisten, Verfassungsfeinden leider doch immer wieder möglich war, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Deshalb tragen wir mit dem Gesetz insbesondere dem Wunsch des Bundesrates Rechnung, die sogenannte Regelabfrage beim Verfassungsschutz zu implementieren. Wir verbessern aber auch die gesetzlichen Regelungen dahin gehend, dass es unter vereinfachten Bedingungen möglich ist, Verfassungsfeinden Waffen zu entziehen. Zum dritten Aspekt: Sehr emotional diskutiert wurde über die Fragestellung: Welche Auswirkungen hat diese Reform des Waffengesetzes auf Legalwaffenbesitzer, knapp zwei Millionen Schützen, Jäger, Waffensammler? Ich bin der festen Überzeugung, dass uns ein ausgewogener, ein gut austarierter Kompromiss gelungen ist, der auch gewisse Erleichterungen vorsieht. Beispielsweise: Die Bedürfnisprüfung für Schützen findet drei Jahre nach erstmaliger Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis statt, dann nach fünf Jahren, schließlich nach zehn Jahren. Ist ein Schütze mindestens zehn Jahre aktives Mitglied in einem Schützenverein, ist er, was die Bedürfnisprüfung anbelangt, außen vor, wenn nicht besondere Umstände vorliegen. Das ist aus meiner Sicht eine erhebliche Erleichterung, Entbürokratisierung für unbescholtene Schützinnen und Schützen. Wir schaffen eine Verbesserung für die Jäger, indem wir aus Gründen des Hörschutzes die Benutzung von Schalldämpfern bei der Jagd legalisieren. Und wir schaffen die waffenrechtlichen Voraussetzungen dafür, dass bei der Bejagung von insbesondere Schwarzwild Nachtsichtgeräte verwendet werden können. Das spielt angesichts des drohenden Eintrags der sogenannten Afrikanischen Schweinepest eine Rolle. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass dies ein guter Kompromiss ist. Ich darf dem Bundesrat für die vielen Vorschläge, die unterbreitet wurden, ganz herzlich danken. Es ist schon erwähnt worden: Im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren sind wichtige Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge des Bundesrates aufgenommen worden. Das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz wird unser deutsches Waffenrecht noch besser machen, noch sicherer, aber auch moderner und, wie gesagt, in Teilen unbürokratischer. Deshalb bitte ich herzlich um Zustimmung zu dem Gesetz. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt (Hamburg). Sehr geehrte Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zur grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 11/20192 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 4, 13, 18, 22, 24, 25, 30, 34 bis 37, 42 und 47 bis 49. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz – Antrag der Länder Thüringen, Mecklen- 1 Anlagen 6 und 7 2 Anlage 8 burg-Vorpommern und Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein – (Drucksache 623/19) Dem Antrag sind auch die Länder Baden- Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt beigetreten. Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde von Herrn Minister Hermann (Baden-Württemberg) für Herrn Minister Lucha abgegeben. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Holter (Thüringen) zum Beauftragten zu bestelle

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