Protokoll der 984. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 984. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 984
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
984. Sitzung
Berlin, Freitag, den 20. Dezember 2019
I n h a l t :
Gedenken zu Ehren der Opfer des
nationalsozialistischen Völkermordes an Sinti und
Roma sowie der Gruppe der Jenischen und
Fahrender . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 621
Dank an Staatssekretär Erhard Weimann . . . 623
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 623
1. Gesetz über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020
(Haushaltsgesetz 2020) (Drucksache 628/19) . . . . 639
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 669*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639
2. Gesetz für den Schutz vor Masern und zur
Stärkung der Impfprävention
(Masernschutzgesetz) (Drucksache 629/19) . . . . . . . 639
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 639
Jens Spahn, Bundesminister für
Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 640
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 641
3. Gesetz zur Weiterentwicklung des
Berufsbildes und der Ausbildung der
pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und
pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-
Reformgesetz) (Drucksache 630/19) . . . . . . . . . . . . 641
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 670*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme
einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . 642
4. Gesetz zu dem Abkommen vom 7. November
2018 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Ukraine über Soziale
Sicherheit (Drucksache 565/19) . . . . . . . . . 644
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . 670*
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Kooperation und Information
im Kinderschutz – Antrag der Länder
Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-
Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-
Holstein – (Drucksache 623/19) . . . . . . . . . 644
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 672*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Helmut Holter (Thüringen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . 645
6. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über die Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) – Antrag
der Länder Hamburg, Thüringen und Berlin –
(Drucksache 135/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 645
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 645
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag in der festgelegten
Fassung – Bestellung von Senator Dr. Till
Steffen (Hamburg) zum Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . 646
7. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des
Schriftformerfordernisses im Mietrecht
– Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 469/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 646
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 673*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag in der festgelegten
Fassung – Bestellung von Minister Peter
Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 646
8. Entwurf einer Dritten Verordnung zur
Änderung der Ersten Verordnung zum
Sprengstoffgesetz – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG
– Antrag des Landes Berlin – (Drucksache
617/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 623
9. Entschließung des Bundesrates zur
Verlängerung des Optionszeitraums bis zur
Anwendung von § 2b UStG auf juristische
Personen des öffentlichen Rechts – Antrag der
Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin –
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1
GO BR – (Drucksache 492/19) . . . . . . . . . . 647
Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 647
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 647
10. Entschließung des Bundesrates – Änderung
des Bundesmeldegesetzes – hier: Schaffung
einer gesetzlichen Grundlage zur Eintragung
von Auskunftssperren für Berufsgruppen,
die sich aufgrund ihrer Berufsausübung in
einer Gefährdungslage befinden sowie
Privatpersonen, die durch ihr
grundrechtskonformes Verhalten zur Zielscheibe
gewaltbereiter Gruppen geworden sind – Antrag der
Freien Hansestadt Bremen – (Drucksache
613/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung und Zurücküberweisung in die
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 623
11. Entschließung des Bundesrates –
Verbraucherschutz im Onlinehandel stärken – Fake-
Shops effektiv bekämpfen – Antrag des
Landes Baden-Württemberg – (Drucksache
569/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 648
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 648
12. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Hilfen für Familien bei Adoption
(Adoptionshilfe-Gesetz) (Drucksache 575/19) . . . . 648
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 648
13. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Medizinprodukterechts an die Verordnung
(EU) 2017/745 und die Verordnung (EU)
2017/746 (Medizinprodukte-EU-
Anpassungsgesetz – MPEUAnpG) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
594/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 644
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 670*
14. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen
luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
(Drucksache 576/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 649
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 649
15. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 26. März 2019 zum Ausschluss der
Stiefkindadoption in nichtehelichen
Familien – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 577/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 649
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . 649
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 677*
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 650
16. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Verpackungsgesetzes (Drucksache
578/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 650
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 650
17. Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der
Schaffung von Baurecht durch
Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich
(Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 579/19)
in Verbindung mit
20. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren im
Verkehrsbereich – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 582/19) . . . . . . . . . . . . . 650
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 650
Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen) . 652
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 653
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 655
Andreas Scheuer, Bundesminister für
Verkehr und digitale Infrastruktur . . 655
Prof. Dr. Konrad Wolf (Rheinland-Pfalz) 677*
Beschluss zu 17 und 20: Stellungnahme
gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 657
18. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur
Änderung des Regionalisierungsgesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 580/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 644
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 670*
19. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Änderung des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 581/19) . . . . . . . . . . . . . 657
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 658
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 659
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 660
21. Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten
Beschaffung im Bereich der Verteidigung
und Sicherheit und zur Optimierung der
Vergabestatistik – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 583/19) . . . . . . . . 660
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 660
22. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017
zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung
der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für
Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram,
deren Erzen und Gold aus Konflikt- und
Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des
Bundesberggesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 585/19) . . . 644
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 671*
23. Entwurf eines Gesetzes zur
Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für
Gebäude (Drucksache 584/19) . . . . . . . . . . 660
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 660, 678*
Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parl.
Staatssekretärin beim Bundesminister
für Wirtschaft und Energie . . . . . . 661
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 664
24. Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung
vom 25. August 1953 zwischen dem
Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik
Deutschland und dem Vorsteher des
Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements
der Schweizerischen Eidgenossenschaft über
die deutschen Eisenbahnstrecken auf
Schweizer Gebiet (Drucksache 586/19) . . . 644
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 671*
25. Bericht der Bundesregierung zum Dritten
Gesetz zur Änderung des
Telemediengesetzes – gemäß Artikel 2 Drittes Gesetz zur
Änderung des TMG – (Drucksache 571/19) . . . 644
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 671*
26. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates mit
Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus
dem Europäischen Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) und dem Europäischen
Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im
Jahr 2021, zur Änderung der Verordnungen
(EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 229/2013 und
(EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel
und ihrer Aufteilung im Jahr 2021 sowie zur
Änderung der Verordnungen (EU) Nr.
1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr.
1307/2013 in Bezug auf ihre Mittel und ihre
Anwendbarkeit im Jahr 2021
COM(2019) 581 final; Ratsdok. 13643/19
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 618/19, zu Drucksache 618/19) 664
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 664
27. Verordnung zur Änderung der
Beschäftigungsverordnung und der
Aufenthaltsverordnung (Drucksache 572/19) . . . . . . . . . . 665
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 679*
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 679*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665
28. Vierte Verordnung zur Änderung der
Tierärztegebührenordnung (Drucksache
588/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665
29. Studien- und Prüfungsverordnung für
Hebammen (HebStPrV) (Drucksache
589/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665
30. Vierte Verordnung zur Änderung der
Trinkwasserverordnung (Drucksache 590/19) . . 644
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671*
31. Verordnung zur Durchführung von § 14
Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes
(Forschungszulagen-
Bescheinigungsverordnung – FZulBV) (Drucksache 625/19) . . . . 665
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 665
32. Achtundzwanzigste Verordnung zur
Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Durchführung der
unionsrechtlichen Verordnung über
Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für
Verbrennungsmotoren für nicht für den
Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und
Geräte – 28. BImSchV) – gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – (Drucksache 573/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 623
33. Vierzehnte Verordnung zur Änderung der
Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 574/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 666
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 666
34. Verordnung über Netzentgelte bei der
Landstromversorgung und zur
redaktionellen Anpassung von Vorschriften im
Regulierungsrecht (Drucksache 592/19) . . . . . . . . . 644
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671*
35. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung des Monitorings von
Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und
Bedarfsgegenständen nach § 52 des Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuches (AVV
Monitoring) (Drucksache 593/19) . . . . . . . . . . . . . 644
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671*
36. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen Union
für die Arbeitsgruppe „Förderung von
gemeinsamen Werten und inklusiver
Bildung“ im Rahmen der Offenen Methode der
Koordinierung zur Umsetzung des
strategischen Rahmens für die europäische
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen
und beruflichen Bildung („ET 2020“) –
gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 477/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 644
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 477/1/19 . . . . . . . . . . . . . 671*
37. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 622/19) . . . . . . . . . . . . . 644
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 672*
38. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses
für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung – gemäß § 12 Absatz 3 GO
BR – (Drucksache 646/19) . . . . . . . . . . . . . 623
Beschluss: Minister Guido Beermann
(Brandenburg) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . 624
39. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur
Mitteilung grenzüberschreitender
Steuergestaltungen (Drucksache 649/19) . . . . . . . . 666
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108
Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 666
40. Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in
der gesetzlichen Krankenversicherung zur
Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
(GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz –
GKV-BRG) (Drucksache 650/19) . . . . . . . . 666
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 666
41. Drittes Gesetz zur Änderung des
Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes
Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffR-
ÄndG) (Drucksache 651/19) . . . . . . . . . . . 642
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 642
Georg Maier (Thüringen) . . . . . . . . . 643
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau
und Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 643
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 670*
Dr. Dorothee Stapelfeldt (Hamburg) . . . 670*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 644
42. Viertes Gesetz zur Änderung der
Handwerksordnung und anderer
handwerksrechtlicher Vorschriften (Drucksache 652/19) . . . 644
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 672*
43. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundeszentralregistergesetzes – Zeitlich
unbegrenzte Aufnahme von
Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von
Kindern u. a. in das erweiterte
Führungszeugnis – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag
der Länder Baden-Württemberg und
Nordrhein-Westfalen, Saarland gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 645/19) . . . . . 666
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 666
44. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
§ 13b Baugesetzbuch
(Baugesetzbuchänderungsgesetz – BauGBÄG) – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen – Geschäftsordnungsantrag des
Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache
612/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 646
Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 646
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 647
45. a) Entschließung des Bundesrates zur
Änderung des
Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches (LFGB) –
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
657/19)
b) Entschließung des Bundesrates zur
Änderung des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches (LFGB) – Antrag des
Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 658/19) . . . 648
Prof. Dr. Konrad Wolf (Rheinland-Pfalz) 674*
Uwe Feiler, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . 675*
Mitteilung zu a) und b): Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 648
46. Entschließung des Bundesrates „Masterplan
zum Schutz der Sparerinnen und Sparer“
– Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 641/19) . . . 666
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 666
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 667
47. Neubenennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union – gemäß § 4 Absatz 1 und § 6
Absatz 1 und 2 EUZBLG i.V.m. Abschnitt III
der Anlage zu § 9 EUZBLG und Abschnitt I
der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 555/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 644
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in Drucksache
555/19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671*
48. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4
Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes
Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 653/19 (neu)) . . . . . . . . . . . . . 644
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 653/19 (neu) . . . . . . . . . . . . 671*
49. Benennung von Vertreterinnen und Vertretern
und Stellvertreterinnen und Stellvertretern des
Bundesrates im Mittelstandsrat der
Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7a
Absatz 1 KredAnstWiAG – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 642/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 644
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 642/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 671*
50. Entschließung des Bundesrates betreffend
EU-Bankenregulierung zielgenau
verbessern – mit Fokus auf kleine und mittlere
Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft
– Antrag der Länder Hessen, Baden-
Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 661/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 648
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 676*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 648
51. a) Gesetz zur Umsetzung des
Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
(Drucksache 662/19)
b) Verordnung zur Bestimmung von
Mindestanforderungen für energetische
Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken
genutzten Gebäuden nach § 35c des
Einkommensteuergesetzes (Energetische
Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESan-
MV) (Drucksache 663/19) . . . . . . . . . . . 624
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern), Berichterstatterin . . . . . 624, 669*
Olaf Scholz, Bundesminister der
Finanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 626, 669*, 669*
Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . 628
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 630
Winfried Kretschmann (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 631
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 633
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 634
Dr. Peter Tschentscher (Hamburg) . . . . 635
Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 636
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 637
Beschluss zu a): Zustimmung gemäß
Artikel 105 Absatz 3 i.V.m. Artikel 106
Absatz 3 Satz 1 und 2 und Artikel 106
Absatz 3 Satz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 639
52. Gesetz zur Verlängerung des
Betrachtungszeitraums für die ortsübliche
Vergleichsmiete (Drucksache 664/19) . . . . . . . . . . . . 668
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 668
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 668
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 668
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 668
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e ,
Ministerpräsident des Landes Brandenburg
Vizepräsident D a n i e l G ü n t h e r ,
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein –
zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Dilek Kalayci (Berlin)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung
und Migration
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration
Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und
Bürgerbeteiligung
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Michael Müller, Regierender Bürgermeister
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
B r a n d e n b u r g :
Michael Stübgen, Minister des Innern und für
Kommunales
Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt
und Klimaschutz
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und
Landesplanung
B r e m e n :
Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für
Umwelt und Energie
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa
Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur
und Digitalisierung
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft,
Weiterbildung und Kultur
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Reinhold Jost, Minister für Umwelt und
Verbraucherschutz
S a c h s e n :
Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für
Wissenschaft und Kunst
S a c h s e n - A n h a l t :
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz,
Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales
Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit
Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Uwe Feiler, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
984. Sitzung
Berlin, den 20. Dezember 2019
Beginn: 9.34 Uhr
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne die 984. Sitzung des Bundesrates.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste,
ich begrüße Sie herzlich zur letzten Bundesratssitzung in
diesem Jahr. Hinter uns liegen bewegte Monate. 70 Jahre
Grundgesetz, 30 Jahre friedliche Revolution und
Mauerfall – es gab eine ganze Reihe von Anlässen, um Freiheit
und Demokratie zu feiern.
Es gab aber auch erschütternde Momente – Momente,
in denen deutlich wurde: Wir müssen diese
Errungenschaften jeden Tag verteidigen und immer wieder mit
Leben erfüllen. Die Freiheit, in der wir heute leben, der
Frieden in Europa, unser demokratisches Miteinander –
das alles sind keine Selbstverständlichkeiten oder
Privilegien unserer Zeit.
Sie wurden vor mehr als sieben Jahrzehnten erkämpft.
Nachdem Deutschland unfassbares Leid über Millionen
von Menschen in Europa und der Welt gebracht hatte. Es
ist unsere Pflicht, diese Werte für alle Zeit zu bewahren.
Dieses Bewusstsein müssen wir weitergeben. Von
Generation zu Generation.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir
gedenken heute der Opfer des nationalsozialistischen
Völkermordes an Sinti und Roma sowie der Gruppe der
Jenischen und Fahrender. Dazu begrüße ich herzlich
den Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und
Roma, Herrn Romani R o s e ,
(Beifall)
den Vorsitzenden der Sinti Allianz, Herrn Oskar
W e i s s ,
(Beifall)
sowie den Vorsitzenden des Bundesrates der Jenischen,
Herrn Stefan H o h n s t e i n .
(Beifall)
Genauso herzlich begrüße ich alle weiteren Gäste. Unter
ihnen sind Menschen, die den Holocaust überlebt haben.
Bereits gestern hatte ich die große Ehre, bei der zentralen
Gedenkveranstaltung in Sachsenhausen gemeinsam mit
Ihnen der Opfer zu gedenken.
Diese Begegnung hat mich tief berührt. Denn einmal
mehr konnte ich spüren, wie schmerzhaft und wie
anstrengend es für Sie sein muss, sich dieser grausamen
Vergangenheit so intensiv und öffentlich zu stellen. Aber
Sie tun es. Sie tun es unermüdlich, und Sie tun es immer
wieder. Mit all Ihrer Kraft. Dafür ganz, ganz herzlichen
Dank! Damit wir alle verstehen, damit wir nie vergessen,
damit wir gemeinsam eine bessere Zukunft haben. Dafür
gebührt Ihnen unser aller Dank. Ihre versöhnliche
Haltung, Ihre menschliche Größe, Ihr Mut beeindrucken
mich zutiefst. Vielen Dank, dass Sie alle heute hier sind!
(Beifall)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 16.
Dezember 1942 veranlasste der Reichsführer der SS
Heinrich Himmler die Deportation aller Sinti und Roma aus
Deutschland und Österreich in das Vernichtungslager
Auschwitz-Birkenau. Der sogenannte „Auschwitz-
Erlass“ war Teil des Holocaust. Es war ein Befehl zum
tausendfachen Mord, zum Völkermord an Sinti und
Roma. Hundertausende Menschen waren zu diesem
Zeitpunkt bereits verfolgt, gequält und ermordet worden.
Doch der menschenverachtende Wahnsinn der
Nationalsozialisten ließ keinen Platz für ein Überleben.
Sinti, Roma, Jenische und Fahrende – kategorisiert als
„Zigeuner“, stigmatisiert als „arbeitsscheu“, rassistisch
diffamiert und entwürdigt als minderwertig – sollten
vollständig vernichtet werden. Infolge des Erlasses
wurden 22.000 Sinti und Roma aus elf Ländern Europas
in das sogenannte „Zigeunerlager“ nach Auschwitz
verschleppt. Unzählige Menschen starben an Entkräftung,
starben an Hunger und starben an Krankheit. Die meisten
wurden vergast, durch schwerste Arbeit zu Tode gequält,
erlitten unerträgliche Qualen durch Zwangssterilisationen
oder Missbrauch bei Menschenversuchen.
Den Versuch der SS am 16. Mai 1944, die noch
lebenden Häftlinge zu ermorden, konnten Sinti und Roma
abwehren. „Bewaffnet“ mit Steinen, Werkzeugen und
Brotlaiben leisteten sie erbitterten Widerstand.
Anfang August 1944 wurde das sogenannte
„Zigeunerlager“ aufgelöst. Laut Lagerbuchführung waren zu
diesem Zeitpunkt noch etwa 4.000 Menschen am Leben.
Die Arbeitsfähigen wurden in andere Lager verlegt. 2.897
Menschen, vor allem Alte, Frauen und Kinder, blieben
zurück. Sie wurden vergast.
Die jüdische Ärztin Lucie A d e l s b e r g e r
schrieb in ihrem Tatsachenbericht – ich zitiere –:
Am nächsten Morgen ... war das Zigeunerlager
leer. Da kamen plötzlich zwei Kinder von drei
und fünf Jahren aus ihrem Block, die, in ihre
Decken eingemummelt, alles überschlafen
hatten. Die beiden Kleinen hielten einander an
der Hand, weinend ob ihrer Verlassenheit. Sie
wurden nachgeliefert.
Unbeschreiblich sind die Demütigungen, das Leid und
der grausame Tod, den Sinti und Roma, Jenische und
Fahrende erleiden mussten. Unfassbar ist dieses
Verbrechen. Ein Zivilisationsbruch, der uns auch heute noch mit
tiefer Scham erfüllt. Und der uns für alle Zeit mahnt: Seid
wachsam! Seid entschlossen! Gebt
menschenverachtendem Gedankengut, Hass und Gewalt keinen Platz!
Denn es war nicht allein der Auschwitz-Erlass, der
dieses Verbrechen möglich machte. Es war auch nicht der
Wahnsinn eines Einzelnen oder einer kleinen Gruppe von
Menschenfeinden. Der Genozid an Sinti und Roma wie
auch der Genozid an Menschen jüdischen Glaubens hatte
lange Zeit vorher begonnen.
Er begann unmittelbar mit der Machtergreifung der
Nationalsozialisten. Er fußte auf den diskriminierenden
und menschenverachtenden Nürnberger Rassegesetzen.
Und wurde von Anfang an getragen von einer deutschen
Mehrheitsgesellschaft, in der Rassismus und Vorurteile
seit Jahrhunderten tief verwurzelt waren. Eine
Gesellschaft, in der Menschen wegschauten, mitmachten, mit
hassten. Bis zum Kriegsende wurden schätzungsweise
500.000 Sinti und Roma ermordet.
Keine Familie blieb verschont. Die wenigen, die die
Konzentrationslager überstanden, waren krank, waren
traumatisiert, waren verletzt. Sie hatten alles verloren und
standen vor dem Nichts. Ihr Leiden hatte mit dem Ende
des Krieges kein Ende. Während selbst viele
Nationalsozialisten schnell ein neues Leben beginnen konnten,
wurde ihnen ein Neuanfang lange verwehrt. Die
Diskriminierung setzte sich an vielen Stellen fort. Über Jahrzehnte
wurden die Verbrechen an den Sinti und Roma
abgestritten, verdrängt und verharmlost.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war ein
Skandal. Und es war ein Beleg dafür, dass Freiheit und
Demokratie nur dann wirklich einen Wert haben, wenn
diese Grundsätze im täglichen Leben gelebt werden und
wenn diese Grundsätze für alle Menschen gelten. Sie
entfalten nur dann ihre Wirksamkeit, wenn wir
Vorurteile, Diskriminierungen und Rassismus überwinden und
verbannen für alle Zeit.
Erst in den 80er Jahren setzte dieses gesellschaftliche
Umdenken langsam ein. In der DDR wurden Sinti und
Roma in das Gedenken integriert. In der Bundesrepublik
wurden sie als Opfer der NS-Verfolgung entschädigt.
Dort begannen Demokratie und Grundgesetz nun endlich
auch für Sinti und Roma im vollen Umfang zu wirken.
Maßgeblich unterstützt und erkämpft wurde dieser
Wandel durch das große Engagement der Überlebenden
und ihrer Nachkommen selbst. Die
Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma hat unsere Demokratie gestärkt
und unserer Gesellschaft gutgetan. Dafür möchte ich
mich heute ganz herzlich bei allen Vertretern
ausdrücklich bedanken.
Was geschehen ist von 1933 bis 1945 – aber eben auch
davor und danach –, ist nicht wiedergutzumachen. Aber
für das, was in unserer Zeit geschieht, sind wir alle
verantwortlich, jeder Einzelne von uns. Inzwischen haben
wir gemeinsam wichtige Schritte zum Schutz von
Minderheiten hinsichtlich ihrer Kultur und ihrer Sprache
unternommen – auf nationaler, aber auch auf
europäischer Ebene. Die rund 70.000 Sinti und Roma deutscher
Staatsangehörigkeit sind seit 1995 anerkannt als nationale
Minderheit.
Es muss heute selbstverständlich sein, dass die
Mehrheitsgesellschaft den Minderheiten Angebote macht,
damit sie gleichberechtigt zum gesellschaftlichen und
politischen Leben dazugehören können, ohne Aufgabe
ihrer eigenen kulturellen Identität.
Viel hat sich in den letzten Jahren bewegt. Blicken wir
auf das Denkmal für die im Nationalsozialismus
ermordeten Sinti und Roma Europas! Denken wir an die
Paraden zum jährlichen Roma-Day! Denken wir zum Beispiel
auch an das Filmfestival „Ake Dikhea“ hier in Berlin vor
wenigen Tagen! Der Völkermord an Sinti und Roma,
auch das Leid der Jenischen haben einen festen Platz in
unserer Erinnerungskultur. Und die Mitglieder der
Minderheit können ihre eigene Kultur und ihre Tradition
freier leben als noch vor einigen Jahren. Das, meine sehr
verehrten Damen und Herren, macht Hoffnung. Das
stärkt unsere Vielfalt, und es stärkt unser Miteinander.
Aus meinen Gesprächen weiß ich, dass Sinti, Roma
und Jenischen die Erinnerung an das Leid wichtig ist.
Noch wichtiger aber ist ihnen das „Hier und Jetzt“. Sie
wollen nicht länger die ewigen Opfer sein. Sie wollen
leben. Frei, gleichberechtigt und nach ihrer Kultur. Sie
wollen – wie es Ray S m i t h beschreibt – „Menschen
unter Menschen sein“.
Und, meine Damen und Herren, ich möchte das auch.
Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, auch in diesem
Haus, diesen Grundsatz zu verwirklichen. Er ist im
Grundgesetz als Artikel 1 verankert. Dafür bleibt noch
viel zu tun. Denn zur Wahrheit gehört: Noch immer
werden Sinti und Roma überall in Europa stigmatisiert,
diskriminiert, beleidigt und ausgegrenzt. Auch hier bei
uns in Deutschland! Und es ist unerträglich, dass diese
menschenverachtenden Ressentiments seit einiger Zeit
auch wieder politisch und in Parlamenten angeheizt
werden.
Wenn sich Erhebungen zufolge ein Großteil der
Befragten dafür ausspricht, dass Sinti und Roma aus
Innenstädten verdrängt werden sollen, dann ist das mehr
als nur ein Alarmzeichen. Dann zeigt das:
Antiziganismus ist auch hier bei uns in Deutschland noch immer
verbreitet. Er reicht durch alle gesellschaftlichen
Schichten und lässt sich vereinzelt – auch das zeigt das Jahr
2019 – selbst in staatlichen Behörden und privaten
Medien finden.
Dem müssen wir entgegentreten. Mit all unserer Kraft.
Jeder von uns ist gefragt. Es ist Teil unserer historischen
Verantwortung, nicht die Augen vor der Wahrheit zu
verschließen. Und sofort zu handeln, wenn Menschen
ausgegrenzt und diskriminiert werden. Wir müssen den
Alltagsrassismus auf der Straße, im Internet, überall, wo
wir ihm begegnen, bekämpfen. Wir müssen die Identität
der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen im
Grundgesetz und im täglichen Leben schützen. Und wir
müssen gemeinsam mit verstärkter Bildungs- und
Begegnungsarbeit das Wissen über Sinti, Roma und Jenische
erweitern, Vorurteile abbauen und noch viel mehr
Interesse an ihrem Leben und ihrer Kultur wecken. Das,
meine sehr verehrten Damen und Herren, ist unsere
Verantwortung! Das ist unsere Lehre aus Auschwitz.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, bitte erheben Sie
sich nun von Ihren Plätzen, um der Opfer
nationalsozialistischer Gewalt unter den Sinti und Roma, den
Angehörigen der Gruppe der Jenischen und Fahrender zu
gedenken.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich danke Ihnen.
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden – was mir
nicht ganz leicht fällt –, möchte ich mich gern an den
Bevollmächtigten von Sachsen, Herrn Staatssekretär
Erhard Weimann, wenden. Er nimmt heute zum letzten
Mal an einer Sitzung des Bundesrates teil.
Lieber Herr Weimann, Sie haben als Bevollmächtigter
des Freistaates Sachsen mehr als elf Jahre die Geschicke
Ihres Landes mitgelenkt. Und Sie haben auch diesen
Bundesrat mitgelenkt. Dafür ganz, ganz herzlichen Dank!
Sie haben im Ständigen Beirat die Arbeit in vielen
Bereichen geprägt durch Ihren besonderen Einsatz und
durch Ihr Verhandlungsgeschick.
Sie haben als Mitglied der Auswahlkommission den
Entwurf für unseren Anbau ausgesucht und werden damit
im besten Sinne für immer Spuren hinterlassen.
Im Namen des gesamten Hauses möchte ich Ihnen
ganz herzlich für Ihre langjährige engagierte Tätigkeit im
Ständigen Beirat, die vertrauensvolle Zusammenarbeit
und besonders für Ihre tatkräftige Unterstützung in
Haushaltsfragen des Bundesrates danken.
Wir alle wünschen Ihnen für die Zukunft von Herzen
alles, alles Gute und hoffen, dass wir uns immer mal
wieder treffen. Alles Gute, Herr Weimann! Danke schön!
(Lebhafter Beifall)
Und nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, zur
Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit
52 Punkten vor.
Die Punkte 8 und 32 werden abgesetzt.
Punkt 10 wird abgesetzt und in die Ausschüsse
zurücküberwiesen.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung wird
Punkt 38 behandelt. Anschließend wird Punkt 51
aufgerufen. Nach Tagesordnungspunkt 3 wird Punkt 41
beraten. Nach Tagesordnungspunkt 7 wird Punkt 44 erörtert.
Nach Tagesordnungspunkt 11 werden die Punkte 45 und
50 – in dieser Reihenfolge – behandelt.
Tagesordnungspunkt 17 wird mit Punkt 20 verbunden. Im Übrigen bleibt
die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Fragen, Anmerkungen oder Wortmeldungen
zur Tagesordnung? – Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu Punkt 38:
TOP 38
Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für
Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
(Drucksache 646/19)
Es gibt keine Wortmeldungen.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Herrn Minister Guido Beermann
(Brandenburg) zum Vorsitzenden des Ausschusses für
das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich
um sein Handzeichen. – Das ist, soweit ich sehe,
einstimmig.
Damit ist Herr Minister Guido Beermann zum
Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau,
Wohnungswesen und Raumordnung gewählt.
Wir kommen zu den Punkten 51 a) und b), die ich
zur gemeinsamen Beratung aufrufe:
TOP 51a)
a) Gesetz zur Umsetzung des
Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Drucksache
662/19)
TOP 51b)
b) Verordnung zur Bestimmung von
Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu
eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach
§ 35c des Einkommensteuergesetzes
(Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung –
ESanMV) (Drucksache 663/19)
Wir beginnen mit Punkt 51 a).
Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss
zurück. Zur Berichterstattung erteile ich Frau
Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern das
Wort. Bitte sehr.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern),
Berichterstatterin: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in unserer letzten
Sitzung im Bundesrat den Vermittlungsausschuss
angerufen, um im Klimapaket zu vermitteln. Ganz konkret
haben wir zum Gesetz zur Umsetzung des
Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht angerufen.
Nichtsdestotrotz hat sich der Vermittlungsausschuss noch einmal
umfangreich mit dem Klimapaket beschäftigt.
Deshalb möchte ich mich an erster Stelle bei den
Mitgliedern des Vermittlungsausschusses, der sich ja aus
Mitgliedern unseres Bundesrates und des Bundestages
zusammensetzt, ganz herzlich bedanken. Es war sehr viel
Aufregung: Oh, jetzt wird das alles gestoppt! Ich glaube,
wir haben in kürzester Zeit gezeigt – in neun Tagen
Arbeit des Vermittlungsausschusses –, dass wir zu einem
guten Ergebnis kommen können.
Dafür haben wir eine Arbeitsgruppe eingesetzt unter
Leitung von Finanzminister Reinhard M e y e r aus
Mecklenburg-Vorpommern und dem Abgeordneten des
Deutschen Bundestages Andi J u n g . Wir wollen uns
ganz herzlich bei der Arbeitsgruppe für die intensiven
und konstruktiven Beratungen bedanken.
Ich freue mich sehr, dass der Vermittlungsausschuss
Ihnen heute sein Ergebnis vorstellen kann. Wir schlagen
konkret sieben Punkte vor:
Erstens. Die Absenkung der Umsatzsteuer für den
Schienenbahnverkehr bleibt unverändert. Bahnfahrkarten
im Fernverkehr werden damit billiger. Diese
Mehrwertsteuerentlastung kann wie geplant zum 1.1.20 in Kraft
treten.
Zweitens. Wir haben uns darauf verständigt, mehr
Klimaschutz durch eine moderate Erhöhung des CO2-
Preises zu erreichen. Die Bundesregierung wird bis
Frühjahr 2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Brennstoffemissionshandelsgesetzes einbringen, in dem Preise
für Emissionszertifikate festgelegt werden. Statt mit
10 Euro beginnen wir mit 25 Euro pro Tonne ab 2021.
Dann folgt eine jährliche Steigerung um 5 Euro je Tonne
und ab 2023 um 10 Euro bis zu einem Preis von 55 Euro
je Tonne bis 2025. Es schließt sich ein Preiskorridor
zwischen 55 und 65 Euro pro Zertifikat ab 2026 an.
Drittens. Wir wollen, dass die zusätzlichen Einnahmen
aus dem höheren CO2-Preis vollständig zur Entlastung
der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden, zum
einen durch die Senkung der EEG-Umlage und ab 2024
auch durch eine höhere Pendlerpauschale und eine höhere
Mobilitätsprämie für Pendler.
Viertens – das war ein wichtiger Knackpunkt in den
Verhandlungen –: Die Pendlerpauschale als steuerliche
Entlastung für Pendlerinnen und Pendler in unserem
Land bleibt. Und auch die Mobilitätsprämie, die
insbesondere für Pendlerinnen und Pendler mit geringem
Einkommen eingeführt werden soll, bleibt. Sie bleibt
nicht nur, sie wird sogar erhöht. Die Ausgestaltung bleibt
zunächst unverändert, wie vom Bundestag beschlossen.
Ab 2024 bis 2026 soll die Pauschale von 5 auf 8 Cent
zusätzlich erhöht werden, ebenso die Mobilitätsprämie.
Der fünfte Punkt: Es ist unsere gemeinsame
Auffassung, dass wir zum Erreichen der Klimaziele die
erneuerbaren Energien ausbauen müssen. Dazu gehört
insbesondere die Windenergie. Deshalb bittet der
Vermittlungsausschuss im Einvernehmen mit den Ländern die
Bundesregierung um Streichung des gesonderten
Hebesatzrechtes bei der Grundsteuer für Standortkommunen
von Windkraftanlagen; das war ja der ursprüngliche
Vorschlag zur Stärkung der Akzeptanz. Dem folgt der
Vermittlungsausschuss nicht, sondern wir bitten um die
Erarbeitung von Maßnahmen zur größeren Akzeptanz
von Windenergie mit dem Ziel, bessere
Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen
einzuführen, und erwarten, dass die Bundesregierung im
ersten Quartal 2020 entsprechende gesetzliche
Maßnahmen vorlegt.
Eine entsprechende Begleiterklärung des
Vermittlungsausschusses gebe ich hiermit zu Protokoll1.
Der sechste Punkt: Wir wollen Hausbesitzer bei der
energetischen Sanierung besser fördern. Dazu
unterstützen wir die steuerliche Förderung der energetischen
Gebäudesanierung, wie es der Bundestagsbeschluss
vorsieht. Wir ergänzen ihn aber vor allem darum, dass
Kosten für Energieberater zukünftig als Aufwendungen
für energetische Maßnahmen zur Hälfte angerechnet
werden.
Der siebte Punkt war schließlich der zentrale Punkt,
warum der Vermittlungsausschuss angerufen wurde: eine
faire Verteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern.
Die Länder sollen für die Jahre 2021 bis 2024 über
Umsatzsteuerfestbeträge 1,5 Milliarden Euro vom Bund
erhalten, um Mindereinnahmen zu kompensieren. Dann
soll eine Evaluierung klären, ob und in welcher Höhe ab
2025 eine weitere Kompensation nötig ist.
Das sind die sieben Punkte aus dem
Vermittlungsausschuss, zu denen ich heute um Zustimmung bitte.
An dieser Stelle möchte ich mich neben den
Mitgliedern des Vermittlungsausschusses auch bei den
Mitgliedern der Bundesregierung für die guten und
konstruktiven Beratungen bedanken, insbesondere bei unserem
Bundesfinanzminister; denn wir wollen ja das
Klimapaket gemeinsam auf den Weg bringen.
Abschließend möchte ich sagen, dass wir in diesem
Jahr 70 Jahre Grundgesetz gefeiert haben, im nächsten
Jahr haben wir 70 Jahre Vermittlungsausschuss.
Wenn der Vermittlungsausschuss angerufen wird, gibt
es oft öffentliche Aufregung: Da wird blockiert, da wird
angehalten! Ich glaube, wir haben besonders in diesem
Jahr gezeigt, dass der Vermittlungsausschuss aus Bund
und Ländern zu besseren Ergebnissen kommen kann. Das
haben wir zu Beginn des Jahres mit dem Digitalpakt
erfolgreich gezeigt, und das zeigen wir zum Ende des
Jahres mit einem besseren Klimapaket. Insofern ist die
Arbeit des Vermittlungsausschusses ganz im Sinne der
Bürgerinnen und Bürger. Mein Dank gilt allen, die das
möglich gemacht haben.
Zum Abschluss erlauben Sie mir einige Worte aus
meiner politischen Einschätzung!
Es ist gelungen, das Klimapaket besser zu machen.
Mehr Klimaschutz und mehr sozialer Ausgleich für
Bürgerinnen und Bürger stecken hier drin. Ich glaube
ganz fest, dass wir alle unseren Beitrag zum Klimaschutz
leisten müssen. Das erwarten insbesondere die jungen
Generationen von uns.
1 Anlage 1
Die spannende Frage ist, wie man diese
Verhaltensänderungen erreicht – ob durch hohen Druck von Anfang an
mit einem überbordenden CO2-Preis oder durch eine
Zeitspanne, in der Politik dafür sorgt, dass Bürgerinnen
und Bürger tatsächlich Alternativen haben. Insbesondere
die Menschen im ländlichen Raum müssen die
Alternative zum Benzinauto haben durch preiswerte ökologischere
Autos, zum Beispiel Elektroautos, wofür wir auch die
Ladeinfrastruktur brauchen, durch mehr Bus und Bahn.
All das müssen wir so organisieren, dass es auch für
Rentnerinnen und Rentner, für Leute mit kleinem
Einkommen bezahlbar ist, die Ölheizung durch eine
bessere, günstigere und ökologischere Heizung
auszutauschen.
Es ist die Verantwortung der Politik, die Bürgerinnen
und Bürger nicht einfach nur zu belasten und zu sagen:
Jetzt seht mal zu, dass ihr etwas verändert! Sondern es ist
unsere Verantwortung, echte ökologische Alternativen
für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Darum geht es auch in diesem Kompromiss. Einerseits
wird es durch moderate CO2-Preise Belastungen geben.
Andererseits müssen wir in den nächsten Jahren, bis der
CO2-Preis so hoch ist, Alternativen schaffen, damit die
Umstellungsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger
da ist.
Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass wir
als Flächenland Mecklenburg-Vorpommern – wie
andere – insbesondere die Pendlerinnen und Pendler mit
kleineren und mittleren Einkommen im Blick haben. Wer bei
der Pendlerpauschale davon spricht, dass dies ein falscher
Anreiz ist, der kennt die Lage der Pendlerinnen und
Pendler in unserem Land nicht. Ich spreche hier nicht nur
für MV, sondern auch für die Pendler in den anderen
Ländern. Ich kenne keine einzige Frau, keinen einzigen
Mann, der morgens pünktlich ins Auto steigt – bei Wind
und Wetter, gerade in dieser Jahreszeit – und zum
Arbeitsort pendelt, weil er Pendlerpauschale kriegt. Das
tun die Leute, weil sie im ländlichen Raum leben. Und
wir sind sehr froh, dass sie das tun. Denn ich weiß, wie es
ist, wenn die Menschen wegziehen. Das tut keinem Dorf,
keiner Stadt gut.
Wir sind froh, dass die Menschen sich für den
ländlichen Raum, für die Umwelt und die Natur entscheiden.
Dann müssen sie auch die Möglichkeit haben, zur Arbeit
zu kommen. Da, wo gar keine Bahn oder kein Bus fährt,
haben die Leute jedenfalls zurzeit diese Chance oft nur
mit ihrem Benzin- oder Dieselauto. Entweder gibt es bald
günstigere ökologische Autos oder mehr Bus und Bahn,
oder sie werden weiter diese Autos fahren müssen. Wir
dürfen diese fleißigen Leute nicht bestrafen, sondern
müssen ihnen Alternativen anbieten.
Wir müssen sie in der Zwischenzeit entlasten durch
die Pendlerpauschale und ausdrücklich durch die neu
eingeführte Mobilitätsprämie. Das ist nämlich eine
Prämie, mit der Pendlerinnen und Pendler, die geringe
Einkommen haben und deshalb keine steuerliche
Entlastung bekommen können, direkt Geld zurückgezahlt
bekommen.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir allen Bürgerinnen
und Bürgern die Chance geben, beim Klimawandel
mitzumachen, und nicht nur mit Druck und erhobenem
Zeigefinger sagen: Jetzt ändert mal etwas! – ohne
Alternativen, ohne Unterstützung. Wir müssen insbesondere
an die Leistungsträger in unserem Land denken. Und das
sind die, die jeden Tag arbeiten gehen und letztendlich
mit ihren Beiträgen und Steuern das Gesamtsystem in
Deutschland aufrechterhalten.
Deshalb bin ich sehr froh, dass wir nicht nur an der
Pendlerpauschale, sondern auch an der Mobilitätsprämie
festhalten und für eine gute Entlastung der fleißigen
Leute sorgen, die jeden Tag wegen der Arbeit auf ihr
Auto angewiesen sind. – Vielen Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Frau Ministerpräsidentin!
Das Wort hat Herr Bundesminister Scholz.
Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Wir verändern die
Art und Weise, wie wir wirtschaften, grundlegend.
Seit dem Beginn der Industrialisierung, die uns den
großen Wohlstand, den wir heute genießen, geschaffen
hat, ist das Wirtschaften darauf angewiesen, dass fossile
Energien verbraucht werden. Dass sie dann eine
Belastung für das Klima mit sich bringen, die wir heute
sorgfältig diskutieren und kennen, ist die Folge. Deshalb ist
das, was sich Deutschland vorgenommen hat, schon eine
ganz große Veränderung der Wirklichkeit, in der wir
heute leben. Wir haben uns fest vorgenommen, dass
unser Land, genauso wie Europa insgesamt, 2050
klimaneutral wirtschaften soll. Wenn uns das gelingen soll,
müssen wir mit großen Schritten vorangehen, die vor
allem sehr klug überlegt sind.
Die Debatte in diesem Jahr ist mit großer Verve
geführt worden. Aber es sind auch große und
weitreichende Entscheidungen getroffen worden.
Ich will nur daran erinnern, dass wir unterdessen ein
Klimaschutzgesetz beschlossen haben, über das anfangs
noch sehr viel diskutiert wurde, das heute aber allen
selbstverständlich erscheint. Es regelt, dass Jahr für Jahr
überprüft wird, ob wir die Zielsetzung, die wir haben,
einhalten.
Wir haben beschlossen, dass das Fliegen insbesondere
auf kurzen Strecken teurer werden wird, und die
entsprechende Anhebung der Luftverkehrsteuer bereits wirksam
werden lassen.
Und wir haben uns dazu entschieden, dass neben all
den vielen anderen Maßnahmen, die wir auf den Weg
bringen, eine Bepreisung von CO2 zusätzlich stattfinden
soll.
Das geschieht in Deutschland auf einem klugen Weg.
Stück für Stück erhöhen wir die CO2-Bepreisung ab
2021. In der zweiten Hälfte der 20er Jahre wird es dazu
kommen, dass sie über Angebot und Nachfrage geregelt
wird. Die Bürgerinnen und Bürger können sich aber
durch den klaren Pfad, den die Zertifikatepreise mit sich
bringen, darauf einstellen. Die Entscheidung, die hier
miteinander im Konsens vorbereitet worden ist, bedeutet,
dass wir bei 25 Euro beginnen, dass wir 2026 bei
wahrscheinlich 65 Euro enden und dass dann die freie
Preisbildung Realität sein wird.
Das sind eine ganze Reihe von Maßnahmen, die dazu
beitragen werden, dass wir die Zielsetzung, die wir uns
vorgenommen haben, erreichen können. Ich glaube, dass
es gut ist, dass dies im großen Konsens geschieht: Er
reicht über die Bundesregierung und die
Bundestagsmehrheit hinaus, umfasst viele Parteien, die dort nicht zur
Mehrheit dazugehören, und er bezieht den ganzen
Bundesrat mit in die Entscheidungsfindung ein, so dass
diese große gesellschaftliche Aufgabe von uns allen mit
der notwendigen Anstrengung bewältigt werden kann.
Wenn man eine solche Bepreisung mit all den
Entscheidungen, die wir getroffen haben, einführt, wie das
jetzt der Fall ist, muss man gleichzeitig dazu beitragen,
dass die wirtschaftliche Umstellung auch gelingen kann.
Deshalb war es von Anfang an wichtig, dass Erlöse, die
auf diese Art und Weise zustande kommen, auch
zurückgegeben werden, zum Beispiel indem wir die EEG-
Umlage reduzieren. Das klingt zunächst einmal sehr
technisch. In Wahrheit heißt es, dass wir genau das tun,
was die Wissenschaftler und viele Interessierte unter dem
abstrakten Stichwort der Sektorkopplung diskutieren,
nämlich dass Strom billiger wird und gleichzeitig die
Nutzung fossiler Energien teurer wird.
Weil wir einen Pfad haben, weil wir das Stück für
Stück tun, weil wir das mit planbaren, überschaubaren
und moderaten, gleichzeitig mutigen Schritten tun, kann
es gelingen, dass diese Umstellung von allen so
organisiert werden kann, dass sie auch mitgehen können. Denn
wir wissen: Nur weil wir jetzt diese Gesetze beschlossen
haben, kauft sich nicht jeder am nächsten Tag ein neues
Auto. Wir haben einmal nachgeprüft: Es kann bis zu
sieben Jahre dauern, bis das nächste Auto dran ist. Also
ist der Pfad und der Zeitraum, den wir uns vorgenommen
haben, sehr klug gewählt; denn in dieser Zeit können
millionenfach solche Entscheidungen getroffen werden.
Wir wissen übrigens auch, dass sich die allermeisten
nicht ein neues, sondern ein gebrauchtes Auto kaufen.
Deshalb ist es wichtig, dass die von uns schon
beschlossenen Regeln in Bezug auf die Förderung
batterieelektrischer Fahrzeuge, von Plug-in-Hybriden – zum Beispiel
als Dienstwagen – mit dazu beitragen werden, dass es
einen Gebrauchtwagenmarkt solcher Fahrzeuge geben
wird, die jetzt Jahr für Jahr neu auf den Markt kommen
und die man dann tatsächlich erwerben kann. Es passt
also alles zusammen.
Es sind Milliarden, die wir zurückgeben. Das muss
man wissen. Jede der jetzt neu diskutierten zusätzlichen
Erhöhungen wird dazu genutzt, die EEG-Umlage weiter
zu senken. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine
durchschnittliche Familie 2021 etwa 60 Euro weniger
Stromkosten haben wird als ohne diese Regelung. 2025 sind es
über 100 Euro. Das ist ein erheblicher Betrag. Wir
ergänzen das um Entlastungsschritte im Zusammenhang mit
der Pendlerpauschale, die zweimal erhöht wird in den
sechs Jahren dieser Umstellung; denn die Erhöhung ist
befristet. Gleichzeitig geben wir denjenigen, die sehr
wenig Geld haben, eine gute Möglichkeit, indem wir das
Wohngeld erhöhen.
Also: Es wird darauf geachtet, dass es eine soziale
Agenda möglich macht, dass alle Bürgerinnen und
Bürger das, was uns gemeinsam gelingen soll, nicht als
Bedrohung betrachten, sondern als gute Chance und als
etwas, bei dem sie mitmachen können, weil sie es sich
leisten können. Das ist die zentrale Aufgabe. Ich bin
sicher, dass der Weg, den wir eingeschlagen haben, dazu
beiträgt.
Und wir bleiben nicht dabei stehen. Eine ganze Reihe
von weiteren Maßnahmen tragen dazu bei, dass diese
Veränderungen möglich werden.
Zum Beispiel machen wir mit massiven steuerlichen
Förderungen die energetische Sanierung von Gebäuden
möglich. So hoch war die steuerliche Förderung noch nie
gedacht. Sie ist hier im Bundesrat und auch im Deutschen
Bundestag schon mehrfach diskutiert worden. Sehr oft
war es fast so weit, dass eine solche steuerliche
Förderung beschlossen wird, jetzt findet das tatsächlich statt
und gleichzeitig auch noch eine
Entbürokratisierungsoffensive, so dass die Handwerksmeisterinnen und
Handwerksmeister vor Ort diese Dinge mit ihrer ganzen
Kompetenz von sich aus in die Hand nehmen können. Das ist,
wie ich finde, ein sehr guter Fortschritt und eine richtige
Maßnahme, die wir auf den Weg gebracht haben.
Wir sorgen gleichzeitig dafür, dass das Bahnfahren
billiger wird: Die Mehrwertsteuer wird gesenkt. Auch das
ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass diese große
Umgestaltung des Wirtschaftens, die wir uns in
Deutschland vorgenommen haben, gelingen wird.
Aus meiner Sicht muss das Tempo, das wir mit all den
vielen Maßnahmen, die ich eben geschildert habe,
vorgelegt haben, nun auch beibehalten werden. Deshalb
werden jetzt Schlag auf Schlag weitere Dinge folgen, die
für die Zukunft unseres Landes von allergrößter
Bedeutung sind.
Zum Beispiel werden wir dafür sorgen, dass der
Ausstieg aus der Kohleverstromung in den nächsten
20 Jahren gelingt. Wir werden das entsprechende Gesetz
Anfang des neuen Jahres miteinander verhandelt haben
und dann auf den Weg bringen. Dazu gehört, dass wir
eine Strukturstärkung in Milliardendimensionen für die
Regionen auf den Weg bringen, für die Bürgerinnen und
Bürger, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
und die Unternehmen, die bisher mit dieser Art der
Verstromung gewirtschaftet und gearbeitet haben. Sie
werden nicht alleingelassen. Es ist ein gemeinsames
Anliegen unseres ganzen Landes, dass wir das zustande
bringen. Deshalb ist es von sehr großer Bedeutung, dass
wir eine solche Förderung damit verbinden.
Auch die Arbeitnehmer werden von uns ganz konkret
unterstützt, indem wir mit Maßnahmen, die in
Deutschland eine große Tradition aus dem Steinkohlebergbau
haben, ihre soziale Absicherung und zum Beispiel ihren
Rentenübergang sehr gut regeln. Das gehört zu den
Schritten, die als Nächstes kommen.
Und nicht zu vergessen – auch das muss bis zum
Frühjahr gelingen –: Wir wollen das Ziel, dass die Energie in
Deutschland aus erneuerbaren Energien stammt, jetzt
tatsächlich manifest werden lassen. 65 Prozent bis 2030
ist das Ziel. Deshalb müssen alle Blockaden gelöst
werden, die gegenwärtig dem Ausbau der erneuerbaren
Energien entgegenstehen. Da geht es um die Offshore-
Windenergie, es geht um die Onshore-Windenergie, es
geht um die Solarenergie. Die entsprechenden politischen
Verständigungen sind weitgehend fertig. Aber im
Frühjahr muss das alles gelingen – zusammen mit dem
Netzausbau und mit den Milliardeninvestitionen, die die
Energiewirtschaft und die privaten Unternehmen, die
Automobile und Lastwagen produzieren, auf den Weg
bringen müssen, damit das so gelingt.
Mein Wunsch ist, dass wir aus dem Tempo, aus der
Geschwindigkeit, aus den klug abgewogenen Schritten,
aus der Tatsache, dass alles zueinanderpasst, auch ein
bisschen Optimismus mitnehmen, nämlich dass uns das
gelingen wird. Das ist aus meiner Sicht das
Entscheidende. Der Weg, den wir jetzt gehen, ist dringend notwendig,
um diesen Planeten und das Klima zu retten. Es ist ein
Weg, der nicht dazu führen wird, dass unser Wohlstand
abnimmt. Es ist umgekehrt: Wir werden unseren
Wohlstand vermehren. Wir werden dazu beitragen, dass es in
Zukunft gute Arbeitsplätze gibt und dass alle
Bürgerinnen und Bürger profitieren. Das soll unser Ehrgeiz sein.
Ihn brauchen wir aber dringend bei einer so großen
Umgestaltung. – Schönen Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Herr Bundesminister Scholz!
Das Wort hat Herr Ministerpräsident Bouffier aus
Hessen. Bitte sehr.
Volker Bouffier (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der
Klimawandel gehört zu den zentralen Herausforderungen
globaler Art, die bei uns ganz praktisch werden.
Frau Kollegin Schwesig hat das Ergebnis des
Vermittlungsverfahrens im Detail dargestellt, und
Bundesminister Scholz hat es bewertet, so dass ich darauf verzichten
kann, hier alle Einzelheiten zu bewerten. Ich will einige
generelle Bemerkungen machen aus der Sicht unseres
Landes Hessen, aber ich glaube, das gilt auch für viele
andere.
Meine Damen, meine Herren, wenn wir jetzt ein
Klimapaket verabschieden, hat es über den Tag hinaus
große Bedeutung. Es hat deshalb große Bedeutung, weil
es uns gelingen muss, mehrere Gesichtspunkte unter
einen Hut zu bekommen und einen Pfad einzuschlagen,
der dauerhaft tragfähig ist. Mit der heutigen Debatte, mit
den heutigen Beschlüssen ist weder die große
Herausforderung abschließend geregelt, noch können wir uns
zurücklehnen und sagen: Unsere Arbeit ist getan. – Es ist
ein wichtiger Schritt, und es ist ein grundlegender Schritt.
An diesem grundlegenden Schritt kann man etwas
zeigen:
Meine Damen und Herren, in allen Umfragen, wenn
die Leute gefragt werden: Muss mehr für Umweltschutz
getan werden?, können Sie sehen: ganz große
Zustimmung! Natürlich muss mehr getan werden! Wird
abgefragt: Was soll getan werden?, gibt es für keine
einzige Maßnahme eine Mehrheit. Wenn die Menschen
gefragt werden: Soll der Spritpreis erhöht werden?: zwei
Drittel dagegen. Soll das Heizöl teurer werden?: zwei
Drittel dagegen. In aller Regel gibt es auch keine
Zustimmung für die Windkraft da, wo sie gerade
entstehen soll. Die Zustimmung entsteht in der Regel in den
Städten, wo kein einziges Windrad steht. Also geht es um
eine völlig andere Herausforderung. Sie ist nicht nur
technologisch, sie ist nicht nur administrativ, sie ist vor
allen Dingen gesellschaftspolitisch.
Ich habe im ersten Durchgang, als wir hier darüber
sprachen, darauf hingewiesen: Notwendige Veränderung
braucht Akzeptanz. Wenn Sie die Akzeptanz in der
Bevölkerung nicht bekommen, bleibt Ihnen als
Möglichkeit nur ein Oktroi. Frau Kollegin Schwesig hat darauf
hingewiesen: Wir haben uns in diesem System
ausdrücklich darauf festgelegt: Wir möchten den Menschen nicht
vorschreiben, wie sie leben, sondern wir möchten sie
mitnehmen. Wir möchten Angebote machen, damit wir
unser Leben ein Stück verändern. Und wir müssen das so
tun, dass nicht einige Teile der Bevölkerung das Gefühl
haben, dass sie bestraft werden, dass sie diejenigen sind,
die die Zeche zahlen, damit andere sich wohlfühlen. Das
trifft insbesondere auf Menschen zu, die in ländlichen
Räumen leben. Sie haben es gesagt: Diejenigen, die ihr
Auto brauchen, um zur Arbeit zu kommen, hören sich
ungern an, dass diejenigen, die dort leben, wo alle zwei
Minuten die U-Bahn vorbeikommt, ihnen ununterbrochen
erklären, sie hätten sich doch zu schämen.
Deshalb, meine Damen und Herren: Es geht um viel,
viel mehr als kleines Karo. Es geht darum, ob es uns
gelingt, diese Gesellschaft beieinanderzuhalten. Das wird
in einem Prozess der Veränderung, der notwendig ist,
nicht einfach. Weder die einen, die uns jeden Tag den
Untergang der Welt vorhersagen, noch die anderen, die
so tun, als gäbe es das Problem nicht, führen hier weiter.
Wir müssen uns schon der Mühe unterziehen, uns auf
eine Politik von Maß und Mitte zu verständigen, die
manchmal mühsam, aber zum Erreichen eines wirklich
notwendigen Zieles erforderlich ist. Aus meiner Sicht ist
das in dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses sehr
gut gelungen.
Meine Damen und Herren, wir werden die Debatte
weiter führen müssen. Wir werden Antworten geben
müssen darauf, was es eigentlich bringt, wenn wir in der
Bundesrepublik Deutschland solche großen
Anstrengungen unternehmen, und gleichzeitig die Bürgerinnen und
Bürger, gerade die kritisch eingestellten, erkennen
müssen, dass auf der Weltklimakonferenz in Madrid
große Länder, fast ganze Kontinente erklären, dass sie
nicht mitmachen. Unsere Bürgerinnen und Bürger
wissen: Bei einem deutschen Anteil von 2 Prozent an den
Emissionen weltweit können wir die Menschheit und das
Klima nicht retten, wenn uns andere nicht folgen.
Deshalb ist es so wichtig, dass wir einen Weg
einschlagen, der gemeinhin als kopierfähig gilt, dass andere
Länder unserem Weg folgen – nicht, weil wir ihnen
etwas beibringen wollten. Wir haben es gerade heute
Morgen gehört: Es kann nicht darum gehen, dass an
unserem Wesen die Welt genesen soll. Das ist der falsche
Anspruch. Wenn wir aber zeigen können, dass man
Klimaschutz verbinden kann mit Erhalt des Wohlstandes,
mit einer gelingenden Entwicklung und Zusammenhalt
der Gesellschaft, dann kann ich auch anderen sagen: Das
kann gelingen.
Deshalb ist es mir so wichtig, dass wir die Dinge im
Lot miteinander halten. Das ist im Übrigen auch die
einzige Antwort, die Sie denjenigen geben können, die
sagen: Es nützt doch nichts, wenn wir hier etwas machen,
wenn die anderen Länder nicht mitmachen! – Wir
brauchen einen Ansatz, der über technische und bürokratische
Regeln hinausgeht. Das heißt für mich: Wie kann es
gelingen, die Gesellschaft im Innern zusammenzuhalten
und nach außen gute Beispiele zu geben?
Genau das ist nach meiner Überzeugung gelungen. Ich
bedanke mich bei denjenigen, die im
Vermittlungsausschuss dieses Ergebnis erarbeitet haben. Ich bedanke
mich für die Kooperationsbereitschaft der
Bundesregierung.
Aber wir haben hier ja ein Gesetz zu verabschieden
beziehungsweise wir haben im Vermittlungsausschuss
ein Gesetz beraten, das aus dem Deutschen Bundestag
kam. Deshalb will ich ausdrücklich sagen: Es war richtig,
dass die Länder den Vermittlungsausschuss angerufen
haben – nicht aus Kleinkariertheit, sondern weil durch die
Arbeit des Vermittlungsausschusses das Ergebnis besser
geworden ist. Das kann doch ernsthaft niemand
bezweifeln! Es ist ökologisch wirksamer, es ist ökonomisch
vernünftig, und es ist sozial verträglicher.
Die Anhebung des Einstiegspreises geht in die richtige
Richtung. Das führt zu größerer ökologischer
Wirksamkeit. Das ist die eine Seite.
Auf der anderen Seite haben wir eine
Entlastungswirkung, und zwar – es ist erwähnt worden; das bleibt –
durch die Pendlerpauschale und durch die
Mobilitätsprämie sowie durch eine, wie ich finde, ausgesprochen große
und nach meiner Kenntnis bisher noch nie erreichte
Förderung, durch öffentliche Unterstützung im Bereich
der energetischen Sanierung. Ich erinnere mich – ich
habe hier mehrfach schon vor fünf, sechs Jahren für
Hessen gesprochen –: Wir waren seinerzeit bereit, hier
mitzumachen, aber es scheiterte in der Regel immer am
Streit über die Frage, wer die Steuerausfälle tragen solle.
Da sind wir nun endlich weitergekommen. Auch das ist
ein Angebot an Bürgerinnen und Bürger. Ich glaube, man
kann es gut vertreten.
Es ist uns ein Weiteres gelungen – das muss man, sehr
verehrter Herr Bundesminister, noch einmal
herausarbeiten –: Was auf der einen Seite an Erhöhung durch den
höheren CO2-Preis in der Folge geschieht und dem Bund
zufließt, wollen wir auf der anderen Seite den Bürgern
wieder zurückgeben; das haben wir gemeinsam
beschlossen. Im Vermittlungsverfahren kam dann die neue
Überlegung auf – die gab es bisher nämlich nicht –, dass wir
diese Rückgabe über das Instrument der Reduzierung der
EEG-Umlage vornehmen, die im Ergebnis einen
Wirkungszusammenhang zum Strompreis hat und damit
allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. Das ist ein
neues Element, das im Vermittlungsverfahren entwickelt
wurde.
Und es ist ein schönes Beispiel dafür – Frau Kollegin
Schwesig hat darauf hingewiesen –: Das
Vermittlungsverfahren ist kein Verzögerungsinstrument per se,
sondern es ist auch ein Instrument, bei dem man
gemeinsam danach schauen kann, ob es noch klügere,
wirksamere und für alle Seiten vielleicht am Ende erfolgreichere
Lösungen gibt als die bislang im Gesetzgebungsverfahren
vorgesehenen. Deshalb nehme ich mir die Freiheit zu
sagen: Dieses Vermittlungsverfahren hat das Ganze
besser gemacht, und an diesem Beispiel kann man es zeigen.
Dass wir uns darauf am Schluss verständigt haben, dafür
bin ich dankbar.
Meine Damen und Herren, nach meiner festen
Überzeugung ist das, was wir jetzt vorliegen haben, alles in
allem geeignet, die Akzeptanz der Bevölkerung besser zu
erreichen, als das bisher möglich war.
Zum Zweiten – auch das will ich nicht untergehen
lassen –: In dem bisherigen Klimaschutzpaket des
Bundes und des Deutschen Bundestages war eine
Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen nicht in
angemessener Weise vorgesehen. Der eine hatte die
Einnahmen, die anderen hatten die Ausgaben. Das konnte
auf Dauer so nicht funktionieren. Deshalb finde ich es
gut, dass es uns gelungen ist, auch hier eine
Verständigung herbeizuführen. Wenn wir jetzt über vier Jahre mit
1,5 Milliarden einen Ausgleich des Bundes für die
Steuerausfälle der Länder und Kommunen erhalten, so
bin ich dafür dankbar, wenngleich – Herr
Bundesfinanzminister, das wissen Sie – aus Sicht der Länder kein
Anlass zu Jubel besteht. Wir haben uns auch darauf
verständigt, dass wir schauen müssen, wie die Dinge sich
entwickeln, und wollen uns 2024 einmal anschauen, wie
sich die Finanzströme entwickelt haben.
Damit, meine Damen und Herren, sind wir wieder an
dem Punkt, der uns immer wieder hier zusammenführt:
Wie schaffen wir es, die Interessen auch unter uns
auszugleichen, zwischen Bund auf der einen Seite, Ländern
und Kommunen auf der anderen Seite? Das ist uns
vertrautes Gelände. Insofern kann man sagen: Es gehört
auch dazu, ist aus meiner Sicht aber in vertretbarer Weise
gelungen.
Am Ende ist das, was im Vermittlungsausschuss
vereinbart wurde, ein Geben und Nehmen, ein
Kompromiss – wie ich finde, ein guter und allemal kein fauler.
Was mir ganz besonders wichtig ist, meine Damen
und Herren: Wir alle sind am Ende eines Jahres, in dem
wir sehr viel Anlass hatten – der Herr Präsident hat es
vorhin gesagt –, uns gelegentlich Sorgen zu machen, das
Vertrauen der Menschen, die wir vertreten, zu
rechtfertigen. Wir können immer wieder lesen, dass in die Politik
und die Politiker immer weniger Vertrauen investiert
wird, dass in die Marktschreier, in die
Untergangspropheten, in die Influencer immer mehr Vertrauen investiert
wird. Das alles ist keine Grundlage für gedeihliche
Entwicklung.
Deshalb ist ungeachtet aller Einzelheiten mit das
Wichtigste an diesem Ergebnis des
Vermittlungsausschusses – auch an der Zustimmung des Deutschen
Bundestages gestern; das will ich nicht unterschlagen –
doch die Tatsache, dass wir gemeinsam bewiesen haben:
Föderalismus funktioniert. Und im Gegensatz zu dem,
was wir letzte Woche in Madrid erlebt haben, ist die
deutsche Politik handlungsfähig. Sie ist nicht ratlos, sie
ist nicht entschlusslos, sondern sie ist handlungsfähig in
einer der größten Herausforderungen, die wir gemeinsam
zu bewältigen haben. Deshalb sage ich aus voller
Überzeugung: Das ist eine gute Lösung.
Hessen wird zustimmen. – Vielen Dank.
Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächstes hat
Frau Ministerpräsidentin Dreyer aus Rheinland-Pfalz das
Wort.
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen,
lieber Herr Präsident! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen!
Ich möchte mich den Worten aller Vorredner
anschließen. Ich glaube, dass heute ein sehr guter Tag dafür ist,
dass man gute Kompromisse finden und damit deutlich
machen kann, dass Bundesrat und Bundestag in sehr
sinnvoller Weise für die Menschen in unserem Land
arbeiten und entscheiden.
Dass der Vermittlungsausschuss es geschafft hat, liebe
Manuela Schwesig und alle Mitglieder, die dabei waren,
das Paket so abzuschließen, dass es pünktlich zum
1.1.2020 in Kraft treten kann, ist ein sehr wichtiges
Signal für uns alle, vor allem für diejenigen, die draußen
darauf warten, dass wir die wichtigen Schritte
miteinander gehen.
Auch ich bin der Auffassung, dass das Klimapaket
insgesamt durch den Vermittlungsausschuss noch ein
ganzes Stück besser geworden ist. Darüber freue ich mich
wirklich sehr. Denn wir alle wissen doch, dass uns der
Klimawandel vor sehr große Herausforderungen stellt.
Gerade die junge Generation fordert zu Recht auf der
Straße von uns, dass wir wichtige Schritte nach vorne
gehen.
Wir haben, indem wir aktive Politik machen, deutlich
zu machen, dass wir einerseits diese Belange ernst
nehmen und die Klimaschutzziele erreichen – es ist ein
berechtigter Vorwurf der jungen Generation, dass wir uns
irgendwann einmal Ziele vorgenommen haben, sie am
Ende aber nicht durch- und umsetzen –, auf der anderen
Seite dafür sorgen, dass die Bevölkerung in Gänze den
Weg mit uns gehen kann. Es ist richtig, dass es in der
Auseinandersetzung mit der Bewältigung des
Klimawandels, aber auch den Veränderungen durch die
Digitalisierung tatsächlich um sehr tief greifende
Strukturveränderungen in unserer Gesellschaft geht. Manch einer oder
eine da draußen hat wirklich Angst: Was tut das
eigentlich mit meinem Arbeitsplatz? Was tut es mit meinem
Leben? Was tut es mit meinem Umfeld?
Deshalb bin ich sehr froh darüber, dass wir diese
Balance in dem Gesamtpaket sehr gut hinbekommen
haben: auf der einen Seite deutliche Maßnahmen,
deutliche Investitionen, um die Klimaziele zu erreichen, auf
der anderen Seite Ausgleiche, Unterstützung der
Bevölkerung, damit sie tatsächlich Verhaltensänderungen
angehen kann und am Ende auch einen Ausgleich dafür
erhält, dass Sprit und Heizöl in Zukunft teurer werden.
Auch ich will betonen: Auch wir sind Flächenland, wir
sind Pendlerland. Auch bei uns pendeln die Leute nicht
aus Lust und Tollerei, weil es ihnen Riesenspaß macht,
jeden Tag ein paar Kilometer zurückzulegen. Es geht
darum, dass viele Menschen in ländlichen Regionen ihren
Arbeitsplatz in Ballungsräumen haben und auf das
Pendeln angewiesen sind. Diejenigen, die einen Zug zur
Verfügung haben, steigen auch gerne in den Zug. Aber
Realität in unserem Land ist: In vielen Regionen ist es
eben nicht so einfach, in einen Zug zu steigen. Deshalb
ist es wichtig, dass diese Menschen einen Ausgleich
erhalten, wenn Mobilität erforderlich ist:
Mobilitätspauschale, Entfernungspauschale. Es kommt am Ende nicht
auf das Verkehrsmittel an, sondern es ist ein Ausgleich
dafür, dass die Spritpreise teurer werden.
Trotzdem haben wir die Verpflichtung, alles
daranzusetzen, den ÖPNV weiter auszubauen und die Bahn dort
wieder öfter fahren zu lassen, wo sie auch hingehört, zum
Beispiel in Oberzentren. Dass in Studentenstädten mit
über 100.000 Einwohnern noch nicht einmal ein IC fährt,
von ICE ganz zu schweigen, ist auch kein guter Zustand.
Daran müssen selbstverständlich weiter arbeiten.
Deshalb ist es wichtig – das ist hier noch nicht gesagt
worden –, dass im Klimapaket auch eine Stärkung der
Bahn enthalten ist. Das Kapital der Bahn wird erhöht, sie
bekommt mehr Geld zur Verfügung gestellt, um sich
wieder entsprechend aufzurüsten. Das brauchen wir
unbedingt. Wir brauchen eine bessere Bahn, und wir
brauchen einen besseren ÖPNV. Ich bin sehr froh
darüber, dass das Klimapaket es ermöglicht, dass mehr
Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den ÖPNV
auch in Zukunft weiter auszubauen.
Zwei Dinge will ich betonen: Deutschland wird das
erste Industrieland weltweit sein, das aus der Kernkraft
und aus der Kohle aussteigt. Und Deutschland wird das
erste Industrieland sein, das darüber hinaus ein
Klimaschutzgesetz hat, das die Emissionen jedes Jahr festlegt
und den Ausstoß jährlich reduziert. Das wird kontrolliert.
Das sind große Anforderungen an uns alle. Ich bin
froh, dass wir das so entschieden haben, und stehe voll
dahinter. Ich weiß aber auch, dass wir uns mit diesen
Themen noch häufiger im Bundesrat zu beschäftigen
haben, weil es kein Spaziergang ist. Wir werden einen
Zahn zulegen müssen. Gesetzgeberisch legen wir heute
eine Grundlage, indem wir viele Weichen richtig stellen.
Aber es wird auch in Zukunft noch sehr viel Kraft kosten,
all diese Dinge umzusetzen.
Ich appelliere an die Bürger und Bürgerinnen, das, was
jetzt verabschiedet wird, wahrzunehmen. Wer eine
Heizung hat, die mit Heizöl betrieben wird, hat ab dem
neuen Jahr die Möglichkeit, mit einer bis zu 40-
prozentigen Förderung für eine Veränderung zu sorgen. Es darf
keine Anlage mehr eingebaut werden, die Emissionen im
bisherigen Umfang produziert. Wir sorgen vernünftig
dafür, dass die Haushalte umrüsten können.
Wir haben in dem Paket energetische Sanierung in
großem Stil. Dann kann ich Handwerker und Bürger und
Bürgerinnen nur auffordern, das wahrzunehmen. Wenn
sie ihr Haus, ihre Wohnung sanieren oder renovieren,
sollen sie wissen, dass es Instrumente gibt, um besser zu
werden. Das bedeutet bei einem steigenden CO2-Preis,
dass diejenigen, die auf die richtige Ausstattung setzen,
am Ende sogar Geld sparen können.
Es muss am Ende nicht nur um den Ausgleich gehen,
sondern auch um den Anreiz, dass Menschen ihr
Verhalten verändern. Nur so werden wir perspektivisch den
Klimawandel bestehen. Dafür können wir alle in unseren
Bundesländern sorgen: zu überzeugen, die Instrumente
wahrzunehmen und die Programme umzusetzen, so dass
für Bürger und Bürgerinnen der Umstieg gelingt.
Zuletzt nenne ich die Möglichkeiten für die Bürger
und Bürgerinnen noch einmal:
Ich bin froh, dass die Senkung der Mehrwertsteuer auf
Bahntickets zum 1.1.2020 kommen kann, wenn der
Bundesrat heute das Paket verabschiedet; der Bundestag
hat es gestern getan.
Ich bin froh, dass wir in Zukunft die energetische
Sanierung für selbstgenutztes Wohneigentum fördern.
Ich bin froh, dass die Entfernungspauschale
angehoben, der ÖPNV ausgebaut und der Einbau
klimafreundlicher Heizungen gefördert wird.
Ich bin froh, dass wir das Wohngeld erhöhen. Denn
wir wissen, dass unsere Maßnahmen Wirkungen auf die
Nebenkosten haben werden. Umso wichtiger ist das, was
ich vorher gesagt habe: umrüsten in den Wohnungen,
damit man – doppelt positiv – spart und etwas Gutes tut
für unser Klima.
Wenn wir heute im Bundesrat das Klimapaket mit
breiter Mehrheit verabschieden, zeigen wir, dass wir dem
Klimawandel nicht tatenlos entgegenschauen, sondern
dass wir alle miteinander über die Parteigrenzen hinaus
gewillt sind, ein wichtiges Paket auf den Weg zu geben.
Ich denke, es ist vor Weihnachten ein gutes Signal,
dass wir kompromissfähig sind. Kompromiss ist nicht
mehr ganz so beliebt in unserer Gesellschaft.
Schwarzweiß ist leichter und auch beliebter. Wir sind in der Lage,
gemeinsam zu sagen: Ja, wir haben eine Verantwortung,
für besseren Klimaschutz zu sorgen. Wir haben
umgekehrt auch eine Verantwortung den Bürgern und
Bürgerinnen gegenüber, dass sie mitgehen können. Dass wir
miteinander einen Kompromiss gefunden haben, der am
Ende ein guter Kompromiss ist, kann uns alle vor
Weihnachten froh stimmen, weil wir damit auch zeigen, dass
demokratische Prozesse zwischen Regierung, Bundestag
und Bundesrat funktionieren.
In diesem Sinne wünsche ich mir sehr, dass wir in
Zukunft nicht noch einmal den Fehler machen,
wegzuschauen – ich glaube, das geht auch gar nicht mehr, weil
wir jedes Jahr sozusagen in Überprüfungen sind –,
sondern dass wir immer wieder deutlich daran arbeiten,
dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen. Es hat noch
nie eine so gute Stimmung in der Bevölkerung gegeben,
um das wirklich umzusetzen: In Rheinland-Pfalz hatte
der Rhein letztes Jahr kein Wasser mehr, die Schiffe
konnten nicht mehr fahren. Die Unternehmen haben
darunter gelitten. Nahezu 40 Prozent unserer Wälder sind
stark geschädigt oder teils zerstört. Wir haben ganz, ganz
große Probleme, das zu kompensieren. Die Menschen
spüren das. Daher weiß ich, dass es eine große
Bereitschaft gibt, etwas zu verändern und an die Ursachen
heranzugehen. Und wer behauptet, dass der Klimawandel
nichts mit unserer Lebensweise zu tun hat, der ist halt
nicht so ganz von dieser Welt.
Ich bin sehr, sehr froh, dass wir im Bundesrat zu
einem guten Kompromiss gekommen sind. Herzlichen
Dank dafür!
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Frau Ministerpräsidentin Dreyer!
Es hat nunmehr das Wort Herr Ministerpräsident
Kretschmann aus Baden-Württemberg.
Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor
sechs Wochen haben wir das erste Mal über das
sogenannte Klimapaket der Bundesregierung debattiert.
Damals haben Sie an dieser Stelle einen etwas
aufgebrachten Ministerpräsidenten von Baden-
Württemberg erlebt. Ich war aufgebracht, weil das Klimapaket
nach meiner Auffassung in keinem Verhältnis stand zu
der Größe der Herausforderung, mit der wir konfrontiert
sind. Heute sehen Sie einen erleichterten
Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg. Denn wir haben einen
tragfähigen Kompromiss gefunden und eine wichtige
Verbesserung des Klimapaketes erreicht.
Der Kompromiss, den wir erreicht haben, ist ein
wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber eben nur ein
Schritt. Es müssen weitere folgen, möglichst schnelle und
große Schritte, weil das dem Tempo und der Dramatik
des Klimawandels geschuldet ist.
Dennoch stimmt mich der Kompromiss zuversichtlich
mit Blick auf die großen Aufgaben, die vor uns liegen.
Das liegt auch und gerade daran, wie diese Einigung
zustande kam. Wir haben uns in vertrauensvoller Weise
in der Sache auseinandergesetzt. Und wir haben gezeigt:
Bund und Länder, Grüne, Union und SPD sind in der
Lage, beim Klimaschutz gemeinsam zu handeln. Ich
glaube, dass das ein wichtiges politisches Signal ist.
Mit einer CO2-Bepreisung von 25 Euro steigen wir
ein. Das ist nun wirklich ein deutliches Signal und eine
klare Verbesserung. Klimaforscher Ottmar E d e n -
h o f e r sagt, damit läge der CO2-Preis in der Nähe
dessen, was die Wirtschaftsforschung als ökonomisch
wirkungsvoll für das Klimapaket entwickelt hatte. So
können wir den Ausstoß von Treibhausgasen tatsächlich
absehbar verringern. Ich hoffe sehr, dass der CO2-Preis
eine tatsächliche Lenkungswirkung entfaltet und
Unternehmen und Verbraucher künftig auf klimafreundliche
Maschinen, Geräte, Autos und Heizungen setzen.
Ich muss allerdings auch sagen: Ein Punkt, der aus
unserer Sicht nicht zufriedenstellend geklärt werden
konnte, betrifft die Frage, ob das Modell der CO2-
Bepreisung, wie es in seiner Mechanik vorliegt,
verfassungsfest ist. Ich habe da nach wie vor Zweifel. Die
Bundesregierung ist allerdings felsenfest davon
überzeugt, dass das geplante System einer juristischen
Überprüfung standhält. Ich hoffe, dass sie damit richtigliegt.
Die Einigung ist wichtig, weil sie den Weg frei macht
für die Mehrwertsteuersenkung auf Bahntickets, für
bessere steuerliche Anreize für die energetische
Gebäudesanierung.
Und es ist uns gelungen, die erhöhte CO2-Bepreisung
sozial und ökonomisch durchzudeklinieren. Das ist
wichtig, um die Menschen beim Klimaschutz mitzunehmen.
Entscheidend ist: Die jetzt höheren Einnahmen fließen
eben nicht in die Staatskasse, sie werden genutzt, um die
EEG-Umlage zu senken. Damit wird Strom billiger. Von
einem niedrigeren Strompreis profitieren schlichtweg alle
Bürgerinnen und Bürger. So wird ein
Durchschnittshaushalt im Jahr 2026 um über 100 Euro entlastet.
Entlastet werden aber vor allem auch die kleinen und
mittleren Unternehmen. Die großen, stromintensiven
Unternehmen sind ja von dieser Abgabe befreit. Es ist für
unsere mittelständische Wirtschaft unglaublich wichtig,
dass der Strompreis für sie sinkt und sie damit
wettbewerbsfähiger wird. Das ist ein ganz entscheidender
Vorteil, den wir hinbekommen haben, indem wir
veranlasst haben, dass das Mehr in die Senkung der EEG-
Umlage fließt.
Ich will auf das eingehen, was Kollege Bouffier gesagt
hat. Es ist natürlich richtig: Wir müssen die Bevölkerung
mitnehmen. Wir müssen ihr allerdings auch sagen: Der
Kampf gegen den Klimawandel wird nicht ohne
Zumutungen gehen. Die entscheidende Frage ist: Sind die
Zumutungen zumutbar?
Natürlich wird es welche geben, die durch eine höhere
CO2-Abgabe einfach nur belastet werden. Wir können
nicht jeden, der dadurch stärker belastet wird, wieder
direkt, in der gleichen Weise entlasten; dann würde ja das
ganze Unternehmen gar keinen Sinn ergeben. Sinn der
Angelegenheit ist es, dass insgesamt Verhaltensweisen
und Produktionslinien, die CO2 ausstoßen, unattraktiver
werden und jeder, der CO2-freie oder -arme Produktlinien
oder Verhaltensweisen wählt, belohnt wird. Zumutbar ist
das deswegen, weil alle zugleich entlastet werden, und
zwar relevant. Das ist, glaube ich, das Entscheidende.
Deshalb ist es wirklich zumutbar.
Der Paradigmenwechsel besteht darin, dass die alte
Welt der fossilen Energien die neue Welt der
erneuerbaren Energien finanziert. Das ist ökologisch sinnvoll und
ökonomisch vernünftig. Es ist auch sozial gerecht; denn
der Klimawandel, wenn er in dieser Dramatik käme, träfe
besonders die Ärmsten der Welt.
Es ist nun einmal das Wesensmerkmal eines
Kompromisses, dass man auch nachgeben muss. SPD und
Union haben die Erhöhung des CO2-Preises, die
notwendige Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets und
die bessere steuerliche Förderung der Gebäudesanierung
an eine Erhöhung der Pendlerpauschale gebunden. Auch
wenn ich andere Varianten der Entlastung auf diesem
Gebiet bevorzugt hätte, sehe ich den Bedarf für die
Menschen im ländlichen Raum und trage die erhöhte
Pendlerpauschale mit. Voraussetzung für unsere
Zustimmung war, dass es nicht zu einer starken
Überkompensation kommt, wie im ursprünglichen Vorschlag
vorgesehen. Das ist nun nicht mehr der Fall.
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir
heute einen Schritt in die richtige Richtung gehen, aber
noch lange nicht am Ende des Weges sind. Die Zeit
drängt. Viele Fragen sind noch nicht geklärt:
Der Ausstieg aus der Kohleverstromung ist längst
nicht in trockenen Tüchern. Und ohne Kohleausstieg geht
in Sachen Klimaschutz letztlich gar nichts. Ich möchte
das nur an einer Zahl deutlich machen: Alleine das größte
deutsche Braukohlekraftwerk Neurath stößt so viel CO2
aus wie 13 Millionen Autos.
Bei der Mobilität und bei der Wärmeerzeugung sind
wir noch weit von der Klimaneutralität entfernt.
Bei der Windkraft gehen kaum noch neue Anlagen ans
Netz.
Der Deckel beim Solarstrom ist immer noch gültig und
wird bald erreicht.
Ich denke, dieser Ausbremsung von
Zukunftstechnologien müssen wir schnell ein Ende setzen. Denn wir
müssen uns klarmachen: Der ganze
Transformationsprozess führt zu einem höheren Strombedarf insgesamt in
unserer Volkswirtschaft. Wenn künftig Millionen von
Elektroautos auf unseren Straßen fahren sollen, wenn wir
Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe erzeugen
wollen, wenn wir die Wärmeversorgung, aber auch die
industriellen Prozesse auf erneuerbare Energien
umstellen wollen, dann brauchen wir viel mehr Strom als heute.
Experten rechnen damit, dass sich unser Strombedarf
mittelfristig verdoppeln wird.
Da wir aus der Atomkraft aus guten Gründen
aussteigen und die fossilen Energien immer weiter
zurückdrängen wollen, bleiben eben vor allem Sonne und Wind. Das
sind auch global die wichtigsten Zukunftstechnologien,
sozusagen Schlüsseltechnologien für die Rettung des
Planeten. Sie dürfen wir nicht weiter ausbremsen. Das
wäre klimapolitisch ein großer Fehler, nachdem schon
die Solarindustrie nach Asien abgewandert ist.
Auch in der Windkraft sind viele Arbeitsplätze
verlorengegangen – 2017: 30.000. Das sind weit mehr Jobs,
als es noch in der Braunkohle gibt.
Deswegen ist es wichtig, dass der
Vermittlungsausschuss empfiehlt, das vom Bundestag beschlossene
Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für
Windkraftanlagen aus dem Gesetz zu streichen, und dass
die Bundesregierung aufgefordert wird, dafür zu sorgen,
dass Kommunen an den Erträgen von Windkraftanlagen
auf ihrer Gemarkung besser beteiligt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin
zuversichtlich insbesondere angesichts der Art und Weise, wie der
Kompromiss zustande gekommen ist: Alle Beteiligten
haben sich sehr ernsthaft und konstruktiv um eine Lösung
bemüht. Wir haben in der Sache hart gerungen, sind aber
auch immer auf die Argumente der anderen Seite
eingegangen und haben sie ernst genommen. Alle sind
natürlich ab und zu über ihren Schatten gesprungen. Bei
allen möchte ich mich für die außerordentlich
konstruktive Atmosphäre bedanken.
Wichtig ist mir, noch einmal festzustellen: Der
Bundesrat ist kein Blockadeorgan. Er ist ein
Problemlösungsorgan. Gesetze gehen in der Regel besser aus der
Länderkammer raus, als sie reingekommen sind. Deswegen bin
ich ein freudiges Mitglied dieses Gremiums. – Herzlichen
Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Ministerpräsident Kretschmann!
Das Wort hat nun Herr Ministerpräsident Weil aus
Niedersachsen.
Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das zu Ende gehende
Jahr war nun wirklich ein Jahr des Klimaschutzes. Wir
haben noch niemals so viel über dieses Thema diskutiert,
darüber diskutieren müssen.
Wir hatten noch niemals eine so breite
gesellschaftliche Bewegung, die sich insbesondere in großen
Demonstrationen jüngerer Menschen ausgedrückt hat.
Und wir haben noch niemals so schnell und
nachhaltig, durchaus auch selbstkritisch, wie ich finde, politische
Weichenstellungen vorgenommen.
Wenn man das eingangs mal sagen darf: Gerade in
diesem Jahr hat sich unser politisches System bewährt,
und zwar in zweierlei Hinsicht: Es ist gut, wenn
insbesondere in Sachen Klimaschutz die jüngere Generation
sich sehr laut zu Wort meldet; das ist Teil der
Demokratie. Es zeigt sich, dass die Politik nicht weghört oder sich
die Ohren zuhält, sondern dass wir darauf eingegangen
sind.
Ich habe mich in den letzten Wochen immer wieder
geärgert, wenn die wirklich großen Anstrengungen für
den Klimaschutz als „Klimapäckchen“ abqualifiziert
worden sind. Das wird der Sache nun wirklich nicht
gerecht. Es hat in der Geschichte unseres Landes noch
niemals einen so klaren – übrigens auch einen so
kostenaufwendigen – Antritt gegeben, unserer Verantwortung
für den Klimaschutz gerecht zu werden. Dafür bietet
dieses Vermittlungsverfahren den richtigen Abschluss in
diesem Jahr.
Der CO2-Preis war nun wirklich der Stein des
Anstoßes. Er hat eine unbestritten hohe symbolische
Bedeutung. Seine Lenkungswirkung ist aber – das wollen
wir offen sagen – ungewiss. Ab welcher Höhe zu
welchem Zeitpunkt welche Lenkung tatsächlich eintritt, weiß
eigentlich niemand. Aber die Auswirkungen sind spürbar.
Gleichzeitig müssen wir rückblickend sagen: Ein
Einstiegspreis von 10 Euro je Tonne CO2 war nicht
richtig kalibriert. Dass eine Tonne CO2 gewissermaßen den
Gegenwert von drei Bier in einer Gaststätte haben soll,
war von Anfang an für viele nicht einsichtig. Vielleicht
ist das gelegentlich wiederum als Symbol
wahrgenommen worden. An dieser Stelle eine Änderung
herbeigeführt zu haben ist ein richtiger Schritt.
In dem Verfahren ist aber auch deutlich geworden,
dass wir es mit einem Thema, auch einem Konflikt zu tun
haben, auf den wir sehr achten müssen, nämlich die Frage
der Belastungsgerechtigkeit. Nicht nur die typische
Gerechtigkeitsfrage zwischen den größeren und den
kleineren Geldbeuteln, sondern auch die Frage: Wie steht es
eigentlich mit den Menschen auf dem Lande und den
Städtern?
Wir sollten uns klarmachen: Ein Yuppie in einer
Großstadt kann mit seinem superleichten Fahrrad – gerne
auch mit elektromobiler Unterstützung – sehr entspannt
in zehn Minuten zu seinem Arbeitsplatz fahren und sich
dort an seinem guten Gewissen erfreuen. Aber viele
Beschäftigte müssen jeden Tag über 100 Kilometer mit
ihrem häufig nicht neuen Auto zu ihrer Arbeit fahren,
weil sie nicht die Alternative haben, an dieser Stelle
umzusteigen. Ich spreche das als Vertreter eines
Flächenlandes sehr klar an. Wir müssen Obacht geben, dass die
Menschen in der Fläche nicht den Eindruck gewinnen, sie
hätten die Lasten des CO2-Preises, die Lasten
beispielsweise der Windkraft vor der Haustür und die Vorteile
landen ausschließlich bei den Mitbürgerinnen und
Mitbürgern in den Städten.
Ich habe den Eindruck, dass es uns im
Vermittlungsverfahren gelungen ist, auch an dieser Stelle zu einem
guten Ausgleich zu kommen. Wir haben insbesondere
eine nachhaltige Unterstützung der Pendler vereinbart.
Ich kann nur davor warnen, diese wichtige Gruppe
unserer Bevölkerung – auf die Manuela Schwesig in
ihrem Beitrag eingegangen ist – zu verunsichern. Liebe
Kolleginnen und Kollegen, ich will deutlich sagen: Die
sehr klare Argumentation gegen die Pendlerpauschale
habe ich nicht verstanden. Ich hoffe, dass wir miteinander
unsere Lehren daraus ziehen.
Es ist ein System gefunden worden, das – und das ist
immer wieder in Erinnerung zu rufen – mit vielen
staatlichen Förderprogrammen in der Einführungszeit von fünf
Jahren Menschen helfen soll, tatsächlich persönlich
umzusteigen. Dazu trägt schließlich auch die Senkung
des Strompreises bei.
An dieser Stelle hat Winfried Kretschmann auf einen
wichtigen systematischen Gesichtspunkt aufmerksam
gemacht. Bisher ist es so, dass Strom derjenige
Energieträger ist, der einzig und allein die Kosten der
Energiewende tragen soll. Künftig soll aber gerade der Strom
weiter ausgebaut werden. Dass wir diesen Energieträger
besonders belasten, ist einfach systematisch falsch.
Ich verstehe das Vermittlungsergebnis so, dass es
gleichzeitig der Einstieg in den Ausstieg aus der EEG-
Umlage ist, dass es dazu führt, dass Strom künftig
wesentlich wettbewerbsfähiger sein wird, damit aber
– auch das muss klar gesagt werden – die Anreize, auf
erneuerbare Energien umzusteigen, noch größer werden.
Der zuletzt genannte Gesichtspunkt, den ich
ausdrücklich begrüße, führt dann aber auch zu den nächsten
Aufgaben. Das Jahr 2019, das Jahr der
Klimaschutzdebatte, endet sehr versöhnlich und hoffnungstiftend, wie
ich finde. Aber das Jahr 2020 verspricht noch mehr
Arbeit, als wir in diesem Jahr hatten. Insbesondere
müssen wir im nächsten Jahr den Neustart der Energiewende
schaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu dem gleichen
Zeitpunkt, zu dem wir über Klimaschutz rauf- und
runterdebattieren, mit Leidenschaft und Inbrunst den
CO2-Preis miteinander verhandeln, befindet sich die
Windindustrie in einer existenziellen Krise. Das ist genau
die Industrie, die dazu beitragen soll, dass wir den Strom
haben, auf dem wir den Klimaschutz gründen.
Das heißt: Am Anfang des Jahres muss aus meiner
Sicht sehr klar auch die Initiative der Bundesregierung zu
einem Neustart der Energiewende stehen. Wir brauchen
einen klaren Plan. Es ist schon in der letzten
Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundeskanzlerin
und dem Bundeskabinett zum Ausdruck gekommen: Die
Länder sind sehr bereit, an dieser Stelle konstruktiv
mitzuwirken, aber ohne die Bundesregierung, lieber Herr
Hoppenstedt, wird es nicht gehen.
In diesem Sinne ist ein zweiter Punkt noch
anzusprechen: Wir müssen im nächsten Jahr endlich die
notwendigen Voraussetzungen für eine leistungsfähige
Wasserstoffwirtschaft in Deutschland schaffen – ebenfalls ein
ganz wichtiges Thema insbesondere für die Perspektiven
unserer Industrie, wenn es denn mit dem Klimaschutz
weitergehen soll, und darauf haben wir uns verständigt.
Um zum Schluss zu kommen: Dieses
Vermittlungsverfahren ist – ich sagte es – nicht nur versöhnlich, sondern
auch hoffnungstiftend. Es beweist uns miteinander, dass
es bei all den schwierigen Fragen rings um den
Klimaschutz eine Alternative zwischen Ignoranz auf der einen
Seite und Rechthaberei auf der anderen Seite gibt und
dass die richtige Option eine Verbindung von Einsicht,
Umsicht und Konsequenz ist. Das sind, wie ich finde, die
drei Merkmale, die sich in diesem Kompromiss
wiederfinden.
Dann gibt es übrigens noch eine letzte Lehre aus dem,
was wir jetzt miteinander beschließen, dass sich nämlich
die Suche nach einem gemeinsamen Weg in Sachen
Klimaschutz lohnt. – Herzlichen Dank und schöne
Weihnachten!
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Ministerpräsident Weil!
Das Wort hat nun Herr Ministerpräsident Laschet aus
Nordrhein-Westfalen.
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind viele
Argumente vorgetragen worden. Man merkt daran, mit
welch unterschiedlichen Akzenten dieses Thema in
Deutschland diskutiert wird.
Wenn man sich die großen Demonstrationen der
Nachkriegszeit vor Augen führt und heute die jungen
Leute auf den Straßen sieht, weiß man, dass es um
wenige Themen so engagierte Kämpfe gegeben hat wie um
Energiepolitik. Erst gegen die Kernenergie, jetzt gegen
die Kohleverstromung. Auf der anderen Seite, beim Ende
der Kohleverstromung, beispielsweise bei der Steinkohle:
Bergleute auf die Straße. Große Demonstrationen, die
eine Gesellschaft auseinanderreißen können. Es gibt
kaum ein Thema, das Menschen so sehr bewegt hat wie
dieses.
Nun könnte man fragen: Was ist denn das beste
politische System, um so etwas aufzulösen? In Deutschland
gab es vor langer Zeit, als man gesagt hat, Bundestag und
Bundesrat blockieren sich gegenseitig, den Wunsch:
Dann machen wir doch Mehrheitswahlrecht! Dann sind
die Verhältnisse klar: Einer gewinnt, der kann dann
regieren, er kann etwas umsetzen, die Prozesse werden
schneller. Und wenn er es nicht gut macht, wird danach
der andere gewinnen. – Das ist das britische Modell.
Wenn wir uns dieses in diesen Tagen anschauen, habe ich
nicht den Eindruck, dass es für den Zusammenhalt der
Gesellschaft besonders zukunftsträchtig ist. Ja, da hat
jetzt einer gewonnen, aber eine knappe Minderheit auf
der anderen Seite fühlt sich nicht so eingebunden in die
Gesellschaft, wie man es wünscht.
Andere haben gesagt: Vielleicht weniger Parlament,
ein starker Präsident soll entscheiden! – Das ist das
französische Beispiel. Ja, Präsident M a c r o n hat viel
Unterstützung für das, was er da macht. Aber ob es in die
Gesellschaft am Ende versöhnend wirkt, wenn der
Präsident alleine, ohne starkes Parlament, entscheiden kann,
wird sich erst erweisen müssen. Die Gelbwesten gab es in
Frankreich. Die Massendemonstrationen rund um die
Rentenreform gibt es derzeit in Frankreich.
Deshalb sage ich: In diesen Wochen hat sich noch
einmal gezeigt: Unser Modell – Bundesrat und Bundestag
partnerschaftlich – hat viele Vorteile.
Der erste ist: Der Bundestag beschließt etwas. Und in
den Ländern wird weniger – manchmal schon, aber
weniger – aus parteipolitischer Sicht argumentiert,
sondern aus Landessicht. Wir haben von Kollegin
Schwesig, der ich für die gute Führung dieses Verfahrens
noch einmal danke, gehört, was das Ergebnis für ein
ostdeutsches Land bedeutet, das eine Grenze zu einem
westdeutschen Land hat und wo Menschen sogar nach
Westen pendeln und weite Strecken auf sich nehmen. Sie
hat das heute noch einmal beschrieben. Da geht es sogar
um die Frage: Ziehen immer mehr weg, so dass die
Dörfer leerer werden – mit der zusätzlichen Dynamik,
dass das Land Einwohner verliert –, oder gelingt es, dass
sie da, wo sie leben, bleiben können und trotzdem Arbeit
haben?
Wir in Nordrhein-Westfalen machen eine ganz andere
Erfahrung: Wir haben große städtische Räume und
ländliche Regionen. Aber auch da gibt es Argumente, dass
die, die vom Land in die Stadt pendeln, damit sie Arbeit
haben, nicht auch noch alle in die Stadt ziehen. Wir
müssen sie geradezu ermutigen, da wohnen zu bleiben,
wo sie sind, weil die Städte – Köln, Düsseldorf, die
Städte im Ruhrgebiet – völlig überhitzt sind. Gäbe es keine
Pendlerpauschale, müsste man sie in einer solchen Zeit
geradezu erfinden. Das ist eine andere Erfahrung.
Ich glaube, dass dadurch, dass die Länder ihre
Positionen in den Verfahren deutlich machen, auch andere
Sichtweisen hinzukommen. Nachdem Madrid gescheitert
ist, ist es noch am gleichen Wochenende gelungen, Bund
und Länder, große Koalition – SPD, CDU und CSU –
und Grüne zusammenzubringen. Es ist ja absehbar, dass
auch die FDP auf der Bundesratsseite das Ergebnis heute
mitträgt und damit ein großer Konsens entstanden ist.
Das heißt aber nicht Ende der Debatte. Niemand kann
sagen: Grüne, jetzt habt ihr hier zugestimmt, demnächst
dürft ihr nicht mehr über Klimapolitik reden! Und FDP,
ihr dürft im Bundestag nicht mehr mit Nein stimmen,
weil ihr hier zugestimmt habt! – So simpel ist die Debatte
eben nicht.
Man kann hier aus Ländersicht sagen: Wir tragen
diesen großen Konsens mit, markieren aber in Zukunft
trotzdem das eigene Profil der jeweiligen Partei – ob
Grüne, ob Union, ob SPD, ob FDP. Es ist gerade die
Stärke eines föderalen Landes, dass über Parteigrenzen
hinweg Konsens ermöglicht wird und dass die
unterschiedlichen Sichtweisen der Länder in die große
Konsensfindung des Landes eingebracht werden.
Eine letzte Bemerkung: Manchmal kann der Bundesrat
Dinge noch korrigieren, die vielleicht vergessen oder
nicht berücksichtigt wurden. Ich nenne das Beispiel, das
mit Protokollerklärung der Bundesregierung inzwischen
für die Zukunft geklärt worden ist: Mittelständische
Betriebe sind vom europäischen und vom nationalen
Zertifikatehandel betroffen, von Carbon Leakage bedroht
und müssten theoretisch abwandern, um noch
produzieren zu können. Ohne jede Wirkung auf das Weltklima:
Wenn die Textilindustrie uns verlässt und woanders
produziert, wo die CO2-Regeln nicht so stark sind, hat
das Weltklima nichts gewonnen. Das gilt für Textil, das
gilt für Papier, das gilt für Stahlverarbeitung
beziehungsweise -veredlung, sofern sie nicht befreit ist. Die
Bundesregierung hat in ihrer Protokollnotiz deutlich
gemacht: Ja, hier müssen wir nacharbeiten. – Das ist ein
Thema, das aus dem Bundesrat zusätzlich aufgebracht
worden ist.
So ist das System von Checks and Balances. Die
16 Länder bringen ihre parteiübergreifenden
unterschiedlichen Sichtweisen ein, West und Ost, Industrieland,
ländlichen Raum – ein Konsensprinzip, das wir heute hier
beschließen. Deshalb war es auch richtig, dass sehr viele
Kollegen, auch der Bundesfinanzminister noch einmal
die Bedeutung des Ergebnisses deutlich gemacht haben:
Es verändert zum ersten Mal das Wirtschaften
wahrscheinlich auf Jahrzehnte. Einen Zertifikatehandel,
marktwirtschaftlich CO2 bepreisend, das hat es bisher
nicht gegeben. Es hat zig Mineralölsteuererhöhungen
gegeben, zum Teil „Ökosteuer“ genannt. Ja: Nach der
Ökosteuer haben die Leute noch mehr SUVs gekauft. Die
Wirkung tritt also irgendwie nicht ein, wenn man nur die
Steuer erhöht.
Hier kommt ein völlig neuer Ansatz, eine
perspektivische Steigerung von Preisen, auf die man sich einstellen
und sein Kaufverhalten demnächst ändern kann. Das ist
das Besondere an diesem System. Deshalb wird auch
Nordrhein-Westfalen mit einer CDU-FDP-Regierung
heute zustimmen.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Ministerpräsident Laschet!
Nun hat das Wort Herr Erster Bürgermeister
Dr. Tschentscher (Hamburg).
Dr. Peter Tschentscher (Hamburg): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Laschet hat es
gerade erwähnt, und ich finde, es ist tatsächlich so: Das
wichtigste Ergebnis dieses Vermittlungsverfahrens
besteht darin, dass wir nicht mehr nur in der Bevölkerung
breiten Konsens haben darüber, dass der Klimaschutz
jetzt vorangehen muss, sondern dass wir auch im
politischen Raum breiten Konsens haben darüber, wie wir
Klimaschutz planen, wie wir die Klimaschutzziele
erreichen, mit welchem Konzept wir vorangehen. Das ist
wichtig.
Genauso wichtig ist es, dass wir Akzeptanz bekommen
für die Maßnahmen, die jetzt beschlossen werden. Es war
eine sehr gute Idee – vielen Dank an den
Vermittlungsausschuss beziehungsweise die Arbeitsgruppe – zu sagen:
Wir erhöhen den CO2-Preis. Wir wollen, dass er noch
etwas stärker wirkt, als wir es ursprünglich konzipiert
hatten. Aber wir geben die Erträge aus dem CO2-Preis in
vollem Umfang zurück über eine Senkung der
Strompreise und über die Pendlerpauschale. Das ist wichtig für die
Akzeptanz.
Nachdem wir uns über die Ziele einig sind, können wir
uns mit voller Aufmerksamkeit auf das Handeln
konzentrieren. Denn das ist die zweite entscheidende Sache: dass
wir zum ersten Mal einen Klimaschutzplan, ein Gesetz
auf Bundesebene haben, das einen ergebnissichernden
Mechanismus enthält. Ich finde, das ist ein bisher zu
wenig gewürdigter Punkt. Wir haben in den Gesetzen
eine klare Beschreibung, welche Ziele erreicht werden
müssen, sektorscharfe CO2-Vorgaben und einen
Mechanismus, bei dem ein Monitoring, ein Controlling
stattfindet. Es wird nachgesteuert, wenn die Ziele nicht erreicht
worden sind. Deswegen sind wir jetzt verpflichtet, uns
sehr klar auf das Handeln zu konzentrieren; denn Gesetze
machen keinen Strom.
Wir brauchen Windparks, Solaranlagen, Stromnetze,
Speichertechniken – genau das ist erforderlich, um in den
Sektoren voranzukommen. Dafür gibt es, wenn wir
ehrlich sind, leider noch keinen Plan. Wir brauchen
diesen Plan aber. Wir brauchen eine Roadmap. Deswegen
bin ich froh, dass wir uns bei der letzten Besprechung mit
der Bundeskanzlerin entschieden haben, im Frühjahr
einen Energiegipfel durchzuführen, zu dem im Grunde
ein solcher Plan erarbeitet werden soll.
Die norddeutschen Länder haben Forderungen auf den
Tisch gelegt: zum Ausbau der Windenergie, zum Einsatz
von Wasserstoff, zur Sektorkopplung, zur besseren EEG-
Regulierung.
Ich kann Ihnen sagen: Wir in Hamburg haben in den
letzten zwei Wochen einen sehr ambitionierten
Klimaplan beschlossen, ein neues Klimaschutzgesetz. Herr
Ministerpräsident Kretschmann, Ihr Parteivorsitzender
hat gesagt: Das ist der wohl beste Klimaplan, den es
derzeit gibt. – Da hat er recht. Er beruht im Wesentlichen
darauf, dass wir viel regenerativen Strom einsetzen. Wir
haben in Hamburg seit 2012 jedes Jahr die CO2-
Emissionen gesenkt. Wir sind eine wachsende Stadt, ein
Industriestandort und haben jedes Jahr die CO2-
Emissionen gesenkt, aber im Kern nur deshalb, weil wir
stärker auf regenerativen Strom setzen. Diesen Strom
brauchen wir aus Schleswig-Holstein, aus Mecklenburg-
Vorpommern, aus anderen Küstenländern. Deswegen ist
es so enorm bedeutsam, dass wir die ambitionierten
Klimaschutzpläne, die wir jetzt haben, mit einem
deutlichen Ausbau der regenerativen Stromproduktion und mit
dem Einsatz von Wasserstoff verbinden.
Ich freue mich, dass wir heute die Diskussion über
Ziele und Konzepte abschließen und uns ab sofort voll
auf das Handeln, auf die Maßnahmen konzentrieren, die
wir brauchen: den Ausbau der Wind- und der
Solarenergie, den Ausbau der Netze, den Einsatz von Wasserstoff,
der Entwicklung neuer Technologien im Verkehr, in der
Industrie und in der Sektorkopplung. Dazu brauchen wir
eine Roadmap, einen Plan, der funktioniert. Ihn sollten
wir bis zum Energiegipfel Anfang nächsten Jahres
erarbeiten. – Herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Dr. Tschentscher!
Es hat nunmehr das Wort Herr Ministerpräsident
Dr. Söder aus Bayern.
Dr. Markus Söder (Bayern): Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute muss ein
wichtiger Tag sein, denn fast alle reden und sagen das
Gleiche. Das ist ehrlicherweise relativ überraschend im
Bundesrat. Normalerweise gibt es zumindest sehr
unterschiedliche Akzente.
Ich glaube, dass es am heutigen Tag aber mehr als
vertretbar ist, dass wir alle uns so lange zuhören und uns
diesem Thema so ausführlich widmen. Warum?
Wahrscheinlich deswegen, weil es die Aufgabe unserer
Generation ist – die wir vielleicht lange nicht genügend
auf dem Schirm hatten, auf die wir von unseren jungen
Menschen besonders hingewiesen wurden. Aber durch
wissenschaftliche Erkenntnisse spüren wir, dass diese
Welt eine Rettung braucht. Die Frage ist: Was ist unser
Beitrag? Was ist unsere Herausforderung, um es in dieser
Generation zu leisten?
Einige haben das angesprochen – auch ich finde es
wichtig –: Während man in Madrid kaum einen
Zentimeter vorankommt, in anderen Teilen der Welt die Wälder
brennen, in der Tundra Methan gespien wird, versuchen
wir, ein Gegenmodell zu etablieren. Das Modell, das wir
jetzt auf den Weg bringen, ist deswegen so
beeindruckend, weil es weder eine Klimablockade noch eine
Klimablamage war, sondern ein echter Klimapakt in
Deutschland ist – zwischen Bund und Ländern und
zwischen demokratischen Parteien. Das ist ein
substanzieller Wert, der auch zeigt, wie leistungsfähig unser Land
am Ende sein kann. Ich persönlich finde das eine sehr
positive Entwicklung.
Was wir am Ende einer Diskussion erreicht und heute
auf dem Tisch liegen haben, ist ein Signal gegen
Klimaignoranten, die sagen: Bloß weil ich CO2 nicht sehen
kann, gibt es das wahrscheinlich nicht, und die der festen
Überzeugung sind, der Mensch hätte mit der
Klimaentwicklung überhaupt nichts zu tun. Wir werden uns
übrigens mit deren Argumenten noch härter
auseinandersetzen müssen.
Auf der anderen Seite setzen wir ein positives Signal
gegen diejenigen, die sagen, nächstes Jahr geht die Welt
unter, die Panik verbreiten und vielleicht sogar der
Auffassung sind, dass demokratische Prozesse ausgesetzt
werden müssen. Unter den Demonstranten gibt es auch
solche, die der Meinung sind: Wir brauchen Räte, keine
Parlamente; wir müssen sogar gewaltsame
Auseinandersetzungen beflügeln, um voranzukommen.
Gegen diese extremen Positionen setzen wir jetzt ein
wirksames Konzept. Wir unternehmen zumindest den
Versuch, die Gesellschaft so weit wie möglich dabei
mitzunehmen. Wir führen politisch. Wir bleiben nicht
stehen, sondern wir nehmen mit.
Ich finde es wichtig, dass wir mit dem Ausgleich beim
Strom und mit der Pendlerpauschale bewusst Signale
setzen, dass es nicht nur ein Projekt für Eliten ist, nicht
nur für kosmopolitische Städter, die der Meinung sind,
sie könnten mit einem CO2-Preis in Deutschland in China
und den USA Grundlegendes verändern. Sondern jeder in
den ländlichen Räumen und sozial Schwächere wissen,
dass wir sie nicht vergessen, sondern mitnehmen. Denn
wenn am Ende entweder eine Konjunkturbelastung oder
soziale Spaltung steht, wird nichts für das Klima erreicht
werden.
Das war übrigens auch das Bemühen der Gruppen im
Vermittlungsausschuss und manch informeller Runde
– das kann man ja sagen –, in denen die heutigen
Entscheidungen vorbereitet wurden. Dafür auch mein
persönlicher Dank! Der eine oder andere musste über
seinen Schatten springen, ob er schwarz, rot oder grün
war. Und wie immer bei solchen Entscheidungen – wir
hatten eigentlich schon erwartet, was herauskommt –
dauerte es recht lang. Aber das Ergebnis zählt.
Ich finde das auch deswegen so positiv, weil man
eines gespürt hat: Politische Handlungsfähigkeit in
Deutschland gibt es neben der Bundesregierung und dem
Bundestag auch durch den Bundesrat. Der Bundesrat hat
mit diesen Entscheidungen ein Stück weit die
Revitalisierung föderaler Politik auf den Weg gebracht. Auch dafür
sage ich als bayerischer Ministerpräsident ein herzliches
Dankeschön.
Ich schließe mich auch denen an, die davon überzeugt
sind, dass es mit den Beschlüssen natürlich nicht getan
und erledigt ist. Einmal abgesehen davon, dass wir alles
umsetzen müssen, was wir beschließen, was ohnehin eine
Megaaufgabe ist, müssen wir noch andere Aufgaben
sehen.
Wir müssen zum einen dafür sorgen – es wurde
angesprochen –, dass wir wirklich ein Energiekonzept für
Deutschland haben. Wenn 16 Ministerpräsidenten mit der
Energiepolitik unzufrieden sind, dann kann etwas nicht
stimmen. Das ist ein wichtiges Indiz. Da wird es auch
nicht reichen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen oder einen
Arbeitskreis zu etablieren, da müssen wir substanziell
etwas verändern.
Wir brauchen zum Zweiten eine Modernisierung für
unser Land. Wir haben Genehmigungsverfahren in
blockierender Form und kommen nicht voran, egal was
wir vorhaben. Das gilt übrigens auch für etliche
ökologische Fragen. Wir müssen überlegen: Das Klima wartet
nicht auf das deutsche Verwaltungsrecht, also müssen wir
an einigen Stellen modernisieren.
Und drittens wollen wir neben unserer regionalen
Verantwortung einen globalen Beitrag erbringen. Wenn
wir mehr als nur Vorbild sein wollen, müssen wir in den
Bereichen Cleantech und Innovation unsere Chance
nutzen. Die größten Möglichkeiten, wie wir Klima und
Konjunktur auf intelligente Weise synchronisieren
können, sind Innovationen, Technologie, Cleantech – sei
es in der Automobilität, in der Energieerzeugung oder in
anderen Bereichen. Da können wir eine Vorreiter- und
Pionierrolle übernehmen und unsere Kernkompetenzen
ausspielen.
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen: eine gute, wichtige
Entscheidung, vor Weihnachten ein tolles Signal, dass
wir handlungsfähig sind, dass wir uns nicht auf kleine
Länder- oder vielleicht sogar parteiliche Positionen
zurückgezogen, sondern am Ende gehandelt und damit
unsere Demokratie ein Stück gestärkt haben.
Und seien wir einmal ehrlich: In diesem Jahr ist die
Herausforderung nicht nur gewesen, dass wir etwas für
das Klima tun. Sondern der demokratische Boden, auf
dem wir stehen, wackelt schon etwas. Wir müssen uns
alle miteinander anstrengen, dass das, was für alle sicher
ist, nicht plötzlich zwischen den Fingern zerrinnt. Da ist
der heutige Tag ein wuchtiger, ein konstruktiver und ein
gemeinsamer Ansatz. Insofern stimmen wir als Freistaat
Bayern nicht nur zu, sondern sagen auch noch einmal
Dankeschön. Vom Bundesrat geht heute für Deutschland
ein gutes Signal aus.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Ministerpräsident Dr. Söder!
Das Wort hat nun Frau Ministerin Heinold aus
Schleswig-Holstein.
Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war richtig, dieses
Paket in den Vermittlungsausschuss zu geben, den
Ausschuss anzurufen.
Wir hatten zwei gute Gründe: Der eine war die faire
Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern. Der
andere war, dass es die Erwartungshaltung gab, dass das
Gesetz, das wir auf den Weg bringen, die Chance haben
muss, eine klimapolitische Lenkungswirkung zu
erreichen.
Das haben wir geschafft. Aus finanzieller Sicht, unter
dem Aspekt des Klimaschutzes, aber auch der sozialen
Gerechtigkeit ist es ein tragfähiger Kompromiss. Ich
glaube, es ist schon sehr besonders, wenn auch
diejenigen, die das Gesetz auf den Weg gebracht haben, heute
sagen, dass es klüger ist, dass es wirksamer ist, dass es
ein dringend gebotener Weg ist. Wir alle freuen uns, dass
wir jetzt ein Gesetz verabschieden, das besser ist, als es
im Ursprung war, weil diese Länderkammer konstruktiv
an dessen Veränderung mitgearbeitet hat.
Schleswig-Holstein war ja Anfang dieses Jahres mit
einer solchen Initiative in den Bundesrat gegangen:
Jamaika schlägt eine CO2-Bepreisung zur Erreichung
unserer klimapolitischen Ziele vor. Wir schlagen aber
auch eine Absenkung des Strompreises vor, weil wir die
Einnahmen vollständig zurückgeben wollen. Das war uns
als Energiewendeland Nummer eins so wichtig, weil wir
die Energiewende brauchen – für unsere Wirtschaft, für
unsere Forschung, für die Entwicklung im ländlichen
Bereich, gerade dort. Uns ist auch wichtig, die Menschen
mitzunehmen und für Windkraftanlagen Akzeptanz zu
schaffen.
Heute, zehn Monate später, freuen wir uns natürlich,
dass unsere damalige Initiative in einer anderen, in einer
guten Form Gesetz wird. Wir buchen das ein bisschen als
unseren Erfolg ab; Sie mögen es für sich vielleicht anders
verbuchen. Ich glaube, es war gut, dass wir mit dieser
Initiative in den Bundesrat gegangen sind.
Das Gesetz, das wir heute verabschieden wollen, hat
tatsächlich die Chance, eine Lenkungswirkung zu
entfalten. Es sieht die Senkung der EEG-Umlage vor. Ich sage
Ihnen: Es ist besser, neben der Pendlerpauschale eine
weitere Komponente zu haben, die sozial anders
ausgewogen wirkt. Durch die EEG-Umlage werden auch die
Rentner und die Rentnerinnen, die
Transferempfängerinnen und Transferempfänger entlastet, die allein mit der
Pendlerpauschale nicht entlastet worden wären. Es ist
mehr Gerechtigkeit, weil jetzt alle Menschen profitieren.
Wir brauchen den Strom günstiger, damit wir ihn
wettbewerbsfähig einsetzen können. Die Stichworte sind
genannt worden: Speicherung, Wasserstofftechnologie,
die Entwicklung der Energiewende, die dahintersteckt.
Es ist natürlich auch gut, dass es jetzt günstigere
Bahntickets im Fernverkehr geben kann und die Menschen
nicht länger darauf warten müssen.
Und es ist gut, dass es bei den Häuslebauern mit der
energetischen Sanierung losgehen kann, weil sie kräftig
unterstützt werden.
Ja, wir wissen es: Die Herausforderungen im
Klimaschutz sind riesig. Wir sind heute nicht am Ende. Wir
gehen einen Schritt auf einem langen Weg mit einem
großen Ziel. Aber es ist ein Schritt in die richtige
Richtung.
Zu diesem richtigen Schritt gehört es, dass ein Teil,
der ursprünglich zum Gesetz gehörte, herausgenommen
worden ist. Die doch sehr umstrittene Regelung zu den
Sonderhebesätzen für die Grundsteuer von
Windkraftanlagen hätte zu einer Ausbaubremse werden können. Es
ist gut, dass es eine andere Verständigung gibt. Wir
sagen: Wir müssen uns das noch einmal gemeinsam
anschauen, lösungsorientiert, rechtssicher, um die
kommunale Wertschöpfung tatsächlich vor Ort
ankommen zu lassen.
Meine Damen und Herren, es steht noch viel auf
unserer To-do-Liste. Die getroffenen Vereinbarungen müssen
Anfang des kommenden Jahres umgesetzt werden; heute
wird ja nur ein Teil beschlossen.
Wir wissen, dass uns die Frage der Rechtssicherheit
des CO2-Preises mit Sicherheit noch beschäftigen wird;
Ministerpräsident Kretschmann hat es angesprochen.
Wir wissen, dass es bei der Pendlerpauschale die
Fragestellung gibt, ob es rechtskonform ist, ab dem 21.
Kilometer zu entlasten.
Wir wissen, dass wir bei der Absenkung der EEG-
Umlage aufpassen müssen, dass sie wettbewerbskonform
und rechtssicher umgesetzt wird.
Wir wissen, dass wir noch viele Schritte vor uns
haben, um bei der Mobilitätswende, bei der Energiewende
kräftig voranzukommen.
Mein Land trägt diesen Kompromiss mit, weil er
tragfähig ist, weil er ein Schritt nach vorne ist, weil er
unserem Bundesland hilft. Wir wollen, dass der Klimaschutz
aktiv vorangebracht wird. Wir wollen, dass die Menschen
gemeinsam mit uns Klimaschutz positiv voranbringen
und sich dafür einsetzen.
Und seien Sie versichert: Die Jamaika-Regierung aus
dem echten Norden wird auch zukünftig mit
anspruchsvollen Initiativen in den Bundesrat kommen. Wir wollen,
wir brauchen den Schwung in der Energiewende. Ich
sage es einmal so: Wenn wir nach zehn Monaten immer
sagen können: Es ist im Grundsatz erfolgreich umgesetzt,
dann hat sich der Einsatz gelohnt. Ich hoffe, Sie können
mit dem norddeutschen Selbstbewusstsein leben.
Ich wünsche frohe Weihnachten und einen guten Start
ins neue Jahr.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Frau Kollegin Heinold!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. –
Erklärungen zu Protokoll1 haben Frau Ministerpräsidentin
Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) und Herr
Bundesminister Scholz (Bundesministerium der
Finanzen) abgegeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur
Abstimmung zu Punkt 51 a).
Da das Gesetz zustimmungsbedürftig ist, stelle ich die
Frage: Wer stimmt dem Gesetz in der Fassung des
Vermittlungsausschusses zu? – Das ist die Mehrheit.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Wir kommen nun zu Punkt 51 b), der Verordnung zu
Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen.
Wer der Verordnung zuzustimmen wünscht, den bitte
ich um das Handzeichen. – Das ist ebenfalls die
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt.
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 1 auf:
TOP 1
Gesetz über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz
2020) (Drucksache 628/19)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll2 hat Frau Senatorin Kalayci (Berlin)
für Herrn Regierenden Bürgermeister Müller abgegeben.
Da weder eine Ausschussempfehlung noch ein
Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vorliegt, stelle ich fest, dass zu dem Gesetz der
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen wird.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
TOP 2
Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung
der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
(Drucksache 629/19)
Es liegen Wortmeldungen vor. Ich erteile das Wort
Herrn Minister Lucha aus Baden-Württemberg.
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um
die Segnungen des Beschlusses, der gerade gefasst
worden ist, vor allem für die jüngeren Menschen
sicherzustellen, müssen wir dafür sorgen, dass sie gesund
bleiben. Ein Teil davon ist, dass wir gute
Gesundheitsschutzgesetze machen. Dass wir das aktuelle
Masernschutzgesetz – wir müssen sagen: leider – heute verabschieden
müssen, zählt dazu.
1 Anlagen 1 bis 3
2 Anlage 4
Meine Damen und Herren, wenn Sie allein nach
Samoa schauen, wo wir derzeit 4.800 Erkrankte und 70
Todesfälle haben – 90 Prozent der Todesfälle sind Kinder
unter fünf Jahren –, dann sehen Sie die Dramatik. Es war
eine aufwendige Impfkampagne von Tür zu Tür
notwendig, um dieser Tragödie Einhalt zu gebieten.
Und bei uns in der Nähe: In dem europäischen
Nachbarland Ukraine sind es 57.000 Fälle. Ganz in der Nähe,
südlich von uns, in Österreich: 148 Fälle, eine
Verdoppelung zum Jahr davor. In den EU-Staaten sind schon elf
Menschen an Masern gestorben, elf Menschen, die nicht
hätten sterben müssen, wenn sie geimpft gewesen wären.
Es ist nicht nur der Tod, Folge von
Masernerkrankungen sind auch schwere gesundheitliche Langzeitschäden.
Zum Beispiel kommt es bei 1.000 Fällen zu
postinfektiöser Enzephalitis mit schweren Folgen. 20 bis 30 Prozent
der Betroffenen haben dann bleibende Schäden am
Zentralnervensystem. Von 100.000 Fällen bei Kindern
unter fünf Jahren kommt es in 20 bis 60 Fällen zu der
extrem gefährlichen, immer tödlich endenden subakuten
sklerosierenden Panenzephalitis. Diese Komplikation ist
mit zunehmenden Ausfällen bis zum Verlust der
Funktion des Hirns verbunden und endet, wie gesagt, immer
tödlich.
Uns liegt eine sehr dramatische Studie vor, die zeigt,
dass die Maserninfektion das Immunsystem für lange
Zeit schwächt. Sie eliminiert bis zu 73 Prozent des
Antikörper-Repertoires eines Menschen. Gemeinhin wird
gedacht: Man macht eine Maserninfektion durch und ist
dann geschützt. Genau das Gegenteil ist der Fall! Die
Maserninfektion schwächt vor allem die Abwehrkräfte.
Wir sind dann für sehr viele weitere Infektionen anfällig.
Das alles sind sehr gravierende Schäden, die
dramatisch verlaufen und die wir nicht hinnehmen können.
Schäden, die wir ganz einfach vermeiden können, indem
wir uns impfen lassen.
Meine Damen und Herren, wir wissen aus vielen
Untersuchungen: Impfstoffe sind die sichersten
Arzneimittel. Masern sind wesentlich gefährlicher als eine
Impfung. Die Impfung kann uns vor schwersten
gesundheitlichen Langzeitfolgen und vor dem Tod schützen.
Das Bundesland Baden-Württemberg hat leider eine
sehr niedrige Impfquote. Darum sind wir auch so
engagiert bei diesem Thema. Ich bekomme jeden Tag
Post von den circa 2 Prozent – ich sage einmal – sehr
engen Impfgegnern. Wir müssen die Hoheit des
wissenschaftlichen Beweises gegen Verschwörungstheorien und
alles mögliche Zeug verteidigen – von Einlagerung von
Blei und dass wir nur für die Pharmalobby arbeiten
würden – und unsere klugen Erkenntnisse der Wissenschaft
und der Empirie dagegensetzen.
Meine Damen und Herren, die Impfung trägt nicht nur
zum eigenen Wohl bei, sie trägt zum Schutz aller bei. Sie
wissen: Wenn wir die Impfquote von 95 Prozent
erreichen, haben wir den sogenannten Herdenschutz. Dann
sind tatsächlich auch die Schwächsten geschützt. Sie
kennen ja den Fall der Ansteckung eines Säuglings in
einer Kinderarztpraxis, weil noch kein aktiver Impfschutz
gegeben war. Wir müssen schauen, dass wir die von der
WHO empfohlene Durchimpfungsrate von 95 Prozent
wieder schaffen. Das ist unsere Aufgabe; das ist unser
Staatsverständnis.
Das vorliegende Masernschutzgesetz sieht zu Recht
die Nachweispflicht der Impfung oder der Immunität
gegen den Erreger vor. Das ist ein wichtiges Signal, dass
künftig in Umgebungen wie Gemeinschaftseinrichtungen
und medizinischen Einrichtungen ein Infektionsrisiko für
Masern nicht toleriert wird. Nur so kann der Staat seiner
Fürsorgepflicht für die Schwächsten – ich habe es
erwähnt –, die nicht für sich Sorge tragen können,
übernehmen, auch für diejenigen, die nicht oder noch nicht
geimpft werden können. Wir haben eine
gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Hier steht eindeutig der
kollektive Gesundheitsschutz über einem gewissen
Individualrecht.
Es stimmt: Wir müssen in Sachen Masernimpfung
weiterhin jeden Tag intensiv aufklären und die Menschen
im Land informieren. Zum einen deswegen, weil das
Gesetz nicht alle Menschen mit Impflücken erfasst, nicht
erfassen kann. Eine vulnerable Gruppe sind zum Beispiel
junge Erwachsene, die nicht in einer
Gemeinschaftseinrichtung oder einer medizinischen Einrichtung arbeiten.
Dieser Zielgruppe müssen wir uns weiterhin mit großem
Engagement widmen, um sie für die Impfung zu
gewinnen.
Zum anderen müssen wir aus folgendem Grund
aufklären und informieren: Die Umsetzung des
Masernschutzgesetzes wird umso besser gelingen, je besser wir
Sinn und Zweck der Impfung vermitteln, nämlich um
einen wichtigen Beitrag zu leisten, dass Todesfälle und
schwere chronische Erkrankungen vermieden werden.
Die Erfahrung hat leider gezeigt: Mahnungen,
Appelle, Kampagnen und Aktionen allein reichen nicht. Der
Instrumentenkasten des Gesetzes ist auch etwas
normativer; das ist gut so. Wir hoffen natürlich, dass es nie dazu
kommt, Ordnungsgelder auszusprechen. Aber dass sie im
Raum stehen, ist doch der Hinweis, einfach
nachzudenken.
Das vorgelegte Gesetz ist ein konsequenter Schritt. Sie
wissen ja: Der wertgeschätzte Bundesgesundheitsminister
macht manchmal Sachen, die uns in den Ländern nicht so
viel Spaß bereiten. Aber an dieser Stelle sind wir voll auf
Ihrer Seite und bedanken uns für das Gesetz. Es ist ein
wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz unserer
Bevölkerung. – Herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Lucha!
Das Wort hat nunmehr Herr Bundesminister Spahn
aus dem Bundesministerium für Gesundheit.
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit: Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Vielen Dank, Herr Minister Lucha, für die Rede und die
Hinweise rund um die Masern.
Masern sind eben keine harmlose Kinderkrankheit,
wie es manchmal zu hören ist.
Masern sind nicht therapierbar. Es gibt keine
Medikamente, wenn man einmal mit Masern infiziert ist.
Sie sind höchst ansteckend. Wenn hier im Raum
jemand Masern hätte, es nicht wüsste und niesen würde,
wäre bis zu zwei Stunden danach durch die Tröpfchen in
der Luft noch Ansteckungsgefahr. Das ist mit die
ansteckendste Erkrankung, die es beim Menschen gibt.
Masern nehmen zu oft einen bösen Verlauf, bis hin zur
Lungen- oder Gehirnentzündung.
Wir haben seit 1984 in der
Weltgesundheitsorganisation gemeinsam das Ziel, die Masern wie andere
Infektionskrankheiten auf der Welt zu eliminieren und
auszurotten. Samoa mit 70 Todesfällen und vielen Tausend
Infizierten ist schon angesprochen worden. Aber auch in
vielen anderen Regionen der Welt mussten wir in den
letzten Monaten erleben, wie Masern fast wiederkehren –
so muss man angesichts von Hunderttausenden
Infizierten auf der Welt sagen. Aber auch bei uns in Deutschland
gibt es regelmäßig Masernausbrüche. Wir wollen es nicht
hinnehmen, dass die weltweite Ausrottung der Masern an
Ländern wie Deutschland oder überhaupt an der
Europäischen Union scheitert.
Wenn es um Gegenpositionen geht, kommt nicht
selten das Argument der Freiheit. Ja, natürlich ist das ein
Stück weit ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen oder,
wenn es um die Kinder geht, in das Elternrecht. Freiheit
ist aber nie etwas, was nur auf einen selbst alleine
bezogen ist. Sondern Freiheit geht immer auch mit
Verantwortung für die anderen einher. Und wenn etwas
so höchst ansteckend ist wie die Masern – ich habe
darauf hingewiesen, wie leicht allein hier im Raum eine
Ansteckung wäre –, dann habe ich auch Verantwortung
für andere. Ich finde, es gehört zum Freiheitsbegriff dazu,
dass ich nicht unnötig durch andere gefährdet werde.
Masern sind im Jahr 2019 definitiv eine unnötige
Gefährdung. Deswegen ist der Freiheitsbegriff an dieser
Stelle durchaus auch in die andere Richtung zu
verargumentieren.
Gleichzeitig geht es um Kinderschutz. Masernschutz
ist Kinderschutz, Schutz der Schwächsten in der
Gesellschaft. Aus meiner Sicht ist die Frage, ob wir Masern
auch bei uns in Deutschland ausrotten können, ob wir
dafür sorgen können, dass sie in Kindergärten, in
Schulen, in vielen anderen Gemeinschaftseinrichtungen nicht
mehr ausbrechen, auch eine Frage der Funktionsfähigkeit
unseres Staates.
Es ist im Übrigen – das soll erwähnt sein – eine
historische Entscheidung. In der DDR gab es einige
Impfpflichten. 1970 wurde dort die Impfpflicht gegen Masern
eingeführt. Für die westdeutschen Länder ist dies die
erste Einführung einer verpflichtenden Impfung seit
1874, als die Pockenimpfpflicht eingeführt wurde. Diese
galt bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts. Die
Älteren werden noch gegen Pocken geimpft worden sein.
Diese verpflichtende Impfung konnte beendet werden,
weil es uns gelungen ist, die Pocken auf der Welt
auszurotten. Es gibt keine Pockeninfektionen mehr. Wir sind
auf dem Weg, auch Polio, Kinderlähmung, auszurotten –
übrigens ebenfalls eine Infektion, für die die Gefahr eines
möglichen Wiederaufkommens besteht, weil auch dort
die Impfquoten sinken.
Aber es ist ein Stück weit eine historische
Entscheidung, dass wir, sollten Sie dem Gesetz heute zustimmen,
gemeinsam sagen: Aufklärung, Information alleine hat in
den letzten Jahren und Jahrzehnten offensichtlich nicht zu
dem gewünschten Ziel geführt, Masern auszurotten, wir
gehen jetzt einen Schritt weiter. Einen Schritt, den wir
jedenfalls schon lange nicht mehr gegangen sind.
Mir ist dabei sehr bewusst, meine Damen und Herren,
dass die Umsetzung vor Ort in den Ländern und
Kommunen erfolgen muss. Es ist der öffentliche
Gesundheitsdienst zu beteiligen, die Kindergärten,
Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen. Wir möchten – da
sind wir in engen Gesprächen auf allen Ebenen –
niemanden überfordern, auch nicht in der Umsetzung.
Ich weiß, dass das zeitliche Inkrafttreten in den
Diskussionen Thema war. Das Gesetz soll zum 1. März
nächsten Jahres in Kraft treten. Wir sehen aber
gleichzeitig für diejenigen, die heute schon in den Kindergärten
und Schulen sind – auch für die Beschäftigten –, eine
Frist bis Mitte übernächsten Jahres, also 2021, vor, so
dass ich denke, dass hinreichend Zeit ist, gemeinsam in
die Umsetzung zu kommen.
Wir tun alles, um gemeinsam mit Ihnen
Informationsmaterial für den öffentlichen Gesundheitsdienst, für die
Kindergärten und Schulen zu erarbeiten. Es geht um
Informations- und Merkblätter. Unter masernschutz.de
bereiten wir gerade Informationen auf. Wir haben die
gemeinsame Arbeitsgruppe der zuständigen Behörden,
um diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen und das
Ganze durch- und umsetzen müssen, nicht alleinzulassen,
sondern ihnen in Form von Rahmenempfehlungen,
möglichen Handlungsempfehlungen beizustehen.
Abschließend will ich noch erwähnen, dass das Gesetz
bezogen auf den öffentlichen Gesundheitsdienst vorsieht,
dass es regelhaft Kooperationen zwischen Krankenkassen
und öffentlichem Gesundheitsdienst in Kommunen geben
soll, wenn es um freiwillige Reihenimpfungen in den
Schulen geht. Das gab es früher mehr als heute, dass in
den Schulen tatsächlich geimpft worden ist. Wir sollten
wieder dahin kommen, dass sich die Krankenkassen
finanziell daran beteiligen. Dann bekommen die Kinder
einen Zettel für die Eltern mit nach Hause: Nächste
Woche wird geimpft – soll auch Ihr Kind geimpft
werden? So können wir das Angebot niedrigschwellig
machen.
Ein drittes Thema rund ums Impfen ist eines, das erst
mal klein wirkt, aber auch eine ziemlich grundsätzliche
Veränderung ist, nämlich die Möglichkeit von
Grippeimpfungen in Apotheken als Modellprojekt, um
niedrigschwellige Angebote zum Thema Grippe und
Grippeimpfung zu machen. Es ist ja gerade die Jahreszeit: Wir
haben in Deutschland jedes Jahr noch viel zu viele
Todesfälle durch Grippe.
Ich darf Ihnen allen für die gute Zusammenarbeit
danken, für die konstruktiven, manchmal kritischen
– Herr Minister Lucha – Diskussionen, die immer so
konstruktiv waren, dass wir Lösungen gefunden haben
rund um dieses Gesetz, aber auch um die anderen
Gesetze, die wir in den letzten Monaten zu Gesundheit und
Pflege hier miteinander verabschieden konnten. Ich finde,
wir brauchen etwas weniger „man könnte mal“ und „man
sollte mal“ und etwas mehr „wir machen mal“. Das
haben wir bei Gesundheit und Pflege in den letzten zwölf
Monaten gemeinsam gezeigt, das zeigen wir auch heute
mit diesem Gesetz. Herzlichen Dank dafür!
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Minister Spahn!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Wer stimmt – wie in Ziffer 1 empfohlen – für
die Anrufung des Vermittlungsausschusses? – Das ist
sehr deutlich eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
TOP 3
Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und
der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen
Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen
Assistenten (PTA-Reformgesetz) (Drucksache
630/19)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Da der Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen
einberufen werden soll, frage ich zunächst, wer allgemein
der Einberufung des Vermittlungsausschusses zustimmt.
– Das ist eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Dann frage ich, wer dem Gesetz zustimmt. – Das ist
die Mehrheit.
Es ist so beschlossen.
Wir haben noch über die empfohlene Entschließung
abzustimmen. Bitte Ihr Handzeichen für:
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-
Westfalen) gibt eine Erklärung zu Protokoll1.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Ich rufe nunmehr Punkt 41 auf:
TOP 41
Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und
weiterer Vorschriften (Drittes
Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) (Drucksache 651/19)
Es liegen Wortmeldungen vor. Ich gebe zunächst das
Wort Herrn Minister Strobl aus Baden-Württemberg.
Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schlimmste
Straftaten gerade in der jüngsten Vergangenheit haben
noch einmal deutlich gemacht: Waffen haben in den
Händen von Verfassungsfeinden nichts zu suchen.
Ein Zweites gilt es zu beachten: Legale
Waffenbesitzer in Schützen- und Brauchtumsvereinen oder bei den
Jägern dürfen wir nicht pauschal verdächtigen.
Verfassungsfeinden die Waffen aus der Hand nehmen,
die unbescholtenen Waffenbesitzer aber nicht
kriminalisieren, das ist der Anspruch an ein modernes
Waffenrecht. Das ist zugegebenermaßen keine triviale Aufgabe.
Am Ende einer langen Diskussion – und das zeigt noch
einmal das Funktionieren unserer Demokratie, auch
unseres Föderalismus – ist ein, wie ich denke, ausgewogener
Entwurf herausgekommen, der sich durchaus sehen
lassen kann.
1 Anlage 5
Ich freue mich besonders, dass der Deutsche
Bundestag einige Vorschläge aus den Ländern übernommen hat.
An erster Stelle: Wir haben nun eine sichere
Rechtsgrundlage zur Entwaffnung von Mitgliedern
verfassungsfeindlicher Vereinigungen. Diese Forderung habe ich auf
der Innenministerkonferenz im Frühjahr eingebracht. Ich
freue mich, dass der Bundesgesetzgeber sie nun
übernommen hat.
Wir in Baden-Württemberg waren in den vergangenen
Jahren auf diesem Feld intensiv tätig. Wir haben
Reichsbürgern, Selbstverwaltern und Extremisten hunderte von
Waffen entzogen. Das ist ein großer Sicherheitsgewinn.
Jede Schusswaffe, die wir einem Reichsbürger, einem
Selbstverwalter, einem Extremisten, einem
Verfassungsfeind abgenommen haben, ist per se ein Gewinn für die
innere Sicherheit.
Doch das Bundesrecht ist inkomplett. Funktionäre
verfassungsfeindlicher Organisationen gelten zwar schon
heute als unzuverlässig im waffenrechtlichen Sinne. Die
bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen
Vereinigung reicht aber hierfür nicht aus. Das halte ich
schlicht und ergreifend für falsch. Das ist absurd.
De lege lata konnten Extremisten in der Vergangenheit
Waffen nicht abgenommen werden, weil die bloße
Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen
Vereinigung zwar bekannt war, aber entsprechende Aktivitäten
nicht nachgewiesen werden konnten. Das darf so nicht
sein. Gut, dass wir das jetzt ändern!
Es kann doch niemand behaupten, er trete in eine
solche verfassungsfeindliche Organisation ein, ohne
deren Ziele zu verfolgen oder die Gesinnung zu teilen. In
meinen Augen ist es absolut ausreichend, eine
waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen, wenn jemand
durch seine Mitgliedschaft in einer
verfassungsfeindlichen Organisation sozusagen manifestiert, dass er diesen
Staat, unseren Verfassungsstaat, ablehnt.
Der Deutsche Bundestag hat das nun genauso gesehen,
und es ist eine sehr gute Regelung in diesem Gesetz dabei
herausgekommen. De lege ferenda gelten dann bereits
Mitglieder verfassungsfeindlicher Organisationen
automatisch als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts.
Das halte ich für absolut richtig und wichtig. Zukünftig
können wir damit noch wirksamer als bisher verhindern,
dass Extremisten legal Zugang zu Waffen erhalten.
Das ist ein guter Erfolg, den wir miteinander erarbeitet
haben. Es ist ein Zeichen dafür, dass der Föderalismus in
Deutschland gute Ergebnisse bringt. Aber am wichtigsten
ist: Das ist ein echter Sicherheitsgewinn für unser Land. –
Herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Als Nächstes spricht Herr Minister Maier aus
Thüringen.
Georg Maier (Thüringen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende
Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz enthält neben
europarechtlichen Vorgaben weitere Änderungen, die es wert
sind, hervorgehoben zu werden. Besonders auf einen
Punkt möchte ich eingehen.
Nach jahrelangem Ringen findet endlich die
sogenannte Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden
Einzug in das Gesetz. Ziel ist es, Personen, die
verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, keine
waffenrechtliche Erlaubnis zu erteilen, so dass sie legal nicht in
den Besitz von Schusswaffen kommen können.
Die Anfrage ist künftig obligatorisch – das ist
wichtig –, sobald die Waffenbehörden die persönliche
Eignung eines Antragstellers prüfen.
Lassen Sie mich betonen: Diese Regelung ist alles
andere als ein Generalverdacht; eine Kritik, die immer
wieder vorgetragen wurde. Waffenbesitz ist nun mal
keine Trivialität. Es ist eine zentrale Frage unserer
Sicherheit.
Aus ebendiesem Grund hat sich die
Innenministerkonferenz vor wenigen Tagen noch einmal einstimmig für
die Einführung der Regelanfrage ausgesprochen sowie
für die weitere Präzisierung der sogenannten
Regelvermutung nach § 5 Absatz 2 des Waffengesetzes.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass künftig die
Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen
Vereinigung die Regelvermutung der waffenrechtlichen
Unzuverlässigkeit begründet. Diese Änderung dient der
Schließung einer Regelungslücke im geltenden Recht.
Dem Regelungsziel, die Sicherheit zu stärken, sah sich
der Gesetzgeber auch bei der Einführung der sogenannten
Nachberichtspflicht verpflichtet. Erhalten die
Verfassungsschutzbehörden nachträglich Kenntnis von
Tatsachen, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen,
so haben sie die zuständige Waffenbehörde unverzüglich
hierüber in Kenntnis zu setzen, so dass diese die
Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis veranlassen
kann. Bereits erteilte waffenrechtliche Genehmigungen
können hiernach einzelfallbezogen auch wieder
aufgehoben werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir
haben gelernt: Jeder Einzelfall ist wichtig. Der Entzug
von Waffen findet in meinem Bundesland – Thüringen –
mit großer Intensität statt.
Neu – und dazu passend – ist die Möglichkeit der
Waffenbehörde, bei Erstantrag oder Folgeprüfungen in
begründeten Einzelfällen das persönliche Erscheinen des
Antragstellers zu verlangen. Die Waffenbehörde kann
sich dadurch einen besseren Eindruck von dem
Betreffenden verschaffen und somit der behördlichen Pflicht
zur sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung besser
nachkommen. Wir alle haben in jüngster Zeit mitbekommen,
dass gewisse Tattoos mit verfassungsfeindlichen
Symbolen klar Aufschluss darüber geben, wie der Betreffende
politisch verortet ist.
Auf den Punkt gebracht:
Die Waffenbehörden sollen die Erkenntnisse erlangen,
um zu verhindern, dass sich Mitglieder
verfassungsfeindlicher Organisationen legal bewaffnen.
Außerdem werden sie in die Lage versetzt, diese
Strukturen zu entwaffnen.
Es gehört zur unbestreitbaren und nicht
verhandelbaren Pflicht einer wehrhaften Demokratie, den Feinden
von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit keine Rechte oder
Mittel zu deren Abschaffung zu gewähren. In diesem
Sinne ist diese Waffenrechtsänderung eine deutliche
Waffenrechtsverbesserung.
Ich möchte schließen mit den Worten: Keine Waffen
in die Hände von Extremisten! – Herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Als
Nächstes spricht Herr Parlamentarischer Staatssekretär
Mayer vom Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat.
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: Sehr verehrte
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Die
dritte Novelle des Waffengesetzes weist drei
Schwerpunkte auf.
Der erste Schwerpunkt: Mit diesem Gesetz wird die
EU-Feuerwaffenrichtlinie vom Juni 2017 endgültig in
deutsches Recht umgesetzt.
Der zweite Schwerpunkt ist das schon angesprochene
Bedürfnis, effektivere Maßnahmen zu ergreifen, um
einerseits zu verhindern, dass Waffen in die Hände von
Extremisten gelangen, andererseits – sofern dies der Fall
ist – die Regelungen deutlich zu vereinfachen,
Extremisten Waffen zu entziehen.
Der dritte Schwerpunkt des Gesetzes ist es, adäquate,
sachlich gerechtfertigte Regelungen für
Legalwaffenbesitzer – Schützen, Jäger, Waffensammler – zu treffen.
Zum ersten Punkt: Die EU-Feuerwaffenrichtlinie vom
Juni 2017 ist im Lichte der schrecklichen terroristischen
Anschläge insbesondere in Frankreich im Jahr 2015 zu
sehen. Aber auch wir in Deutschland waren nicht
verschont von terroristischen Anschlägen. Erst gestern
hat sich der schlimmste islamistisch motivierte Anschlag
am Breitscheidplatz mit zwölf Toten zum dritten Mal
gejährt. Leider steht auch das Jahr 2019 in dem Licht,
dass zum ersten Mal wieder ein Mord an einem
politischen Funktionsträger stattgefunden hat, nämlich am
Regierungspräsidenten Dr. Walter L ü b c k e . Vor
diesem Hintergrund war es unser Ansinnen, mit diesem
Gesetz die EU-Feuerwaffenrichtlinie komplett in
deutsches Recht umzusetzen.
Wir schaffen die Möglichkeit, dass der Lebenszyklus
einer Waffe beziehungsweise von wesentlichen
Bestandteilen von Waffen besser abgebildet wird. Das verbessert
für Strafverfolgungsbehörden, für Sicherheitsbehörden
unter dem Aspekt der Nachverfolgbarkeit die Suche nach
Waffen und den Besitzern von Waffen.
Wir schaffen eine Regelung, dass die Magazingröße
von Waffen begrenzt wird. Es gibt keine Notwendigkeit,
Kurzwaffenmagazine mit mehr als 20 Schuss und
Langwaffenmagazine mit mehr als 10 Patronen zu benutzen.
Weder für Jäger noch für Schützen ist dies erforderlich.
Darüber hinaus tragen wir dem Umstand Rechnung,
dass beispielsweise Salut- oder Dekowaffen – also an
sich keine scharfen Waffen – immer wieder benutzt,
umgebaut und dann für Attentate oder Mordanschläge
verwendet wurden. Deswegen werden auch die
Regelungen für Salut- und für Dekowaffen verschärft.
Zum zweiten Aspekt: Wir haben die Erfahrung
gemacht, dass es in der Vergangenheit Radikalen,
Extremisten, Verfassungsfeinden leider doch immer wieder
möglich war, in den Besitz von Waffen zu gelangen.
Deshalb tragen wir mit dem Gesetz insbesondere dem
Wunsch des Bundesrates Rechnung, die sogenannte
Regelabfrage beim Verfassungsschutz zu
implementieren. Wir verbessern aber auch die gesetzlichen
Regelungen dahin gehend, dass es unter vereinfachten
Bedingungen möglich ist, Verfassungsfeinden Waffen zu
entziehen.
Zum dritten Aspekt: Sehr emotional diskutiert wurde
über die Fragestellung: Welche Auswirkungen hat diese
Reform des Waffengesetzes auf Legalwaffenbesitzer,
knapp zwei Millionen Schützen, Jäger, Waffensammler?
Ich bin der festen Überzeugung, dass uns ein
ausgewogener, ein gut austarierter Kompromiss gelungen ist,
der auch gewisse Erleichterungen vorsieht.
Beispielsweise:
Die Bedürfnisprüfung für Schützen findet drei Jahre
nach erstmaliger Erteilung einer waffenrechtlichen
Erlaubnis statt, dann nach fünf Jahren, schließlich nach
zehn Jahren. Ist ein Schütze mindestens zehn Jahre
aktives Mitglied in einem Schützenverein, ist er, was die
Bedürfnisprüfung anbelangt, außen vor, wenn nicht
besondere Umstände vorliegen. Das ist aus meiner Sicht
eine erhebliche Erleichterung, Entbürokratisierung für
unbescholtene Schützinnen und Schützen.
Wir schaffen eine Verbesserung für die Jäger, indem
wir aus Gründen des Hörschutzes die Benutzung von
Schalldämpfern bei der Jagd legalisieren.
Und wir schaffen die waffenrechtlichen
Voraussetzungen dafür, dass bei der Bejagung von insbesondere
Schwarzwild Nachtsichtgeräte verwendet werden
können. Das spielt angesichts des drohenden Eintrags der
sogenannten Afrikanischen Schweinepest eine Rolle.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der
festen Überzeugung, dass dies ein guter Kompromiss ist.
Ich darf dem Bundesrat für die vielen Vorschläge, die
unterbreitet wurden, ganz herzlich danken. Es ist schon
erwähnt worden: Im parlamentarischen
Gesetzgebungsverfahren sind wichtige Veränderungs- und
Verbesserungsvorschläge des Bundesrates aufgenommen worden.
Das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz wird unser
deutsches Waffenrecht noch besser machen, noch
sicherer, aber auch moderner und, wie gesagt, in Teilen
unbürokratischer. Deshalb bitte ich herzlich um
Zustimmung zu dem Gesetz.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Je
eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Herr
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und Frau
Senatorin Dr. Stapelfeldt (Hamburg).
Sehr geehrte Damen und Herren, wir kommen zur
Abstimmung.
Der Innenausschuss empfiehlt, dem Gesetz
zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Das ist die Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zur grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 11/20192
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
4, 13, 18, 22, 24, 25, 30, 34 bis 37, 42 und 47
bis 49.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
zur Kooperation und Information im
Kinderschutz – Antrag der Länder Thüringen, Mecklen-
1 Anlagen 6 und 7
2 Anlage 8
burg-Vorpommern und Bremen, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Schleswig-Holstein – (Drucksache 623/19)
Dem Antrag sind auch die Länder Baden-
Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Sachsen-Anhalt beigetreten.
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 wurde von Herrn Minister
Hermann (Baden-Württemberg) für Herrn Minister
Lucha abgegeben.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer ist
dafür? – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Holter
(Thüringen) zum Beauftragten zu bestelle
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
- part_of_vorgang → Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Abkommen vom 7. November 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über Soziale Sicherheit
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
- spoke_in ← Ina Scharrenbach (Rede)