Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten
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Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 337/26 (Beschluss)
10.07.26
Stellungnahme
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom
8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014
zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen
Austausch von Informationen über Finanzkonten
Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 beschlossen,
gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine
Einwendungen zu erheben.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über (Beschlussdrucksache)