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Trinkwassernotbrunnen in Thüringen, Stand: 31. Dezember 2024 (Antwort zu Drs. 21/142)

dip / drucksache 27.05.2025 · WP 21 · 21/307 · Antwort · Original ↗

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Trinkwassernotbrunnen in Thüringen, Stand: 31. Dezember 2024 (Antwort zu Drs. 21/142) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/307 21. Wahlperiode 27.05.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/142 – Trinkwassernotbrunnen in Thüringen – Stand: 31. Dezember 2024 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage „Trinkwassernotbrunnen in Thüringen, Stand: 31. Dezember 2023“ (Bundestagsdrucksache 20/11086) wurde unter anderem abgefragt, wie viele und welche Trinkwassernotbrunnen in Thüringen seit dem Jahr 2010 ertüchtigt bzw. gebohrt wurden und wie hoch jeweils der finanzielle Aufwand gewesen ist. Mit dieser Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden. 1. In welcher Höhe standen in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2024 Mittel zur Ertüchtigung oder Bohrung von Trinkwassernotbrunnen in Thüringen zur Verfügung (bitte nach Jahren auflisten)? Hinsichtlich der durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel für die Teilfinanzierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwassernotversorgung in Thüringen in den Jahren 2010 bis 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/21267, auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/823, auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/6461 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11086 verwiesen. Durch die Bundesregierung wurden im Jahr 2024 insgesamt 44 100 Euro für die Teilfinanzierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwassernotversorgung in Thüringen zur Verfügung gestellt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Mai 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Wie viele und welche Trinkwassernotbrunnen wurden in Thüringen in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2024 ertüchtigt bzw. gebohrt (bitte einzeln auflisten), und wie hoch war jeweils der finanzielle Aufwand (bitte einzeln auflisten)? Hinsichtlich der Maßnahmen und Ausgaben mit Bezug auf Trinkwassernotbrunnen in Thüringen in den Jahren 2010 bis 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/21267, auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/823, auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/6461 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11086 verwiesen. Von den im Jahr 2024 zur Verfügung gestellten Mitteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Thüringen keine Trinkwassernotbrunnen errichtet oder ertüchtigt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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