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Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen

dip / drucksache 13.05.2025 · WP 21 · 21/149 · Antrag · Original ↗

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Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/149 21. Wahlperiode 13.05.2025 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen Der Bundestag wolle beschließen: Die Zahl der auf die Fraktionen entfallenden Sitze im Ältestenrat und in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages sowie die Verteilung der Vorsitze in den Ausschüssen werden nach dem Verfahren der mathematischen Proportionen (St. Laguё/Schepers) berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wird. Das Gleiche gilt für die Besetzung von anderen Gremien, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Führt dieses Verteilverfahren nicht zu einer Wiedergabe der parlamentarischen Mehrheit oder zu mehrdeutigen Ergebnissen, errechnet sich die Verteilung nach d’Hondt. Berlin, den 13. Mai 2025 Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion Dr. Matthias Miersch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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