Gesetz zur Änderung des Kindergeldrechts
Beseitigung eines vom EU-Recht nicht beabsichtigten und nicht gerechtfertigten Missverhältnisses bei Notwendigkeit und Angemessenheit betr Kindergeldzahlungen in das EU-Ausland: Anpassung der Höhe des Kindergeldes an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates durch Anwendung der im Einkommenssteuerrecht zur Ermittlung ausländischer Lebensverhältnisse bereits verwendeten Ländergruppeneinteilung des BMF;<br /> Änderung § 66 Einkommensteuergesetz und § 6 Bundeskindergeldgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Juni 2012 zum Kindergeldanspruch von EU-Bürgern bei Wohnsitz der Kinder im EU-Ausland (C-611/10 Hudzinski, C-612/10 Wawrzyniak)
Zeitachse
- 17.10.2025 plenarprotokoll BR-Sitzung 1058 Protokoll der 1058. Sitzung des Bundesrates
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.