Protokoll der 1058. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1058. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1058
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1058. Sitzung
Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2025
I n h a l t :
Begrüßung einer Delegation von
Ministerpräsidenten aus dem Königreich Belgien . . . . . . . 323
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323
Rückblick der Präsidentin . . . . . . . . . . . . . . . 323
Erledigung noch anhängiger Vorlagen . . . . . . 367
1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52
Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR – . . 325
Beschluss: Der Präsident des Senats der
Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister
Dr. Andreas B o v e n s c h u l t e , wird
zum Präsidenten des Bundesrates gewählt.
Die Ministerpräsidentin des Saarlandes,
Anke R e h l i n g e r , und der
Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen,
Hendrik W ü s t , werden zu
Vizepräsidenten gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326
2. Wahl der Vorsitzenden und der
stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer
– gemäß § 45c GO BR – . . . . . . . . . . . . . . . 326
Beschluss: Es werden gewählt: die
Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen
beim Bund und für Europa, Staatsrätin
Nancy B ö h n i n g , zur Vorsitzenden,
Ministerpräsidentin Anke R e h l i n g e r
(Saarland) und Minister Nathanael L i -
m i n s k i (Nordrhein-Westfalen) zu
stellvertretenden Vorsitzenden . . . . . . . . 326
3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
– gemäß § 12 Absatz 1 GO BR –
(Drucksache 468/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326
Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse
werden gemäß dem Antrag der Präsidentin
in Drucksache 468/25 gewählt . . . . . . . . 326
4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10
Absatz 1 GO BR – (Drucksache 469/25) . . . . . 326
Beschluss: Staatsminister Eric B e i ß -
w e n g e r (Bayern) und Staatsrätin
Nancy B ö h n i n g (Bremen) werden
gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326
5. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung
des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen
– Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 211/25, zu Drucksache 211/25) 337
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 337
Dörte Schall (Rheinland-Pfalz) . . . . . 370*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Dr.
Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337
6. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Baugesetzbuchs – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Mecklenburg-
Vorpommern und Brandenburg –
(Drucksache 319/25)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323
7. Entschließung des Bundesrates „Stärkung
der pharmazeutischen Industrie durch
Abbau von Bürokratie!“ – Antrag der Länder
Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg,
Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 463/25) 337
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 338
8. Entschließung des Bundesrates „Notfall- und
Rettungsdienstreform zügig voranbringen –
Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden
Notfallversorgung“ – Antrag der Länder
Brandenburg und Hamburg –
(Drucksache 484/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 338
Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . . 338
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 338
9. Entschließung des Bundesrates „Die
Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche
Intelligenz (KI-VO) soll grundsätzlich auf EU-
oder Bundesebene vollzogen werden“ –
Antrag des Landes Baden-Württemberg –
(Drucksache 491/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 338
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 339
10. Entschließung des Bundesrates
„Marktüberwachung des Online-Handels im
Bereich der Produktsicherheit ertüchtigen –
Anpassung der Allgemeinen
Marktüberwachungsverordnung der EU“ – Antrag des
Landes Baden-Württemberg –
(Drucksache 490/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 339
11. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes –
Entlastung der Unternehmen durch
anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
(Drucksache 422/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 344
Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) . 371*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344
12. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz –
SGB VI-AnpG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 423/25) . . . . . . . . 344
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344
13. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung
der betrieblichen Altersversorgung und zur
Änderung anderer Gesetze (Zweites
Betriebsrentenstärkungsgesetz) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
424/25, zu Drucksache 424/25) . . . . . . . . . . 344
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344
14. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche
Regelungen (Drucksache 425/25) . . . . . . . . 344
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
15. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tiergesundheitsgesetzes, des
Tierarzneimittelgesetzes und des
Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes (Drucksache 426/25) 345
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
16. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Änderung des Energiesteuer- und des
Stromsteuergesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 427/25) . . . . . . . . 345
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 345
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
17. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung
weiterer Maßnahmen – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 428/25) . . . 347
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 374*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372*
18. Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der
Freizone Cuxhaven und zur Änderung
weiterer Vorschriften – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 473/25) . . . 347
Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 347
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
19. Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 474/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 328
Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 329
Gerald Heere (Niedersachsen) . . . . . . 330
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331
20. a) Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
nationalen Rechts an die Reform des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
(GEAS-Anpassungsgesetz) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 429/25)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
AZRG und weiterer Gesetze in Folge der
Anpassung des nationalen Rechts an das
Gemeinsame Europäische Asylsystem
(GEAS- Anpassungsfolgegesetz) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 430/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 348
Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . . 348
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister des Innern . . . 349
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme
gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . 351
21. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Europol-Gesetzes
(Drucksache 431/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 372*
22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte,
zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz
in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer
prozessualer Regelungen – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 432/25) . 351
Dr. Claudia Schilling (Bremen) . . . . . . 351
Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 352
Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) . 353
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 354
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
23. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Verbrauchervertrags- und des
Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung
des Behandlungsvertragsrechts – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 433/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372*
24. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2023/2225 über
Verbraucherkreditverträge – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 434/25) . . . 354
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
25. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von
Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU)
2025/794 geänderten Fassung – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 435/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . 374*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
26. Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu
Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher
(Schuldnerberatungsdienstegesetz –
SchuBerDG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 436/25) . . . . . . . . 355
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
27. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Vorschriften über die Einführung der
elektronischen Akte in der Justiz und über die
allgemeine Beeidigung von
Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des
Stiftungsregisterrechts – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 437/25) . . . . . . . . 355
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
28. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 438/25) . . . . . . . . 355
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
29. Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung
der Aufsuchung und Gewinnung von
Bodenschätzen in den geschützten
Meeresgebieten im Bereich der deutschen
ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 439/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 356
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
30. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 440/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
31. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Wehrdienstes – Wehrdienst-
Modernisierungsgesetz (WDModG) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 441/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Boris Pistorius, Bundesminister der
Verteidigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336
32. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 442/25) . . . . . . . . 347
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372*
33. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Änderung mautrechtlicher Vorschriften –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 443/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
34. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der
Vollstreckung von Fahrverboten und
Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern
ausländischer EU- und EWR-Führerscheine
ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland
(Drucksache 444/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 372*
35. Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu
den Übertragungsnetzkosten für das Jahr
2026 – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 445/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 357
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
36. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
nationaler Rechtsvorschriften an die europäische
Systematik der Wirtschaftszweige NACE
Revision 2.1 – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 446/25) . . . . . . . . 347
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372*
37. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom
24. Oktober 2024 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien
über die Rechtshilfe in Strafsachen – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 447/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 372*
38. Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024
über die Anwendung der Grundsätze der
Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
und die Beziehungen zu den nationalen
Parlamenten
COM(2025) 473 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 461/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 359
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 359
39. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen
Zusammenhalt, Landwirtschaft und den
ländlichen Raum, Fischerei und Meere,
Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum
2028-2034 sowie zur Änderung der
Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung
(EU, Euratom) 2024/2509
COM(2025) 565 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 460/25, zu Drucksache 460/25) 359
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 359
Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 374*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 12
Buchstabe b EUV . . . . . . . . . . . . . . . . . 360
40. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung der Bedingungen für die Durchführung
der Unterstützung der Union für die
Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis
2034
COM(2025) 560 final; Ratsdok. 11733/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 458/25, zu Drucksache 458/25) 360
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360
41. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung der Bedingungen für die Durchführung
der Unionsunterstützung für die Gemeinsame
Fischereipolitik, den Europäischen Pakt für
die Meere und die Meeres- und
Aquakulturpolitik der Union im Rahmen des Fonds für
national-regionale Partnerschaften gemäß der
Verordnung (EU) [NRP-Fonds] für den
Zeitraum 2028 bis 2034
COM(2025) 559 final; Ratsdok. 11757/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 465/25, zu Drucksache 465/25) 360
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360
42. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung, einschließlich für die
Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg),
und des Kohäsionsfonds als Teil des in der
Verordnung (EU) [...] [NRP] festgelegten
Fonds und zur Festlegung von Bedingungen
für die Durchführung der
Unionsunterstützung für regionale Entwicklung für den
Zeitraum von 2028 bis 2034
COM(2025) 552 final; Ratsdok. 11768/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 455/25, zu Drucksache 455/25) 360
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin
bei der Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . 360
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
43. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Europäischen Sozialfonds als Teil
des in der Verordnung (EU) [NRP-Plan]
festgelegten Plans für national-regionale
Partnerschaften und mit Bedingungen für die
Bereitstellung der Unionsunterstützung für
qualitativ hochwertige Beschäftigung, Kompetenzen
und soziale Inklusion für den Zeitraum von
2028 bis 2034
COM(2025) 558 final; Ratsdok. 11769/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 457/25, zu Drucksache 457/25) 361
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362
44. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in
Bezug auf das Schulprogramm der
Europäischen Union für Obst, Gemüse und Milch
(„EU-Schulprogramm“), sektorale
Interventionen, die Schaffung eines
Eiweißpflanzensektors, Anforderungen an Hanf, die
Möglichkeit von Vermarktungsnormen für Käse,
Eiweißpflanzen und Fleisch, die Anwendung
zusätzlicher Einfuhrzölle und Vorschriften für
die Versorgung in Notsituationen und
schweren Krisen
COM(2025) 553 final; Ratsdok. 11722/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 456/25, zu Drucksache 456/25) 362
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362
45. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Unionsunterstützung in den Bereichen Asyl,
Migration und Integration für den Zeitraum
2028 bis 2034
COM(2025) 540 final; Ratsdok. 11805/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 448/25, zu Drucksache 448/25) 362
Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 362
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
46. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Unionsunterstützung im Bereich der inneren
Sicherheit für den Zeitraum 2028 bis 2034
COM(2025) 542 final; Ratsdok. 11943/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 450/25, zu Drucksache 450/25) 363
Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
47. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Unionsunterstützung für den Schengen-
Raum, die integrierte europäische
Grenzverwaltung und die gemeinsame Visumpolitik
für den Zeitraum 2028 bis 2034
COM(2025) 541 final; Ratsdok. 11792/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 449/25, zu Drucksache 449/25) 363
Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
48. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über das
Katastrophenschutzverfahren der Union und die
Unterstützung der Union für die
Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen
Notlagen sowie zur Aufhebung des Beschlusses
Nr. 1313/2013/EU
(Katastrophenschutzverfahren der Union)
COM(2025) 548 final; Ratsdok. 11689/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 476/25, zu Drucksache 476/25) 347
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373*
49. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Europäische Chemikalienagentur und zur
Änderung der Verordnungen (EG)
Nr. 1907/2006, (EU) Nr. 528/2012, (EU)
Nr. 649/2012 und (EU) 2019/1021
COM(2025) 386 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 487/25, zu Drucksache 487/25) 363
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
50. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1272/2008,
(EG) Nr. 1223/2009 und (EU) 2019/1009 im
Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter
Anforderungen und Verfahren für chemische
Produkte
COM(2025) 531 final; Ratsdok. 11433/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 412/25, zu Drucksache 412/25) 347
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373*
51. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über
die Struktur und die Sätze der
Verbrauchsteuern auf Tabak und mit Tabak verwandte
Erzeugnisse (Neufassung)
COM(2025) 580 final; Ratsdok. 11725/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 459/25, zu Drucksache 459/25) 347
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373*
52. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Den Standort
Europa wählen für Biowissenschaften – Eine
Strategie, um Europa bis 2030 zum weltweit
attraktivsten Standort für Biowissenschaften
zu machen
COM(2025) 525 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 332/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 364
53. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament und den Rat Strategie für ein
Quanten-Europa: Ein Quanten-Europa in
einer Welt im Wandel
COM(2025) 363 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 453/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 364
Falko Mohrs (Niedersachsen) . . . . . . 364
Dr. Silke Launert, Parl. Staatssekretärin
bei der Bundesministerin für
Forschung, Technologie und Raumfahrt 375*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 365
54. Verordnung zur Fortschreibung der
Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026
(Drucksache 471/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373*
55. Verordnung zur Anpassung des
Milchproduktrechts an unionsrechtliche und
technologische Entwicklungen (Drucksache 417/25) 347
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373*
56. Zweite Verordnung zur Änderung der
Honigverordnung und anderer
lebensmittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache 418/25) 347
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373*
57. Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes
über die Selbstbestimmung in Bezug auf den
Geschlechtseintrag im Meldewesen –
gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG –
(Drucksache 419/25)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323
58. Verordnung zur Verlängerung der
Hofraumverordnung (Drucksache 420/25) . . . . . . . 347
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373*
59. Zweite Verordnung zur Änderung der
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
(Drucksache 421/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373*
60. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union für den Luftsicherheitsausschuss der
Kommission gemäß Artikel 19 der
Verordnung (EG) Nr. 300/2008 zur Festlegung
gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in
der Zivilluftfahrt (AVSEC) – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 343/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 343/1/25 . . . . . . . . . . . . . 373*
61. Benennung von Mitgliedern für den Beirat
Deutschlandstipendium – gemäß § 12 StipG
i.V.m. § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 3
StipV – (Drucksache 341/25) . . . . . . . . . . . 347
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 341/1/25 . . . . . . . . . . . . . 373*
62. Gesetz zur Ausführung von Artikel 109
Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des
Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
(Drucksache 541/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 109
Absatz 3 Satz 7, Absatz 4, Absatz 5 Satz 3
und Artikel 109a Absatz 1 GG . . . . . . . . 373*
63. Gesetz zur Finanzierung von
Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen
(Länder-und-Kommunal-
Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG)
(Drucksache 542/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 326
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 327
Petra Köpping (Sachsen) . . . . . . . . . . 369*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 143h
Absatz 2 Satz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 328
64. Erstes Gesetz zur Änderung des
Sanierungshilfengesetzes (Drucksache 543/25) . . 347
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 143d
Absatz 4 Satz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 373*
65. Gesetz über die Einführung einer
bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
und zur Änderung weiterer Gesetze
(Drucksache 544/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331
Dörte Schall (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 331
Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend . 332
Falko Mohrs (Niedersachsen) . . . . . . . 369*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . 332
66. Gesetz zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften
(Drucksache 545/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 365
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365
67. Gesetz zur Beschleunigung des
Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
(Drucksache 546/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332
Özlem Ünsal (Bremen) . . . . . . . . . . 332
Steffen Schütz (Thüringen) . . . . . . . . 333
Verena Hubertz, Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
68. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbesserung des
strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
– Antrag der Länder Rheinland-Pfalz,
Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 526/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365
Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . 375*
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe
der beschlossenen Änderung – Bestellung
von Staatsminister Philipp Fernis
(Rheinland-Pfalz) zum Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . 365
69. Entschließung des Bundesrates: KI-
Regulierung der EU auf den Prüfstand stellen! –
Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 569/25) . . . . . 339
Eric Beißwenger (Bayern) . . . . . . . . 339
Dörte Schall (Rheinland-Pfalz) . . . . . 339
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340
70. Entschließung des Bundesrates zur
Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 527/25) . . . . . 340
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341
71. Entschließung des Bundesrates „Angriffe auf
Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches
und pflegerisches Personal“ – Antrag des
Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 570/25) . . . . . . . . . . 341
Falko Mohrs (Niedersachsen) . . . . . . . 371*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342
72. Entschließung des Bundesrates
„Beschleunigung und Vereinheitlichung von
Planungsverfahren“ – Antrag des Freistaates Sachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 573/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342
Regina Kraushaar (Sachsen) . . . . . . . . 342
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343
73. Entschließung des Bundesrates für
transparente Kraftstoffpreise – Antrag des Landes
Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 530/25) . . . . . . . . . . 365
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365
74. Entschließung des Bundesrates:
Versorgungssicherheit durch beschleunigte Realisierung
von Gaskraftwerken – Eckpunkte für ein
Kraftwerkeerrichtungsbeschleunigungsgesetz – Antrag des Freistaates Bayern gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 571/25) 365
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365
75. Entschließung des Bundesrates zur
verbesserten Sicherstellung der Versorgung durch
sektorenübergreifende Vernetzung an
Krankenhausstandorten – Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 576/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365
Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
76. Entschließung des Bundesrates zur
Novellierung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV)
zur Förderung des Fernwärmeausbaus im
Mietwohnungsbestand – Antrag der Freien
und Hansestadt Hamburg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 579/25) . . . . . 343
Katharina Fegebank (Hamburg) . . . . . 343
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344
77. Gesetz zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz 2025)
(Drucksache 584/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106
Absatz 3 Satz 3 und Artikel 107 Absatz 2
Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
78. Gesetz zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes – Kürzung der Kostenpauschale und
Erhöhung der Ordnungsgelder
(Drucksache 585/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
79. Gesetz zu dem Protokoll vom 21. August
2023 zur Änderung des Abkommens vom
11. August 1971 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
in der Fassung des Änderungsprotokolls vom
27. Oktober 2010 (Drucksache 586/25) . . . . 366
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 GG 366
80. Gesetz zu dem Protokoll vom 14. April 2025
zur Änderung des Abkommens vom 12. April
2012 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich der Niederlande
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und
zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in
der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016
sowie das Protokoll vom 24. März 2021
geänderten Fassung (Drucksache 587/25) . . . . 366
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
81. Entschließung des Bundesrates zur
Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes –
Antrag der Länder Mecklenburg-
Vorpommern, Thüringen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 582/25) . . . . . 366
Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
82. Zweite Verordnung zur Änderung der
Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-
Fortgeltungsverordnung (2. UkraineAufenthÄndFGV)
(Drucksache 574/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 368
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin A n k e R e h l i n g e r ,
Ministerpräsidentin des Saarlandes
Amtierender Präsident D r . D i e t m a r
W o i d k e , Ministerpräsident des Landes
Brandenburg – zeitweise –
Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r -
m a n n , Minister für Verkehr des Landes
Baden-Württemberg – zeitweise –
Amtierender Präsident D r . F l o r i a n
H e r r m a n n , Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien des Freistaates Bayern – zeitweise –
Amtierender Präsident N a t h a n a e l L i -
m i n s k i , Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und
Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-
Westfalen – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Nancy Böhning (Bremen)
Eric Beißwenger (Bayern)
Thorsten Bischoff (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für
Migration
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Eric Beißwenger, Staatsminister für
Europaangelegenheiten und Internationales
B e r l i n :
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales
Dr. Benjamin Grimm, Minister der Justiz und für
Digitalisierung
Detlef Tabbert, Minister für Infrastruktur und
Landesplanung
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und
Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin,
Senatorin, Präses der Behörde für Umwelt, Klima,
Energie und Agrarwirtschaft
Maryam Blumenthal, Senatorin, Präses der Behörde
für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration,
Jugend und Soziales
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Dr. Heiko Geue, Finanzminister
N i e d e r s a c h s e n :
Olaf Lies, Ministerpräsident
Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und
Klimaschutz
Gerald Heere, Finanzminister
Falko Mohrs, Minister für Wissenschaft und Kultur
Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
R h e i n l a n d - P f a l z :
Alexander Schweitzer, Ministerpräsident
Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und
Staatssekretär für Bundes- und
Europaangelegenheiten
Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur
und Landesentwicklung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und
Verbraucherschutz
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend,
Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
T h ü r i n g e n :
Mario Voigt, Ministerpräsident
Katja Wolf, Finanzministerin
Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und
Landesentwicklung
Steffen Schütz, Minister für Digitales und
Infrastruktur
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Boris Pistorius, Bundesminister der Verteidigung
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Dr. Michael Meister, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Dr. Silke Launert, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Forschung, Technologie und
Raumfahrt
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
Katja Mast, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung
Ulrich Lange, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit
Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit
Sören Bartol, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
1058. Sitzung
Berlin, den 17. Oktober 2025
Beginn: 09.33 Uhr
Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 1058. Sitzung des Bundesrates.
Zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere
Ehrentribüne lenken. Dort hat eine Delegation aus dem
Königreich Belgien Platz genommen. Zu Gast sind der
Ministerpräsident der Wallonie, Herr Adrien D o l i -
m o n t , und der Ministerpräsident der
Deutschsprachigen Gemeinschaft, Herr Oliver P a a s c h , begleitet
durch den Botschafter. – Seien Sie uns ganz herzlich
willkommen!
(Beifall)
Deutschland und Belgien verbindet eine
ausgezeichnete Partnerschaft. Als direkte Nachbarn arbeiten wir in
vielen Bereichen sehr eng zusammen. Zudem finden
regelmäßig gegenseitige Besuche sowie politische
Kontakte statt.
Im November 2021 durften wir Sie, Herr
Ministerpräsident Paasch, und weitere belgische Ministerpräsidenten
zuletzt hier im Hause begrüßen. Im Juni 2023 reiste der
damalige Bundesratspräsident Ramelow zu einem
Gegenbesuch zu Ihnen nach Belgien. Ich freue mich sehr,
dass wir heute hier im Bundesrat mit gemeinsamen
Gesprächen an diese Tradition anknüpfen können.
Meine Damen und Herren, liebe Gäste aus Belgien,
noch einmal herzlich willkommen! Wir freuen uns auf
den Austausch und die fruchtbaren Begegnungen mit
Ihnen.
Gemäß § 28 unserer Geschäftsordnung habe ich nun
noch Veränderungen in der Mitgliedschaft des
Bundesrates bekannt zu geben:
Aus dem Senat der Freien Hansestadt Bremen und
damit aus dem Bundesrat ausgeschieden ist mit Ablauf
des 6. Oktober 2025 Frau Senatorin Sascha A u l e p p ,
der ich herzlich für ihre Arbeit danken möchte. Mit
Beschluss vom 8. Oktober hat der Senat Herrn Senator
Mark R a c k l e s zum stellvertretenden Mitglied des
Bundesrates bestellt. – Unseren herzlichen Glückwunsch!
Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 82 Punkten vor.
Die Gesetze, die der Deutsche Bundestag gestern
beschlossen hat – das sind unsere Punkte 77, 78, 79 und 80 –,
wurden vor Beginn der Sitzung umgedruckt und hier im
Saal verteilt.
TOP 6 und TOP 57 werden abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 4 werden die Punkte 63,
19, 65, 67 und 31 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen.
Nach TOP 10 werden die Punkte 69, 70, 71, 72 und 76 –
in dieser Reihenfolge – erörtert.
Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Ihrerseits Wortmeldungen zur Tagesordnung? –
Das ist nicht der Fall.
Damit ist sie dann so festgestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Unser Auftrag hier in der
Länderkammer ist es, die Interessen unseres jeweiligen
Bundeslandes und seiner Menschen bestmöglich zu vertreten.
Dies ist eine Selbstverständlichkeit und vor allem unser
Selbstverständnis.
Besonders im Amt der Bundesratspräsidentin weitet
sich jedoch der Blick. Für die gesamte Kammer
Verantwortung zu tragen, sorgt dafür, dass man ein tieferes
Verständnis und eine höhere Aufmerksamkeit für die
Belange aller in diesem Hause entwickelt. Das möchte
ich mir auch in Zukunft bewahren. Denn ich finde, genau
diese Ambivalenz macht unser Haus und den deutschen
Föderalismus so stark: die eigenen Landesinteressen
vertreten zu können und die Interessen der anderen dabei
dennoch zu wahren. Auch deshalb habe ich beim Festakt
zum Tag der Deutschen Einheit vor wenigen Tagen die
Frage verneint, ob der Osten sich so lange verändern
muss, bis er wie der Westen ist. Es geht vielmehr ums
Voneinander-Lernen und Miteinander-Wachsen, und
zwar egal, aus welcher Himmelsrichtung wir anreisen, ob
hierher oder zu einem Tag der Deutschen Einheit.
Diesem Gedanken wollten wir nicht nur am Tag der
Deutschen Einheit Rechnung tragen – aber auch dort. Ich
habe mich insofern über die vielen positiven
Rückmeldungen im Nachgang aus dem Kollegenkreis gefreut.
Unser Ziel war es, Ihnen allen zur 35. Einheitsfeier – also
zugegebenermaßen zu einem halbrunden Jubiläum – sehr
tief im Westen eine gute Plattform zu bereiten. Das wäre
nicht so gut geworden, wenn Sie, die Länder, auf der
Meile und bei allem, wo es sich zu beteiligen galt, sich
nicht so hervorragend präsentiert hätten. Die
Saarländerinnen und Saarländer sind damit noch ein Stückchen
mehr zu begeisterten Föderalisten geworden. Dafür
möchte ich Ihnen meinen großen Dank aussprechen, in
den ich ganz ausdrücklich auch die Verfassungsorgane
mit deren Präsentationen mit einschließen möchte.
Dieses – wie ich finde – gelungene Fest der Einheit in
Vielfalt mit seinen 400 000 friedlichen und an der
Demokratie interessierten Besucherinnen und Besuchern aus ganz
Deutschland war ein Zeichen dafür, dass das gute
Gespräch, das gemeinsame Feiern, der gesellschaftliche
Zusammenhalt in Deutschland trotz aller Unkenrufe
gelebte Realität sind.
Dass der französische Staatspräsident Emmanuel
Macron bei einem Festakt rund zwei Kilometer von der
gemeinsamen Staatsgrenze entfernt einen
leidenschaftlichen Appell für die deutsch-französische
Zusammenarbeit und ein Europa in Frieden, Freiheit und Demokratie
ausgesprochen hat, war nicht nur örtlich naheliegend,
sondern, wie ich finde, eine bleibende Ermutigung für
uns alle. Das Konsensprinzip hier im Bundesrat, die
„checks and balances“ zwischen den Verfassungsorganen
und ein gesellschaftlicher Austausch, der das
Gemeinsame sucht und nicht das Trennende betont, sind und
bleiben die richtigen Grundlagen für ein Deutschland in
gelebter Einheit, in demokratischer Verfasstheit,
verpflichtet den liberalen und sozialen Idealen und in
friedlicher Verbundenheit zu seinen Nachbarn und der Welt.
Diese Verbundenheit mit der Welt habe ich auf den
Auslandsreisen meiner Präsidentschaft gespürt, und ich
habe auch versucht, sie ein Stück weit zu vermitteln. Es
war mir wichtig – in Kombination – nach Frankreich und
Polen zu reisen und eine Reihe von Initiativen, politisch
und auch kulturell, zu starten, um einen Beitrag zum
Fortbestand, zum vitalen Leben des Weimarer Dreiecks
zu leisten. Dieses bleibt die Achse der europäischen
Verständigung, die gerade in Zeiten unersetzlich ist, in denen
die Welt neu vermessen wird und der Krieg nach Europa
zurückgekehrt ist.
Ich bin stolz und dankbar, dass wir mit der Botschaft
der Ukraine deren diesjährigen Unabhängigkeitstag in der
Landesvertretung des Saarlandes begehen und damit der
ungebrochenen Solidarität mit dem Land und dessen
täglich unter den russischen Aggressionen leidenden
Menschen ein weiteres Mal Ausdruck verleihen konnten.
Ich bin aber auch traurig, dass wir dies mussten, und
wünsche mir nichts mehr, als dass wir sofort mit dieser
Tradition brechen könnten, wenn es dazu einen Anlass
gäbe. Auch mein Besuch als Bundesratspräsidentin in der
Republik Moldau auf der Rückreise aus Kasachstan war
ein Signal der Solidarität. Besonders erleichtert waren
wir, dass bei der dortigen Parlamentswahl vor knapp drei
Wochen ein proeuropäisches Ergebnis zustande
gekommen ist.
Die Welt ist im Wandel, bei uns und anderswo.
Deshalb haben wir mit unserem Motto „Zukunft durch
Wandel“ ein Signal für die Gestaltbarkeit unserer Zukunft und
für eine optimistische Grundhaltung im Wandel gesetzt.
Ich bin dankbar, dass wir hier als Ministerpräsidentinnen
und Ministerpräsidenten und als Länderkammer
gemeinsam eine Voraussetzung für Zukunft durch Wandel
erreichen und mit ermöglichen konnten: Die
Grundgesetzänderung für das Sondervermögen Infrastruktur und die
Steigerung der Verteidigungsausgaben war sicherlich
auch für dieses Haus eine historische Wegmarke. Dass
wir beim Sondervermögen 100 Milliarden Euro für die
Länder und darüber hinaus eine Ausnahmeregelung von
der Schuldenbremse mit Bundestag und Bundesregierung
vereinbaren konnten, stößt die Tür zu einer guten Zukunft
ein großes Stück weit auf.
Eines muss uns jedoch bewusst sein: Diese
zusätzlichen Mittel in Milliardenhöhe sind fürwahr kein Grund,
unseren Staat nicht gleichzeitig auch zu modernisieren.
Vielmehr unterstreichen sie geradezu die Dringlichkeit,
ihre Verausgabung mit der Modernisierung der
Verwaltung zu verknüpfen. Jetzt sind die Mittel da, und es gibt
keine Entschuldigung mehr dafür, dass damit nicht
saniert, gebaut und politisch geliefert wird. Das
Sondervermögen baut auf allen politischen Ebenen einen
enormen Druck auf. Ich finde allerdings: Dieser Druck ist
unsere große Chance, wenn wir ihn in neuen Schwung
für Bürokratieabbau, Verwaltungsmodernisierung und
Digitalisierung umwandeln.
Längst sind noch nicht alle Zeichen verlässlich auf
Zukunft durch erfolgreichen Wandel gestellt. In diesen
Wochen und Monaten beschäftigen uns die Krise der
Automobilindustrie und die offenen Zukunftsfragen der
Stahlindustrie wie auch viele andere Fragen den
Wirtschaftsstandort Deutschland betreffend. Viele Menschen
in unserem Land haben Angst um ihre wirtschaftliche
Existenz, sie haben Angst um ihre Arbeitsplätze. Deshalb
trifft es sich mit Blick auf die beiden genannten Branchen
zumindest aus saarländischer Perspektive sehr gut, dass
Bremen die Nachfolge der Bundesratspräsidentschaft
antritt. Im Saarland ist grüner Stahl kein Zukunftsplan,
sondern längst auf dem Weg zur Wirklichkeit. Saarstahl
baut die Anlagen, schließt erste Lieferverträge für
Wasserstoff. Bei allen regulativen Schwierigkeiten, denen wir
uns ausgesetzt sehen, ist dieser Weg beschritten. An
anderen Standorten, insbesondere im zukünftigen
Bundesratsvorsitzland Bremen, wird noch um den grünen
Stahl gekämpft. Es bleibt also eine Aufgabe von uns
allen, am Wirtschaftsstandort Deutschland eine Zukunft
zu schaffen, in der Menschen nicht mehr um ihren
Arbeitsplatz fürchten müssen, und Industrie und
wettbewerbsfähige Wirtschaft hier in Deutschland für die
Zukunft zu sichern.
Bremen und das Saarland sind keine originären
Sitzländer der großen deutschen Automobilkonzerne, aber in
beiden Ländern, wie auch in vielen anderen unserer
Bundesländer, ist durch Produktionsstätten und Unternehmen
in der Lieferkette eine erhebliche Anzahl von
Arbeitsplätzen vom Erfolg der Automobilbranche abhängig –
egal ob es um fertige Fahrzeuge oder um wichtige Teile
geht. Wir brauchen als Automotive-Länder ein
gemeinsames Verständnis dafür, dass es 2035 überhaupt noch
eine nennenswerte Automobilbranche in Deutschland
geben muss, die dann auch in der Lage ist, Klimaziele
einhalten zu können. Es muss uns allen darum gehen,
weder die Automobilarbeitsplätze von heute noch die von
morgen aufs Spiel zu setzen. Klimaschutz und Sicherung
von Arbeitsplätzen müssen zusammengebracht werden –
im Stahl wie beim Auto wie auch in vielen anderen
Bereichen. Flexibilität auf der Wegstrecke dahin ist
angezeigt. Eine Versöhnung von Klimaschutzzielen mit
industriepolitischen Realitäten scheint dabei der gewiesene
Weg zu sein.
Ich wünsche meinem Kollegen Andreas Bovenschulte
von ganzem Herzen, dass er im Bundesrat nicht nur bei
diesen Beispielen, sondern auch insgesamt die Interessen
der Länder genauso zusammenbringt, wie er die
Unterschiede im Interesse aller bestmöglich moderiert. – Ich
bin mir sehr sicher, lieber Kollege Bovenschulte, dass
Ihnen das sehr gut gelingen wird. Ich freue mich darauf,
Sie dann im neu zusammengesetzten Präsidium
zusammen mit dem Kollegen Hendrik Wüst aus Nordrhein-
Westfalen im kommenden Jahr als Vizepräsidentin dabei
unterstützen zu können.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, sehr geehrte Frau Dr. Rettler – stellvertretend für
die Bundesratsverwaltung –, lieber Thorsten Bischoff –
stellvertretend für die Landesvertretung des Saarlandes –,
ich danke Ihnen allen für die Zusammenarbeit,
Unterstützung und Begleitung in diesem Jahr. Mich hat diese Zeit
darin bestärkt, dass unser föderales Miteinander, dass
unser konsensuales Politikverständnis, dass unsere Pflege
des politischen Austauschs in der Mitte der Gesellschaft
der einzige Weg ist, um Zukunft durch Wandel für die
Menschen in unserem Land erfolgreich zu gestalten.
Wir als Bundesrat geben den Menschen in unseren
Ländern eine Stimme im politischen Berlin. Der
Bundesrat ist ein Ort der Entscheidung. Hier wird Demokratie
durch Machen gelebt. Wir wissen nicht, welche
Konstellationen auf unsere Länderkammer in der Zukunft
zukommen. Nehmen wir uns aber vor, jedem und jeder in
diesem Land klarzumachen: Der Bundesrat darf niemals
ein Haus von Parolen und Propaganda werden. Vielmehr
muss er immer ein Haus des Ausgleichs und der
Antworten auf die Fragen der Zeit bleiben. In diesem Sinne: Uns
allen gutes Gelingen, bon courage und Glück auf! –
Herzlichen Dank!
(Beifall)
Ich darf dann zur Tagesordnung kommen.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
TOP 1
Wahl des Präsidiums
Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für
das am 1. November 2025 beginnende neue
Geschäftsjahr vor, den Bürgermeister der Freien Hansestadt
Bremen, Herrn Dr. Andreas Bovenschulte, zum Präsidenten
des Bundesrates zu wählen.
Über die Wahl des Präsidenten wird nach unserer
Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte, nun
die Länder im Einzelnen aufzurufen.
Eric Beißwenger (Bayern), Schriftführer:
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Ja
Brandenburg Ja
Bremen Ja
Hamburg Ja
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Ja
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Ja
Präsidentin Anke Rehlinger: Demnach kann ich
feststellen, dass Herr Bürgermeister Dr. Andreas
B o v e n s c h u l t e für das Geschäftsjahr 2025/2026
einstimmig zum Präsidenten des Bundesrates gewählt
ist.
Herr Bürgermeister, ich frage Sie: Nehmen Sie die
Wahl an?
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Ja.
Präsidentin Anke Rehlinger: Dann darf ich Ihnen,
Herr Kollege Dr. Bovenschulte, die Glückwünsche des
Hauses aussprechen, einschließlich meiner natürlich.
(Beifall – Kurzer Fototermin im Halbrund)
Wir kommen nun zur Wahl der Vizepräsidenten.
Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur
Wahl vor: zur Ersten Vizepräsidentin die Präsidentin
des noch laufenden Geschäftsjahres, zum Zweiten
Vizepräsidenten den Ministerpräsidenten des Landes
Nordrhein-Westfalen, Herrn Hendrik W ü s t .
Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über diese
Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer zustimmen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Die Vorschläge sind einstimmig angenommen.
Ich darf erklären, dass Herr Kollege Wüst und ich
selbst diese Wahl mit großer Freude ebenfalls annehmen.
Wir kommen zu Punkt 2:
TOP 2
Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden
Vorsitzenden der Europakammer
Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des
Bundesrates bilden, stellen in gleicher Reihenfolge die
Vorsitzende der Europakammer und ihre zwei
Stellvertreter.
Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, Frau
Staatsrätin Nancy B ö h n i n g (Bremen) zur Vorsitzenden,
Frau Ministerpräsidentin Anke R e h l i n g e r
(Saarland) zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden und
Herrn Minister Nathanael L i m i n s k i (Nordrhein-
Westfalen) zum zweiten stellvertretenden
Vorsitzenden der Europakammer für das Geschäftsjahr 2025/2026
zu wählen.
Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte
ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit sind die Vorsitzende der Europakammer und
ihre zwei Stellvertreter einstimmig gewählt.
Tagesordnungspunkt 3:
TOP 3
Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
(Drucksache 468/25)
Für diese Wahl liegt Ihnen der Antrag der
Präsidentin vor.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit ist auch das einstimmig so beschlossen.
Punkt 4:
TOP 4
Wahl der Schriftführer (Drucksache 469/25)
Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2025/2026
Herrn Staatsminister Eric B e i ß w e n g e r (Bayern)
und Frau Staatsrätin Nancy B ö h n i n g (Bremen) als
Schriftführer zu wählen.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit sind beide Schriftführer einstimmig gewählt.
Wir kommen zu Punkt 63 der Tagesordnung:
TOP 63
Gesetz zur Finanzierung von
Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-
Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz –
LuKIFG) (Drucksache 542/25)
Hier gibt es Wortmeldungen. Als Erstes hat das Wort:
Herr Ministerpräsident Schweitzer aus Rheinland-Pfalz.
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Es ist mehr als eine Floskel, wenn ich
sage, dass Bund, Länder und Kommunen in diesen Tagen
vor gewaltigen Aufgaben stehen. Das vorliegende
Gesetz, abgekürzt: LuKIFG – manche sagen „Lucky“-FG;
hoffentlich werden wir das alle miteinander dann auch so
empfinden –, trägt ein historisches Investitionsprogramm
in sich. Wir schaffen damit gemeinsam die
Voraussetzungen dafür, dass wir den in Deutschland doch schon
sehr groß gewordenen Investitionsstau auflösen können.
Lassen Sie mich das Augenmerk darauf richten, dass es
wirklich beachtlich ist, dass wir nach nur sieben
Monaten – von der grundsätzlichen Einigung über die
Notwendigkeit, die sich daraus ergebenden Schritte bis hin zu
einer Grundgesetzänderung und der Verabschiedung
eines Einrichtungsgesetzes für das Sondervermögen –
heute zu einer hoffentlich mehrheitlichen, vielleicht sogar
einstimmigen Entscheidung kommen können!
Ich will in diesem Zusammenhang ausdrücklich der
Bundesregierung danken – ganz besonders unserem
Bundesfinanzminister –, den Haushälterinnen und
Haushältern der regierungstragenden Fraktionen und dem
Bundestag insgesamt, die diese Schritte auf den Weg
gebracht haben. Ich will aber auch sagen: Es ist gut, dass
wir als Länder und die Kommunen nicht nur am Rande
der Entscheidungen stehen konnten, sondern sehr eng
eingebunden waren und dass wichtige Hinweise der
Länder aufgenommen werden konnten. Ich gehe sogar so
weit, zu sagen: Ohne die Länder hätte es dieses Gesetz
und dieses Volumen gar nicht gegeben. Der Bund hat
zugehört und verstanden, was für eine erfolgreiche
Umsetzung vor Ort notwendig ist. Ich wünsche mir, dass das
auch im weiteren Ablauf bei der Umsetzung so bleibt.
Wir brauchen einen gemeinsamen, einen
praxistauglichen Rahmen mit einer Verwaltungsvereinfachung, die
mit dem LuKIFG einhergeht. Dies bedeutet: Wir müssen
das Investieren in Deutschland einfacher, schneller,
moderner, digitaler, attraktiver machen, damit aus diesen
Milliarden auch echte Projekte werden und damit diese
Projekte nicht erst am Ende der Laufzeit entstehen und
wahrnehmbar sind. Sie müssen früh entstehen können,
damit die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, die
Unternehmen, die Regionen den berechtigten Eindruck
bekommen: Es tut sich etwas im Land. – Wir haben
gemeinsam die Verantwortung, die Umsetzung so
unbürokratisch wie möglich zu organisieren. Lassen Sie mich
auch sagen: Je unbürokratischer, desto besser! Und: Je
mehr wir aus diesen Erfahrungen für die Umsetzung
anderer Projekte lernen, desto besser ist es.
Mit dem LuKIFG werden nicht nur erhebliche
finanzielle Mittel bereitgestellt, sondern auch Voraussetzungen
geschaffen, um moderne Infrastrukturprojekte zu
verbessern. Nicht nur die Förderung klassischer
Bauinvestitionen ist Bestandteil, wir können auch notwendige Begleit-
und Folgemaßnahmen für die Umsetzung der Projekte
auf den Weg bringen. Ich denke etwa an die digitale
Verwaltung im Bau- und Infrastrukturbereich. Auch das
ist ja nachhaltig – weit über die Umsetzung dieses
Gesetzes und dieses Investitionspaketes hinaus. All das ist ja
überhaupt erst auf den Weg gebracht worden, nicht nur
um den Investitionsstau aufzulösen, sondern auch, um die
teilweise immer noch bedrückende wirtschaftliche Lage
in Deutschland aufzulösen und alles ein ganzes Stück
voranzubringen. Wir brauchen einen starken Impuls für
unsere Wirtschaft; wir brauchen einen starken Impuls für
die Regionen, für die Branchen in den Regionen. Darum
ist das Gesetz nicht weniger als ein massives
Konjunkturprogramm. Jeder Euro, den wir investieren – das
wissen wir aus vielen anderen vergleichbaren Fällen –,
hebelt weitere Investitionen – auch private Investitionen –,
stärkt regionale Unternehmen, schafft, sichert, erhält
Arbeitsplätze und macht den Standort insgesamt
attraktiver, und das nicht nur in einigen Zentren, sondern in ganz
Deutschland, in allen Regionen.
Ich will gerne berichten, wie wir in Rheinland-Pfalz in
der Umsetzung unterwegs sind. Ich habe den Sommer
genutzt, um mich mit den kommunalen Spitzenverbänden
des Landes Rheinland-Pfalz zusammenzusetzen. Wir
haben uns in sehr intensiven Beratungen auf einen
gemeinsamen Weg geeinigt. Für Rheinland-Pfalz bedeutet
die Umsetzung dieses Investitionspaketes, dass in den
nächsten zwölf Jahren rund 4,8 Milliarden Euro nach
Rheinland-Pfalz fließen. Diese Mittel werden wir
zielgerichtet im Sinne des Bundesgesetzgebers, aber natürlich
auch im Sinne eigener Schwerpunkte einsetzen.
60 Prozent der Mittel – der Löwenanteil – gehen direkt
an die Kommunen, und wir werden als Landesregierung
die Entscheidung auf den Weg bringen, dass wir darüber
hinaus noch weitere 600 Millionen Euro Landesmittel
obendrauf legen. Ich will dem Bund dafür danken, dass er
den Rahmen geschaffen hat, sodass wir noch in diesem
Jahr ein eigenes Gesetz in den Landtag einbringen
können. Damit ist auch klar: Alle, die darauf setzen, dass
dieses Investitionsprogramm auf den Weg kommt,
werden bald eine klare Antwort bekommen.
Wir haben uns in Rheinland-Pfalz Schwerpunkte
gesetzt, die auch zu den Debatten auf Bundesebene passen.
Wir wollen den Bildungsstandort noch attraktiver
machen. Wir wollen uns mit der Infrastruktur unseres
Landes beschäftigen. Und wir wollen natürlich das Land, die
Kommunen, die Regionen klimawandelresilient machen.
Auch im Bereich der Infrastruktur knüpfen wir an
aktuelle politische und auch bundespolitische Debatten an. Ich
kann, ohne dass ich in irgendeiner Weise spezifischer
werde, nur an Teile der Bundesregierung appellieren,
wenn es um Verkehrsinfrastrukturthemen geht, das
Gelingen in den Blick zu nehmen und nicht zu vergessen,
dass wir historische Investitionssummen im Bereich der
Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung haben. Wir sollten
also nicht darüber streiten, ob das reicht, sondern den
Ehrgeiz entwickeln, das, was da ist, jetzt entschlossen
umzusetzen. In den Regionen ist zur Debatte rund um das
Thema „große Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen“ und
das Thema „Bahn und Schiene“ Unsicherheit entstanden.
Ich glaube, diese Verunsicherung sollte schnellstmöglich
beendet werden.
Meine Damen und Herren, wir schaffen Strukturen,
die es mit sich bringen, dass in der gesellschaftlichen
Debatte wahrgenommen wird: Ja, dieser Staat ist
handlungsfähig, dieser Staat ist schnell und nimmt die
richtigen Ressourcen in die Hand, um Deutschland zu
stärken – den Standort Deutschland, aber auch das
Zusammenleben von Menschen in den Regionen. Ich will es
nicht mit allzu viel Pathos versehen, aber lassen Sie mich
doch sagen: Am Ende ist dieses Investitionspaket, das
LuKIFG, nicht weniger als ein Dienst an unserer
Demokratie. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Kollege Schweitzer! – Als Nächstes hat das Wort: Herr
Staatsminister Pentz aus Hessen.
Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Herr Ministerpräsident Schweitzer hat es eben sehr klar
gesagt: Es geht um die Zukunft unserer Infrastruktur, und
es geht um die Handlungsfähigkeit unserer Städte und
Gemeinden. Wir haben ein klares Ziel bei der Umsetzung
des vorliegenden Gesetzes: Entlastung, Tempo und
weniger Bürokratie. Bund, Länder und Kommunen stehen vor
großen Herausforderungen, vor großen Aufgaben;
darüber sind wir uns einig. Einig sind wir uns auch darin,
dass in den letzten Jahren an einzelnen Stellen zu wenig
investiert wurde. Aber jetzt holen wir auf, und der Bund
stellt den Ländern 100 Milliarden Euro bereit. Das ist ein
sehr starkes Signal. Das Geld kommt direkt den
Menschen zugute – dort, wo sie leben –: in den Kitas, in den
Schulen, auf den Straßen und in den Rathäusern, also für
eine grundsätzlich und gut funktionierende
Alltagsinfrastruktur. Wir schaffen damit Wachstum, wir schaffen
damit Wohlstand und Lebensqualität, und es kann eine
neue Dynamik im Land entstehen. Wir setzen ein
Zeichen – gemeinsam, Bund und Länder –: Deutschland
investiert wieder.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das
Sondervermögen löst natürlich nicht alle Probleme. Es
ersetzt nicht die Notwendigkeit von soliden
Kommunalfinanzen. Klar ist: Wenn es den Kommunen gut geht,
dann geht es dem Land gut. Deswegen hat Hessen, haben
wir in den letzten Jahren mit dem Programm
„Hessenkasse“ die Kommunen massiv entschuldet. Gleichwohl:
Viele Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik
kämpfen mit knappen Kassen. Eines ist dabei klar: Zur
kommunalen Selbstverwaltung gehört, dass man in
Sachen Konsolidierungsmaßnahmen selbst handelt, dass
man die Investitionsmittel so nutzt, dass sie
zukunftsgerecht verwendet werden. Und es gehört dazu, dass man
über die Reform der sozialen Sicherungssysteme
gemeinsam spricht – Bund, Länder und Kommunen.
Meine Damen und Herren, was das vorliegende Gesetz
angeht, ist uns wichtig, dass es schnell und
unbürokratisch geht. Es ist eine Einladung zum Investieren, die wir
annehmen. Deswegen wird Hessen heute zustimmen. Wo
die Investitionsbedarfe liegen, unterscheidet sich von
Land zu Land, von Kommune zu Kommune. Aber eines
ist klar: Wir wollen kein Bürokratiemonster. Wir setzen
auf pragmatische Lösungen, auf schlanke Strukturen,
keine großen Berichtspflichten. Ich hätte mir eine
pauschale Auszahlung durchaus vorstellen können. Das wäre
effizienter, es wäre einfacher für die Kommunen und für
das Land gewesen. Jeder vermiedene Antrag spart Zeit,
und jedes Formular, das man nicht braucht, braucht man
auch nicht zu digitalisieren.
Wichtig ist: Die Mittel können breit eingesetzt werden.
Dafür sind wir sehr dankbar. Das stärkt im Übrigen die
kommunale Selbstverwaltung, und es ist ein Signal an die
Kommunen, dass sie sich nicht nur verwalten, sondern
auch selbst die Dinge in der Hand haben. Projekte, die ab
Januar 2025 gestartet sind, werden schon einbezogen,
weil Investitionen nun mal keine Pause haben. Hessen
arbeitet schon seit einigen Wochen mit den kommunalen
Spitzenverbänden an einem Zukunftspakt. In unserer
Zukunftswerkstatt hat unser Ministerpräsident Boris
Rhein gemeinsam mit allen Beteiligten einen Plan
entwickelt, wie Land und Kommunen schnell zu gemeinsamen
Lösungen finden können, und zwar auf Augenhöhe und
im Sinne eines gemeinsamen Erfolges. Ziel ist, die
kommunale Familie dauerhaft zu stärken und bürokratische
Hürden abzubauen.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz
investieren wir nicht nur Geld. Wir investieren in Vertrauen, in
funktionierende Gemeinden. Wir investieren in die
Lebensqualität vor Ort. Wenn die Menschen sehen, dass
sich etwas bewegt, dann wächst die Zuversicht. Wenn sie
sehen, dass der Staat liefert, dann wächst das Vertrauen.
Lassen Sie uns deshalb gemeinsam das Signal senden:
Wir können es. Wir können es einfach. Wir können es
besser. Wir können es unbürokratisch. Bund und Länder
gemeinsam. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Pentz!
Damit sind wir am Ende der Wortmeldungen. – Es
gibt noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau
Staatsministerin Köpping (Sachsen) für Frau
Staatsministerin Kraushaar.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wer dem Gesetz gemäß Ziffer 1 zustimmen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben nun noch über die empfohlene
Entschließung abzustimmen.
Wunschgemäß stimmen wir Ziffer 2 nach Buchstaben
getrennt ab:
Zunächst bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2 ohne den
Buchstaben d! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2 Buchstabe d! –
Minderheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 3! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung n i c h t
gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:
TOP 19
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
(Drucksache 474/25)
Mit der ersten Wortmeldung darf ich nach vorn bitten:
Herrn Ministerpräsident Rhein aus Hessen.
1 Anlage 1
Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wird am
meisten unterschätzt, ist aber die größte Angst der
Deutschen, und zwar schon seit Jahren: die Angst vor
steigenden Lebenshaltungskosten. Und so steht sie auch in
diesem Jahr wieder auf Platz 1 der R+V-Angststudie. In der
Tat spürt ja jeder, dass der Alltag kostspieliger wird – ob
das das Wohnen betrifft, insbesondere in
Metropolregionen, ob das die Lebensmittelpreise sind, die in den
vergangenen Jahren im Schnitt um ein Drittel gestiegen sind.
Die Strompreise für Privathaushalte sind um fast ein
Viertel gestiegen. Und selbst so etwas wie ein
Friseurbesuch kostet heute 20 Prozent mehr als noch vor fünf
Jahren, im Jahr 2020. Das führt dazu, dass immer mehr
Menschen Existenzsorgen umtreiben. Die gestiegenen
Preise treffen nicht nur Geringverdiener, sondern sie
treffen in die Mitte der Gesellschaft, insbesondere und
ganz besonders Familien. Am Ende ist das nicht nur – und
das „nur“ setze ich in Anführungsstriche – ein Problem
im Geldbeutel. Am Ende kann das zu einem ernsthaften
Problem für die Demokratie werden, weil es das infame
Narrativ der Radikalen vom dysfunktionalen Staat
komplettiert.
Wenn die Preise schneller steigen als die Löhne, dann
wird aus dem Verzicht eine Routine. Weniger frische
Lebensmittel bedeuten weniger Gesundheit. Weniger
Kino-, Zoo- und Schwimmbadbesuche bedeuten weniger
Teilhabe. Weniger Geld in der Tasche bedeutet im
Übrigen weniger Vertrauen in die Leistungsfähigkeit unseres
Staates. Dann wird das eine Frage der Gerechtigkeit. Es
wird zu einer sozialen Frage, weil die Menschen sich das
Leben nicht mehr leisten können. Und das wird eine der
ganz großen Herausforderungen in dieser Wahlperiode
sein. Um diese zu meistern, müssen wir die Konjunktur
wieder ankurbeln. Um sie zu meistern, müssen wir die
Binnennachfrage steigern. Und wir müssen insbesondere
das Leben für die Menschen wieder bezahlbar machen.
Ich finde, dass das Steueränderungsgesetz, das heute hier
zu besprechen ist, dazu ein Baustein ist. Es ist ein
Baustein auf diesem Weg, und zwar nach dem
Wachstumsbooster und im Übrigen auch nach der Senkung der
Stromkosten. Insoweit begrüße ich dieses Gesetz
ausdrücklich, weil es benötigte Entlastungen bringt für die
breite Mitte, Entlastungen im Geldbeutel, die unmittelbar
bei den Menschen ankommen. Es ist ein weiterer
wichtiger Konjunkturhebel zur Stärkung unserer Wirtschaft,
aber damit natürlich auch zur Stärkung unserer
Demokratie, und zwar in drei zentralen Punkten:
Erstens. Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale
entlasten wir ganz gezielt Menschen, die lange Wege zur
Arbeit in Kauf nehmen, um die Wirtschaft am Laufen zu
halten. Es sind die Leistungsträger in unserem Land, um
die es dabei geht. Die höhere Pauschale erkennt genau
diese Leistung an. Sie stärkt dadurch auch die Regionen,
die jeden Tag Mobilität brauchen. Die Pauschale – auch
das will ich sehr deutlich hervorheben – ist kein Bonus,
sondern sie ist gerecht, und sie erhöht die Attraktivität
der ländlichen Räume.
Zweitens. Mit der Senkung der Mehrwertsteuer für die
Gastronomie entlasten wir sowohl die Gastwirte als auch
die Gäste. Wir machen Restaurantbesuche
erschwinglicher, und zwar nicht nur für Gutverdiener, sondern für
alle Menschen, auch diejenigen mit kleinerem
Geldbeutel. Natürlich kenne ich die Diskussion – und sie wird ja
von dem einen oder anderen auch sehr klar geführt –
darum, dass das Schnitzel dadurch nicht billiger würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir
sollten nicht die Wirkung einer solchen Maßnahme für
die Gastronomie insgesamt unterschätzen. Denn wir
geben dadurch Gastronomen Luft zum Atmen – gerade
denjenigen, die noch immer unter den Auswirkungen der
Coronapandemie leiden. Im Übrigen unterstützen wir
damit auch Gasthäuser auf dem Land. Gasthäuser, die für
Nähe stehen, die für Respekt stehen, die für Halt stehen,
vor allem im Dorf, wo der Gasthof eben Heimat und
Wohnzimmer ist. Das ist auch eine Maßnahme zur
Steigerung der Attraktivität des ländlichen Raumes.
Zum Dritten. Auch die Landwirtschaft wird heute
profitieren. Am heutigen Tage wollen wir die
Steuerentlastung für Agrardiesel wieder vollständig einführen. Das ist
eine richtige und wichtige Maßnahme, weil sie Land- und
Forstwirten endlich wieder langfristige
Planungssicherheit gibt. Das ist exakt das, wofür diese lange
demonstriert haben – wie ich finde, zu Recht.
Meine Damen und Herren, unsere Beschlüsse heute
sind also auch ein Konjunkturprogramm für die
ländlichen Räume als Wohnort, als Wirtschaftsstandort, als
Arbeitgeber. Aber damit ist das Entlastungspotenzial
noch nicht erschöpft. Die Energiekosten müssen weiter
sinken, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch
für die Unternehmen. Wohnraum und Eigentumsbildung
müssen finanzierbar sein. In Hessen gehen wir mit dem
Hessengeld voran. Jetzt muss bundesweit der
Wohnungsbauturbo schnellstmöglich in Gang gesetzt werden.
Wir schlagen mit dem Steueränderungsgesetz wichtige
Pflöcke ein. Die Entlastungen müssen kommen, und sie
werden wirken. Ich bin davon überzeugt, dass sie wirken
werden. Aber – und das will ich sehr deutlich sagen; das
sage ich ganz bewusst heute und hier – es verlangt sehr
viel ab. Es verlangt sehr viel ab von uns allen, vom Bund,
von den Ländern und auch von den Kommunen. Die
Haushalte stehen unter einem Konsolidierungsdruck, wie
ich ihn jedenfalls so noch nicht erlebt habe. Wir stehen
dabei im Wort, die Kommunen nicht im Stich zu lassen
bei all diesen Maßnahmen, die zu enormen
Steuerausfällen führen. Deswegen will ich das sehr deutlich, in aller
Klarheit in Richtung des Bundes sagen: Nehmen Sie die
Gespräche zum Thema Konnexität ernst! Die
Veranlassungskonnexität ist nicht nur ein Wort. Wir dürfen sie
nicht aus dem Blick verlieren. Sie muss der Leitrahmen
für Entlastungen und für Investitionen sein. Wer bestellt,
der bezahlt. Das ist nicht einfach ein Spruch, vielmehr ist
das eine unmissverständliche Erwartungshaltung von
Ländern und Kommunen.
Ich sage zum Abschluss: Oberste Priorität hat es
natürlich, die Lasten fair und ausgewogen zu verteilen, aber
insbesondere heute auch, den Blick auf das Ganze zu
richten. Insofern sollte von uns heute hier gemeinsam ein
Entlastungssignal ins Land gehen: Die Länder stehen
hinter dem Steueränderungsgesetz. Wir entlasten damit
die breite Mitte. Das Leben in Deutschland soll bezahlbar
bleiben. Der Bund ist bereit, Länder und Kommunen bei
den Kosten zu entlasten.
Insoweit will ich Sie ganz herzlich um Unterstützung
für das Steueränderungsgesetz bitten. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Kollege Rhein! – Als Nächstes hat das Wort: Herr
Minister Heere aus Niedersachsen.
Gerald Heere (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Mit dem Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 hat
die Bundesregierung dem Bundesrat am 11. September
eine kleine Sammlung steuerlicher Maßnahmen
vorgelegt, deren Kern die Absenkung der Umsatzsteuer für die
Gastronomie auf 7 Prozent sowie die Anhebung der
Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer
bilden. Unbestritten ist, dass es sich hierbei um eine recht
kostspielige Maßnahme handelt. Jährliche Kosten von
gesamtstaatlich rund 3 bis 4 Milliarden Euro für die
Senkung der Umsatzsteuer Gastro sowie rund 1,5 bis
2 Milliarden Euro für die Erhöhung der Pendlerpauschale
belasten die öffentlichen Haushalte nicht unerheblich.
Mit Blick auf die Lage der öffentlichen Haushalte aller
Ebenen, insbesondere der Kommunen, frage ich mit
wachsender Sorge, ob wir uns diese Schwerpunktsetzung
zu diesem Zeitpunkt wirklich leisten können und leisten
sollten.
Schon beim Investitionsbooster haben wir darüber
diskutiert, dass wir uns aufgrund der Haushaltslage bei
steuerlichen Maßnahmen auf das konzentrieren sollten, was
der deutschen Wirtschaft in ihrer Breite nutzt. Deshalb
haben wir zum Beispiel die Abschreibungen im Rahmen
des Investitionsboosters unterstützt. Bereits aus der
kleinen Anzahl der Maßnahmen im hier vorliegenden
Steueränderungsgesetz wird deutlich, dass es sich hierbei eher
nicht um ein durchdachtes Gesamtkonzept zur Belebung
der Wirtschaft handeln dürfte. Vielmehr werden vor
allem zwei isolierte Maßnahmen des Koalitionsvertrags
im Bund umgesetzt. Und ich möchte explizit meinem
Vorredner widersprechen, was die Entlastungshoffnung
angeht, welche so nicht eintreten wird. Zudem bin ich der
Auffassung, dass die Länder und die Kommunen nicht
für die weiteren politischen Prioritäten der
Bundesregierung zahlen können. Auf das wiederholte politische
Bekenntnis der Bundesregierung zum Grundsatz der
Veranlassungskonnexität verweise ich in diesem
Zusammenhang. Kompensationsmöglichkeiten böten sich bei den
kommunalen Steuerausfällen zum Beispiel durch eine
Anhebung des kommunalen Umsatzsteueranteils zulasten
des Umsatzsteueranteils des Bundes. Und wenn die
Bundesregierung die Pendlerpauschale unbedingt anheben
will, dann könnte sie die Kompensation der
Steuerausfälle auf Landesebene zum Beispiel über eine stärkere,
dauerhafte Beteiligung am Deutschlandticket
herbeiführen.
Was die Gastronomie angeht, so ist zudem
festzustellen, dass die Aufnahme von Gastronomiedienstleistungen
in den ermäßigten Mehrwertsteuersatz bereits dem
Grunde nach steuersystematisch falsch ist. Mit dem
ermäßigten Mehrwertsteuersatz soll der tägliche Grundbedarf
entlastet werden. Hierzu zählen Restaurantbesuche eher
nicht. Wenn hingegen das erklärte Ziel in einer
Förderung der Gastronomie besteht, muss man sehr kritisch
fragen, ob die Absenkung der Umsatzsteuer hierzu
überhaupt ein probates Mittel darstellt.
Auf der anderen Seite ist die Branche regelmäßig in
den Schlagzeilen, weil einzelne Betriebe steuerlich nicht
richtig abrechnen. Mehr Steuerehrlichkeit ist hier
dringend nötig. Vor diesem Hintergrund regt der
Finanzausschuss auf Niedersachsens Vorschlag hin an, im
Gegenzug zur beabsichtigten Steuersenkung mindestens die
Einführung einer Registrierkassenpflicht sowie einer
verpflichtenden digitalen Zahloption voranzutreiben. Ich
verweise hier auf die Ziffern 22 a) und b) der
Ausschussempfehlungen, für die ich noch einmal werben will. Es ist
allgemein bekannt, dass eine offene Ladenkasse die
Prüfung der Umsatzsteuerpflicht erheblich erschwert und die
digitalen Bezahlsysteme den Prüferinnen und Prüfern
wichtige Referenzwerte bieten. Ein konsequenterer
Steuervollzug kann einen Beitrag zur Gegenfinanzierung der
von der Bundesregierung vorgeschlagenen
Steuersenkung leisten und wäre auch sehr im Interesse aller
ehrlichen Betriebe. Im Übrigen finden sich beide
Forderungen, die Registrierkassenpflicht und die Einführung
digitaler Bezahlmöglichkeiten, ebenfalls im Koalitionsvertrag
des Bundes, wenn auch zum Teil etwas vage mit
zeitlicher Verzögerung und hohen Umsatzgrenzen. Wir
wollen, dass diese Maßnahmen aber möglichst schnell und
ohne weitgehende Einschränkungen in der Branche
umgesetzt werden.
Die Gastronomie ist in einer schwierigen Lage. Wenn
die Bundesregierung ihr Erleichterung verschaffen will,
muss sie der Branche im Gegenzug mehr
Steuerehrlichkeit abfordern, denn Solidarität ist keine Einbahnstraße. –
Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank dafür!
Wir kommen zur Abstimmung.
Es liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich
bitte um Ihr Handzeichen für:
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Minderheit.
Wir kommen zu Ziffer 17, wunschgemäß in zwei
Schritten:
Zunächst Ziffer 17 Buchstabe b! – Mehrheit.
Jetzt Ihr Handzeichen für die restlichen Buchstaben
der Ziffer 17! – Mehrheit.
Ziffer 22 rufe ich ebenfalls nach Buchstaben getrennt
auf. Bitte Ihr Handzeichen für:
Ziffer 22 Buchstabe a! – Minderheit.
Ziffer 22 Buchstabe b! – Mehrheit.
Jetzt bitte noch Ihr Handzeichen für Ziffer 24! –
Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
StS’in Sandra Gerken (Schleswig-Holstein): Frau
Präsidentin, Entschuldigung! Können wir die Ziffer 11
noch einmal abstimmen?
Präsidentin Anke Rehlinger: Ich kehre noch mal
zurück zu den Ausschussempfehlungen und dort auf
Wunsch Schleswig-Holsteins zu Einzelziffer
Nummer 11.
Wer der Ziffer 11 zustimmen möchte, den bitte ich
jetzt um das Handzeichen. – Minderheit.
Dann bleibt das so, wie wir das eben festgehalten
haben.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 65:
TOP 65
Gesetz über die Einführung einer
bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur
Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 544/25)
Das Wort hat Frau Staatsministerin Schall aus
Rheinland-Pfalz.
Dörte Schall (Rheinland-Pfalz): Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Rheinland-Pfalz und ich persönlich
begrüßen ausdrücklich das Gesetz über die Einführung
einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung.
Dieses Gesetz ist ein entscheidender Schritt für die
Zukunft der Pflege in Deutschland. Es modernisiert die
Pflegeausbildung, es schafft einheitliche
Qualitätsstandards, und es sichert die pflegerische Versorgung.
Wir alle wissen, dass der demografische Wandel eine
gewaltige Aufgabe für die Gesundheits- und
Pflegesysteme ist. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den
kommenden Jahrzehnten deutlich steigen. Prognosen
sprechen von bis zu 5,6 Millionen Menschen, die bis zum
Jahr 2035 pflegebedürftig sein werden. Das bedeutet: Wir
müssen jetzt tragfähige Strukturen schaffen, um die
Versorgung auch in Zukunft zu sichern. Das gelingt nur,
wenn wir Pflege neu denken – wie hier in der Ausbildung
mit modernen Qualifikationsmixen, klar definierten
Aufgabenprofilen und attraktiven Ausbildungsbedingungen.
Genau hier setzt das Gesetz an.
Mit diesem Gesetz wird erstmalig ein einheitliches
Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen. Die
Ausbildung dauert 18 Monate und ist generalistisch
ausgestaltet. Sie befähigt die Auszubildenden, in allen
Versorgungsbereichen tätig zu sein: in Krankenhäusern,
Pflegeeinrichtungen und in ambulanten Diensten. So entsteht
ein Beruf, der die Versorgungspraxis unmittelbar stärkt
und die anderen Fachpersonen entlastet. Von der
Pflegefachassistenz können zukünftig eigenständig Aufgaben
übernommen werden, die bislang anderen Fachkräften
vorbehalten waren. Dies dient insbesondere der
medizinischen Behandlungspflege, es trägt zu einer besseren
Aufgabenverteilung bei und stärkt die interprofessionelle
Zusammenarbeit. Dies schafft spürbare Entlastungen in
den Einrichtungen.
Zugleich wird mit dieser Struktur die Durchlässigkeit
im Pflegesystem gestärkt. Wir verkürzen die dreijährige
Ausbildung zur Pflegefachperson, und es wird eine
gelebte Bildungsdurchlässigkeit geben. Besonders
hervorzuheben ist die verbindliche Einführung einer
Ausbildungsvergütung. Damit wird endlich ein Missstand
beseitigt. Bisher erhielten nur rund die Hälfte der
Auszubildenden in den landesrechtlich geregelten
Assistenzberufen eine Vergütung. Eine gut vergütete, hochwertige
Ausbildung ist die beste Investition in Fachkräfte. Sie
erhöht die Attraktivität des Pflegeberufs, und sie trägt
dazu bei, mehr Menschen für die Pflege zu gewinnen.
Das Gesetz sieht eine breite Zugangsmöglichkeit vor:
Ein Hauptschulabschluss genügt. In begründeten Fällen
kann die Ausbildung auch ohne formalen Schulabschluss
begonnen werden; eine positive Prognose der
Pflegeschule muss vorliegen. Das eröffnet Menschen mit
unterschiedlichen Bildungshintergründen weitere Chancen.
Ein weiterer Fortschritt ist die bundeseinheitliche
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Das
beschleunigt die Integration von ausländischen Fachkräften
und unterstützt die Fachkräftesicherung in der
Bundesrepublik.
Rheinland-Pfalz wird dem Gesetz in der vorliegenden
Fassung zustimmen. Wir haben in Rheinland-Pfalz
bereits die Schulgeldfreiheit eingeführt, um die
Pflegeschulen deutlich zu stärken. Die bundeseinheitliche
Pflegefachassistenzausbildung führt diesen Weg weiter. Sie
führt zu mehr Attraktivität, zu mehr Qualität und zur
Durchlässigkeit in der Pflegeausbildung. Mit ihr sichern
wir gute Pflege auch für die Zukunft. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Kollegin Schall! – Ich darf das Wort weitergeben an
Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Brand,
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend.
Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Damen und Herren! Sie entscheiden heute abschließend
über die Einführung des neuen Berufsbildes der
Pflegefachassistenz.
Wir alle hier wissen: Die Pflege steht unter enormem
Druck. Immer mehr Menschen sind auf Unterstützung
angewiesen, gleichzeitig sinkt die Zahl der verfügbaren
Fachkräfte. Es geht daher um nichts Geringeres als
darum, die Pflege in Deutschland erstens zukunftsorientiert
auszurichten, zweitens berufliche Perspektiven zu
erweitern und drittens Pflegefachkräfte gezielt zu entlasten und
auch neue zu gewinnen.
Mit dem Pflegefachassistenzgesetz können wir die
Rahmenbedingungen der Pflege sowohl für die zu
pflegenden Menschen als auch für die Pflegekräfte
verbessern. Daher ist es richtig, jetzt eine moderne,
praxisorientierte, einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz zu
schaffen – eine neue vergütete Ausbildung mit einer
Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Frau Ministerin
Schall hat es ausgeführt: Nur die Hälfte der
Auszubildenden hat bislang eine Vergütung bekommen. Wir
reduzieren auch die Ausbildungsdauer und halten die
Ausbildung trotzdem auf hohem Niveau.
Bisher gab es 27 unterschiedliche landesrechtliche
Regelungen. 27! Mit diesem Gesetz schaffen wir eine
bundeseinheitliche Ausbildung. Das schafft mehr Klarheit,
mehr Anerkennung, mehr Perspektiven. Aus 27 mach 1 –
ein echter Meilenstein! Mehr Attraktivität, mehr
Chancen, mehr Qualität.
Ich will an dieser Stelle besonders betonen, dass dieses
Gesetz ein gemeinsamer Erfolg von Bund und Ländern
ist. Aus den Ländern kamen wertvolle Anregungen, was
dazu beigetragen und es ermöglicht hat, dass wir heute
über ein breit getragenes, eigenständiges und
einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz sprechen
und entscheiden können. Mein herzlicher Dank gilt daher
den Ländern. Sie haben sich bei der Vorbereitung mit
großem Engagement eingebracht.
Meine Damen und Herren, es geht nicht nur um die
Pflegesituation selbst, vielmehr geht es immer um
Menschen. Wenn wir Pflege stärken, dann stärken wir den
Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Es geht um Respekt,
es geht um Solidarität, und es geht um die Gewissheit,
dass wir uns aufeinander verlassen können. Lassen Sie
uns weiter konstruktiv, kooperativ zusammenarbeiten,
konkret Probleme lösen, im Dialog, mit Sachverstand und
dem gemeinsamen Ziel, noch mehr für die Menschen in
diesem Land zu bewegen! Das hier ist gut gelungen. –
Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Es
gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister
Mohrs (Niedersachsen).
Damit können wir zur Abstimmung kommen.
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, dem Gesetz
zuzustimmen. Wer ist dafür? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
TOP 67:
TOP 67
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und
zur Wohnraumsicherung (Drucksache 546/25)
Hierzu liegen ebenfalls Wortmeldungen vor. Als
Erstes darf ich das Wort geben an Frau Senatorin Ünsal aus
Bremen.
Özlem Ünsal (Bremen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir
beraten heute das Gesetz zur Beschleunigung des
Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, den
sogenannten Bauturbo. Dieses Gesetz ist ein wichtiges Signal. Es
zeigt: Der Bund handelt in einer besonderen Zeit, in der
Wohnraummangel, steigende Baukosten und
Fachkräftemangel die soziale Frage unserer Zeit verschärfen. Aus
Sicht des Landes Bremen ist dieses Gesetz ein deutliches
und richtiges Signal für mehr Dynamik im
Wohnungsbau. Deshalb unterstützen wir es mit Nachdruck.
Entscheidend wird jedoch sein, dass der Bauturbo nicht bei
der Ankündigung stehen bleibt, sondern sich in der
Praxis, nämlich in den Städten, Gemeinden und natürlich in
der Bauverwaltung, wirklich entfaltet.
Die befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau
in §246e Baugesetzbuch eröffnet die Chance, neue Wege
1 Anlage 2
in der Planung und Genehmigung zu gehen. Der
Bauturbo ist damit ein wichtiger Impulsgeber; das ist richtig.
Zugleich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, muss
dieses Experiment beobachtet und aus unserer Sicht auch
ausgewertet werden. Nur mit einem soliden Monitoring
kann daraus ein verlässlicher Standard werden.
Gleichzeitig erwarten wir selbstverständlich mit
Spannung, dass die angekündigte BauGB-Novelle den Weg
frei macht für ein einfaches, digitales und schnelles
Planungsrecht. Das ist überfällig. Beschleunigung ist aber
keine alleinige Aufgabe des Bundes. Auch die Länder
müssen ihren Beitrag dazu leisten. In Bremen haben wir
bereits im vergangenen Jahr unsere Landesbauordnung
angepasst mit der Genehmigungsfiktion, dem
Gebäudetyp E und den Typengenehmigungen. Und wir gehen
konsequent weiter, verehrte Kolleginnen und Kollegen:
In einer zweiten Novelle erweitern wir das vereinfachte
Verfahren, reduzieren Prüfpflichten und führen eine
Bauvorhabenkonferenz ein. Das zeigt: Beschleunigung
gelingt, wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam
Verantwortung übernehmen.
Kaum ein Bereich wird so stark vom Umwelt- und
Planungsrecht geprägt wie der Bausektor. Und ja, es gibt
die Sorge, dass der Bauturbo den Umwelt- und
Klimaschutz gefährden könnte. Diese Sorge nehmen wir
selbstverständlich ernst. Aber sie ist unbegründet, wenn die
Abwägung vor Ort in den Kommunen
verantwortungsvoll erfolgt. Baupolitik heißt für mich: Wir bringen
soziale Verantwortung und den Klimaschutz selbstverständlich
zusammen – für Wohnungen, die bezahlbar sind und
auch morgen noch Bestand haben. Ein Schlüssel dazu
liegt auch im einfachen und mutigen Bauen. Der
Gebäudetyp E steht sinnbildlich für eine neue Baukultur:
einfacher, günstiger, digitaler. Dafür brauchen wir keine neuen
Gesetze, sondern Mut zur Anwendung des Bestehenden.
Hamburg und Schleswig-Holstein zeigen uns, dass es
funktioniert. Gleichzeitig sollten wir uns ehrlich fragen,
ob die sogenannten anerkannten Regeln der Technik in
ihrer heutigen Form noch zeitgemäß sind. Das Dickicht
an Normen und Vorschriften hemmt Innovation. Hier ist
eine grundlegende Vereinfachung angezeigt. Wir müssen
uns endlich von dem Reflex verabschieden,
Unsicherheiten im Verfahren und bei gesellschaftlichen
Veränderungen mit neuen und weiteren komplexen Regelwerken
heilen zu wollen.
Wir müssen industrieller bauen. Serielles und
modulares Bauen kann enorme Potenziale entfalten und heben,
wenn wir endlich die Trennung von Planung und Bau
überwinden und das Vergaberecht modernisieren. Unsere
mittelständischen Unternehmen sind dazu längst bereit.
Was sie brauchen, sind verlässliche Rahmenbedingungen
und mehr Vertrauen in ihre Leistungsfähigkeit. Hier zeigt
sich, wie wirtschaftliche Vernunft und sozialer Anspruch
zusammengehen. Bauen für alle statt Stillstand für viele!
Bedeutend und entscheidend in diesem Kontext sind
schließlich auch Förderung und Verlässlichkeit. Die
aktuellen KfW-Zinskonditionen sind ein Schritt in die
richtige Richtung. Aber wir müssen noch weiter gehen.
Gerade der bestehende sogenannte Bauüberhang, also
genehmigter, aber nicht realisierter Wohnraum, muss
aktiv abgebaut werden. Dazu braucht es zielgerichtete,
verlässliche Förderbedingungen und eine klare
steuerliche Perspektive.
Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der
Bauturbo ist ein starkes Signal, aber er ist kein
Selbstläufer. Wir müssen ihn gemeinsam zünden und am Laufen
halten, Bund, Länder, Kommunen und die Bauwirtschaft
zusammen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich den von
unserer Bundesbauministerin geplanten
Umsetzungsdialog vor Ort. Dort entscheidet sich schlussendlich, ob und
wie erfolgreich der Bauturbo angewendet werden kann.
In Bremen werden wir mit dem Bremer Weg zum
kosteneffizienten und zukunftssicheren Bauen zeigen, dass
Kooperation möglich ist und dass sie wirkt. Politik,
Verwaltung und Wohnungswirtschaft ziehen an einem
Strang. So schaffen wir bezahlbaren, nachhaltigen
Wohnraum. Schneller, einfacher und digitaler. – Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! – Als
Nächstes hat das Wort: Herr Minister Schütz aus
Thüringen.
Steffen Schütz (Thüringen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Mangel
an bezahlbarem Wohnraum ist ein Thema, das für alle
Länder eine hohe Relevanz besitzt, unabhängig davon, ob
es sich um Länder handelt, die urban geprägt sind oder in
denen ländliche Räume dominieren, ob sie im Osten oder
im Westen der Republik liegen. Die Aufgaben, die vor
uns liegen, sind zweifelsfrei groß, und wir sind alle
gefordert. Die Wohnverhältnisse der Menschen haben einen
maßgeblichen Einfluss auf deren Lebensqualität und
gesellschaftliche Teilhabe. Sie entscheiden darüber, wie
Menschen ihr Leben gestalten und wie viel Geld am Ende
des Monats für andere Dinge übrig bleibt. Deswegen
begrüßt der Freistaat Thüringen ausdrücklich die
vorgeschlagenen Änderungen des Baugesetzbuches.
Der sogenannte Bauturbo ist ein wichtiger, aber nur
ein erster Schritt, um dem Wohnraummangel
entschlossen zu begegnen. Besonders hervorzuheben ist die
Möglichkeit, Verfahren bei Bebauungsplänen deutlich zu
beschleunigen. Was bislang oft mehrere Jahre in
Anspruch genommen hat, kann nun innerhalb weniger
Monate realisiert werden. Die Beschleunigung betrifft nicht
nur Neubauten, sondern ausdrücklich auch das Bauen im
Bestand. Das ist ein wichtiger Beitrag zur
Ressourcenschonung, es versöhnt – Frau Präsidentin, in Ihrer Rede
haben Sie das zu Recht bemerkt – die Ökologie mit der
Ökonomie, und es trägt bei zur nachhaltigen Stadt- und
Ortsentwicklung. Von zentraler Bedeutung ist für uns
dabei aber die Entscheidung, ob von dieser
Beschleunigung auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Diese
liegt bei den Kommunen selbst. Das ist gut und richtig
so. Denn vor Ort wissen die Menschen nun mal am
besten, wo es drängt und was gebraucht wird. Besonders
begrüßenswert ist zudem, dass auch Vorhaben der
sozialen und kulturellen Infrastruktur von den neuen
Regelungen profitieren, auch und besonders im ländlichen Raum.
Denn genau diese Einrichtungen, Kindergärten, Schulen,
soziale Treffpunkte, Kulturangebote, sind es, die unsere
Städte und Gemeinden lebens- und liebenswert machen
und den sozialen Zusammenhalt stärken.
Nun müssen weitere Schritte vonseiten des Bundes
folgen, um den „Bauturbo“ wirklich zu einem Bauturbo
zu machen. Dazu gehören die gezielte Absenkung
bestimmter Baustandards und folglich weitere
systematische Änderungen des materiellen Rechts, die
Digitalisierung des gesamten Bau- und Genehmigungsprozesses
sowie eine spürbare Erhöhung der Fördergelder. Zudem
ist der Modulbau ein Schlüssel für bezahlbaren
Wohnraum, auf den viele Menschen warten. Dafür sind
Typengenehmigungen erforderlich und länderübergreifend
einheitliche Verfahren. Nur so können wir die
Bauvorhaben nicht nur schneller, sondern auch effizienter und vor
allem einfacher für alle Beteiligten gestalten.
Bund und Länder tragen gemeinsam die
Verantwortung dafür, die richtigen Rahmenbedingungen für eine
zukunftsfähige Entwicklung vor Ort zu schaffen. Wenn
der Bauturbo nicht nur als Gesetz, sondern auch im
wahrsten Sinne des Wortes für das ganze Land zünden
soll, müssen die Länder nachziehen: mit konkreten
Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung und zum Abbau
überbordender Bürokratie. Das ist das Gebot der Stunde.
Das Bauen darf nicht an den Lebensrealitäten der
Menschen vorbeigehen. Es braucht eine Ermöglichungskultur,
eine Kultur, die eben nicht auf das „Warum nicht?“,
sondern auf das „Wie können wir das jetzt gemeinsam
schaffen?“ setzt.
Genau hier soll das von uns geplante Thüringer
Baupaket ansetzen. Ziel ist es, Hemmnisse abzubauen, Bau-
und Genehmigungsprozesse zu vereinfachen und das
Bauen insgesamt schneller, digitaler sowie vor allem
besser planbar zu machen. Wir helfen konkret, die
Möglichkeiten des bestehenden Baurechts maximal
auszuschöpfen, passen aber auch die Thüringer Bauordnung
und das Vergaberecht an oder schaffen
Verfahrenserleichterungen mit einer novellierten Richtlinie für den
sozialen Wohnungsbau. Damit schaffen wir politische
Rahmenbedingungen, um Investitionen zu erleichtern,
den Wohnungsbau zu beschleunigen und die
Bauwirtschaft nachhaltig zu stärken. Bauen muss einfacher
werden, und zwar jetzt. Wir wollen digitaler bauen und
digitaler werden. Das ist mir persönlich als Bau- und
Digitalminister besonders wichtig. Bis Ende 2026 wird
deshalb bei uns in Thüringen der digitale Bauantrag
flächendeckend eingeführt.
Zum Schluss möchte ich noch einen klaren
Kritikpunkt am Gesetz äußern, der mir persönlich am Herzen
liegt. Ich sehe selbstverständlich die wichtige Zielsetzung
des Gesetzes im Hinblick auf die Beschleunigung des
Wohnungsbaus und die Herausforderungen im Bereich
des bezahlbaren Wohnraums. Allerdings lehne ich es ab,
dass im Rahmen des Bundestagsverfahrens eine
Ausweitung militärischer Befugnisse vorgesehen ist, die zugleich
zu einer Einschränkung der kommunalen
Beteiligungsrechte führt. Gerade in Zeiten, in denen Frieden und
soziale Gerechtigkeit mehr denn je gefragt sind, brauchen
wir keine weitere Aufrüstung oder weniger
demokratische Mitsprache vor Ort. Im Gegenteil: Wenn es um
militärische Infrastruktur geht, müssen demokratische
Beteiligung und Transparenz eher sogar noch ausgeweitet
und nicht eingeschränkt werden. Dennoch möchte ich
meiner Verantwortung gerecht werden und dem Gesetz
trotz dieser klaren Kritik an dieser Stelle nicht im Wege
stehen. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Minister Schütz! – Als Nächstes hat das Wort: Frau
Bundesministerin Hubertz, Bundesministerium für Bauen,
Stadtentwicklung und Bauwesen.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir brauchen in
Deutschland dringend und vor allen Dingen schnell viele
neue Wohnungen. Ich freue mich, dass der Bundestag
dieses wichtige Gesetz zur Beschleunigung des
Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung schon
vergangene Woche in der zweiten und dritten Lesung beschlossen
hat. Denn das ist ein wichtiger Schritt zur Belebung des
Wohnungsbaus.
Dieser Baustein – das haben wir gerade in den
vorangegangenen Reden gehört –, fügt sich ein in wichtige
Vorhaben der Länder, die schon zum kostenreduzierten
Bauen auf dem Weg sind. Das wird in Hamburg durch
den Hamburg-Standard vorangebracht. Das geht weiter in
Bayern mit dem Gebäudetyp E, und vor allen Dingen
auch mit viel experimentellem Bauen. Wir brauchen aber
auch investive Impulse. Der soziale Wohnungsbau in den
Ländern nimmt weiter an Fahrt auf, mancherorts auch mit
einem besonderen Fokus auf die Baukostenreduzierung –
wenn man zum Beispiel nach Schleswig-Holstein
schaut – und vor allen Dingen auch auf das bezahlbare
Wohnen für junge Menschen, für die Studierenden, die
Azubis. Diese wollen wir auch über den sozialen
Wohnungsbau durch das Programm „Junges Wohnen“ weiter
unterstützen. In diese wichtigen Impulse reiht sich unser
Gesetzesentwurf zum Bauturbo ein.
Es vergeht oft viel zu viel Zeit vor dem Baubeginn.
Ich finde, es kann nicht sein, dass in Deutschland die
Bauausführung zwei Jahre dauert und die Schaffung des
nötigen Baurechts oftmals ein Vielfaches davon. Mit dem
Bauturbo wollen wir gemeinsam neue Wege gehen,
Wege von Beschleunigung und Bürokratieabbau. Wir wollen
vor allen Dingen unsere Kommunen mit einem
pragmatischen und innovativen Instrument stärken. Dieser neue
Weg – das will ich hier sagen – erfordert ein bisschen
Mut, denn die Kommunen verlassen damit gewohntes
Terrain. Aber das ist notwendig, denn wir sind an einem
Punkt, an dem wir in unseren Städten bei der
Stadtentwicklung einfach Prioritäten setzen müssen.
Der Wohnungsbau muss solch eine Priorität sein und
einen höheren Stellenwert bekommen. Wenn ich
beobachte, dass sich in den Städten teilweise 500 Menschen
auf eine Mietwohnung bewerben, dann ist klar: Wir
müssen dort für neuen Wohnraum sorgen. Mit den Prioritäten
des Wohnungsbauturbos tun wir genau das. § 31
Absatz 3 im BauGB ermöglicht dauerhaft – wir haben ihn
nicht zeitlich befristet – im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans mehr Wohnbebauung, auch über die Vorgaben
des Plans hinaus. Was bedeutet das? Wir können so
aufstocken. Wir können aber auch anbauen, auch in der
zweiten Reihe – ganz wichtig auch für den ländlichen
Raum. Wir haben mit § 34 außerdem die Möglichkeit,
dauerhaft im unbeplanten Innenbereich für Wohngebäude
zu sorgen, wo sie sich vielleicht sonst nicht in den
Bauzusammenhang eingefügt haben. Und natürlich unsere
ganz wichtige Experimentierklausel, die wir befristet
haben: der § 246e. Dadurch kann man unter bestimmten
Voraussetzungen auch generell vom Bauplanungsrecht
abweichen.
Ich finde, das gibt den Kommunen die Flexibilität, die
sie brauchen. Und ich freue mich darüber, dass wir nicht
nur den Wohnungsbau adressieren, sondern auch die
sozialen und kulturellen Einrichtungen, also den Bau von
Schulen, Kitas und Läden für den täglichen Bedarf
einfacher und schneller möglich machen. Gleichzeitig gilt: Die
Kommune hat das letzte Wort und entscheidet, ob sie
diesen neuen Weg gehen will oder nicht. Und die
Kommunen können weiterhin städtebauliche Verträge
schließen und dadurch Vorgaben machen, wie sie ihr Umfeld,
wie sie die soziale Infrastruktur gestalten wollen.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz schafft
Möglichkeiten. Mit Leben gefüllt werden muss es aber
konkret vor Ort. Damit keine Kommune überfordert ist,
haben wir sehr genau auf die Hinweise in der Anhörung
gehört. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich
gewünscht, dass wir nicht zwei Monate Zeit geben,
sondern drei. Das haben wir jetzt noch im parlamentarischen
Verfahren mit aufgenommen. Und damit alle wissen, wie
wir von diesen Paragrafen in die Praxis kommen, startet
heute der Umsetzungsdialog meines Ministeriums. Ich
habe Fachleute eingeladen aus den Kommunen, den
Stadträten, den Gemeinderäten, den Baudezernaten.
Wir werden gemeinsam dieses Neuland betreten und
die Kommunen nicht alleinlassen. Und vor allen Dingen
werden wir in fünf Jahren evaluieren und schauen:
Braucht es eine Verlängerung? Oder auch: Was haben
wir entlang dieses Prozesses miteinander, voneinander
gelernt?
Eine Verlängerung brauchen wir auf jeden Fall für das
Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB. Das war auch
vielen von Ihnen aus den Ländern sehr wichtig. Das
haben wir jetzt für fünf Jahre vorgesehen. Die TA Lärm
wird flexibilisiert. Auch da gab es Wünsche, dass es
vielleicht noch ein bisschen weitergeht. Das ist jetzt ein
ganz wichtiger Schritt, um überhaupt Innovationen und
mehr flexible Lösungen zuzulassen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum
Schluss kommen! Für die Wende beim Wohnungsbau
müssen alle Hebel in Bewegung gesetzt werden. Der
Bauturbo ist einer davon, aber nicht der einzige. Ich freue
mich darauf, dass wir, alle Bauminister und
Bauministerinnen, schon in fünf Wochen in Bayern, in Würzburg,
wieder zusammenkommen und uns bei der
Bauministerkonferenz miteinander darüber austauschen, wie wir
weiter Schnelligkeit und Kosteneffizienz in einen Markt
bekommen, der ein wenig ins Stocken geraten ist. Heute
heißt es erst einmal: Freie Fahrt für schnelle
Baugenehmigungen! – Ich danke Ihnen ganz herzlich.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Bundesministerin!
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 31:
TOP 31
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
Wehrdienstes – Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
(WDModG) (Drucksache 441/25)
Eine Wortmeldung liegt vor. Ich erteile das Wort
Herrn Bundesminister Pistorius, Bundesministerium der
Verteidigung.
Boris Pistorius, Bundesminister der Verteidigung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Ich freue mich sehr, wieder einmal hier
zu sein. Ich erinnere mich gut an die vielen Sitzungen
während meiner zehnjährigen Amtszeit als
niedersächsischer Innenminister und Mitglied des
Verteidigungsausschusses des Bundesrates. Ich will mich an dieser Stelle
zunächst einmal für die herausragend gute
Zusammenarbeit mit den Ländern, zwischen den Ländern und der
Bundeswehr bedanken. Diese Kooperation wird für uns
zunehmend zentraler und wichtiger, sei es mit den
Meldebehörden oder mit den Landesbaubehörden – mit den
zuständigen Ministerinnen und Ministern und
Senatorinnen und Senatoren habe ich gerade die dritte
Fachministerkonferenz abgehalten –, sei es mit Blick auf die
Reservistenstrukturen oder eben auch mit den
Landeskommandos der Bundeswehr. Vielen Dank für die großartige
Zusammenarbeit!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die
Bedrohungslage für Deutschland, die NATO und Europa ist
real. Das gilt nicht erst seit den Ereignissen der letzten
Wochen. Putin versucht, die Sicherheit und die
territoriale Integrität der europäischen Staaten zu untergraben, die
Gesellschaften zu spalten. Er will NATO-Mitgliedstaaten
provozieren und tut das fast jeden Tag. Er glaubt,
Schwachstellen innerhalb unseres Bündnisses aufdecken
zu können. Aber, meine Damen und Herren, er wird
keinen Erfolg haben. Er irrt sich auch hier. Die NATO
hat auf Russlands Provokation mit Klarheit,
Geschlossenheit, Entschlossenheit, aber eben auch besonnen
reagiert. Die Bedrohungslage zeigt aber deutlich: Wir
müssen noch mehr für unsere Verteidigung tun. „Wir“, das
heißt: Deutschland in Europa und Europa in der NATO.
Europa muss mehr Verantwortung übernehmen für die
eigene Sicherheit. Die NATO muss europäischer werden,
damit sie transatlantisch bleiben kann. Die Bundeswehr
muss und wird vor diesem Hintergrund ihren
Kernauftrag, die Landes- und Bündnisverteidigung,
uneingeschränkt erfüllen.
Erlauben Sie mir eine Bemerkung an den Kollegen
Schütz aus Thüringen: Es geht hier nicht um Aufrüstung.
Diesem Eindruck möchte ich in aller Entschiedenheit
entgegentreten. Es geht um Herstellung und
Gewährleistung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Es geht
nicht um Aufrüstung. Wir bedrohen niemanden. Wir
werden bedroht, lieber Herr Kollege.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle NATO-
Staaten haben sich gemeinsam beim NATO-Gipfel in
Den Haag im Sommer 2025 auf ein umfangreiches und
ambitioniertes Fähigkeitspaket verständigt. Deutschland
übernimmt gemäß seiner Größe das zweitgrößte Paket
und ist damit Schrittmacher in Europa. Besonders
personell fordern uns die neuen Fähigkeitsziele. Die
Bundeswehr braucht rund 260 000 aktive Soldatinnen und
Soldaten in den nächsten zehn Jahren und rund 200 000
Reservisten in den nächsten fünf Jahren. Mit dem neuen
Wehrdienst können und werden wir dieses Ziel erreichen. Wir
setzen dabei auf einen attraktiven und sinnstiftenden
Wehrdienst. Den Dienst werden wir entsprechend
ausgestalten. Bei der Ausbildung und bei den Inhalten haben
wir damit bereits begonnen. Und auch bei der Besoldung
werden wir attraktiver: Bereits bei kurzen
Verpflichtungszeiten gibt es nach diesem Entwurf eine
ansprechende Besoldung von rund 2 300 Euro netto für einen
unverheirateten 18-Jährigen. Hinzu kommen
Heilfürsorge, freie Unterkunft und Verpflegung.
Zentraler Bestandteil, der gerne in der öffentlichen
Diskussion übersehen wird, ist aber auch die
Reaktivierung und Modernisierung der Wehrerfassung und
Wehrüberwachung. Wir müssen wissen, wer unser Land im
Spannungs- und Verteidigungsfall – und darüber reden
wir, meine Damen und Herren – mit welchen
Qualifikationen verteidigen kann. Daher brauchen wir, aus meiner
Sicht jedenfalls, umfassende Möglichkeiten, auch ganze
Jahrgänge verpflichtend zu mustern. Die Vorschläge zu
den alternativen Musterungsideen haben Sie der
öffentlichen Debatte entnommen. Ich bin offen dafür, darüber zu
diskutieren. Aber klar muss sein: Im Mittelpunkt muss
stets die Reaktions- und Einsatzfähigkeit der Bundeswehr
bleiben.
Wir werden sehr verantwortungsbewusst mit den
Wehrdienstleistenden umgehen; das will ich noch einmal
deutlich sagen. Nur wer sich für zwölf Monate oder
länger verpflichtet – freiwillig verpflichtet –, kann in
Auslandseinsätze geschickt werden, alle anderen darunter
nicht. Darüber hinaus macht der neue Wehrdienst für alle
Soldatinnen und Soldaten die Notwendigkeit von
Kampfeinsätzen insgesamt unwahrscheinlicher. Je stärker wir
aufgestellt sind, personell und materiell, desto
verteidigungsfähiger sind wir und umso wirksamer – und darum
geht es am Ende – schrecken wir ab. Sollte trotz aller
Bemühungen der Bedarf der Streitkräfte nicht durch
Freiwillige gedeckt werden können, sind wir vorbereitet.
Eine verpflichtende Heranziehung wird dann möglich,
aber darüber entscheidet der Bundestag.
Ich bin angesichts der Bedrohungslage davon
überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die
richtige Balance zwischen Freiwilligkeit und Pflicht
gefunden haben. Jetzt beginnen die parlamentarischen
Beratungen. Es gibt bei diesem leidenschaftlich
diskutierten Thema viele unterschiedliche Ansichten. Diese
müssen in eine Balance gebracht werden. Insofern gilt hier
natürlich das Struck’sche Gesetz. Ich bin sicher, dass wir
in den parlamentarischen Beratungen gemeinsam in den
nächsten Wochen tragfähige Lösungen finden werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem
Wehrdienst-Modernisierungsgesetz stellen wir den
personellen Aufwuchs der Bundeswehr auf ein stabiles
Fundament. Der neue Wehrdienst macht uns
sicherheitspolitisch handlungsfähig, verlässlich und verteidigungsfähig.
Mit ihm schaffen wir eine Voraussetzung, um auch
zukünftig in Frieden, Freiheit und Sicherheit leben zu
können. Lassen Sie uns hierfür gemeinsam streiten,
gemeinsam arbeiten und gemeinsam handeln! – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Bundesminister!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffern 1, 2 und 5 gemeinsam! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des
Gewaltschutzes in Hochrisikofällen – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 211/25,
zu Drucksache 211/25)
Das Wort dazu hat Frau Ministerin Neubaur aus
Nordrhein-Westfalen.
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahl der
polizeilich erfassten Fälle von häuslicher Gewalt erreicht
von Jahr zu Jahr neue besorgniserregende Höchststände.
Weit überwiegend betroffen sind Frauen. Die Delikte
reichen von einfacher Körperverletzung über Bedrohung
und Nachstellung bis hin zu Vergewaltigung und Mord.
Physische Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist in
Deutschland allgegenwärtig. Immer wieder lesen wir in
der Presse Schlagzeilen zu Femiziden. Täter sind
Ehemänner oder Lebensgefährten, oftmals getrennt lebend,
beziehungsweise nachdem die Frau die Beziehung
beendet hat. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Die uns
bekannten Zahlen geben nur die Fälle wieder, die
tatsächlich angezeigt oder von der Polizei ermittelt worden sind.
Daneben gibt es eine hohe Dunkelziffer von Fällen, in
denen Betroffene aus Angst und Scham schweigen. Doch
wir möchten, dass die Scham die Seite wechselt.
Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sie ist eine
schwere Straftat. Sie ist ein gesamtgesellschaftlicher
Auftrag. Hinter den Opferzahlen verbergen sich
erschütternde Schicksale. Es ist unser Auftrag, nicht nur die
Straftäter einer gerechten Bestrafung zuzuführen, sondern
vor allem auch Gewaltspiralen zu durchbrechen und zu
verhindern. Es ist daher von großer Bedeutung, die
richtige Strategie zu finden, um tödliche Gewaltexzesse im
sozialen Nahraum zu verhindern.
Es gibt Gewalttäter, die sich nicht an gerichtliche
Regeln halten. Besonders gefährlich sind Täter, die Macht
und Kontrolle über ihre Opfer wollen. Bei Eskalationen,
zum Beispiel in Trennungssituationen, fehlen wirksame
Interventionsmöglichkeiten, selbst wenn zunächst
Warnzeichen auftreten wie wiederholte Übergriffe,
zunehmende Gewalt, Waffenbesitz oder bewusstes Auflauern.
Trotz der Deutlichkeit dieser Signale hat das
Familiengericht bisher nicht die Mittel, um eine eskalierende
Gewaltspirale dauerhaft zu stoppen. Es fehlt ein wirksames
rechtliches Instrument, das Täter schnell und dauerhaft in
die Schranken weist. Das darf nicht hingenommen
werden. Wir dürfen betroffene Frauen und Mädchen nicht
der Gewalt ausgeliefert lassen. Besonders Hochrisikofälle
brauchen wirksame Schutzmechanismen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um Opfer häuslicher
Gewalt zu schützen, möchten wir eine vorbeugende
Deeskalationshaft ermöglichen, speziell bei besonders
schweren Verstößen gegen gerichtliche
Gewaltschutzanordnungen in Hochrisikofällen. Damit kann Gewalt nicht
verhindert werden, aber die Gefahr kann sofort
unterbrochen werden. Wenn eine Haft droht, steigt zugleich die
Bereitschaft des Täters, seine Fußfessel zu tragen und
sich an die Regeln zu halten. Zur Unterstützung gibt es
zusätzliche Maßnahmen, bessere Informationswege
zwischen Familiengericht und Polizei. Für besonders
gefährdete Geschädigte soll es zudem eine Opferanwältin oder
einen Opferanwalt geben sowie die psychosoziale
Prozessbegleitung.
Jetzt fragen Sie sich vielleicht, warum Nordrhein-
Westfalen eigentlich einen eigenen Gesetzentwurf macht,
obwohl das Bundesjustizministerium ja kürzlich einen
Entwurf zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung
vorgelegt hat. Die Antwort: Die elektronische
Aufenthaltsüberwachung allein reicht aus unserer Sicht nicht
aus, weil sie im Wesentlichen auf Mitwirkung des Täters
setzt, und diese können wir eben leider nicht
voraussetzen. Hier geht es um Täter, die die Fähigkeit, eine
angemessene Rolle im Beziehungskonflikt wahrzunehmen,
komplett verloren haben. Die Bereitschaft,
Verantwortung zu übernehmen und an der eigenen Überwachung
mitzuwirken, kann von Ihnen leider nicht erwartet
werden. Nur eine Maßnahme wirkt wirklich: Die Täter aus
dem Verkehr ziehen. Das letzte Mittel der Wahl kann
daher nur die Deeskalationshaft sein. Die Androhung der
Haft ist zur Vermeidung von Femiziden unabdingbar.
Unser Gesetzentwurf zielt genau darauf ab. Wir setzen
damit ein starkes Zeichen gegen häusliche Gewalt. Das
sind wir den Frauen und Mädchen schuldig, die jeden
Tag darunter leiden. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Ministerin Neubaur!
Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau
Staatsministerin Schall (Rheinland-Pfalz).
Wir kommen zur Abstimmung.
Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Wer ist dafür, den Gesetzentwurf beim Deutschen
Bundestag einzubringen? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Dr.
Limbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten zu
bestellen.
Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Entschließung des Bundesrates „Stärkung der
pharmazeutischen Industrie durch Abbau von
Bürokratie!“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein –
(Drucksache 463/25)
1 Anlage 3
Dem Antrag sind die Länder Baden-Württemberg
und Nordrhein-Westfalen beigetreten.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Wer die Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Entschließung des Bundesrates „Notfall- und
Rettungsdienstreform zügig voranbringen –
Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden
Notfallversorgung“ – Antrag des Landes Brandenburg –
(Drucksache 484/25)
Dem Antrag ist die Freie und Hansestadt Hamburg
beigetreten.
Das Wort hat Frau Ministerin Müller aus
Brandenburg.
Britta Müller (Brandenburg): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär Sorge!
Menschen in akuten medizinischen Notlagen brauchen
vor allem eines: schnelle, kompetente und verlässliche
Hilfe. Unser Rettungsdienst leistet genau das, Tag für
Tag, rund um die Uhr. Aber er braucht endlich einen
rechtlichen Rahmen, der zu seiner Realität passt. Deshalb
werbe ich heute für eines: Wir müssen die Notfall- und
Rettungsdienstreform jetzt entschlossen voranbringen.
Erstens. Wir brauchen eine zügige Verabschiedung
des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Nur so
gelingt eine effiziente und faire Steuerung der
Patientinnen und Patienten dorthin, wo sie am besten versorgt
werden können. Das ist nicht immer das Krankenhaus.
Zweitens. Wir brauchen endlich eine bundesweit
einheitliche Regelung für sogenannte Fehlfahrten. Einsätze,
bei denen kein Transport in ein Krankenhaus stattfindet,
sind keine überflüssigen Fahrten, sie sind Teil einer
modernen Notfallversorgung. Wer vor Ort versorgt wird,
entlastet Notaufnahmen, und so werden unnötige
Transporte vermieden. Patientinnen und Patienten dürfen nicht
länger für Leerfahrten zahlen müssen.
Drittens. Wir müssen die Versorgung vor Ort,
Transporte in ambulante Strukturen und telemedizinische
Leistungen – hierbei rede ich auch von einem Telenotarzt –
als reguläre Aufgaben des Rettungsdienstes anerkennen
und finanzieren. Das schafft Verlässlichkeit für die
Rettungsdienste und für die Menschen, die auf schnelle Hilfe
angewiesen sind.
Meine Damen und Herren, unsere Rettungsdienste
brauchen Planungssicherheit, sie brauchen moderne
Strukturen und digitale Unterstützung. Die Vernetzung
aller Akteure, der Leitstellen, Notaufnahmen, Hausärzte,
Fachärzte, der Krankenhäuser ist dafür entscheidend. Nur
so können wir Personal und Ressourcen effizienter
einsetzen und sicherstellen, dass Hilfe dort ankommt, wo sie
gebraucht wird.
Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen in den
Ausschüssen für den konstruktiven Austausch und die
Weiterentwicklung der vorliegenden Entschließung. Wir
haben jetzt die Chance, die Zukunft der
Notfallversorgung in Deutschland entscheidend zu verbessern. Die
Reform sorgt für klare Zuständigkeiten, sichert die
Finanzierung der Rettungsdienste und öffnet die Türen für
Telemedizin und digitale Vernetzung. Lassen Sie uns
diese Chance nutzen, für ein starkes, modernes und
patientennahes Rettungssystem! – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine
weiteren Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ziffer 1 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt
werden. Ich bitte um Ihr Handzeichen für:
Ziffer 1 Buchstabe a! – Mehrheit.
Ziffer 1 Buchstabe b! – Mehrheit.
Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Wer die Entschließung nach diesen Maßgaben
fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 9:
TOP 9
Entschließung des Bundesrates „Die Verordnung
(EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-
VO) soll grundsätzlich auf EU- oder Bundesebene
vollzogen werden“ – Antrag des Landes Baden-
Württemberg – (Drucksache 491/25)
Es gibt keine Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Ziffer 1! – Minderheit.
Dann frage ich: Wer ist dafür, die Entschließung
entsprechend Ziffer 2 unverändert zu fassen? – Mehrheit.
Damit ist die Entschließung gefasst.
Ich kann den Tagesordnungspunkt schließen.
Wir kommen zu Punkt 10:
TOP 10
Entschließung des Bundesrates „Marktüberwachung
des Online-Handels im Bereich der Produktsicherheit
ertüchtigen – Anpassung der Allgemeinen
Marktüberwachungsverordnung der EU“ – Antrag des
Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 490/25)
Auch hierzu gibt es keine Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
MDg Frank Smeddinck (Sachsen-Anhalt):
Entschuldigung! Sachsen-Anhalt würde darum bitten, die
Abstimmung zu Ziffer 4 noch einmal zu wiederholen.
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Das können wir gerne machen. Dann bitte ich Sie
nochmals zu Ziffer 4 um Ihr Handzeichen. – Minderheit.
Wer ist dafür, die Entschließung nach Maßgabe der
vorangegangenen Abstimmungen zu fassen? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Ich kann den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Punkt 69:
TOP 69
Entschließung des Bundesrates: KI-Regulierung der
EU auf den Prüfstand stellen! – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 569/25)
Es gibt zwei Wortmeldungen dazu. Herr
Staatsminister Beißwenger aus Bayern hat das Wort. – Bitte sehr!
Eric Beißwenger (Bayern): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die KI-
Regulierung der EU muss auf den Prüfstand. In der
jetzigen Form schadet sie Deutschland. Deshalb wollen wir
Verbesserungen und, bis diese eintreten, ein Moratorium
erreichen. Künstliche Intelligenz ist und bleibt ein echter
Gamechanger. Wie die EU sich hier aufstellt, entscheidet
mit darüber, ob europäische Player im globalen
Wettbewerb bestehen können. Europa kann sich hier keine
Schwachstellen leisten, auch und gerade nicht bei den
rechtlichen Vorgaben. Deshalb begrüßen wir
grundsätzlich die Anstrengungen der Europäischen Union, den
Einsatz von KI EU-weit einheitlich zu regeln.
Mit ihrer KI-Verordnung stellt sich die EU allerdings
gerade selbst ins Abseits. Diese ist nicht irgendeine EU-
Verordnung, vielmehr ist sie ein Angriff auf den
technologieaffinen deutschen Mittelstand. Doppelungen,
Überschneidungen und Widersprüche zu anderen Rechtsakten
wie der Datenschutz-Grundverordnung führen zu
Rechtsunsicherheit und erhöhen zudem den
Verwaltungsaufwand. Unklare Anforderungen führen dazu, dass
Unternehmen Vorgaben der Verordnung übererfüllen, um
rechtlich abgesichert zu sein. Das lässt die Kosten
explodieren und lähmt zudem die Innovation. Die großen
Techkonzerne wie Google, Facebook oder Microsoft
können hiermit sicher umgehen, weil sie das
erforderliche Personal und Know-how vorhalten können. Unser
Mittelstand in Deutschland aber wird gelähmt. Damit
wird auch der technologische Gap von Deutschland und
Europa zum Rest der Welt größer.
Für uns ist deshalb klar: Die KI-Regulierung der EU
muss auf den Prüfstand. Wir brauchen Regeln, die
Innovation ermöglichen und nicht verhindern. Mit unserer
Initiative hier im Bundesrat unterbreiten wir nicht nur
konkrete Vorschläge für die Einbettung der europäischen
KI-Regulierung in die nationale Rechtsordnung, wie dies
auch Baden-Württemberg tut. Wir fordern zudem auch
klare Verbesserungen auf EU-Ebene. Dazu gehören unter
anderem eine dynamische und innovationsbegleitende
Ausgestaltung der KI-Regelungen, klare und
praxistaugliche Definitionen, die Beseitigung von Doppelungen und
Widersprüchen, der Abbau der Bürokratie sowie einfache
und handhabbare Vorgaben für die Entwicklung und
Anwendung von KI. Und bis diese Mängel behoben sind,
fordern wir ein sofortiges KI-Regulierungs- und
Anwendungsmoratorium auf EU-Ebene.
Deutschland steht schließlich für Fortschritt, für
Technologie und für Zukunft. Wir wollen, dass Europa bei KI
nicht den Anschluss verliert, sondern vorne mitspielt.
Dafür brauchen wir eine Regulierung, die schützt, aber
nicht bremst. Eine Regulierung, die Innovation begleitet,
aber nicht verhindert. Unsere bisherigen Erfolge in
Deutschland dürfen nicht weiter durch
innovationsfeindliche Vorgaben der KI-Verordnung gefährdet werden.
Deshalb die Bitte: Stimmen Sie dem
Entschließungsantrag zu!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Beißwenger! – Das
Wort hat jetzt Frau Staatsministerin Schall für das Land
Rheinland-Pfalz. – Bitte sehr!
Dörte Schall (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrte Damen
und Herren! Wir befinden uns in einer Zeit tiefgreifenden
technologischen Wandels. Es wurde bereits deutlich
gemacht: Die künstliche Intelligenz ist zweifelsohne eine
der wichtigsten Technologien unserer Zeit und ein
entscheidender Faktor für die internationale
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas. Ihr Einsatz wird sich
als vielversprechend erweisen, sowohl in Bezug auf das
wirtschaftliche Wachstum wie auch auf technologischen
Fortschritt und den gesellschaftlichen Nutzen, den die KI
für uns haben kann. Wir müssen jedoch bedenken, dass
die Realisierung dieser Chancen mehr bedarf als nur
technischer Expertise. Es ist von entscheidender
Bedeutung, dass wir Innovationen nicht nur zulassen, sondern
auch aktiv fördern, so wie wir das in Deutschland mit
dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche
Intelligenz bereits seit 1988 am rheinland-pfälzischen
Standort Kaiserslautern sowie mittlerweile an sieben weiteren
Standorten bundesweit tun.
Es ist erfreulich, dass die Einsatzmöglichkeiten von KI
vielversprechend sind. Gleichzeitig müssen wir aber auch
die potenziellen Risiken, die sich daraus für
Unternehmen, für Bürgerinnen und Bürger und auch für unsere
Gesellschaft als Ganzes ergeben, in den Blick nehmen.
Wir brauchen eine verantwortungsvolle und wirksame
Regulierung, die hier Abhilfe schafft – eine Regulierung,
die verständlich und übersichtlich ist, die praxisorientiert
ist und zugleich dynamisch und innovationsorientiert
ausgestaltet wird.
Die KI-Verordnung ist ein besonderer Meilenstein. Sie
ist die erste umfassende Regelung zur künstlichen
Intelligenz weltweit. Sie ist keine Bremse für Innovation,
sondern ein notwendiges Instrument, um Vertrauen zu
schaffen, Rechtssicherheit zu gewährleisten und klare
Handlungsgrenzen zu definieren. Wir sind der Ansicht, dass es
von entscheidender Bedeutung ist, dass wir sicherstellen,
dass KI-Anwendungen transparent bleiben und im
Einklang mit europäischen Werten stehen. Die Verordnung
setzt einen internationalen Standard um und gibt eine
klare Orientierung. Es ist wichtig, hier hervorzuheben,
dass sie nicht nur für Unternehmen gilt, sondern auch uns
als Bürgerinnen und Bürgern Orientierung gibt. Es
erfolgt eine Veröffentlichung des „Praxiskodex für
Künstliche Intelligenz für allgemeine Zwecke“, und es ist
davon auszugehen, dass so der Industrie die Einhaltung von
KI-Regelungen für allgemeine Zwecke erleichtert werden
kann. Darüber hinaus werden Leitlinien zur Definition
von KI-Systemen vorgelegt. Nicht in allem, wo „KI“
draufsteht, ist auch KI drin.
Wir als Bundesländer hatten im Rahmen des am
10. Oktober abgeschlossenen Konsultationsverfahrens die
Möglichkeit, unseren Standpunkt zum Referentenentwurf
zur Durchführung zu äußern und diesen zu kritisieren.
Und das haben wir als Land Rheinland-Pfalz auch
gemacht.
Es gibt nicht nur regulierende, unterstützende
Maßnahmen, sondern auch praktische Maßnahmen, die auf
nationaler Ebene aktiv angewandt werden müssen. Dazu
gehört die Errichtung von KI-Reallaboren als wichtigen
Innovationsförderern. Damit bietet die öffentliche Hand
auch kleinen und mittleren Unternehmen einen wichtigen
Erprobungsraum und eine sichere Testumgebung.
Natürlich ist mit der Einführung der KI-Verordnung ein
gewisser Verwaltungsaufwand verbunden. Dies liegt in der
Natur der Sache, weil wir eine tiefgreifende und
zukunftsweisende Technologie erstmals systematisch
regulieren. Die KI hat bereits viele Lebensbereiche verändert,
und manche wird sie auch langfristig verändern. Um
dieser Langfristigkeit mit nachhaltigen Konzepten
begegnen und die erwähnten Potenziale voll ausschöpfen zu
können, brauchen wir Regulierung, die klar, praktikabel,
aber auch flexibel genug ist, um raschen technologischen
Fortschritt zu ermöglichen und um eben auch immer
Schritt zu halten.
In der dritten Digitalministerkonferenz haben wir
einen Beschluss gefasst, der auf die
Vereinfachungspotenziale abzielt, ohne die übergeordneten Ziele aus den
Augen zu verlieren. Der Aufbau einer vertrauenswürdigen
KI – dieses Ziel muss unser Kompass bleiben. Wir
wollen einen verlässlichen und praktikablen Rahmen. Wir
wollen uns als Europäerinnen und Europäer befähigt
fühlen, eine führende Rolle in der Entwicklung und in der
Anwendung von KI einzunehmen. Es geht nicht um ein
Ob, es geht um das Wie. Wir müssen gemeinsam
handeln, einheitlich, abgestimmt und mit Weitblick. Wir
können die Chancen der KI nutzen, und gleichzeitig
wollen wir die Risiken beherrschen. Wir haben eine
historische Chance, und wir ergreifen sie für ein starkes,
innovatives und verantwortungsvolles Europa in der KI-
Zukunft. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Danke, Frau Staatsministerin!
Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Fragen der
Europäischen Union – federführend – sowie dem
Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, dem
Innenausschuss und dem Wirtschaftsausschuss –
mitberatend – zu.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 70:
TOP 70
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung
von Sozialleistungsbetrug – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 527/25)
Wir haben eine Wortmeldung, und das ist die von
Herrn Minister Liminski für das Land Nordrhein-
Westfalen. – Bitte sehr, Herr Liminski! Sie haben das
Wort.
Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir greifen mit diesem
Antrag ein Thema auf, das nicht nur Politik und
Verwaltung, sondern auch die Menschen in unseren Städten und
Gemeinden umtreibt. Unser Ministerpräsident Hendrik
Wüst hat bereits öffentlich auf den Punkt gebracht, was
uns dabei als Landesregierung antreibt – ich zitiere –:
„Schrottimmobilien und systematischer Sozialbetrug
führen zur Ausbeutung von Menschen und zu vielen
Ängsten und Sorgen in der Stadtgesellschaft.“ So konkret
das Problem ist, so weitreichend und grundsätzlich sind
die Folgen. Sozialbetrug untergräbt das Vertrauen in
unseren Sozialstaat und in unsere Demokratie.
Die vermeintlichen Täter sind nicht selten die
tatsächlichen Opfer. Die wirklichen Täter finden sich in
kriminellen Netzwerken, die unsere europäische
Arbeitnehmerfreizügigkeit ausnutzen, um Sozialleistungen zu
erschleichen. Sie bringen Menschen, zumeist aus
Südosteuropa, in unhaltbare Verhältnisse, in Schrottimmobilien,
oft mitten in unseren Städten. Ihre Sozialleistungen
müssen die Betroffenen an die Kriminellen abtreten, und sie
selbst leben in Armut, unter Bedingungen hart am Rand
der Menschenwürde. Die Bilder aus den konzertierten
Kontrollaktionen, etwa bei uns im Ruhrgebiet, haben Sie
alle wahrscheinlich vor Augen. Die Betroffenen sind
selbst zumeist Opfer. Sie werden von Banden
instrumentalisiert, die aus ihrer Not Profit schlagen.
Wir sagen als Land Nordrhein-Westfalen ganz klar:
Erstens. Diesem menschenverachtenden Treiben
müssen wir mit der ganzen Härte des Rechtsstaats begegnen.
Zweitens. Wir dulden keine Strukturen, die aus Armut
ein Geschäftsmodell machen.
Drittens. Wir dulden keinen Missbrauch unserer
Sozialsysteme.
Viertens. Wir dulden auch keinen Missbrauch der
europäischen Freizügigkeit. Freizügigkeit in Europa ist ein
hohes Gut. Sie ist Grundpfeiler unserer europäischen
Einigung, und sie hat Wachstum und Wohlstand
geschaffen. Aber wo Freiheit missbraucht wird, da muss der
Rechtsstaat handeln.
Der Antrag, den wir eingebracht haben und heute
beraten, benennt dafür die nötigen Schwerpunkte:
Erstens. Wir stärken die Kommunen. Städte kämpfen
mit Problemimmobilien. Dort entstehen
Parallelstrukturen, die Ordnungsämter, Polizei, Feuerwehr, Jobcenter
und Ausländerbehörden gleichermaßen fordern.
Kommunen brauchen deshalb mehr Spielräume, etwa beim
Vorkaufsrecht in Zwangsversteigerungen, um
Schrottimmobilien gezielt aus den Händen krimineller Eigentümer zu
ziehen. Das ist Ausdruck eines konsequenten
Rechtsstaats.
Zweitens. Wir verbessern die Zusammenarbeit der
Behörden. Sozialbetrug entsteht dort, wo Daten nicht
genug oder nicht schnell genug ausgetauscht werden.
Wenn Jobcenter, Polizei, Zoll, Ausländerbehörden und
Finanzverwaltung besser vernetzt sind, schließen wir
genau die Lücken, die Kriminelle bisher nutzen. Es muss
etwa möglich sein, dass Polizei und Feuerwehr dem
Jobcenter mitteilen können, dass eine Immobilie im Grunde
unbewohnbar ist. Und es muss möglich sein, dass das
Jobcenter dann auch Konsequenzen daraus ziehen kann,
wenn Bewohner von Schrottimmobilien von Kriminellen
ausgenutzt werden. Um diesen Kriminellen Paroli zu
bieten, muss der Staat wissen, wie deren Strukturen
bundesweit agieren. Deshalb fordern wir ein bundesweites
Lagebild speziell für den Bereich der Organisierten
Kriminalität beim Sozialleistungsbetrug.
Drittens. Wir fordern klare europäische Regeln. Wir
müssen die europäische Freizügigkeit vor Missbrauch
schützen. Es geht nicht – und das will ich ganz klar
sagen – um Misstrauen gegenüber Zuwanderung als
solcher, sondern es geht um den Schutz der Grundidee der
Freizügigkeit. Freizügigkeit verliert an Akzeptanz, wenn
die Menschen sehen, dass sie durch Kriminelle
missbraucht wird. Daher sollte der Zugang zu
Sozialleistungen stärker von einer echten Integration in den
Arbeitsmarkt abhängig sein. Uns ist klar: Manches davon lässt
sich nur auf europäischer Ebene lösen. Deshalb fordern
wir die Bundesregierung dazu auf – und sagen
gleichzeitig Unterstützung dabei zu –, sich in Brüssel dafür
einzusetzen.
Was wir national tun können, das sollten wir jetzt
schon gemeinsam umsetzen. Sozialstaat und Rechtsstaat
gehören zusammen. Beide dürfen sich nicht ausnutzen
oder gegeneinander ausspielen lassen, denn das schadet
am Ende unserer Demokratie. Wir wollen das Vertrauen
in die Gerechtigkeit unseres Sozialstaats und gleichzeitig
in die Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaats erhalten.
Deshalb werbe ich um Unterstützung für diesen Antrag. –
Danke schön!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Kollege!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – und dem Ausschuss für Arbeit, Integration
und Sozialpolitik, dem Finanzausschuss, dem
Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie dem
Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 71:
TOP 71
Entschließung des Bundesrates „Angriffe auf
Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches und
pflegerisches Personal“ – Antrag des Landes Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 570/25)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat abgegeben: Herr Minister
Mohrs (Niedersachsen).
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – und dem Ausschuss für Arbeit, Integration
und Sozialpolitik, dem Gesundheitsausschuss sowie
dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten –
mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 72:
TOP 72
Entschließung des Bundesrates „Beschleunigung und
Vereinheitlichung von Planungsverfahren“ –
Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 573/25)
Es liegt eine Wortmeldung vor von Frau
Staatsministerin Kraushaar aus Sachsen. – Frau Kollegin, Sie haben
das Wort.
Regina Kraushaar (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit
dem vorliegenden Entschließungsantrag zur
Beschleunigung und Vereinheitlichung von Planungsverfahren
möchte der Freistaat Sachsen seinen Beitrag dazu leisten,
dass Deutschland mehr und besser Kraft entfalten kann.
Warum ist das notwendig? Weil unsere Gesellschaft und
unsere Wirtschaft auf eine leistungsfähige Infrastruktur
angewiesen sind. Straßen, Schienen, Brücken, digitale
Netze, Stromtrassen sind Lebensadern unseres
Wohlstands. Sie sichern die Mobilität von Bürgerinnen und
Bürgern, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft,
und sie sind entscheidend für Anpassungsfähigkeit an
aktuelle Bedingungen – man sagt auch: für Resilienz.
Es geht um die sehr grundsätzliche Frage, wie und wie
schnell wir in unserem Land in Zukunft bauen,
modernisieren und erneuern wollen. Und um die Frage, ob es uns
gelingt, die großen Vorhaben, die wir uns politisch
vorgenommen haben, zügig und rechtssicher umzusetzen –
für die Unternehmen, für die Bürgerinnen und Bürger
unseres Landes. Wir alle wissen, die Realität sieht derzeit
häufig so aus: Planungs- und Genehmigungsverfahren für
Infrastrukturmaßnahmen ziehen sich oft über Jahre,
manchmal Jahrzehnte. Denken Sie zum Beispiel an
unsere Bahnstrecken, an die dringend benötigten
Stromtrassen, an unsere digitalen Netze, aber auch an den Bau
neuer Wohnquartiere! Einigkeit besteht längst darüber,
dass diese Dauer weder den Menschen zu vermitteln,
noch mit den Herausforderungen unserer Zeit zu
vereinbaren ist.
Mit unserer Initiative, die wir heute in den Bundesrat
einbringen, wollen wir deshalb den Weg bereiten für ein
einheitliches, beschleunigtes und modernes
Verfahrensrecht für Planfeststellungsverfahren. Was heißt das
konkret?
1 Anlage 4
Erstens. Wir schlagen vor, die vielen bestehenden
Sonderregelungen in den Fachgesetzen zu beseitigen. Wir
wollen sie bündeln und in einem Stammgesetz, dem
Verwaltungsverfahrensgesetz, zusammenführen. Damit
schaffen wir Transparenz, Rechtssicherheit und
Einheitlichkeit für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sowie
Anwendungssicherheit in den Behörden. Diese
Transparenz ermöglicht es den Planern, frühzeitig vollständige
Planungsunterlagen vorzulegen – eine oder eigentlich die
Voraussetzung für eine Planentscheidung.
Zweitens. Wir wollen bewährte Instrumente der
Beschleunigung dauerhaft verankern, etwa digitale
Verfahren, klare Fristen, verbindliche Stichtagsregelungen oder
die Möglichkeit eines fakultativen Erörterungstermins.
Drittens. Wir regen an, das Bund-Länder-Gremium
„Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung“ zeitnah zu reaktivieren. Dieses Gremium
soll die Grundlage für einen Gesetzentwurf vorbereiten,
der in allen Fachbereichen Wirkung entfaltet.
Besonderen Wert legen wir auf den Mobilitätssektor.
Es ist entscheidend, dass wir beim Ausbau und der
Modernisierung unserer Infrastruktur im Verkehrsbereich
vorankommen, bei der Elektrifizierung der
Schienenwege, beim Ausbau des Radverkehrs, bei der Förderung
neuer Mobilitätsformen und bei der Digitalisierung der
Verkehrssysteme. Allerdings wäre die Beschleunigung
von Planungsverfahren nicht auf den Mobilitätssektor
beschränkt. Beispielsweise würden ebenso Planverfahren
im Bereich des Abfallrechts bei der Anlage von
Deponien, im Wasserrecht bei Gewässerausbauten wie
Deichen und Kläranlagen und Wasserkraftwerken
beschleunigt. Auch Planverfahren im Energiesektor bei der
Errichtung von Energieversorgungsleitungen oder im
Mobilfunk können von der Bündelung beschleunigter
Regelungen im Verwaltungsverfahrensgesetz profitieren.
Schnelle Verfahren sind der Schlüssel, damit Projekte
nicht auf dem Papier oder in Dateien stecken bleiben,
sondern Wirklichkeit werden. Wir wissen aber auch:
Beschleunigung darf nicht zulasten von
Bürgerbeteiligung, Rechtsstaatlichkeit oder Umwelt gehen. Darum
schlagen wir prüfende Schritte vor: zum einen eine
unions- und völkerrechtskonforme Anpassung von
Umweltverträglichkeitsprüfungen, zum anderen die Begrenzung
materiellrechtlicher Anforderungen in den Fachgesetzen
auf das absolut notwendige Maß, damit die Antragsteller
Klarheit haben. Unser Ziel ist nicht die Aushöhlung von
Standards, sondern die kluge Abwägung zwischen den
betroffenen Interessen.
Zum Schluss, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen:
Diese Initiative ist kein Selbstzweck. Sie ist ein
entscheidender Schritt, um Projekte schneller, effizienter und
nachvollziehbarer umzusetzen. Wir schaffen damit die
Basis für mehr Vertrauen in staatliches Handeln, für
Investitionssicherheit und für eine nachhaltige
Modernisierung unseres Landes. Ich bitte daher den Bundesrat,
dieser Entschließung zuzustimmen und damit ein klares
Signal an die Bundesregierung zu senden: Es ist auch bei
den schlichten Verfahrensfragen Zeit für Einheitlichkeit
und Beschleunigung. – Ich danke Ihnen und bitte Sie um
Unterstützung des sächsischen Entschließungsantrags.
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Frau Kollegin Kraushaar!
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Verkehrsausschuss sowie – mitberatend – dem
Innenausschuss, dem Umweltausschuss und dem
Wirtschaftsausschuss zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 76:
TOP 76
Entschließung des Bundesrates zur Novellierung der
Wärmelieferverordnung (WärmeLV) zur Förderung
des Fernwärmeausbaus im
Mietwohnungsbestand – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 579/25)
Es liegt eine Wortmeldung vor: Frau Zweite
Bürgermeisterin Fegebank aus Hamburg. – Bitte, Frau Kollegin!
Katharina Fegebank (Hamburg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine
Damen und Herren! Mit unserer Initiative
„Fernwärmeausbau im Mietwohnungsbestand“ wollen wir zwei
Dinge miteinander verknüpfen und gleichzeitig bessere
Rahmenbedingungen schaffen: zum einen den Bereich
Klimaschutz im Gebäudebestand und zum anderen
natürlich das Thema „bezahlbare Mieten“ – also ein sozial
gerechter und sozial verträglicher Klimaschutz. Eine
besondere Rolle spielen dabei, wie Sie wissen, die
Wärmenetze. Insbesondere in unseren Städten und gerade in
urbanen Gebieten sind diese ganz unbestritten das Mittel
der Wahl, um die Gebäudewärmeversorgung unabhängig
von Kohle und Gas zu machen.
Das Wärmeplanungsgesetz gibt vor, dass die Anzahl
der an Wärmenetze angeschlossenen Gebäude signifikant
gesteigert werden soll. Ein Fernwärmeanschluss ist eine
klimaneutrale Option für eine neue Heizung im Sinne des
Gebäudeenergiegesetzes. Und für die Fernwärmenetze
gilt zudem die Vorschrift, dass sie bis 2045 vollständig
aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer
Abwärme gespeist werden müssen. Viele Städte und
Kommunen stehen deshalb entweder in den Startlöchern oder
sind schon voll dabei, einen massiven Ausbau der
Fernwärme und der Wärmenetze voranzutreiben. Wir sind in
Hamburg mittendrin. Wir werden zwei Kohlekraftwerke
abschalten, die aktuell noch zwei Drittel der
Wärmeversorgung des größten Hamburger Wärmenetzes
ausmachen. Wir bauen dafür Großwärmepumpen, nutzen
verstärkt industrielle Abwärme und investieren Milliarden in
den Ausbau unserer Wärmenetze. Damit dieser Umbau
gelingt, und zwar wirtschaftlich bezahlbar und vor allem
auch sozial verträglich, brauchen wir passende
Rahmenbedingungen. Hier sehen wir, dass einige Regelungen im
Bundesrecht dringend angepasst werden müssen, weil sie
zum einen Fehlanreize setzen, die am Ende teuer für
Mieterinnen und Mieter werden könnten, und weil die
Sorge besteht, dass perspektivisch auch die
Dekarbonisierung der Wohngebäude ausgebremst wird.
Die heutige Regelung zur Heizkostenneutralität, die
sich aus dem Zusammenspiel von
Wärmelieferverordnung und Bürgerlichem Gesetzbuch ergibt, ist ein gutes
Beispiel dafür, wie gut gemeinte Regeln in der Praxis
tatsächlich auch zu Problemen führen können. Eigentlich
ist das Ziel der Regelung ja völlig richtig: Mieterinnen
und Mieter sollen beim Anschluss an ein Wärmenetz
keine höhere Warmmiete zahlen als in ihrer bisherigen
Wärmeversorgung. Das ist erst mal nachvollziehbar,
plausibel und völlig richtig. In ihrer jetzigen Form steht
diese Regelung allerdings der Wärmewende im Weg. Das
sehen übrigens auch die Wohnungswirtschaft und die
Fernwärmeunternehmen so.
Ein Problem an der jetzigen Regelung zur
Kostenneutralität ist, dass die aktuelle Berechnungssystematik nur
die Vergangenheit betrachtet. Neue Rahmenbedingungen
werden ausgeblendet, wie zum Beispiel die künftige
Bepreisung von Erdgas und Heizöl durch den EU-
Emissionshandel, aber auch die bundesweiten Vorgaben
zum Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungstausch.
In der Praxis kann das dazu führen, dass die Investitionen
der Wohnungswirtschaft daher in eine Richtung getrieben
werden, die potenziell für Mieterinnen und Mieter teuer
wird. Dazu gehört zum Beispiel auch der Einbau von
klassischen Heizkesseln.
Für die Wohnungswirtschaft ist der Anschluss an ein
Wärmenetz ein zentraler Schritt auf dem Weg zum
klimaneutralen Gebäudebestand. Das Gebot der
Heizkostenneutralität bremst Investitionen, hemmt den Ausbau
von Wärmenetzen und erschwert damit auch die
Dekarbonisierung. Es gibt also gute Gründe für die
Bundesregierung, das Gebot der Heizkostenneutralität zu
überarbeiten, damit sich die Wärmelieferverordnung in Zukunft
tatsächlich öffnen kann.
Weil das eine hochkomplexe Materie ist, müssen wir
auch bei den Themen, die damit zusammenhängen, also
auch an anderen Stellen, zusehen, dass wir die Themen
„sozialverträgliche Preisgestaltung“ und Transparenz
adressieren. Deshalb bitten wir die Bundesregierung
auch, die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für
die Versorgung mit Fernwärme, die Stromsteuer, den
Klimasozialplan und das Gebäudeenergiegesetz so zu
gestalten, dass der Umstieg auf klimaneutrale
Heizlösungen wirksam und sozialverträglich gefördert werden
kann.
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Frau Bürgermeisterin!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Finanzausschuss, dem Rechtsausschuss, dem
Umweltausschuss und dem Wohnungsbauausschuss zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der
Unternehmen durch anwendungs- und
vollzugsfreundliche Umsetzung (Drucksache 422/25)
Wortmeldungen liegen keine vor. – Eine Erklärung
zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau Ministerin
Weidinger (Sachsen-Anhalt) für Herrn Minister Schulze.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Zu Ziffer 1 wurde um getrennte Abstimmung gebeten:
Ich bitte daher zunächst um Ihr Handzeichen zu
Ziffer 1 Buchstabe b. – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für den Rest der Ziffer 1! –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB
VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG)
(Drucksache 423/25)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Zu Ziffer 1 wurde um getrennte Abstimmung gebeten:
Ich bitte daher zunächst um Ihr Handzeichen zu
Ziffer 1 Buchstabe e. – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für den Rest der Ziffer 1! –
Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
1 Anlage 5
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der
betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung
anderer Gesetze (Zweites
Betriebsrentenstärkungsgesetz) (Drucksache 424/25, zu Drucksache 424/25)
Auch hier liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich zur Einzelabstimmung auf:
Ziffer 2! – Minderheit.
Zu Ziffer 3 wurde um getrennte Abstimmung gebeten:
Ich bitte daher zunächst um Ihr Handzeichen zu
Buchstabe b und Buchstabe e Doppelbuchstabe aa der
Ziffer 3. – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für den Rest der Ziffer 3! –
Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zu TOP 14:
TOP 14
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Amtliche Mitteilungen (Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung BR)
- part_of_vorgang → Begrüßung einer Delegation von Ministerpräsidenten aus dem Königreich Belgien (Ansprache)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ausschuss nach Artikel 44 der Richtlinie 2013/29/EU z (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Luftsicherheitsausschuss der Kommission gemäß (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Kultur und sozialer Zu (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Mehrsprachigkeit und Ü (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Visa (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2023 bis 2026 (30. (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Altersvorsorge verbessern - Altersarmut bekämpfen (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates - Änderung des Bundesmeldegesetzes hier: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Eintragung von Auskunftssp (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches und pflegerisches Personal" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates - Anwendungsregelungen Glyphosat (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates - Bereitstellung der Mittel für den Pakt für den Rechtsstaat durch den Bund (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Berücksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der anstehenden Novellierung der Düngeve (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Beschleunigung und Vereinheitlichung von Planungsverfahren" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Bessere Mietspiegel - mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter" (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates - Die Situation in allen Bereichen der Pflege spürbar verbessern - Kein Ersatz von festangestellten Pflegekräf (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-VO) soll grundsätzlich auf EU- oder Bundesebene (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Flüssiges und gelöstes Plastik vermeiden - Für eine umfassende Strategie zur Reduktion schwer abbaubarer Poly (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und ergänzende Förderung der Mobilfunkversorgung in Deutschland (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates für eine Möglichkeit wissenschaftlich begleiteter Versuchsprojekte mit kontrollierter Abgabe von Cannabis (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates für eine Neubewertung der Gewerbesteuerzerlegung bei Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinde (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlecht (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates für ein Programm zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für kommunale Haushalte und kommunal beherrs (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates für ein starkes Wohngeld (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates für Verbesserungen in der Bodenmarktpolitik (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates für zusätzlichen Wohnraum durch steuerliche Förderung von Aufstockungen bei bestehenden Gebäuden (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates - Herausforderungen in der Pflege angehen und Kosten gerecht verteilen (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Humanitäres Bleiberecht für Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt und Erweiterung des Rechtsan (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Impuls zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden: Steuerliche Förderung jetzt!" (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Inflationsgefahren rasch und entschlossen entgegentreten - für eine Politik des stabilen Geldes" (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: KI-Regulierung der EU auf den Prüfstand stellen! (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Klimaschutz im Grundgesetz verankern" (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Konjunkturprogramme durch Bürokratieabbau ergänzen (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Konkretisierung der Rechtsgrundlagen für die Schutzmaßnahmen der Länder im Infektionsschutzgesetz" (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Marktüberwachung des Online-Handels im Bereich der Produktsicherheit ertüchtigen - Anpassung der Allgemeinen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Masterplan zum Schutz der Sparerinnen und Sparer" (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates - Mehr Klimaschutz im Verkehr erreichen durch klimafreundlichere alternative Kraftstoffe (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates - Nachrüstung von Diesel-Kfz mit wirksamen Stickoxidkatalysatoren (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates - Neuregelung des Elternunterhaltes bei Pflegebedürftigkeit (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Notfall- und Rettungsdienstreform zügig voranbringen - Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallve (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Praktische Umsetzung tierschutzgesetzlicher Regelungen zur Ferkelkastration (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Bon-Pflicht - Ausnahmen für Kleinbeträge und unbare Geschäfte einführe (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Reformbedarf im Erneuerbare-Energien-Gesetz: Nationale Spielräume nutzen, Ausbau der Erneuerbaren Energien vo (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates - Rücknahme der Vorbehalte zu Artikel 59 der Istanbul-Konvention (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates - Schutz der biologischen Vielfalt durch die Beschränkung der Verwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmitte (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Sexualstrafrecht zum Schutz von Kindern und für effektiven Opferschutz umfassend reformieren" (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland - Schritte zu einer modernen wettbewerbsfähigen Unternehmensbe (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft" (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Sustainable Finance Initiativen - Finanz- und Realwirtschaft bei den Weichenstellungen umfassend einbeziehen (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Teilhabe von Schülerinnen und Schülern an digitalen Lernangeboten sicherstellen" (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Tierschutzgerechte Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration" (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung verlängern - finanziell schwächere Bevölkerungsschichte (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Versorgungssicherheit durch beschleunigte Realisierung von Gaskraftwerken - Eckpunkte für ein Kraftwerkeerric (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Vorfahrt für Infrastruktur und Investitionen: Maßnahmenpaket zur Planungsbeschleunigung bei Vorhabenträgern, (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates - Zivilgesellschaft stärken: Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren und erweitern (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zu einer jährlichen Überprüfung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zu einer marktbasierten CO2-Bepreisung in den Sektoren Gebäude und Verkehr (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Zukunftsagenda für Handwerk und mittelständische Wirtschaft" (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau im Steuerrecht (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verzinsung nach der Abgabenordnung (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Wolf (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur A1-Bescheinigung (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Absenkung des gesetzlichen Zinssatzes nach § 238 Abgabenordnung (AO) (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Absenkung des Zinssatzes für Steuernachzahlungen aufgrund des Corona-Virus (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Anhebung des Ausbauziels Windenergie auf See (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Identitätsdiebstahls (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Kinderpornografie und extremistischen Straftaten (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Durchsetzung von Zweckentfremdungsverboten mit Hilfe von Steuerdaten (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Gewerbemietpreisbremse in angespannten Gewerberaummärkten (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Mietenregulierung durch Mietendeckel (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Mindestprüfungsintervalls für Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkü (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Qualitätssiegels für Kunststoffprodukte mit Recyclingmaterial (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung eines Wohnheimprogramms für Studierende (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Entprivilegierung der Windenergienutzung (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für die sozial gerechte Bewältigung der Corona-Krise (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Novellierung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) zur Förderung des Fernwärmeausbaus im Mietwohnungsbestand (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Prüfung des Verbots der Förderung von Ölschiefer (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der Grundversorgung und für ein Sonderkündigungsrecht im Telekommunikationsgesetz (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Landwirtschaft durch zielgenaue steuerliche Maßnahmen (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur steuerlichen Entlastung der deutschen Wirtschaft (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Ausbildung (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Strafbarkeit des unbefugten Anfertigens von Bildaufnahmen intimer Körperbereiche einer Person in der Öffen (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur teilweisen Verwendung kartellrechtlich abgeschöpfter Vorteile und Kartellbußen zugunsten der Verbraucherar (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur temporären (befristeten) Zahlung eines Corona-bedingten Zuschlags i.H.v. 100 Euro monatlich für Leistungsb (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung des Katalogs der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuergesetz (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Sicherstellung der Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an Krankenhausstandorten (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Situation der Opfer des SED-Unrechts (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (Rücknahme/Erledigung)
- part_of_vorgang → Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Erledigung noch anhängiger Vorlagen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Protokoll vom 14. April 2025 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kön (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der S (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsach (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit (Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerich (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des § 13b Baugesetzbuch (Baugesetzbuchänderungsgesetz - BauGBÄG) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder (Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Schließung der Förderlücken von Geflüchteten im Analogleistungsbezug (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsys (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (Einführung einer Weidetierprämie) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz 2025) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Fleischgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes zur Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Kindergeldrechts (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetz (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (besserer Schutz von Kindern und schutz- oder wehrlosen Personen im Sexualstrafrecht) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - "Fahren ohne Fahrschein" als Ordnungswidrigkeit - (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens V (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änder (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (... SGB II-Änderungsgesetz) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung der Verzinsung nach der Abgabenordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1 (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Bekämpfung der Mehrehe (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschlie (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Ergänzung von Rechtsansprüchen im Staatsangehörigkeitsrecht (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Erleichterung der Bildung betrieblicher Interessenvertretungen für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Erleichterung des Familiennachzuges (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKI (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Förderung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des sozialen Mietrechts (Mietrechtsmodernisierungsgesetz) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führersc (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Reform des Verbots missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der planerischen Steuerung der Windenergienutzung und zur Wiederbelegung der Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Minde (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach den §§ 24 ff. des Baugesetzbuchs (Vorkaufsrechtsstärkungsgesetz) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mi (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie ( (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtl (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der besonders schweren Steuerhinterziehung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit im ärztlichen Notdienst mittels weiterentwickelter Portalpraxen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur zulässigen Miethöhe bei geringem Angebot an vergleichbarem Wohnraum (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Strategie für ein Quanten-Europa: Ein Quanten-Europa in einer Welt im Wan (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Strategische Vorausschau 2025 - Resilienz 2.0: Befähigung der EU, sich in (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Rückblick der Präsidentin (Ansprache)
- part_of_vorgang → Steueränderungsgesetz 2025 (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen (Absetzung von der TO)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Verlängerung der Hofraumverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG hinsichtlich der Aufnahme von (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabak und mit Tabak verwandte Erzeugnisse ( (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Katastrophenschutzverfahren der Union und die Unterstützung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Chemikalienagentur und zur Änderung der Verordn (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit, Resilienz und Nachhaltigkeit von Weltraumtätigk (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsunterstützung für den Schengen-Raum, die integrierte (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsunterstützung im Bereich der inneren Sicherheit für d (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsunterstützung in den Bereichen Asyl, Migration und In (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1272/2008, (EG) Nr. 1223/2009 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bezug auf das Schu (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, ei (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, soziale (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds als Teil des in der Ver (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unionsunters (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unterstützun (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" für den Zeitraum 202 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Wahl der Schriftführer (Wahl)
- part_of_vorgang → Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse (Wahl)
- part_of_vorgang → Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer (Wahl des Vorsitzenden der Europakammer)
- part_of_vorgang → Wahl des Präsidiums (Wahl des Präsidiums)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweite Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (2. UkraineAufenthÄndFGV) (BR-Sitzung)
- spoke_in ← Alexander Schweitzer (Rede)
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