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Protokoll der 1058. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 17.10.2025 · WP 21 · 1058 · Original ↗

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Protokoll der 1058. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1058 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1058. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Oktober 2025 I n h a l t : Begrüßung einer Delegation von Ministerpräsidenten aus dem Königreich Belgien . . . . . . . 323 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323 Rückblick der Präsidentin . . . . . . . . . . . . . . . 323 Erledigung noch anhängiger Vorlagen . . . . . . 367 1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52 Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR – . . 325 Beschluss: Der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister Dr. Andreas B o v e n s c h u l t e , wird zum Präsidenten des Bundesrates gewählt. Die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke R e h l i n g e r , und der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik W ü s t , werden zu Vizepräsidenten gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326 2. Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer – gemäß § 45c GO BR – . . . . . . . . . . . . . . . 326 Beschluss: Es werden gewählt: die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa, Staatsrätin Nancy B ö h n i n g , zur Vorsitzenden, Ministerpräsidentin Anke R e h l i n g e r (Saarland) und Minister Nathanael L i - m i n s k i (Nordrhein-Westfalen) zu stellvertretenden Vorsitzenden . . . . . . . . 326 3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse – gemäß § 12 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 468/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326 Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden gemäß dem Antrag der Präsidentin in Drucksache 468/25 gewählt . . . . . . . . 326 4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 469/25) . . . . . 326 Beschluss: Staatsminister Eric B e i ß - w e n g e r (Bayern) und Staatsrätin Nancy B ö h n i n g (Bremen) werden gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326 5. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 211/25, zu Drucksache 211/25) 337 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 337 Dörte Schall (Rheinland-Pfalz) . . . . . 370* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337 6. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern und Brandenburg – (Drucksache 319/25) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323 7. Entschließung des Bundesrates „Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!“ – Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 463/25) 337 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 338 8. Entschließung des Bundesrates „Notfall- und Rettungsdienstreform zügig voranbringen – Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung“ – Antrag der Länder Brandenburg und Hamburg – (Drucksache 484/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 338 Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . . 338 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 338 9. Entschließung des Bundesrates „Die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-VO) soll grundsätzlich auf EU- oder Bundesebene vollzogen werden“ – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 491/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 338 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 339 10. Entschließung des Bundesrates „Marktüberwachung des Online-Handels im Bereich der Produktsicherheit ertüchtigen – Anpassung der Allgemeinen Marktüberwachungsverordnung der EU“ – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 490/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 339 11. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung (Drucksache 422/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 344 Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) . 371* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344 12. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 423/25) . . . . . . . . 344 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344 13. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 424/25, zu Drucksache 424/25) . . . . . . . . . . 344 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344 14. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen (Drucksache 425/25) . . . . . . . . 344 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 15. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes (Drucksache 426/25) 345 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 16. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 427/25) . . . . . . . . 345 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 345 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 17. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 428/25) . . . 347 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 374* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372* 18. Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 473/25) . . . 347 Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 347 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 19. Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 474/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 328 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 329 Gerald Heere (Niedersachsen) . . . . . . 330 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331 20. a) Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 429/25) b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS- Anpassungsfolgegesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 430/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 348 Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . . 348 Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern . . . 349 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . 351 21. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes (Drucksache 431/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 372* 22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 432/25) . 351 Dr. Claudia Schilling (Bremen) . . . . . . 351 Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 352 Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) . 353 Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 354 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 23. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 433/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372* 24. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 434/25) . . . 354 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 25. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 435/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . 374* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 26. Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 436/25) . . . . . . . . 355 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 27. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 437/25) . . . . . . . . 355 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 28. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 438/25) . . . . . . . . 355 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 29. Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 439/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 356 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 30. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 440/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 31. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes – Wehrdienst- Modernisierungsgesetz (WDModG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 441/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Boris Pistorius, Bundesminister der Verteidigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 32. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 442/25) . . . . . . . . 347 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372* 33. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 443/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 34. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland (Drucksache 444/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 372* 35. Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 445/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 357 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358 36. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1 – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 446/25) . . . . . . . . 347 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372* 37. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsachen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 447/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 372* 38. Bericht der Kommission: Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten COM(2025) 473 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 461/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 359 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 359 39. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 COM(2025) 565 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 460/25, zu Drucksache 460/25) 359 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 359 Dr. Heiko Geue (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 374* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV . . . . . . . . . . . . . . . . . 360 40. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unterstützung der Union für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis 2034 COM(2025) 560 final; Ratsdok. 11733/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 458/25, zu Drucksache 458/25) 360 Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360 41. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unionsunterstützung für die Gemeinsame Fischereipolitik, den Europäischen Pakt für die Meere und die Meeres- und Aquakulturpolitik der Union im Rahmen des Fonds für national-regionale Partnerschaften gemäß der Verordnung (EU) [NRP-Fonds] für den Zeitraum 2028 bis 2034 COM(2025) 559 final; Ratsdok. 11757/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 465/25, zu Drucksache 465/25) 360 Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360 42. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, einschließlich für die Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg), und des Kohäsionsfonds als Teil des in der Verordnung (EU) [...] [NRP] festgelegten Fonds und zur Festlegung von Bedingungen für die Durchführung der Unionsunterstützung für regionale Entwicklung für den Zeitraum von 2028 bis 2034 COM(2025) 552 final; Ratsdok. 11768/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 455/25, zu Drucksache 455/25) 360 Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . 360 Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361 43. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds als Teil des in der Verordnung (EU) [NRP-Plan] festgelegten Plans für national-regionale Partnerschaften und mit Bedingungen für die Bereitstellung der Unionsunterstützung für qualitativ hochwertige Beschäftigung, Kompetenzen und soziale Inklusion für den Zeitraum von 2028 bis 2034 COM(2025) 558 final; Ratsdok. 11769/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 457/25, zu Drucksache 457/25) 361 Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362 44. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bezug auf das Schulprogramm der Europäischen Union für Obst, Gemüse und Milch („EU-Schulprogramm“), sektorale Interventionen, die Schaffung eines Eiweißpflanzensektors, Anforderungen an Hanf, die Möglichkeit von Vermarktungsnormen für Käse, Eiweißpflanzen und Fleisch, die Anwendung zusätzlicher Einfuhrzölle und Vorschriften für die Versorgung in Notsituationen und schweren Krisen COM(2025) 553 final; Ratsdok. 11722/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 456/25, zu Drucksache 456/25) 362 Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362 45. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsunterstützung in den Bereichen Asyl, Migration und Integration für den Zeitraum 2028 bis 2034 COM(2025) 540 final; Ratsdok. 11805/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 448/25, zu Drucksache 448/25) 362 Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 362 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 46. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsunterstützung im Bereich der inneren Sicherheit für den Zeitraum 2028 bis 2034 COM(2025) 542 final; Ratsdok. 11943/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 450/25, zu Drucksache 450/25) 363 Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 47. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsunterstützung für den Schengen- Raum, die integrierte europäische Grenzverwaltung und die gemeinsame Visumpolitik für den Zeitraum 2028 bis 2034 COM(2025) 541 final; Ratsdok. 11792/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 449/25, zu Drucksache 449/25) 363 Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 48. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Katastrophenschutzverfahren der Union und die Unterstützung der Union für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen sowie zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU (Katastrophenschutzverfahren der Union) COM(2025) 548 final; Ratsdok. 11689/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 476/25, zu Drucksache 476/25) 347 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373* 49. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Chemikalienagentur und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006, (EU) Nr. 528/2012, (EU) Nr. 649/2012 und (EU) 2019/1021 COM(2025) 386 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 487/25, zu Drucksache 487/25) 363 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 50. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1272/2008, (EG) Nr. 1223/2009 und (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen und Verfahren für chemische Produkte COM(2025) 531 final; Ratsdok. 11433/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 412/25, zu Drucksache 412/25) 347 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373* 51. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabak und mit Tabak verwandte Erzeugnisse (Neufassung) COM(2025) 580 final; Ratsdok. 11725/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 459/25, zu Drucksache 459/25) 347 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373* 52. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften – Eine Strategie, um Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften zu machen COM(2025) 525 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 332/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 364 53. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Strategie für ein Quanten-Europa: Ein Quanten-Europa in einer Welt im Wandel COM(2025) 363 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 453/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 364 Falko Mohrs (Niedersachsen) . . . . . . 364 Dr. Silke Launert, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt 375* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 365 54. Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026 (Drucksache 471/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373* 55. Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen (Drucksache 417/25) 347 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373* 56. Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache 418/25) 347 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373* 57. Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen – gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – (Drucksache 419/25) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323 58. Verordnung zur Verlängerung der Hofraumverordnung (Drucksache 420/25) . . . . . . . 347 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373* 59. Zweite Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (Drucksache 421/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373* 60. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Luftsicherheitsausschuss der Kommission gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (AVSEC) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 343/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 343/1/25 . . . . . . . . . . . . . 373* 61. Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium – gemäß § 12 StipG i.V.m. § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 3 StipV – (Drucksache 341/25) . . . . . . . . . . . 347 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 341/1/25 . . . . . . . . . . . . . 373* 62. Gesetz zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 541/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 109 Absatz 3 Satz 7, Absatz 4, Absatz 5 Satz 3 und Artikel 109a Absatz 1 GG . . . . . . . . 373* 63. Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) (Drucksache 542/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 326 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 327 Petra Köpping (Sachsen) . . . . . . . . . . 369* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 143h Absatz 2 Satz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 328 64. Erstes Gesetz zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes (Drucksache 543/25) . . 347 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 143d Absatz 4 Satz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 373* 65. Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 544/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331 Dörte Schall (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 331 Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend . 332 Falko Mohrs (Niedersachsen) . . . . . . . 369* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . 332 66. Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften (Drucksache 545/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 365 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365 67. Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Drucksache 546/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 Özlem Ünsal (Bremen) . . . . . . . . . . 332 Steffen Schütz (Thüringen) . . . . . . . . 333 Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 68. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 526/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365 Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . 375* Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderung – Bestellung von Staatsminister Philipp Fernis (Rheinland-Pfalz) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . 365 69. Entschließung des Bundesrates: KI- Regulierung der EU auf den Prüfstand stellen! – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 569/25) . . . . . 339 Eric Beißwenger (Bayern) . . . . . . . . 339 Dörte Schall (Rheinland-Pfalz) . . . . . 339 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 70. Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 527/25) . . . . . 340 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341 71. Entschließung des Bundesrates „Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches und pflegerisches Personal“ – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 570/25) . . . . . . . . . . 341 Falko Mohrs (Niedersachsen) . . . . . . . 371* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 72. Entschließung des Bundesrates „Beschleunigung und Vereinheitlichung von Planungsverfahren“ – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 573/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 Regina Kraushaar (Sachsen) . . . . . . . . 342 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 73. Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 530/25) . . . . . . . . . . 365 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365 74. Entschließung des Bundesrates: Versorgungssicherheit durch beschleunigte Realisierung von Gaskraftwerken – Eckpunkte für ein Kraftwerkeerrichtungsbeschleunigungsgesetz – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 571/25) 365 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365 75. Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Sicherstellung der Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an Krankenhausstandorten – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 576/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365 Dr. Heiko Geue (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 76. Entschließung des Bundesrates zur Novellierung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) zur Förderung des Fernwärmeausbaus im Mietwohnungsbestand – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 579/25) . . . . . 343 Katharina Fegebank (Hamburg) . . . . . 343 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344 77. Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz 2025) (Drucksache 584/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 und Artikel 107 Absatz 2 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 78. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder (Drucksache 585/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 79. Gesetz zu dem Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010 (Drucksache 586/25) . . . . 366 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 GG 366 80. Gesetz zu dem Protokoll vom 14. April 2025 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 sowie das Protokoll vom 24. März 2021 geänderten Fassung (Drucksache 587/25) . . . . 366 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 81. Entschließung des Bundesrates zur Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 582/25) . . . . . 366 Dr. Heiko Geue (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 82. Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis- Fortgeltungsverordnung (2. UkraineAufenthÄndFGV) (Drucksache 574/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 368 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes Amtierender Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg – zeitweise – Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r - m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden-Württemberg – zeitweise – Amtierender Präsident D r . F l o r i a n H e r r m a n n , Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des Freistaates Bayern – zeitweise – Amtierender Präsident N a t h a n a e l L i - m i n s k i , Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein- Westfalen – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Nancy Böhning (Bremen) Eric Beißwenger (Bayern) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Eric Beißwenger, Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales Dr. Benjamin Grimm, Minister der Justiz und für Digitalisierung Detlef Tabbert, Minister für Infrastruktur und Landesplanung B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin, Senatorin, Präses der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Maryam Blumenthal, Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Dr. Heiko Geue, Finanzminister N i e d e r s a c h s e n : Olaf Lies, Ministerpräsident Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Gerald Heere, Finanzminister Falko Mohrs, Minister für Wissenschaft und Kultur Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Ministerpräsident Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung T h ü r i n g e n : Mario Voigt, Ministerpräsident Katja Wolf, Finanzministerin Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung Steffen Schütz, Minister für Digitales und Infrastruktur V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Boris Pistorius, Bundesminister der Verteidigung Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Dr. Michael Meister, Staatsminister beim Bundeskanzler Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Dr. Silke Launert, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Katja Mast, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Ulrich Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit Sören Bartol, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 1058. Sitzung Berlin, den 17. Oktober 2025 Beginn: 09.33 Uhr Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1058. Sitzung des Bundesrates. Zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne lenken. Dort hat eine Delegation aus dem Königreich Belgien Platz genommen. Zu Gast sind der Ministerpräsident der Wallonie, Herr Adrien D o l i - m o n t , und der Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Herr Oliver P a a s c h , begleitet durch den Botschafter. – Seien Sie uns ganz herzlich willkommen! (Beifall) Deutschland und Belgien verbindet eine ausgezeichnete Partnerschaft. Als direkte Nachbarn arbeiten wir in vielen Bereichen sehr eng zusammen. Zudem finden regelmäßig gegenseitige Besuche sowie politische Kontakte statt. Im November 2021 durften wir Sie, Herr Ministerpräsident Paasch, und weitere belgische Ministerpräsidenten zuletzt hier im Hause begrüßen. Im Juni 2023 reiste der damalige Bundesratspräsident Ramelow zu einem Gegenbesuch zu Ihnen nach Belgien. Ich freue mich sehr, dass wir heute hier im Bundesrat mit gemeinsamen Gesprächen an diese Tradition anknüpfen können. Meine Damen und Herren, liebe Gäste aus Belgien, noch einmal herzlich willkommen! Wir freuen uns auf den Austausch und die fruchtbaren Begegnungen mit Ihnen. Gemäß § 28 unserer Geschäftsordnung habe ich nun noch Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Aus dem Senat der Freien Hansestadt Bremen und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden ist mit Ablauf des 6. Oktober 2025 Frau Senatorin Sascha A u l e p p , der ich herzlich für ihre Arbeit danken möchte. Mit Beschluss vom 8. Oktober hat der Senat Herrn Senator Mark R a c k l e s zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. – Unseren herzlichen Glückwunsch! Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 82 Punkten vor. Die Gesetze, die der Deutsche Bundestag gestern beschlossen hat – das sind unsere Punkte 77, 78, 79 und 80 –, wurden vor Beginn der Sitzung umgedruckt und hier im Saal verteilt. TOP 6 und TOP 57 werden abgesetzt. Zur Reihenfolge: Nach TOP 4 werden die Punkte 63, 19, 65, 67 und 31 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 10 werden die Punkte 69, 70, 71, 72 und 76 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Ihrerseits Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Damit ist sie dann so festgestellt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Auftrag hier in der Länderkammer ist es, die Interessen unseres jeweiligen Bundeslandes und seiner Menschen bestmöglich zu vertreten. Dies ist eine Selbstverständlichkeit und vor allem unser Selbstverständnis. Besonders im Amt der Bundesratspräsidentin weitet sich jedoch der Blick. Für die gesamte Kammer Verantwortung zu tragen, sorgt dafür, dass man ein tieferes Verständnis und eine höhere Aufmerksamkeit für die Belange aller in diesem Hause entwickelt. Das möchte ich mir auch in Zukunft bewahren. Denn ich finde, genau diese Ambivalenz macht unser Haus und den deutschen Föderalismus so stark: die eigenen Landesinteressen vertreten zu können und die Interessen der anderen dabei dennoch zu wahren. Auch deshalb habe ich beim Festakt zum Tag der Deutschen Einheit vor wenigen Tagen die Frage verneint, ob der Osten sich so lange verändern muss, bis er wie der Westen ist. Es geht vielmehr ums Voneinander-Lernen und Miteinander-Wachsen, und zwar egal, aus welcher Himmelsrichtung wir anreisen, ob hierher oder zu einem Tag der Deutschen Einheit. Diesem Gedanken wollten wir nicht nur am Tag der Deutschen Einheit Rechnung tragen – aber auch dort. Ich habe mich insofern über die vielen positiven Rückmeldungen im Nachgang aus dem Kollegenkreis gefreut. Unser Ziel war es, Ihnen allen zur 35. Einheitsfeier – also zugegebenermaßen zu einem halbrunden Jubiläum – sehr tief im Westen eine gute Plattform zu bereiten. Das wäre nicht so gut geworden, wenn Sie, die Länder, auf der Meile und bei allem, wo es sich zu beteiligen galt, sich nicht so hervorragend präsentiert hätten. Die Saarländerinnen und Saarländer sind damit noch ein Stückchen mehr zu begeisterten Föderalisten geworden. Dafür möchte ich Ihnen meinen großen Dank aussprechen, in den ich ganz ausdrücklich auch die Verfassungsorgane mit deren Präsentationen mit einschließen möchte. Dieses – wie ich finde – gelungene Fest der Einheit in Vielfalt mit seinen 400 000 friedlichen und an der Demokratie interessierten Besucherinnen und Besuchern aus ganz Deutschland war ein Zeichen dafür, dass das gute Gespräch, das gemeinsame Feiern, der gesellschaftliche Zusammenhalt in Deutschland trotz aller Unkenrufe gelebte Realität sind. Dass der französische Staatspräsident Emmanuel Macron bei einem Festakt rund zwei Kilometer von der gemeinsamen Staatsgrenze entfernt einen leidenschaftlichen Appell für die deutsch-französische Zusammenarbeit und ein Europa in Frieden, Freiheit und Demokratie ausgesprochen hat, war nicht nur örtlich naheliegend, sondern, wie ich finde, eine bleibende Ermutigung für uns alle. Das Konsensprinzip hier im Bundesrat, die „checks and balances“ zwischen den Verfassungsorganen und ein gesellschaftlicher Austausch, der das Gemeinsame sucht und nicht das Trennende betont, sind und bleiben die richtigen Grundlagen für ein Deutschland in gelebter Einheit, in demokratischer Verfasstheit, verpflichtet den liberalen und sozialen Idealen und in friedlicher Verbundenheit zu seinen Nachbarn und der Welt. Diese Verbundenheit mit der Welt habe ich auf den Auslandsreisen meiner Präsidentschaft gespürt, und ich habe auch versucht, sie ein Stück weit zu vermitteln. Es war mir wichtig – in Kombination – nach Frankreich und Polen zu reisen und eine Reihe von Initiativen, politisch und auch kulturell, zu starten, um einen Beitrag zum Fortbestand, zum vitalen Leben des Weimarer Dreiecks zu leisten. Dieses bleibt die Achse der europäischen Verständigung, die gerade in Zeiten unersetzlich ist, in denen die Welt neu vermessen wird und der Krieg nach Europa zurückgekehrt ist. Ich bin stolz und dankbar, dass wir mit der Botschaft der Ukraine deren diesjährigen Unabhängigkeitstag in der Landesvertretung des Saarlandes begehen und damit der ungebrochenen Solidarität mit dem Land und dessen täglich unter den russischen Aggressionen leidenden Menschen ein weiteres Mal Ausdruck verleihen konnten. Ich bin aber auch traurig, dass wir dies mussten, und wünsche mir nichts mehr, als dass wir sofort mit dieser Tradition brechen könnten, wenn es dazu einen Anlass gäbe. Auch mein Besuch als Bundesratspräsidentin in der Republik Moldau auf der Rückreise aus Kasachstan war ein Signal der Solidarität. Besonders erleichtert waren wir, dass bei der dortigen Parlamentswahl vor knapp drei Wochen ein proeuropäisches Ergebnis zustande gekommen ist. Die Welt ist im Wandel, bei uns und anderswo. Deshalb haben wir mit unserem Motto „Zukunft durch Wandel“ ein Signal für die Gestaltbarkeit unserer Zukunft und für eine optimistische Grundhaltung im Wandel gesetzt. Ich bin dankbar, dass wir hier als Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und als Länderkammer gemeinsam eine Voraussetzung für Zukunft durch Wandel erreichen und mit ermöglichen konnten: Die Grundgesetzänderung für das Sondervermögen Infrastruktur und die Steigerung der Verteidigungsausgaben war sicherlich auch für dieses Haus eine historische Wegmarke. Dass wir beim Sondervermögen 100 Milliarden Euro für die Länder und darüber hinaus eine Ausnahmeregelung von der Schuldenbremse mit Bundestag und Bundesregierung vereinbaren konnten, stößt die Tür zu einer guten Zukunft ein großes Stück weit auf. Eines muss uns jedoch bewusst sein: Diese zusätzlichen Mittel in Milliardenhöhe sind fürwahr kein Grund, unseren Staat nicht gleichzeitig auch zu modernisieren. Vielmehr unterstreichen sie geradezu die Dringlichkeit, ihre Verausgabung mit der Modernisierung der Verwaltung zu verknüpfen. Jetzt sind die Mittel da, und es gibt keine Entschuldigung mehr dafür, dass damit nicht saniert, gebaut und politisch geliefert wird. Das Sondervermögen baut auf allen politischen Ebenen einen enormen Druck auf. Ich finde allerdings: Dieser Druck ist unsere große Chance, wenn wir ihn in neuen Schwung für Bürokratieabbau, Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung umwandeln. Längst sind noch nicht alle Zeichen verlässlich auf Zukunft durch erfolgreichen Wandel gestellt. In diesen Wochen und Monaten beschäftigen uns die Krise der Automobilindustrie und die offenen Zukunftsfragen der Stahlindustrie wie auch viele andere Fragen den Wirtschaftsstandort Deutschland betreffend. Viele Menschen in unserem Land haben Angst um ihre wirtschaftliche Existenz, sie haben Angst um ihre Arbeitsplätze. Deshalb trifft es sich mit Blick auf die beiden genannten Branchen zumindest aus saarländischer Perspektive sehr gut, dass Bremen die Nachfolge der Bundesratspräsidentschaft antritt. Im Saarland ist grüner Stahl kein Zukunftsplan, sondern längst auf dem Weg zur Wirklichkeit. Saarstahl baut die Anlagen, schließt erste Lieferverträge für Wasserstoff. Bei allen regulativen Schwierigkeiten, denen wir uns ausgesetzt sehen, ist dieser Weg beschritten. An anderen Standorten, insbesondere im zukünftigen Bundesratsvorsitzland Bremen, wird noch um den grünen Stahl gekämpft. Es bleibt also eine Aufgabe von uns allen, am Wirtschaftsstandort Deutschland eine Zukunft zu schaffen, in der Menschen nicht mehr um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen, und Industrie und wettbewerbsfähige Wirtschaft hier in Deutschland für die Zukunft zu sichern. Bremen und das Saarland sind keine originären Sitzländer der großen deutschen Automobilkonzerne, aber in beiden Ländern, wie auch in vielen anderen unserer Bundesländer, ist durch Produktionsstätten und Unternehmen in der Lieferkette eine erhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen vom Erfolg der Automobilbranche abhängig – egal ob es um fertige Fahrzeuge oder um wichtige Teile geht. Wir brauchen als Automotive-Länder ein gemeinsames Verständnis dafür, dass es 2035 überhaupt noch eine nennenswerte Automobilbranche in Deutschland geben muss, die dann auch in der Lage ist, Klimaziele einhalten zu können. Es muss uns allen darum gehen, weder die Automobilarbeitsplätze von heute noch die von morgen aufs Spiel zu setzen. Klimaschutz und Sicherung von Arbeitsplätzen müssen zusammengebracht werden – im Stahl wie beim Auto wie auch in vielen anderen Bereichen. Flexibilität auf der Wegstrecke dahin ist angezeigt. Eine Versöhnung von Klimaschutzzielen mit industriepolitischen Realitäten scheint dabei der gewiesene Weg zu sein. Ich wünsche meinem Kollegen Andreas Bovenschulte von ganzem Herzen, dass er im Bundesrat nicht nur bei diesen Beispielen, sondern auch insgesamt die Interessen der Länder genauso zusammenbringt, wie er die Unterschiede im Interesse aller bestmöglich moderiert. – Ich bin mir sehr sicher, lieber Kollege Bovenschulte, dass Ihnen das sehr gut gelingen wird. Ich freue mich darauf, Sie dann im neu zusammengesetzten Präsidium zusammen mit dem Kollegen Hendrik Wüst aus Nordrhein- Westfalen im kommenden Jahr als Vizepräsidentin dabei unterstützen zu können. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Dr. Rettler – stellvertretend für die Bundesratsverwaltung –, lieber Thorsten Bischoff – stellvertretend für die Landesvertretung des Saarlandes –, ich danke Ihnen allen für die Zusammenarbeit, Unterstützung und Begleitung in diesem Jahr. Mich hat diese Zeit darin bestärkt, dass unser föderales Miteinander, dass unser konsensuales Politikverständnis, dass unsere Pflege des politischen Austauschs in der Mitte der Gesellschaft der einzige Weg ist, um Zukunft durch Wandel für die Menschen in unserem Land erfolgreich zu gestalten. Wir als Bundesrat geben den Menschen in unseren Ländern eine Stimme im politischen Berlin. Der Bundesrat ist ein Ort der Entscheidung. Hier wird Demokratie durch Machen gelebt. Wir wissen nicht, welche Konstellationen auf unsere Länderkammer in der Zukunft zukommen. Nehmen wir uns aber vor, jedem und jeder in diesem Land klarzumachen: Der Bundesrat darf niemals ein Haus von Parolen und Propaganda werden. Vielmehr muss er immer ein Haus des Ausgleichs und der Antworten auf die Fragen der Zeit bleiben. In diesem Sinne: Uns allen gutes Gelingen, bon courage und Glück auf! – Herzlichen Dank! (Beifall) Ich darf dann zur Tagesordnung kommen. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: TOP 1 Wahl des Präsidiums Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für das am 1. November 2025 beginnende neue Geschäftsjahr vor, den Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen, Herrn Dr. Andreas Bovenschulte, zum Präsidenten des Bundesrates zu wählen. Über die Wahl des Präsidenten wird nach unserer Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte, nun die Länder im Einzelnen aufzurufen. Eric Beißwenger (Bayern), Schriftführer: Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Ja Brandenburg Ja Bremen Ja Hamburg Ja Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Ja Niedersachsen Ja Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Ja Saarland Ja Sachsen Ja Sachsen-Anhalt Ja Schleswig-Holstein Ja Thüringen Ja Präsidentin Anke Rehlinger: Demnach kann ich feststellen, dass Herr Bürgermeister Dr. Andreas B o v e n s c h u l t e für das Geschäftsjahr 2025/2026 einstimmig zum Präsidenten des Bundesrates gewählt ist. Herr Bürgermeister, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Ja. Präsidentin Anke Rehlinger: Dann darf ich Ihnen, Herr Kollege Dr. Bovenschulte, die Glückwünsche des Hauses aussprechen, einschließlich meiner natürlich. (Beifall – Kurzer Fototermin im Halbrund) Wir kommen nun zur Wahl der Vizepräsidenten. Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur Wahl vor: zur Ersten Vizepräsidentin die Präsidentin des noch laufenden Geschäftsjahres, zum Zweiten Vizepräsidenten den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Hendrik W ü s t . Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über diese Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Die Vorschläge sind einstimmig angenommen. Ich darf erklären, dass Herr Kollege Wüst und ich selbst diese Wahl mit großer Freude ebenfalls annehmen. Wir kommen zu Punkt 2: TOP 2 Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des Bundesrates bilden, stellen in gleicher Reihenfolge die Vorsitzende der Europakammer und ihre zwei Stellvertreter. Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, Frau Staatsrätin Nancy B ö h n i n g (Bremen) zur Vorsitzenden, Frau Ministerpräsidentin Anke R e h l i n g e r (Saarland) zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Herrn Minister Nathanael L i m i n s k i (Nordrhein- Westfalen) zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das Geschäftsjahr 2025/2026 zu wählen. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit sind die Vorsitzende der Europakammer und ihre zwei Stellvertreter einstimmig gewählt. Tagesordnungspunkt 3: TOP 3 Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse (Drucksache 468/25) Für diese Wahl liegt Ihnen der Antrag der Präsidentin vor. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit ist auch das einstimmig so beschlossen. Punkt 4: TOP 4 Wahl der Schriftführer (Drucksache 469/25) Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2025/2026 Herrn Staatsminister Eric B e i ß w e n g e r (Bayern) und Frau Staatsrätin Nancy B ö h n i n g (Bremen) als Schriftführer zu wählen. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit sind beide Schriftführer einstimmig gewählt. Wir kommen zu Punkt 63 der Tagesordnung: TOP 63 Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und- Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) (Drucksache 542/25) Hier gibt es Wortmeldungen. Als Erstes hat das Wort: Herr Ministerpräsident Schweitzer aus Rheinland-Pfalz. Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mehr als eine Floskel, wenn ich sage, dass Bund, Länder und Kommunen in diesen Tagen vor gewaltigen Aufgaben stehen. Das vorliegende Gesetz, abgekürzt: LuKIFG – manche sagen „Lucky“-FG; hoffentlich werden wir das alle miteinander dann auch so empfinden –, trägt ein historisches Investitionsprogramm in sich. Wir schaffen damit gemeinsam die Voraussetzungen dafür, dass wir den in Deutschland doch schon sehr groß gewordenen Investitionsstau auflösen können. Lassen Sie mich das Augenmerk darauf richten, dass es wirklich beachtlich ist, dass wir nach nur sieben Monaten – von der grundsätzlichen Einigung über die Notwendigkeit, die sich daraus ergebenden Schritte bis hin zu einer Grundgesetzänderung und der Verabschiedung eines Einrichtungsgesetzes für das Sondervermögen – heute zu einer hoffentlich mehrheitlichen, vielleicht sogar einstimmigen Entscheidung kommen können! Ich will in diesem Zusammenhang ausdrücklich der Bundesregierung danken – ganz besonders unserem Bundesfinanzminister –, den Haushälterinnen und Haushältern der regierungstragenden Fraktionen und dem Bundestag insgesamt, die diese Schritte auf den Weg gebracht haben. Ich will aber auch sagen: Es ist gut, dass wir als Länder und die Kommunen nicht nur am Rande der Entscheidungen stehen konnten, sondern sehr eng eingebunden waren und dass wichtige Hinweise der Länder aufgenommen werden konnten. Ich gehe sogar so weit, zu sagen: Ohne die Länder hätte es dieses Gesetz und dieses Volumen gar nicht gegeben. Der Bund hat zugehört und verstanden, was für eine erfolgreiche Umsetzung vor Ort notwendig ist. Ich wünsche mir, dass das auch im weiteren Ablauf bei der Umsetzung so bleibt. Wir brauchen einen gemeinsamen, einen praxistauglichen Rahmen mit einer Verwaltungsvereinfachung, die mit dem LuKIFG einhergeht. Dies bedeutet: Wir müssen das Investieren in Deutschland einfacher, schneller, moderner, digitaler, attraktiver machen, damit aus diesen Milliarden auch echte Projekte werden und damit diese Projekte nicht erst am Ende der Laufzeit entstehen und wahrnehmbar sind. Sie müssen früh entstehen können, damit die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen, die Regionen den berechtigten Eindruck bekommen: Es tut sich etwas im Land. – Wir haben gemeinsam die Verantwortung, die Umsetzung so unbürokratisch wie möglich zu organisieren. Lassen Sie mich auch sagen: Je unbürokratischer, desto besser! Und: Je mehr wir aus diesen Erfahrungen für die Umsetzung anderer Projekte lernen, desto besser ist es. Mit dem LuKIFG werden nicht nur erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt, sondern auch Voraussetzungen geschaffen, um moderne Infrastrukturprojekte zu verbessern. Nicht nur die Förderung klassischer Bauinvestitionen ist Bestandteil, wir können auch notwendige Begleit- und Folgemaßnahmen für die Umsetzung der Projekte auf den Weg bringen. Ich denke etwa an die digitale Verwaltung im Bau- und Infrastrukturbereich. Auch das ist ja nachhaltig – weit über die Umsetzung dieses Gesetzes und dieses Investitionspaketes hinaus. All das ist ja überhaupt erst auf den Weg gebracht worden, nicht nur um den Investitionsstau aufzulösen, sondern auch, um die teilweise immer noch bedrückende wirtschaftliche Lage in Deutschland aufzulösen und alles ein ganzes Stück voranzubringen. Wir brauchen einen starken Impuls für unsere Wirtschaft; wir brauchen einen starken Impuls für die Regionen, für die Branchen in den Regionen. Darum ist das Gesetz nicht weniger als ein massives Konjunkturprogramm. Jeder Euro, den wir investieren – das wissen wir aus vielen anderen vergleichbaren Fällen –, hebelt weitere Investitionen – auch private Investitionen –, stärkt regionale Unternehmen, schafft, sichert, erhält Arbeitsplätze und macht den Standort insgesamt attraktiver, und das nicht nur in einigen Zentren, sondern in ganz Deutschland, in allen Regionen. Ich will gerne berichten, wie wir in Rheinland-Pfalz in der Umsetzung unterwegs sind. Ich habe den Sommer genutzt, um mich mit den kommunalen Spitzenverbänden des Landes Rheinland-Pfalz zusammenzusetzen. Wir haben uns in sehr intensiven Beratungen auf einen gemeinsamen Weg geeinigt. Für Rheinland-Pfalz bedeutet die Umsetzung dieses Investitionspaketes, dass in den nächsten zwölf Jahren rund 4,8 Milliarden Euro nach Rheinland-Pfalz fließen. Diese Mittel werden wir zielgerichtet im Sinne des Bundesgesetzgebers, aber natürlich auch im Sinne eigener Schwerpunkte einsetzen. 60 Prozent der Mittel – der Löwenanteil – gehen direkt an die Kommunen, und wir werden als Landesregierung die Entscheidung auf den Weg bringen, dass wir darüber hinaus noch weitere 600 Millionen Euro Landesmittel obendrauf legen. Ich will dem Bund dafür danken, dass er den Rahmen geschaffen hat, sodass wir noch in diesem Jahr ein eigenes Gesetz in den Landtag einbringen können. Damit ist auch klar: Alle, die darauf setzen, dass dieses Investitionsprogramm auf den Weg kommt, werden bald eine klare Antwort bekommen. Wir haben uns in Rheinland-Pfalz Schwerpunkte gesetzt, die auch zu den Debatten auf Bundesebene passen. Wir wollen den Bildungsstandort noch attraktiver machen. Wir wollen uns mit der Infrastruktur unseres Landes beschäftigen. Und wir wollen natürlich das Land, die Kommunen, die Regionen klimawandelresilient machen. Auch im Bereich der Infrastruktur knüpfen wir an aktuelle politische und auch bundespolitische Debatten an. Ich kann, ohne dass ich in irgendeiner Weise spezifischer werde, nur an Teile der Bundesregierung appellieren, wenn es um Verkehrsinfrastrukturthemen geht, das Gelingen in den Blick zu nehmen und nicht zu vergessen, dass wir historische Investitionssummen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung haben. Wir sollten also nicht darüber streiten, ob das reicht, sondern den Ehrgeiz entwickeln, das, was da ist, jetzt entschlossen umzusetzen. In den Regionen ist zur Debatte rund um das Thema „große Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen“ und das Thema „Bahn und Schiene“ Unsicherheit entstanden. Ich glaube, diese Verunsicherung sollte schnellstmöglich beendet werden. Meine Damen und Herren, wir schaffen Strukturen, die es mit sich bringen, dass in der gesellschaftlichen Debatte wahrgenommen wird: Ja, dieser Staat ist handlungsfähig, dieser Staat ist schnell und nimmt die richtigen Ressourcen in die Hand, um Deutschland zu stärken – den Standort Deutschland, aber auch das Zusammenleben von Menschen in den Regionen. Ich will es nicht mit allzu viel Pathos versehen, aber lassen Sie mich doch sagen: Am Ende ist dieses Investitionspaket, das LuKIFG, nicht weniger als ein Dienst an unserer Demokratie. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Schweitzer! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Staatsminister Pentz aus Hessen. Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident Schweitzer hat es eben sehr klar gesagt: Es geht um die Zukunft unserer Infrastruktur, und es geht um die Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden. Wir haben ein klares Ziel bei der Umsetzung des vorliegenden Gesetzes: Entlastung, Tempo und weniger Bürokratie. Bund, Länder und Kommunen stehen vor großen Herausforderungen, vor großen Aufgaben; darüber sind wir uns einig. Einig sind wir uns auch darin, dass in den letzten Jahren an einzelnen Stellen zu wenig investiert wurde. Aber jetzt holen wir auf, und der Bund stellt den Ländern 100 Milliarden Euro bereit. Das ist ein sehr starkes Signal. Das Geld kommt direkt den Menschen zugute – dort, wo sie leben –: in den Kitas, in den Schulen, auf den Straßen und in den Rathäusern, also für eine grundsätzlich und gut funktionierende Alltagsinfrastruktur. Wir schaffen damit Wachstum, wir schaffen damit Wohlstand und Lebensqualität, und es kann eine neue Dynamik im Land entstehen. Wir setzen ein Zeichen – gemeinsam, Bund und Länder –: Deutschland investiert wieder. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Sondervermögen löst natürlich nicht alle Probleme. Es ersetzt nicht die Notwendigkeit von soliden Kommunalfinanzen. Klar ist: Wenn es den Kommunen gut geht, dann geht es dem Land gut. Deswegen hat Hessen, haben wir in den letzten Jahren mit dem Programm „Hessenkasse“ die Kommunen massiv entschuldet. Gleichwohl: Viele Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik kämpfen mit knappen Kassen. Eines ist dabei klar: Zur kommunalen Selbstverwaltung gehört, dass man in Sachen Konsolidierungsmaßnahmen selbst handelt, dass man die Investitionsmittel so nutzt, dass sie zukunftsgerecht verwendet werden. Und es gehört dazu, dass man über die Reform der sozialen Sicherungssysteme gemeinsam spricht – Bund, Länder und Kommunen. Meine Damen und Herren, was das vorliegende Gesetz angeht, ist uns wichtig, dass es schnell und unbürokratisch geht. Es ist eine Einladung zum Investieren, die wir annehmen. Deswegen wird Hessen heute zustimmen. Wo die Investitionsbedarfe liegen, unterscheidet sich von Land zu Land, von Kommune zu Kommune. Aber eines ist klar: Wir wollen kein Bürokratiemonster. Wir setzen auf pragmatische Lösungen, auf schlanke Strukturen, keine großen Berichtspflichten. Ich hätte mir eine pauschale Auszahlung durchaus vorstellen können. Das wäre effizienter, es wäre einfacher für die Kommunen und für das Land gewesen. Jeder vermiedene Antrag spart Zeit, und jedes Formular, das man nicht braucht, braucht man auch nicht zu digitalisieren. Wichtig ist: Die Mittel können breit eingesetzt werden. Dafür sind wir sehr dankbar. Das stärkt im Übrigen die kommunale Selbstverwaltung, und es ist ein Signal an die Kommunen, dass sie sich nicht nur verwalten, sondern auch selbst die Dinge in der Hand haben. Projekte, die ab Januar 2025 gestartet sind, werden schon einbezogen, weil Investitionen nun mal keine Pause haben. Hessen arbeitet schon seit einigen Wochen mit den kommunalen Spitzenverbänden an einem Zukunftspakt. In unserer Zukunftswerkstatt hat unser Ministerpräsident Boris Rhein gemeinsam mit allen Beteiligten einen Plan entwickelt, wie Land und Kommunen schnell zu gemeinsamen Lösungen finden können, und zwar auf Augenhöhe und im Sinne eines gemeinsamen Erfolges. Ziel ist, die kommunale Familie dauerhaft zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz investieren wir nicht nur Geld. Wir investieren in Vertrauen, in funktionierende Gemeinden. Wir investieren in die Lebensqualität vor Ort. Wenn die Menschen sehen, dass sich etwas bewegt, dann wächst die Zuversicht. Wenn sie sehen, dass der Staat liefert, dann wächst das Vertrauen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam das Signal senden: Wir können es. Wir können es einfach. Wir können es besser. Wir können es unbürokratisch. Bund und Länder gemeinsam. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Pentz! Damit sind wir am Ende der Wortmeldungen. – Es gibt noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Staatsministerin Köpping (Sachsen) für Frau Staatsministerin Kraushaar. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer dem Gesetz gemäß Ziffer 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben nun noch über die empfohlene Entschließung abzustimmen. Wunschgemäß stimmen wir Ziffer 2 nach Buchstaben getrennt ab: Zunächst bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2 ohne den Buchstaben d! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2 Buchstabe d! – Minderheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 3! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung n i c h t gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf: TOP 19 Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 (Drucksache 474/25) Mit der ersten Wortmeldung darf ich nach vorn bitten: Herrn Ministerpräsident Rhein aus Hessen. 1 Anlage 1 Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wird am meisten unterschätzt, ist aber die größte Angst der Deutschen, und zwar schon seit Jahren: die Angst vor steigenden Lebenshaltungskosten. Und so steht sie auch in diesem Jahr wieder auf Platz 1 der R+V-Angststudie. In der Tat spürt ja jeder, dass der Alltag kostspieliger wird – ob das das Wohnen betrifft, insbesondere in Metropolregionen, ob das die Lebensmittelpreise sind, die in den vergangenen Jahren im Schnitt um ein Drittel gestiegen sind. Die Strompreise für Privathaushalte sind um fast ein Viertel gestiegen. Und selbst so etwas wie ein Friseurbesuch kostet heute 20 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren, im Jahr 2020. Das führt dazu, dass immer mehr Menschen Existenzsorgen umtreiben. Die gestiegenen Preise treffen nicht nur Geringverdiener, sondern sie treffen in die Mitte der Gesellschaft, insbesondere und ganz besonders Familien. Am Ende ist das nicht nur – und das „nur“ setze ich in Anführungsstriche – ein Problem im Geldbeutel. Am Ende kann das zu einem ernsthaften Problem für die Demokratie werden, weil es das infame Narrativ der Radikalen vom dysfunktionalen Staat komplettiert. Wenn die Preise schneller steigen als die Löhne, dann wird aus dem Verzicht eine Routine. Weniger frische Lebensmittel bedeuten weniger Gesundheit. Weniger Kino-, Zoo- und Schwimmbadbesuche bedeuten weniger Teilhabe. Weniger Geld in der Tasche bedeutet im Übrigen weniger Vertrauen in die Leistungsfähigkeit unseres Staates. Dann wird das eine Frage der Gerechtigkeit. Es wird zu einer sozialen Frage, weil die Menschen sich das Leben nicht mehr leisten können. Und das wird eine der ganz großen Herausforderungen in dieser Wahlperiode sein. Um diese zu meistern, müssen wir die Konjunktur wieder ankurbeln. Um sie zu meistern, müssen wir die Binnennachfrage steigern. Und wir müssen insbesondere das Leben für die Menschen wieder bezahlbar machen. Ich finde, dass das Steueränderungsgesetz, das heute hier zu besprechen ist, dazu ein Baustein ist. Es ist ein Baustein auf diesem Weg, und zwar nach dem Wachstumsbooster und im Übrigen auch nach der Senkung der Stromkosten. Insoweit begrüße ich dieses Gesetz ausdrücklich, weil es benötigte Entlastungen bringt für die breite Mitte, Entlastungen im Geldbeutel, die unmittelbar bei den Menschen ankommen. Es ist ein weiterer wichtiger Konjunkturhebel zur Stärkung unserer Wirtschaft, aber damit natürlich auch zur Stärkung unserer Demokratie, und zwar in drei zentralen Punkten: Erstens. Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale entlasten wir ganz gezielt Menschen, die lange Wege zur Arbeit in Kauf nehmen, um die Wirtschaft am Laufen zu halten. Es sind die Leistungsträger in unserem Land, um die es dabei geht. Die höhere Pauschale erkennt genau diese Leistung an. Sie stärkt dadurch auch die Regionen, die jeden Tag Mobilität brauchen. Die Pauschale – auch das will ich sehr deutlich hervorheben – ist kein Bonus, sondern sie ist gerecht, und sie erhöht die Attraktivität der ländlichen Räume. Zweitens. Mit der Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie entlasten wir sowohl die Gastwirte als auch die Gäste. Wir machen Restaurantbesuche erschwinglicher, und zwar nicht nur für Gutverdiener, sondern für alle Menschen, auch diejenigen mit kleinerem Geldbeutel. Natürlich kenne ich die Diskussion – und sie wird ja von dem einen oder anderen auch sehr klar geführt – darum, dass das Schnitzel dadurch nicht billiger würde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sollten nicht die Wirkung einer solchen Maßnahme für die Gastronomie insgesamt unterschätzen. Denn wir geben dadurch Gastronomen Luft zum Atmen – gerade denjenigen, die noch immer unter den Auswirkungen der Coronapandemie leiden. Im Übrigen unterstützen wir damit auch Gasthäuser auf dem Land. Gasthäuser, die für Nähe stehen, die für Respekt stehen, die für Halt stehen, vor allem im Dorf, wo der Gasthof eben Heimat und Wohnzimmer ist. Das ist auch eine Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität des ländlichen Raumes. Zum Dritten. Auch die Landwirtschaft wird heute profitieren. Am heutigen Tage wollen wir die Steuerentlastung für Agrardiesel wieder vollständig einführen. Das ist eine richtige und wichtige Maßnahme, weil sie Land- und Forstwirten endlich wieder langfristige Planungssicherheit gibt. Das ist exakt das, wofür diese lange demonstriert haben – wie ich finde, zu Recht. Meine Damen und Herren, unsere Beschlüsse heute sind also auch ein Konjunkturprogramm für die ländlichen Räume als Wohnort, als Wirtschaftsstandort, als Arbeitgeber. Aber damit ist das Entlastungspotenzial noch nicht erschöpft. Die Energiekosten müssen weiter sinken, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Unternehmen. Wohnraum und Eigentumsbildung müssen finanzierbar sein. In Hessen gehen wir mit dem Hessengeld voran. Jetzt muss bundesweit der Wohnungsbauturbo schnellstmöglich in Gang gesetzt werden. Wir schlagen mit dem Steueränderungsgesetz wichtige Pflöcke ein. Die Entlastungen müssen kommen, und sie werden wirken. Ich bin davon überzeugt, dass sie wirken werden. Aber – und das will ich sehr deutlich sagen; das sage ich ganz bewusst heute und hier – es verlangt sehr viel ab. Es verlangt sehr viel ab von uns allen, vom Bund, von den Ländern und auch von den Kommunen. Die Haushalte stehen unter einem Konsolidierungsdruck, wie ich ihn jedenfalls so noch nicht erlebt habe. Wir stehen dabei im Wort, die Kommunen nicht im Stich zu lassen bei all diesen Maßnahmen, die zu enormen Steuerausfällen führen. Deswegen will ich das sehr deutlich, in aller Klarheit in Richtung des Bundes sagen: Nehmen Sie die Gespräche zum Thema Konnexität ernst! Die Veranlassungskonnexität ist nicht nur ein Wort. Wir dürfen sie nicht aus dem Blick verlieren. Sie muss der Leitrahmen für Entlastungen und für Investitionen sein. Wer bestellt, der bezahlt. Das ist nicht einfach ein Spruch, vielmehr ist das eine unmissverständliche Erwartungshaltung von Ländern und Kommunen. Ich sage zum Abschluss: Oberste Priorität hat es natürlich, die Lasten fair und ausgewogen zu verteilen, aber insbesondere heute auch, den Blick auf das Ganze zu richten. Insofern sollte von uns heute hier gemeinsam ein Entlastungssignal ins Land gehen: Die Länder stehen hinter dem Steueränderungsgesetz. Wir entlasten damit die breite Mitte. Das Leben in Deutschland soll bezahlbar bleiben. Der Bund ist bereit, Länder und Kommunen bei den Kosten zu entlasten. Insoweit will ich Sie ganz herzlich um Unterstützung für das Steueränderungsgesetz bitten. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Rhein! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Minister Heere aus Niedersachsen. Gerald Heere (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 hat die Bundesregierung dem Bundesrat am 11. September eine kleine Sammlung steuerlicher Maßnahmen vorgelegt, deren Kern die Absenkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie auf 7 Prozent sowie die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer bilden. Unbestritten ist, dass es sich hierbei um eine recht kostspielige Maßnahme handelt. Jährliche Kosten von gesamtstaatlich rund 3 bis 4 Milliarden Euro für die Senkung der Umsatzsteuer Gastro sowie rund 1,5 bis 2 Milliarden Euro für die Erhöhung der Pendlerpauschale belasten die öffentlichen Haushalte nicht unerheblich. Mit Blick auf die Lage der öffentlichen Haushalte aller Ebenen, insbesondere der Kommunen, frage ich mit wachsender Sorge, ob wir uns diese Schwerpunktsetzung zu diesem Zeitpunkt wirklich leisten können und leisten sollten. Schon beim Investitionsbooster haben wir darüber diskutiert, dass wir uns aufgrund der Haushaltslage bei steuerlichen Maßnahmen auf das konzentrieren sollten, was der deutschen Wirtschaft in ihrer Breite nutzt. Deshalb haben wir zum Beispiel die Abschreibungen im Rahmen des Investitionsboosters unterstützt. Bereits aus der kleinen Anzahl der Maßnahmen im hier vorliegenden Steueränderungsgesetz wird deutlich, dass es sich hierbei eher nicht um ein durchdachtes Gesamtkonzept zur Belebung der Wirtschaft handeln dürfte. Vielmehr werden vor allem zwei isolierte Maßnahmen des Koalitionsvertrags im Bund umgesetzt. Und ich möchte explizit meinem Vorredner widersprechen, was die Entlastungshoffnung angeht, welche so nicht eintreten wird. Zudem bin ich der Auffassung, dass die Länder und die Kommunen nicht für die weiteren politischen Prioritäten der Bundesregierung zahlen können. Auf das wiederholte politische Bekenntnis der Bundesregierung zum Grundsatz der Veranlassungskonnexität verweise ich in diesem Zusammenhang. Kompensationsmöglichkeiten böten sich bei den kommunalen Steuerausfällen zum Beispiel durch eine Anhebung des kommunalen Umsatzsteueranteils zulasten des Umsatzsteueranteils des Bundes. Und wenn die Bundesregierung die Pendlerpauschale unbedingt anheben will, dann könnte sie die Kompensation der Steuerausfälle auf Landesebene zum Beispiel über eine stärkere, dauerhafte Beteiligung am Deutschlandticket herbeiführen. Was die Gastronomie angeht, so ist zudem festzustellen, dass die Aufnahme von Gastronomiedienstleistungen in den ermäßigten Mehrwertsteuersatz bereits dem Grunde nach steuersystematisch falsch ist. Mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz soll der tägliche Grundbedarf entlastet werden. Hierzu zählen Restaurantbesuche eher nicht. Wenn hingegen das erklärte Ziel in einer Förderung der Gastronomie besteht, muss man sehr kritisch fragen, ob die Absenkung der Umsatzsteuer hierzu überhaupt ein probates Mittel darstellt. Auf der anderen Seite ist die Branche regelmäßig in den Schlagzeilen, weil einzelne Betriebe steuerlich nicht richtig abrechnen. Mehr Steuerehrlichkeit ist hier dringend nötig. Vor diesem Hintergrund regt der Finanzausschuss auf Niedersachsens Vorschlag hin an, im Gegenzug zur beabsichtigten Steuersenkung mindestens die Einführung einer Registrierkassenpflicht sowie einer verpflichtenden digitalen Zahloption voranzutreiben. Ich verweise hier auf die Ziffern 22 a) und b) der Ausschussempfehlungen, für die ich noch einmal werben will. Es ist allgemein bekannt, dass eine offene Ladenkasse die Prüfung der Umsatzsteuerpflicht erheblich erschwert und die digitalen Bezahlsysteme den Prüferinnen und Prüfern wichtige Referenzwerte bieten. Ein konsequenterer Steuervollzug kann einen Beitrag zur Gegenfinanzierung der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Steuersenkung leisten und wäre auch sehr im Interesse aller ehrlichen Betriebe. Im Übrigen finden sich beide Forderungen, die Registrierkassenpflicht und die Einführung digitaler Bezahlmöglichkeiten, ebenfalls im Koalitionsvertrag des Bundes, wenn auch zum Teil etwas vage mit zeitlicher Verzögerung und hohen Umsatzgrenzen. Wir wollen, dass diese Maßnahmen aber möglichst schnell und ohne weitgehende Einschränkungen in der Branche umgesetzt werden. Die Gastronomie ist in einer schwierigen Lage. Wenn die Bundesregierung ihr Erleichterung verschaffen will, muss sie der Branche im Gegenzug mehr Steuerehrlichkeit abfordern, denn Solidarität ist keine Einbahnstraße. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank dafür! Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um Ihr Handzeichen für: Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 16! – Minderheit. Wir kommen zu Ziffer 17, wunschgemäß in zwei Schritten: Zunächst Ziffer 17 Buchstabe b! – Mehrheit. Jetzt Ihr Handzeichen für die restlichen Buchstaben der Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 22 rufe ich ebenfalls nach Buchstaben getrennt auf. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 22 Buchstabe a! – Minderheit. Ziffer 22 Buchstabe b! – Mehrheit. Jetzt bitte noch Ihr Handzeichen für Ziffer 24! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. StS’in Sandra Gerken (Schleswig-Holstein): Frau Präsidentin, Entschuldigung! Können wir die Ziffer 11 noch einmal abstimmen? Präsidentin Anke Rehlinger: Ich kehre noch mal zurück zu den Ausschussempfehlungen und dort auf Wunsch Schleswig-Holsteins zu Einzelziffer Nummer 11. Wer der Ziffer 11 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Minderheit. Dann bleibt das so, wie wir das eben festgehalten haben. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 65: TOP 65 Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 544/25) Das Wort hat Frau Staatsministerin Schall aus Rheinland-Pfalz. Dörte Schall (Rheinland-Pfalz): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz und ich persönlich begrüßen ausdrücklich das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Dieses Gesetz ist ein entscheidender Schritt für die Zukunft der Pflege in Deutschland. Es modernisiert die Pflegeausbildung, es schafft einheitliche Qualitätsstandards, und es sichert die pflegerische Versorgung. Wir alle wissen, dass der demografische Wandel eine gewaltige Aufgabe für die Gesundheits- und Pflegesysteme ist. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den kommenden Jahrzehnten deutlich steigen. Prognosen sprechen von bis zu 5,6 Millionen Menschen, die bis zum Jahr 2035 pflegebedürftig sein werden. Das bedeutet: Wir müssen jetzt tragfähige Strukturen schaffen, um die Versorgung auch in Zukunft zu sichern. Das gelingt nur, wenn wir Pflege neu denken – wie hier in der Ausbildung mit modernen Qualifikationsmixen, klar definierten Aufgabenprofilen und attraktiven Ausbildungsbedingungen. Genau hier setzt das Gesetz an. Mit diesem Gesetz wird erstmalig ein einheitliches Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen. Die Ausbildung dauert 18 Monate und ist generalistisch ausgestaltet. Sie befähigt die Auszubildenden, in allen Versorgungsbereichen tätig zu sein: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und in ambulanten Diensten. So entsteht ein Beruf, der die Versorgungspraxis unmittelbar stärkt und die anderen Fachpersonen entlastet. Von der Pflegefachassistenz können zukünftig eigenständig Aufgaben übernommen werden, die bislang anderen Fachkräften vorbehalten waren. Dies dient insbesondere der medizinischen Behandlungspflege, es trägt zu einer besseren Aufgabenverteilung bei und stärkt die interprofessionelle Zusammenarbeit. Dies schafft spürbare Entlastungen in den Einrichtungen. Zugleich wird mit dieser Struktur die Durchlässigkeit im Pflegesystem gestärkt. Wir verkürzen die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachperson, und es wird eine gelebte Bildungsdurchlässigkeit geben. Besonders hervorzuheben ist die verbindliche Einführung einer Ausbildungsvergütung. Damit wird endlich ein Missstand beseitigt. Bisher erhielten nur rund die Hälfte der Auszubildenden in den landesrechtlich geregelten Assistenzberufen eine Vergütung. Eine gut vergütete, hochwertige Ausbildung ist die beste Investition in Fachkräfte. Sie erhöht die Attraktivität des Pflegeberufs, und sie trägt dazu bei, mehr Menschen für die Pflege zu gewinnen. Das Gesetz sieht eine breite Zugangsmöglichkeit vor: Ein Hauptschulabschluss genügt. In begründeten Fällen kann die Ausbildung auch ohne formalen Schulabschluss begonnen werden; eine positive Prognose der Pflegeschule muss vorliegen. Das eröffnet Menschen mit unterschiedlichen Bildungshintergründen weitere Chancen. Ein weiterer Fortschritt ist die bundeseinheitliche Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Das beschleunigt die Integration von ausländischen Fachkräften und unterstützt die Fachkräftesicherung in der Bundesrepublik. Rheinland-Pfalz wird dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zustimmen. Wir haben in Rheinland-Pfalz bereits die Schulgeldfreiheit eingeführt, um die Pflegeschulen deutlich zu stärken. Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung führt diesen Weg weiter. Sie führt zu mehr Attraktivität, zu mehr Qualität und zur Durchlässigkeit in der Pflegeausbildung. Mit ihr sichern wir gute Pflege auch für die Zukunft. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Kollegin Schall! – Ich darf das Wort weitergeben an Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Brand, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie entscheiden heute abschließend über die Einführung des neuen Berufsbildes der Pflegefachassistenz. Wir alle hier wissen: Die Pflege steht unter enormem Druck. Immer mehr Menschen sind auf Unterstützung angewiesen, gleichzeitig sinkt die Zahl der verfügbaren Fachkräfte. Es geht daher um nichts Geringeres als darum, die Pflege in Deutschland erstens zukunftsorientiert auszurichten, zweitens berufliche Perspektiven zu erweitern und drittens Pflegefachkräfte gezielt zu entlasten und auch neue zu gewinnen. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz können wir die Rahmenbedingungen der Pflege sowohl für die zu pflegenden Menschen als auch für die Pflegekräfte verbessern. Daher ist es richtig, jetzt eine moderne, praxisorientierte, einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz zu schaffen – eine neue vergütete Ausbildung mit einer Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Frau Ministerin Schall hat es ausgeführt: Nur die Hälfte der Auszubildenden hat bislang eine Vergütung bekommen. Wir reduzieren auch die Ausbildungsdauer und halten die Ausbildung trotzdem auf hohem Niveau. Bisher gab es 27 unterschiedliche landesrechtliche Regelungen. 27! Mit diesem Gesetz schaffen wir eine bundeseinheitliche Ausbildung. Das schafft mehr Klarheit, mehr Anerkennung, mehr Perspektiven. Aus 27 mach 1 – ein echter Meilenstein! Mehr Attraktivität, mehr Chancen, mehr Qualität. Ich will an dieser Stelle besonders betonen, dass dieses Gesetz ein gemeinsamer Erfolg von Bund und Ländern ist. Aus den Ländern kamen wertvolle Anregungen, was dazu beigetragen und es ermöglicht hat, dass wir heute über ein breit getragenes, eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz sprechen und entscheiden können. Mein herzlicher Dank gilt daher den Ländern. Sie haben sich bei der Vorbereitung mit großem Engagement eingebracht. Meine Damen und Herren, es geht nicht nur um die Pflegesituation selbst, vielmehr geht es immer um Menschen. Wenn wir Pflege stärken, dann stärken wir den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Es geht um Respekt, es geht um Solidarität, und es geht um die Gewissheit, dass wir uns aufeinander verlassen können. Lassen Sie uns weiter konstruktiv, kooperativ zusammenarbeiten, konkret Probleme lösen, im Dialog, mit Sachverstand und dem gemeinsamen Ziel, noch mehr für die Menschen in diesem Land zu bewegen! Das hier ist gut gelungen. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister Mohrs (Niedersachsen). Damit können wir zur Abstimmung kommen. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer ist dafür? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. TOP 67: TOP 67 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Drucksache 546/25) Hierzu liegen ebenfalls Wortmeldungen vor. Als Erstes darf ich das Wort geben an Frau Senatorin Ünsal aus Bremen. Özlem Ünsal (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, den sogenannten Bauturbo. Dieses Gesetz ist ein wichtiges Signal. Es zeigt: Der Bund handelt in einer besonderen Zeit, in der Wohnraummangel, steigende Baukosten und Fachkräftemangel die soziale Frage unserer Zeit verschärfen. Aus Sicht des Landes Bremen ist dieses Gesetz ein deutliches und richtiges Signal für mehr Dynamik im Wohnungsbau. Deshalb unterstützen wir es mit Nachdruck. Entscheidend wird jedoch sein, dass der Bauturbo nicht bei der Ankündigung stehen bleibt, sondern sich in der Praxis, nämlich in den Städten, Gemeinden und natürlich in der Bauverwaltung, wirklich entfaltet. Die befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau in §246e Baugesetzbuch eröffnet die Chance, neue Wege 1 Anlage 2 in der Planung und Genehmigung zu gehen. Der Bauturbo ist damit ein wichtiger Impulsgeber; das ist richtig. Zugleich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, muss dieses Experiment beobachtet und aus unserer Sicht auch ausgewertet werden. Nur mit einem soliden Monitoring kann daraus ein verlässlicher Standard werden. Gleichzeitig erwarten wir selbstverständlich mit Spannung, dass die angekündigte BauGB-Novelle den Weg frei macht für ein einfaches, digitales und schnelles Planungsrecht. Das ist überfällig. Beschleunigung ist aber keine alleinige Aufgabe des Bundes. Auch die Länder müssen ihren Beitrag dazu leisten. In Bremen haben wir bereits im vergangenen Jahr unsere Landesbauordnung angepasst mit der Genehmigungsfiktion, dem Gebäudetyp E und den Typengenehmigungen. Und wir gehen konsequent weiter, verehrte Kolleginnen und Kollegen: In einer zweiten Novelle erweitern wir das vereinfachte Verfahren, reduzieren Prüfpflichten und führen eine Bauvorhabenkonferenz ein. Das zeigt: Beschleunigung gelingt, wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam Verantwortung übernehmen. Kaum ein Bereich wird so stark vom Umwelt- und Planungsrecht geprägt wie der Bausektor. Und ja, es gibt die Sorge, dass der Bauturbo den Umwelt- und Klimaschutz gefährden könnte. Diese Sorge nehmen wir selbstverständlich ernst. Aber sie ist unbegründet, wenn die Abwägung vor Ort in den Kommunen verantwortungsvoll erfolgt. Baupolitik heißt für mich: Wir bringen soziale Verantwortung und den Klimaschutz selbstverständlich zusammen – für Wohnungen, die bezahlbar sind und auch morgen noch Bestand haben. Ein Schlüssel dazu liegt auch im einfachen und mutigen Bauen. Der Gebäudetyp E steht sinnbildlich für eine neue Baukultur: einfacher, günstiger, digitaler. Dafür brauchen wir keine neuen Gesetze, sondern Mut zur Anwendung des Bestehenden. Hamburg und Schleswig-Holstein zeigen uns, dass es funktioniert. Gleichzeitig sollten wir uns ehrlich fragen, ob die sogenannten anerkannten Regeln der Technik in ihrer heutigen Form noch zeitgemäß sind. Das Dickicht an Normen und Vorschriften hemmt Innovation. Hier ist eine grundlegende Vereinfachung angezeigt. Wir müssen uns endlich von dem Reflex verabschieden, Unsicherheiten im Verfahren und bei gesellschaftlichen Veränderungen mit neuen und weiteren komplexen Regelwerken heilen zu wollen. Wir müssen industrieller bauen. Serielles und modulares Bauen kann enorme Potenziale entfalten und heben, wenn wir endlich die Trennung von Planung und Bau überwinden und das Vergaberecht modernisieren. Unsere mittelständischen Unternehmen sind dazu längst bereit. Was sie brauchen, sind verlässliche Rahmenbedingungen und mehr Vertrauen in ihre Leistungsfähigkeit. Hier zeigt sich, wie wirtschaftliche Vernunft und sozialer Anspruch zusammengehen. Bauen für alle statt Stillstand für viele! Bedeutend und entscheidend in diesem Kontext sind schließlich auch Förderung und Verlässlichkeit. Die aktuellen KfW-Zinskonditionen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Aber wir müssen noch weiter gehen. Gerade der bestehende sogenannte Bauüberhang, also genehmigter, aber nicht realisierter Wohnraum, muss aktiv abgebaut werden. Dazu braucht es zielgerichtete, verlässliche Förderbedingungen und eine klare steuerliche Perspektive. Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Bauturbo ist ein starkes Signal, aber er ist kein Selbstläufer. Wir müssen ihn gemeinsam zünden und am Laufen halten, Bund, Länder, Kommunen und die Bauwirtschaft zusammen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich den von unserer Bundesbauministerin geplanten Umsetzungsdialog vor Ort. Dort entscheidet sich schlussendlich, ob und wie erfolgreich der Bauturbo angewendet werden kann. In Bremen werden wir mit dem Bremer Weg zum kosteneffizienten und zukunftssicheren Bauen zeigen, dass Kooperation möglich ist und dass sie wirkt. Politik, Verwaltung und Wohnungswirtschaft ziehen an einem Strang. So schaffen wir bezahlbaren, nachhaltigen Wohnraum. Schneller, einfacher und digitaler. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Minister Schütz aus Thüringen. Steffen Schütz (Thüringen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist ein Thema, das für alle Länder eine hohe Relevanz besitzt, unabhängig davon, ob es sich um Länder handelt, die urban geprägt sind oder in denen ländliche Räume dominieren, ob sie im Osten oder im Westen der Republik liegen. Die Aufgaben, die vor uns liegen, sind zweifelsfrei groß, und wir sind alle gefordert. Die Wohnverhältnisse der Menschen haben einen maßgeblichen Einfluss auf deren Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe. Sie entscheiden darüber, wie Menschen ihr Leben gestalten und wie viel Geld am Ende des Monats für andere Dinge übrig bleibt. Deswegen begrüßt der Freistaat Thüringen ausdrücklich die vorgeschlagenen Änderungen des Baugesetzbuches. Der sogenannte Bauturbo ist ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt, um dem Wohnraummangel entschlossen zu begegnen. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, Verfahren bei Bebauungsplänen deutlich zu beschleunigen. Was bislang oft mehrere Jahre in Anspruch genommen hat, kann nun innerhalb weniger Monate realisiert werden. Die Beschleunigung betrifft nicht nur Neubauten, sondern ausdrücklich auch das Bauen im Bestand. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung, es versöhnt – Frau Präsidentin, in Ihrer Rede haben Sie das zu Recht bemerkt – die Ökologie mit der Ökonomie, und es trägt bei zur nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung. Von zentraler Bedeutung ist für uns dabei aber die Entscheidung, ob von dieser Beschleunigung auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Diese liegt bei den Kommunen selbst. Das ist gut und richtig so. Denn vor Ort wissen die Menschen nun mal am besten, wo es drängt und was gebraucht wird. Besonders begrüßenswert ist zudem, dass auch Vorhaben der sozialen und kulturellen Infrastruktur von den neuen Regelungen profitieren, auch und besonders im ländlichen Raum. Denn genau diese Einrichtungen, Kindergärten, Schulen, soziale Treffpunkte, Kulturangebote, sind es, die unsere Städte und Gemeinden lebens- und liebenswert machen und den sozialen Zusammenhalt stärken. Nun müssen weitere Schritte vonseiten des Bundes folgen, um den „Bauturbo“ wirklich zu einem Bauturbo zu machen. Dazu gehören die gezielte Absenkung bestimmter Baustandards und folglich weitere systematische Änderungen des materiellen Rechts, die Digitalisierung des gesamten Bau- und Genehmigungsprozesses sowie eine spürbare Erhöhung der Fördergelder. Zudem ist der Modulbau ein Schlüssel für bezahlbaren Wohnraum, auf den viele Menschen warten. Dafür sind Typengenehmigungen erforderlich und länderübergreifend einheitliche Verfahren. Nur so können wir die Bauvorhaben nicht nur schneller, sondern auch effizienter und vor allem einfacher für alle Beteiligten gestalten. Bund und Länder tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, die richtigen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Entwicklung vor Ort zu schaffen. Wenn der Bauturbo nicht nur als Gesetz, sondern auch im wahrsten Sinne des Wortes für das ganze Land zünden soll, müssen die Länder nachziehen: mit konkreten Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung und zum Abbau überbordender Bürokratie. Das ist das Gebot der Stunde. Das Bauen darf nicht an den Lebensrealitäten der Menschen vorbeigehen. Es braucht eine Ermöglichungskultur, eine Kultur, die eben nicht auf das „Warum nicht?“, sondern auf das „Wie können wir das jetzt gemeinsam schaffen?“ setzt. Genau hier soll das von uns geplante Thüringer Baupaket ansetzen. Ziel ist es, Hemmnisse abzubauen, Bau- und Genehmigungsprozesse zu vereinfachen und das Bauen insgesamt schneller, digitaler sowie vor allem besser planbar zu machen. Wir helfen konkret, die Möglichkeiten des bestehenden Baurechts maximal auszuschöpfen, passen aber auch die Thüringer Bauordnung und das Vergaberecht an oder schaffen Verfahrenserleichterungen mit einer novellierten Richtlinie für den sozialen Wohnungsbau. Damit schaffen wir politische Rahmenbedingungen, um Investitionen zu erleichtern, den Wohnungsbau zu beschleunigen und die Bauwirtschaft nachhaltig zu stärken. Bauen muss einfacher werden, und zwar jetzt. Wir wollen digitaler bauen und digitaler werden. Das ist mir persönlich als Bau- und Digitalminister besonders wichtig. Bis Ende 2026 wird deshalb bei uns in Thüringen der digitale Bauantrag flächendeckend eingeführt. Zum Schluss möchte ich noch einen klaren Kritikpunkt am Gesetz äußern, der mir persönlich am Herzen liegt. Ich sehe selbstverständlich die wichtige Zielsetzung des Gesetzes im Hinblick auf die Beschleunigung des Wohnungsbaus und die Herausforderungen im Bereich des bezahlbaren Wohnraums. Allerdings lehne ich es ab, dass im Rahmen des Bundestagsverfahrens eine Ausweitung militärischer Befugnisse vorgesehen ist, die zugleich zu einer Einschränkung der kommunalen Beteiligungsrechte führt. Gerade in Zeiten, in denen Frieden und soziale Gerechtigkeit mehr denn je gefragt sind, brauchen wir keine weitere Aufrüstung oder weniger demokratische Mitsprache vor Ort. Im Gegenteil: Wenn es um militärische Infrastruktur geht, müssen demokratische Beteiligung und Transparenz eher sogar noch ausgeweitet und nicht eingeschränkt werden. Dennoch möchte ich meiner Verantwortung gerecht werden und dem Gesetz trotz dieser klaren Kritik an dieser Stelle nicht im Wege stehen. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister Schütz! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Bundesministerin Hubertz, Bundesministerium für Bauen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir brauchen in Deutschland dringend und vor allen Dingen schnell viele neue Wohnungen. Ich freue mich, dass der Bundestag dieses wichtige Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung schon vergangene Woche in der zweiten und dritten Lesung beschlossen hat. Denn das ist ein wichtiger Schritt zur Belebung des Wohnungsbaus. Dieser Baustein – das haben wir gerade in den vorangegangenen Reden gehört –, fügt sich ein in wichtige Vorhaben der Länder, die schon zum kostenreduzierten Bauen auf dem Weg sind. Das wird in Hamburg durch den Hamburg-Standard vorangebracht. Das geht weiter in Bayern mit dem Gebäudetyp E, und vor allen Dingen auch mit viel experimentellem Bauen. Wir brauchen aber auch investive Impulse. Der soziale Wohnungsbau in den Ländern nimmt weiter an Fahrt auf, mancherorts auch mit einem besonderen Fokus auf die Baukostenreduzierung – wenn man zum Beispiel nach Schleswig-Holstein schaut – und vor allen Dingen auch auf das bezahlbare Wohnen für junge Menschen, für die Studierenden, die Azubis. Diese wollen wir auch über den sozialen Wohnungsbau durch das Programm „Junges Wohnen“ weiter unterstützen. In diese wichtigen Impulse reiht sich unser Gesetzesentwurf zum Bauturbo ein. Es vergeht oft viel zu viel Zeit vor dem Baubeginn. Ich finde, es kann nicht sein, dass in Deutschland die Bauausführung zwei Jahre dauert und die Schaffung des nötigen Baurechts oftmals ein Vielfaches davon. Mit dem Bauturbo wollen wir gemeinsam neue Wege gehen, Wege von Beschleunigung und Bürokratieabbau. Wir wollen vor allen Dingen unsere Kommunen mit einem pragmatischen und innovativen Instrument stärken. Dieser neue Weg – das will ich hier sagen – erfordert ein bisschen Mut, denn die Kommunen verlassen damit gewohntes Terrain. Aber das ist notwendig, denn wir sind an einem Punkt, an dem wir in unseren Städten bei der Stadtentwicklung einfach Prioritäten setzen müssen. Der Wohnungsbau muss solch eine Priorität sein und einen höheren Stellenwert bekommen. Wenn ich beobachte, dass sich in den Städten teilweise 500 Menschen auf eine Mietwohnung bewerben, dann ist klar: Wir müssen dort für neuen Wohnraum sorgen. Mit den Prioritäten des Wohnungsbauturbos tun wir genau das. § 31 Absatz 3 im BauGB ermöglicht dauerhaft – wir haben ihn nicht zeitlich befristet – im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung, auch über die Vorgaben des Plans hinaus. Was bedeutet das? Wir können so aufstocken. Wir können aber auch anbauen, auch in der zweiten Reihe – ganz wichtig auch für den ländlichen Raum. Wir haben mit § 34 außerdem die Möglichkeit, dauerhaft im unbeplanten Innenbereich für Wohngebäude zu sorgen, wo sie sich vielleicht sonst nicht in den Bauzusammenhang eingefügt haben. Und natürlich unsere ganz wichtige Experimentierklausel, die wir befristet haben: der § 246e. Dadurch kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch generell vom Bauplanungsrecht abweichen. Ich finde, das gibt den Kommunen die Flexibilität, die sie brauchen. Und ich freue mich darüber, dass wir nicht nur den Wohnungsbau adressieren, sondern auch die sozialen und kulturellen Einrichtungen, also den Bau von Schulen, Kitas und Läden für den täglichen Bedarf einfacher und schneller möglich machen. Gleichzeitig gilt: Die Kommune hat das letzte Wort und entscheidet, ob sie diesen neuen Weg gehen will oder nicht. Und die Kommunen können weiterhin städtebauliche Verträge schließen und dadurch Vorgaben machen, wie sie ihr Umfeld, wie sie die soziale Infrastruktur gestalten wollen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz schafft Möglichkeiten. Mit Leben gefüllt werden muss es aber konkret vor Ort. Damit keine Kommune überfordert ist, haben wir sehr genau auf die Hinweise in der Anhörung gehört. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich gewünscht, dass wir nicht zwei Monate Zeit geben, sondern drei. Das haben wir jetzt noch im parlamentarischen Verfahren mit aufgenommen. Und damit alle wissen, wie wir von diesen Paragrafen in die Praxis kommen, startet heute der Umsetzungsdialog meines Ministeriums. Ich habe Fachleute eingeladen aus den Kommunen, den Stadträten, den Gemeinderäten, den Baudezernaten. Wir werden gemeinsam dieses Neuland betreten und die Kommunen nicht alleinlassen. Und vor allen Dingen werden wir in fünf Jahren evaluieren und schauen: Braucht es eine Verlängerung? Oder auch: Was haben wir entlang dieses Prozesses miteinander, voneinander gelernt? Eine Verlängerung brauchen wir auf jeden Fall für das Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB. Das war auch vielen von Ihnen aus den Ländern sehr wichtig. Das haben wir jetzt für fünf Jahre vorgesehen. Die TA Lärm wird flexibilisiert. Auch da gab es Wünsche, dass es vielleicht noch ein bisschen weitergeht. Das ist jetzt ein ganz wichtiger Schritt, um überhaupt Innovationen und mehr flexible Lösungen zuzulassen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen! Für die Wende beim Wohnungsbau müssen alle Hebel in Bewegung gesetzt werden. Der Bauturbo ist einer davon, aber nicht der einzige. Ich freue mich darauf, dass wir, alle Bauminister und Bauministerinnen, schon in fünf Wochen in Bayern, in Würzburg, wieder zusammenkommen und uns bei der Bauministerkonferenz miteinander darüber austauschen, wie wir weiter Schnelligkeit und Kosteneffizienz in einen Markt bekommen, der ein wenig ins Stocken geraten ist. Heute heißt es erst einmal: Freie Fahrt für schnelle Baugenehmigungen! – Ich danke Ihnen ganz herzlich. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Bundesministerin! Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 31: TOP 31 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes – Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) (Drucksache 441/25) Eine Wortmeldung liegt vor. Ich erteile das Wort Herrn Bundesminister Pistorius, Bundesministerium der Verteidigung. Boris Pistorius, Bundesminister der Verteidigung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, wieder einmal hier zu sein. Ich erinnere mich gut an die vielen Sitzungen während meiner zehnjährigen Amtszeit als niedersächsischer Innenminister und Mitglied des Verteidigungsausschusses des Bundesrates. Ich will mich an dieser Stelle zunächst einmal für die herausragend gute Zusammenarbeit mit den Ländern, zwischen den Ländern und der Bundeswehr bedanken. Diese Kooperation wird für uns zunehmend zentraler und wichtiger, sei es mit den Meldebehörden oder mit den Landesbaubehörden – mit den zuständigen Ministerinnen und Ministern und Senatorinnen und Senatoren habe ich gerade die dritte Fachministerkonferenz abgehalten –, sei es mit Blick auf die Reservistenstrukturen oder eben auch mit den Landeskommandos der Bundeswehr. Vielen Dank für die großartige Zusammenarbeit! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bedrohungslage für Deutschland, die NATO und Europa ist real. Das gilt nicht erst seit den Ereignissen der letzten Wochen. Putin versucht, die Sicherheit und die territoriale Integrität der europäischen Staaten zu untergraben, die Gesellschaften zu spalten. Er will NATO-Mitgliedstaaten provozieren und tut das fast jeden Tag. Er glaubt, Schwachstellen innerhalb unseres Bündnisses aufdecken zu können. Aber, meine Damen und Herren, er wird keinen Erfolg haben. Er irrt sich auch hier. Die NATO hat auf Russlands Provokation mit Klarheit, Geschlossenheit, Entschlossenheit, aber eben auch besonnen reagiert. Die Bedrohungslage zeigt aber deutlich: Wir müssen noch mehr für unsere Verteidigung tun. „Wir“, das heißt: Deutschland in Europa und Europa in der NATO. Europa muss mehr Verantwortung übernehmen für die eigene Sicherheit. Die NATO muss europäischer werden, damit sie transatlantisch bleiben kann. Die Bundeswehr muss und wird vor diesem Hintergrund ihren Kernauftrag, die Landes- und Bündnisverteidigung, uneingeschränkt erfüllen. Erlauben Sie mir eine Bemerkung an den Kollegen Schütz aus Thüringen: Es geht hier nicht um Aufrüstung. Diesem Eindruck möchte ich in aller Entschiedenheit entgegentreten. Es geht um Herstellung und Gewährleistung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Es geht nicht um Aufrüstung. Wir bedrohen niemanden. Wir werden bedroht, lieber Herr Kollege. Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle NATO- Staaten haben sich gemeinsam beim NATO-Gipfel in Den Haag im Sommer 2025 auf ein umfangreiches und ambitioniertes Fähigkeitspaket verständigt. Deutschland übernimmt gemäß seiner Größe das zweitgrößte Paket und ist damit Schrittmacher in Europa. Besonders personell fordern uns die neuen Fähigkeitsziele. Die Bundeswehr braucht rund 260 000 aktive Soldatinnen und Soldaten in den nächsten zehn Jahren und rund 200 000 Reservisten in den nächsten fünf Jahren. Mit dem neuen Wehrdienst können und werden wir dieses Ziel erreichen. Wir setzen dabei auf einen attraktiven und sinnstiftenden Wehrdienst. Den Dienst werden wir entsprechend ausgestalten. Bei der Ausbildung und bei den Inhalten haben wir damit bereits begonnen. Und auch bei der Besoldung werden wir attraktiver: Bereits bei kurzen Verpflichtungszeiten gibt es nach diesem Entwurf eine ansprechende Besoldung von rund 2 300 Euro netto für einen unverheirateten 18-Jährigen. Hinzu kommen Heilfürsorge, freie Unterkunft und Verpflegung. Zentraler Bestandteil, der gerne in der öffentlichen Diskussion übersehen wird, ist aber auch die Reaktivierung und Modernisierung der Wehrerfassung und Wehrüberwachung. Wir müssen wissen, wer unser Land im Spannungs- und Verteidigungsfall – und darüber reden wir, meine Damen und Herren – mit welchen Qualifikationen verteidigen kann. Daher brauchen wir, aus meiner Sicht jedenfalls, umfassende Möglichkeiten, auch ganze Jahrgänge verpflichtend zu mustern. Die Vorschläge zu den alternativen Musterungsideen haben Sie der öffentlichen Debatte entnommen. Ich bin offen dafür, darüber zu diskutieren. Aber klar muss sein: Im Mittelpunkt muss stets die Reaktions- und Einsatzfähigkeit der Bundeswehr bleiben. Wir werden sehr verantwortungsbewusst mit den Wehrdienstleistenden umgehen; das will ich noch einmal deutlich sagen. Nur wer sich für zwölf Monate oder länger verpflichtet – freiwillig verpflichtet –, kann in Auslandseinsätze geschickt werden, alle anderen darunter nicht. Darüber hinaus macht der neue Wehrdienst für alle Soldatinnen und Soldaten die Notwendigkeit von Kampfeinsätzen insgesamt unwahrscheinlicher. Je stärker wir aufgestellt sind, personell und materiell, desto verteidigungsfähiger sind wir und umso wirksamer – und darum geht es am Ende – schrecken wir ab. Sollte trotz aller Bemühungen der Bedarf der Streitkräfte nicht durch Freiwillige gedeckt werden können, sind wir vorbereitet. Eine verpflichtende Heranziehung wird dann möglich, aber darüber entscheidet der Bundestag. Ich bin angesichts der Bedrohungslage davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die richtige Balance zwischen Freiwilligkeit und Pflicht gefunden haben. Jetzt beginnen die parlamentarischen Beratungen. Es gibt bei diesem leidenschaftlich diskutierten Thema viele unterschiedliche Ansichten. Diese müssen in eine Balance gebracht werden. Insofern gilt hier natürlich das Struck’sche Gesetz. Ich bin sicher, dass wir in den parlamentarischen Beratungen gemeinsam in den nächsten Wochen tragfähige Lösungen finden werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz stellen wir den personellen Aufwuchs der Bundeswehr auf ein stabiles Fundament. Der neue Wehrdienst macht uns sicherheitspolitisch handlungsfähig, verlässlich und verteidigungsfähig. Mit ihm schaffen wir eine Voraussetzung, um auch zukünftig in Frieden, Freiheit und Sicherheit leben zu können. Lassen Sie uns hierfür gemeinsam streiten, gemeinsam arbeiten und gemeinsam handeln! – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Bundesminister! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffern 1, 2 und 5 gemeinsam! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 211/25, zu Drucksache 211/25) Das Wort dazu hat Frau Ministerin Neubaur aus Nordrhein-Westfalen. Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahl der polizeilich erfassten Fälle von häuslicher Gewalt erreicht von Jahr zu Jahr neue besorgniserregende Höchststände. Weit überwiegend betroffen sind Frauen. Die Delikte reichen von einfacher Körperverletzung über Bedrohung und Nachstellung bis hin zu Vergewaltigung und Mord. Physische Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist in Deutschland allgegenwärtig. Immer wieder lesen wir in der Presse Schlagzeilen zu Femiziden. Täter sind Ehemänner oder Lebensgefährten, oftmals getrennt lebend, beziehungsweise nachdem die Frau die Beziehung beendet hat. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Die uns bekannten Zahlen geben nur die Fälle wieder, die tatsächlich angezeigt oder von der Polizei ermittelt worden sind. Daneben gibt es eine hohe Dunkelziffer von Fällen, in denen Betroffene aus Angst und Scham schweigen. Doch wir möchten, dass die Scham die Seite wechselt. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sie ist eine schwere Straftat. Sie ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Hinter den Opferzahlen verbergen sich erschütternde Schicksale. Es ist unser Auftrag, nicht nur die Straftäter einer gerechten Bestrafung zuzuführen, sondern vor allem auch Gewaltspiralen zu durchbrechen und zu verhindern. Es ist daher von großer Bedeutung, die richtige Strategie zu finden, um tödliche Gewaltexzesse im sozialen Nahraum zu verhindern. Es gibt Gewalttäter, die sich nicht an gerichtliche Regeln halten. Besonders gefährlich sind Täter, die Macht und Kontrolle über ihre Opfer wollen. Bei Eskalationen, zum Beispiel in Trennungssituationen, fehlen wirksame Interventionsmöglichkeiten, selbst wenn zunächst Warnzeichen auftreten wie wiederholte Übergriffe, zunehmende Gewalt, Waffenbesitz oder bewusstes Auflauern. Trotz der Deutlichkeit dieser Signale hat das Familiengericht bisher nicht die Mittel, um eine eskalierende Gewaltspirale dauerhaft zu stoppen. Es fehlt ein wirksames rechtliches Instrument, das Täter schnell und dauerhaft in die Schranken weist. Das darf nicht hingenommen werden. Wir dürfen betroffene Frauen und Mädchen nicht der Gewalt ausgeliefert lassen. Besonders Hochrisikofälle brauchen wirksame Schutzmechanismen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, um Opfer häuslicher Gewalt zu schützen, möchten wir eine vorbeugende Deeskalationshaft ermöglichen, speziell bei besonders schweren Verstößen gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen in Hochrisikofällen. Damit kann Gewalt nicht verhindert werden, aber die Gefahr kann sofort unterbrochen werden. Wenn eine Haft droht, steigt zugleich die Bereitschaft des Täters, seine Fußfessel zu tragen und sich an die Regeln zu halten. Zur Unterstützung gibt es zusätzliche Maßnahmen, bessere Informationswege zwischen Familiengericht und Polizei. Für besonders gefährdete Geschädigte soll es zudem eine Opferanwältin oder einen Opferanwalt geben sowie die psychosoziale Prozessbegleitung. Jetzt fragen Sie sich vielleicht, warum Nordrhein- Westfalen eigentlich einen eigenen Gesetzentwurf macht, obwohl das Bundesjustizministerium ja kürzlich einen Entwurf zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung vorgelegt hat. Die Antwort: Die elektronische Aufenthaltsüberwachung allein reicht aus unserer Sicht nicht aus, weil sie im Wesentlichen auf Mitwirkung des Täters setzt, und diese können wir eben leider nicht voraussetzen. Hier geht es um Täter, die die Fähigkeit, eine angemessene Rolle im Beziehungskonflikt wahrzunehmen, komplett verloren haben. Die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und an der eigenen Überwachung mitzuwirken, kann von Ihnen leider nicht erwartet werden. Nur eine Maßnahme wirkt wirklich: Die Täter aus dem Verkehr ziehen. Das letzte Mittel der Wahl kann daher nur die Deeskalationshaft sein. Die Androhung der Haft ist zur Vermeidung von Femiziden unabdingbar. Unser Gesetzentwurf zielt genau darauf ab. Wir setzen damit ein starkes Zeichen gegen häusliche Gewalt. Das sind wir den Frauen und Mädchen schuldig, die jeden Tag darunter leiden. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Ministerin Neubaur! Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Staatsministerin Schall (Rheinland-Pfalz). Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer ist dafür, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Dr. Limbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten zu bestellen. Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Entschließung des Bundesrates „Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 463/25) 1 Anlage 3 Dem Antrag sind die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen beigetreten. Es gibt keine Wortmeldungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Wer die Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Entschließung des Bundesrates „Notfall- und Rettungsdienstreform zügig voranbringen – Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung“ – Antrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 484/25) Dem Antrag ist die Freie und Hansestadt Hamburg beigetreten. Das Wort hat Frau Ministerin Müller aus Brandenburg. Britta Müller (Brandenburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär Sorge! Menschen in akuten medizinischen Notlagen brauchen vor allem eines: schnelle, kompetente und verlässliche Hilfe. Unser Rettungsdienst leistet genau das, Tag für Tag, rund um die Uhr. Aber er braucht endlich einen rechtlichen Rahmen, der zu seiner Realität passt. Deshalb werbe ich heute für eines: Wir müssen die Notfall- und Rettungsdienstreform jetzt entschlossen voranbringen. Erstens. Wir brauchen eine zügige Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Nur so gelingt eine effiziente und faire Steuerung der Patientinnen und Patienten dorthin, wo sie am besten versorgt werden können. Das ist nicht immer das Krankenhaus. Zweitens. Wir brauchen endlich eine bundesweit einheitliche Regelung für sogenannte Fehlfahrten. Einsätze, bei denen kein Transport in ein Krankenhaus stattfindet, sind keine überflüssigen Fahrten, sie sind Teil einer modernen Notfallversorgung. Wer vor Ort versorgt wird, entlastet Notaufnahmen, und so werden unnötige Transporte vermieden. Patientinnen und Patienten dürfen nicht länger für Leerfahrten zahlen müssen. Drittens. Wir müssen die Versorgung vor Ort, Transporte in ambulante Strukturen und telemedizinische Leistungen – hierbei rede ich auch von einem Telenotarzt – als reguläre Aufgaben des Rettungsdienstes anerkennen und finanzieren. Das schafft Verlässlichkeit für die Rettungsdienste und für die Menschen, die auf schnelle Hilfe angewiesen sind. Meine Damen und Herren, unsere Rettungsdienste brauchen Planungssicherheit, sie brauchen moderne Strukturen und digitale Unterstützung. Die Vernetzung aller Akteure, der Leitstellen, Notaufnahmen, Hausärzte, Fachärzte, der Krankenhäuser ist dafür entscheidend. Nur so können wir Personal und Ressourcen effizienter einsetzen und sicherstellen, dass Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen für den konstruktiven Austausch und die Weiterentwicklung der vorliegenden Entschließung. Wir haben jetzt die Chance, die Zukunft der Notfallversorgung in Deutschland entscheidend zu verbessern. Die Reform sorgt für klare Zuständigkeiten, sichert die Finanzierung der Rettungsdienste und öffnet die Türen für Telemedizin und digitale Vernetzung. Lassen Sie uns diese Chance nutzen, für ein starkes, modernes und patientennahes Rettungssystem! – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ziffer 1 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt werden. Ich bitte um Ihr Handzeichen für: Ziffer 1 Buchstabe a! – Mehrheit. Ziffer 1 Buchstabe b! – Mehrheit. Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Wer die Entschließung nach diesen Maßgaben fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 9: TOP 9 Entschließung des Bundesrates „Die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI- VO) soll grundsätzlich auf EU- oder Bundesebene vollzogen werden“ – Antrag des Landes Baden- Württemberg – (Drucksache 491/25) Es gibt keine Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ziffer 1! – Minderheit. Dann frage ich: Wer ist dafür, die Entschließung entsprechend Ziffer 2 unverändert zu fassen? – Mehrheit. Damit ist die Entschließung gefasst. Ich kann den Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zu Punkt 10: TOP 10 Entschließung des Bundesrates „Marktüberwachung des Online-Handels im Bereich der Produktsicherheit ertüchtigen – Anpassung der Allgemeinen Marktüberwachungsverordnung der EU“ – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 490/25) Auch hierzu gibt es keine Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. MDg Frank Smeddinck (Sachsen-Anhalt): Entschuldigung! Sachsen-Anhalt würde darum bitten, die Abstimmung zu Ziffer 4 noch einmal zu wiederholen. Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Das können wir gerne machen. Dann bitte ich Sie nochmals zu Ziffer 4 um Ihr Handzeichen. – Minderheit. Wer ist dafür, die Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen zu fassen? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Ich kann den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Punkt 69: TOP 69 Entschließung des Bundesrates: KI-Regulierung der EU auf den Prüfstand stellen! – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 569/25) Es gibt zwei Wortmeldungen dazu. Herr Staatsminister Beißwenger aus Bayern hat das Wort. – Bitte sehr! Eric Beißwenger (Bayern): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die KI- Regulierung der EU muss auf den Prüfstand. In der jetzigen Form schadet sie Deutschland. Deshalb wollen wir Verbesserungen und, bis diese eintreten, ein Moratorium erreichen. Künstliche Intelligenz ist und bleibt ein echter Gamechanger. Wie die EU sich hier aufstellt, entscheidet mit darüber, ob europäische Player im globalen Wettbewerb bestehen können. Europa kann sich hier keine Schwachstellen leisten, auch und gerade nicht bei den rechtlichen Vorgaben. Deshalb begrüßen wir grundsätzlich die Anstrengungen der Europäischen Union, den Einsatz von KI EU-weit einheitlich zu regeln. Mit ihrer KI-Verordnung stellt sich die EU allerdings gerade selbst ins Abseits. Diese ist nicht irgendeine EU- Verordnung, vielmehr ist sie ein Angriff auf den technologieaffinen deutschen Mittelstand. Doppelungen, Überschneidungen und Widersprüche zu anderen Rechtsakten wie der Datenschutz-Grundverordnung führen zu Rechtsunsicherheit und erhöhen zudem den Verwaltungsaufwand. Unklare Anforderungen führen dazu, dass Unternehmen Vorgaben der Verordnung übererfüllen, um rechtlich abgesichert zu sein. Das lässt die Kosten explodieren und lähmt zudem die Innovation. Die großen Techkonzerne wie Google, Facebook oder Microsoft können hiermit sicher umgehen, weil sie das erforderliche Personal und Know-how vorhalten können. Unser Mittelstand in Deutschland aber wird gelähmt. Damit wird auch der technologische Gap von Deutschland und Europa zum Rest der Welt größer. Für uns ist deshalb klar: Die KI-Regulierung der EU muss auf den Prüfstand. Wir brauchen Regeln, die Innovation ermöglichen und nicht verhindern. Mit unserer Initiative hier im Bundesrat unterbreiten wir nicht nur konkrete Vorschläge für die Einbettung der europäischen KI-Regulierung in die nationale Rechtsordnung, wie dies auch Baden-Württemberg tut. Wir fordern zudem auch klare Verbesserungen auf EU-Ebene. Dazu gehören unter anderem eine dynamische und innovationsbegleitende Ausgestaltung der KI-Regelungen, klare und praxistaugliche Definitionen, die Beseitigung von Doppelungen und Widersprüchen, der Abbau der Bürokratie sowie einfache und handhabbare Vorgaben für die Entwicklung und Anwendung von KI. Und bis diese Mängel behoben sind, fordern wir ein sofortiges KI-Regulierungs- und Anwendungsmoratorium auf EU-Ebene. Deutschland steht schließlich für Fortschritt, für Technologie und für Zukunft. Wir wollen, dass Europa bei KI nicht den Anschluss verliert, sondern vorne mitspielt. Dafür brauchen wir eine Regulierung, die schützt, aber nicht bremst. Eine Regulierung, die Innovation begleitet, aber nicht verhindert. Unsere bisherigen Erfolge in Deutschland dürfen nicht weiter durch innovationsfeindliche Vorgaben der KI-Verordnung gefährdet werden. Deshalb die Bitte: Stimmen Sie dem Entschließungsantrag zu! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Beißwenger! – Das Wort hat jetzt Frau Staatsministerin Schall für das Land Rheinland-Pfalz. – Bitte sehr! Dörte Schall (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befinden uns in einer Zeit tiefgreifenden technologischen Wandels. Es wurde bereits deutlich gemacht: Die künstliche Intelligenz ist zweifelsohne eine der wichtigsten Technologien unserer Zeit und ein entscheidender Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas. Ihr Einsatz wird sich als vielversprechend erweisen, sowohl in Bezug auf das wirtschaftliche Wachstum wie auch auf technologischen Fortschritt und den gesellschaftlichen Nutzen, den die KI für uns haben kann. Wir müssen jedoch bedenken, dass die Realisierung dieser Chancen mehr bedarf als nur technischer Expertise. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir Innovationen nicht nur zulassen, sondern auch aktiv fördern, so wie wir das in Deutschland mit dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz bereits seit 1988 am rheinland-pfälzischen Standort Kaiserslautern sowie mittlerweile an sieben weiteren Standorten bundesweit tun. Es ist erfreulich, dass die Einsatzmöglichkeiten von KI vielversprechend sind. Gleichzeitig müssen wir aber auch die potenziellen Risiken, die sich daraus für Unternehmen, für Bürgerinnen und Bürger und auch für unsere Gesellschaft als Ganzes ergeben, in den Blick nehmen. Wir brauchen eine verantwortungsvolle und wirksame Regulierung, die hier Abhilfe schafft – eine Regulierung, die verständlich und übersichtlich ist, die praxisorientiert ist und zugleich dynamisch und innovationsorientiert ausgestaltet wird. Die KI-Verordnung ist ein besonderer Meilenstein. Sie ist die erste umfassende Regelung zur künstlichen Intelligenz weltweit. Sie ist keine Bremse für Innovation, sondern ein notwendiges Instrument, um Vertrauen zu schaffen, Rechtssicherheit zu gewährleisten und klare Handlungsgrenzen zu definieren. Wir sind der Ansicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass wir sicherstellen, dass KI-Anwendungen transparent bleiben und im Einklang mit europäischen Werten stehen. Die Verordnung setzt einen internationalen Standard um und gibt eine klare Orientierung. Es ist wichtig, hier hervorzuheben, dass sie nicht nur für Unternehmen gilt, sondern auch uns als Bürgerinnen und Bürgern Orientierung gibt. Es erfolgt eine Veröffentlichung des „Praxiskodex für Künstliche Intelligenz für allgemeine Zwecke“, und es ist davon auszugehen, dass so der Industrie die Einhaltung von KI-Regelungen für allgemeine Zwecke erleichtert werden kann. Darüber hinaus werden Leitlinien zur Definition von KI-Systemen vorgelegt. Nicht in allem, wo „KI“ draufsteht, ist auch KI drin. Wir als Bundesländer hatten im Rahmen des am 10. Oktober abgeschlossenen Konsultationsverfahrens die Möglichkeit, unseren Standpunkt zum Referentenentwurf zur Durchführung zu äußern und diesen zu kritisieren. Und das haben wir als Land Rheinland-Pfalz auch gemacht. Es gibt nicht nur regulierende, unterstützende Maßnahmen, sondern auch praktische Maßnahmen, die auf nationaler Ebene aktiv angewandt werden müssen. Dazu gehört die Errichtung von KI-Reallaboren als wichtigen Innovationsförderern. Damit bietet die öffentliche Hand auch kleinen und mittleren Unternehmen einen wichtigen Erprobungsraum und eine sichere Testumgebung. Natürlich ist mit der Einführung der KI-Verordnung ein gewisser Verwaltungsaufwand verbunden. Dies liegt in der Natur der Sache, weil wir eine tiefgreifende und zukunftsweisende Technologie erstmals systematisch regulieren. Die KI hat bereits viele Lebensbereiche verändert, und manche wird sie auch langfristig verändern. Um dieser Langfristigkeit mit nachhaltigen Konzepten begegnen und die erwähnten Potenziale voll ausschöpfen zu können, brauchen wir Regulierung, die klar, praktikabel, aber auch flexibel genug ist, um raschen technologischen Fortschritt zu ermöglichen und um eben auch immer Schritt zu halten. In der dritten Digitalministerkonferenz haben wir einen Beschluss gefasst, der auf die Vereinfachungspotenziale abzielt, ohne die übergeordneten Ziele aus den Augen zu verlieren. Der Aufbau einer vertrauenswürdigen KI – dieses Ziel muss unser Kompass bleiben. Wir wollen einen verlässlichen und praktikablen Rahmen. Wir wollen uns als Europäerinnen und Europäer befähigt fühlen, eine führende Rolle in der Entwicklung und in der Anwendung von KI einzunehmen. Es geht nicht um ein Ob, es geht um das Wie. Wir müssen gemeinsam handeln, einheitlich, abgestimmt und mit Weitblick. Wir können die Chancen der KI nutzen, und gleichzeitig wollen wir die Risiken beherrschen. Wir haben eine historische Chance, und wir ergreifen sie für ein starkes, innovatives und verantwortungsvolles Europa in der KI- Zukunft. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Frau Staatsministerin! Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union – federführend – sowie dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, dem Innenausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 70: TOP 70 Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 527/25) Wir haben eine Wortmeldung, und das ist die von Herrn Minister Liminski für das Land Nordrhein- Westfalen. – Bitte sehr, Herr Liminski! Sie haben das Wort. Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir greifen mit diesem Antrag ein Thema auf, das nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch die Menschen in unseren Städten und Gemeinden umtreibt. Unser Ministerpräsident Hendrik Wüst hat bereits öffentlich auf den Punkt gebracht, was uns dabei als Landesregierung antreibt – ich zitiere –: „Schrottimmobilien und systematischer Sozialbetrug führen zur Ausbeutung von Menschen und zu vielen Ängsten und Sorgen in der Stadtgesellschaft.“ So konkret das Problem ist, so weitreichend und grundsätzlich sind die Folgen. Sozialbetrug untergräbt das Vertrauen in unseren Sozialstaat und in unsere Demokratie. Die vermeintlichen Täter sind nicht selten die tatsächlichen Opfer. Die wirklichen Täter finden sich in kriminellen Netzwerken, die unsere europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit ausnutzen, um Sozialleistungen zu erschleichen. Sie bringen Menschen, zumeist aus Südosteuropa, in unhaltbare Verhältnisse, in Schrottimmobilien, oft mitten in unseren Städten. Ihre Sozialleistungen müssen die Betroffenen an die Kriminellen abtreten, und sie selbst leben in Armut, unter Bedingungen hart am Rand der Menschenwürde. Die Bilder aus den konzertierten Kontrollaktionen, etwa bei uns im Ruhrgebiet, haben Sie alle wahrscheinlich vor Augen. Die Betroffenen sind selbst zumeist Opfer. Sie werden von Banden instrumentalisiert, die aus ihrer Not Profit schlagen. Wir sagen als Land Nordrhein-Westfalen ganz klar: Erstens. Diesem menschenverachtenden Treiben müssen wir mit der ganzen Härte des Rechtsstaats begegnen. Zweitens. Wir dulden keine Strukturen, die aus Armut ein Geschäftsmodell machen. Drittens. Wir dulden keinen Missbrauch unserer Sozialsysteme. Viertens. Wir dulden auch keinen Missbrauch der europäischen Freizügigkeit. Freizügigkeit in Europa ist ein hohes Gut. Sie ist Grundpfeiler unserer europäischen Einigung, und sie hat Wachstum und Wohlstand geschaffen. Aber wo Freiheit missbraucht wird, da muss der Rechtsstaat handeln. Der Antrag, den wir eingebracht haben und heute beraten, benennt dafür die nötigen Schwerpunkte: Erstens. Wir stärken die Kommunen. Städte kämpfen mit Problemimmobilien. Dort entstehen Parallelstrukturen, die Ordnungsämter, Polizei, Feuerwehr, Jobcenter und Ausländerbehörden gleichermaßen fordern. Kommunen brauchen deshalb mehr Spielräume, etwa beim Vorkaufsrecht in Zwangsversteigerungen, um Schrottimmobilien gezielt aus den Händen krimineller Eigentümer zu ziehen. Das ist Ausdruck eines konsequenten Rechtsstaats. Zweitens. Wir verbessern die Zusammenarbeit der Behörden. Sozialbetrug entsteht dort, wo Daten nicht genug oder nicht schnell genug ausgetauscht werden. Wenn Jobcenter, Polizei, Zoll, Ausländerbehörden und Finanzverwaltung besser vernetzt sind, schließen wir genau die Lücken, die Kriminelle bisher nutzen. Es muss etwa möglich sein, dass Polizei und Feuerwehr dem Jobcenter mitteilen können, dass eine Immobilie im Grunde unbewohnbar ist. Und es muss möglich sein, dass das Jobcenter dann auch Konsequenzen daraus ziehen kann, wenn Bewohner von Schrottimmobilien von Kriminellen ausgenutzt werden. Um diesen Kriminellen Paroli zu bieten, muss der Staat wissen, wie deren Strukturen bundesweit agieren. Deshalb fordern wir ein bundesweites Lagebild speziell für den Bereich der Organisierten Kriminalität beim Sozialleistungsbetrug. Drittens. Wir fordern klare europäische Regeln. Wir müssen die europäische Freizügigkeit vor Missbrauch schützen. Es geht nicht – und das will ich ganz klar sagen – um Misstrauen gegenüber Zuwanderung als solcher, sondern es geht um den Schutz der Grundidee der Freizügigkeit. Freizügigkeit verliert an Akzeptanz, wenn die Menschen sehen, dass sie durch Kriminelle missbraucht wird. Daher sollte der Zugang zu Sozialleistungen stärker von einer echten Integration in den Arbeitsmarkt abhängig sein. Uns ist klar: Manches davon lässt sich nur auf europäischer Ebene lösen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung dazu auf – und sagen gleichzeitig Unterstützung dabei zu –, sich in Brüssel dafür einzusetzen. Was wir national tun können, das sollten wir jetzt schon gemeinsam umsetzen. Sozialstaat und Rechtsstaat gehören zusammen. Beide dürfen sich nicht ausnutzen oder gegeneinander ausspielen lassen, denn das schadet am Ende unserer Demokratie. Wir wollen das Vertrauen in die Gerechtigkeit unseres Sozialstaats und gleichzeitig in die Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaats erhalten. Deshalb werbe ich um Unterstützung für diesen Antrag. – Danke schön! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Kollege! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 71: TOP 71 Entschließung des Bundesrates „Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches und pflegerisches Personal“ – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 570/25) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat abgegeben: Herr Minister Mohrs (Niedersachsen). Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Gesundheitsausschuss sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 72: TOP 72 Entschließung des Bundesrates „Beschleunigung und Vereinheitlichung von Planungsverfahren“ – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 573/25) Es liegt eine Wortmeldung vor von Frau Staatsministerin Kraushaar aus Sachsen. – Frau Kollegin, Sie haben das Wort. Regina Kraushaar (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag zur Beschleunigung und Vereinheitlichung von Planungsverfahren möchte der Freistaat Sachsen seinen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland mehr und besser Kraft entfalten kann. Warum ist das notwendig? Weil unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft auf eine leistungsfähige Infrastruktur angewiesen sind. Straßen, Schienen, Brücken, digitale Netze, Stromtrassen sind Lebensadern unseres Wohlstands. Sie sichern die Mobilität von Bürgerinnen und Bürgern, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, und sie sind entscheidend für Anpassungsfähigkeit an aktuelle Bedingungen – man sagt auch: für Resilienz. Es geht um die sehr grundsätzliche Frage, wie und wie schnell wir in unserem Land in Zukunft bauen, modernisieren und erneuern wollen. Und um die Frage, ob es uns gelingt, die großen Vorhaben, die wir uns politisch vorgenommen haben, zügig und rechtssicher umzusetzen – für die Unternehmen, für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Wir alle wissen, die Realität sieht derzeit häufig so aus: Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen ziehen sich oft über Jahre, manchmal Jahrzehnte. Denken Sie zum Beispiel an unsere Bahnstrecken, an die dringend benötigten Stromtrassen, an unsere digitalen Netze, aber auch an den Bau neuer Wohnquartiere! Einigkeit besteht längst darüber, dass diese Dauer weder den Menschen zu vermitteln, noch mit den Herausforderungen unserer Zeit zu vereinbaren ist. Mit unserer Initiative, die wir heute in den Bundesrat einbringen, wollen wir deshalb den Weg bereiten für ein einheitliches, beschleunigtes und modernes Verfahrensrecht für Planfeststellungsverfahren. Was heißt das konkret? 1 Anlage 4 Erstens. Wir schlagen vor, die vielen bestehenden Sonderregelungen in den Fachgesetzen zu beseitigen. Wir wollen sie bündeln und in einem Stammgesetz, dem Verwaltungsverfahrensgesetz, zusammenführen. Damit schaffen wir Transparenz, Rechtssicherheit und Einheitlichkeit für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sowie Anwendungssicherheit in den Behörden. Diese Transparenz ermöglicht es den Planern, frühzeitig vollständige Planungsunterlagen vorzulegen – eine oder eigentlich die Voraussetzung für eine Planentscheidung. Zweitens. Wir wollen bewährte Instrumente der Beschleunigung dauerhaft verankern, etwa digitale Verfahren, klare Fristen, verbindliche Stichtagsregelungen oder die Möglichkeit eines fakultativen Erörterungstermins. Drittens. Wir regen an, das Bund-Länder-Gremium „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zeitnah zu reaktivieren. Dieses Gremium soll die Grundlage für einen Gesetzentwurf vorbereiten, der in allen Fachbereichen Wirkung entfaltet. Besonderen Wert legen wir auf den Mobilitätssektor. Es ist entscheidend, dass wir beim Ausbau und der Modernisierung unserer Infrastruktur im Verkehrsbereich vorankommen, bei der Elektrifizierung der Schienenwege, beim Ausbau des Radverkehrs, bei der Förderung neuer Mobilitätsformen und bei der Digitalisierung der Verkehrssysteme. Allerdings wäre die Beschleunigung von Planungsverfahren nicht auf den Mobilitätssektor beschränkt. Beispielsweise würden ebenso Planverfahren im Bereich des Abfallrechts bei der Anlage von Deponien, im Wasserrecht bei Gewässerausbauten wie Deichen und Kläranlagen und Wasserkraftwerken beschleunigt. Auch Planverfahren im Energiesektor bei der Errichtung von Energieversorgungsleitungen oder im Mobilfunk können von der Bündelung beschleunigter Regelungen im Verwaltungsverfahrensgesetz profitieren. Schnelle Verfahren sind der Schlüssel, damit Projekte nicht auf dem Papier oder in Dateien stecken bleiben, sondern Wirklichkeit werden. Wir wissen aber auch: Beschleunigung darf nicht zulasten von Bürgerbeteiligung, Rechtsstaatlichkeit oder Umwelt gehen. Darum schlagen wir prüfende Schritte vor: zum einen eine unions- und völkerrechtskonforme Anpassung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, zum anderen die Begrenzung materiellrechtlicher Anforderungen in den Fachgesetzen auf das absolut notwendige Maß, damit die Antragsteller Klarheit haben. Unser Ziel ist nicht die Aushöhlung von Standards, sondern die kluge Abwägung zwischen den betroffenen Interessen. Zum Schluss, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Diese Initiative ist kein Selbstzweck. Sie ist ein entscheidender Schritt, um Projekte schneller, effizienter und nachvollziehbarer umzusetzen. Wir schaffen damit die Basis für mehr Vertrauen in staatliches Handeln, für Investitionssicherheit und für eine nachhaltige Modernisierung unseres Landes. Ich bitte daher den Bundesrat, dieser Entschließung zuzustimmen und damit ein klares Signal an die Bundesregierung zu senden: Es ist auch bei den schlichten Verfahrensfragen Zeit für Einheitlichkeit und Beschleunigung. – Ich danke Ihnen und bitte Sie um Unterstützung des sächsischen Entschließungsantrags. Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Frau Kollegin Kraushaar! Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Verkehrsausschuss sowie – mitberatend – dem Innenausschuss, dem Umweltausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 76: TOP 76 Entschließung des Bundesrates zur Novellierung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) zur Förderung des Fernwärmeausbaus im Mietwohnungsbestand – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 579/25) Es liegt eine Wortmeldung vor: Frau Zweite Bürgermeisterin Fegebank aus Hamburg. – Bitte, Frau Kollegin! Katharina Fegebank (Hamburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit unserer Initiative „Fernwärmeausbau im Mietwohnungsbestand“ wollen wir zwei Dinge miteinander verknüpfen und gleichzeitig bessere Rahmenbedingungen schaffen: zum einen den Bereich Klimaschutz im Gebäudebestand und zum anderen natürlich das Thema „bezahlbare Mieten“ – also ein sozial gerechter und sozial verträglicher Klimaschutz. Eine besondere Rolle spielen dabei, wie Sie wissen, die Wärmenetze. Insbesondere in unseren Städten und gerade in urbanen Gebieten sind diese ganz unbestritten das Mittel der Wahl, um die Gebäudewärmeversorgung unabhängig von Kohle und Gas zu machen. Das Wärmeplanungsgesetz gibt vor, dass die Anzahl der an Wärmenetze angeschlossenen Gebäude signifikant gesteigert werden soll. Ein Fernwärmeanschluss ist eine klimaneutrale Option für eine neue Heizung im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes. Und für die Fernwärmenetze gilt zudem die Vorschrift, dass sie bis 2045 vollständig aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden müssen. Viele Städte und Kommunen stehen deshalb entweder in den Startlöchern oder sind schon voll dabei, einen massiven Ausbau der Fernwärme und der Wärmenetze voranzutreiben. Wir sind in Hamburg mittendrin. Wir werden zwei Kohlekraftwerke abschalten, die aktuell noch zwei Drittel der Wärmeversorgung des größten Hamburger Wärmenetzes ausmachen. Wir bauen dafür Großwärmepumpen, nutzen verstärkt industrielle Abwärme und investieren Milliarden in den Ausbau unserer Wärmenetze. Damit dieser Umbau gelingt, und zwar wirtschaftlich bezahlbar und vor allem auch sozial verträglich, brauchen wir passende Rahmenbedingungen. Hier sehen wir, dass einige Regelungen im Bundesrecht dringend angepasst werden müssen, weil sie zum einen Fehlanreize setzen, die am Ende teuer für Mieterinnen und Mieter werden könnten, und weil die Sorge besteht, dass perspektivisch auch die Dekarbonisierung der Wohngebäude ausgebremst wird. Die heutige Regelung zur Heizkostenneutralität, die sich aus dem Zusammenspiel von Wärmelieferverordnung und Bürgerlichem Gesetzbuch ergibt, ist ein gutes Beispiel dafür, wie gut gemeinte Regeln in der Praxis tatsächlich auch zu Problemen führen können. Eigentlich ist das Ziel der Regelung ja völlig richtig: Mieterinnen und Mieter sollen beim Anschluss an ein Wärmenetz keine höhere Warmmiete zahlen als in ihrer bisherigen Wärmeversorgung. Das ist erst mal nachvollziehbar, plausibel und völlig richtig. In ihrer jetzigen Form steht diese Regelung allerdings der Wärmewende im Weg. Das sehen übrigens auch die Wohnungswirtschaft und die Fernwärmeunternehmen so. Ein Problem an der jetzigen Regelung zur Kostenneutralität ist, dass die aktuelle Berechnungssystematik nur die Vergangenheit betrachtet. Neue Rahmenbedingungen werden ausgeblendet, wie zum Beispiel die künftige Bepreisung von Erdgas und Heizöl durch den EU- Emissionshandel, aber auch die bundesweiten Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungstausch. In der Praxis kann das dazu führen, dass die Investitionen der Wohnungswirtschaft daher in eine Richtung getrieben werden, die potenziell für Mieterinnen und Mieter teuer wird. Dazu gehört zum Beispiel auch der Einbau von klassischen Heizkesseln. Für die Wohnungswirtschaft ist der Anschluss an ein Wärmenetz ein zentraler Schritt auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand. Das Gebot der Heizkostenneutralität bremst Investitionen, hemmt den Ausbau von Wärmenetzen und erschwert damit auch die Dekarbonisierung. Es gibt also gute Gründe für die Bundesregierung, das Gebot der Heizkostenneutralität zu überarbeiten, damit sich die Wärmelieferverordnung in Zukunft tatsächlich öffnen kann. Weil das eine hochkomplexe Materie ist, müssen wir auch bei den Themen, die damit zusammenhängen, also auch an anderen Stellen, zusehen, dass wir die Themen „sozialverträgliche Preisgestaltung“ und Transparenz adressieren. Deshalb bitten wir die Bundesregierung auch, die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, die Stromsteuer, den Klimasozialplan und das Gebäudeenergiegesetz so zu gestalten, dass der Umstieg auf klimaneutrale Heizlösungen wirksam und sozialverträglich gefördert werden kann. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Frau Bürgermeisterin! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Finanzausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Umweltausschuss und dem Wohnungsbauausschuss zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung (Drucksache 422/25) Wortmeldungen liegen keine vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau Ministerin Weidinger (Sachsen-Anhalt) für Herrn Minister Schulze. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zu Ziffer 1 wurde um getrennte Abstimmung gebeten: Ich bitte daher zunächst um Ihr Handzeichen zu Ziffer 1 Buchstabe b. – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für den Rest der Ziffer 1! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) (Drucksache 423/25) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zu Ziffer 1 wurde um getrennte Abstimmung gebeten: Ich bitte daher zunächst um Ihr Handzeichen zu Ziffer 1 Buchstabe e. – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für den Rest der Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. 1 Anlage 5 Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) (Drucksache 424/25, zu Drucksache 424/25) Auch hier liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich zur Einzelabstimmung auf: Ziffer 2! – Minderheit. Zu Ziffer 3 wurde um getrennte Abstimmung gebeten: Ich bitte daher zunächst um Ihr Handzeichen zu Buchstabe b und Buchstabe e Doppelbuchstabe aa der Ziffer 3. – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für den Rest der Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu TOP 14: TOP 14

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