... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (besserer Schutz von Kindern und schutz- oder wehrlosen Personen im Sexualstrafrecht)
Strafverschärfung bei sexuellem Missbrauch sowie bei Verbreitung und Besitz von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern: Schließung bestehender Strafbarkeitslücken, u.a. betr. Anhebung der Schutzaltersstufe auf 18 Jahre, Aufnahme der sexuellen Handlungen an, vor oder durch Dritte an Schutzbefohlenen, Einbeziehung vom Täter veranlasster sexueller Handlungen mit Dritten, Unterscheidung zwischen Abhängigkeitsverhältnis bei Betreuung oder Erziehung und einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis; Anpassung des Strafrahmens, insbes. betr. Anhebung der Mindeststrafe und Höchststrafe, Ahndung als Verbrechen, Beibehaltung eines minder schwereren Falls; Verwehrung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einer durch ein „außerordentliches Machtgefälle“ im Verhältnis des Verurteilten zum Opfer gekennzeichneten Tat, sprachliche Anpassungen;<br /> Neufassung § 184b sowie Änderung versch. §§ Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C121, C156, C157, C159 und C183
Zeitachse
- 17.10.2025 plenarprotokoll BR-Sitzung 1058 Protokoll der 1058. Sitzung des Bundesrates
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.