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Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der besonders schweren Steuerhinterziehung

Vorgang 268155 Gesetzgebung · Für erledigt erklärt · aktualisiert 17.11.2025 · DIP ↗

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Aufhebung der Verknüpfung der strafrechtlichen Einziehung mit der steuerrechtlichen Verjährung auch für bereits vor 1. Juli 2020 steuerrechtlich verjährte Fälle, Verlängerung der Strafverfolgungsverjährung in Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung auf 15 Jahre;<br /> Änderung § 73e Strafgesetzbuch und § 459g Strafprozessordnung, Einfügung Art. 316 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch, Aufhebung § 375a und Änderung § 376 Abgabenordnung sowie Aufhebung § 34 Art. 97 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

Zeitachse

  1. 17.10.2025 plenarprotokoll BR-Sitzung 1058 Protokoll der 1058. Sitzung des Bundesrates

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.