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Gesetz zur Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach den §§ 24 ff. des Baugesetzbuchs (Vorkaufsrechtsstärkungsgesetz)

Vorgang 273804 Gesetzgebung · Für erledigt erklärt · aktualisiert 17.11.2025 · DIP ↗

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<div>Erstreckung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf bei wirtschaftlicher Betrachtung dem Verkauf eines Grundstücks entsprechende vertragliche Gestaltungen (Share Deals): Ersetzen bisheriger Mitteilungspflicht des Verkäufers durch Anzeigepflichten öffentlicher Stellen (Gerichte, Behörden und Notare) sowie der an der Veräußerung Beteiligten bei Übereignung vorkaufsrechtsbelasteter Grundstücke, Schaffung eines Bußgeldtatbestandes von bis zu 0,5 Mio Euro zur Durchsetzung der Anzeigepflicht, Erteilung eines Negativzeugnisses über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts als Voraussetzung für den Grundbucheintrag, Verlängerung der Ausübungsfrist von bisher 2 auf 4 Monate, Bestimmung der Rechtsfolgen der Ausübung des Vorkaufsrechts;</div> <div>Einfügung §§ 27b, 27c und 27d und Änderung §§ 24, 25, 28 und 213 Baugesetzbuch</div>

Zeitachse

  1. 17.10.2025 plenarprotokoll BR-Sitzung 1058 Protokoll der 1058. Sitzung des Bundesrates

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.