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Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie durch Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet

Vorgang 285111 Gesetzgebung · Den Ausschüssen zugewiesen · aktualisiert 16.03.2026 · DIP ↗

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Einführung eines Sondertatbestandes für das Betreiben krimineller Plattformen zur Verbreitung und zum Austausch kinderpornographischer Inhalte (Wiedergabe eines tatsächlichen oder wirklichkeitsnahen Geschehens), erhöhte Strafdrohung von nicht unter 3 Jahren, Aufnahme in den Katalog der Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter, Möglichkeit technischer Ermittlungsmaßnahmen (Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung, Erhebung von Verkehrsdaten); Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis und Unverletzlichkeit der Wohnung;<br /> Änderung §§ 5, 6 und 125 Strafgesetzbuch sowie 100a, 100b und 100g Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, s. GESTA 19. WP C184 ; Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches &ndash; Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet, s. GESTA 19. WP C212

Zeitachse

  1. 26.09.2025 drucksache Gesetzesantrag 503/25 Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie durch Betreiben krimineller Handelsplattfor

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.