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Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz - DokHVG)

Vorgang 300154 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Schrittweise bundesweite Einführung einer digitalen Inhaltsdokumentation durch Ton-Aufzeichnung der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen in Strafverfahren vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten bis zum 1. Januar 2030, automatisierte Übertragung mittels Transkriptionssoftware in ein Textdokument, Möglichkeit der zusätzlichen Bildaufzeichnung für Länder und diesbez. Regelung durch Rechtsverordnung, Umsetzung der Pilotierungsphase bis Ende 2027 für Verfahren vor den Staatsschutzsenaten der Oberlandesgerichte sowie bis Ende 2030 für die Länder unter Bestimmung des Zeitpunkts der Einführung durch Rechtsverordnung und Möglichkeit der Begrenzung auf einzelne Gerichte oder Spruchkörper, Referenzimplementierung durch Bund und Länder, keine detaillierten technischen und organisatorischen Vorgaben;<br /> Neufassung §§ 271 bis 274 bei Einfügung §§ 273a neu und 273b neu sowie Änderung versch. §§ Strafprozessordnung, Einfügung § 19 Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung sowie Änderung versch. §§ in 5 weiteren Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Abschlussbericht der Expertengruppe zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung, BMJ 2021<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Titeländerung<strong> </strong>(eingebracht als: Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung); Regelungen zur Dokumentation bei technischen Störungen, Entkopplung des Absehens von der Aufzeichnung von den Vorschriften zum Ausschluss der Öffentlichkeit, Erweiterung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte besonders vulnerabler Zeugen, Konkretisierung zur Verwendung der technischen Dokumentation als Strengbeweismittel, Dokumentation und Zulässigkeit der Weitergabe von Transkripten, Gebührenregelung, Korrekturen;<br /> Erneute Änderung §§ 273, 273a, 273b und 352 Strafprozessordnung, zusätzliche Änderung Nummer 1441 Anlage (Kostenverzeichnis) Justizverwaltungskostengesetz, Art. 10 Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes sowie Art. 5 Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts &ndash; Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.