Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
Änderung und Umstrukturierung des Energiewirtschaftsrechts durch Anpassung insbes. der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung an unionsrechtliche Vorgaben gemäß EuGH-Urteil zur punktuell mangelhaften Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie und der Erdgasbinnenmarkt-Richtlinie, Umwandlung der Verordnungsermächtigungen in gesetzlich geregelte Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur unter Wahrung der bisherigen Regulierungspraxis, Ermöglichung weiterer insbes. technischer und baulicher Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zur Höherauslastung des bestehenden Stromnetzes, u.a. betr. Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen, Entwicklung eines Wasserstoff-Kernnetzes zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zwecks Dekarbonisierung insbes. der Wirtschaftssektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen u.a.;<br /> Einfügung, Änderung und Aufhebung verschiedener §§ von 8 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen; Aufhebung Gasnetzentgeltverordnung, Stromnetzentgeltverordnung, Anreizregulierungsverordnung, Stromnetzzugangsverordnung und Gasnetzzugangsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2009/72/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie) (ABl. L 211, 14.08.2009, S. 55) ; Richtlinie (EU) 2019/944 vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. L 158, 14.06.2019, S. 125) ; Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (Erdgasbinnenmark-Richtlinie ) (ABl. L 211, 14.08.2009, S. 94) ; Verordnung (EU) 2022/1032 vom 29. Juni 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1938 und (EG) Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung (ABl. L 173, 30.06.2022, S. 17)<br /> Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021 zur Umsetzung der Elektrizitäts- und der Erdgasbinnenmarkt-Richtlinie betr. Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers (C-718/18)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses</strong>: Änderungen betr. Monitoring und Controlling der Umsetzung des Netzentwicklungsplans, Duldungspflicht für Grundstückseigentümer bei Transporten, Bekanntmachung von Planfeststellungsbeschlüssen, Optimierung der Planung und Umsetzung von Netzausbauvorhaben, Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz, Wasserstoff-Speichern sowie Wasserstoff-Infrastruktur, Netzentgeltbefreiung von Speichern und Elektrolyseuren, Konkretisierung der Regulierungsziele durch nicht abschließende Aufzählung von Zielen, Definition von zulässigen Direktleitungen innerhalb von Kundenanlagen, Streichung der Pflicht für Gasnetzbetreiber zur Erstellung von Prognosen über zukünftige Netzentgelte, erleichterte Feststellung der Bedarfsgerechtigkeit von Wasserstoffnetzinfrastruktur, Erleichterung der Umnutzung von Erdgasleitungen, Streichung des überragenden öffentlichen Interesses von Wärmeinfrastruktur, Schaffung einer Transparenzplattform durch BNetzA mit Energiedaten, Einrichtung einer großen Beschlusskammer, Einführung einer "Nutzen statt Abregeln"-Regelung, Abstimmung der Netzplanung auf Wärmeplanung, Ermöglichung eines einmaligen Zusatzgebots für Biomasseanlagen für Ausschreibungen 2024 und 2025, Einführung eines Zuschusses zu Übertragungsnetzkosten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro; Annahme einer Entschließung: Beschleunigung von Schwerlasttransporten für erneuerbare Energien und Netzausbau, Ausweitung von Vorteilen der Planungsphase von Stromnetzausbauvorhaben auch auf Bauphase, Ermöglichung einer digitalen Auskunft über mögliche Netzverknüpfungspunkte von Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen im Verteilnetz, Erhöhung der Planungssicherheit durch einheitlichen Rahmen zur verbindlichen Reservierung von Netzkapazitäten für Erneuerbare-Energien-Anlagen;<br /> Zusätzliche und erneute Änderung sowie Einfügung und Aufhebung versch. §§ in 10 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.