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Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Vorgang 300782 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 01.07.2024 · DIP ↗

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Umsetzung der Änderungsrichtlinie zu Straßenbenutzungsgebühren durch u.a. Einführung eines weiteren Lkw-Mautteilsatzes für Kosten für verkehrsbedingte Kohlenstoffdioxid-Emissionen bereits zum 1. Dezember 2023, Kohlenstoffdioxid-Differenzierung der Lkw-Maut auf Basis von Kolhenstoffdioxid-Emissionsklassen, dadurch Förderung des Markthochlaufs von Lkw mit alternativen Antrieben in Güterverkehrsbranche, Absenkung der Mautpflichtgrenze auf mehr als 3,5 Tonnen mit Ausnahme von Handwerksfahrzeugen zum 1. Juli 2024, Maut-Befreiung für emissionsfreie Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2025 mit anschließend reduzierter Mautteilsatzentrichtung, Berichtspflicht gegenüber EU-Komission zum Mautsystem zwecks Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens, Neuregelung der Verwendung der Mauteinnahmen, Ermöglichung der Nutzung pseudononyminiserter Mautdaten;<br /> Änderung versch. §§ und Anlage 1 sowie Einfügung § 13 und Anlagen 11 und 12 Bundesfernstraßenmautgesetz, Änderung §§ 35 und 18 Mautsystemgesetz, §§ 1 und 2 Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes, § 2 Bundesgebührengesetz und § 32 Straßenverkehrsgesetz, Aufhebung Infrastrukturabgabengesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2022/362 vom 24. Februar 2022 zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge (ABl. L 69, 04.03.2022, S. 1)<br /> Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur CO2-Differenzierung der Lkw-Maut<br /> Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Juni 2019 zur unionsrechtlichen Unvereinbarkeit des Konzepts für die Einführung einer Infrastrukturabgabe (C-591/17)<br /> Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen teilweiser Nichtumsetzung der Richtlinie (EU) 2019/520 vom 19. März 2019 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union (ABl. L 91, 29.03.2019, S. 45) (INFR(2022)2107)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Annahme einer Entschließung: Sicherstellung der Planbarkeit und Investitionssicherheit für Speditions- und Logistikbranche, Absicherung der Verkehrsinvestitionen, differenzierte Mauterhebung für verkehrlich besonders stark belastete Fernstraßenstrecken, Prüfung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten von Stellflächen an Bundesautobahnen, Aufstockung von Förderprgrammen, Einrichtung einer Kommission zur Ermittlung künftiger Finanzierungsbedarfe zum Ausbau und Erhalt klimafreundlicher Verkehrsinfrastrukturen, Evaluation der Mautanpassung und Förderporgramme sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.