Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
Errichtung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) als spezialisierte Behörde im Geschäftsbereich des BMF sowie weiterer zugehöriger Institutionen zur verbesserten Geldwäschebekämpfung und Hebung von Synergien durch Zusammenführung von Analyse, straf- und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen und Aufsicht; strafrechtliche Ermittlungen bei internationaler Geldwäsche mit Deutschlandbezug durch ein Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG), ggf. gemeinsam mit anderen Strafverfolgungsbehörden, Übernahme der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) von der Generalzolldirektion (GZD), risikobasierte Aufsicht über den Nichtfinanzsektor sowie bundesweite Koordinierung durch eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG), Aufbau spezifischer Expertise für Geldwäschebekämpfung und Sanktionsdurchsetzung u.a. durch ein Kompetenzzentrum mit Aus- und Fortbildungsangeboten, Anpassungen bei Auftrag und Arbeitsweise der FIU, Verbesserung von Zusammenarbeit und Datenaustausch mit nationalen und internationalen Behörden, verbesserte Registerverknüpfung und Qualitätssteigerung für im Transparenzregister hinterlegte Daten durch zusätzliche Einsichtnahmebefugnisse der registerführenden Stelle in öffentliche und nicht-öffentliche Register, Verzeichnisse und Datenbanken, Ermöglichung volldigitalen Zugriffs auf Immobiliendaten für die zuständigen Stellen durch ein Immobilientransaktionsregister;<br /> Gesetz zur Errichtung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (<strong>BBF-Errichtungsgesetz</strong>) als Art. 1, Gesetz über das Ermittlungszentrum Geldwäsche (<strong>Geldwäscheermittlungsgesetz</strong> – GwEG) als Art. 3 der Vorlage, Änderung von 16 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen betr. Hinzuziehung von Polizeibediensteten zu Ermittlungshandlungen, Ausschluss von Datenübermittlungen zu wissenschaftlichen Zwecken, behördlicher Datenabruf aus dem Immobilientransaktionsregister und Auskunftsrecht Betroffener, Unterstützung von Aufsichtsmaßnahmen durch die ZfG und Übertragung auf die Oberlandesgerichte, Präventivgewahrsam, Aus- und Fortbildungsangebote durch das BBF, Einrichtung eines parlamentarischen BBF-Gremiums u.a.;<br /> Änderung von 1 weiteren Gesetz und 1 weiteren Rechtsverordnung
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.