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Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)

Vorgang 309829 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 25.09.2024 · DIP ↗

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Strukturelle Anpassungen der Förderleistungen und Verbesserungen der Startbedingungen für Studierende im Sozialleistungsbezug: Dynamisierung der Finanzierungsperiode durch Einführung eines sog. Flexibilitätssemesters, Ausweitung des Fachrichtungswechsels oder Ausbildungsabbruchs sowie der Regelvermutungsfrist für das Vorliegen eines wichtigen Grundes um jeweils ein Semester, Einführung einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro als einmaliger Zuschuss für bedürftige Studierende bis 25 Jahre, Anhebung der Eltern-Freibeträge, Anpassung des Freibetrags für eigenes Einkommen der Geförderten, Nichtberücksichtigung des Geschwistereinkommens Minderjähriger beim Elternfreibetrag, Erhöhung der Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung, Anhebung der Rückzahlungsrate von 130 auf 150 Euro, Verfahrensvereinfachung zur Anpassung der Formblätter für die Beantragung von BAföG-Leistungen;<br /> Einfügung §§ 56, 56a und 56b und Änderung zahlr. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie Änderung §§ 67, 68 und 126 und Einfügung § 455a Drittes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge um rund 5 Prozent, Anhebung der Wohnkostenpauschale von 360 auf 380 Euro, Beibehaltung der Mindestrückzahlungsrate von 130 Euro monatlich, Erhöhung der Zuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherung um 15 Euro, künftige Anpassung des Freibetrags vom Einkommen des Auszubildenden bei Änderungen der Minijob-Grenze, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags für Werbungskosten und der Sozialpauschale durch das BMBF und Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt, Klarstellung zur statistischen Erfassung von Studienstarthilfeempfängern, Förderungsberechtigung für alle Familienangehörigen von Unionsbürgern im engeren und weiteren Sinne gemäß Freizügigkeitsgesetz/EU, Gleichstellung Staatsangehöriger der EWR-Staaten mit Unionsbürgern;<br /> Erneute Änderung zahlr. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie Drittes Buch Sozialgesetzbuch

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.