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Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Vorgang 309835 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2024 · DIP ↗

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Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung: Förderung bereits fortgeschrittener Digitalisierung in allen Verfahrensordnungen u.a. durch Hybridaktenführung, elektr. Übermittlung von Scans schriftlich einzureichender Anträge und Erklärungen sowie Formfiktion bei in elektronischen Schriftsätzen enthaltenen Willenserklärungen, Ausnahme von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung bei Verschlusssachen sowie in Strafsachen bei umfänglichen Akten, Erleichterungen bei der Strafantragstellung, Ersetzung von Schriftformerfordernissen, audiovisuelle Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung, Textform für die anwaltliche Vergütungsberechnung, digitale Kommunikation im Insolvenzrecht und Restrukturierungsrecht, Festlegung technischer Standards durch Rechtsverordnung, beschränkte Zulassung des Identifizierungsverfahrens ELSTER, datenschutzrechtliche Klarstellungen bei elektronischen Postfächern;<br /> Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 18 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verpflichtung des Revisionsgerichts zur Mitteilung der Themenschwerpunkte der Revisionshauptverhandlung an Verfahrensbeteiligte, Möglichkeit der schriftsätzlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses im Wege der Zustellung über das besondere elektronische Anwaltspostfach, Klarstellungen, Korrektur, Folgeänderungen;<br /> Erneute sowie zusätzliche Änderung versch. §§ in 7 Gesetzen

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.