Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Entfristung und Fortentwicklung des KapMuG zur Bewältigung von Musterverfahren mit kapitalmarktrechtlichem Bezug aufgrund des Außerkrafttreten der bisher geltenden Fassung zum 31. August 2024: Neuregelungen zur weiteren Effektivierung des Musterverfahrens zur Verkürzung des Vorverfahrens beim Landgericht, Stärkung der Position des Oberlandesgerichts, Reduzierung der Zahl der Verfahrensbeteiligten, Beschleunigung der Digitalisierung, Erweiterung des Anwendungsbereichs um im Zusammenhang mit dem Kryptowerte-Handel etwaig entstehende Schadensersatzansprüche, Anpassung datenschutzrechtlicher Regelungen;<br /> Neufassung Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (<strong>Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz</strong> – KapMuG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 1 bis 7 und Aufhebung § 8 Klageregisterverordnung sowie Änderung der Überschrift in Verordnung über das Musterverfahrensregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (<strong>Musterverfahrensregisterverordnung</strong> – MuRegV), Änderung zahlr. §§ in 6 weiteren Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> zahlr. Änderungen, insbes. betr. Aufnahme von Anlagebasisinformationsblättern zu Schwarmfinanzierungsprojekten (Crowdfunding) sowie von Ratings und Bestätigungsvermerken von Abschlussprüfern in den Katalog der Regelbeispiele, abstrakter Abhängigkeitsmaßstab für die Aussetzungsentscheidung, Antragsrecht des Klägers auf Aussetzung des Verfahrens, gerichtliche Anordnung auf Vorlage von Beweismitteln, Verbesserung der Informationsgrundlage für das Oberlandesgericht, Rückwirkung der Verjährungshemmung auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses, Verzicht auf Nutzung des elektronischen Informationssystems bei elektronischer Aktenführung im erstinstanzlichen Musterverfahren, Gesetzesevaluation 5 Jahre nach Inkrafttreten;<br /> Einfügung §§ 17 und 31 und erneute Änderung zahlr. §§ Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sowie erneute und zusätzliche Änderung in 6 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.