Gesetz zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG)
Ergänzung des in den EU-Mitgliedstaaten zu implementierenden Lärmschutzkonzepts der so genannten "leisen Strecken" gemäß Verordnung TSI NOI um bewährte ordnungsrechtliche Regelungen: Verpflichtung zur Auskunft über laute Wagen, Ausschluss des Einsatzes lauter Wagen, Verpflichtung der Betreiber von Schienenwegen und Zugangsberechtigten zur Übermittlung von behördlich angefragten Angaben, Stichprobenkontrolle durch Schienenwegebetreiber und behördliche Überwachung der Einhaltung des Lärmschutzkonzepts, Ermöglichung der Verhängung ordnunsgrechtlicher Maßnahmen;<br /> Gesetz zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG) als Art. 1 der Vorlage, Aufhebung Schienenlärmschutzgesetz<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) Nr. 1304/2014 vom 26. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems "Fahrzeuge - Lärm" sowie zur Änderung der Entscheidung 2008/232/EG und Aufhebung des Beschlusses 2011/229/EU (TSI NOI) (ABl. L 356, 12.12.2014, S. 421 ; ABl. L 222, 08.09.2023, S. 88)
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.