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Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Vorgang 310640 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Umsetzung planungs- und genehmigungsrechtlicher EU-Vorgaben in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energie: Festlegung sogenannter Beschleunigungsgebiete, Ausweisung von Infrastrukturgebieten ohne Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfung, Errichtung von Anlagen zur Wasserstofferzeugung auf See als überragendes öffentliches Interesse sowie Umsetzung von Anforderungen der Industrieemissions-Richtlinie, Weiterentwicklung der Digitalisierung der Planfeststellungsverfahren in ausschließlicher Wirtschaftszone, Anpassung des Energiewirtschaftsrechts zum beschleunigten Aufbau von Ladeinfrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes, Beseitigung von Engpässen im Stromtransport von der Offshore-Stromerzeugung im Norden zum verbrauchsstarken Süden, insbes. durch Aufnahme von neun weiteren gebündelten Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsebene in Bundesbedarfsplan;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Windenergie-auf-See-Gesetz und Energiewirtschaftsgesetz, Änderung § 18 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsgesetz, Änderung Anlage Bundesbedarfsplangesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 (ABl. L 2023/2413, 31.10.2023, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328, 21.12.2018, S. 82) ; Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Industrieemissions-Richtlinie) (ABl. L 334, 17.12.2010, S. 17) ; Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (ABl. L 234, 22.09.2023, S. 1)<br /> Wiedervorlage siehe BR-Drs 385/25 GESTA 21. WP E014<br /> <br /> <strong>Erste Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Abspaltung des Art. 4 (Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes) s. E054

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.