Gesetz zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, insbesondere einer erleichterten digitalen Weiterverarbeitung von Erkenntnissen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung: Zulieferung der Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der von dem Vorhaben betroffenen Öffentlichkeit in einem verkehrsüblichen elektronischen sowie idealerweise maschinenlesbaren Format durch den Vorhabenträger an die Behörde, Folgeänderung;<br /> Änderung §§ 25 und 71 sowie Einfügung § 25a Verwaltungsverfahrensgesetz; Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Umsetzung des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" zwischen Bund undn Ländern vom 06.11.2023
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.