Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
<strong>Anpassung an aktuelle Entwicklungen bei Elektromobilität, Stromspeicherung, Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuen dezentralen Versorgungskonzepten sowie an EU-rechtliche Vorgaben:</strong><br /> Vereinfachung in der Steuerpraxis im Bereich Elektromobilität unter Beachtung der stromsteuerrechtlichen Systematik, damit Wegfall von Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen "innerhalb der Ladesäule", Ausschluss der Versorgereigenschaft des Nutzers eines Elektrofahrzeuges und des Entstehens von Stromsteuer beim bidirektionalen Laden, technologieoffene Erfassung von Stromspeichern als Teil des Versorgungsnetzes und Vermeidung von Doppelbesteuerung, Aufhebung der sog. Anlagenverklammerung bei der dezentralen Stromerzeugung und Schaffung eines einheitlichen Anlagenbegriffs, weitere Vereinfachungen bei dezentraler und KWK-Stromerzeugung, Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben, Vereinheitlichung der Steuerbefreiung aller zur Stromerzeugung eingesetzten Energieerzeugnisse, Verringerung von Anzeige- und Berichtspflichten u.a.;<br /> Änderung von 2 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung) (ABl. L 231, 20.09.2023, S. 1) ; Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. L 187 26.6.2014, S. 1 ; Abl. L 283, 27.9.2014, S. 65 ; ABl. L 167, 30.06.2023, S. 1) ; Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (ABl. L 234, 22.09.2023, S. 1) ; Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGVO) (ABl. L 167, 30.06.2023)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verstetigung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft, Vereinfachungen bei der Festsetzung von Vorauszahlungen bei Strom und Erdgas sowie weitere Klarstellungen bei Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten und Beibehaltung der Steuerentlastung bei Zahlungsausfall u.a.<br /> <br /> Bezug: Wachstumsinitiative der Bundesregierung vom 5. Juli 2024 im Hinblick auf das Stromsteuerrecht
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.