Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
Vereinfachung des Beurkundungsverfahrens für Notare und sonstige Beurkundungsstellen durch Errichtung öffentlicher Urkunden auf elektronischem Weg: Einführung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen in Gegenwart der Beurkundungsperson, Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eigenhändigen Unterschrift über ein geeignetes technisches Hilfsmittel, erweiterter Geltungsbereich für andere Beurkundungen, Bereitstellung eines Signatursystems durch die Bundesnotarkammer,<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 9 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage siehe BR-Drs 372/25 GESTA 21. WP C024
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.