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Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes

Vorgang 312317 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Stärkung des Tierschutzes bei der Haltung und Nutzung von Tieren: Verbot der Anbindehaltung von Tieren, Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe, Erweiterung der Vorschriften zur Betäubung und Tötung, Sachkundenachweis für das berufs- oder gewerbemäßige Betäuben und Töten von Tieren, Identitätsmitteilung im Online-Handel mit Heimtieren, Aufzeichnung tierschutzsensibler Vorgänge in Schlachthöfen, Abgabeverbot für hochträchtige Schafe und Ziegen zum Zweck der Schlachtung, Kennzeichnung von Tierkörpern zur besseren Rückverfolgbarkeit, Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, Verbot des Haltens und Zurschaustellens bestimmter Tiere an wechselnden Orten, Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens, Verankerung des Amts eines Bundestierschutzbeauftragten im Tierschutzgesetz;<br /> Einfügung §§ 2b, 4d, 16k bis 16n sowie Änderung versch. §§ Tierschutzgesetz, Änderung § 4 Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Tierschutzgesetz

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.